12.11°C

Sports

Just In

Featured Videos

.
.

All Stories

Die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt steht vor einer weiteren Herausforderung. Der Kreis Pinneberg hat beschlossen, die sogenannte Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2026 von bisher 29,5 Prozent auf 31,5 Prozent anzuheben. Diese Umlage ist der Betrag, den Städte und Gemeinden an den Kreis abführen müssen, damit dieser seine übergeordneten Aufgaben finanzieren kann. Eine Erhöhung bedeutet für den städtischen Haushalt in Wedel unweigerlich eine zusätzliche Belastung.

Warum die Städte und Gemeinden den Schritt kritisieren

Bereits im Vorfeld der Entscheidung haben die kreisangehörigen Kommunen ihre Bedenken im Anhörungsverfahren deutlich gemacht. Die Hauptkritikpunkte am Vorgehen des Kreises umfassen:

  • Fehlende Gleichbehandlung: Bei der Berechnung der Umlage müssen der Finanzbedarf des Kreises und der Städte gleichrangig berücksichtigt werden. Dieser Maßstab wurde nach juristischer Einschätzung im Abwägungsverfahren nicht ausreichend beachtet.
  • Unvollständige Bedarfsermittlung: Die Betrachtung des Kreises konzentrierte sich vor allem auf die Finanzkraft der Kommunen, ohne deren eigene Aufgaben- und Ausgabenbelastungen ausreichend einzubeziehen.
  • Mangelnde Transparenz: Die konkrete Herleitung des neuen Satzes von 31,5 Prozent und der Gewichtungsvorgang sind in den Beschlussunterlagen nicht detailliert genug nachvollziehbar dokumentiert.
  • Aufgabenverlagerung: Es besteht die Sorge, dass finanzielle Lasten auf die Kommunen abgewälzt werden, anstatt bestehende Finanzierungslücken für bestimmte Aufgaben gegenüber dem Land Schleswig-Holstein geltend zu machen.

Der rechtliche Weg: Ein Normenkontrollverfahren

Anstatt dass jede Stadt nun einzeln aufwändige Klagen gegen ihren jeweiligen Umlagebescheid führt, streben die Kommunen ein geschlossenes Vorgehen an. Geplant ist ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht.

Dabei wird nicht ein einzelner Bescheid, sondern die zugrundeliegende Haushaltssatzung des Kreises auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Dies ist ein effizienterer Weg, um grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. Begleitet wird dieser juristische Schritt von dem Versuch, sich frühzeitig außergerichtlich mit dem Kreis zu verständigen.

Parallel dazu hält die Stadt Wedel an ihrem bereits eingelegten Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid fest, um alle juristischen Fristen zu wahren. Sollte der Kreis den Widerspruch zurückweisen, wird die Stadtverwaltung ermächtigt, fristgerecht Anfechtungsklage zu erheben.

Überschaubares Kostenrisiko durch Solidarität

Ein juristisches Verfahren verursacht Kosten. Für die Einleitung des Normenkontrollverfahrens wird mit Gesamtkosten von knapp 10.000 Euro gerechnet. Da sich die Städte und Gemeinden des Kreises diese Summe solidarisch teilen, liegt der finanzielle Beitrag für Wedel lediglich in einem niedrigen dreistelligen Bereich. Die Mittel dafür sind im städtischen Haushalt bereits eingeplant.

Termine und Service-Infos

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wird in den städtischen Gremien an folgenden Terminen beraten:

  • Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss: 28.09.2026
  • Entscheidung im Rat der Stadt Wedel: 08.10.2026
  • Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage BV/2026/083

Ihr Jan Lüchau

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.
Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach. Hier abonnieren.

Die Handlungsfähigkeit unserer Stadt steht und fällt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Kürzlich wurde der Personalbericht der Stadt Wedel für das Jahr 2025  vorgelegt. Dieses Dokument bietet uns wichtige Einblicke in die aktuelle Arbeitsbelastung, die Altersstruktur und die personellen Perspektiven unserer Kommune. 

Die zentralen Herausforderungen der Stadtverwaltung

Der öffentliche Dienst kämpft bundesweit mit unbesetzten Stellen, und unsere Stadtverwaltung bildet hier leider keine Ausnahme. Die Verwaltung konkurriert bei der Personalsuche direkt mit umliegenden Arbeitgebern wie Hamburg und dem Kreis Pinneberg.

  • Fast die Hälfte der Beschäftigten der Stadt Wedel hat aktuell das 50. Lebensjahr bereits überschritten.
  • Das Durchschnittsalter in der Wedeler Verwaltung liegt deutlich über dem üblichen Schnitt im öffentlichen Dienst.
  • In Bereichen wie der IT, der Bauverwaltung oder dem Sozialwesen gehen teilweise keine oder nur sehr wenige geeignete Bewerbungen ein.
  • In Einzelfällen muss die Stadt offene Stellen bis zu fünfmal ausschreiben, um eine geeignete Besetzung zu finden.

Belastung der Belegschaft: Krankenstand und Überstunden

Ein Blick auf die innerbetrieblichen Kennzahlen zeigt, dass der Arbeitsdruck auf das vorhandene Personal zunimmt.

  • Im Jahr 2025 wurden insgesamt 11.109 Abwesenheitstage durch Krankheit verzeichnet, was einer Quote von 11,85 Prozent entspricht.
  • Ohne Wochenenden gerechnet, liegen die durchschnittlichen Krankheitstage in Wedel bei 26,08 Tagen pro Jahr.
  • Dieser Wert liegt über dem offiziellen KGSt-Orientierungswert von 20,55 Tagen.
  • Die Belegschaft der Kernverwaltung wies zum Stichtag Ende 2025 insgesamt 7.559,94 Überstunden auf.
  • Parallel dazu stiegen die Personalaufwendungen, unter anderem bedingt durch Tariferhöhungen und die Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2024.

Meine persönliche Einordnung

Die Zahlen des Personalberichts zeigen eine spürbar negative Entwicklung. Die Kombination aus einem hohen Altersdurchschnitt, steigenden Krankenständen und tausenden Überstunden verdeutlicht, dass das bestehende Personal vielfach an der Belastungsgrenze arbeitet. Wenn Stellen mehrfach ausgeschrieben werden müssen und Fachkräfte fehlen, bleiben unweigerlich Aufgaben liegen. Dies ist kein reines Vermarktungsproblem der Stadt, sondern eine strukturelle Hürde. Wir müssen als Politik und Verwaltung die Themen Mitarbeiterbindung, Gesundheitsmanagement und Wissenstransfer beim anstehenden Generationswechsel noch fokussierter angehen, um einen verlässlichen Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten.

Ich habe mir zu dieser Situation bereits umfassend Gedanken gemacht, an welchen Stellen wir als Kommunalpolitik konkret ansetzen können, um spürbar gegenzusteuern.

Weitere Informationen zum Thema und Service-Infos

Wer sich tiefer in die Materie einlesen möchte, findet das Originaldokument im Ratsinformationssystem der Stadt Wedel.

Ihr Jan Lüchau

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.
Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.
Jetzt abonnieren

In wenigen Tagen berät die Wedeler Politik über eine neue Verwaltungsgebührensatzung. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) wird die Vorlage diskutieren und dem Rat eine Empfehlung für die endgültige Entscheidung aussprechen. Kern der neuen Satzung, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, ist eine spürbare Erhöhung der städtischen Gebühren. Im Folgenden möchte ich erläutern, was genau die Verwaltung plant, warum diese Schritte unumgänglich sind, welche inhaltlichen Änderungen im Satzungstext versteckt sind und weshalb mir beim aktuellen Vorgehen dennoch ein wichtiges Stück Transparenz fehlt.

Was die Verwaltung vorhat: Anpassung an gestiegene Kosten

Die Stadt Wedel erhebt für besondere Leistungen – von der Baugenehmigung bis zur Akteneinsicht – Verwaltungsgebühren. Da die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind, diese Gebührensätze regelmäßig zu überprüfen, hat die Verwaltung für 2026 eine neue Kalkulation durchgeführt.

Dabei wurden die Kosten für einen städtischen Arbeitsplatz neu berechnet. Berücksichtigt wurden dabei die aktuellen Personal-, Personalneben- und Sachkosten. Das Ergebnis: Die städtischen Stundensätze steigen. Für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 5 bis 9a steigt der kalkulierte Stundensatz beispielsweise von bisher 77,00 Euro auf künftig 84,00 Euro. Für die Entgeltgruppen 9b bis 12 erhöht sich der Satz von 113,00 Euro auf 141,00 Euro. Diese gestiegenen internen Kosten spiegeln sich folglich in den Gebühren wider, die Bürgerinnen und Bürger künftig für Verwaltungsleistungen zahlen müssen. Zudem wurden neue Tatbestände in den Gebührenkatalog aufgenommen, wie etwa Ablehnungsbescheide für private Feuerwerke oder die Vergabe einer Hausnummer.

Gesetzliche Pflicht: Erst Gebühren, dann Steuern

Dass die Stadt hier handelt, ist keine Willkür, sondern eine klare rechtliche Vorgabe. Gemäß § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) gehen die Entgelte für Leistungen der Stadt den Steuern vor. Durch das Haushaltsrecht wird somit eine feste Rangfolge vorgegeben: Die Stadt hat die strikte Verpflichtung, zur Finanzierung ihrer Aufgaben zunächst kostendeckende Gebühren für ihre Dienstleistungen zu erheben, bevor sie allgemeine Steuern erhöhen darf.

Hinzu kommt die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Wie der Landesrechnungshof (LRH) der Stadt bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht hat, sind jährlich vorzunehmende Betriebskostenabrechnungen und, im Bedarfsfall, darauf aufbauende Neukalkulationen zwingend erforderlich. Wenn die Verwaltung diese kontinuierliche Anpassung unterlässt, verstößt sie gegen die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Kalkulation. Dies birgt handfeste Risiken: Bei verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen oder in Widerspruchsverfahren stellen die Gerichte bei Unterbrechungen schnell die rechtliche Grundlage der gesamten Gebührenerhebung infrage. Dass die Verwaltung nun nach den Jahren 2020 und 2023 wieder eine neue Kalkulation vorlegt, ist also rechtlich geboten, um juristische Angreifbarkeit zu vermeiden.

Änderungen im Detail: Die fehlende Synopse

Bei der Überarbeitung von Satzungen ist es gängige Praxis und eine große Erleichterung für die politische Arbeit, wenn die Verwaltung eine sogenannte Synopse beifügt – also eine direkte Gegenüberstellung der alten und der neuen Textfassungen. Leider hat die Verwaltung es in diesem Fall versäumt, eine solche Übersicht für den reinen Satzungstext den Unterlagen beizufügen.

Daher habe ich diese Arbeit selbst übernommen und beim Abgleich der Dokumente eine inhaltliche Änderung im Text festgestellt. Hier ist die Synopse der Änderungen im § 5 „Gebühr bei Ablehnung oder Zurücknahme von Anträgen und bei Widersprüchen“. Da die Absätze 1 bis 3 in beiden Fassungen vollkommen identisch sind, beschränkt sich die Gegenüberstellung auf den Absatz 4, in dem die inhaltlichen Änderungen vorgenommen wurden.

§ 5 Gebühr bei Ablehnung oder Zurücknahme von Anträgen und bei Widersprüchen

Bisherige Satzung (2023)

  • Absätze 1 bis 3: (Wortgleich zur geplanten Satzung)
  • Absatz 4: (4) Eine Gebühr für Widerspruchsbescheide darf nur erhoben werden, wenn und soweit der Widerspruch zurückgewiesen wird. Sie beträgt höchstens die Hälfte der Gebühr für den angefochtenen Verwaltungsakt.

Geplante Satzung (2027)

  • Absätze 1 bis 3: (Wortgleich zur bisherigen Satzung)
  • Absatz 4: (4) Eine Gebühr für Widerspruchsbescheide darf nur erhoben werden, wenn und soweit der Widerspruch zurückgewiesen wird. In Angelegenheiten der Stadt Wedel als untere Landesbehörde sind die Regelungen des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein anzuwenden. In diesen Fällen ist eine Verwaltungsgebühr von mindestens fünf Euro bis zur Höhe der Gebühr der beantragten Amtshandlung zu zahlen. In Selbstverwaltungsangelegenheiten beträgt die Gebühr hingegen höchstens die Hälfte der Gebühr für den angefochtenen Verwaltungsakt.

Zusammenfassung der Änderung:
Während bisher pauschal für alle Widerspruchsbescheide (sofern sie zurückgewiesen wurden) eine Höchstgrenze von 50 % der ursprünglichen Gebühr galt, unterscheidet die neue Fassung nach Zuständigkeitsbereichen. Handelt die Stadt Wedel als untere Landesbehörde, kann künftig eine Gebühr zwischen 5 Euro und 100 % der ursprünglichen Gebühr fällig werden. Nur bei Selbstverwaltungsangelegenheiten bleibt es bei der bisherigen Deckelung auf maximal die Hälfte der Gebühr.

Mein Standpunkt: Verständnis für Kostensteigerungen, aber Transparenz muss sein

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Inflation, den strikten rechtlichen Vorgaben aus dem Haushaltsrecht und den unbestreitbar gestiegenen Kosten für Personal und Sachmittel sind die Gebührensteigerungen der Stadt sachlich nachvollziehbar. Ich habe absolute Akzeptanz für dieses Vorgehen, denn die Stadt muss ihre Ausgaben decken und rechtlich auf sicherem Fundament stehen.

Aber aus Transparenzgründen, die in der heutigen Zeit zunehmend im Vordergrund stehen sollten, müssen solche Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für uns Kommunalpolitiker detailliert nachvollziehbar belegt werden. Auch wenn ich die Notwendigkeit grundsätzlich verstehe und mittrage, möchte ich genau wissen, warum ich für die Steigerung in der konkreten Kalkulation die Hand zur Zustimmung heben soll.

In der Beschlussvorlage heißt es lediglich: „Die Kalkulation liegt zur Einsichtnahme bei der Sitzung vor.“ Das reicht mir nicht. Ich möchte diese Kalkulation vorab und öffentlich einsehen können, um die Zahlen fundiert prüfen zu können.

Diese Transparenz ist genau jetzt auch deshalb so wichtig, weil die Verwaltung erst kürzlich beim Thema "Einwohnerfragestunde" argumentiert hat, dass ausufernde Bürgerfragen nicht dort, sondern über das Informationszugangsgesetz (IZG-SH) gestellt werden sollen. Wer jedoch einen genauen Blick auf die neue Satzung wirft, stellt fest: Genau dieses Informationszugangsgesetz wurde nun als neuer Punkt (Nr. 19) in den Gebührenkatalog aufgenommen. Wenn die Verwaltung die Bürger also auf der einen Seite für komplexe Auskünfte auf das IZG verweist, diese Anfragen aber auf der anderen Seite künftig ab einem gewissen Zeitaufwand gebührenpflichtig macht, dann müssen wir als Politik umso genauer hinschauen. Wir dürfen Informationsbeschaffung und demokratische Teilhabe nicht zu einer Kostenfalle machen, ohne die Kalkulation dahinter exakt zu kennen.

Wie moderne Transparenz aussieht, macht uns die Stadt Elmshorn wieder einmal vor. Dort wurde im Frühjahr 2026 ebenfalls die Gebührensatzung angepasst. Die Elmshorner Verwaltung hat die detaillierte Kalkulation transparent als Anlage direkt den öffentlichen Sitzungsunterlagen beigefügt und nicht erst am Tag der Sitzung auf den Tisch gelegt. Ein solches Vorgehen würde ich mir auch für Wedel wünschen, um das Vertrauen in politische und verwaltungstechnische Entscheidungen zu stärken.

Weitere Informationen zum Thema

Die Beratung und Beschlussfassung zur neuen Verwaltungsgebührensatzung finden an folgenden Terminen statt:

  • Haupt- und Finanzausschuss (Vorberatung): Montag, 28.09.2026
  • Rat der Stadt Wedel (Entscheidung): Donnerstag, 08.10.2026

Meine Meinung: Informationszugang darf keine Frage des Geldbeutels werden

Weiterführende Links:

Ihr Jan Lüchau

 

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel

Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach. Jetzt abonnieren

Rechnungsprüfungsamt kritisiert Wedeler Verwaltung: Die Aufarbeitung des Haushalts 2024

Statt des erhofften leichten Überschusses schloss die Stadt Wedel das Jahr 2024 mit einem unerwarteten Defizit von 14,7 Millionen Euro ab. Wie es zu dieser deutlichen Abweichung kommen konnte und warum die Reaktion der Verwaltung in die Kritik geraten ist, hat nun das städtische Rechnungsprüfungsamt (RPA) untersucht. Die Ergebnisse dieser Prüfung zeigen klare strukturelle Schwächen in der Haushaltsführung auf.

Die Untersuchung des Jahresabschlusses

Das Rechnungsprüfungsamt ist eine unabhängige Instanz innerhalb der Verwaltung. Der Leiter der Stabsstelle Prüfdienste, Rolf Jagemann, bestätigte im Haupt- und Finanzausschuss, dass die reine Buchführung formal korrekt ablief. Vermögen und Schulden wurden vollständig und richtig erfasst. Die Kritik der Prüfer richtet sich vielmehr gegen den finanzpolitischen Umgang mit den sich abzeichnenden Problemen während des laufenden Jahres.

Warnsignale wurden zu spät beachtet

Laut dem Bericht des RPA war die drastische Verschlechterung der Finanzlage frühzeitig erkennbar, ohne dass rechtzeitig gegengesteuert wurde. Die Chronologie der Ereignisse stellt sich wie folgt dar:

  • April 2024: Erste Indikatoren wiesen bereits auf einen negativen Jahresabschluss hin.
  • Mai 2024: Die Kommunalaufsicht gab den Haushalt frei. Aus Sicht der Prüfer hätte diese Genehmigung auf Basis der damals bereits bekannten Datenlage gar nicht erfolgen dürfen; eine Haushaltssperre wäre stattdessen angebracht gewesen.
  • Juli 2024: Die Verwaltung prognostizierte einen Fehlbetrag von 6,1 Millionen Euro, vorwiegend verursacht durch ausbleibende Steuereinnahmen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro.
  • September 2024: Anstatt einen formellen Nachtragshaushalt aufzustellen, der eine politische Beratung und Beschlussfassung erfordert hätte, verhängte die Stadt erst zu diesem späten Zeitpunkt eine Haushaltssperre, um die Ausgaben zu begrenzen.

Hohe Zinslast durch Kassenkredite

Ein weiterer zentraler Punkt des Prüfberichts ist die Liquidität der Stadt. Im Jahr 2024 war Wedel dauerhaft auf Kassenkredite angewiesen. Dies führte zu einer erheblichen finanziellen Belastung:

  • Über 905.000 Euro fielen allein für Zinsen an.
  • Zusätzlich wurden 20.000 Euro an Bereitstellungsgebühren fällig.
  • Insgesamt stiegen diese Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 250.000 Euro.

Das RPA sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Insbesondere das Management offener Forderungen müsse verbessert werden. Eine schnellere Begleichung offener Posten durch Schuldner würde die Liquidität der Stadt erhöhen und den teuren Rückgriff auf Kassenkredite reduzieren. Zudem mahnten die Prüfer an, sich strikter an die eigenen Regeln bei der Personalplanung und bei Stellenmehrungen zu halten.

Stellungnahme der Verwaltungsspitze

Die späte Reaktion auf die Finanzlage fiel in eine politisch unruhige Zeit. Nach der Abwahl von Bürgermeister Gernot Kaser im Juni 2024 führte die damalige 1. stellvertretende Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto die Geschäfte kommissarisch, bevor sie Ende des Jahres offiziell ins Amt gewählt wurde. Sie wies auf die stark schwankenden Steuereinnahmen und wegfallende Gewerbesteuernachzahlungen hin. Gleichzeitig räumte sie rückblickend ein, dass bei einer ganzheitlichen Betrachtung aller Faktoren ein anderes Handeln erforderlich gewesen wäre.

Für die Zukunft zeigt sich die Verwaltung jedoch lernbereit. Die Erste Stadträtin bestätigte, dass die Kritikpunkte des RPA bei der Vorbereitung des aktuellen Doppelhaushalts 2026/27 intensiv berücksichtigt wurden. Auch das Rechnungsprüfungsamt erwartet für die laufende Finanzplanung eine merkliche Besserung der Abläufe.

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.

Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.

https://wedel-politik.de/newsletter-abonnieren

Die Planungen für das neue Kombibad in Wedel schreiten voran und stehen in den kommenden Gremiensitzungen zur Beratung an. Am Montag, den 31.08.2026, befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) mit dem Thema, bevor am 10. September die Mitteilungsvorlage zur geplanten Durchführung des Bauvorhabens im Rat behandelt wird.

Aktueller Zeitplan und Meilensteine

  • Mitte September 2026: Entscheidung über weitere Fördermittel aus der „Sportmilliarde" (SKS 2).
  • Ende September 2026: Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3).
  • 01. Oktober 2026: Beauftragung der Fachplaner für die Erstellung der Ausschreibung (Leistungsphasen 6 & 7) sowie die juristische Abstimmung des Ausschreibungsverfahrens.
  • Kurzfristig (Oktober): Geplante Einreichung des Bauantrages im Anschluss an die Ratssitzung.
  • Mai bis Juni 2027: Auswertung der vorliegenden Angebote und endgültige Kostenkalkulation.
  • Die zweite Abstimmungsrunde mit Nutzergruppen wie Schulen und Vereinen ist bereits erledigt.

Geplante bauliche Maßnahmen (Variante 4A)

  • Eingang, Service und Gastronomie: Der Eingangsbereich wird neu geordnet und erhält eine neue Empfangs- und Kassentheke mit Zutrittsautomat. Zudem sind eine Bistrotheke für den Verkauf und die Außengastronomie sowie ein integrierter Shopbereich geplant.
  • Bäderbereich und Barrierefreiheit: Die Gebäudehülle im aktuellen Erlebnisbereich wird zurückgebaut, wobei die statisch geprüfte Bestandsbodenplatte weiter genutzt wird. Das neue Lehrschwimmbecken erhält den von den Vereinen gewünschten Hubboden sowie eine Längstreppe. Alle Schwimmbecken befinden sich künftig auf einer gemeinsamen Badeebene, was einen unmittelbaren barrierefreien Zugang zum Beckenumgang ermöglicht. Die Erschließung erfolgt über ein Treppenhaus, der Aufzug bleibt erhalten.
  • Personal und Umkleiden: Die Mitarbeiter- und Verwaltungsräume werden in die Unterkellerung verlegt und erhalten natürliche Belichtung durch Fenster. Zur Sanierung vorhandener Bauschäden werden die Umkleide- und Sanitärbereiche entkernt und mit einem neuen Boden- und Fliesenaufbau inklusive Folienabdichtung ausgestattet.

Finanzielle Lage und anstehende Beschlüsse

Die bisherigen Leistungen der Phasen I bis III belaufen sich auf 638.450 Euro. Damit bewegen sich die Kosten im Rahmen des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets von 750.000 Euro. Für die noch anstehenden Beauftragungen (Leistungsphasen IV bis IX, Gutachten, Projektsteuerung etc.) kalkuliert die Planung mit weiteren Kosten in Höhe von insgesamt 1.661.500 Euro.

Um den Bauantrag pünktlich im Oktober einreichen zu können, muss nun die Leistungsphase 4 beauftragt werden. Dies erfordert Finanzmittel in Höhe von rund 200.000 Euro, die im aktuellen Wirtschaftsplan 2026 nicht vorgesehen sind. Der Aufsichtsrat muss dieser Überschreitung zustimmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat dem Vorgehen am 10. September nicht widerspricht.

Weitere Informationen zum Thema

Der Jahresabschluss 2024 der Stadt Wedel liegt vor und dokumentiert einen Jahresfehlbetrag von rund 14,69 Millionen Euro. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat die Finanzführung detailliert untersucht und neben Bestandsaufnahmen auch deutliche Beanstandungen formuliert. Die Bürgermeisterin hat zu diesen Punkten nun offiziell Stellung bezogen.

Positives aus dem Prüfbericht

  • Die systematische Inventur der städtischen Grundstücke hat begonnen, die Modellierung dieses Prozesses wird vom RPA gelobt.
  • Der digitale Anordnungsworkflow in der Buchhaltung bewährt sich zunehmend in der Praxis.
  • Die im Jahresverlauf verhängte Haushaltssperre zeigte bei den Ausgaben der Fachdienste die beabsichtigte Wirkung.

Wesentliche Kritikpunkte und die Reaktion der Verwaltung

  • Fehlender Nachtragshaushalt: Das RPA beanstandet, dass trotz frühzeitiger Prognosen eines deutlichen Millionendefizits im Sommer 2024 kein Nachtragshaushalt aufgestellt wurde. Diese Kritik teilt übrigens auch die Kommunalaufsicht, die das Versäumnis explizit in ihrer Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 formuliert hat. Die Bürgermeisterin stimmt dieser Kritik zu und sichert zu, dass die monatlichen Finanzberichte künftig im Leitungsteam konsequenter ausgewertet werden.
  • Mangelhafte Dokumentation: Bei internen Haushaltsmittelverschiebungen fehlten oft nachvollziehbare Begründungen. Die Verwaltungsspitze kündigt an, dieses Thema in der Führungsrunde zur Verbesserung der Arbeitsabläufe zu adressieren.
  • Nutzungsentgelte Gewerbeflächen: Eine Gebühr von 10 Euro pro Tag für die Nutzung einer Fläche im BusinessPark Elbufer durch einen Zirkus rügte das RPA als zu niedrig. Die Bürgermeisterin verweist auf den sozialen Aspekt für Familien und kleine Betriebe, bestätigt aber eine Erhöhung der Gebühr auf nun 20 Euro.

Deutlicher Widerspruch bei Erbbaurechten und Notarvergaben

  • Erbbaurechtsimmobilien: Nach Auslaufen von Erbbaurechten wurden mit Härtefällen Nutzungsverträge geschlossen. Das RPA kritisiert die vereinbarten Entgelte als nicht ortsüblich und bemängelt Einnahmeverzichte von 100 bis 200 Euro pro Monat und Objekt. Die Bürgermeisterin widerspricht dem RPA hier deutlich: Es handele sich um Nutzungs- und keine Mietverträge, bei denen die Instandhaltungspflicht bei den Nutzern verbleibe. Da es sich bei den anerkannten Härtefällen um ältere, kranke und finanziell schwächer gestellte Personen handele, seien höhere Entgelte sozial nicht vertretbar und praktisch kaum durchsetzbar.
  • Notarbeauftragung: Das RPA gab den Hinweis, bei der Vergabe von 26 Verträgen an ein einziges Wedeler Notariat das Rotationsprinzip vermisst zu haben, und forderte eine Art Vergabeverfahren. Auch hier widerspricht die Bürgermeisterin: Notargebühren sind gesetzlich exakt festgelegt, ein Vergaberecht findet keine Anwendung. Die Bündelung der komplexen Erbbaurechtsverträge bei einem Notariat war effizienter, zumal die Anzahl der verfügbaren Notariate in Wedel stetig abnimmt.

Meine persönliche Einordnung

Als finanzpolitischer Sprecher sehe ich das tatsächliche Defizit von knapp 15 Millionen Euro sowie die auf bis zu 40 Millionen Euro gestiegenen Kassenkredite mit großer Sorge. Die Verwaltung muss künftig bei sich abzeichnenden Schieflagen deutlich zügiger reagieren, wie das RPA und die Kommunalaufsicht im Falle des fehlenden Nachtragshaushalts völlig zu Recht angemahnt haben. Die Diskussion um die Entgelte bei den Erbbaurechten verdeutlicht zugleich, wie herausfordernd der praktische Spagat zwischen unumgänglicher Haushaltskonsolidierung und der Wahrnehmung sozialer Verantwortung in unserer Stadt ist.

Weitere Informationen zum Thema

  • Das vollständige Dokument zum Prüfbericht sowie die Stellungnahme der Bürgermeisterin finden Sie im aktuellen Ratsinformationssystem der Stadt Wedel.

 

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.
Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.
Link: https://wedel-politik.de/newsletter-abonnieren

Der Bericht von Wedel Marketing für das erste Halbjahr 2026 fasst die aktuellen Projekte, Personalien und den Finanzhaushalt des Vereins zusammen. Die offizielle Vorstellung und Besprechung dieser Ergebnisse erfolgt am Montag, den 31. August 2026, im Haupt- und Finanzausschuss (HFA).

Personal und Struktur

  • Das Team der Geschäftsstelle wurde im April 2026 auf insgesamt vier Personen erweitert.
  • Die neu geschaffene Position des Wirtschaftsmanagers wurde mit Florian Gehre besetzt.
  • Finanziert wird diese Stelle unter anderem durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER), die Europäische Union, das Land Schleswig-Holstein und die AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest e.V..

Innenstadtentwicklung und Digitalisierung

  • Der Verein bereitet den Umzug in die Welau Arcaden vor, womit auch eine Nutzungsänderung für den bestehenden Leerstand einhergeht.
  • Umbau und Umzugstermin sind für den Zeitraum August bis Oktober 2026 angesetzt.
  • Die digitale Informationsplattform „Moin Wedel“ wird aktuell zusammen mit der Fachhochschule Wedel und durch ehrenamtliche Arbeit von Lars Franke (Stackable) aufgebaut.
  • Der Betriebsstart für diese Plattform ist für das vierte Quartal 2026 geplant.
  • Die Neuansiedlung lokaler Betriebe, wie die der Eröffnung der Subway-Filiale, begleitet Wedel Marketing mit entsprechenden Kommunikationsmaßnahmen.

Veranstaltungen und Stadtleben

  • Die neunte Kulturnacht verzeichnete am 30. Mai 2026 rund 5.000 Gäste an 20 verschiedenen Spielstätten im Stadtgebiet.
  • Das 25. Hafenfest vom 3. bis 5. Juli 2026 schloss die offizielle Einweihung des neuen Hafenmeisterhauses ein.
  • Seit dem dritten Quartal ist der Verein jeden Donnerstag mit einem direkten Informationsangebot vor Ort im Hafenmeisterhaus vertreten.
  • Rund 1.000 Gäste besuchten am 1. Mai 2026 das Fest zur Maibaum-Aufstellung am Roland, das mit starkem ehrenamtlichem Einsatz umgesetzt wurde.

Finanzen (Jahresabschluss 2025)

  • Die gesamten Einnahmen des Jahres 2025 beliefen sich auf 232.341 Euro.
  • Dem standen im gleichen Zeitraum Gesamtausgaben in Höhe von 227.262 Euro gegenüber.
  • Das abgeschlossene Geschäftsjahr 2025 weist somit ein positives Vereinsergebnis von 5.079 Euro auf.
  • Das verfügbare Gesamtguthaben des Vereins betrug zum Stichtag 31. Dezember 2025 genau 56.044 Euro.

Termine und weitere Informationen

  • Vorstellung im HFA: Montag, 31. August 2026
  • Verkaufsoffener Sonntag: 11. Oktober 2026
  • Weihnachtsmarkt am Roland: 28. und 29. November 2026

 

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.
Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.
Jetzt abonnieren

Als Kommunalpolitiker ist es mir ein Anliegen, Sie regelmäßig und transparent über den Zustand unserer Stadtkasse zu informieren. Grundlage hierfür ist der sogenannte Cockpitbericht. Dieser Bericht ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der Verwaltung und zeigt uns, wie sich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum beschlossenen Haushalt entwickeln. Heute werfen wir einen Blick auf die Zahlen zum Stichtag 31. Juli 2026.

Insgesamt gibt es eine rechnerische Verbesserung: Das prognostizierte Jahresergebnis hat sich um rund 1,5 Millionen Euro verbessert. Dennoch weisen wir für 2026 voraussichtlich ein Defizit von knapp 7,6 Millionen Euro auf. Wie sich diese Zahlen im Detail zusammensetzen und wie die langfristige Perspektive aussieht, möchte ich Ihnen im Folgenden kurz und sachlich erläutern.

Die wichtigsten Entwicklungen im Detail

Steuereinnahmen und Zuweisungen

Bei den Steuern verzeichnen wir ein Plus von rund 2 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Plan. Zwar rechnen wir aufgrund der aktuellen Steuerschätzung mit geringeren Einnahmen bei der Einkommens- und Umsatzsteuer (ein Minus von ca. 442.000 Euro). Dieser Rückgang wird jedoch durch die Gewerbesteuerzahlungen eines einzelnen, sehr umsatzstarken Wedeler Unternehmens mehr als ausgeglichen, was uns Mehreinnahmen von 2,73 Millionen Euro einbringt.
Zudem erhält die Stadt höhere Zuweisungen vom Land (sogenannte Schlüsselzuweisungen) im Umfang von etwa 322.000 Euro. Da wir auf dem Papier mehr Geld einnehmen, steigt im Gegenzug allerdings auch unsere Abgabe an den Kreis (die Kreisumlage) um rund 80.000 Euro.

Ausfall der Straßenreinigungsgebühren

Ein spürbarer Einschnitt auf der Einnahmeseite betrifft die Gebühren. Hier fehlen uns im Haushalt voraussichtlich rund 713.000 Euro. Der Grund: Das Oberlandesgericht (OLG) hat die bisherige Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für unwirksam erklärt. Alle bislang gezahlten Gebühren werden vorerst zurückerstattet. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer neuen Satzung, die rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten soll. Ob und in welcher Höhe in diesem Jahr noch neue Gebühren erhoben werden können, ist aktuell noch offen.

Personalaufwendungen

Die Kosten für das städtische Personal fallen höher aus als geplant. Dies liegt unter anderem an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Erhöhung der Beamtenbesoldung vorschreibt. Die gesetzlichen Anpassungen erfolgen rückwirkend für die Jahre 2025 und 2026 und schlagen mit rund 220.000 Euro zu Buche. Hinzu kommen die regulären Tariferhöhungen für die Tarifbeschäftigten (+2,8 %) sowie die Auszahlung von Leistungsentgelten im Juni dieses Jahres.

Der Stand der Investitionen

Ein Punkt, der unsere besondere Aufmerksamkeit erfordert, ist die Umsetzung unserer geplanten Investitionen – etwa bei Baumaßnahmen an Schulen, Straßen oder der städtischen Infrastruktur. Der Haushalt sieht hierfür ein Volumen von knapp 31,9 Millionen Euro vor. Bis Ende Juli wurden davon jedoch erst rund 4 Millionen Euro abgerufen. Das entspricht einer Erfüllungsquote von lediglich 12,76 %.
Um die Vorgabe der Kommunalaufsicht zu erfüllen, die fordert, dass mindestens 60 % der geplanten Investitionen auch tatsächlich umgesetzt werden, müssten in den verblebeiten Monaten bis Jahresende nun monatlich rund 3 Millionen Euro investiert bzw. verbaut werden.

Meine Einschätzung: Ist diese positive Entwicklung nachhaltig?

Trotz der rechnerischen Verbesserung um 1,5 Millionen Euro dürfen wir uns nicht täuschen lassen: Die aktuelle Entwicklung ist in dieser Form nicht nachhaltig. Die Mehreinnahmen beruhen fast ausschließlich auf den Gewerbesteuerzahlungen eines einzigen Unternehmens. Eine solche Abhängigkeit birgt immer ein spürbares Risiko für künftige Haushalte, sollte dieser Sondereffekt wegfallen.

Gleichzeitig bleibt ein strukturelles Defizit von voraussichtlich 7,6 Millionen Euro bestehen. Die stetig steigenden Personalaufwendungen und der sehr langsame Fortschritt bei den Investitionen zeigen deutlich, dass wir wichtige Ausgaben und Sanierungen in die Zukunft verschieben, während unsere laufenden Kosten dauerhaft steigen. Eine echte, strukturelle Trendwende sieht anders aus. Wir müssen weiterhin konsequent an unseren Ausgaben arbeiten und dürfen uns auf dem aktuellen Zwischenstand nicht ausruhen.

Weitere Informationen zum Thema

Wenn Sie sich die Finanzdaten im Detail ansehen möchten, finden Sie die vollständigen Vorlagen und Berichte im öffentlichen Portal der Stadt:

  • Ratsinformationssystem der Stadt Wedel – Hier können Sie die Originaldokumente zum Cockpitbericht und die Tagesordnungen einsehen.
  • Bei Fragen zu anstehenden Sitzungen des Finanzausschusses prüfen Sie gerne den dortigen Sitzungskalender für aktuelle Termine und Orte im Rathaus.

Ich werde die finanzielle Entwicklung unserer Stadt für Sie weiter aufmerksam begleiten.

Das Thema Tierschutz ist hochemotional – und das völlig zu Recht. Tiere in Not brauchen eine verlässliche und schnelle Unterbringung. Aktuell steht in Wedel jedoch die Frage im Raum, wie diese Unterbringung in Zukunft organisiert und vor allem finanziert werden soll. Der Tierschutzverein Elmshorn e.V. hat eine Änderung des Vertrages über die Aufbewahrung von Fundtieren beantragt. Die Beschlussvorlage der Verwaltung (BV/2026/064) liegt nun auf dem Tisch und zeigt deutlich: Wir bewegen uns in einem enormen Spannungsfeld zwischen dem Wunsch, dem Tierheim zu helfen, und den harten Realitäten des Vergabe- und Haushaltsrechts.

Worum geht es genau?

Die Stadt Wedel verzeichnet im Durchschnitt lediglich maximal 15 Fundtiere pro Jahr. Der neue Vertragsentwurf des Tierheims Elmshorn sieht ab 2027 eine Jahrespauschale von rund 87.000 Euro netto vor. Um sich ein umfassendes Bild zu machen, müssen beide Seiten der Medaille betrachtet werden.

Pro: Was für den neuen Vertrag (oder finanzielle Hilfen) spricht

  • Erhalt der Infrastruktur: Tierschutzvereine und Tierheime leisten wertvolle Arbeit. Die geforderte Erhöhung der Pauschale ist aus Sicht des Tierheims offenbar notwendig, um die eigene Existenz und den laufenden Betrieb zu sichern und eine mögliche Insolvenz abzuwenden.
  • Regionale Nähe: Die Unterbringung von Tieren muss schnellstmöglich und tierschonend erfolgen. Eine Einrichtung in der Umgebung ist dafür essenziell.
  • Gemeinsame Lösungsfindung: Die Verwaltung betont selbst, dass ihr an einer gemeinsamen Lösung mit dem Tierheim gelegen ist.

Contra: Die rechtlichen und finanziellen Hürden der Stadt

  • Unverhältnismäßige Kosten: Bei maximal 15 Fundtieren pro Jahr und einer Pauschale von über 87.000 Euro entfallen auf ein einziges Tier rechnerisch über 5.000 Euro netto. Zum Vergleich: Als die Stadt aufgrund eines Aufnahmestopps in Elmshorn auf andere Organisationen ausweichen musste, lagen die Kosten bei maximal 1.400 Euro pro Tier inklusive aller Tierarztkosten.
  • Verlagerung des Risikos: Der neue Vertragsentwurf sieht vor, dass die Aufnahmepflicht für Fundtiere gestrichen wird und das Kostenrisiko auf die Stadt Wedel übergeht. Zudem sollen zusätzliche Kosten, wie tierärztliche Behandlungen (außer Impfen, Kastration und Parasitenbefall) oder lange Verwahrzeiten von über 365 Tagen, aus der Pauschale herausfallen.
  • Verstoß gegen das Vergaberecht: Der Vertrag hätte einen vergaberechtlichen Gesamtwert von 348.000 Euro. Damit wird der EU-Schwellenwert von 216.000 Euro für Dienstleistungen deutlich überschritten. Ein freihändiger Vertragsabschluss ohne Ausschreibung wäre eine unzulässige De-facto-Vergabe und würde zur Unwirksamkeit des Vertrages führen.
  • Haushaltsrechtliche Unzulässigkeit: Die Verwaltung stuft den Vertrag in der vorgelegten Form als verdeckte, einseitige Subventionierung zur Abwendung einer Insolvenz ein. Eine solche Vermischung von ordnungsrechtlichem Leistungsentgelt und freiwilliger Institutionenförderung ist unzulässig und birgt das akute Risiko einer Beanstandung durch das Rechnungsprüfungsamt sowie den Landesrechnungshof.

Wie geht es weiter?

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine finanzielle Unterstützung des Tierheims für das Jahr 2026 kurzfristig in Form eines freiwilligen Zuschusses im Rahmen der Förderrichtlinien erfolgen könnte. Hierfür müsste die Politik jedoch durch einen Beschluss entsprechende Deckungsvorschläge unterbreiten. Langfristig soll eine neu gegründete Arbeitsgruppe auf Kreisebene ein Konzept zur organisatorischen und finanziellen Neuausrichtung erarbeiten, in der auch die Stadt Wedel vertreten ist.

Meinung

Das Thema Tierschutz liegt uns allen am Herzen. Doch bei allem Verständnis für die prekäre Lage des Tierheims Elmshorn darf die emotionale Dringlichkeit nicht dazu führen, dass wir grundlegende Regeln der Haushaltsführung über Bord werfen.

Wir sind den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet, mit Steuergeldern wirtschaftlich, transparent und rechtssicher umzugehen. Rechnerische Kosten von über 5.000 Euro pro Fundtier stehen in keinem Verhältnis zu einer sparsamen Aufgabenerfüllung. Wenn der neue Vertrag zudem die Aufnahmepflicht streicht und weitere Kosten auf die Stadt abwälzt, zahlen wir am Ende deutlich mehr Geld für weniger Leistungssicherheit. Eine verdeckte Subventionierung unter dem Deckmantel eines Dienstleistungsvertrages ist der falsche Weg – die Warnungen der Verwaltung vor Vergabeverstößen und Beanstandungen durch den Landesrechnungshof sind hier eindeutig.

Wir müssen dem Tierschutzverein helfen, aber das geht nur mit rechtlich sauberen Mitteln. Ein klar benannter, freiwilliger Zuschuss, für den wir ehrlich im Haushalt eine Gegenfinanzierung suchen, ist der einzig seriöse Weg. Gleichzeitig setze ich große Hoffnungen in die neue Arbeitsgruppe des Kreises. Wir brauchen eine regionale, fair verteilte Lösung, die den Tieren verlässlich hilft und die kommunalen Haushalte nicht sprengt.

Um die Notwendigkeit der Neuausrichtung zu verstehen, müssen wir die Defizite des bestehenden Gebäudes klar benennen. Der jetzige Bau weist erhebliche funktionelle und wirtschaftliche Mängel auf:

  • Es gibt insgesamt zu viel Wasserfreizeitfläche.
  • Gleichzeitig steht spürbar zu wenig Wasserfläche für den regulären Schwimmunterricht und fortlaufende Kurse zur Verfügung.
  • Die Wasserflächen sind auf unterschiedlichen Ebenen angelegt.
  • Aufgrund dieser Höhenunterschiede ist das Sportbecken für Menschen mit Behinderungen schlecht erreichbar.
  • Das Gebäude verfügt über zu viel Rauminhalt, was den laufenden Betrieb ineffizient macht.
  • Es entstehen hohe Energieverluste durch das integrierte Freibad.
  • Zusätzliche erhebliche Energieverluste werden durch die große Glasfassade verursacht.

Vorstellung der Architekten: Internationale Expertise für Wedel

Für die Neugestaltung wurde das Büro Hooper Architekten verpflichtet, mit dem am 27. April 2026 die Vertragsunterzeichnung und der offizielle Projekt-Kick-off stattfanden. Das Architekturbüro wird strategisch von der Geschäftsführung um Hokan Nummelin und Gert-Jan Scholten geleitet. Das Büro bringt umfassende internationale Erfahrung im Bereich moderner Sport- und Schwimmstättengestaltung mit. Zu ihren bekannten Referenzprojekten gehören unter anderem das Noordseebad Cuxhaven und das Hallenbad Benrath in Düsseldorf sowie zahlreiche moderne Sport-, Schul- und Thermenkomplexe in den Niederlanden, Deutschland und Großbritannien.

Zukunftsorientierte Lösungen: Was jetzt besser gemacht wird

Die vorliegenden Entwürfe nutzen die Chance, die bekannten Schwachstellen gezielt zu korrigieren und das Bad funktionell sowie wirtschaftlich neu aufzustellen:

  • Gezieltes Wasserangebot: Der Fokus verschiebt sich klar hin zu einem optimierten Angebot für den Schwimmunterricht, unsere Vereine und Kurse. Ein dediziertes Lehrschwimm- und Kursbecken stellt diesen Bedarf sicher.
  • Barrierefreiheit auf einer Ebene: Um die Logistik für Menschen mit Behinderungen maßgeblich zu verbessern, werden künftig beide Hauptbecken auf einer einzigen Ebene zusammengeführt.
  • Nachhaltiges Energiekonzept: Durch den gezielten Rückbau des Außenbeckens und den Abbruch nicht funktioneller Bausubstanz wird der Energieverlust minimiert.
  • Optimierte Betriebsabläufe: Geplant sind ausreichend Lagerflächen direkt an den Becken sowie eine zentrale Position für den Schwimmmeisterraum, was die Sicherheit und Übersicht im Alltag erhöht. Zudem wird die Gastronomie im Eingangsbereich vergrößert.
  • Erhalt bewährter Strukturen: Der Sauna-Bereich und der dazugehörige Saunagarten bleiben als eigenständige Zonen vollumfänglich erhalten.

Der aktuelle Zeitplan und die Einbindung der Vereine

Die Phase der Vorplanung und ersten Kostenberechnung läuft auf Hochtouren und soll bis zum 10. Juni 2026 finalisiert werden. Wichtig zu wissen: Dies ist noch nicht die endgültige Planung, sondern eine veränderbare Arbeitsgrundlage. Um sicherzustellen, dass die Interessen unserer lokalen Sportler gewahrt bleiben, haben bereits erste Abstimmungsgespräche mit den Wedeler Vereinen, Schulen und Institutionen stattgefunden, um deren direktes Feedback in die Projektskizze einzuarbeiten.

Die finanzielle Seite: Fördermittel im Blick

  • Landesmittel: Der Förderantrag beim Land Schleswig-Holstein wurde am 29. April 2026 eingereicht. Eine Entscheidung über mögliche Zuwendungen wird bis Ende Juni erwartet.
  • Bundesmittel: Nachdem ein erster Antrag im April abgelehnt wurde, befindet sich ein zweiter Förderantrag (SKS2) in Vorbereitung. Die Einreichung ist für Mitte Juni geplant. Ein weiterer bundesweiter Fördertopf im Herbst wird ebenfalls geprüft.

Zur Vorlage im Allris-System der Stadt Wedel

Weitere Analysen und Berichte zur Badebucht auf wedel-politik.de:

Die Stadtverwaltung Wedel hat das weitere Vorgehen bei der Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erarbeitet. Notwendig wurde dieser Schritt, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) die bisherige Satzung am 11. März 2026 für unwirksam erklärt hatte. Die Rechtskraft dieses Urteils tritt mit Ablauf des 30. April 2026 ein.

Rechtliche Notwendigkeit der Gebührenerhebung

Obwohl das Straßen- und Wegegesetz den Kommunen bei der Erhebung von Reinigungsgebühren theoretisch einen Spielraum lässt, ergibt sich für die Stadt Wedel eine Verpflichtung aus der Gemeindeordnung (GO). Gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 GO müssen Finanzmittel vorrangig aus Entgelten für Leistungen und erst nachrangig aus Steuern beschafft werden. Da die Stadt zudem aktuell auf Kreditaufnahmen angewiesen ist, ist sie rechtlich verpflichtet, alle zulässigen Einnahmemöglichkeiten – wozu die Straßenreinigungsgebühren zählen – auszuschöpfen.

Dabei ist eine zentrale Richtungsentscheidung für das laufende Jahr 2026 zu treffen: Falls die Gebühren nach der neuen Kalkulation höher ausfallen sollten als bisher, muss festgelegt werden, wie das gesetzliche Schlechterstellungsverbot angewendet wird. Zur Wahl stehen eine mathematisch exakte, zweigeteilte Berechnung oder eine vereinfachte, ganzjährige Berechnung. Die Verwaltung empfiehlt die ganzjährige Variante, um den administrativen Aufwand im personell unterbesetzten Steueramt zu reduzieren und deutliche Verzögerungen bei der Bescheiderstellung zu vermeiden.

Umgang mit bestehenden Gebührenbescheiden

Die Verwaltung schlägt eine differenzierte Vorgehensweise für bereits ergangene Bescheide vor:

  • Bestandskräftige Bescheide: Diese Bescheide, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, sollen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026 aufgehoben werden. Eine Erstattung für die weiter zurückliegende Vergangenheit ist rechtlich nicht verpflichtend. Etwaige Überdeckungen (zu viel gezahlte Gebühren) aus Vorjahren sollen den Bürgern jedoch in künftigen Kalkulationsperioden gutgeschrieben werden.

  • Nichtbestandskräftige Bescheide: Bescheide, gegen die Klagen vor dem Verwaltungsgericht laufen, werden rückwirkend zum 1. Juli 2023 aufgehoben. In diesen Fällen erfolgt eine vollständige Erstattung der Gebühren, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Für die erwarteten Prozesskosten und Erstattungen wurden bereits Rückstellungen in der Schlussbilanz 2025 in Höhe von insgesamt 29.505 € gebildet, sodass der Haushalt 2026 nicht zusätzlich belastet wird.

Eckpunkte der neuen Satzung

Die neue Satzung soll rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Sie sieht unter anderem ein neues Straßenverzeichnis und eine feinere Differenzierung der Reinigungsklassen vor.

Aktueller Status: Obwohl die Vorlage für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 20. April 2026 sowie für die Entscheidung im Rat am 30. April 2026 vorgesehen war, kommt es zu einer Verzögerung. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Beschlussvorlage zu vertagen, da das Dokument den Fraktionen nicht rechtzeitig vor den jeweiligen Fraktionssitzungen zur internen Beratung zur Verfügung stand.

Eigentlich stünde am kommenden Montag, den 16. März 2026, die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) an. Doch der Termin wurde nun abgesagt. Der Grund ist simpel, mag aber für Beobachter der aktuellen Haushaltslage zunächst überraschend klingen: Es gibt schlichtweg keine beratungsreifen Themen für die Tagesordnung.

Warum das paradox wirkt – und warum es das nicht ist

Auf den ersten Blick wirkt diese Absage fast widersprüchlich. Immerhin ist Wedel aktuell noch ohne beschlossenen Haushalt für das laufende Jahr – ein Thema, das normalerweise die Arbeit im HFA dominiert.

Dass der Ausschuss dennoch pausiert, liegt am formalen Fortgang des Verfahrens:

  • Empfehlung ist raus: Der HFA hat seine Arbeit am Zahlenwerk bereits abgeschlossen und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Wedel abgegeben.

  • Zuständigkeit gewechselt: Damit liegt der Ball nun im Feld der Ratsversammlung. Dort wird die finale Entscheidung über das Budget getroffen.

Spitzenplatz bei den Ausgaben: Wo steht Wedel im interkommunalen Vergleich?

Transparenz ist die Grundlage für eine ehrliche kommunalpolitische Debatte. Als Finanzpolitiker ist es mir ein Anliegen, unsere städtischen Ausgaben nicht isoliert zu betrachten, sondern sie ins Verhältnis zu setzen. Wie schneidet Wedel ab, wenn wir den Blick über die Stadtgrenzen hinaus auf vergleichbare Kommunen in Schleswig-Holstein werfen?

In der aktuellen Haushaltsdiskussion stehen zwei Kulturbereiche besonders im Fokus: unsere Stadtbücherei und die Musikschule. Die folgenden Daten zeigen, dass Wedel bei den Zuschüssen und der personellen Ausstattung oft die Spitzenplätze belegt – teilweise sogar vor deutlich größeren Städten.

1. Vergleich der Bibliothekszuschüsse (2024)

Beim jährlichen Zuschuss für die Bibliothek belegt Wedel den ersten Platz im Vergleich. Auffällig ist, dass wir hier sogar vor Städten wie Elmshorn oder Pinneberg liegen, die deutlich mehr Einwohner zählen.

Stadt Zuschuss Bibliothek (2024) Nachweis
Wedel 1.164.897,00 € -
Elmshorn 1.006.295,30 € Link
Pinneberg 735.418,00 € Link
Reinbek 646.214,00 € Link
Rendsburg 617.665,00 € Link
Bad Oldesloe 615.275,00 € Link
Itzehoe 596.494,00 € Link
Schleswig 513.819,00 € Link
Geesthacht* 456.500,00 € Link
Heide* 264.459,00 € Link

* Die Zahlen für Geesthacht und Heide stammen aus dem Jahresabschluss 2023.

2. Personelle Ausstattung der Bibliotheken (VZ; 2024)

Ein wesentlicher Faktor für die laufenden Kosten ist der Personalaufwand. Auch bei den Vollzeitstellen (VZ) liegt Wedel im oberen Bereich des Vergleichsfeldes.

Stadt Stellen (VZ; 2024) Nachweis
Itzehoe 11,04 Stellenplan 2025
Elmshorn 10,70 Stellenplan
Wedel 9,24 -
Pinneberg 8,93 Stellenplan
Rendsburg 7,94 Stellenplan 2025
Geesthacht 5,81 Haushalt 2025
Bad Oldesloe 5,50 Haushalt
Reinbek 5,49 Stellenplan 2025
Schleswig 4,76 Stellenplan
Heide 3,00 Haushalt 2025

3. Defizit der Musikschulen (2024)

Auch bei der Musikschule zeigt der Vergleich eine enorme Belastung für den Haushalt. Während die Landeshauptstadt Kiel naturgemäß das höchste Defizit aufweist, liegt Wedel mit über 811.000 Euro bereits an dritter Stelle.

Stadt Defizit Musikschule (2024) Nachweis
Kiel 1.059.082,00 € Link
Norderstedt 865.923,00 € Link
Wedel 811.741,00 € -
Flensburg 591.300,00 € Link
Pinneberg 308.723,00 € Link
Neumünster 276.000,00 € Link
Bad Oldesloe 259.519,00 € -
Quickborn 121.946,00 € -
Elmshorn 93.139,00 € Link
Rendsburg 65.000,00 € Link
Glinde 49.600,00 € Link
Glückstadt 13.809,00 € Link

Fazit & Ausblick

Die Förderung von Bildung und Kultur ist unbestritten wichtig für unsere Stadtgesellschaft. Doch die Zahlen zeigen eine deutliche Schieflage: Wedel leistet sich Strukturen, deren Kosten und personelle Ausstattung weit über denen vergleichbarer Städte liegen. In Zeiten knapper Kassen müssen wir uns die Frage stellen, wie wir diese Angebote effizienter gestalten können, um den Haushalt langfristig zu sichern.

Was denken Sie über diese Zahlen? Sollte Wedel hier versuchen, mehr Synergien mit Nachbarkommunen zu nutzen?

Ihr Jan Lüchau

Anmerkung: Die Zahlen dieses Vergleiches weichen an einigen Stellen leicht von denen des Haushaltsbegleitbeschlusses ab. Der erste Vergleich beruhte noch auf teilweise anderen Quellen, als die mir jetzt zur Verfügung stehen. Am Gesamtbild ändert dies aber nichts.

Please fill the required field.
Image

Download Our Mobile App

Image
Image