📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal
🕖 Zeit: 11. März 2025, 18:00 Uhr
Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung
Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung
Frage: Warum wurde die Anfrage des Roten Kreuzes zum Betreuten Wohnen abgelehnt?
Antwort: Die Zuständigkeit für das Einvernehmen der Gemeinde liegt bei der Fachbereichsleitung Bauen und Umwelt. Da die Wohnnutzung im Außenbereich unzulässig ist, konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden.
Frage: Warum findet der 2017 beschlossene Antrag zur Einhaltung der Zuständigkeitsordnung keine Anwendung mehr?
Antwort: Der Antrag war nur für sechs Monate gültig. Die Zuständigkeitsordnung wird weiterhin angewendet, und die beschlossenen Handlungsfelder wurden zuletzt am 22. Februar 2024 aktualisiert.
Frage: Wann wird das gesamträumliche Konzept für den nordwestlichen Ortseingang öffentlich?
Antwort: Die Leitplanken der Raumordnung sind verbindlich. Die studentischen Entwürfe wurden 2018 vorgestellt. Politisch wurde beschlossen, dass keine konkurrierende Entwicklung zu Wedel Nord angestoßen wird.
Frage: Warum wird der Flächennutzungsplan nicht entsprechend geändert?
Antwort: Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nur im Parallelverfahren mit einem Bebauungsplan. Die Voraussetzungen hierfür wurden zuletzt in der BV/2023/170 festgelegt.
Frage: Hat der Perspektivbeschluss von 2009 zur Wohnbaufläche eine gewerbliche Nutzung zur Lagerung von Booten und Wohnmobilen ermöglicht?
Antwort: Die Nutzung im Außenbereich wird durch § 35 BauGB geregelt. Die genehmigte Nutzungsänderung bezieht sich nur auf bestehende Gebäude, eine gewerbliche Nutzung liegt nicht vor.
Das Konzept soll als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Wedeler Innenstadt dienen.
Die Erstellung eines Innenstadtentwicklungskonzepts wurde frühzeitig im Rat diskutiert. Aufgrund fehlender Mittel scheiterte ein Förderantrag im Jahr 2022, weshalb alternative Förderquellen genutzt wurden.
Die Finanzierung erfolgte über das Landesprogramm ländlicher Räume (LPLR) Schleswig-Holstein. Ein besonderer Fokus lag auf der Bürgerbeteiligung, welche durch verschiedene Veranstaltungen und Online-Formate realisiert wurde.
Das Konzept dient als „Werkzeugkasten“ mit Maßnahmen, die sowohl kurzfristig realisierbar sind als auch größere langfristige Leuchtturmprojekte für eine nachhaltige Entwicklung enthalten.
Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung, da das Konzept klare Leitlinien für die Entwicklung der Innenstadt festlegt und negative Entwicklungen frühzeitig steuern kann. Zudem erhöht ein beschlossenes Konzept die Chancen auf Fördermittel.
Alternative: Wird das Konzept nicht beschlossen, fehlt eine verbindliche Entwicklungsstrategie für die kommenden Jahre. Dies könnte dazu führen, dass sich Wedel langfristig nicht als verlässlicher Partner für Investoren und Fördermittelgeber positionieren kann.
Innenstadtkonzept (Achtung!: Große Datei mit rund 50 MB)
📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal
🕖 Datum: 11. März 2025
Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten in der Goethestraße 59 zu erteilen.
Das Bauvorhaben entspricht den Vorschriften und fügt sich in die Umgebung ein. Die GRZ und GFZ werden eingehalten. Das Vorhaben ist aus städtebaulicher Sicht zulässig.
Die Stellplätze werden auf der Nordseite im rückwärtigen Bereich des Grundstücks angeordnet.
1. Änderung zum Durchführungsvertrag vom 19.11.2020 im Rahmen der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a „Doppeleiche“, Teilbereich Süd.
Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GO liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit vor, da in diesem Einzelfall berechtigte Interessen Einzelner geschützt werden müssen.
Die Verpachtung des neuen Imbisses im Bereich Schulauer Hafen/Stadthafen wird thematisiert. Dabei geht es um die geplante Vergabe und vertragliche Inhalte der Verpachtung.
Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung sind Sitzungen der Ausschüsse und Gemeindevertretungen grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist jedoch auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind. Da in dieser Vorlage Einzelheiten zum geplanten Vergabeverfahren sowie vertragliche Inhalte genannt werden, ist die Öffentlichkeit auszuschließen.