Datum: Donnerstag, 17.07.2025
Ort: Ratssaal im Rathaus Wedel
Beginn: 19:00 Uhr
Gremium: Rat der Stadt Wedel
Die Verwaltung beantragt die Freigabe eines Sperrvermerks für eine im Stellenplan 2025 neu eingeworbene halbe Stelle (Besoldungsgruppe A 10, 20,5 Std./Woche) im Bereich „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Gewerbeamts (Stellen-Nr. 1-302-09). Die Stelle war bislang mit einem Sperrvermerk versehen.
Hintergrund: Eine Überlastungsanzeige des bisherigen Stelleninhabers Anfang 2024 hat zu erheblichen Rückständen geführt, etwa bei Gaststättenerlaubnissen, Gewerbeuntersagungsverfahren, Prüfungen im Bewachungsgewerbe, der Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung sowie bei Vor-Ort-Kontrollen und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Stellenbemessung ergab einen Bedarf von 1,365 VZÄ – vorhanden ist jedoch nur 1,0 VZÄ. Die neue Stelle kostet rund 26.150 € pro Jahr. Die Mittel sind im Haushalt eingeplant, eine Gegenfinanzierung ist nicht erforderlich.
Folgen bei Nichtfreigabe: Weitere Rückstände, Verfahrensverzögerungen, Beschwerden und ein möglicher Imageverlust als Wirtschaftsstandort.
Der Beschluss wurde mehrheitlich beschlossen.
Die Verwaltung legt eine umfassend überarbeitete Rechnungsprüfungsordnung vor, die die bisherige Geschäftsordnung von 2014 ersetzt. Ziel ist eine zeitgemäße, rechtssichere und unabhängige Ausgestaltung der Rechnungsprüfung im Einklang mit §§ 114–116 GO SH und den Standards des IDRD.
Wesentliche Neuerungen:
Die neue Ordnung tritt zum 01.08.2025 in Kraft. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Wurde einstimmig beschlossen.
Die Stadt Wedel prüft die Einführung einer Beherbergungssteuer („Bettensteuer“) ab dem 01.01.2026. Die Verwaltung schlägt vier Varianten vor:
Der ursprüngliche Beschluss zur Steuer wurde bereits 2023 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gefasst. Eine erste Satzungsvorlage wurde im Februar 2025 vertagt.
Wurde vertagt
Die Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH sollen ihre 15 %-Beteiligung (3.750 € Nennwert) an der evyCloud GmbH auflösen. Das einst angestrebte Modell der gemeinsamen Nutzung von Power-Cloud-Lizenzen ist gescheitert. Ziel ist eine klare Bereinigung des Beteiligungsportfolios. Die Zustimmung des Aufsichtsrats liegt bereits vor.
eintimmig beschlossen
Die Sozialklausel (§ 13) in der Satzung für städtische Unterkünfte soll entfallen. Statt pauschaler Ermäßigungen wird künftig eine individuelle Härtefallregelung auf Antrag eingeführt. Die Änderung ist Teil des Programms „Haushaltssicherung 2028“ und soll ab 2026 jährlich 90.000 € Mehreinnahmen erzielen.
mehrheitlich beschlossen
Die Stadt plant eine neue Containerlösung für die Moorwegschule. Eine ausführliche Darstellung der Planungen, Hintergründe und der Beschlussvorlage ist hier zu finden:
https://wedel-politik.de/ausschuesse/bks/moorwegschule-neue-containerloesung-geplant-beschlussvorlage-liegt-vor
einstimmig beschossen
Der Rat soll eine Umwidmung im Haushaltsjahr 2026 beschließen, um die Finanzierung des Neu- und Erweiterungsbaus der Albert-Schweitzer-Schule sicherzustellen. Konkret geht es um 800.000 €, die ursprünglich für die Erneuerung der Außen- und Spielbereiche vorgesehen waren. Diese Mittel sollen nun für die bauliche Erweiterung umgewidmet werden.
Hintergrund: Bereits 2022 wurde die Passivhausbauweise (Variante 2) mit Wärmepumpe und Photovoltaik beschlossen. Die damalige Kostenschätzung lag bei rund 4,5 Mio. €. Durch Inflation, Ukrainekrieg und Marktentwicklung stiegen die kalkulierten Kosten über mehrere Phasen auf nunmehr ca. 6,6 Mio. € (Stand Juni 2025).
Da die ursprünglich im Haushalt 2026 vorgesehenen zusätzlichen Mittel (800.000 €) noch nicht freigegeben sind, soll durch die Umwidmung eine zeitnahe Beauftragung aller Gewerke ermöglicht werden. Ein Nachtragshaushalt würde Verzögerungen oder gar einen Baustopp bedeuten.
Ziel der Maßnahme: Vermeidung eines Baustopps, Sicherung des Baufortschritts, Ausschöpfung bereits laufender Ausschreibungen.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf freiwillige Leistungen. Die Mittel sind formal als Verpflichtungsermächtigung 2026 bereits eingeplant.
Einstimmig beschlossen
Die Verwaltung beantragt die Ermächtigung, mittelfristige Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Der Höchstbetrag soll 20 Mio. € betragen. Begründet wird dies mit dem anhaltenden strukturellen Defizit und dem Ziel, bessere Konditionen bei längeren Laufzeiten zu sichern.
Es handelt sich nicht um neue freiwillige Ausgaben – die Maßnahme dient der Steuerung der Zahlungsfähigkeit und wurde haushaltsseitig berücksichtigt.
mehrheitlich beschlossen
Der Rat soll den bestehenden Beschluss zum Mobilitätszuschuss vom 06.04.2023 anpassen. Ab dem 01.08.2025 wird der Zuschuss nur noch an Mitarbeitende gezahlt, die ein ÖPNV-Jobticket (z. B. Deutschlandticket, HVV-Jobticket Premium) nachweisen können. Zusätzlich wird ein Zuschuss für das Job-Rad in Höhe von bis zu 30 € monatlich eingeführt.
Hintergrund: Bisher erhielten alle Mitarbeitenden einen pauschalen Zuschuss von 30 € pro Monat. Neuere rechtliche Prüfungen haben ergeben, dass solche Zahlungen ausschließlich für klimafreundliche Mobilitätsformen zulässig sind – etwa den ÖPNV oder das Leasing eines Fahrrads.
Die Ausgestaltung des neuen Modells erfolgt in Abstimmung mit dem Personalrat, voraussichtlich über eine Dienstvereinbarung.
Finanzielle Auswirkungen: Durch die Neuregelung können zunächst rund 130.000 € eingespart werden. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von der Inanspruchnahme durch die Beschäftigten ab. Es handelt sich nicht um eine neue freiwillige Leistung, und die Mittel sind bereits im Haushalt eingeplant.
einstimmig beschlossen
Die Neuausrichtung von Wedel Marketing wird im Rat thematisiert. Hintergründe, Bewertung und zentrale Informationen zur geplanten Weiterentwicklung der Organisation sind in einer mehrteiligen Artikelserie auf wedel-politik.de dokumentiert:
Zur Artikelserie über Wedel Marketing
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt
Der Rat der Stadt Wedel entscheidet über die Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr 2024. Die Entlastung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Nr. 6 des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein.
Hintergrund: Der Vorstand der Stadtsparkasse hat den Jahresabschluss 2024 sowie den zugehörigen Lagebericht vorgelegt. Diese wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holstein ohne Beanstandung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Im Anschluss an die Prüfung hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 04.07.2025:
Bewertung: Es bestehen keine bekannten Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen. Die Beschlussvorlage folgt den gesetzlichen Vorgaben und ist formaler Bestandteil der ordnungsgemäßen Rechnungslegung und Kontrolle. Eine Ablehnung hätte keine rechtliche Grundlage.
Finanzielle Auswirkungen sind mit der Maßnahme nicht verbunden.
einstimmig entlastet
Der Rat soll den Sperrvermerk aus dem Beschluss BV/2024/102 zur Erweiterung der Schulkindbetreuung (SKB) an der Altstadtschule aufheben. Die Mittel für Ausstattung und Mobiliar sind im Haushalt 2025 eingeplant, der Sperrvermerk blockiert jedoch bislang deren Freigabe.
Hintergrund: Der ursprüngliche Beschluss vom 27.02.2025 sah eine zusätzliche Betreuungsgruppe vor, allerdings unter Vorbehalt eines späteren Ratsbeschlusses zur Mittelverwendung. Inzwischen hat sich der Bedarf deutlich verschärft: Zum Schuljahr 2025/2026 können voraussichtlich 24 Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten, wenn die Erweiterung nicht umgesetzt wird.
Die personelle Ausstattung (eine Stelle S08 mit 28 Std./Woche und eine Assistenzstelle S03 mit 23 Std./Woche) soll über Poolstellen im Fachdienst Personal zunächst gesichert und im Stellenplan 2026 fest verankert werden.
Weitere Aspekte:
Finanzielle Auswirkungen: Die Maßnahme ist im Haushalt eingeplant. Für dieses Jahr sind die Aufwendungen bei 17.200. In den Folgejahren liegen sie bei 41.000€
Einstimmig beschlossen
Die Verwaltung erläutert, dass die als Schrotträder gekennzeichneten Fahrräder erhebliche Mängel aufweisen (z. B. fehlende Speichen, defekte Reifen, fehlende Lenker oder Räder) und daher nach § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall eingestuft werden. Sie werden drei Wochen zwischengelagert und anschließend als Metallschrott entsorgt.
Eine frühere Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen wie der Arbeitslosenselbsthilfe Wedel ist bereits seit rund sechs Jahren beendet, da kein Bedarf mehr bestand. Die Grünen hatten kritisiert, dass so Potenziale für Wiederverwendung ungenutzt bleiben. Die Verwaltung verweist auf umfassende Nachhaltigkeitsaktivitäten und gesetzliche Rahmenbedingungen, sieht aber keine aktuelle Kooperation in diesem Bereich vor.
Herr Patrick Fenn, bisherige Schiedsperson im Bezirk 1, hat sein Amt niedergelegt. Das Amtsgericht Pinneberg hat dem zugestimmt. Die Neubesetzung erfolgt per Ratsbeschluss voraussichtlich in der Sitzung am 25.09.2025. Interessierte Bürger:innen können sich bis zum 15.08.2025 bewerben.
Die Aufgaben der Schiedsperson umfassen die außergerichtliche Schlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und leichten Strafsachen. Voraussetzungen sind u. a. ein Mindestalter von 30 Jahren, persönliche Eignung, EU-Staatsangehörigkeit und Bereitschaft zur Fortbildung.
Die Verwaltung nimmt zu mehreren Punkten Stellung:
Der aktuelle Cockpitbericht zeigt, dass das geplante Jahresergebnis der Stadt Wedel nach derzeitigem Stand bei –7.186.700 € liegen wird. Geplant sind eigentlich -13.685.500 €
Hier geht es zum Cockpitbericht.