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Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung
Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 27. März 2025, 18:30 Uhr
Ort: Rathaus, Sitzungssaal
Dem Rat der Stadt Wedel wurden im Rahmen der Ratssitzung am 27. März 2025 die Gesamtkosten vorgestellt, welche in den Jahren 2023 und 2024 durch den städtischen Bauhof für verschiedene Veranstaltungen angefallen sind. Aufgrund einer vakanten Stelle in der Stadtverwaltung wurden die Zahlen beider Jahre gesammelt erst im Jahr 2025 präsentiert.
Die aufgeführten Bauhofkosten umfassen hauptsächlich Personalkosten sowie Einsatzkosten für KFZ und Maschinen (z. B. Doppellader, Pritschenwagen, Radlader, Kehrmaschine, Müllpresse). Im Einzelnen entstanden die Personalkosten durch folgende Tätigkeiten:
| Veranstaltung/Arbeit | Gesamtkosten (€) | davon Personalkosten (€) |
|---|---|---|
| Hafenfest | 17.403 | 14.861 |
| Weihnachtsmarkt | 6.400 | 5.620 |
| Wochenmarkttour des Bürgermeisters | 779 | 702 |
| Klimathon | 437 | 378 |
| Städtepartnerschaft Caudry (Plakatierung) | 359 | 324 |
| Mittelaltermarkt | 242 | 216 |
| Interkulturelle Woche | 164 | 135 |
| Ehrenamtsmesse | - | 162 |
| Benefizkonzert | - | 162 |
| Gesamtkosten 2023 | 25.784 | 22.560 |
| Veranstaltung/Arbeit | Gesamtkosten (€) | davon Personalkosten (€) |
|---|---|---|
| Hafenfest | 16.041 | 13.996 |
| Weihnachtsmarkt | 5.797 | 5.160 |
| Kulturnacht | 3.285 | 2.945 |
| Mittelaltermarkt | 571 | 513 |
| Wochenmarkttour des Bürgermeisters | 512 | 459 |
| Sozialmarkt | 519 | - |
| Sozialmarkt (zweiter Eintrag) | - | 513 |
| Kinderschutzbund | - | 486 |
| Interkulturelle Wochen | 314 | 297 |
| Seniorenbeirat (Plakatierung) | 239 | 216 |
| Gesamtkosten 2024 | 27.278 | 24.585 |
Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) geprüft. Die zentrale Aufgabe bestand darin, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie die finanzielle Lage der Stadt Wedel zu bewerten. Es wurden eine Beanstandung, sieben Empfehlungen und drei Hinweise ausgesprochen.
Missachtung der Periodengerechtigkeit: Die Rechnungslegung der Jahre 2019–2022 war nicht einwandfrei. Fehlerhafte oder verspätete Buchungen führten zu einer Verzerrung der Jahresabschlüsse. Die Verwaltung hat zugesichert, dies zukünftig zu verbessern.
Die Bürgermeisterin nimmt Stellung zum Prüfbericht des RPA zum Jahresabschluss 2023. Sie erkennt die Empfehlungen an, verweist jedoch auf die Herausforderungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Jahresabschluss 2023 einschließlich aller Anlagen, des Lageberichts und des Prüfberichts der Stabsstelle Prüfdienste.
Der Jahresfehlbetrag von 10.561.379,20 € wird wie folgt behandelt:
Nach § 91 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) muss die Stadt Wedel jährlich einen Jahresabschluss erstellen, bestehend aus:
Nach Prüfung durch die Stabsstelle Prüfdienste (RPA) wird der Abschluss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Beschlussfassung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional. Laut § 26 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss der Jahresfehlbetrag wie folgt behandelt werden:
Die Stadt Wedel ist gesetzlich verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen. Dieser umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz und den Gesamtanhang.
Der Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt, jedoch mehrere Empfehlungen zur Optimierung ausgesprochen.
Die Bürgermeisterin erkennt die Feststellungen des RPA an und betont laufende Maßnahmen zur Verbesserung.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Gesamtabschluss 2023 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen.
Der Beschluss umfasst zudem:
Nach § 93 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) ist die Stadt Wedel verpflichtet, jährlich einen Gesamtabschluss zu erstellen.
Dieser umfasst:
Wesentliche Beteiligungen (z. B. Stadtwerke Wedel, Stadtentwässerung Wedel) werden berücksichtigt.
Der Gesamtabschluss 2023 wurde fristgerecht fertiggestellt und am 08.10.2024 der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) zur Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung wurde im Dezember 2024 abgeschlossen.
Ein Beschluss über die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Fehlbetrages erfolgt nicht, da dies nur beim Einzelabschluss erforderlich ist.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Einstellung der notwendigen investiven Haushaltsmittel für die Modernisierung der Badebucht in den Haushalt 2025.
Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
Die Kombibad Wedel GmbH, eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Wedel GmbH, betreibt die Badebucht.
Die geplante Modernisierung soll den weiteren Betrieb der Badebucht langfristig sicherstellen.
Da die Kombibad Wedel GmbH die notwendigen Investitionen nicht selbst finanzieren kann, wird vorgeschlagen, dass die Stadt Wedel die Darlehen aufnimmt und sie als Ausleihung an die Kombibad GmbH weitergibt.
Diese Finanzierungsstrategie ermöglicht einen Zinsvorteil von ca. 0,5 %-Punkten gegenüber einer eigenständigen Kreditaufnahme der Kombibad GmbH.
Das Darlehen wird über 30 Jahre mit 360 monatlichen Raten getilgt, was der Abschreibungsdauer der neuen Anlagen entspricht.
| Jahr | Geplante Investitionen (€) |
|---|---|
| 2025 | 480.000 |
| 2026 | 8.874.500 |
| 2027 | 5.960.000 |
| Gesamt | 15.314.500 |
| Phase | Zeitraum |
|---|---|
| Planung und Ausschreibung | 2025 |
| Baubeginn | April 2026 |
| Bauphase | 12 Monate |
| Wiedereröffnung der Badebucht | März 2027 |
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Finanzierung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.01.2025, mit dem der Gesellschaftszweck der wechselstrom und wechselgas GmbH um den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert wurde.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verbietet Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern, darunter die Stadtwerke Wedel GmbH, den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der Entflechtung wurde am 31.01.2025 durch eine Änderung des EnWG auf den 31.12.2026 verlängert. Der Bundesrat bestätigte dies am 14.02.2025.
Die Verlängerung der gesetzlichen Frist ermöglicht den Stadtwerken Wedel, eine langfristige Lösung für den Betrieb und die Verwaltung der Ladeinfrastruktur zu entwickeln.
Ohne Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses wäre die Bürgermeisterin verpflichtet, die Satzungsänderung der wechselstrom und wechselgas GmbH voranzutreiben, was unnötige Notariats- und Handelsregisterkosten verursachen würde.
Die Entscheidung verursacht keine Kosten. Falls der ursprüngliche Beschluss nicht aufgehoben wird, entstehen Verwaltungskosten für Notar und Handelsregister.
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Aufhebung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Verlängerung der gesetzlichen Frist gibt den Stadtwerken Zeit, eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, und spart unnötige Kosten.
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.
Die Änderungen betreffen:
Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde beschlossen, den Steuersatz von 18 % auf 20 % zu erhöhen (Maßnahme A2 Nr. 45).
Eine 1. Nachtragssatzung wurde bereits am 19.12.2024 beschlossen, jedoch erst am 05.01.2025 veröffentlicht. Dies führte dazu, dass für den Zeitraum 01.01. bis 05.01.2025 keine gültige Satzungsregelung bestand.
Um die Rechtmäßigkeit der Satzung sicherzustellen, ist eine neue Beschlussfassung erforderlich.
Der Steuersatz für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird von 18 % auf 20 % angehoben. Diese Maßnahme trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.
In § 2 der Satzung wurde fälschlicherweise auf § 14 verwiesen. Dies wird korrigiert und nun auf § 11 verwiesen, in dem die Melde- und Anzeigepflicht geregelt ist.
In § 6 wird der Zeitraum für die Abgabe der Steueranmeldung präziser festgelegt. Die Steueranmeldung muss bis zum 20. des Folgemonats eingereicht werden.
Durch die Steuererhöhung auf 20 % steigen die erwarteten Einnahmen der Stadt von 490.000 € auf 545.000 € jährlich.
Die Maßnahme dient der Haushaltskonsolidierung und erhöht die städtischen Einnahmen langfristig.
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die 2. Nachtragssatzung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Satzung tritt am 01.04.2025 in Kraft.
Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über den Wirtschaftsplan 2025 des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein. Ziel der Beratung ist die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, der die finanzielle Grundlage für die kommenden Jahre schafft.
Der Kommunit IT-Zweckverband stellt IT-Dienstleistungen für Kommunen bereit und ist für die digitale Infrastruktur vieler Gemeinden in Schleswig-Holstein verantwortlich. Der Wirtschaftsplan legt fest, wie die finanziellen Mittel im Jahr 2025 verwendet werden sollen.
Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, soll eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Dies wird dazu beitragen, langfristig wirtschaftlich stabil zu bleiben und weniger auf kurzfristige Kredite angewiesen zu sein.
Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, dem Wirtschaftsplan 2025 zuzustimmen. Er bietet eine solide Grundlage für die zukünftige Entwicklung des IT-Zweckverbandes und stellt sicher, dass die digitale Infrastruktur für die Kommunen weiterhin modern und sicher bleibt.
Langfristige finanzielle Stabilität des Zweckverbandes, Förderung von Digitalisierung und IT-Sicherheit sowie wirtschaftliche Entlastung der Mitgliedskommunen durch effizientere Prozesse.
Das Konzept soll als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Wedeler Innenstadt dienen.
Die Erstellung eines Innenstadtentwicklungskonzepts wurde frühzeitig im Rat diskutiert. Aufgrund fehlender Mittel scheiterte ein Förderantrag im Jahr 2022, weshalb alternative Förderquellen genutzt wurden.
Die Finanzierung erfolgte über das Landesprogramm ländlicher Räume (LPLR) Schleswig-Holstein. Ein besonderer Fokus lag auf der Bürgerbeteiligung, welche durch verschiedene Veranstaltungen und Online-Formate realisiert wurde.
Das Konzept dient als „Werkzeugkasten“ mit Maßnahmen, die sowohl kurzfristig realisierbar sind als auch größere langfristige Leuchtturmprojekte für eine nachhaltige Entwicklung enthalten.
Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung, da das Konzept klare Leitlinien für die Entwicklung der Innenstadt festlegt und negative Entwicklungen frühzeitig steuern kann. Zudem erhöht ein beschlossenes Konzept die Chancen auf Fördermittel.
Alternative: Wird das Konzept nicht beschlossen, fehlt eine verbindliche Entwicklungsstrategie für die kommenden Jahre. Dies könnte dazu führen, dass sich Wedel langfristig nicht als verlässlicher Partner für Investoren und Fördermittelgeber positionieren kann.
Innenstadtkonzept (Achtung!: Große Datei mit rund 50 MB)
Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss
Alles zum Haushalt und zum Stellenplan
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Es liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vor, weil
in diesem Einzelfall berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.