Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) findet am Montag, den 07. Juli 2025, ab 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Wedel statt.
Eine Einwohnerin stellt folgende Fragen:
Der Jugendbeirat berichtet von seinen Aktivitäten auf dem Hafenfest und spricht die Parksituation der P + R-Anlage nach dem Brand an. Die anderen Beiräte hatten nichts zu berichten.
Das Protokoll der letzten HFA-Sitzung wird zur Genehmigung vorgelegt. Es dokumentiert die damaligen Entscheidungen und Diskussionen und bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung offener Themen.
Die Verwaltung beantragt die Freigabe eines Sperrvermerks für eine im Stellenplan 2025 neu eingeworbene halbe Stelle (Besoldungsgruppe A 10, 20,5 Std./Woche) im Bereich „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Gewerbeamts (Stellen-Nr. 1-302-09). Die Stelle war bislang mit einem Sperrvermerk versehen.
Ausgangspunkt war eine Überlastungsanzeige des bisherigen Stelleninhabers Anfang 2024.
Es haben sich erhebliche Rückstände angesammelt, u. a. bei:
Gaststättenerlaubnissen
Gewerbeuntersagungsverfahren
Prüfungen im Bewachungsgewerbe
Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung
Vor-Ort-Kontrollen und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Eine Stellenbemessung durch den Bereich Organisation ergab einen tatsächlichen Bedarf von 1,365 VZÄ – es steht aber nur 1,0 VZÄ zur Verfügung.
Besonders die Berücksichtigung bislang nicht umsetzbarer Aufgaben und der Wunsch nach Doppelbesetzung bei Vor-Ort-Kontrollen (z. B. zur Sicherheit) untermauern den Bedarf.
Die neue Stelle verursacht jährliche Personalkosten von rund 26.150 € (bei 20,5 Stunden/Woche).
Die Mittel sind im Haushalt veranschlagt, es handelt sich nicht um eine neue freiwillige Leistung.
Eine separate Gegenfinanzierung ist nicht erforderlich.
Weitere Rückstände
Verzögerungen bei Verfahren
Imageverlust als Wirtschaftsstandort
Beschwerden von Gewerbetreibenden
Der Beschlussvorlage wurde bei 8 Ja-Stimme und 2 Enthaltungen (Grüne und FDP) zugestimmt.
Die Verwaltung legt eine umfassend überarbeitete Rechnungsprüfungsordnung vor, die die bisherige Geschäftsordnung von 2014 ersetzt. Ziel ist eine zeitgemäße, rechtssichere und unabhängige Ausgestaltung der Rechnungsprüfung – im Einklang mit §§ 114–116 GO SH und Standards des IDRD.
Rückkehr zur sachlich korrekten Bezeichnung „Rechnungsprüfungsamt (RPA)“
Präzisierung der Prüfaufgaben (Jahresabschlüsse, Vergaben, Beteiligungen etc.)
Stärkung der Rechte und Unabhängigkeit des RPA gegenüber Rat und Verwaltung
Einführung verbindlicher Fristen, Beteiligungspflichten und digitalem Datenzugriff
Aufhebung der alten Ordnung – Inkrafttreten: 01.08.2025
Die neue RPO ist ein wichtiger Baustein für Klarheit, Kontrolle und Effizienz in der kommunalen Haushaltsführung. Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Die Stadt Wedel prüft die Einführung einer Beherbergungssteuer („Bettensteuer“) ab dem 01.01.2026. Der ursprüngliche Beschluss dazu wurde bereits 2023 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gefasst. Eine erste Satzungsvorlage wurde im Februar 2025 vertagt. Nun legt die Verwaltung vier Varianten vor:
4 % auf Bruttoübernachtungspreis (bis zu 200.000 € Einnahmen/Jahr)
Reduzierter Satz: 2 % (etwa 100.000 € Einnahmen)
Staffelmodell nach Preisklassen (Hamburger Modell)
Verzicht auf Steuer (kein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung)
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig vertagt.
Die Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH sollen ihre Beteiligung an der evyCloud GmbH in Höhe von 15 % (Nennwert: 3.750 €) vollständig auflösen. Der HFA befasst sich mit der erforderlichen Zustimmung.
Ursprünglich war geplant, gemeinsam Power-Cloud-Lizenzen für eine digitale Energiekundenabrechnung zu nutzen.
Das Konzept ist gescheitert: Der Lizenzgeber wurde verkauft, der Markt entwickelte sich anders, zusätzliche Kunden blieben aus.
Auch der Hauptgesellschafter hat sich zurückgezogen.
Klare Bereinigung des Beteiligungsportfolios
Konzentration auf tragfähige, strategisch relevante Beteiligungen
Kein weiteres Kapital für ein nicht tragfähiges Projekt
Die Zustimmung des Aufsichtsrats liegt vor. Die Verwaltung empfiehlt die Liquidation ausdrücklich.
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Der HFA soll der Bürgermeisterin rückwirkend eine pauschale Genehmigung für Dienstreisen innerhalb Deutschlands erteilen – einschließlich der Nutzung ihres privaten PKW. Die Genehmigung ist widerruflich.
Dienstreisen gehören regelmäßig zu den Amtsaufgaben.
Der Dienstwagen der Bürgermeisterin wurde auch anderen Bediensteten zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung reduziert den Fuhrpark aus Kostengründen.
Alternativ: Einzelfallgenehmigungen, die als bürokratisch und ineffizient gelten.
Klare, dauerhafte Rechtsgrundlage
Verwaltungsvereinfachung
Flexibilität und Transparenz bei dienstlicher Mobilität
Gemäß GO SH und Hauptsatzung ist der HFA zuständig.
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen.
Der HFA berät über eine Änderung der Gebührensatzung für städtische Unterkünfte. Die pauschale Sozialklausel (§ 13) soll entfallen. Stattdessen wird eine individuelle Härtefallregelung eingeführt.
Bisherige Ermäßigungen (20 % / 40 %) für Selbstzahlende führten zu rund 90.000 € Mindereinnahmen jährlich.
Die Maßnahme ist Teil des Konsolidierungsprogramms „Haushaltssicherung 2028“.
Pauschale Rabatte entfallen vollständig.
Künftig nur noch Einzelfallprüfung auf Antrag – bei nachgewiesener Existenzgefährdung und ohne Sozialleistungsanspruch.
Kein erkennbarer Vermittlungsvorteil für Ermäßigungsberechtigte.
Reduzierter Anreiz zur selbständigen Wohnungssuche.
Entlastung von Personalressourcen im Fachdienst Soziales.
Mehreinnahmen: +30.000 € (2025), +50.000 € (2026), +90.000 € (ab 2027)
Keine neuen freiwilligen Leistungen, keine zusätzliche Belastung
Bei 6 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen (SPD und Grüne) beschlossen
Die Verwaltung beantragt, künftig Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufnehmen zu dürfen. Der Höchstbetrag soll bei 20 Mio. € liegen, die maximale Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungszeitraums (derzeit: Ende 2028).
Kassenkredite dienen der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit – sie sind keine Investitionsmittel.
Der Bestand belief sich im Jahresabschluss 2024 bereits auf 24 Mio. €.
Die Planung für 2026–2028 zeigt weiterhin ein strukturelles Defizit: Insgesamt entsteht ein voraussichtlicher Finanzmittelfehlbetrag von –42,16 Mio. € bis Ende 2028.
Finanzielle Planungssicherheit in Zeiten negativer Finanzmittelsalden
Zinsvorteile durch längere Laufzeiten und bessere Angebote
Beitrag zur langfristigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit
Verzicht auf mittelfristige Kredite = weiterhin kurzfristige Überbrückung → Risiko steigender Zinslast
Keine neuen freiwilligen Leistungen
Haushaltsmittel sind veranschlagt
Kein sofortiger Mittelabfluss – es geht um die Ermächtigung zur flexiblen Steuerung
Bei einer Enthaltung (FDP) so beschlossen.
Zum Tagesordnungspunkt 11 sind zum Zeitpunkt der Einladung noch keine Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem (Allris) veröffentlicht worden.
Der HFA soll über die Annahme einer Sachspende im Wert von 15.000 € entscheiden. Gespendet wird ein neues Spielgerät („Gurtsteg“) für den Spielplatz an der Pinneberger Straße.
Spender ist Herr Wolf, engagiert als Spielplatzpate.
Das Gerät wurde in Abstimmung mit der Stadtjugendpflege ausgewählt.
Der „Gurtsteg“ ist ein elastisches Spielgerät mit Trampolinwirkung – ideal für Bewegung, sensorische Aktivität und gemeinsames Spiel.
Verbesserung des Spielangebots für Kinder und Jugendliche
Besonders geeignet auch für Kinder mit sensorischen Einschränkungen
Umsetzung eines Wunsches aus Kinderbeteiligungsverfahren
Hochwertiges, langlebiges Material; Aufbaukosten sind inbegriffen
Keine Eigenmittel der Stadt erforderlich
Folgekosten laut Verwaltung minimal (nur bei mutwilliger Beschädigung)
Keine neue freiwillige Leistung, keine Ausweitung des Haushalts
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme – die Entscheidung obliegt dem HFA.
Wedel Marketing vor Neuausrichtung: Innenstadtbelebung im Fokus
Die Stadtverwaltung hat auf Antrag der WSI-Fraktion eine modellhafte fiskalische Bewertung vorgelegt, welche Auswirkungen ein Einwohnerzuwachs um 1.000 Personen auf den städtischen Haushalt hätte – unter Annahme, dass sich Struktur, Einkommen und Alter der neuen Einwohner:innen nicht wesentlich von der heutigen Bevölkerung unterscheiden.
Grundsteuer B: +350.000 €
Einkommenssteueranteil: +808.000 € (zeitverzögert)
Zuweisung nach § 32 FAG: +73.500 €
Schlüsselzuweisungen vom Land: +578.900 €
Bagatellsteuern: +12.000 €
→ Summe der Mehrerträge: ca. 1,36 Mio. € jährlich
Schule: –401.200 €
Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Kita): –435.600 €
Soziale Hilfen: –31.000 €
Weitere städtische Aufgabenbereiche (z. B. Verwaltung, Kultur, Ordnung) werden durch 1.000 zusätzliche Menschen laut Verwaltung nicht wesentlich zusätzlich belastet.
+1.607 € Mehrerträge je zusätzlichem Erwachsenen
–868 € durchschnittliche Mehraufwendungen pro Person
–4.010 € pro schulpflichtigem Kind
–7.920 € pro Kind unter 6 Jahren
Dieser Tagesordnungspunkt wird nichtöffentlich behandelt. Die Vorlage enthält personenbezogene Daten sowie vertrauliche Angaben zu Verkaufsverhandlungen und Vertragsinhalten. Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 GO SH ist die Öffentlichkeit daher auszuschließen.
Der Verkauf eines Grundstücks wurde beschlossen.