Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) befasst sich in seiner kommenden Sitzung mit drei umfangreichen Vorlagen rund um die Stadtwerke Wedel. Sie betreffen die Zusammensetzung der Aufsichtsräte, die Harmonisierung der Gesellschaftsverträge und einen Prüfauftrag zur künftigen Gewinnausschüttung. Alle drei Punkte sind für die finanzielle Steuerung der Stadt und die langfristige Ausrichtung der Stadtwerke von Bedeutung. Die Vorlagen sind öffentlich zugänglich und bilden den Sachstand der Verwaltung ab.
Die erste Vorlage schlägt vor, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen, ob die bisherigen getrennten Aufsichtsräte der Stadtwerke Wedel GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (BeteiligungsGmbH, ServiceGmbH, Kombibad GmbH) zu einem gemeinsamen Gremium zusammengeführt werden können. Ziel ist eine Vereinfachung der Abläufe.
Hintergrund ist die bisherige Regelung, nach der alle Tochtergesellschaften einen eigenen, aber personengleich besetzten Aufsichtsrat führen müssen. Diese Konstruktion führt zu parallel laufenden Entscheidungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand. Ein sogenannter „Konzernaufsichtsrat“ würde Aufgaben bündeln und damit effizienter arbeiten können. Ob die Kommunalaufsicht dies zulässt, hängt davon ab, ob Kontrollstandards gewahrt bleiben.
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Haushalt 2026/27 – Wedel unter finanziellem Druck
Die zweite Vorlage basiert auf einem juristischen Gutachten. Es zeigt, dass die Verträge der Stadtwerke Wedel und ihrer Tochterunternehmen im Laufe der Jahre unterschiedliche Formulierungen entwickelt haben, die inhaltlich nicht immer zusammenpassen.
Der HFA soll über eine Neuordnung der relevanten Regelungen beraten, etwa:
Ziel ist ein einheitlicher, rechtssicherer Rahmen, der Verwaltungsabläufe erleichtert und Konflikte über Auslegungen verhindert.
Diese Vorlage hat hohe finanzielle Bedeutung. Sie betrifft die Frage, wie stark sich die Stadtwerke an der Finanzierung des städtischen Haushalts beteiligen können, ohne ihre eigene Investitionsfähigkeit zu schwächen.
Die Ausgangslage ist ein klarer Zielkonflikt:
Der Aufsichtsrat empfiehlt eine reduzierte Ausschüttungsquote von ca. 25 Prozent. Das aktuelle Konzept der Haushaltssicherung sieht dagegen 50 Prozent vor. Deshalb soll die Verwaltung verschiedene Modelle prüfen, darunter:
Die Ergebnisse sollen in einem gemeinsamen Workshop von Stadtwerken, Verwaltung und Politik diskutiert werden.
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