Punkt 12 - Zuschussangelegenheiten
Die Maßnahme betrifft die Wohngeldzahlungen, die als Landesaufgabe vollständig vom Land Schleswig-Holstein erstattet werden. Hier sind keine Einsparungen vorgesehen, da die Stadt keine eigenen Mittel aufwendet.
1. Potenzial der Einsparungen:
2. Praktische Umsetzung:
3. Risiken:
