11.75°C

All Stories

Punkt 6 - Schulsozialarbeit

Punkt 5 - Förderzentrum

Maßnahmenbeschreibung

Die Kosten für die Schulsozialarbeit sind seit 2011 um 818 % gestiegen, von 197.000 € auf 1.611.400 €. Ziel ist eine Reduzierung des Zuschussbedarfs auf etwa 66 % der aktuellen Kosten (1.065.400 €), was einer Einsparung von 546.000 € ab 2028 entspricht. Die Reduzierung soll ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Einsparung von 546.000 € ist ambitioniert, jedoch angesichts des starken Kostenanstiegs seit 2011 nachvollziehbar.
  • Durch die Anpassung an den Landes- oder Kreisdurchschnitt könnte die Maßnahme eine solide Grundlage für eine gleichmäßigere Verteilung der Ressourcen bieten.

2. Praktische Umsetzung:

  • Der Personalbedarf sollte unter Berücksichtigung der Schülerzahlen und Betreuungsstandards neu berechnet werden.
  • Um die Einsparungen ohne Kündigungen zu realisieren, könnten Stellen durch natürliche Fluktuation abgebaut oder Arbeitszeitmodelle angepasst werden.
  • Es ist wichtig, dass die Betreuungsqualität nicht signifikant leidet, insbesondere bei Schulen mit höherem Bedarf.

3. Risiken:

  • Eine zu drastische Reduktion der Kapazitäten könnte die Betreuungssituation an den Schulen verschlechtern, was langfristig zu sozialen oder pädagogischen Problemen führen könnte.
  • Die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen könnte durch lokale Besonderheiten (z. B. Sozialstruktur, Schülerzahlen) eingeschränkt sein.
  • Widerstände seitens der Schulen und Elternschaft sind wahrscheinlich, insbesondere wenn Betreuungsstandards reduziert werden.

Punkt 7 - Musikschule

Punkt 7 - Musikschule

Punkt 6 - Schulsozialarbeit

Maßnahmenbeschreibung

Die Gebäudekosten der Musikschule sollen reduziert werden, indem die Geschäftsstelle in ein anderes städtisches Gebäude verlegt und der Unterricht in Schulräumen außerhalb der Unterrichtszeiten durchgeführt wird. Ziel ist eine Ergebnisverbesserung von 122.000 € bis 2026. Die geplanten Maßnahmen sollen auch hohe Sanierungskosten des bisherigen Gebäudes vermeiden.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die geplante Verlagerung könnte zu Einsparungen bei den Gebäudekosten führen, insbesondere wenn teure Sanierungen vermieden werden.
  • Zusätzliche Mehreinnahmen aus Schulkooperationen und optimierte Raumnutzung könnten die finanzielle Belastung weiter senken.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Umnutzung von Schulräumen erfordert eine enge Abstimmung mit den Schulen, um Überschneidungen mit deren Aktivitäten zu vermeiden.
  • Die Verlagerung der Geschäftsstelle sollte auf kurze Wege und funktionale Anforderungen achten, um Effizienzverluste zu vermeiden.
  • Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig, um die Akzeptanz der Maßnahmen bei Nutzern und Mitarbeitern zu fördern.

3. Risiken:

  • Eine Umstellung auf Schulräume könnte die Verfügbarkeit der Musikschule einschränken und zu Qualitätsverlusten führen, falls die Infrastruktur der Schulräume unzureichend ist.
  • Die mögliche Aufgabe des bisherigen Gebäudes könnte langfristige Nachteile haben, falls eine spätere Nutzung oder Wertsteigerung des Gebäudes nicht berücksichtigt wird.
  • Widerstand von Lehrkräften, Schülern und Eltern könnte die Umsetzung verzögern.

Punkt 8 - Volkshochschule (VHS)

Punkt 8 - Volkshochschule (VHS)

Punkt 7 - Musikschule

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht vor, die Gebäudekosten der Volkshochschule um 134.700 € zu senken. Dazu sollen die Geschäftsstellen der VHS und Musikschule gemeinsam in ein anderes städtisches Gebäude verlegt werden, während die Unterrichtsräume stärker ausgelastet oder in Schulen verlegt werden. Ziel ist eine Reduktion der Pro-Kopf-Kosten und die Vermeidung hoher Sanierungskosten für das bisherige Gebäude.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Einsparungen durch die gemeinsame Nutzung eines Gebäudes mit der Musikschule sind realistisch und könnten durch Synergieeffekte verstärkt werden.
  • Eine stärkere Auslastung oder Verlagerung in Schulgebäude könnte zusätzlich die Betriebskosten senken.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die räumliche Verlagerung erfordert eine detaillierte Planung, um sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen des laufenden VHS-Betriebs entstehen.
  • Die Nutzung von Schulräumen außerhalb der Unterrichtszeiten könnte flexibel organisiert werden, sollte aber mit den Schulen koordiniert werden.

3. Risiken:

  • Ähnliche Risiken wie bei der Musikschule: Qualitätsverluste durch Nutzung nicht optimaler Räumlichkeiten und potenzielle Widerstände von Lehrkräften und Kursteilnehmern.
  • Bei einer Verlagerung könnten bestehende Kundenbeziehungen beeinträchtigt werden, falls die VHS weniger zentral oder weniger bequem erreichbar ist.
  • Die Aufgabe des bisherigen Gebäudes könnte langfristig Entwicklungschancen einschränken, falls das Gebäude später wieder benötigt wird.

Punkt 9 - Stadtbücherei

Punkt 9 - Stadtbücherei

Punkt 8 - Volkshochschule (VHS)

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht vor, die Stadtbücherei kosteneffizienter zu gestalten. Einsparungen von 75.000 € sollen durch Maßnahmen wie den Verzicht auf Schulbibliotheken, eine Anpassung und Erhöhung von Gebühren sowie eine Reduzierung der Gebäudekosten realisiert werden.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Anpassung der Gebühren kann kurzfristig zu höheren Einnahmen führen, wenn sie moderat und sozial verträglich gestaltet wird.
  • Die Aufgabe von Schulbibliotheken könnte Betriebskosten senken, muss jedoch mit den Bildungszielen der Stadt abgestimmt werden.
  • Gebäudekosten könnten durch energetische Optimierungen oder Verlagerung gesenkt werden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Eine Erhöhung der Gebühren erfordert eine sorgfältige Kommunikation, um Akzeptanz bei den Nutzern zu schaffen.
  • Die Aufgabe von Schulbibliotheken sollte gut durchdacht sein, um die Leseförderung nicht zu gefährden. Alternative Angebote wie mobile Bibliotheksdienste könnten Abhilfe schaffen.
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen oder Kooperationen mit anderen Einrichtungen könnten die Kosten langfristig senken.

3. Risiken:

  • Höhere Gebühren könnten zu einem Rückgang der Nutzerzahlen führen, insbesondere bei einkommensschwachen Gruppen.
  • Die Schließung von Schulbibliotheken könnte negative Auswirkungen auf die Bildung und Lesekompetenz von Schülern haben.
  • Langfristige Einsparungen bei den Gebäudekosten könnten durch notwendige Investitionen in die Infrastruktur geschmälert werden.

4. Empfehlungen:

  • Gebührenanpassungen sollten moderat sein und Sozialstaffeln berücksichtigen, um den Zugang für alle Bürger zu sichern.
  • Alternativen zu Schulbibliotheken sollten geprüft werden, etwa digitale Bibliothekslösungen oder Kooperationen mit Schulen.
  • Die Gebäudekosten sollten durch gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung gesenkt werden, anstatt durch Verlagerung oder Reduzierung des Angebots.

Punkt 10 - Hilfe für Wohnungslose

Punkt 10 - Hilfe für Wohnungslose

Punkt 9 - Stadtbücherei

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht die Abschaffung eines Nachlasses für Selbstzahler in städtischen Unterkünften vor. Ziel ist eine jährliche Einsparung von 80.000 € ab 2026.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Abschaffung des Nachlasses könnte die Einnahmen aus den städtischen Unterkünften erhöhen und somit eine Einsparung in der vorgesehenen Höhe realisieren.
  • Diese Maßnahme belastet primär die Nutzer der Unterkünfte, die selbst zahlen können, und wirkt somit zielgerichtet auf eine spezifische Gruppe.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Umsetzung erfordert eine transparente Kommunikation mit den Betroffenen, um die Maßnahme zu erklären und mögliche Widerstände abzubauen.
  • Es ist wichtig, die rechtlichen und sozialen Auswirkungen der Abschaffung des Nachlasses zu prüfen, um Konflikte zu vermeiden.

3. Risiken:

  • Die Abschaffung könnte zu einer höheren finanziellen Belastung für Selbstzahler führen, was in sozialen Spannungen oder einer höheren Zahlungsunfähigkeit resultieren könnte.
  • Es besteht das Risiko, dass einige Betroffene auf andere Unterstützungsangebote ausweichen, was die Kosten in anderen Bereichen erhöhen könnte.

Punkt 11 - Stadtteilzentrum

Punkt 11 - Stadtteilzentrum

Punkt 10 - Hilfe für Wohnungslose

Maßnahmenbeschreibung

Das Stadtteilzentrum verursacht Gebäudekosten in Höhe von 93.500 €. Da das Gebäude aus den 1950er Jahren stammt, ist ein hoher Sanierungsaufwand zu erwarten. Ziel der Maßnahme ist es, das Angebot des Stadtteilzentrums in anderen städtischen Räumen unterzubringen und das Gebäude zu veräußern. Erwartete Einsparungen belaufen sich auf 40.000 € jährlich ab 2026.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Verlagerung des Angebots in andere städtische Räumlichkeiten könnte eine signifikante Reduktion der Gebäudekosten bewirken.
  • Der Verkauf des Gebäudes kann zusätzlich kurzfristige Einnahmen generieren und langfristige Sanierungskosten vermeiden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Verlagerung der Angebote erfordert eine gründliche Prüfung, ob geeignete alternative Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und ob sie den Anforderungen des Stadtteilzentrums entsprechen.
  • Der Verkauf des Gebäudes sollte sorgfältig vorbereitet werden, um einen optimalen Erlös zu erzielen.

3. Risiken:

  • Eine Verlagerung könnte die Erreichbarkeit und die Nutzung durch die bisherigen Zielgruppen beeinträchtigen.
  • Die Verfügbarkeit geeigneter Alternativräume ist möglicherweise eingeschränkt, was die Qualität oder den Umfang des Angebots beeinflussen könnte.
  • Der erzielbare Verkaufserlös des Gebäudes könnte durch seinen Zustand oder die Marktlage begrenzt sein.

Punkt 12 - Zuschussangelegenheiten

Punkt 12 - Zuschussangelegenheiten

Punkt 11 - Stadtteilzentrum

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht eine Neuverhandlung der Verträge für die Seniorentagesstätten der DRK und AWO vor. Ziel ist eine jährliche Einsparung von 30.000 € ab 2026.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Einsparungen durch Neuverhandlungen der Verträge sind möglich, wenn bestimmte Leistungen effizienter gestaltet oder redundante Kosten eliminiert werden können.
  • Die Maßnahme setzt auf die Kooperation der beteiligten Organisationen (DRK, AWO), um eine gemeinsame Lösung zu finden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Verhandlungen sollten auf einer gründlichen Analyse der aktuellen Verträge basieren, um mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren.
  • Alternative Modelle oder Best Practices aus anderen Kommunen könnten als Vergleichsgrundlage dienen.

3. Risiken:

  • Die Organisationen könnten sich gegen Einschnitte wehren, da diese möglicherweise die Qualität ihrer Leistungen beeinträchtigen.
  • Einsparungen könnten auf Kosten der Senioren gehen, wenn z. B. das Leistungsangebot reduziert wird.
  • Politische oder öffentliche Widerstände sind möglich, da Einsparungen in der Seniorenbetreuung oft kritisch wahrgenommen werden.

Punkt 13 - Wohngeld

Punkt 13 - Wohngeld

Punkt 12 - Zuschussangelegenheiten

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme betrifft die Wohngeldzahlungen, die als Landesaufgabe vollständig vom Land Schleswig-Holstein erstattet werden. Hier sind keine Einsparungen vorgesehen, da die Stadt keine eigenen Mittel aufwendet.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Da das Wohngeld eine Landesaufgabe ist und vollständig erstattet wird, besteht für die Stadt kein direkter Einsparungsspielraum.
  • Eine stärkere Verwaltungsdigitalisierung oder Effizienzsteigerung könnte jedoch indirekt zu Einsparungen in der Bearbeitung führen.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Stadt hat hier keine direkten Steuerungsmöglichkeiten, da die Wohngeldzahlungen gesetzlich geregelt sind.
  • Verwaltungstechnische Optimierungen könnten den Aufwand reduzieren, der mit der Bearbeitung von Wohngeldanträgen verbunden ist.

3. Risiken:

  • Keine direkten finanziellen Risiken für die Stadt, da keine eigenen Mittel aufgewendet werden.
  • Die einzige Herausforderung könnte im Bereich der Bearbeitungszeiten und Personalkapazitäten der Stadt liegen, wenn die Wohngeldanträge stark ansteigen.

Punkt 14 - Jugendarbeit

Punkt 14 - Jugendarbeit

Punkt 13 - Wohngeld

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht eine Neuregelung der Ferienfreizeiten vor, unter anderem durch die Einführung höherer Elternbeiträge. Ziel ist eine jährliche Einsparung von 70.000 € ab 2026.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge kann die Kosten der Ferienfreizeiten verringern und die geplanten Einsparungen realistisch machen.
  • Der Ansatz, die Kosten anteilig auf die Nutzer umzulegen, ist finanziell effizient, sofern die Beiträge sozial verträglich gestaltet sind.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Höhe der Elternbeiträge muss sorgfältig festgelegt werden, um einerseits das Einsparziel zu erreichen und andererseits die Teilnahme weiterhin für alle Einkommensgruppen zu ermöglichen.
  • Eine Staffelung der Beiträge nach Einkommen oder die Einführung von Ermäßigungen für sozial benachteiligte Familien könnten soziale Härten abfedern.

3. Risiken:

  • Höhere Elternbeiträge könnten zu einem Rückgang der Teilnahme an den Ferienfreizeiten führen, was das soziale Ziel der Maßnahme konterkariert.
  • Es könnte öffentliche Kritik geben, da die Maßnahme Familien finanziell stärker belastet.
  • Einsparungen könnten durch zusätzliche administrative Kosten für die Umsetzung der gestaffelten Beiträge oder Ermäßigungen gemindert werden.

Punkt 15 - Tageseinrichtungen für Kinder (Rückführung der Inklusions-Kitas)

Punkt 15 - Tageseinrichtungen für Kinder (Rückführung der Inklusions-Kitas)

Punkt 14 - Jugendarbeit

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht vor, die vier inklusiven Kindertagesstätten in Wedel in solche mit spezifischen Inklusionsangeboten zurückzuführen. Für Kinder mit Inklusionsbedarf sollen individuelle Förderungen beantragt werden. Ziel ist eine Einsparung von 400.000 € ab 2026.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Umstellung auf gezielte Inklusionsangebote könnte die Kosten reduzieren, da die umfassende Inklusion in allen Einrichtungen durch individuellere Maßnahmen ersetzt wird.
  • Eine Einsparung von 400.000 € ist realistisch, wenn die Kosten für individuelle Förderungen niedriger ausfallen als die bisherigen Betriebskosten der Inklusions-Kitas.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Rückführung erfordert eine enge Abstimmung mit den betroffenen Einrichtungen, Eltern und Förderstellen, um sicherzustellen, dass die Qualität der Betreuung erhalten bleibt.
  • Die individuellen Fördermaßnahmen müssen schnell und unbürokratisch verfügbar sein, um den Übergang reibungslos zu gestalten.

3. Risiken:

  • Die Qualität und Verfügbarkeit der Inklusionsangebote könnte leiden, wenn die individuellen Förderungen nicht rechtzeitig oder in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden.
  • Es könnte Widerstand seitens der Eltern geben, die eine Verschlechterung der Betreuungsbedingungen fürchten.
  • Ein Anstieg der administrativen Aufwände durch die Beantragung und Verwaltung individueller Förderungen könnte die Einsparungen mindern.

Punkt 16 - Tageseinrichtungen für Kinder (Beendigung von Add-Ons)

Please fill the required field.
Image

Download Our Mobile App

Image
Image