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Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung
Datum und Uhrzeit: Montag, 17. Februar 2025, 18:00 Uhr
Ort: Rathaus, Sitzungssaal
Die Fraktionen haben eine interfraktionelle Anfrage zur aktuellen Personalplanung und zum Stellenplan der Stadtverwaltung gestellt. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über die vorhandenen Stellen, geplante Einstellungen und Möglichkeiten zur Optimierung der Personalstruktur zu schaffen.
Die Verwaltung gibt an, dass derzeit umfassende Untersuchungen zur Organisationsstruktur durchgeführt werden. Aktuell liegt der Fokus auf den Bereichen Personal, Ordnung und Einwohnerservice. Zukünftig soll auch der Fachdienst Bildung, Kultur und Sport untersucht werden.
Die Untersuchungen erfolgen in einem Mix aus internen Analysen durch den Fachdienst Interner Dienstbetrieb/Organisation und externen Beratungen durch Fachinstitute. Ziel ist es, eine langfristige Personalstrategie zu entwickeln, die sowohl Effizienzsteigerungen als auch eine nachhaltige Ressourcenplanung sicherstellt.
Die Verwaltung prüft, in welchen Bereichen eine Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Pinneberg sinnvoll sein könnte. Alle Fachdienste wurden beauftragt, mögliche Aufgaben zur Übertragung auf den Kreis zu identifizieren. Eine Liste mit Vorschlägen soll dem HFA zur Beratung vorgelegt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen (GemHVO §9) eine direkte Veröffentlichung detaillierter Aufgabenbeschreibungen nicht möglich ist. Stattdessen wird ein erweitertes Organigramm mit Zuständigkeitsbeschreibungen erstellt und in der Ratsinfo bereitgestellt.
Durch eine gezielte Untersuchung der Personalstruktur soll sichergestellt werden, dass Personalressourcen optimal genutzt werden. Gleichzeitig sollen Doppelstrukturen abgebaut und Einsparpotenziale identifiziert werden, ohne die Qualität der Verwaltungsarbeit zu gefährden.
Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über die zweite Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein. Diese Änderung ist erforderlich, um die Organisation und Aufgaben des Zweckverbandes an neue gesetzliche und technische Rahmenbedingungen anzupassen.
Der Kommunit IT-Zweckverband wurde gegründet, um die Digitalisierung und IT-Dienstleistungen für Kommunen in Schleswig-Holstein zu bündeln. Durch technologische Weiterentwicklungen und veränderte Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit ist eine Aktualisierung der Satzung notwendig.
Die Änderungen erfolgen auf Basis der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des Gesetzes über kommunale Zweckverbände. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass alle vorgeschlagenen Änderungen mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.
Die Anpassung der Verbandssatzung wird dazu beitragen, dass der IT-Zweckverband leistungsfähiger wird und den Kommunen moderne, sichere und wirtschaftliche IT-Dienstleistungen anbieten kann. Insbesondere die Einführung klarer Datenschutzvorgaben wird den Schutz sensibler Daten verbessern.
Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, der 2. Änderungssatzung zuzustimmen. Die Neuregelungen sorgen für eine bessere Anpassung des Zweckverbandes an aktuelle Herausforderungen und ermöglichen eine effizientere Zusammenarbeit der Kommunen in der Digitalisierung.
Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über den Wirtschaftsplan 2025 des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein. Ziel der Beratung ist die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, der die finanzielle Grundlage für die kommenden Jahre schafft.
Der Kommunit IT-Zweckverband stellt IT-Dienstleistungen für Kommunen bereit und ist für die digitale Infrastruktur vieler Gemeinden in Schleswig-Holstein verantwortlich. Der Wirtschaftsplan legt fest, wie die finanziellen Mittel im Jahr 2025 verwendet werden sollen.
Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, soll eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Dies wird dazu beitragen, langfristig wirtschaftlich stabil zu bleiben und weniger auf kurzfristige Kredite angewiesen zu sein.
Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, dem Wirtschaftsplan 2025 zuzustimmen. Er bietet eine solide Grundlage für die zukünftige Entwicklung des IT-Zweckverbandes und stellt sicher, dass die digitale Infrastruktur für die Kommunen weiterhin modern und sicher bleibt.
Langfristige finanzielle Stabilität des Zweckverbandes, Förderung von Digitalisierung und IT-Sicherheit sowie wirtschaftliche Entlastung der Mitgliedskommunen durch effizientere Prozesse.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer nach dem Vorbild der Stadt Tübingen. Ziel der Steuer ist es, die Menge an Einwegverpackungen zu reduzieren und die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll zu senken.
Die Stadt Tübingen hat seit 2022 erfolgreich eine Verpackungssteuer eingeführt, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als rechtmäßig bestätigt wurde. Andere Städte erwägen ähnliche Maßnahmen. Durch die Steuer soll der Anreiz für Unternehmen steigen, auf Mehrwegverpackungen umzusteigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Kommunen das Recht haben, eine Verpackungssteuer zu erheben. Die Satzung wird sich an dem Modell der Stadt Tübingen orientieren.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Beschlussvorlage für die Einführung der Steuer zu erstellen. Die konkrete Höhe der Abgabe und die betroffenen Produkte sollen im weiteren Verfahren geprüft werden.
Vermeidung von Einwegverpackungsmüll, finanzielle Beteiligung der Verursacher an den Reinigungskosten und Förderung umweltfreundlicher Alternativen.
Die SPD-Fraktion beantragt eine umfassende Prüfung zur Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Auswirkungen einer solchen Steuer für die Stadt Wedel zu evaluieren.
Mehrere Städte in Deutschland prüfen aktuell die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Kommunen berechtigt sind, eine solche Steuer zu erheben, um Umweltverschmutzung durch Einwegverpackungen einzudämmen.
Die Prüfung soll eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den HFA und den Rat der Stadt Wedel liefern. Sie wird zeigen, ob die Einführung einer Verpackungssteuer in Wedel sinnvoll und umsetzbar ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten HFA-Sitzung eine Einschätzung der Machbarkeit sowie mögliche Szenarien für die Umsetzung vorzulegen.
Ermittlung der besten Möglichkeiten zur Reduzierung von Einwegverpackungen in Wedel bei gleichzeitiger Berücksichtigung wirtschaftlicher und verwaltungsbezogener Faktoren.
Die WSI-Fraktion beantragt die schnellstmögliche Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Wedel. Ziel ist es, Einwegverpackungen erheblich zu reduzieren und Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu verpflichten.
Nach dem erfolgreichen Modell der Stadt Tübingen soll auch Wedel eine Verpackungssteuer einführen, um gegen den steigenden Verpackungsmüll in der Stadt vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer bereits bestätigt.
Die Steuer basiert auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kommunalabgabengesetzes und orientiert sich an der Tübinger Verpackungssteuer.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine konkrete Satzung auszuarbeiten, die die Einführung der Verpackungssteuer regelt. Die Umsetzung soll zügig erfolgen, um schnellstmöglich positive Effekte zu erzielen.
Reduktion von Einwegverpackungen in Wedel, Verbesserung der Stadtsauberkeit und Förderung nachhaltiger Alternativen.
Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über die Einführung einer Beherbergungssteuer für Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen in Wedel. Ziel der Steuer ist es, zusätzliche Einnahmen für die Stadt zu generieren und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Mehrere Städte in Deutschland haben bereits eine Beherbergungssteuer eingeführt, um touristische Infrastrukturen und städtische Dienstleistungen zu finanzieren. Auch in Schleswig-Holstein erheben einige Kommunen eine solche Steuer.
Die Steuer wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Schleswig-Holstein eingeführt. Eine juristische Prüfung hat ergeben, dass die Regelung rechtlich umsetzbar ist.
Die Verwaltung spricht sich für die Einführung der Beherbergungssteuer aus, da sie zur finanziellen Stabilität der Stadt beiträgt und bereits in anderen Kommunen erfolgreich umgesetzt wurde.
Schaffung einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt Wedel und Verbesserung der städtischen Infrastruktur ohne Erhöhung der Grundsteuer oder anderer Abgaben für die Bürger.
Die FDP-Fraktion beantragt, dass die Nachbesetzung von freien Stellen in der Stadtverwaltung künftig eine vorherige Genehmigung durch den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) benötigt. Ziel ist es, eine stärkere Kontrolle über die Personalplanung und mögliche Einsparpotenziale zu gewährleisten.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage in Wedel soll jede neue Einstellung sorgfältig geprüft werden. Der Antrag der FDP sieht vor, dass der HFA über jede Nachbesetzung entscheidet, um zu evaluieren, ob die jeweilige Stelle zwingend erforderlich ist oder ob alternative Einsparmaßnahmen möglich sind.
Eine strengere Kontrolle über Neueinstellungen zur Sicherung der Haushaltsdisziplin und zur Vermeidung unnötiger Personalkosten.
Die CDU-Fraktion beantragt eine Erweiterung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, um eine langfristige finanzielle Stabilität für die Stadt Wedel zu gewährleisten. Durch gezielte Einsparungen und strukturelle Anpassungen soll der Haushalt nachhaltig entlastet werden.
Der ursprüngliche Haushaltsbegleitbeschluss sieht eine schrittweise Konsolidierung der städtischen Finanzen bis 2028 vor. Aufgrund weiterer finanzieller Herausforderungen hält die CDU-Fraktion weitere Maßnahmen für notwendig.
Die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen reichen nach Ansicht der CDU nicht aus, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität der Stadt Wedel zu gewährleisten.
Die Verwaltung stellt dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) regelmäßig Berichte zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse vor. Der Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Status der laufenden Maßnahmen, Verzögerungen sowie geplante Anpassungen.
Im März 2024 wurde durch einen interfraktionellen Antrag beschlossen, dass die Verwaltung einmal pro Quartal einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen vorlegen soll. Ziel ist eine erhöhte Transparenz und eine verbesserte Nachverfolgung beschlossener Maßnahmen.
Die Verwaltung hat die Übersicht der Ratsbeschlüsse aktualisiert und stellt den aktuellen Fortschrittsbericht vor. Dieser zeigt auf, welche Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt wurden und wo es Verzögerungen gibt.
Verbesserung der Nachvollziehbarkeit von Ratsentscheidungen, Erhöhung der Transparenz für Politik und Bürger sowie effizientere Umsetzung beschlossener Maßnahmen.
Aufgrund vertraulicher Vertragsinhalte wird dieser Punkt nichtöffentlich behandelt.