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Ratssitzung am 04.06.2026: Die Themen der kommenden Tagesordnung

Am Donnerstag, den 4. Juni 2026, kommt der Rat der Stadt Wedel zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Die Zusammenkunft beginnt um 19:00 Uhr im barrierefreien Ratssaal des Rathauses am Rathausplatz 3-5. 

Die Schwerpunkte der öffentlichen Sitzung

Bevölkerungs- und Haushaltsprognose für Wedel

  • In einem Vortrag werden die Ergebnisse der aktuellen kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose des Kreises Pinneberg präsentiert.
  • Der Fokus des Berichts liegt speziell auf den Daten und der zu erwartenden demografischen Entwicklung für unsere Stadt Wedel bis zum Jahr 2040.
  • Diese Zahlen bilden eine wesentliche, sachliche Grundlage für zukünftige städtische Planungen, beispielsweise wenn es um die künftige Infrastruktur oder den Bedarf an Wohnraum geht.
  • Mehr dazu: Die demografische Entwicklung in Wedel

Sanierung der Badebucht Wedel

  • Die Stadt beabsichtigt, sich am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" zu beteiligen, um Fördermittel für die Badebucht zu beantragen.
  • Für die Umsetzung der sogenannten "Variante 4a" geht die Planung derzeit von Gesamtkosten in Höhe von etwa 14,5 Millionen Euro aus.
  • Da Wedel sich in einer bestätigten Haushaltsnotlage befindet, besteht die Möglichkeit, eine erhöhte Förderquote von bis zu 75 Prozent zu erhalten, was einer maximalen Summe von 8 Millionen Euro entspräche.

Straßenreinigungsgebühren

  • Auf der Tagesordnung stehen hierzu die Antworten der Verwaltung auf entsprechende Anfragen von zwei Fraktionen (SPD und Bündnis 90/Die Grünen).
  • Das Oberverwaltungsgericht hat kürzlich geurteilt, dass die bisherige Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt unwirksam ist.
  • Als direkte Folge zieht die Stadtverwaltung ab sofort keine weiteren Gebühren mehr ein, bis eine rechtssichere, neue Satzung erarbeitet wurde.
  • Zur Erstellung dieser neuen Satzung und für die Neukalkulation holt sich die Stadt nun externe juristische und fachliche Unterstützung.
  • Es ist geplant, das bisherige Frontmetermodell anzupassen: Künftig sollen sogenannte "Reinigungsmeter" zur Berechnung herangezogen werden, um die Gebühren stärker an der tatsächlichen Reinigungsleistung entlang der Straßen auszurichten.

Gewerbeflächen und Wirtschaftsförderung

  • Auf eine politische Anfrage zur Ausweisung von Gewerbeflächen in der Nachbargemeinde Heist stellt die Verwaltung klar, dass Wedel nicht aktiv Unternehmen aus dem Umland abwirbt.
  • Stattdessen setzt die Stadt darauf, die eigenen freien Gewerbeflächen anzubieten und interessierten Unternehmen schnelle und unkomplizierte Verfahren zu ermöglichen.

Nichtöffentlicher Teil

Im Anschluss an die öffentlichen Punkte folgt der nichtöffentliche Teil der Sitzung. Hier stehen auf der Tagesordnung unter anderem die wichtigen Themen "Antrag auf Gewerbesteuererlass (Teilerlass)" sowie "Personalangelegenheiten - Besetzung der Stelle 0-11-01".

Weitere Informationen zum Thema

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Zwischen Stadtentwicklung und Haushaltsdisziplin: Die Wedeler Ratssitzung am 30. April

Am morgigen Donnerstag, den 30. April 2026, kommt der Rat der Stadt Wedel um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses zusammen. Die Tagesordnung ist umfangreich und spiegelt die aktuellen Herausforderungen der Stadt wider: Es geht um moderne Nahversorgung, die Förderung von Kultur trotz knapper Kassen und die rechtliche Neuausrichtung kommunaler Gebühren.


Modernisierung am Kronskamp: Ein neuer Lidl für Wedel (TOP 6)

Ein zentraler Punkt der Stadtentwicklung ist die geplante Neugestaltung des Lidl-Standortes an der Rissener Straße 112-114. Der bestehende Discounter entspricht nicht mehr den aktuellen Standards und soll durch eine moderne „Metropolfiliale“ ersetzt werden.

  • Vergrößerung: Die Verkaufsfläche soll von derzeit 1.300 m² auf etwa 1.900 m² steigen.
  • Verfahren: Der Rat entscheidet morgen über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 sowie über die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden.
  • Finanzierung: Die Planungskosten werden vollständig vom Investor getragen, sodass der städtische Haushalt hier nicht belastet wird.

Kulturnacht 2026: Die schwierige Frage der Privilegierung (TOP 7)

Die Kulturnacht ist ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Wedel. Zur Debatte steht morgen, ob die Veranstaltung für das erste Halbjahr 2026 „privilegiert“ wird. Dies würde bedeuten, dass die Stadt dem Verein Wedel Marketing Leistungen des Bauhofs kostenfrei zur Verfügung stellt und auf Verwaltungsgebühren verzichtet.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch eine Ablehnung. Angesichts der prekären Haushaltslage sieht sie die Stadt außerstande, diese freiwillige Leistung in Höhe von rund 3.300 Euro zu übernehmen. Sollte der Rat dieser Empfehlung folgen, müsste der Verein die Kosten aus Eigenmitteln decken, was Auswirkungen auf den Umfang der Veranstaltung haben könnte.

Attraktiver Arbeitgeber: Einführung von Firmenfitness (TOP 8)

Um im Wettbewerb um Fachkräfte mit benachbarten Kommunen und dem Kreis Pinneberg bestehen zu können, plant die Stadt die Einführung eines Firmenfitnessprogramms. Die Verwaltung schlägt vor, die Teilnahme der Mitarbeitenden mit bis zu 35 Euro monatlich zu bezuschussen. Interessanterweise sollen hierfür Mittel genutzt werden, die im Haushalt bereits für Mobilitätszuschläge vorgesehen waren, dort aber aktuell nicht voll ausgeschöpft werden.

Das Standesamt im Reepschlägerhaus? (TOP 10.1.3)

Eine Anfrage der FDP-Fraktion hat die Diskussion um eine neue Nutzung des Reepschlägerhauses angestoßen. Die Idee: Das Standesamt zieht dort ein oder richtet zumindest ein Trauzimmer ein. Die Antwort der Verwaltung fällt jedoch differenziert aus:

  • Umzug: Ein kompletter Umzug wird kritisch gesehen. Grund sind die umfangreichen Papierregister und Familienbücher, die physisch vor Ort sein müssen, sowie der Platzbedarf für die IT.
  • Trauzimmer: Trauungen im Garten sind grundsätzlich denkbar, allerdings ist die Personaldecke im Standesamt mit 2,5 Stellen sehr dünn. Neue gesetzliche Aufgaben wie das Selbstbestimmungsgesetz und die Namensrechtsreform binden bereits erhebliche Kapazitäten.

Rechtssicherheit bei der Straßenreinigung (TOP 10.1.4)

Nachdem das Oberverwaltungsgericht die bisherige Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für unwirksam erklärt hat, muss die Stadt nun handeln. Das Urteil wird am Tag der Sitzung rechtskräftig. Die Verwaltung informiert morgen über den Fahrplan zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände:

  • Rückwirkung: Es ist geplant, eine neue Satzung rückwirkend zum 01.07.2023 zu erlassen.
  • Bescheide: Bestandskräftige Dauerbescheide werden zum Jahresbeginn 2026 aufgehoben. Bürger, die gegen ihre Bescheide geklagt hatten, erhalten ihre Gebühren zunächst zurück, müssen aber mit einer Neubescheidung auf Basis der neuen Kalkulation rechnen.
  • Schlechterstellungsverbot: Wichtig für die Anwohner ist, dass bei einer rückwirkenden Neuregelung niemand schlechter gestellt werden darf als nach der alten Satzung.

Meine Haushaltsrede 2026: Ein Realitätscheck für Wedels Finanzen

In meiner diesjährigen Haushaltsrede habe ich einen neuen Weg gewählt: Wenn Worte allein nach über einem Jahrzehnt der Warnungen nicht mehr ausreichen, müssen Bilder die nackte Wahrheit verdeutlichen. Die finanzielle Lage unserer Stadt ist nicht mehr nur besorgniserregend – sie ist historisch kritisch.

Wir können uns unseren Alltag nicht mehr leisten

Die Zahlen der aktuellen Haushaltsplanung sind ein Alarmsignal, das wir nicht länger überhören dürfen. Während vergleichbare Städte in Schleswig-Holstein wie Ahrensburg oder Elmshorn ihre Finanzen trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Griff haben, ist Wedel zum Schlusslicht im Städtevergleich mutiert. Mit einem Defizit von über 9,6 Millionen Euro allein im laufenden Betrieb steht fest: Wir können uns unseren ganz normalen Alltag schlichtweg nicht mehr leisten. Wir geben täglich mehr Geld für Verwaltung, Personal und laufende Aufgaben aus, als wir einnehmen – und das noch bevor wir den ersten Euro in die notwendige Zukunft unserer Stadt investiert haben.

Verlust der finanziellen Souveränität

Die Konsequenzen dieser Schieflage greifen tief in unsere Handlungsfähigkeit ein. Ein gesundes Gemeinwesen muss in der Lage sein, seine Verpflichtungen aus eigener Kraft zu erfüllen. Die Realität in Wedel sieht jedoch anders aus: Wir können uns mittlerweile nicht einmal mehr unsere Tilgungen leisten. Wenn eine Stadt ihre Altschulden nicht mehr planmäßig abtragen kann, ohne dafür neue Kredite aufzunehmen, verwalten wir nur noch den Mangel. Wir schieben einen wachsenden Schuldenberg vor uns her, der uns jeglichen Gestaltungsspielraum raubt.

Der Weg in die Viertelmilliarde-Schuldenfalle

Die oft zitierten 150 Millionen Euro an prognostizierten Investitionsschulden bis 2030 sind leider nur die halbe Wahrheit. Rechnet man die Kassenkredite – vergleichbar mit einem ständig überzogenen Dispokredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit – von aktuell rund 85 Millionen Euro hinzu, steuert Wedel auf eine Gesamtverschuldung von einer viertel Milliarde Euro zu. Damit liegt unsere Pro-Kopf-Verschuldung bereits jetzt über der von großen kreisfreien Städten wie Kiel oder Lübeck. Das ist eine Last, die wir kommenden Generationen gegenüber nicht mehr rechtfertigen können.

Fokus statt Klientelpolitik

Wir müssen aufhören zu glauben, dass wir jedes gesellschaftliche Problem monetär über den städtischen Haushalt lösen können. Diese Form der Klientelpolitik hat uns in den finanziellen Abgrund geführt. Mein Appell an die Politik und die Verwaltung ist daher klar: Wir müssen jeden Stein umdrehen und zu einer ehrlichen, strukturellen Zusammenarbeit finden. Die Zeit der Zurückhaltung angesichts zweistelliger Millionenlöcher ist vorbei. Wir müssen jetzt konsequent handeln, um Wedel wieder handlungsfähig zu machen – für uns und für die Generationen nach uns.


Hier finden Sie die vollständigen Unterlagen:

Ratssitzung Wedel am 29.01.2026: Themen, Termine & Entscheidungen

Kurz-Zusammenfassung für Schnellleser und KI-Systeme:

  • Ereignis: Öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wedel
  • Datum & Uhrzeit:
  • Ort:
    Ratssaal Rathaus Wedel (barrierefrei), Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel
  • Schwerpunkte: Kita-Ausbildung, Sportstätten-Förderung, Haushaltskonsolidierung, CDU-Berichtswesen-Antrag

In der kommenden Sitzung stehen weitreichende Entscheidungen für die Infrastruktur und die soziale Landschaft in Wedel an. Die Verwaltung und die Fraktionen beraten über folgende Schwerpunkte:

1. Kita-Qualität: Fachkräfte und moderne Ausstattung

Die Stadt Wedel investiert weiter in die frühkindliche Bildung. Im Fokus stehen zwei zentrale Beschlüsse:

  • PiA-Ausbildung: Der Rat berät über die Bewilligung von sechs Stellen für die Praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern (2026/2027).
  • Investition Kita Spatzennest: Zur Sicherstellung der Versorgung von 130 Kindern ist ein städtischer Investitionszuschuss von 9.000 Euro für eine neue Haubenspülmaschine geplant.

2. Erhalt des Stadtteilzentrums „mittendrin“

Ein zentraler Punkt der aktuellen Haushaltskonsolidierung in Wedel (Punkt 12) ist die Zukunft des Stadtteilzentrums „mittendrin“. Die Verwaltung empfiehlt nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung den Erhalt im jetzigen Gebäude, da eine Sanierung langfristig kosteneffizienter ist als ein Verkauf mit Rückanmietung.

3. Bundesfördermittel für Wedeler Sportstätten

Um die kommunalen Finanzen zu entlasten, bewirbt sich die Stadt um Bundesfördermittel für drei Infrastrukturprojekte:

  1. Modernisierung der Laufbahn im Elbestadion.
  2. Umbau des Tennenplatzes im Freizeitpark.
  3. Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist-Gymnasium.

4. CDU-Initiative für mehr Transparenz

Ein politisches Kernstück der Sitzung ist der Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung einer Richtlinie für das städtische Berichtswesen. Ziel ist eine standardisierte Berichterstattung der Verwaltung, um die politische Kontrolle und finanzielle Transparenz zu stärken – besonders wichtig, da der Haushalt 2026/27 unter massivem Druck steht.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Sitzung

Kann ich als Bürger Fragen stellen?
Ja, jede Sitzung beginnt mit einer Einwohnerfragestunde für aktuelle Anliegen.

Wo finde ich die offiziellen Unterlagen?
Alle Details und die vollständige Tagesordnung finden Sie im Bürgerinformationssystem (ALLRIS) der Stadt Wedel.

 

Aufwandsentschädigungen in Wedel: CDU beantragt Absenkung

Ausgangslage: Wedel liegt über dem Vergleichsniveau

Im Frühsommer legte die Verwaltung der Stadt Wedel einen Vergleich der Aufwandsentschädigungen mit anderen Städten vor, darunter Pinneberg, Elmshorn und Quickborn. Die Übersicht zeigte, dass Wedel bei den gezahlten Entschädigungen seit Jahren im oberen Bereich liegt.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage landesweit festgelegter Höchstsätze. Jede Kommune entscheidet selbst, in welchem Umfang sie diese ausschöpft. Gerade bei der Funktion der Stadtpräsidentin beziehungsweise des Stadtpräsidenten sind die Unterschiede zwischen den Städten gut nachvollziehbar, da die Berechnungsgrundlage identisch ist.

Während viele vergleichbare Mittelstädte niedrigere Werte ansetzen, hat Wedel bislang einen besonders hohen Anteil des zulässigen Rahmens genutzt.

Ziel des Änderungsantrags: eigener Beitrag zur Konsolidierung

Mit dem Änderungsantrag verfolgt die CDU-Ratsfraktion ein klares Ziel: Auch bei den eigenen Aufwandsentschädigungen soll ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Der Antrag knüpft inhaltlich an die bereits geführte Debatte an und ist keine Kehrtwende, sondern eine Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen.

Aus Sicht der Fraktion ist entscheidend, dass Konsolidierung nicht nur von Bürgerinnen und Bürgern oder von einzelnen städtischen Bereichen eingefordert wird, sondern auch dort stattfindet, wo politische Entscheidungsträger selbst betroffen sind.

Neue Entschädigungssatzung als Anlass

Auslöser für die erneute Befassung ist eine Änderung auf Landesebene. Mit der Landesverordnung vom 10. November 2025 wurden die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung um 75 Prozent angehoben. Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage BV/2025/106 dargestellt, dass eine unveränderte Fortschreibung der bisherigen Wedeler Regelungen zu jährlichen Mehrkosten von über 130.000 Euro führen würde.

Um diesen Effekt zu vermeiden, sieht der Verwaltungsentwurf eine deutliche Absenkung der bisherigen Bemessungsgrundlage vor. Ziel ist es, die absoluten Entschädigungsbeträge auf etwa dem bisherigen Niveau zu stabilisieren. 

Warum die CDU weitergehende Schritte vorschlägt

Die CDU unterstützt den Ansatz, landesrechtlich verursachte Mehrkosten zu vermeiden. Aus ihrer Sicht reicht es jedoch nicht aus, die Entwicklung lediglich zu neutralisieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage soll die Anpassung genutzt werden, um die Entschädigungen insgesamt abzusenken.

Konkret schlägt die CDU vor, die Aufwandsentschädigungen in der neuen Satzung niedriger festzulegen als im Verwaltungsentwurf vorgesehen. Der vorgeschlagene Bemessungssatz liegt bei 48 Prozent des landesrechtlichen Höchstwertes. Dieser Prozentsatz dient dabei lediglich als rechnerische Grundlage; im Mittelpunkt steht die tatsächliche Senkung der Zahlungen. 

Nach Berechnung der CDU würde dieser Schritt zu jährlichen Einsparungen von rund 20.000 Euro führen. Gleichzeitig würde Wedel sich damit am durchschnittlichen Entschädigungsniveau vergleichbarer Mittelstädte orientieren. 

Auswirkungen auf weitere Funktionen

Der Entschädigungssatz der Stadtpräsidentin beziehungsweise des Stadtpräsidenten bildet die Grundlage für zahlreiche weitere Funktionen. Eine Absenkung dieses Basissatzes wirkt sich daher nicht nur auf einzelne Positionen aus, sondern auf einen größeren Teil der Entschädigungsstruktur.

Zur Diskussion um „Wertschätzung“

In der politischen Debatte wurde wiederholt der Begriff der „Wertschätzung“ angeführt. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob geringere Entschädigungen als Ausdruck mangelnder Anerkennung zu verstehen seien.

Die CDU widerspricht dieser Sichtweise. Wertschätzung bemesse sich nicht an der Höhe einer pauschalen Zahlung, sondern an der Art des Umgangs, der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Verantwortung für die Stadt. Eine Absenkung der Entschädigungen stelle daher keinen persönlichen Angriff dar.

Interne Links zum Kontext

Zusammenfassung

Die CDU beantragt eine Absenkung der Aufwandsentschädigungen in Wedel, um einen eigenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Anlass ist eine neue Entschädigungssatzung, die durch deutlich erhöhte Landes-Höchstsätze erforderlich wurde. Während der Verwaltungsentwurf auf eine reine Kostenneutralität zielt, schlägt die CDU eine weitergehende Senkung vor. Der genannte Prozentsatz ist dabei Mittel zum Zweck – im Mittelpunkt steht die tatsächliche Reduzierung der Ausgaben.

Ratssitzung am 22. Dezember 2025

Rat Wedel beschließt 1,7 Mio. Euro für Gebäudemanagement

Außerordentliche Ratssitzung kurz vor Jahresende

Der Rat der Stadt Wedel kam am Montag, 22. Dezember 2025, um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Die Sitzung wurde mit verkürzter Ladungsfrist einberufen. Hintergrund waren mehrere dringliche Personalangelegenheiten, die noch vor dem Jahresende entschieden werden mussten.

Solche Sondersitzungen sind selten, aber rechtlich vorgesehen. In diesem Fall spielte der Zeitfaktor eine zentrale Rolle, da Entscheidungen nicht auf das neue Jahr verschoben werden konnten.

Einen Überblick über reguläre und außerordentliche Sitzungen bietet auch die Rubrik
„Ratssitzungen der Stadt Wedel“ auf wedel-politik.de.


Warum eine verkürzte Ladungsfrist notwendig war

Die verkürzte Ladungsfrist erfolgte auf Grundlage von § 65 Abs. 1 Nr. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. Ursprünglicher Anlass waren drei nichtöffentliche Tagesordnungspunkte zu Personalangelegenheiten.

Diese betrafen die Bereiche:

  • Wirtschaftsförderung

  • innerer Dienstbetrieb

  • Personalverwaltung

Die Verwaltung sah hier dringenden Entscheidungsbedarf, um mögliche rechtliche oder organisatorische Folgeschäden zu vermeiden.


Ein neuer Dringlichkeitspunkt rückt in den Fokus

Zwischen Einladung und Sitzung ergab sich ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt von erheblicher Tragweite. Dabei ging es um eine dringende finanzielle Entscheidung zum Gebäudemanagement, die noch im Haushaltsjahr 2025 getroffen werden musste.

Dieser Punkt wurde per Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt und entwickelte sich zum zentralen öffentlichen Thema der Sitzung.

Hintergrundinformationen zur finanziellen Gesamtlage finden sich im Themenschwerpunkt
„Haushalt und Haushaltskonsolidierung in Wedel“ auf wedel-politik.de.


Überplanmäßige Mittel für das Gebäudemanagement (BV/2026/002)

Worum ging es?

Die Verwaltung beantragte eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das Produkt Gebäudemanagement. Die Mittel waren erforderlich, um zwingend notwendige Rechnungen und Aufträge noch im laufenden Haushaltsjahr begleichen zu können.

Auslöser war unter anderem ein akuter Schimmelbefall an der Albert-Schweitzer-Schule. Hinzu kamen bereits bekannte Belastungen durch Asbest und Bleirohre sowie weitere ungeplante Kosten an städtischen Gebäuden.

Zum Themenkomplex Schule und Gebäudesubstanz findest du ergänzend den Artikel
Gebäudesituation an der Moorwegschule – Verwaltung legt umfassenden Bericht vor

CDU-Antrag: Neubau der Moorwegschule soll geprüft werden


Welche Entscheidung wurde getroffen?

Der Rat beschloss einstimmig, die beantragten 1,7 Millionen Euro überplanmäßig bereitzustellen.
Alle 28 anwesenden Ratsmitglieder stimmten dem Beschluss zu.

Ausschlaggebend war vor allem die Konsequenz, dass ohne diese Mittel der Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien nicht hätte sichergestellt werden können.


Warum die Verwaltung die Mittel für zwingend notwendig hielt

Die Verwaltung erläuterte, dass der sogenannte Deckungsring des Gebäudemanagements vollständig aufgebraucht sei. Mehrere Faktoren kamen dabei zusammen:

  • unvorhersehbare Notfälle an Gebäuden

  • laufende und teils verzögerte Baumaßnahmen

  • gestiegene Energie- und Versicherungskosten

  • verspätete Haushaltsfreigabe für 2025

  • Abrechnungen und Nachträge aus dem Jahr 2024

Besonders dringlich war die Situation an der Albert-Schweitzer-Schule. Dort mussten Notmaßnahmen sofort umgesetzt werden, da andernfalls der Unterricht ab dem 7. Januar 2026 nicht hätte beginnen können.


So setzen sich die 1,7 Millionen Euro zusammen

Die Verwaltung legte dem Rat eine detaillierte Kostenaufstellung vor. In zusammengefasster Form ergeben sich folgende Posten:

  • ca. 580.000 € für Nachträge bei laufenden Baustellen
    (u. a. Gebrüder-Humboldt-Schule, Altstadtschule, Albert-Schweitzer-Schule)

  • ca. 22.000 € für zusätzliche Brandschutzmaßnahmen

  • ca. 70.000 € für Post- und Verwaltungsleistungen

  • ca. 170.000 € für Gebäudereinigung im Dezember

  • ca. 285.000 € für Energiekosten aller städtischen Liegenschaften

  • 500.000 € für die akute Schimmel-Notmaßnahme an der Albert-Schweitzer-Schule

In Summe ergab sich ein Finanzbedarf von rund 1,63 Millionen Euro, aufgerundet auf 1,7 Millionen Euro.


Woher das Geld stammt

Nach Angaben der Verwaltung handelt es sich um eine Mittelverschiebung innerhalb des Haushalts 2025. Die zusätzlichen Ausgaben wurden durch nicht vollständig ausgeschöpfte Budgets gedeckt, unter anderem im Bereich der Personalaufwendungen.

Zur Einordnung passt auch der Artikel
„Haushalt 2025 genehmigt – Kommunalaufsicht fordert klare Einschnitte“ auf wedel-politik.de.

 

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Ratssitzung am 11.12.2025

Der Rat der Stadt Wedel kommt am Donnerstag, 11. Dezember 2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses zusammen. Auf der Tagesordnung stehen mehrere finanz- und strukturpolitisch bedeutende Entscheidungen. Im Mittelpunkt der Sitzung stehen die Hebesatzsatzung, mehrere Beschlüsse rund um Wedel Marketing sowie die Neuregelung der Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige.

TOP 9 – Neue Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuer

Der wichtigste Tagesordnungspunkt der Sitzung ist die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (BV/2025/090).

Worum geht es?
Mit der Hebesatzsatzung legt der Rat fest, mit welchen Prozentsätzen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer künftig erhoben werden. Diese Hebesätze sind eine zentrale Stellschraube für die Einnahmen der Stadt.

Welche Entscheidung steht an?
Der Rat entscheidet über eine neue Satzung, die ab 2026 gelten soll. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage der Stadt sowie die Notwendigkeit, Einnahmen zu stabilisieren.

Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt den Erlass der Hebesatzsatzung, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und den Haushalt genehmigungsfähig zu halten.

TOP 10 – Wedel Marketing: Neuordnung der Zusammenarbeit

Ein weiterer zentraler Themenblock betrifft die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wedel und Wedel Marketing e. V.. Dazu liegen zwei Beschlussvorlagen vor.

TOP 10.1 – Neue Zuschussvereinbarung mit Wedel Marketing (BV/2025/111)

Worum geht es?
Der Rat hatte bereits beschlossen, den jährlichen Zuschuss an Wedel Marketing auf 135.000 Euro zu erhöhen, befristet für die Jahre 2026 bis 2028. Nun soll die dafür notwendige Zuschussvereinbarung beschlossen werden.

Was wird entschieden?
Der Rat soll der neuen Zuschussvereinbarung zustimmen. Voraussetzung ist die einvernehmliche Kündigung der bisherigen Leistungsvereinbarung.

Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss, um die Ratsentscheidung umzusetzen. Mit dem höheren Zuschuss sollen unter anderem zusätzliche Aufgaben übernommen werden, darunter eine stärkere Vertretung der lokalen Wirtschaft und die mögliche Einrichtung eines Citymanagements.

Finanzielle Auswirkungen:

  • Jährlicher Zuschuss: 135.000 Euro
  • Befristung: 3 Jahre (2026–2028)
  • Die Mittel sind im Haushalt eingeplant.

TOP 10.2 – Kündigung der bisherigen Leistungsvereinbarung (BV/2025/109)

Worum geht es?
Die bestehende Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Wedel Marketing soll zum 31.12.2025 einvernehmlich beendet werden.

Welche Entscheidung steht an?
Der Rat soll der Kündigungsvereinbarung zustimmen, um den Übergang zur neuen Zuschussvereinbarung zu ermöglichen.

Folgen:
Mit der Kündigung endet die bisherige vertragliche Grundlage. Künftig wird die Zusammenarbeit über die neue Zuschussvereinbarung geregelt.

TOP 17 – Entschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Neuregelung der Entschädigungen für Ehrenbeamte, Ratsmitglieder und ehrenamtlich Tätige.

TOP 17.1 – Antrag der CDU-Fraktion (zurückgezogen)

Der ursprüngliche Antrag der CDU-Fraktion zur Entschädigungssatzung wurde zurückgezogen, da stattdessen ein Änderungsantrag zu TOP 17.2 eingebracht wurde.

TOP 17.2 – Neue Entschädigungssatzung (BV/2025/106) mit Änderungsantrag

Worum geht es?
Durch eine Änderung der Landesverordnung wurden die Höchstsätze für kommunale Entschädigungen um 75 % angehoben. Ohne Anpassung würde dies für Wedel zu Mehrkosten von über 130.000 Euro pro Jahr führen.

Was schlägt die Verwaltung vor?
Die Verwaltung empfiehlt, die Entschädigungen künftig auf 55 % der landesrechtlichen Höchstsätze festzulegen. Ziel ist es, die Kostensteigerungen weitgehend zu neutralisieren.

Was liegt zusätzlich vor?
Ein Änderungsantrag sieht vor:

  • Stadtpräsident/in und Ratsmitglieder: 48 % der Höchstsätze (CDU)
  • Fraktionsvorsitzende: 50 % statt der im Entwurf vorgesehenen 45 % (Grüne)

Zudem soll der Auszahlungsrhythmus von quartalsweise auf monatliche Vorauszahlung umgestellt werden, um Rückforderungen zu vermeiden.

Weitere Themen der Sitzung (zusammengefasst)

Neben den großen Schwerpunktentscheidungen befasst sich der Rat auch mit einer Reihe weiterer Themen, die für den laufenden Betrieb der Stadt und für einzelne Projekte von Bedeutung sind.

  • Haushaltskonsolidierung:
    Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung und der Haushaltssicherung. Dabei geht es um den Fortschritt bereits beschlossener Maßnahmen sowie um die Frage, welche weiteren Schritte notwendig sind, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig zu sichern.
  • Fördermittelanträge (Kombibad und Sportstätten):
    Der Rat befasst sich mit mehreren Fördermittelanträgen, unter anderem für das Kombibad und für kommunale Sportstätten. Ziel ist es, externe Zuschüsse zu erhalten, um städtische Investitionen zu reduzieren und geplante Sanierungen oder Umbauten finanziell abzusichern.
  • Petition „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“:
    Der Rat gibt eine Stellungnahme zu einer Bürgerpetition ab, die sich gegen eine weitere Kreditaufnahme im Zusammenhang mit der Badebucht richtet. Dabei werden sowohl der aktuelle Prüfstand als auch der weitere Umgang mit den Forderungen der Petition dargestellt.
  • Nachbesetzungen in Gremien:
    Aufgrund personeller Veränderungen werden einzelne Mandate und Funktionen in Ausschüssen und Gremien neu besetzt. Der Rat entscheidet über diese formalen Umbesetzungen.
  • Zuschüsse für Kindertagesstätten:
    Thema sind finanzielle Unterstützungen für Kindertagesstätten, unter anderem für konkrete bauliche Maßnahmen. Der Rat entscheidet darüber, in welchem Umfang sich die Stadt an den Kosten beteiligt.
  • Nutzung des Reepschlägerhauses:
    Der Rat berät über die zukünftige Nutzung des Reepschlägerhauses. Dabei geht es um die Frage, wie das Gebäude weiter genutzt werden soll und welche organisatorischen oder finanziellen Rahmenbedingungen dafür gelten.

Hinweis:
Die Sitzung des Rates der Stadt Wedel ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Sitzung teilnehmen und die Beratungen vor Ort verfolgen.

Ratssitzung am 13.11.2025

Der Rat der Stadt Wedel tagt am Donnerstag, den 13. November 2025, um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Auf der Tagesordnung stehen zahlreiche Beschlüsse, die von Finanzthemen über Kulturförderung bis hin zu Bürgeranliegen reichen.

Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH

Ein zentraler Punkt der Sitzung ist der Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Wedel GmbH. Dazu liegen drei Beschlussvorlagen vor:

  • Feststellung des Jahresabschlusses: Der Rat soll die Bürgermeisterin beauftragen, den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 formal festzustellen. Der Aufsichtsrat hat bereits zugestimmt.
  • Entlastung des Aufsichtsrates: Der Aufsichtsrat soll für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden. Damit werden die gesetzlichen Abschlussvoraussetzungen erfüllt.
  • Gewinnverwendung: Vom Bilanzgewinn in Höhe von 1,92 Mio. € sollen 50 % (960.026 €) an die Stadt ausgeschüttet und 50 % bei den Stadtwerken belassen werden. Die Ausschüttung ist Teil der Haushaltsstrategie 2025–2028 und trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.

Nach Abzug von Steuern verbleibt für die Stadt ein Nettoertrag von rund 808.000 €. Der Rest stärkt das Eigenkapital der Stadtwerke, das aktuell bei 36,1 % liegt.

Anregung und Beschwerde: „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“

Unter diesem Tagesordnungspunkt wird die Petition zur Badebucht behandelt, die sich gegen eine mögliche Neuverschuldung der Stadt für das Badebucht-Projekt richtet. In meinem Artikel habe ich die Antwort der Verwaltung zusammengefasst.

Zuschuss für das Theaterschiff Batavia

Das Theaterschiff Batavia soll künftig wieder einen städtischen Zuschuss erhalten, um den laufenden Theaterbetrieb abzusichern. Der Betreiber Hannes Grabau hatte im vergangenen Jahr um eine deutliche Erhöhung der Förderung gebeten, da das Schiff umfangreich saniert werden muss und die laufenden Kosten deutlich gestiegen sind.

Die Verwaltung schlägt drei Varianten für eine neue Leistungsvereinbarung vor, die den Zuschuss an die Zahl der tatsächlich durchgeführten Vorstellungen koppelt:

  • Variante 1: 25.000 € Zuschuss bei mindestens 70 Vorstellungen
  • Variante 2: 21.000 € Zuschuss bei mindestens 60 Vorstellungen
  • Variante 3: 16.000 € Zuschuss bei mindestens 45 Vorstellungen

Die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2008 sah lediglich 10.000 € pro Jahr für 40 Kindertheateraufführungen sowie 2.000 € für das Kulissenlager vor. Seither haben sich laut Verwaltung die Preise und Kosten erheblich verändert. Unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes sei ein Zuschuss von rund 350 € pro Vorstellung angemessen. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat, Variante 3 mit einem Zuschuss von 16.000 € zu beschließen.

Haushaltssicherung 2028

Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen und geplanten Einsparungen findet sich hier:

Haushaltskonsolidierung – Stadt Wedel plant Grundsteuererhöhung ab 2026

Cockpitbericht zum 30.09.2025

Der aktuelle Finanzbericht der Stadt zeigt eine Verbesserung des erwarteten Jahresergebnisses auf –6,85 Mio. €. Die Details und Hintergründe erläutert dieser Artikel:

Cockpitbericht – aktuelle Haushaltslage der Stadt Wedel

Antrag der Grünen: Umsetzung des Innenstadtkonzeptes

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Beschluss zum Innenstadtkonzept erneut zu beraten. Hintergrund ist eine aus Sicht der Fraktion unklare und überhastete Beschlussfassung in der Ratssitzung vom September, bei der zentrale Fragen zur Zuständigkeit und inhaltlichen Ausgestaltung offengeblieben seien. Ziel des Antrags ist es, die Entscheidungsgrundlage transparent darzustellen und den Fraktionen Gelegenheit zu geben, ihre Positionen öffentlich zu erläutern.

Antrag der FDP: Standesamt im Reepschlägerhaus

Die FDP-Fraktion schlägt vor, das Standesamt in das denkmalgeschützte Reepschlägerhaus zu verlagern und dort ein festes Trauzimmer einzurichten. Das historische Gebäude mit seinem Garten biete ein besonderes Ambiente für Eheschließungen und könne auch zusätzliche Einnahmen für die Stadt generieren. Eine Prüfung durch die Verwaltung soll klären, ob eine gemeinsame Nutzung mit dem Förderkreis Reepschlägerhaus möglich ist.

Weitere Themen

Auf der Tagesordnung stehen außerdem die Nachtragssatzung zur Abwasserbeitragssatzung, die Unterzeichnung der „Agenda 2030“ für nachhaltige Entwicklung, die Widmung eines Teilgebiets des Stadthafens sowie das Bekenntnis der Stadt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen. Zudem wird über den neuen Bebauungsplan Nr. 89 „Im Winkel“ beraten, der 48 neue Wohnungen im Bereich Schulau-Spitzerdorf vorsieht.

Nichtöffentlicher Teil

Im vertraulichen Sitzungsteil befasst sich der Rat mit der allgemeinen Finanzierungsvereinbarung für die Kindertagesstätten-Träger (TOP 18) sowie mit der geplanten Überleitung der Trägerschaft der Kita „Regenbogen“ (TOP 19).

Öffentliche Sitzung

Die Ratssitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen und die Diskussion im Ratssaal verfolgen.

Ratssitzung am 25. September 2025

Am Donnerstag, den 25. September 2025, tagt die Ratsversammlung der Stadt Wedel um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses (barrierefrei), Rathausplatz 3–5. Falls die Tagesordnung bis 22:00 Uhr nicht abgeschlossen wird, findet am Donnerstag, den 02. Oktober 2025, um 19:00 Uhr eine Fortsetzungssitzung statt – ausschließlich zur Abarbeitung der Tagesordnung vom 25.09.2025. Wird alles am 25.09. erledigt, entfällt der Zusatztermin.

Fußgängerquerung Mühlenstraße/Caudryplatz

Die drei Wedeler Beiräte – Jugend-, Senioren- und Umweltbeirat – haben gemeinsam einen Antrag eingebracht. Sie fordern eine sichere Querungsmöglichkeit der Mühlenstraße (B431) zwischen Schulstraße und Caudryplatz, direkt auf Höhe der Eisdiele. Als Lösung schlagen sie entweder eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg vor.

Der Antrag stützt sich auf das 2023 verabschiedete Mobilitätskonzept. Dort wird genau dieser Bereich als Problemzone beschrieben: hohes Verkehrsaufkommen (über 1.000 Fahrzeuge pro Stunde zu Schulzeiten), unübersichtliche Radführung, fehlende Querungshilfen. Die Beiräte verweisen auf vier Handlungsfelder des Mobilitätskonzepts – Schulwegsicherung, Radwegenetz, Fußverkehr, Integration der B431 – in denen allesamt Handlungsbedarf für sichere Querungen genannt wird.

Die Beiräte sehen die Maßnahme auch im Zusammenhang mit den Ratsbeschlüssen zum Klimanotstand und zur Initiative „Lebenswerte Städte“. Ihr Ziel: ein deutlich sichtbares Signal für mehr Verkehrssicherheit, besonders für Kinder, Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Der Rat entscheidet, ob die Forderung in konkrete Planungen übergeht.

Hintergrund & ausführliche Einordnung: Artikel zum Antrag der Beiräte und den fachlichen Gründen gegen einen Zebrastreifen

Bebauungsplan Hogschlag

Mit dem Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“, Teilbereich Ost, steht ein zentrales Wohnbauprojekt auf der Tagesordnung. Geplant sind 93 neue Wohnungen, davon 33 sozial gefördert und 35 Jahre lang in der Bindung. Damit trägt das Vorhaben maßgeblich dazu bei, die Ziele der Stadt zu erreichen: 500 neue Wohnungen bis 2028 und die Stabilisierung des Bestands an gefördertem Wohnraum bei rund 650 Einheiten.

Das Quartier soll unterschiedliche Wohnungsgrößen bieten, teilweise barrierefrei, ergänzt durch hochwertige Freiräume sowie eine Wegeverbindung zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg. Die Fläche war ursprünglich für die Südumfahrung vorgesehen, wird nun aber für Wohnungsbau genutzt.

Parallel zum Bebauungsplan wurden städtebauliche Verträge abgeschlossen. Sie regeln u. a. die Kostenübernahme für soziale Infrastruktur, den Bau eines Linksabbiegers an der Holmer Straße mit Ampelanlage sowie den Bau der Wegeverbindung. Auch die Verpflichtung zu sozialem Wohnungsbau ist darin verankert.

Die Planungen wurden mehrfach angepasst – u. a. mit geringerer Dichte (GFZ von 1,2 auf 1,0, reduzierte Vollgeschosse) und zusätzlicher Grünfläche. Bei der Bürgerbeteiligung gingen 28 Stellungnahmen ein, die geprüft und abgewogen wurden. Die Verwaltung empfiehlt den Satzungsbeschluss und den Abschluss der Verträge, da ohne Bebauungsplan das Projekt nicht umsetzbar wäre.

Mehr Details in unseren Beiträgen: Artikel 1: Satzungsbeschluss Hogschlag  |  Artikel 2: Städtebauliche Verträge Hogschlag

TOP 7 – Initiative „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“

In Wedel bewegt seit Monaten die Frage, wie es mit der Badebucht weitergeht. Die Kosten für Sanierung und Umbau werden derzeit mit rund 14,7 Mio. Euro beziffert – Geld, das die Stadt nur durch einen langfristigen Kredit über 30 Jahre aufbringen könnte. Dagegen regt sich Widerstand: Fünf Bürger:innen haben eine Initiative gegründet und am 30. Juli 2025 eine Eingabe an die Ratsmitglieder, den Stadtpräsidenten und die Bürgermeisterin geschickt. Parallel dazu sammelten sie auf der Plattform OpenPetition knapp 800 Unterschriften, davon mehr als 700 aus Wedel.

Rechtlich gilt eine solche Online-Petition nicht als verbindliches Instrument auf kommunaler Ebene. Die Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins sieht aber vor, dass Bürger:innen Anregungen und Beschwerden nach § 16e einreichen können – und genau so wird die E-Mail der Initiatoren gewertet. Das bedeutet: Der Rat muss sich mit den Inhalten beschäftigen, auch wenn die Petition selbst keine rechtliche Wirkung entfaltet.

Die Initiative erhebt drei zentrale Forderungen:

  1. Die Stadt soll keinen Kredit über 14,7 Mio. Euro aufnehmen, um die Badebucht zu finanzieren.
  2. Stattdessen sollen Alternativen entwickelt und mit realistischen Kostenkalkulationen öffentlich vorgestellt werden – unter Einbeziehung der Interessen von Schulen, Vereinen und Schwimmbadnutzern. Auch ein Ideenwettbewerb wird vorgeschlagen.
  3. Bürger:innen sowie Beiräte (Senioren, Jugend, Kinderparlament) sollen frühzeitig beteiligt werden, notfalls durch eine Bürgerbefragung oder sogar einen Bürgerentscheid.

Die Verwaltung macht deutlich, dass die Forderungen zwar zulässig sind, aber aufwendig geprüft werden müssen: rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch. Der Rat allein könne das nicht leisten, daher soll zunächst die Verwaltung mit einer fachlichen Vorprüfung beauftragt werden. Anschließend soll der Haupt- und Finanzausschuss die Ergebnisse beraten. Erst danach wird der Rat eine Stellungnahme beschließen und die Initiative offiziell schriftlich informieren.

TOP 13 – Wedel Marketing und die Umsetzung des Innenstadtkonzeptes

Die Wedeler Innenstadt kämpft mit deutlichen Problemen: Leerstände, sinkende Attraktivität, fehlende Angebote für verschiedene Zielgruppen und eine schwache digitale Präsenz. Um gegenzusteuern, wurde 2024 ein Innenstadtentwicklungskonzept erarbeitet. Es beschreibt Stärken und Schwächen und schlägt Maßnahmen vor – von Leerstandsmanagement über neue Veranstaltungsformate bis hin zur besseren digitalen Sichtbarkeit.

Für die Umsetzung stehen drei Wege zur Auswahl:

  • Variante 1 – Citymanagement in der Verwaltung:
    Eine neue Stelle (EG 11, 39 Std., Kosten ca. 45.900 €/Jahr nach Förderung) würde geschaffen. Vorteil: direkte Steuerung durch die Stadt. Nachteile: höhere Belastung des Haushalts, keine zusätzlichen Einnahmen durch Sponsoring, wenig Flexibilität. Projekte wie ein Pop-up-Store oder die Plattform MOIN WEDEL könnten nicht umgesetzt werden.
  • Variante 2 – Zuschuss für Wedel Marketing:
    Der Zuschuss an den Verein würde für drei Jahre um 40.000 € auf 135.000 € erhöht. Wedel Marketing setzt die Maßnahmen flexibel um, arbeitet mit Sponsoren und Ehrenamtlichen und betreibt die Plattform MOIN WEDEL. Vorteil: schnelle Erfolge (z. B. Pop-up-Store schon 2026), hohe Motivation durch Ehrenamt und Sponsoren, keine zusätzliche Steuerlast. Nachteil: keine formale Leistungsvereinbarung, Steuerung nur über Beirat, Vorstand und Berichte.
  • Variante 3 – Leistungsvereinbarung mit Wedel Marketing:
    Der Zuschuss steigt auf 160.650 € (inkl. USt.). Vorteil: vertraglich gesicherte Ziele, starke Motivation für Sponsoren, gesicherte Projekte. Nachteil: höhere Kosten, zusätzliche Steuerlast, geringere Flexibilität durch detaillierte Verträge.

Die Verwaltung spricht sich klar für Variante 2 aus: Sie sei am kostengünstigsten, bringe schnelle sichtbare Ergebnisse und nutze die bereits vorhandenen Strukturen und Netzwerke von Wedel Marketing. Ohne Beschluss drohe das Innenstadtentwicklungskonzept liegenzubleiben – mit der Gefahr, dass Leerstände weiter zunehmen und Wedel als Wirtschaftsstandort an Attraktivität verliert.

TOP 14 – Organisationsvorschlag der Bürgermeisterin

Die Struktur der Stadtverwaltung Wedel stammt im Kern noch aus dem Jahr 1998. Seitdem hat sich viel verändert: neue Aufgaben, mehr gesetzliche Vorgaben und ein starkes Wachstum der Mitarbeiterzahl (von 160 auf 266 Beschäftigte in den letzten 13 Jahren). Schon 2021 hatte der Rat daher beschlossen, eine externe Organisationsanalyse durchzuführen. Die „PD Berater der öffentlichen Hand GmbH“ empfahl, den größten Fachbereich – den bisherigen Fachbereich 1 – aufzuteilen.

Hintergrund: Fachbereich 1 vereint derzeit Bürgerservice, Soziales, Schulen, Jugend, Kitas, Kultur und Weiterbildung. Die Themenvielfalt und die Führungsspanne seien kaum noch beherrschbar, besonders weil gerade Schule, Kita und Soziales stark gewachsen sind. Auch andere Städte vergleichbarer Größe haben diese Aufgaben längst aufgeteilt.

Die Bürgermeisterin greift diese Empfehlung auf und schlägt folgende Neuordnung ab dem 1. Januar 2026 vor:

  • Neuer Fachbereich 1 „Bürgerservice“: Ordnung, Einwohnermeldewesen und Soziales.
  • Neuer Fachbereich 4 „Bildung, Kultur und Sport“: Schule, Jugend, Kinderbetreuung, Kultur und VHS.

Das Ziel: klarere Strukturen, bessere Steuerung, höhere Reaktionsgeschwindigkeit und mehr Entlastung für die Führungskräfte.

Der Rat kann diesen Vorschlag nur mit einer Zweidrittelmehrheit ablehnen. Kommt diese Mehrheit (27 Stimmen) nicht zustande, tritt die Neuorganisation automatisch in Kraft. Die Verwaltung betont, dass damit die Leistungsfähigkeit vor allem in den sensiblen Bereichen Schule, Jugend und Soziales gesichert und ausgebaut werden soll.

TOP 15 – Aufhebung des Sperrvermerks für die Fachbereichsleitung 4

Damit die Neuorganisation nicht nur auf dem Papier steht, muss auch die Leitung für den neuen Fachbereich 4 eingerichtet werden. Diese Stelle wurde bereits im Stellenplan 2025 aufgenommen, allerdings mit einem Sperrvermerk. Mit der Aufhebung kann sie nun besetzt werden.

Die Verwaltung begründet das klar: Der neue Fachbereich bündelt zentrale Aufgaben mit hoher Außenwirkung – Schulen, Jugend, Kultur, Kitas. Ohne eine eigene Leitung wäre er nicht steuerbar. Bliebe die Stelle gesperrt, müsste die alte Struktur bestehen bleiben, was als ineffizient gilt. Mit der Besetzung wird die Neuorganisation erst praktisch möglich. Die Kosten für die Leitung betragen rund 71.000 € jährlich.

Stellenplan 2026/2027

Der Stellenplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Stadt. Für die Jahre 2026 und 2027 legt er fest, wie viele Stellen in welchen Bereichen besetzt werden können. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage: steigende Sach- und Energiekosten, Investitionsbedarf in Infrastruktur und Digitalisierung sowie Fachkräftemangel.

Die Verwaltung verfolgt drei Leitlinien:

  • Konsolidierung mit Augenmaß: 10,8 Stellen werden reduziert, vor allem durch Nichtnachbesetzungen (Ruhestand, Fluktuation) oder Umstrukturierungen. Kürzungen erfolgen dort, wo Aufgaben wegfallen oder Synergien entstehen.
  • Stärkung zukunftsrelevanter Bereiche: In Schule, Kita-Betreuung und Pflichtaufgaben werden Stellen erhalten oder geschaffen, weil hier die Belastung steigt.
  • Modernisierung der Organisation: Mit Digitalisierung, Prozessoptimierung und Qualifizierung sollen Effizienzreserven gehoben werden.

Kennzahlen wie Personalkostenquote, Bearbeitungszeiten und interne Besetzungsquoten werden künftig regelmäßig überprüft. Die Verwaltung betont, dass trotz Stellenabbau Service und Rechtssicherheit gewährleistet bleiben müssen. Der Stellenplan ist damit nicht nur ein Zahlenwerk, sondern ein Signal für strategische Konsolidierung und Organisationsentwicklung.

Weiterführend: Artikel 1: Stellenplan 2026/27  |  Artikel 2: Was an der Darstellung besser geworden ist

Weitere Tagesordnungspunkte

Neben den genannten Schwerpunkten behandelt die Ratsversammlung weitere Themen, darunter:

  • der Verkauf der Stadtwerke-Beteiligung an „wechselstrom & wechselgas“,
  • die Aufhebung des Ratsbeschlusses von 2020 zum Möller Technicon als Außenstelle des Stadtmuseums,
  • neue Satzungen zur Vergnügungssteuer und zur Zweitwohnungssteuer,
  • sowie eine Reihe von Mitteilungen, unter anderem zur Integreat-App, zum Beteiligungsbericht 2025, zur Istanbul-Konvention, zur Haushaltssicherung 2028, zu Umsetzungsständen früherer Beschlüsse und zum Kombibad.

Nicht-öffentlicher Teil

Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung stehen vier Vorlagen an:

  • eine Grundstücksangelegenheit im Bereich Lindenstraße,
  • eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Kita-Träger,
  • ein Vertragsabschluss mit dem DRK zur Begegnungsstätte ab 01.01.2026,
  • sowie ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 21 GO SH.

Alle Punkte sind nichtöffentlich, weil personenbezogene Daten oder vertrauliche Vertragsinhalte betroffen sind.

Zusammenfassung der Ratssitzung am 17. Juli 2025

Datum: Donnerstag, 17.07.2025
Ort: Ratssaal im Rathaus Wedel
Beginn: 19:00 Uhr
Gremium: Rat der Stadt Wedel

Tagesordnung – Öffentlicher Teil

  • TOP 1: Einwohnerfragestunde
  • TOP 2: Sachstand vorangegangene Beschlüsse
  • TOP 3: Öffentlicher Teil des Protokolls der Sitzung vom 05.06.2025
  • TOP 4: Öffentlicher Teil des Protokolls der Sitzung vom 30.06.2025
  • TOP 5: Nachbesetzung von Gremien

TOP 6: Freigabe des Sperrvermerks im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Gewerbeamt

Die Verwaltung beantragt die Freigabe eines Sperrvermerks für eine im Stellenplan 2025 neu eingeworbene halbe Stelle (Besoldungsgruppe A 10, 20,5 Std./Woche) im Bereich „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Gewerbeamts (Stellen-Nr. 1-302-09). Die Stelle war bislang mit einem Sperrvermerk versehen.

Hintergrund: Eine Überlastungsanzeige des bisherigen Stelleninhabers Anfang 2024 hat zu erheblichen Rückständen geführt, etwa bei Gaststättenerlaubnissen, Gewerbeuntersagungsverfahren, Prüfungen im Bewachungsgewerbe, der Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung sowie bei Vor-Ort-Kontrollen und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Die Stellenbemessung ergab einen Bedarf von 1,365 VZÄ – vorhanden ist jedoch nur 1,0 VZÄ. Die neue Stelle kostet rund 26.150 € pro Jahr. Die Mittel sind im Haushalt eingeplant, eine Gegenfinanzierung ist nicht erforderlich.

Folgen bei Nichtfreigabe: Weitere Rückstände, Verfahrensverzögerungen, Beschwerden und ein möglicher Imageverlust als Wirtschaftsstandort.

Der Beschluss wurde mehrheitlich beschlossen.

TOP 7: Neue Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für das Rechnungsprüfungsamt

Die Verwaltung legt eine umfassend überarbeitete Rechnungsprüfungsordnung vor, die die bisherige Geschäftsordnung von 2014 ersetzt. Ziel ist eine zeitgemäße, rechtssichere und unabhängige Ausgestaltung der Rechnungsprüfung im Einklang mit §§ 114–116 GO SH und den Standards des IDRD.

Wesentliche Neuerungen:

  • Rückkehr zur sachlich korrekten Bezeichnung „Rechnungsprüfungsamt (RPA)“
  • Präzisierung der Prüfaufgaben (Jahresabschlüsse, Vergaben, Beteiligungen etc.)
  • Stärkung der Rechte und Unabhängigkeit des RPA gegenüber Rat und Verwaltung
  • Verbindliche Fristen, Beteiligungspflichten und digitaler Datenzugriff

Die neue Ordnung tritt zum 01.08.2025 in Kraft. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Wurde einstimmig beschlossen.

TOP 8: Entscheidung über die Einführung einer Beherbergungssteuer

Die Stadt Wedel prüft die Einführung einer Beherbergungssteuer („Bettensteuer“) ab dem 01.01.2026. Die Verwaltung schlägt vier Varianten vor:

  • 4 % auf den Bruttoübernachtungspreis (bis zu 200.000 € Einnahmen/Jahr)
  • Reduzierter Satz: 2 % (etwa 100.000 € Einnahmen)
  • Staffelmodell nach Preisklassen (Hamburger Modell)
  • Verzicht auf die Steuer (kein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung)

Der ursprüngliche Beschluss zur Steuer wurde bereits 2023 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gefasst. Eine erste Satzungsvorlage wurde im Februar 2025 vertagt.

Wurde vertagt

TOP 9: Liquidation der Beteiligung an der evyCloud GmbH

Die Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH sollen ihre 15 %-Beteiligung (3.750 € Nennwert) an der evyCloud GmbH auflösen. Das einst angestrebte Modell der gemeinsamen Nutzung von Power-Cloud-Lizenzen ist gescheitert. Ziel ist eine klare Bereinigung des Beteiligungsportfolios. Die Zustimmung des Aufsichtsrats liegt bereits vor.

eintimmig beschlossen

TOP 10: III. Nachtragssatzung – Sozialklausel bei Unterkunftsgebühren wird gestrichen

Die Sozialklausel (§ 13) in der Satzung für städtische Unterkünfte soll entfallen. Statt pauschaler Ermäßigungen wird künftig eine individuelle Härtefallregelung auf Antrag eingeführt. Die Änderung ist Teil des Programms „Haushaltssicherung 2028“ und soll ab 2026 jährlich 90.000 € Mehreinnahmen erzielen.

mehrheitlich beschlossen

TOP 11: Containerlösung für die Moorwegschule

Die Stadt plant eine neue Containerlösung für die Moorwegschule. Eine ausführliche Darstellung der Planungen, Hintergründe und der Beschlussvorlage ist hier zu finden:
https://wedel-politik.de/ausschuesse/bks/moorwegschule-neue-containerloesung-geplant-beschlussvorlage-liegt-vor

einstimmig beschossen

TOP 12: Albert-Schweitzer-Schule – Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung (VE) 2026

Der Rat soll eine Umwidmung im Haushaltsjahr 2026 beschließen, um die Finanzierung des Neu- und Erweiterungsbaus der Albert-Schweitzer-Schule sicherzustellen. Konkret geht es um 800.000 €, die ursprünglich für die Erneuerung der Außen- und Spielbereiche vorgesehen waren. Diese Mittel sollen nun für die bauliche Erweiterung umgewidmet werden.

Hintergrund: Bereits 2022 wurde die Passivhausbauweise (Variante 2) mit Wärmepumpe und Photovoltaik beschlossen. Die damalige Kostenschätzung lag bei rund 4,5 Mio. €. Durch Inflation, Ukrainekrieg und Marktentwicklung stiegen die kalkulierten Kosten über mehrere Phasen auf nunmehr ca. 6,6 Mio. € (Stand Juni 2025).

Da die ursprünglich im Haushalt 2026 vorgesehenen zusätzlichen Mittel (800.000 €) noch nicht freigegeben sind, soll durch die Umwidmung eine zeitnahe Beauftragung aller Gewerke ermöglicht werden. Ein Nachtragshaushalt würde Verzögerungen oder gar einen Baustopp bedeuten.

Ziel der Maßnahme: Vermeidung eines Baustopps, Sicherung des Baufortschritts, Ausschöpfung bereits laufender Ausschreibungen.

Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf freiwillige Leistungen. Die Mittel sind formal als Verpflichtungsermächtigung 2026 bereits eingeplant.

Einstimmig beschlossen

TOP 13: Grundsatzbeschluss zur Aufnahme mittelfristiger Kassenkredite

Die Verwaltung beantragt die Ermächtigung, mittelfristige Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Der Höchstbetrag soll 20 Mio. € betragen. Begründet wird dies mit dem anhaltenden strukturellen Defizit und dem Ziel, bessere Konditionen bei längeren Laufzeiten zu sichern.

Es handelt sich nicht um neue freiwillige Ausgaben – die Maßnahme dient der Steuerung der Zahlungsfähigkeit und wurde haushaltsseitig berücksichtigt.

mehrheitlich beschlossen

TOP 14: Mitarbeiterbindung und -gewinnung – Änderungen beim Mobilitätszuschuss

Der Rat soll den bestehenden Beschluss zum Mobilitätszuschuss vom 06.04.2023 anpassen. Ab dem 01.08.2025 wird der Zuschuss nur noch an Mitarbeitende gezahlt, die ein ÖPNV-Jobticket (z. B. Deutschlandticket, HVV-Jobticket Premium) nachweisen können. Zusätzlich wird ein Zuschuss für das Job-Rad in Höhe von bis zu 30 € monatlich eingeführt.

Hintergrund: Bisher erhielten alle Mitarbeitenden einen pauschalen Zuschuss von 30 € pro Monat. Neuere rechtliche Prüfungen haben ergeben, dass solche Zahlungen ausschließlich für klimafreundliche Mobilitätsformen zulässig sind – etwa den ÖPNV oder das Leasing eines Fahrrads.

Die Ausgestaltung des neuen Modells erfolgt in Abstimmung mit dem Personalrat, voraussichtlich über eine Dienstvereinbarung.

Finanzielle Auswirkungen: Durch die Neuregelung können zunächst rund 130.000 € eingespart werden. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von der Inanspruchnahme durch die Beschäftigten ab. Es handelt sich nicht um eine neue freiwillige Leistung, und die Mittel sind bereits im Haushalt eingeplant.

einstimmig beschlossen

TOP 15: Neuausrichtung Wedel Marketing

Die Neuausrichtung von Wedel Marketing wird im Rat thematisiert. Hintergründe, Bewertung und zentrale Informationen zur geplanten Weiterentwicklung der Organisation sind in einer mehrteiligen Artikelserie auf wedel-politik.de dokumentiert:

Zur Artikelserie über Wedel Marketing

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt

TOP 16: Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr 2024

Der Rat der Stadt Wedel entscheidet über die Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr 2024. Die Entlastung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Nr. 6 des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein.

Hintergrund: Der Vorstand der Stadtsparkasse hat den Jahresabschluss 2024 sowie den zugehörigen Lagebericht vorgelegt. Diese wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holstein ohne Beanstandung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Im Anschluss an die Prüfung hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 04.07.2025:

  • den Jahresabschluss festgestellt,
  • den Lagebericht gebilligt,
  • und dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Bewertung: Es bestehen keine bekannten Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen. Die Beschlussvorlage folgt den gesetzlichen Vorgaben und ist formaler Bestandteil der ordnungsgemäßen Rechnungslegung und Kontrolle. Eine Ablehnung hätte keine rechtliche Grundlage.

Finanzielle Auswirkungen sind mit der Maßnahme nicht verbunden.

einstimmig entlastet

TOP 17: Erweiterung SKB Altstadtschule – Aufhebung des Sperrvermerks

Der Rat soll den Sperrvermerk aus dem Beschluss BV/2024/102 zur Erweiterung der Schulkindbetreuung (SKB) an der Altstadtschule aufheben. Die Mittel für Ausstattung und Mobiliar sind im Haushalt 2025 eingeplant, der Sperrvermerk blockiert jedoch bislang deren Freigabe.

Hintergrund: Der ursprüngliche Beschluss vom 27.02.2025 sah eine zusätzliche Betreuungsgruppe vor, allerdings unter Vorbehalt eines späteren Ratsbeschlusses zur Mittelverwendung. Inzwischen hat sich der Bedarf deutlich verschärft: Zum Schuljahr 2025/2026 können voraussichtlich 24 Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten, wenn die Erweiterung nicht umgesetzt wird.

Die personelle Ausstattung (eine Stelle S08 mit 28 Std./Woche und eine Assistenzstelle S03 mit 23 Std./Woche) soll über Poolstellen im Fachdienst Personal zunächst gesichert und im Stellenplan 2026 fest verankert werden.

Weitere Aspekte:

  • Die Raumlösung ist zeitlich begrenzt: Der verfügbare Klassenraum steht nur bis zum Schuljahr 2026/2027 zur Verfügung.
  • Bis zum 31.12.2025 kann noch ein Förderantrag im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau II gestellt werden – mit Förderquoten von bis zu 85 %.
  • Ein Verzicht auf die Erweiterung gefährdet sowohl den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 als auch den Zugang zu Fördermitteln.

Finanzielle Auswirkungen: Die Maßnahme ist im Haushalt eingeplant. Für dieses Jahr sind die Aufwendungen bei 17.200. In den Folgejahren liegen sie bei 41.000€

Einstimmig beschlossen

Mitteilungen und Anfragen

TOP 18.1: Antwort auf die Anfrage der Grünen zur Entsorgung von Schrotträdern

Die Verwaltung erläutert, dass die als Schrotträder gekennzeichneten Fahrräder erhebliche Mängel aufweisen (z. B. fehlende Speichen, defekte Reifen, fehlende Lenker oder Räder) und daher nach § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall eingestuft werden. Sie werden drei Wochen zwischengelagert und anschließend als Metallschrott entsorgt.

Eine frühere Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen wie der Arbeitslosenselbsthilfe Wedel ist bereits seit rund sechs Jahren beendet, da kein Bedarf mehr bestand. Die Grünen hatten kritisiert, dass so Potenziale für Wiederverwendung ungenutzt bleiben. Die Verwaltung verweist auf umfassende Nachhaltigkeitsaktivitäten und gesetzliche Rahmenbedingungen, sieht aber keine aktuelle Kooperation in diesem Bereich vor.

TOP 18.2: Wahl einer neuen Schiedsperson

Herr Patrick Fenn, bisherige Schiedsperson im Bezirk 1, hat sein Amt niedergelegt. Das Amtsgericht Pinneberg hat dem zugestimmt. Die Neubesetzung erfolgt per Ratsbeschluss voraussichtlich in der Sitzung am 25.09.2025. Interessierte Bürger:innen können sich bis zum 15.08.2025 bewerben.

Die Aufgaben der Schiedsperson umfassen die außergerichtliche Schlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und leichten Strafsachen. Voraussetzungen sind u. a. ein Mindestalter von 30 Jahren, persönliche Eignung, EU-Staatsangehörigkeit und Bereitschaft zur Fortbildung.

TOP 18.3: Antwort auf die Anfrage der SPD zum Wedeler Hafen und Planetenpfad

Die Verwaltung nimmt zu mehreren Punkten Stellung:

  • Ostmole: Die bekannten Setzungen der Platten (bis zu 3,8 cm) sollen bis Ende August 2025 reguliert werden – entsprechende Arbeiten sind nach Freigabe des Haushalts beauftragt.
  • Westmole: Die Bleche wurden angepasst.
  • Toilettenzugang Hafen: Warnschilder werden kurzfristig angebracht, eine Rampe als barrierefreie Lösung ist beauftragt.
  • Planetenlehrpfad: Die Station Mars wurde instandgesetzt. Verschmutzungen an anderen Stationen (z. B. Graffiti, Vogelkot) werden nach interner Priorisierung gereinigt, sobald Mittel verfügbar sind.

TOP 18.4: Cockpitbericht zum 30.06.2025

Der aktuelle Cockpitbericht zeigt, dass das geplante Jahresergebnis der Stadt Wedel nach derzeitigem Stand bei –7.186.700 € liegen wird. Geplant sind eigentlich -13.685.500 €

 Hier geht es zum Cockpitbericht.

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