Die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt steht vor einer weiteren Herausforderung. Der Kreis Pinneberg hat beschlossen, die sogenannte Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2026 von bisher 29,5 Prozent auf 31,5 Prozent anzuheben. Diese Umlage ist der Betrag, den Städte und Gemeinden an den Kreis abführen müssen, damit dieser seine übergeordneten Aufgaben finanzieren kann. Eine Erhöhung bedeutet für den städtischen Haushalt in Wedel unweigerlich eine zusätzliche Belastung.
Bereits im Vorfeld der Entscheidung haben die kreisangehörigen Kommunen ihre Bedenken im Anhörungsverfahren deutlich gemacht. Die Hauptkritikpunkte am Vorgehen des Kreises umfassen:
Anstatt dass jede Stadt nun einzeln aufwändige Klagen gegen ihren jeweiligen Umlagebescheid führt, streben die Kommunen ein geschlossenes Vorgehen an. Geplant ist ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht.
Dabei wird nicht ein einzelner Bescheid, sondern die zugrundeliegende Haushaltssatzung des Kreises auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Dies ist ein effizienterer Weg, um grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. Begleitet wird dieser juristische Schritt von dem Versuch, sich frühzeitig außergerichtlich mit dem Kreis zu verständigen.
Parallel dazu hält die Stadt Wedel an ihrem bereits eingelegten Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid fest, um alle juristischen Fristen zu wahren. Sollte der Kreis den Widerspruch zurückweisen, wird die Stadtverwaltung ermächtigt, fristgerecht Anfechtungsklage zu erheben.
Ein juristisches Verfahren verursacht Kosten. Für die Einleitung des Normenkontrollverfahrens wird mit Gesamtkosten von knapp 10.000 Euro gerechnet. Da sich die Städte und Gemeinden des Kreises diese Summe solidarisch teilen, liegt der finanzielle Beitrag für Wedel lediglich in einem niedrigen dreistelligen Bereich. Die Mittel dafür sind im städtischen Haushalt bereits eingeplant.
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wird in den städtischen Gremien an folgenden Terminen beraten:
Ihr Jan Lüchau