Die Modernisierung der Badebucht ist eines der größten Investitionsprojekte der kommenden Jahre. Für die Sanierung und energetische Ertüchtigung des Kombibads werden nach aktuellen Schätzungen rund 15,3 Millionen Euro benötigt. Diese Summe kann die Stadt Wedel nur stemmen, wenn es gelingt, einen erheblichen Anteil über Fördermittel zu finanzieren. Genau darum geht es in der Beschlussvorlage BV/2025/105.
Parallel dazu informiert eine Mitteilungsvorlage über den haushalterischen Status des Projekts und über bereits genehmigte Verpflichtungsermächtigungen. Beide Vorlagen bilden die Grundlage dafür, dass Wedel am neuen Bundesförderprogramm teilnehmen kann.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert in den Jahren 2025/2026 die Sanierung kommunaler Sportstätten. Förderfähig sind Maßnahmen, die energetische Verbesserungen und eine nachhaltige Nutzung ermöglichen. Die geplante Sanierung der Wedeler Badebucht erfüllt diese Kriterien.
Für Wedel besonders wichtig: Die Förderquote beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 8 Millionen Euro. Bei Gesamtkosten von über 15 Millionen Euro wäre das ein erheblicher Entlastungseffekt für die städtischen Finanzen.
Der Rat soll beschließen, dass Wedel offiziell am Interessenbekundungsverfahren teilnimmt. Die Teilnahme ist Voraussetzung dafür, überhaupt einen Förderzuschuss erhalten zu können.
Die Kombibad Wedel GmbH soll bis spätestens 09.01.2026 eine Projektskizze inklusive Kostenschätzung vorlegen. Diese Skizze ist der erste Schritt im zweistufigen Auswahlverfahren des Bundes. Die Verwaltung reicht sie anschließend über das Online-Portal ein. Frist: 15.01.2026.
Da der Förderanteil maximal 8 Millionen Euro beträgt, muss die Stadt den verbleibenden Betrag selbst finanzieren. Bereits 2025 wurden dafür 480.000 Euro Haushaltsmittel eingestellt sowie Verpflichtungsermächtigungen über 14,83 Millionen Euro für die Folgejahre genehmigt. Die Stadt ist damit haushalterisch vorbereitet.
Wird die Wedeler Projektskizze vom Haushaltsausschuss des Bundestags ausgewählt, folgt die zweite Stufe: ein umfassender Förderantrag mit detailliertem Finanzierungs- und Ausgabenplan. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen Antrag fristgerecht zu stellen.
Die Mitteilungsvorlage MV/2025/117 bestätigt, dass die Stadt Wedel bereits alle nötigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat:
Der Punkt ist entscheidend: Für die Teilnahme am Förderprogramm braucht die Stadt keinen neuen Beschluss zu zusätzlichen Mitteln. Die vorhandenen Ermächtigungen reichen aus, um die Projektskizze und – bei Erfolg – später den Antrag umzusetzen.
Ohne Förderung müsste die Stadt den gesamten Betrag von über 15 Millionen Euro selbst finanzieren – vollständig über Kredite. Das hätte spürbare Auswirkungen auf die Haushaltslage und würde den finanziellen Handlungsspielraum deutlich einschränken.
Mit dem Förderprogramm hingegen könnte Wedel fast die Hälfte der Kosten abdecken. Das würde:
Mit der Beschlussvorlage zum Fördermittelantrag stellt die Stadt die Weichen für eine finanziell tragbare Modernisierung der Badebucht. Die Teilnahme am Bundesprogramm ist die Chance, bis zu 8 Millionen Euro Zuschuss zu erhalten – ein entscheidender Beitrag, um das Projekt überhaupt realisieren zu können. Der HFA berät nun über die notwendigen Schritte, damit Wedel fristgerecht und vollständig am Förderverfahren teilnehmen kann.