📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal
🕖 Zeit: 17. März 2025, 19:00 Uhr
Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung
Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung
Der Jugendbeirat hat den Wunsch geäußert, grundsätzlich auch an nicht-öffentlichen Sitzungen des Rats und der Ausschüsse teilzunehmen.
Er beruft sich dabei auf seine Verschwiegenheitspflicht und möchte klären lassen, ob eine solche Teilnahme rechtlich möglich ist.
Nach § 47e Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) muss der Jugendbeirat über wichtige Angelegenheiten informiert werden, die seine Zielgruppe betreffen.
Gemäß § 47e Abs. 2 GO-SH kann der Jugendbeirat zu relevanten Themen Anträge an den Rat und die Ausschüsse stellen.
Teilnahmerecht an nicht-öffentlichen Sitzungen:
Nach § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rats haben Beiräte Einsicht in nicht-öffentliche Unterlagen, sofern diese als beiratsrelevant gekennzeichnet sind.
Besteht kein direkter Bezug zur Jugend, gibt es kein Teilnahmerecht an nicht-öffentlichen Sitzungen.
Die Satzung des Jugendbeirats legt fest:
Die Verwaltung stellt fest, dass es derzeit keine nachweislichen ordnungsgemäßen Beschlüsse des Jugendbeirats zu diesem Thema gibt.
Daher sieht die Verwaltung aktuell keine Grundlage für ein generelles Teilnahmerecht an nicht-öffentlichen Sitzungen.
Es besteht eine Unklarheit über die Zinsangaben zur AT1-Anleihe zwischen der Stadtverwaltung und der Stadtsparkasse Wedel.
Konkret geht es um die Frage, warum die ausgewiesenen Zinszahlungen in den städtischen Haushaltsunterlagen von den Angaben der Sparkasse abweichen.
Die Stadtsparkasse Wedel weist die durchschnittlichen Erträge pro Kalenderjahr aus.
Die Stadt Wedel hingegen berücksichtigt die tatsächlichen Zinszahlungen, die auf abweichende Zinszeiträume zurückzuführen sind.
Die Zinszahlung der Anleihe erfolgt jedes Jahr am 31.07. und umfasst:
Dadurch entsteht eine zeitliche Verschiebung zwischen den von der Sparkasse ausgewiesenen Erträgen und den in den städtischen Haushaltsunterlagen verbuchten Zahlungen.
| Jahr | Zinsen für Anleihe | Zahlungseingang Stadt Wedel (€) | Zinszeitraum |
|---|---|---|---|
| 2022 | 350.000 | 600.000 | 01.08.2021 – 31.07.2022 |
| 2023 | - | - | 01.08.2022 - 31.07.2023 |
| 2024 | 250.000 | - | 01.08.2023 – 31.12.2023 |
| 2025 | 350.000 | 600.000 | 01.08.2024 – 31.07.2025 |
Die Stadt Wedel bestätigt, dass die Haushaltsplanung korrekt ist, da die erwartete Zinszahlung für 2025 mit 600.000 € berücksichtigt wurde. Quelle
Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) geprüft. Die zentrale Aufgabe bestand darin, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie die finanzielle Lage der Stadt Wedel zu bewerten. Es wurden eine Beanstandung, sieben Empfehlungen und drei Hinweise ausgesprochen.
Missachtung der Periodengerechtigkeit: Die Rechnungslegung der Jahre 2019–2022 war nicht einwandfrei. Fehlerhafte oder verspätete Buchungen führten zu einer Verzerrung der Jahresabschlüsse. Die Verwaltung hat zugesichert, dies zukünftig zu verbessern.
Die Bürgermeisterin nimmt Stellung zum Prüfbericht des RPA zum Jahresabschluss 2023. Sie erkennt die Empfehlungen an, verweist jedoch auf die Herausforderungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Jahresabschluss 2023 einschließlich aller Anlagen, des Lageberichts und des Prüfberichts der Stabsstelle Prüfdienste.
Der Jahresfehlbetrag von 10.561.379,20 € wird wie folgt behandelt:
Nach § 91 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) muss die Stadt Wedel jährlich einen Jahresabschluss erstellen, bestehend aus:
Nach Prüfung durch die Stabsstelle Prüfdienste (RPA) wird der Abschluss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Beschlussfassung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional. Laut § 26 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss der Jahresfehlbetrag wie folgt behandelt werden:
Die Stadt Wedel ist gesetzlich verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen. Dieser umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz und den Gesamtanhang.
Der Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt, jedoch mehrere Empfehlungen zur Optimierung ausgesprochen.
Die Bürgermeisterin erkennt die Feststellungen des RPA an und betont laufende Maßnahmen zur Verbesserung.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Gesamtabschluss 2023 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen.
Der Beschluss umfasst zudem:
Nach § 93 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) ist die Stadt Wedel verpflichtet, jährlich einen Gesamtabschluss zu erstellen.
Dieser umfasst:
Wesentliche Beteiligungen (z. B. Stadtwerke Wedel, Stadtentwässerung Wedel) werden berücksichtigt.
Der Gesamtabschluss 2023 wurde fristgerecht fertiggestellt und am 08.10.2024 der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) zur Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung wurde im Dezember 2024 abgeschlossen.
Ein Beschluss über die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Fehlbetrages erfolgt nicht, da dies nur beim Einzelabschluss erforderlich ist.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Einstellung der notwendigen investiven Haushaltsmittel für die Modernisierung der Badebucht in den Haushalt 2025.
Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
Die Kombibad Wedel GmbH, eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Wedel GmbH, betreibt die Badebucht.
Die geplante Modernisierung soll den weiteren Betrieb der Badebucht langfristig sicherstellen.
Da die Kombibad Wedel GmbH die notwendigen Investitionen nicht selbst finanzieren kann, wird vorgeschlagen, dass die Stadt Wedel die Darlehen aufnimmt und sie als Ausleihung an die Kombibad GmbH weitergibt.
Diese Finanzierungsstrategie ermöglicht einen Zinsvorteil von ca. 0,5 %-Punkten gegenüber einer eigenständigen Kreditaufnahme der Kombibad GmbH.
Das Darlehen wird über 30 Jahre mit 360 monatlichen Raten getilgt, was der Abschreibungsdauer der neuen Anlagen entspricht.
| Jahr | Geplante Investitionen (€) |
|---|---|
| 2025 | 480.000 |
| 2026 | 8.874.500 |
| 2027 | 5.960.000 |
| Gesamt | 15.314.500 |
| Phase | Zeitraum |
|---|---|
| Planung und Ausschreibung | 2025 |
| Baubeginn | April 2026 |
| Bauphase | 12 Monate |
| Wiedereröffnung der Badebucht | März 2027 |
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Finanzierung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.01.2025, mit dem der Gesellschaftszweck der wechselstrom und wechselgas GmbH um den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert wurde.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verbietet Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern, darunter die Stadtwerke Wedel GmbH, den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der Entflechtung wurde am 31.01.2025 durch eine Änderung des EnWG auf den 31.12.2026 verlängert. Der Bundesrat bestätigte dies am 14.02.2025.
Die Verlängerung der gesetzlichen Frist ermöglicht den Stadtwerken Wedel, eine langfristige Lösung für den Betrieb und die Verwaltung der Ladeinfrastruktur zu entwickeln.
Ohne Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses wäre die Bürgermeisterin verpflichtet, die Satzungsänderung der wechselstrom und wechselgas GmbH voranzutreiben, was unnötige Notariats- und Handelsregisterkosten verursachen würde.
Die Entscheidung verursacht keine Kosten. Falls der ursprüngliche Beschluss nicht aufgehoben wird, entstehen Verwaltungskosten für Notar und Handelsregister.
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Aufhebung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Verlängerung der gesetzlichen Frist gibt den Stadtwerken Zeit, eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, und spart unnötige Kosten.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.
Die Änderungen betreffen:
Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde beschlossen, den Steuersatz von 18 % auf 20 % zu erhöhen (Maßnahme A2 Nr. 45).
Eine 1. Nachtragssatzung wurde bereits am 19.12.2024 beschlossen, jedoch erst am 05.01.2025 veröffentlicht. Dies führte dazu, dass für den Zeitraum 01.01. bis 05.01.2025 keine gültige Satzungsregelung bestand.
Um die Rechtmäßigkeit der Satzung sicherzustellen, ist eine neue Beschlussfassung erforderlich.
Der Steuersatz für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird von 18 % auf 20 % angehoben. Diese Maßnahme trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.
In § 2 der Satzung wurde fälschlicherweise auf § 14 verwiesen. Dies wird korrigiert und nun auf § 11 verwiesen, in dem die Melde- und Anzeigepflicht geregelt ist.
In § 6 wird der Zeitraum für die Abgabe der Steueranmeldung präziser festgelegt. Die Steueranmeldung muss bis zum 20. des Folgemonats eingereicht werden.
Durch die Steuererhöhung auf 20 % steigen die erwarteten Einnahmen der Stadt von 490.000 € auf 545.000 € jährlich.
Die Maßnahme dient der Haushaltskonsolidierung und erhöht die städtischen Einnahmen langfristig.
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die 2. Nachtragssatzung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Satzung tritt am 01.04.2025 in Kraft.
Antragsteller: FDP-Fraktion
Gegenstand des Antrags: Nachbesetzung offener Stellen in der Verwaltung der Stadt Wedel.
Der Antrag bezieht sich auf aktuell unbesetzte Stellen in der Stadtverwaltung, deren fehlende Besetzung die Arbeitsabläufe beeinträchtigt.
Die FDP fordert eine zügige Nachbesetzung, um den Betrieb der Verwaltung sicherzustellen und Verzögerungen in der Sachbearbeitung zu vermeiden.
Antragsteller: CDU-Ratsfraktion
Thema: Erweiterung und Anpassung von Maßnahmen aus dem Haushaltsbegleitbeschluss
Ziel: Langfristige finanzielle Stabilisierung des Haushalts und Schaffung eines Überschusses zur Finanzierung von Investitionen
Die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen sollen eine Ergebnisverbesserung von 9,5 Mio. € bis 2028 bewirken.
Davon bleibt jedoch nur ein Überschuss von 3,3 Mio. €, der nicht ausreicht, um Investitionen ohne neue Schulden zu finanzieren.
Angesichts der wachsenden Stadtverschuldung (über 120 Mio. €) und steigender Zinsbelastungen (geschätzt 7 Mio. € jährlich) fordert die CDU weitergehende Einsparungen und Einnahmenerhöhungen.
| Bereich | Vorschlag / Ergänzung | Finanzielle Auswirkung |
|---|---|---|
| Kombibad Wedel | Anpassung an den Ratsbeschluss BV/2024/101 mit Hinweis auf „Grundbedarf“ | Keine Änderung |
| Stadtwerke Wedel | Einführung einer Gewinnausschüttung von 3 % des gezeichneten Kapitals | +325.000 € pro Jahr |
| Grundsteuer | Keine Erhöhung, erst als „Ultima Ratio“ am Ende des Konsolidierungsprozesses | -1,33 Mio. € pro Jahr |
| Musikschule | Konzept zur Kostenreduzierung (80 % Kostendeckungsgrad ohne Gebäudekosten bis 30.06.2025), Umzug ins Rathaus, Leistungsreduzierung, Aufgabe des Standorts | Keine direkte Zahl |
| Volkshochschule (VHS) | Konzept zur Kostenreduzierung (80 % Kostendeckungsgrad), Umzug ins Rathaus, Fokus auf Bildung/Beruf/Integration, Aufgabe des Standorts | Keine direkte Zahl |
| Stadtbücherei | Konzept zur Kostenreduzierung (80 % Kostendeckungsgrad), Einstellung des Schulbibliotheksangebots, Leistungsreduzierung, Freigabe nicht genutzter Räume | Keine direkte Zahl |
| Schulkinderbetreuung | Erhöhung des Kostendeckungsgrads auf 40 % durch Neukonzeption mit dem Land | +1,2 Mio. € pro Jahr |
| Spielplätze | Reduktion des Budgets um 25 % bis 31.12.2025, Schließung und Nachnutzung einzelner Standorte | +199.925 € pro Jahr |
Antragsteller: WSI-Fraktion
Thema: Einführung einer Haushaltssteuerung mit festen Budgets
Ziel: Verankerung fester Budgetgrenzen für verschiedene Haushaltsbereiche, die sich an der Einnahmesituation der Stadt orientieren
Der aktuelle Haushaltsprozess sieht vor, dass die Verwaltung den Haushalt vorschlägt und die Politik über Einsparungen entscheidet. Dies führt oft zu Widerständen darüber, welche Bereiche betroffen sein sollen.
Der Vorschlag der WSI-Fraktion sieht vor, dass jeder städtische Bereich im Vorfeld feste Budgets zugewiesen bekommt, die sich an der Einnahmeentwicklung der Stadt orientieren.
Einsparungen sollen dann innerhalb der einzelnen Haushaltsbereiche eigenständig erarbeitet werden.
Einführung fester Budgets für folgende Haushaltsbereiche:
Die Budgets werden bei schlechter Einnahmeentwicklung prozentual einheitlich gekürzt, um ein gerechteres und transparenteres Einsparverfahren zu schaffen.
Die Steuerung der Budgets soll über das städtische Controlling erfolgen.
Interne Leistungsverrechnung (ILV) soll noch weiter optimiert werden.
Weitere Details zur Umsetzung sollen mündlich im Ausschuss erläutert werden.
Antragsteller: WSI-Fraktion
Thema: Überprüfung der Zuordnung von 12 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auf das Produkt Schulsozialarbeit (2430010) im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung (ILV)
Ziel: Klärung, ob diese Zuordnung gerechtfertigt ist und welche konkreten Arbeitsleistungen dahinterstehen
Für das Produkt Schulsozialarbeit sind im Haushalt ca. 1,6 Mio. € eingeplant.
Davon entfallen ca. 1 Mio. € auf die Gehälter der Schulsozialarbeiterinnen.
Die verbleibenden ca. 600.000 € werden als Steuerungsleistungen verbucht.
Laut Kämmerei entfallen auf diesen Betrag 12 VZÄ an Verwaltungspersonal im Rathaus.
Dies würde bedeuten, dass die 12,69 Stellen Schulsozialarbeit von 12 Verwaltungskräften „betreut“ werden, was die WSI-Fraktion als unplausibel einstuft.
Die WSI-Fraktion bittet die Stabsstelle Prüfdienste, folgende Fragen zu klären:
Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss
Alles zum Haushalt und zum Stellenplan
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung sind die Sitzungen der Ausschüsse und Gemeindevertretungen öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. In dieser Vorlage werden Einzelheiten zum geplanten Vergabeverfahren, sowie vertragliche Inhalte genannt, daher ist die Öffentlichkeit auszuschließen.