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Neues Bauvorhaben: Wohn- und Geschäftshaus in der Bahnhofstraße 20

Am 22. September 2026 befasst sich der Planungsausschuss mit einem Bauprojekt im Herzen unserer Stadt. Konkret geht es um das Grundstück in der Bahnhofstraße 20. Hier soll ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Auf dieser Seite möchte ich Sie kurz und sachlich über die Details der Beschlussvorlage informieren.

Die Pläne im Detail

Das Baugrundstück befindet sich zentral in der Wedeler Haupteinkaufsstraße und ist bereits vollständig erschlossen. Da das aktuelle Bestandsgebäude das städtebauliche Potenzial an diesem Standort nicht vollständig ausnutzt, sieht die Neuplanung eine Nachverdichtung vor. Der aktuelle Entwurf beinhaltet folgende Eckdaten:

  • Gebäudehöhe und Struktur: Geplant ist ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem zusätzlichen, zurückgesetzten Staffelgeschoss. Durch die Rücksetzung auf der Westseite entstehen dort nutzbare Dachterrassen.
  • Nutzung: Das Erdgeschoss sieht eine rund 250 Quadratmeter große Gewerbeeinheit vor. Die darüber liegenden Obergeschosse sind für Wohnraum eingeplant. Es besteht zudem die Option, das erste Obergeschoss als weitere Gewerbefläche mit rund 375 Quadratmetern zu nutzen.
  • Energie und Dachgestaltung: Auf dem Dach des Staffelgeschosses sind eine Begrünung sowie die Installation einer Photovoltaik-Anlage (PV) vorgesehen.
  • Außenflächen und Erschließung: Die Westseite des Grundstücks wird für die erforderlichen Stellplätze und eine Kinderspielfläche genutzt. Von dieser Seite aus erfolgt auch der Zugang in das Gebäude. Die Zufahrt für Fahrzeuge wird südlich des Neubaus an die Bahnhofstraße angebunden.

Baurechtliche Einordnung und Finanzen

Für diesen Bereich der Bahnhofstraße gibt es aktuell keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Das Vorhaben wird daher nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) beurteilt. Dieser Paragraph besagt vereinfacht, dass sich ein Neubau in die Art und das Maß der baulichen Nutzung seiner direkten Umgebung einfügen muss. Die Stadtverwaltung empfiehlt die Zustimmung, da sich das Projekt an der umliegenden Bebauung des Misch- und Kerngebietes orientiert.

Aus Sicht der städtischen Finanzen ist festzuhalten: Die Erteilung des Einvernehmens für dieses Bauvorhaben hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Wedel.

Weitere Informationen zum Thema

Wenn Sie sich die vollständige Vorlage inklusive der Lagepläne und Fassadenansichten im Detail ansehen möchten, finden Sie alle Unterlagen im Bürgerinformationssystem der Stadt:

Ihr Jan Lüchau

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Bauvorhaben der Sparkasse in der Bahnhofstraße: Der aktuelle Stand

das geplante Neubauprojekt der Stadtsparkasse an der Bahnhofstraße 18a beschäftigt uns in der Kommunalpolitik nun schon seit einigen Monaten. Im April wurde das Vorhaben im Planungsausschuss vorgestellt und stieß dabei auf Kritik. In der kommenden Sitzung des Planungsausschusses am 22. September und abschließend im Rat am 8. Oktober 2026 soll nun über eine angepasste Version abgestimmt werden.

Ich möchte Ihnen hier aufschlüsseln, was genau geplant ist, welche Bedenken im Raum standen und wie der aktuelle Beschlussvorschlag aussieht.

Rückblick: Vorstellung im April und Kritik auf wedel-klartext

Ursprünglich wurde das Projekt an der Bahnhofstraße bereits vor dreieinhalb Jahren vorgestellt, damals allerdings noch unter der Regie eines anderen Bauträgers. Die Stadtsparkasse hat als neue Grundstückseigentümerin die Pläne aufgrund der aktuellen Baukosten und der Marktsituation überarbeitet.

Im Frühjahr präsentierte die Sparkasse einen Entwurf, der unter anderem 51 Wohnungen vorsah. Wie auch im lokalen Portal wedel-klartext ausführlich berichtet wurde, regte sich gegen diese erste Planung deutlicher politischer Widerspruch aus verschiedenen Fraktionen. Die zentralen Kritikpunkte waren:

  • Fehlender geförderter Wohnraum: Die Sparkasse wollte aufgrund aus ihrer Sicht ungünstiger Förderrichtlinien zunächst komplett darauf verzichten, geförderten Wohnraum zu errichten. Kritiker in den Ausschüssen und bei wedel-klartext forderten jedoch, dass das Institut als öffentlich-rechtliches Unternehmen bei bezahlbarem Wohnraum mit gutem Beispiel vorangehen müsse.
  • Gebäudegröße und "Bauturbo": Der Entwurf umfasste vier Vollgeschosse plus Staffelgeschoss und überschritt damit den Rahmen von drei Geschossen aus einem früheren Bauvorbescheid. Die Anwendung des sogenannten "Bauturbos" zur Genehmigung (nach § 34 Abs. 3b BauGB) wurde kritisch gesehen, da bemängelt wurde, das massivere Gebäude füge sich nicht mehr in die bestehende Umgebung ein.
  • Baumschutz: Es gab zudem offene Fragen, ob die geschützten Platanen auf dem Grundstück bei dieser Ausnutzung der Grundfläche erhalten bleiben können.
  • Verkehrsführung: Ein Kritikpunkt bleibt die verkehrliche Erschließung. Die Verkehrsführung muss ollständig über den Eichendorffweg erfolgen, weil es sich bei der Straße auf der Nordseite zwischen Lehmann und der Bäckerei Junge um eine Privatstraße handelt. 

Der aktuelle Beschlussvorschlag: Was jetzt abgestimmt wird

In den vergangenen Monaten wurde weiter verhandelt. Nun liegt ein neuer Beschlussvorschlag vor, über den wir entscheiden werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt der Politik, dem überarbeiteten Vorhaben zuzustimmen.

Die Pläne sehen nun wie folgt aus:

  • Anzahl der Wohnungen: Es sollen nun 41 Wohneinheiten sowie eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss entstehen.
  • Mietpreisgedämpfter Wohnraum: Die Sparkasse kommt der politischen Forderung nach bezahlbarem Wohnraum ein Stück weit entgegen. In einem städtebaulichen Vertrag ist nun verbindlich geregelt, dass fünf Wohnungen (insgesamt rund 400 Quadratmeter) zu vergünstigten Mietpreisen angeboten werden.
  • Gebäudehöhe: Es bleibt bei dem Plan von vier Vollgeschossen und einem zurückspringenden Staffelgeschoss.
  • Infrastrukturkosten: Für das zusätzliche vierte Geschoss zahlt die Sparkasse einen Beitrag nach dem Folgekostenkonzept für soziale Infrastrukturen der Stadt Wedel. Dies wurde ebenfalls im Vertrag fixiert.
  • Parken und Verkehr: Die Autos sollen überwiegend in einer Tiefgarage parken. Wenige Stellplätze sowie die Zufahrt werden oberirdisch auf der Nordseite angelegt.
  • Nachhaltigkeit: Das Gebäude bekommt eine extensive Dachbegrünung sowie eine Photovoltaikanlage.

Die Genehmigung des Gebäudes soll über den erwähnten "Bauturbo" (§ 34 Abs. 3b BauGB) erfolgen. Die Stadtverwaltung argumentiert, dass das Grundstück zentral liegt und eine Nachverdichtung hier sinnvoll ist, da bereits versiegelte Flächen im Stadtzentrum genutzt werden und keine neuen Freiflächen in Anspruch genommen werden. Sollte der Rat nicht zustimmen, bleibt das bestehende Gebäude entweder erhalten oder die Sparkasse könnte voraussichtlich auf den alten Bauvorbescheid zurückgreifen, der jedoch nur drei Geschosse und somit deutlich weniger Wohnraum erlaubt.

Weitere Informationen zum Thema

Wenn Sie sich die offiziellen Dokumente, den Entwurf des städtebaulichen Vertrags und die Bauzeichnungen im Detail ansehen möchten, finden Sie hier die entsprechenden Unterlagen der Stadt:

Ihr Jan Lüchau

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Die Strandbadhöfe in Wedel: Neue Pläne für den Strandbaddamm

Im Planungsausschuss am 25. August 2026 hat der Projektentwickler baucon eine aktualisierte Konzeption für das Bauprojekt "Strandbadhöfe" am Strandbaddamm 2-4 vorgestellt. Da dieses Bauvorhaben für die Stadtentwicklung  von Bedeutung ist, möchte ich Ihnen im Folgenden die wesentlichen Änderungen und die dazugehörigen Hintergründe zusammenfassen.

Was bisher geplant war

In den vergangenen Jahren wurde das Projekt mehrfach im Ausschuss beraten und stetig weiterentwickelt.

  • Noch im Juni 2024 sah die Planung ein Verhältnis von etwa 51 Prozent Gewerbe- und 49 Prozent Wohnflächen vor.
  • Damals ging man von insgesamt rund 136 Wohneinheiten aus.
  • 49 dieser Wohnungen waren als geförderter Wohnraum vorgesehen.

Warum sich die Planung ändert

Die Marktsituation für Gewerbeimmobilien hat sich in der jüngeren Vergangenheit deutlich verändert, was Auswirkungen auf die Machbarkeit des Projekts hat.

  • Der Leerstand für Gewerbeflächen in Hamburg und Umgebung ist gestiegen, im Jahr 2026 liegt er bei 7 Prozent.
  • Durch Homeoffice und neue hybride Arbeitsmodelle benötigen Unternehmen heutzutage weniger Bürofläche.
  • Laut Projektentwickler gibt es für den Standort am Strandbaddamm derzeit keine belastbare Nachfrage für Gewerbeflächen, sodass ein Festhalten an den alten Plänen zu einem strukturellen Leerstand geführt hätte.

Das neue Konzept im Überblick

Um das Projekt wirtschaftlich umsetzen zu können und gewerblichen Leerstand zu vermeiden, hat der Entwickler vorgeschlagen, den Anteil der Wohnungen deutlich zu erhöhen.

  • Neue Nutzungsverteilung: Künftig sollen 90 Prozent der Flächen für Wohnen und nur noch 10 Prozent für Gewerbe (im Erdgeschoss) genutzt werden.
  • Anzahl der Wohnungen: Aufgrund der Umverteilung sind nun insgesamt etwa 360 Wohneinheiten geplant.
  • Geförderter Wohnraum: Der prozentuale Anteil an gefördertem Wohnraum bleibt bei 30 Prozent. Da insgesamt mehr Wohnfläche entsteht, steigt die Zahl der geförderten Einheiten in der Planung deutlich auf etwa 108 Wohnungen an.
  • Städtebau und Architektur: Die städtebauliche Grundkonzeption bleibt bestehen. Es sind weiterhin drei bauliche Blöcke mit begrünten Innenhöfen, Durchwegungen und Sockelgeschossen für das Parken (geplant sind ca. 273 Stellplätze) vorgesehen. Auch der bereits erarbeitete Gestaltungsleitfaden gilt weiter.
  • Wohnformen: Neben klassischen Wohnungen sollen auf einer Teilfläche (etwa 10 Prozent der Wohnfläche) auch bedarfsgerechte Alternativen wie Seniorenwohnungen, Studentenwohnungen oder Clusterwohnungen geprüft werden.

Das Bebauungsplanverfahren sowie die dazugehörigen Gutachten (zum Beispiel für den Verkehr) müssen nun in Zusammenarbeit mit der Verwaltung an diese neuen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Weitere Informationen zum Thema

Wer sich tiefer in die Materie einlesen möchte, findet hier die originalen Dokumente und Presseberichte:

Ihr Jan Lüchau

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Neue Perspektiven für das Fachmarktzentrum: Ansiedlung einer "Action"-Filiale an der Rissener Straße

Seit dem Auszug des Elektrofachmarktes Euronics stehen die betroffenen Flächen an der Rissener Straße 125 leer. Eine nahtlose Nachnutzung unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hat sich als schwierig erwiesen. Nun gibt es einen konkreten Interessenten: Der Non-Food-Discounter "Action" möchte sich an diesem Standort ansiedeln. Um dies zu ermöglichen, muss die Politik jedoch die planungsrechtlichen Voraussetzungen anpassen.

Warum der Bebauungsplan geändert werden muss

Der aktuell gültige Bebauungsplan (B-Plan Nr. 72 "Einkaufszentrum Rissener Straße") legt genau fest, welche Sortimente in dem Fachmarktzentrum verkauft werden dürfen. Das Konzept von "Action" sieht ein häufig wechselndes Warenangebot aus sogenannten zentren- und nahversorgungsrelevanten Rest- und Sonderposten vor. Dieses spezifische Modell ist nach den jetzigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zulässig.

Damit die Ansiedlung möglich wird, stehen zwei formale Schritte an:

  • Aufstellungsbeschluss (BV/2026/062): Der B-Plan soll geändert werden, um das Konzept planungsrechtlich für die Zukunft rechtssicher zuzulassen und den Standort an heutige Handelsstrukturen anzupassen.

  • Befreiung / Nutzungsänderung (BV/2026/063): Um einen langen Leerstand bis zum formalen Abschluss des B-Plan-Verfahrens zu vermeiden, soll vorab das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung erteilt werden. Dieses Vorgehen ist bereits mit der Landesplanung abgestimmt.

Die Eckdaten zum Vorhaben

Die Pläne für den neuen Markt umfassen folgende Anpassungen an der Bestandsimmobilie:

  • Die reine Verkaufsfläche wird im Vergleich zum vorherigen Elektromarkt von ca. 1.450 Quadratmetern auf 1.100 Quadratmeter verkleinert.

  • Die gewonnene Fläche wird stattdessen als Lagerraum genutzt.

  • Die Grundfläche sowie der umbaute Raum des Gebäudes bleiben unverändert.

Auswirkungen auf die Wedeler Innenstadt

Bei Neuansiedlungen im Einzelhandel stellt sich stets die berechtigte Frage, ob diese der Innenstadt oder unseren anderen Versorgungszentren schaden könnten. Hierzu wurde ein externes Gutachten (Auswirkungsanalyse) in Auftrag gegeben.

Das Gutachten vom Juli 2026 kommt zu dem Schluss, dass von dem "Action"-Markt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Innenstadt oder andere Nahversorgungszentren in Wedel und Umgebung zu erwarten sind. Stattdessen kann die Ansiedlung laut Analyse helfen, das Angebotsspektrum in unserer Stadt zu erweitern und Kaufkraft, die sonst in Nachbarkommunen abfließt, in Wedel zu binden.

 

Weitere Informationen zum Thema

Termine der politischen Beratung:

  • Vorberatung im Planungsausschuss: 25.08.2026

  • Entscheidung im Rat der Stadt Wedel: 10.09.2026

Ihr Jan Lüchau

Planungsausschuss am 12.05.2026

Am Dienstag, den 12.05.2026, trifft sich der Planungsausschuss um 18:30 Uhr im barrierefreien Ratssaal des Rathauses. Die Themen auf der Tagesordnung haben direkte Auswirkungen auf die künftige Stadtentwicklung in Wedel. Im Mittelpunkt steht diesmal der Umgang mit dem sogenannten „Bau-Turbo“. Als Kommunalpolitiker möchte ich Ihnen hier einen gut verständlichen und sachlichen Überblick geben, worüber wir abstimmen werden.

Der Bau-Turbo in Wedel: Klare Leitlinien für neue Wohnbauprojekte (BV/2026/012-1)

Die aktuellen Änderungen im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB) zielen darauf ab, den Wohnungsbau merklich zu erleichtern. Für uns in Wedel stellt sich die Aufgabe, diese neuen gesetzlichen Befreiungsmöglichkeiten sinnvoll in unsere Stadtplanung zu integrieren. Die Verwaltung hat dem Ausschuss dafür Leitlinien vorgelegt, die als Entscheidungshilfe dienen sollen[cite: 81, 83]. Das erklärte Ziel dieser Vorlage ist es, eine geordnete Entwicklung sicherzustellen und Projekte mit negativer Vorbildwirkung für das Stadtbild zu vermeiden.

Wichtige Punkte aus dem Entwurf der Leitlinien sind:

  • Fokus auf den Innenbereich: Bauvorhaben sollen bevorzugt im Innenbereich umgesetzt werden, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten. Zudem muss das Grundstück bereits erschlossen sein.
  • Beteiligung an Infrastrukturkosten: Wer durch den Bau-Turbo zusätzliche Wohnungen errichtet, soll sich an den Folgekosten für die soziale Infrastruktur der Stadt Wedel beteiligen.
  • Förderung von sozialem Wohnraum: Ab einer zusätzlichen Netto-Wohnfläche von 1.500 Quadratmetern sieht der Entwurf vor, dass 30 Prozent geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden müssen.
  • Verbindliche Fristen: Vorhabenträger sollen sich über einen städtebaulichen Vertrag verpflichten, ihr Projekt innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auch tatsächlich zu realisieren.

Vorgesehen ist außerdem, dass diese Leitlinien im Sommer 2027 evaluiert werden, um erste Erfahrungen aus der Praxis auszuwerten.

Weiterführende Links zum Thema Bau-Turbo:

Anpassung der Zuständigkeiten für schnellere Entscheidungen (BV/2026/023)

Ein Instrument wie der Bau-Turbo bringt gesetzliche Fristen mit sich: Die gemeindliche Zustimmung muss in der Regel innerhalb von drei Monaten erteilt oder versagt werden, sonst tritt nach Ablauf des Zeitraums eine Genehmigungsfiktion ein. Um diese enge Taktung rechtssicher einhalten zu können, liegt uns ein Vorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vor. Demnach soll die Entscheidungskompetenz für diese Bauvorhaben vom Rat direkt auf den Planungsausschuss übertragen werden.

Weitere Themen auf der Agenda

Neben dem Wohnungsbau stehen noch weitere Punkte auf der Tagesordnung, die für unseren Alltag in Wedel wichtig sind:

  • Bahnhofstraße 18a: Der Ausschuss berät über die eingegangenen Rückmeldungen der Fraktionen zu diesem zentralen Bauprojekt. (Hintergründe dazu lesen Sie hier: Neues Wohnen in der Bahnhofstraße)
  • Verkehrssicherheit in Wedel: Die Verwaltung präsentiert den Verkehrssicherheitsbericht für die Jahre 2024 und 2025 (MV/2026/028).
  • Finanzen und Hafen: Ebenfalls auf der Agenda stehen ein Bericht zum aktuellen Stand der Haushaltssicherung 2028 sowie ein mündlicher Sachstandbericht zum Stadthafen Wedel.

Die Sitzung ist wie gewohnt öffentlich und beginnt mit der Einwohnerfragestunde. Ich lade Sie ein, sich vor Ort selbst ein Bild von den Diskussionen zu machen.

Die vollständigen Sitzungsunterlagen können Sie vorab online einsehen:
Hier geht es zum Bürgerinformationssystem mit der kompletten Tagesordnung

 


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Neues Wohnen in der Bahnhofstraße: Die Pläne der Stadtsparkasse Wedel

An der zentral gelegenen Bahnhofstraße 18a in Wedel plant die Stadtsparkasse ein markantes Neubauprojekt. Nachdem das Vorhaben bereits vor einigen Jahren unter anderer Bauträgerschaft konzipiert wurde, hat die Sparkasse als neue Eigentümerin die Planungen grundlegend überarbeitet, um sie an die aktuellen Anforderungen des Wohnungsmarktes und die gestiegenen Baukosten anzupassen.

Das Bauvorhaben im Detail

Die aktuelle Planung sieht eine effizientere Nutzung des Grundstücks vor, wobei das Gebäude im Vergleich zu früheren Entwürfen eine größere Grundfläche einnimmt. Die wesentlichen Eckpunkte des Projekts umfassen:

  • Gebäudestruktur: Geplant ist ein Gebäude mit vier Vollgeschossen plus einem Staffelgeschoss. Damit wird das Potenzial der zentralen Lage durch ein zusätzliches Stockwerk gegenüber dem ursprünglichen Vorbescheid voll ausgeschöpft.
  • Wohnraum: Es entstehen insgesamt 51 Wohneinheiten (zuvor 35) mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 3.600 m².
  • Wohnungsmix: Das Angebot umfasst 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen mit Grundrissen zwischen 41 m² und 90 m².
  • Gewerbeanteil: Im Erdgeschoss ist eine Gewerbefläche von ca. 260 m² vorgesehen.
  • Ökologie und Umfeld: Das Gebäude erhält eine Dachbegrünung. Die auf dem Grundstück befindlichen Platanen sind durch die Baumschutzsatzung geschützt und sollen erhalten bleiben.
  • Parken: Eine Tiefgarage bietet 30 Stellplätze.

Nutzungskonzept und Zielgruppen

Die Stadtsparkasse wird den Großteil der Wohnungen vermieten, während ein kleinerer Teil veräußert werden soll. Das Projekt richtet sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger, die ihre Wohnsituation verändern möchten – etwa Senioren, die aus zu groß gewordenen Häusern in eine zentrale, barrierearme Lage umziehen wollen.

Geförderter Wohnraum ist in diesem Projekt nicht vorgesehen. Dies wird mit den aktuell schwierigen Förderrichtlinien und der Tatsache begründet, dass das zusätzliche Geschoss unter der relevanten Grenze von 1.500 m² liegt. Stattdessen verpflichtet sich der Bauherr zur Zahlung einer Infrastrukturfolgekostenabgabe für das zusätzliche Stockwerk.

Zeitplan und Genehmigung

Das Projekt soll nach Möglichkeit über den sogenannten „Bauturbo“ genehmigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Bauherr vor, das Projekt auf Basis des bereits existierenden Bauvorbescheids (drei Geschosse plus Staffel) umzusetzen.

Der Baubeginn ist für den Sommer 2027 projektiert, da zu diesem Zeitpunkt die derzeit noch bestehenden Mietverträge auf dem Gelände auslaufen.

Sitzung des Planungsausschusses am 14.04.2026

  • Gremium: Planungsausschuss der Stadt Wedel [cite: 2, 3]
  • Datum und Zeit: Dienstag, 14.04.2026, um 18:30 Uhr [cite: 7]
  • Ort: Ratssaal des Rathauses (barrierefrei), Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel [cite: 9]

Die wichtigsten Themen und Beschlüsse der Tagesordnung (Öffentlicher Teil):

  • Präsentation Neubauprojekt Bahnhofstraße 18a (TOP 4): Das Bauvorhaben wird dem Ausschuss vorgestellt. [cite: 12]
  • Erweiterung des Lidl-Marktes an der Rissener Straße (TOP 5): Es steht der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 an. [cite: 36, 37] Der bestehende Discounter auf der etwa 9.600 m² großen Fläche soll abgerissen und durch einen modernen Neubau (eine sogenannte Metropolfiliale) ersetzt werden. [cite: 45, 54] Durch diesen Neubau soll die Verkaufsfläche von den bisher maximal zulässigen 1.300 m² auf circa 1.900 m² erhöht werden, um modernen Anforderungen zu entsprechen. [cite: 54, 55, 59] Die Verwaltung unterstützt dieses Konzept. [cite: 69]
  • Schleswig-Holsteinisches Wohnraumschutzgesetz / Zweckentfremdung (TOP 6): Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage vor, in der geprüft wurde, ob eine Zweckentfremdungssatzung (etwa gegen Wohnungsleerstand oder die Umwandlung in Ferienwohnungen) für Wedel sinnvoll ist. [cite: 12, 160, 164, 172] Die Auswertung der Zensus-Daten ergab, dass Wedel eine sehr geringe Leerstandsquote von nur 2,0 % aufweist und lediglich 24 privat genutzte Ferienwohnungen existieren. [cite: 193, 198] Da zudem diverse neue Wohnungsbauprojekte in Planung sind, kommt die Verwaltung zu dem Fazit, dass eine solche Satzung nicht erforderlich, nicht zweckmäßig und ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht wäre. [cite: 212, 224, 225]
  • Berichte der Verwaltung (TOP 7.1): Geplant sind außerdem ein Update zum aktuellen Stand der Haushaltssicherung 2028 sowie ein mündlicher Sachstandsbericht zum Stadthafen Wedel. [cite: 12]

Vor Eintritt in die offizielle Tagesordnung gibt es wie gewohnt eine Einwohnerfragestunde sowie die Anhörung der Beiräte. [cite: 12]


Weiterführende Informationen zum Lidl-Neubau:

Für Hintergründe zu den ökologischen Aspekten und den politischen Diskussionen rund um das Lidl-Bauvorhaben (TOP 5) bieten diese beiden Artikel umfassende Details:

Planungsausschuss am 10. Februar: Zukunftsentscheidungen für den Schulauer Hafen

Am Dienstag, den 10. Februar 2026, um 18:30 Uhr kommt der Planungsausschuss im Ratssaal des Rathauses (Rathausplatz 3-5) zusammen. Diese Sitzung befasst sich mit Projekten, welche das Gesicht unserer Stadt und den Umgang mit unserer Geschichte nachhaltig prägen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Sitzung vor Ort zu verfolgen und die Einwohnerfragestunde zu Beginn für ihre Anliegen zu nutzen.


Schulauer Hafen: Zwischen Aufbruchstimmung und Detailfragen

Ein zentraler Punkt der Tagesordnung ist das Projekt „Boutique Hafen Wedel-Schulau“. Hierzu liegt ein konkreter Beschlussvorschlag vor, der Verwaltung den Auftrag zu geben, die weitere Entwicklung positiv zu begleiten. Ziel ist es, ein realisierbares und wirtschaftliches Konzept für eine Nutzung mit Hausbooten, Sportbooten und Traditionsschiffen zu erstellen.

Wichtig für die Stadt: Den Investoren soll eine Planungssicherheit bis zum 30. September 2026 gewährt werden, wobei für Wedel selbst keinerlei Kosten oder Risiken entstehen.

Antworten auf die Fragen der Fraktionen

Im Vorfeld hatten die Fraktionen (CDU, SPD und Grüne) detaillierte Fragen zur Ausrichtung des Hafens gestellt. Die nun vorliegenden Antworten der Projektentwickler geben wichtige Einblicke:

  • Kein „Wohlstandsghetto“: Die Planer entgegnen der Sorge vor einem elitären Rückzugsort deutlich. Ziel ist ein Angebot für den Durchschnittsurlauber. Ein Hausboot für bis zu acht Personen soll saisonal zwischen 300 und 400 Euro pro Nacht kosten – das entspricht bei voller Belegung weniger als 60 Euro pro Person und liegt damit im Bereich normaler Ferienwohnungen.
  • Offenheit für alle: Der Hafen soll ein Ort für alle Wedeler und Gäste bleiben. Gastronomie und öffentliche Flächen sollen bewusst keine exklusiven Zonen werden. Ein Anspruch auf absolute Ungestörtheit soll von Tag eins an vermieden werden, um Konflikte mit bestehenden Nutzungen – wie feiernden Jugendlichen oder grillenden Familien – gar nicht erst entstehen zu lassen.
  • Technische Herausforderungen: Themen wie die notwendige jährliche Sedimenträumung (Baggerung) und die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasserentsorgung sind bereits Teil der laufenden Detailplanung.

Possehl-Gelände: Fokus auf ein würdevolles Gedenken

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur künftigen Nutzung des ehemaligen Possehl-Geländes an der Rissener Straße. Hier geht es nicht nur um die bauliche Entwicklung durch den Investor (DHL), sondern vor allem um die Zukunft des dortigen KZ-Gedenksteins.

Die Verwaltung wird durch den Antrag gebeten, frühzeitig das Gespräch mit dem Investor zu suchen, um den Gedenkort aufzuwerten:

  • Raum für Erinnerung: Die aktuelle Situation auf einer sehr kleinen Fläche direkt an der stark befahrenen Rissener Straße wird als unzureichend kritisiert. Verkehrslärm und Platzmangel erschweren ein würdevolles Gedenken erheblich.
  • Sicherheit und Barrierefreiheit: Besonders bei Besuchen internationaler Gruppen – wie der niederländischen „Stichting Oktober 44“ – wird es auf dem schmalen Areal gefährlich eng. Da viele Angehörige der Opfer bereits im fortgeschrittenen Alter sind, ist eine sicherere und besser zugängliche Gestaltung dringend notwendig.
  • Integration in die Planung: Es soll geprüft werden, ob der Gedenkort im Zuge der Neuentwicklung erweitert oder an eine ruhigere, angemessenere Stelle auf dem Areal integriert werden kann.

Diese Initiative wird auch vom Arbeitskreis gegen Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit unterstützt, um sicherzustellen, dass Wedel einen Ort erhält, an dem die Geschichte der Opfer des NS-Staates angemessen gewürdigt werden kann.


Termin-Check für Interessierte:

  • Wann: Dienstag, 10.02.2026, 18:30 Uhr
  • Wo: Ratssaal im Rathaus Wedel (barrierefrei)
  • Themen: Stadthafen-Nutzungskonzept, Gedenkort Possehl-Gelände, Einwohnerfragestunde

Moderner und ökologischer: Die Neubaupläne für den Lidl-Markt an der Rissener Straße

An der Rissener Straße 112-114 stehen große Veränderungen bevor. Die Firma Lidl plant, ihre bestehende Filiale aus dem Jahr 1999 abzureißen und durch einen zukunftsfähigen Neubau zu ersetzen. Das Projekt wurde bereits dem Planungsausschuss vorgestellt und soll voraussichtlich bis zum Jahr 2029 realisiert werden.

Das Konzept der „Metropolfiliale“

Der geplante Markt folgt dem Modell einer sogenannten Metropolfiliale, die speziell für urbane Räume entwickelt wurde. Im Gegensatz zum jetzigen eingeschossigen Bau wird das neue Gebäude zweigeschossig ausgeführt:

  • Erdgeschoss: Hier entstehen rund 66 überdachte Parkplätze.
  • Obergeschoss: Die Verkaufsfläche wird von aktuell ca. 1.388 qm auf rund 1.633 qm erweitert. Kunden erreichen den Verkaufsraum bequem über eine Rolltreppe oder einen Fahrstuhl.
  • Außenbereich: Insgesamt wird die Zahl der Stellplätze auf ca. 145 erhöht, wobei 79 Plätze im Außenbereich verbleiben.

Fokus auf Nachhaltigkeit

Lidl setzt bei diesem Vorhaben auf moderne ökologische Standards. Dazu gehören nach aktuellem Planungsstand:

  • Die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.
  • Eine umfassende Dachbegrünung.
  • Der Einsatz klimafreundlicher, natürlicher Kältemittel.
  • Die Bereitstellung von E-Ladesäulen für PKW und hochwertige Fahrradabstellanlagen.
  • Ein Verzicht auf fossile Energieträger durch den Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen.

Bevor der Neubau im Jahr 2029 eröffnen kann, muss das Bestandsgebäude abgerissen werden. Für die Bauphase wird derzeit nach einer Interimslösung in Wedel gesucht, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger lückenlos sicherzustellen.

 

Industriestraße 60 Wedel: Neues Gewerbeprojekt vorgestellt

Im Planungsausschuss der Stadt Wedel wurde am 13. Januar 2026 ein neues Gewerbeprojekt für die Industriestraße 60 vorgestellt. Vorgesehen ist die Entwicklung einer großflächigen Light-Industrial- und Gewerbeimmobilie aufdem ehemaligen Ytong-Gelände. Die Präsentation diente der Information über Planung, Nutzungskonzept und Rahmenbedingungen des Vorhabens Präsentation aus dem Planungsausschuss vom 13.01.2026

Das Grundstück an der Industriestraße

Das Projektgrundstück umfasst rund 56.200 Quadratmeter und liegt zwischen der Industriestraße und dem Langenkamp im bestehenden Gewerbegebiet Nieland. Für den Bereich gilt der Bebauungsplan Nr. 47 Nieland, Teil A. Die Fläche ist bereits gewerblich geprägt und wird seit Jahren industriell genutzt.

Durch die Lage im etablierten Gewerbegebiet soll die Entwicklung in das bestehende Umfeld eingebettet werden. Wohnbebauung grenzt nur mittelbar an, was bei der Planung eine wichtige Rolle spielt.

Geplante Bebauung und Flächenaufteilung

Nach dem aktuellen Planungsstand ist eine zusammenhängende Gewerbeimmobilie mit bis zu acht Nutzungseinheiten vorgesehen. Die einzelnen Einheiten sollen Größen zwischen etwa 2.200 und 6.500 Quadratmetern aufweisen. Jede Einheit ist mit eigenen Eingängen, Büroflächen und Stellplätzen geplant.

Diese modulare Struktur soll es ermöglichen, unterschiedlich große Betriebe unterzubringen und die Flächen flexibel an wechselnde Bedarfe anzupassen.

Nutzungskonzept und Zielgruppen

Das Nutzungskonzept zielt auf sogenannte Light-Industrial- und Gewerbenutzungen. Dazu zählen unter anderem verarbeitendes Gewerbe, Großhandel, E-Commerce, endkundenorientierte Dienstleistungen sowie Last-Mile- und City-Logistik.

Vorgesehen ist zudem eine bauliche Vorrüstung für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, etwa für Betriebe aus dem Batterie- oder Akkubereich. Die Ansprache soll sich sowohl an regionale Unternehmen als auch an überregionale Betriebe mit Bezug zur Metropolregion Hamburg richten.

Energie- und Nachhaltigkeitskonzept

Nach Angaben des Projektentwicklers ist ein umfassendes Energiekonzept geplant. Die Beheizung und Kühlung soll fossilfrei über Luft-Luft- und Luft-Wasser-Wärmepumpen erfolgen. Auf den Dachflächen ist eine großflächige Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 2,5 MWp vorgesehen.

Darüber hinaus sind Ladepunkte für Elektromobilität sowie eine Bauweise nach KfW-40-Standard geplant. Angestrebt wird mindestens eine DGNB-Zertifizierung in Gold sowie die Einhaltung der Vorgaben der EU-Taxonomie.

Einordnung in die Wedeler Stadtentwicklung

Das Projekt reiht sich in die laufende Diskussion um die Weiterentwicklung der Wedeler Gewerbegebiete ein. Vor dem Hintergrund angespannter kommunaler Finanzen spielen Gewerbeansiedlungen eine wichtige Rolle für die langfristige Einnahmebasis der Stadt.

Bereits in anderen Zusammenhängen hat sich die Ratsversammlung mit der Frage befasst, wie Gewerbeflächen entwickelt und genutzt werden sollen, etwa im Zusammenhang mit dem Thema BusinessPark Elbufer: Wedels größtes Gewerbegebiet nimmt weiter Form an oder den Vergleich der Aufgliederung des Gewerbesteueraufkommens 2014 und 2023.

Weitere Verfahrensschritte

Die Vorstellung im Planungsausschuss stellt keinen abschließenden Beschluss dar. Weitere politische Beratungen, mögliche Auflagen sowie die Prüfung im Genehmigungsverfahren stehen noch aus. Auch Aspekte wie Verkehrsaufkommen, Lärmschutz und Einbindung in das Umfeld werden im weiteren Verfahren zu bewerten sein.

Über den Fortgang des Projekts wird im Rahmen der Ausschussberatungen und der öffentlichen Sitzungen weiter zu informieren sein, wie auch bei anderen Vorhaben im Planungsausschuss der Stadt Wedel.

Zusammenfassung

Für das Grundstück Industriestraße 60 ist eine großflächige Gewerbeentwicklung mit mehreren flexibel nutzbaren Einheiten geplant. Vorgesehen sind Light-Industrial-, Logistik- und Dienstleistungsnutzungen mit einem hohen Anspruch an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Die Präsentation im Planungsausschuss markiert einen frühen Schritt im politischen Verfahren. Weitere Beratungen und Prüfungen werden folgen.

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Hauptkeywords: Industriestraße 60 Wedel, Gewerbeprojekt Wedel, Planungsausschuss Wedel, Gewerbegebiet Nieland

Long-Tail-Keywords: neues Gewerbeprojekt in Wedel, Planung Industriestraße Wedel, Light Industrial Wedel, Nutzungskonzept Gewerbe Wedel, Planungsausschuss Januar 2026 Wedel

Vorschläge für Alt-Texte

  • Luftbild des Gewerbegrundstücks Industriestraße 60 in Wedel mit markierter Projektfläche
  • Lageplan des Bebauungsplans Nr. 47 Nieland, Teil A, für die Industriestraße
  • Grundriss der geplanten Gewerbehalle mit acht Nutzungseinheiten
  • Visualisierung der geplanten Gewerbebebauung an der Industriestraße in Wedel
Luftbild des Gewerbegrundstücks Industriestraße 60 in Wedel mit rot markierter Projektfläche von rund 56.238 Quadratmetern zwischen Industriestraße und Langenkamp.
Quelle: wedel.de

„Bau-Turbo“ in Wedel: Schneller wohnen oder Gefahr für das Stadtbild?

Die neue Reform des Baugesetzbuches, der sogenannte „Bau-Turbo“, ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten und soll nun auch in Wedel den Wohnungsbau beschleunigen. Ziel dieser bundesweiten Novelle ist es, die Schaffung von neuem Wohnraum vor allem im Innenbereich durch Nachverdichtung und Umnutzung massiv zu erleichtern.

Neue Freiheiten für Bauherren

Die Reform bringt weitreichende rechtliche Werkzeuge mit sich [4]. Zu den zentralen Instrumenten gehören:

  • Erleichterte Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen (§ 31 Abs. 3 BauGB).
  • Neue Möglichkeiten, Wohngebäude in „zweiter Reihe“ zu errichten, selbst wenn sie sich bisher nicht perfekt in die Eigenart der Umgebung eingefügt hätten (§ 34 Abs. 3b BauGB).
  • Die besonders mächtige, aber bis Ende 2030 befristete „Experimentierklausel“ (§ 246e BauGB): Sie erlaubt es, bei Bauvorhaben fast gänzlich von den bisherigen Vorschriften des Baugesetzbuches abzuweichen. Im Rahmen solcher Großprojekte können künftig auch Läden für den täglichen Bedarf sowie soziale oder kulturelle Einrichtungen mit genehmigt werden.

Wedel behält das letzte Wort

Trotz des Namens „Turbo“ bedeutet das Gesetz keinen Freifahrtschein für unkontrolliertes Bauen. Ein entscheidender Punkt der Reform ist der neue § 36a BauGB: Er stellt sicher, dass die neuen Regelungen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde angewendet werden dürfen. Wedel behält damit seine kommunale Planungshoheit und kann Projekte ablehnen, wenn diese nicht zu den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt passen.

Skepsis in der Verwaltung

Die Stadtverwaltung Wedel beurteilt die tatsächliche Zeitersparnis durch das neue Gesetz jedoch skeptisch. Da Bebauungsplanverfahren in Wedel bereits in der Vergangenheit relativ zügig bearbeitet wurden, ist fraglich, ob die neuen, teils komplexen Prüfverfahren wirklich schneller zum Ziel führen. Zudem betont die Vorlage, dass die „Turbo“-Regeln erst greifen sollen, wenn ein Vorhaben auf dem regulären Weg nicht genehmigungsfähig ist.

Schutz von Natur und Nachbarschaft

Trotz aller Erleichterungen gibt es klare rote Linien: Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Fachgesetze wie der Naturschutz, der Immissionsschutz oder das Denkmalschutzrecht gelten unvermindert weiter. Auch der sogenannte Gebietserhaltungsanspruch bleibt bestehen, was zum Beispiel bedeutet, dass Wohnungsbau in reinen Gewerbegebieten weiterhin kritisch geprüft wird, um Nutzungskonflikte zu vermeiden [6].

Wie es in Wedel weitergeht

Um den neuen Spielraum rechtssicher zu nutzen, erarbeitet die Verwaltung derzeit einen „Fahrplan“ mit Leitlinien. In diesen Leitlinien kann Wedel festlegen, dass Bauherren nur dann vom Turbo profitieren, wenn sie im Gegenzug Bedingungen erfüllen – etwa die Schaffung von gefördertem Wohnraum oder eine Beteiligung an den Kosten für Kitas, Schulen und Spielplätze.

Die Stadt rät allen Bauwilligen dringend zu einer intensiven Vorberatung vor der Antragstellung. Bauanträge, die ohne Abstimmung eingereicht werden und unklare städtebauliche Folgen haben, könnten im Zweifel abgelehnt werden. Über den ersten Entwurf der Wedeler Leitlinien wird demnächst im Planungsausschuss beraten.

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Sitzung des Planungsausschusses am 25. November 2025

Der Planungsausschuss der Stadt Wedel tagt am Dienstag, 25. November 2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich. In der Einladung finden sich mehrere Punkte zur Stadtentwicklung. Besonders relevant sind die geplante Nutzungsänderung am Tinsdaler Weg sowie die Rückmeldungen der Fraktionen zum Konzept „Boutique Hafen“.

TOP 5: Nutzungsänderung – Gewerbefläche soll zum Boardinghouse werden

Für das Grundstück Tinsdaler Weg 140 liegt ein Antrag zur Umnutzung einer Gewerbefläche in ein Boardinghouse vor.

  • Die bestehende Halle bleibt weitgehend erhalten; kleinere Nebenanlagen werden zurückgebaut.
  • Die Umgestaltung betrifft überwiegend den Innenbereich.
  • Das Grundstück befindet sich in einem Gewerbegebiet, Beherbergungsbetriebe können dort grundsätzlich zulässig sein.
  • Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als planungsrechtlich zulässig (§ 34 BauGB).
  • Finanzielle Auswirkungen für die Stadt entstehen nicht.

Der Ausschuss soll das Einvernehmen der Gemeinde erteilen.

TOP 6: Rückmeldungen der Fraktionen zum Nutzungskonzept „Boutique Hafen“

Zum vorgestellten Konzept einer möglichen Hausboot-Nutzung im Stadthafen liegen schriftliche Rückmeldungen aller Fraktionen vor. Sie enthalten Hinweise, Risiken und offene Fragen.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

  • Sicherheitsfragen bei Sturmfluten und unklare Versicherungswege
  • Mögliche Verdrängungseffekte für bestehende Angebote
  • Park- und Verkehrssituation an der Hafenpromenade
  • Probleme bei der Verschlickung, da das Spülschiff ggf. nicht eingesetzt werden kann
  • Unklare Betreiber- und Haftungsstrukturen
  • Offene Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit

Die Grünen regen an, das Projekt ggf. kleiner oder schrittweise anzulegen.

CDU-Fraktion

  • Rechtsgrundlagen (Bau-, Wasser- und Genehmigungsrecht)
  • Mögliche Einnahmen durch eine Flächenüberlassung
  • Technische Fragen zur Sicherung gegen Sturmfluten
  • Umgang mit der regelmäßigen Schlickbeseitigung
  • Anforderungen an Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser und Internet
  • Fragen zur Anzahl, Nutzung und Einbindung der Hausboote
  • Parkraumsituation
  • Organisation einer möglichen Betreiberstruktur

SPD-Fraktion

  • Wirtschaftlichkeit (Mieteinnahmen, Auslastung, saisonale Nutzung)
  • Zielgruppen und touristische Anforderungen
  • Notwendige ergänzende Attraktionen
  • Fragen zur Vermarktung und Qualifikation möglicher Betreiber
  • Mögliche Betreibermodelle und Verantwortlichkeiten
  • Rettungs- und Brandschutzanforderungen
  • Aufteilung der Kosten und Verantwortlichkeiten bei der Schlickbeseitigung

Weitere Tagesordnungspunkte (kurz)

Hinweis zur Teilnahme

Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können im Ratssaal dabei sein.

Boutique Hafen Wedel-Schulau – Vorstellung im Planungsausschuss

Worum es ging

Unter dem Arbeitstitel „Boutique Hafen Wedel-Schulau“ wurde im Planungsausschuss am 14.10. 25 ein Konzept vorgestellt, das den Bereich des Hafenbeckens in Schulau touristisch und freizeitbezogen ausrichten soll. Die Präsentation diente der Information und ersten Diskussion, ein Beschluss war nicht vorgesehen.

Kernprinzipien des Konzepts

  • Fokus auf Tourismus und Freizeit, familiengeeignet
  • Offen für alle, kein elitärer Charakter
  • Hochwertiges Beherbergungsangebot, kein „Camping auf dem Wasser“
  • Moderne maritime Architektur, kein alternatives Aussteiger-Refugium
  • Temporäre touristische Nutzung, kein „schwimmender Stadtteil“
  • Bewegung im Hafen, keine Dauerlieger
  • Gastronomie aus einem Guss, keine Budenmeile

Das Projekt soll ein öffentlich zugängliches und zugleich hochwertiges Freizeitangebot schaffen.

Beispiele und Referenzen

Zur Veranschaulichung wurde der „Boutique Hafen Vieregge“ vorgestellt. Außerdem enthielt die Präsentation Beispiele für hochwertige Hausboot-Konzepte, die als Orientierung für die architektonische und touristische Qualität dienen könnten.

Weitere Informationen zum Referenzprojekt finden sich auf der offiziellen Seite: boutique-hafen-vieregge.de.

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