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Punkt 16 - Tageseinrichtungen für Kinder (Beendigung von Add-Ons)

Punkt 15 - Tageseinrichtungen für Kinder (Rückführung der Inklusions-Kitas)

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Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht die Beendigung aller zusätzlichen Leistungen ("Add-Ons") in den Wedeler Kindertagesstätten vor. Stattdessen soll der Landesstandard gewährleistet werden. Bis zum 31.07.2027 sollen die Verträge neu verhandelt werden. Ziel ist eine Einsparung von 800.000 € ab 2027 und 1.600.000 € ab 2028.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Rückkehr zum Landesstandard könnte signifikante Kostensenkungen ermöglichen, da die Add-Ons entfallen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
  • Die Einsparung von bis zu 1.600.000 € ist ambitioniert, aber bei einer konsequenten Rückführung auf die Mindeststandards realisierbar.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Beendigung der Add-Ons erfordert eine klare Kommunikation mit Eltern und Trägern, um die Maßnahme nachvollziehbar zu machen.
  • Neuverhandlungen der Verträge müssen rechtzeitig begonnen werden, um eine reibungslose Anpassung bis 2027 zu gewährleisten.

3. Risiken:

  • Der Wegfall zusätzlicher Leistungen könnte die Betreuungsqualität beeinträchtigen und zu Unzufriedenheit bei den Eltern führen.
  • Insbesondere sozial benachteiligte Familien könnten stärker betroffen sein, wenn Add-Ons bisher gezielte Unterstützungen ermöglicht haben.
  • Die Neuverhandlung der Verträge könnte sich als zeitaufwendig und konfliktreich erweisen, insbesondere bei Trägern, die finanzielle Einbußen befürchten.

Punkt 17 - Schulkinderbetreuung (Zusätzliche Gruppen in Schulen)

Punkt 17 - Schulkinderbetreuung (Zusätzliche Gruppen in Schulen)

Punkt 16 - Tageseinrichtungen für Kinder (Beendigung von Add-Ons)

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Maßnahmenbeschreibung

Ab dem Schuljahr 2025/2026 sollen zusätzliche Schulkinderbetreuungsgruppen ausschließlich in den Schulen eingerichtet werden. Klassenräume sollen doppelt genutzt werden, und die Außenstellen der Betreuung sollen bis 2028 vollständig aufgelöst werden. Die Maßnahme zielt auf Einsparungen von 100.000 € ab 2025, 150.000 € ab 2026 und 550.000 € ab 2028 ab.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Nutzung bestehender Klassenräume und die Auflösung von Außenstellen könnten deutliche Kostensenkungen bewirken, insbesondere bei Gebäudekosten und Personaleinsatz.
  • Die Einsparung von 550.000 € ab 2028 ist ambitioniert, aber bei einer konsequenten Umsetzung der Maßnahme erreichbar.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Doppelnutzung der Klassenräume muss sorgfältig organisiert werden, um Konflikte mit dem Schulbetrieb zu vermeiden.
  • Es sind Anpassungen an den Klassenräumen notwendig, um diese für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten geeignet zu machen.
  • Die Schließung der Außenstellen erfordert eine transparente Kommunikation mit den betroffenen Eltern und Mitarbeitenden.

3. Risiken:

  • Die Nutzung von Klassenräumen für die Betreuung könnte zu Platzproblemen oder Konflikten mit den schulischen Anforderungen führen.
  • Eltern könnten die Schließung der Außenstellen als Verschlechterung der Betreuungssituation wahrnehmen, insbesondere wenn die Wege zu den Schulen weiter werden.
  • Einsparungen könnten durch anfängliche Investitionen (z. B. Anpassung der Räume, zusätzlicher Betreuungspersonalbedarf) geschmälert werden.

Punkt 18 - Schulkinderbetreuung (Ganztagsanspruch ab 2026/2027)

Punkt 18 - Schulkinderbetreuung (Ganztagsanspruch ab 2026/2027)

Punkt 17 - Schulkinderbetreuung (Zusätzliche Gruppen in Schulen)

Maßnahmenbeschreibung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schüler der 1. Klasse in Kraft. Das Land Schleswig-Holstein plant, 75 % der Kosten zu übernehmen, während die Kommunen 25 % tragen sollen. Auch die Elternbeiträge und Sozialstaffeln sollen vom Land geregelt werden. Die genauen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Wedel können derzeit nicht seriös geschätzt werden.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die angekündigte Übernahme von 75 % der Kosten durch das Land könnte die finanzielle Belastung der Stadt erheblich verringern.
  • Einheitliche Regelungen zu Elternbeiträgen und Sozialstaffeln durch das Land könnten den Verwaltungsaufwand der Stadt senken.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Stadt muss rechtzeitig Kapazitäten für die Ganztagsbetreuung schaffen, insbesondere bei Räumen und Personal.
  • Eine frühzeitige Planung ist notwendig, um die Konzepte des Landes bis 2026 umzusetzen und die Finanzierung sicherzustellen.

3. Risiken:

  • Die Finanzierung durch das Land könnte unzureichend sein oder sich verzögern, was zu einer höheren finanziellen Belastung der Stadt führen würde.
  • Der Bedarf an zusätzlichen Räumen und Fachkräften könnte kurzfristig nicht vollständig gedeckt werden.
  • Die neuen Regelungen könnten bestehende lokale Strukturen und Elternbeitragssysteme stark verändern, was Widerstände hervorrufen könnte.

Punkt 19 - Kinder- und Jugendzentrum

Punkt 19 - Kinder- und Jugendzentrum

Punkt 18 - Schulkinderbetreuung (Ganztagsanspruch ab 2026/2027)

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme umfasst eine Konzeptveränderung im Bereich "Streetwork". Ziel ist eine Einsparung von 80.000 € jährlich ab 2026.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Umgestaltung des Streetwork-Angebots könnte durch eine optimierte Ressourcennutzung und Schwerpunktsetzung realistische Einsparungen bringen.
  • Eine Fokussierung auf Zielgruppen mit dem höchsten Bedarf könnte die Effektivität des Angebots steigern, während weniger genutzte Bereiche eingespart werden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Es ist erforderlich, das bestehende Streetwork-Konzept zu evaluieren und gezielt die Bereiche zu identifizieren, in denen Einsparungen möglich sind.
  • Alternativen zu den bisherigen Angeboten sollten entwickelt werden, um sicherzustellen, dass keine gravierenden Lücken in der Betreuung entstehen.

3. Risiken:

  • Eine Reduktion des Angebots könnte bei Jugendlichen und Familien, die auf Streetwork angewiesen sind, negative Reaktionen hervorrufen.
  • Der Wegfall von Streetwork-Angeboten in bestimmten Bereichen könnte zu sozialen Problemen führen, die langfristig höhere Kosten verursachen.
  • Widerstände könnten auch von den Mitarbeitenden kommen, wenn sie sich mit den neuen Konzepten nicht identifizieren können.

Punkt 20 - Die Villa

Punkt 20 - Die Villa

Punkt 19 - Kinder- und Jugendzentrum

Maßnahmenbeschreibung

Die Villa, ein Beratungs- und Veranstaltungsgebäude mit Gebäudekosten von 101.000 €, soll freigezogen und ggf. verkauft werden. Die Beratungstätigkeiten sollen in andere städtische Räume verlagert werden, da für die Villa in Zukunft hohe Sanierungskosten, unter anderem durch Grundwasserprobleme, erwartet werden. Ziel ist eine jährliche Einsparung von bis zu 70.000 € ab 2028.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Aufgabe der Villa als Standort könnte die Gebäudekosten signifikant senken und langfristig hohe Sanierungskosten vermeiden.
  • Der Verkaufserlös der Villa könnte kurzfristig zusätzliche Einnahmen für die Stadt generieren, sofern das Gebäude verkauft werden soll.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Verlagerung der Beratungsangebote in andere städtische Räume muss sicherstellen, dass die Qualität und Zugänglichkeit der Leistungen erhalten bleibt.
  • Der Verkaufsprozess für die Villa sollte transparent und marktorientiert erfolgen, um einen angemessenen Erlös zu erzielen.

3. Risiken:

  • Die Verfügbarkeit geeigneter Alternativräume könnte begrenzt sein, was die Qualität oder die Zugänglichkeit der Beratungsangebote beeinträchtigen könnte.
  • Widerstand seitens der Nutzer und Mitarbeiter der Villa sowie der Öffentlichkeit ist möglich, da das Gebäude möglicherweise auch einen symbolischen Wert hat.
  • Der Verkaufspreis der Villa könnte durch ihren Zustand oder die Marktlage begrenzt sein.

Punkt 21 - Spielplätze

Punkt 21 - Spielplätze

Punkt 20 - Die Villa

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht vor, ein festes Budget für die Pflege und Unterhaltung der Spielplätze vorzugeben. Der Fachbereich soll Vorschläge erarbeiten, um dieses Budget zu erreichen. Ziel ist eine Einsparung von 36.000 € jährlich ab 2026.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Einführung eines festen Budgets zwingt zu einer effizienteren Planung und Priorisierung der Maßnahmen, wodurch die geplanten Einsparungen realistisch erscheinen.
  • Mögliche Kostensenkungen könnten durch eine reduzierte Anzahl an Wartungen, den Verzicht auf kleinere Reparaturen oder die Aufgabe wenig genutzter Spielplätze erzielt werden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Der Fachbereich muss eine Prioritätenliste erstellen, um sicherzustellen, dass die wichtigsten und meistgenutzten Spielplätze weiterhin in gutem Zustand bleiben.
  • Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ist wichtig, um Akzeptanz für reduzierte Pflege- und Reparaturarbeiten zu schaffen.

3. Risiken:

  • Eine Kürzung der Pflegebudgets könnte zu einem Rückgang der Sicherheit und Attraktivität der Spielplätze führen, insbesondere bei stark frequentierten Anlagen.
  • Eltern und Kinder könnten Unzufriedenheit äußern, wenn Spielplätze als weniger gepflegt oder sicher wahrgenommen werden.
  • Langfristig könnten erhöhte Reparaturkosten entstehen, wenn notwendige Wartungsarbeiten aufgrund des Budgets aufgeschoben werden.

Punkt 22 - Sportstätten

Punkt 22 - Sportstätten

Punkt 21 - Spielplätze

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht vor, die Entgelte für die Hallennutzung zu überarbeiten, um die bestehenden Hallen besser auszulasten und zumindest die durch die Nutzung anfallenden zusätzlichen Kosten zu refinanzieren. Ziel ist eine Einsparung von 103.000 € jährlich ab 2027.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Durch eine Überarbeitung der Entgeltstruktur könnten Einnahmen gesteigert werden, insbesondere wenn eine moderate Anpassung der Gebühren erfolgt.
  • Eine optimierte Nutzung der Hallen könnte Kosten pro Einheit senken, da Leerstand reduziert und Betriebskosten auf mehr Nutzer verteilt würden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Festlegung der neuen Entgelte sollte eine Balance zwischen Einnahmensteigerung und sozialer Verträglichkeit finden, um keinen Zugang für weniger zahlungskräftige Vereine zu verlieren.
  • Transparente Kommunikation mit den Nutzern (z. B. Vereinen) ist notwendig, um die Änderungen nachvollziehbar zu machen.

3. Risiken:

  • Höhere Entgelte könnten dazu führen, dass kleinere Vereine oder finanzschwache Gruppen die Nutzung der Hallen reduzieren oder einstellen.
  • Eine stärkere Auslastung könnte den Verschleiß der Hallen erhöhen und langfristig zusätzliche Instandhaltungskosten verursachen.
  • Die Refinanzierung zusätzlicher Kosten könnte unzureichend sein, wenn Nutzer auf andere Angebote ausweichen.

Punkt 23 - Kombibad Wedel

Punkt 23 - Kombibad Wedel

Punkt 22 - Sportstätten

Maßnahmenbeschreibung

Das Kombibad soll einer Neuausrichtung unterzogen werden, mit dem Ziel, eine jährliche Einsparung von 700.000 € ab 2028 zu erzielen. Details zur Art der Neuausrichtung werden nicht spezifiziert, es ist jedoch davon auszugehen, dass sowohl Betriebskosten gesenkt als auch Einnahmen gesteigert werden sollen.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Reduzierung von Betriebskosten durch effizientere Prozesse oder geringere Energieverbräuche könnte erhebliche Einsparungen bringen.
  • Zusätzliche Einnahmen könnten durch angepasste Eintrittspreise, erweiterte Angebote oder ein gezieltes Marketing realisiert werden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Eine umfassende Analyse der Betriebskosten und Einnahmen des Kombibads sollte durchgeführt werden, um die größten Einsparungspotenziale zu identifizieren.
  • Preisanpassungen und neue Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie keine Nutzergruppen ausschließen und gleichzeitig die Einnahmen steigern.

3. Risiken:

  • Höhere Eintrittspreise oder eingeschränkte Betriebszeiten könnten Besucherzahlen senken und die soziale Akzeptanz gefährden.
  • Investitionen in die Neuausrichtung (z. B. in energiesparende Technik) könnten die Einsparungen kurzfristig schmälern.
  • Die Konkurrenz durch umliegende Bäder oder Freizeitangebote könnte die Wirksamkeit von Einnahmeverbesserungen begrenzen.

Punkt 24 - Gestaltung der Umwelt

Punkt 24 - Gestaltung der Umwelt

Punkt 23 - Kombibad Wedel

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme zielt darauf ab, in den Produkten des Bereichs „Gestaltung der Umwelt“ (z. B. Grünpflege, Stadtreinigung) Ergebnisverbesserungen im Umfang von bis zu 400.000 € ab 2028 zu erzielen. Die Einsparungen können durch Verringerung von Aufwendungen oder Erhöhung von Erträgen umgesetzt werden.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Einsparungen könnten durch die Reduktion von Pflegeintensität (z. B. weniger Mäharbeiten), Rationalisierung von Prozessen oder verstärkte Gebühren für Umweltleistungen erzielt werden.
  • Einnahmen könnten durch die Erhebung von Gebühren für bestimmte Serviceleistungen oder die Vermarktung von Stadtflächen (z. B. Werbeflächen) gesteigert werden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Verringerung der Pflegeintensität oder andere Einsparungen sollten so umgesetzt werden, dass die sichtbare Qualität der Stadtgestaltung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
  • Gebührenanpassungen oder neue Gebühren müssen sozialverträglich gestaltet und transparent kommuniziert werden.

3. Risiken:

  • Eine spürbare Reduzierung von Grünpflege und Stadtreinigung könnte zu einem Rückgang der wahrgenommenen Lebensqualität führen.
  • Gebührenanpassungen könnten bei Bürgern und Unternehmen auf Widerstand stoßen.
  • Einsparungen könnten langfristige Folgekosten verursachen, wenn Vernachlässigung zu Schäden oder erhöhtem Sanierungsbedarf führt.

4. Empfehlungen:

  • Eine Bedarfsanalyse sollte durchgeführt werden, um Pflegebereiche zu identifizieren, in denen Einsparungen mit geringem Einfluss auf die Lebensqualität möglich sind.
  • Sozial gerechte Gebührenstaffelungen sollten eingeführt werden, um den Zugang zu Umweltleistungen für alle Bürger sicherzustellen.
  • Kooperationen mit Bürgerinitiativen oder Unternehmen könnten helfen, Kosten zu senken, indem freiwillige Pflegearbeiten übernommen werden.

Punkt 25 - Stadtsparkasse Wedel (Gewinnausschüttung)

Punkt 25 - Stadtsparkasse Wedel (Gewinnausschüttung)

Punkt 24 - Gestaltung der Umwelt

Maßnahmenbeschreibung

Die Stadtsparkasse Wedel soll gemäß § 27 Sparkassengesetz Schleswig-Holstein (SpkG) eine jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt leisten. Die durchschnittlich mögliche Gewinnausschüttung der letzten fünf Jahre wird mit 200.000 € angesetzt, die ab 2025 kontinuierlich als Einnahme eingeplant sind.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen bzw. Mehreinnahmen:

  • Eine regelmäßige Gewinnausschüttung in Höhe von 200.000 € bietet eine verlässliche zusätzliche Einnahmequelle für die Stadt.
  • Da die Ausschüttung aus den Gewinnen der Stadtsparkasse stammt, belastet sie nicht direkt den Haushalt oder andere Leistungsbereiche.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Maßnahme ist administrativ unkompliziert, da die Auszahlung direkt aus den Überschüssen der Sparkasse erfolgt.
  • Die Höhe der Gewinnausschüttung könnte in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren potenziell erhöht werden.

3. Risiken:

  • Die Höhe der Gewinnausschüttung hängt von der wirtschaftlichen Lage der Sparkasse ab und könnte in Jahren mit geringeren Gewinnen nicht in vollem Umfang realisierbar sein.
  • Die Sparkasse könnte ihre Rücklagen reduzieren, was ihre finanzielle Stabilität in wirtschaftlich schwierigen Zeiten beeinträchtigen könnte.
  • Änderungen im Sparkassengesetz oder regulatorische Vorgaben könnten die Ausschüttungen in Zukunft einschränken.

Punkt 26 - Stadtwerke Wedel GmbH (Gewinnausschüttung)

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