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Datum: 05.11.2024
Bei der Sitzung vom 01.10.2024 gab es Fragen zur geplanten Nutzungsänderung der Rissener Straße 94, die zu einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose umgebaut werden soll. Die Stadtverwaltung beantwortete diese Fragen ausführlich:
Einwohner stellten außerdem Fragen zum Bereich Hogschlag, insbesondere in Bezug auf den Straßenbau und die geplante Verkehrsführung:
Der Planungsausschuss wird über die Nutzungsänderung des Gebäudes in der Rissener Straße 94 entscheiden. Das Gebäude soll von einem Fitnesscenter in eine Wohnunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose umgewandelt werden. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nach §34 und §36 BauGB zu erteilen, da die geplante Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet zulässig ist.
Der Planungsausschuss hatte bereits am 06.02.2024 das Einvernehmen zur Nutzung des Gebäudes als Beherbergungsstätte erteilt. Nun soll über die geänderte Nutzung als Wohnunterkunft entschieden werden.
Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss soll das Einvernehmen erteilen, um die Umwandlung des Gebäudes in eine Wohnunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose zu ermöglichen.
(Die Haushaltssatzung werde ich zu einem späteren Zeitpunkt vertiefen)
Die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 steht im Zeichen erheblicher finanzieller Herausforderungen. Die wesentlichen Punkte sind:
Die Verwaltung empfiehlt, die geplante Haushaltssatzung zu beraten und über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits zu diskutieren. Aufgrund der Pflichtaufgaben der Stadt, wie die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften, bleibt nur begrenzter Spielraum zur Einsparung.
Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss soll die Haushaltssatzung 2025 beraten und über mögliche Anpassungen zur Reduzierung des Defizits entscheiden.
Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung
Der Planungsausschuss behandelt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“. Diese Mittel sind für den zweiten Bauabschnitt der Ostpromenade vorgesehen, der im Frühjahr 2024 begonnen wurde und bis Herbst 2025 abgeschlossen werden soll.
Der zweite Bauabschnitt der Ostpromenade umfasst folgende Bauvorhaben:
Die Ausschreibung für die Hochbauten (Hafenmeisterhaus und WC-Gebäude) wurde im Frühjahr 2024 durchgeführt. Die Beauftragung erfolgte im Mai 2024, und die Arbeiten haben bereits begonnen.
Die Hochbauten werden nicht durch die Städtebauförderung finanziert, sondern mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen der Aktivregion. Die Gesamtkosten der Hochbauten belaufen sich auf knapp 2 Millionen Euro, von denen etwa 800.000 Euro durch ELER-Mittel gefördert werden.
Ursprünglich war geplant, die Baukosten der Hochbauten aus dem Treuhandkonto der Städtebauförderung zwischenzufinanzieren. Jedoch wurde der Verwaltung bei Gesprächen mit dem Innenministerium und der Investitionsbank Schleswig-Holstein im Sommer und Herbst 2024 mitgeteilt, dass dieser Weg nicht mehr zulässig sei. Der Bund und das Land fordern inzwischen freie Mittel vorzeitig zurück, anstatt wie früher bis zum Abschluss der Maßnahme zu warten.
Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen besteht die Möglichkeit, die benötigten Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro aus dem laufenden Haushalt 2024 bereitzustellen. Die Mittel können durch eine interne Umschichtung im investiven Bereich ohne Verzögerungen zur Verfügung gestellt werden.
Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, wird auf dem Treuhandkonto ein spezielles Unterkonto eingerichtet, von dem ausschließlich die Rechnungen für das Hafenmeisterhaus und das WC-Gebäude beglichen werden. Die Bereitstellung dieser Mittel verhindert Verzögerungen bei der Baumaßnahme, die andernfalls den Abschluss der Maßnahme bis 2025 gefährden könnten.
Die Fördergelder aus der ELER-Aktivregion werden je nach Baufortschritt direkt an die Stadt überwiesen. Insgesamt sollen 800.000 Euro im Jahr 2025 an die Stadt zurückfließen. Darüber hinaus werden Rückzahlungen aus dem Treuhandkonto der Städtebauförderung erfolgen, sodass die Stadt spätestens mit der Schlussabrechnung die vollständigen 2 Millionen Euro zurückerhält.
Die Bereitstellung der Mittel ist essenziell, um den vom Innenministerium festgelegten Termin für die Schlussabrechnung der Maßnahme in 2025 einzuhalten. Eine Verzögerung der Bereitstellung könnte finanzielle Risiken für die Stadt mit sich bringen und die Inanspruchnahme der Fördermittel gefährden.
Alternativen zur Finanzierung wurden geprüft, jedoch gibt es keine sinnvolle Alternative. Eine Verschiebung der Finanzierung auf den Haushalt 2025 würde den Baufortschritt erheblich verzögern und ein Risiko für die fristgerechte Fertigstellung darstellen.
Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss wird gebeten, die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Millionen Euro für das Treuhandvermögen zu beschließen. Diese Mittel sollen verwendet werden, um die laufenden Bauprojekte im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ planmäßig abzuschließen und die Fördermittel fristgerecht abzurufen.
