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Maßnahmen im Überblick

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Stand 27.03.2025 ohne die Änderungen der Ratsitzung.

Die Liste der Maßnahmen

die Stadt Wedel steht vor der Herausforderung, den städtischen Haushalt nachhaltig zu konsolidieren und ein jährliches Defizit in Millionenhöhe abzubauen. Zu diesem Zweck wurde eine Liste mit 30 Maßnahmen erarbeitet, die dazu beitragen sollen, Ausgaben zu reduzieren und Einnahmen zu steigern.

Diese Maßnahmen decken nahezu alle Bereiche des städtischen Lebens ab – von der Verwaltung und Infrastruktur über soziale und kulturelle Angebote bis hin zu Investitionen in die Zukunft. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt wiederherzustellen, ohne die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, diese Maßnahmen für Sie transparent und nachvollziehbar zu präsentieren. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller geplanten Maßnahmen. Durch einen Klick auf die jeweilige Maßnahme erhalten Sie eine detaillierte Analyse, die die Beschreibung, Potenziale, Risiken und mögliche Auswirkungen beleuchtet.

Es ist mir ein Anliegen, die Haushaltskonsolidierung verständlich und offen zu begleiten. Diese Übersicht soll Ihnen helfen, die geplanten Schritte der Stadt Wedel besser nachzuvollziehen und sich ein eigenes Bild von den Vorschlägen zu machen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der finanziellen Zukunft unserer Stadt. Ich lade Sie ein, sich mit den Maßnahmen auseinanderzusetzen und sich bei Fragen oder Anregungen gern an mich zu wenden.

Keine Zeit für Details? Hier finden Sie eine kompakte Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Wedel – ideal für alle, die schnell informiert sein möchten:  Zusammenfassung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen

1. Globale Ausgabenkürzung – 2 Mio. € jährlich

Diese Maßnahme betrifft den gesamten Verwaltungshaushalt. Die Stadt setzt für alle Bereiche feste Budgetgrenzen – insbesondere bei Sach- und Dienstleistungen. Auch externe Empfänger städtischer Gelder (z. B. Vereine) sollen künftig in die Budgetierung einbezogen werden.

Ziel ist eine dauerhafte Einsparung von 2 Millionen Euro pro Jahr – bereits ab 2025. Künftig gilt: Erst planen, wenn das Budget steht. Die Zeiten, in denen der Haushaltsentwurf „Wunschlisten“ enthielt, sind vorbei.

2. Personalaufwendungen – weniger Stellen durch natürliche Fluktuation

Die Stadt will dauerhaft Personalkosten einsparen. Dabei geht es nicht um Kündigungen, sondern um die sogenannte natürliche Fluktuation: In den nächsten Jahren werden viele Mitarbeitende altersbedingt ausscheiden – diese Stellen sollen nur teilweise oder gar nicht nachbesetzt werden.

Möglich werden die Einsparungen durch eine systematische Aufgabenkritik. Das heißt: Aufgaben, die nicht mehr zwingend erforderlich sind, sollen gestrichen, zusammengelegt oder effizienter organisiert werden. Ziel ist eine schlankere, auf das Wesentliche fokussierte Verwaltung.

Die Einsparungen werden nicht als einzelne Maßnahme im Haushalt dargestellt, sondern sind auf verschiedene Produktbereiche verteilt. Dort sind sie jeweils bereits eingerechnet.

3. Verwaltungssteuerung & Service – 850.000 € bis 2028

In der sogenannten „Inneren Verwaltung“ sollen bis 2028 Einsparungen von insgesamt 850.000 Euro erzielt werden. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Organisation, Personal, IT, Kämmerei, Controlling und Service.

Die Maßnahme sieht vor, dass Ausgaben gesenkt und Erträge erhöht werden – zum Beispiel durch veränderte Haushaltsanmeldungen, interne Umstrukturierungen oder den Verzicht auf nicht zwingend notwendige Leistungen.

Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen – mit konkreten Budgetgesprächen und einer kritischen Prüfung, welche Aufgaben in welchem Umfang künftig noch erbracht werden müssen.

4. Gebäudemanagement – Flächen reduzieren, Gebäude abgeben

Die Stadt möchte die laufenden Kosten für ihre Gebäude dauerhaft senken. Dazu soll die Zahl der genutzten Gebäude reduziert werden. Wo möglich, sollen Räume künftig doppelt genutzt werden – z. B. durch kombinierte Nutzung von Schulgebäuden durch VHS oder SKB.

Ziel ist es, unnötige Flächen aufzugeben, Containerlösungen abzubauen und geplante Baumaßnahmen zunächst zurückzustellen. Auch eine Zusammenlegung der Betriebshöfe (Stadtwerke, Stadtentwässerung, Bauhof) wird geprüft.

Für freiwerdende Gebäude wird eine Nachnutzung geprüft – z. B. Vermietung oder Verkauf. Der Verkauf ist nicht automatisch vorgesehen, sondern Teil einer wirtschaftlichen Abwägung. Mögliche Mieteinnahmen oder künftige Bedarfe sollen dabei mit betrachtet werden.

Die entstehenden Einsparungen fließen in verschiedenen Produktbereichen ein. 

5. Parkraumbewirtschaftung – neue Regeln, höhere Einnahmen

Die Stadt will das bestehende Parkraumkonzept überarbeiten. Ziel ist es, die Bewirtschaftung von Parkflächen auszuweiten und bestehende Ausnahmeregelungen – wie die „Brötchentaste“ – abzuschaffen. Auch Anwohnerparkzonen und Gebührenanpassungen sind vorgesehen.

Rechtlich muss bei Parkgebühren eine sogenannte Lenkungswirkung nachgewiesen werden – also z. B. die Steuerung des ruhenden Verkehrs. Einnahmen dürfen nur ein Nebeneffekt sein, nicht das Hauptziel.

Erste Maßnahmen sollen 2025 ohne größere Investitionen anlaufen. Ab 2026 ist dann der Ausbau von Infrastruktur (z. B. neue Parkscheinautomaten) geplant. Langfristig erwartet die Stadt zusätzliche Einnahmen von bis zu 280.000 € jährlich.

Für die Überwachung der zusätzlichen Bereiche werden voraussichtlich rund 50.000 € an Personalaufwand eingeplant. Die Investitionskosten sollen sich mittel- bis langfristig amortisieren.

6. Förderzentrum – Gebäudekosten durch Mitnutzung senken

Das Förderzentrum verursacht aktuell Gebäudekosten in Höhe von rund 366.000 €. Ziel der Maßnahme ist es, diese Kosten um bis zu 50 % zu senken – vor allem durch Raumdoppelnutzung oder die Vermietung an andere Nutzer wie VHS oder Musikschule.

Es soll geprüft werden, wie die bestehenden Flächen effizienter genutzt werden können, ohne das pädagogische Angebot einzuschränken. Die Stadt setzt hier auf organisatorische Lösungen statt auf bauliche Maßnahmen.

Im Haushaltsplan ist eine Ergebnisverbesserung von 183.000 € bis 2028 vorgesehen. Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen, beginnend mit ersten Maßnahmen ab 2026.

7. Schulsozialarbeit – Zuschüsse reduzieren

Die Stadt plant eine Reduzierung der Zuschüsse für die Schulsozialarbeit in Wedel. Die Kosten sind seit 2011 stark gestiegen – von rund 197.000 € auf über 1,6 Mio. € im Jahr 2025. Im Vergleich mit Landes- und Kreisdurchschnitt liegt Wedel deutlich über dem Niveau anderer Kommunen.

Ziel der Maßnahme ist es, den Zuschussbedarf auf etwa 66 % des aktuellen Stands abzusenken. Selbst dann würde Wedel laut Verwaltung noch überdurchschnittlich viel für Schulsozialarbeit aufwenden.

Die Reduzierung soll ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen. Gedacht ist an Umstrukturierungen, Aufgabenverlagerungen oder natürliche Fluktuation.

Die geplante Einsparung beträgt 546.000 € jährlich ab 2028. Die Umsetzung soll ab 2026 beginnen.

8. Musikschule – Zuschüsse reduzieren, neues Konzept entwickeln

Die Musikschule der Stadt Wedel erhält aktuell einen jährlichen Zuschuss von rund 980.000 €. Ziel der Maßnahme ist es, diesen Zuschuss bis 2028 um 122.000 € zu reduzieren.

Wie genau die Einsparung erreicht werden soll, steht noch nicht abschließend fest. Möglich sind strukturelle Veränderungen, eine Verlagerung des Angebots, Kooperationen mit Schulen oder eine stärkere Kostenbeteiligung durch Eltern.

Die Verwaltung wurde beauftragt, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

9. Volkshochschule – Zuschuss reduzieren, Konzept überarbeiten

Auch bei der Volkshochschule (VHS) soll der städtische Zuschuss gesenkt werden. Der aktuelle Zuschuss liegt bei rund 891.000 € jährlich. Geplant ist eine Reduzierung um 134.700 € bis 2028.

Wie bei der Musikschule ist auch hier vorgesehen, dass die Verwaltung ein tragfähiges Konzept vorlegt. Denkbar sind strukturelle Anpassungen, die Erweiterung kostenpflichtiger Angebote oder Veränderungen im Kursangebot.

10. Stadtbücherei – Kosten senken durch Konzeptanpassung

Die Stadtbücherei Wedel soll bis 2028 eine Ergebnisverbesserung von 75.000 € erreichen. Auch hier ist geplant, ein neues, tragfähiges Konzept zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen. Denkbar sind Veränderungen bei Öffnungszeiten, Personaleinsatz, Gebührenstrukturen oder Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen.

Die Maßnahme ist beschlossen. Erste Einsparungen sollen ab 2026 greifen.

11. Hilfe für Wohnungslose – Nachlässe für Selbstzahler prüfen

In städtischen Unterkünften erhalten Selbstzahler bisher in vielen Fällen Nachlässe auf die Kosten. Diese Praxis soll überprüft werden – mit dem Ziel, Einsparpotenziale zu identifizieren.

Konkret ist vorgesehen, den Umgang mit Nachlässen künftig auf Einzelfallprüfungen zu stützen, um einheitlichere und wirtschaftlich tragfähigere Regelungen zu schaffen.

Die angestrebte Einsparung beträgt 80.000 € pro Jahr. Erste Anpassungen könnten ab 2025 möglich sein.

12. Stadtteilzentrum – Gebäudekosten senken, alternative Nutzung prüfen

Das Stadtteilzentrum verursacht aktuell hohe Gebäudekosten – allein rund 93.500 € jährlich. Das Gebäude stammt aus den 1950er Jahren und steht vor einem erheblichen Sanierungsbedarf in den kommenden Jahren.

Geprüft werden soll, ob die bestehenden Angebote des Stadtteilzentrums auch an anderer Stelle im Quartier erbracht werden können – zum Beispiel in anderen städtischen Räumen mit geringeren laufenden Kosten.

Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) in Frage kommt – etwa ein Neubau mit integriertem Stadtteilzentrum im Erdgeschoss und darüber liegenden Mietwohnungen.

Das angestrebte Einsparvolumen liegt bei 40.000 € jährlich.

13. Zuschüsse für Seniorentagesstätten – Verträge neu verhandeln

Die Stadt Wedel unterstützt derzeit die beiden Seniorentagesstätten von DRK und AWO mit finanziellen Zuschüssen. Diese Verträge sollen neu verhandelt werden, um Einsparpotenziale zu erschließen.

Ziel ist es, den städtischen Zuschussbedarf zu senken, ohne die Angebote für ältere Menschen grundsätzlich infrage zu stellen. Konkrete Anpassungen könnten z. B. die Leistungsumfänge, Kostenbeteiligungen oder Strukturen betreffen.

Die Maßnahme zielt auf eine jährliche Einsparung von 30.000 € ab – mit Wirkung ab 2026.

14. Wohngeld – keine Maßnahme, Hinweis auf Landeszuständigkeit

Das Wohngeld ist eine Landesaufgabe. Die Stadt Wedel erhält für die Auszahlung entsprechende Erstattungen vom Land Schleswig-Holstein.

In diesem Bereich sind keine kommunalen Einsparmaßnahmen vorgesehen. Die Information dient der Vollständigkeit im Haushaltsplan.

15. Jugendarbeit – Ferienfreizeiten neu regeln, Elternbeiträge anpassen

Bei den städtisch organisierten Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche sollen neue Regelungen eingeführt werden. Geplant ist insbesondere eine Erhöhung der Elternbeiträge, um die städtischen Zuschüsse zu senken.

Ziel ist es, die Angebote weiterhin aufrechtzuerhalten, aber künftig stärker durch Teilnahmegebühren zu finanzieren. Auch organisatorische Änderungen könnten zur Kostenreduzierung beitragen.

Die angestrebte Einsparung liegt bei 70.000 € jährlich – mit Wirkung ab 2026.

16. Inklusive Kitas – Rückführung auf das Integrationsmodell

Die vier inklusiven Kindertagesstätten in Wedel sollen künftig nicht mehr im bisherigen Umfang als inklusive Einrichtungen betrieben werden. Stattdessen ist geplant, sie in Kitas mit individuellen Integrationsangeboten umzuwandeln.

Hintergrund ist der Wegfall der bisherigen Förderung durch den Kreis. Künftig soll für Kinder mit besonderem Förderbedarf Einzelfallförderung beantragt werden – anstelle eines pauschalen Inklusionsstatus für die gesamte Einrichtung.

Die angestrebte Einsparung beträgt 400.000 € jährlich – mit Wirkung ab 2026.

17. Kitas – Rückführung auf Landesstandard, zusätzliche Leistungen streichen

In den städtischen Kindertagesstätten wurden in den letzten Jahren über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Zusatzleistungen („Add-Ons“) angeboten. Diese sollen künftig entfallen.

Ziel ist eine Rückführung auf den Landesstandard gemäß Kita-Gesetz Schleswig-Holstein. Damit verbunden ist eine Neuverhandlung der bestehenden Verträge bis zum 31.07.2027.

Der Umfang der Einsparung hängt auch von der künftigen Finanzierung durch das Land ab. Aktuell geht die Stadt von einer jährlichen Ergebnisverbesserung von bis zu 1,6 Mio. € aus – beginnend ab 2026.

18. Schulkinderbetreuung – Gruppen an Schulen, Außenstellen auflösen

Ab dem Schuljahr 2025/2026 sollen neue Gruppen der Schulkinderbetreuung (SKB) direkt an den Schulen eingerichtet werden. Ziel ist es, bestehende Außenstellen nach und nach aufzulösen.

Die Räume in den Schulen sollen künftig doppelt genutzt werden – z. B. Klassenräume vormittags für den Unterricht, nachmittags für die Betreuung. So sollen zusätzliche Gebäude und damit verbundene Kosten vermieden werden.

Die Einsparung wird auf 550.000 € jährlich bis 2028 beziffert. Der Einstieg in die Umstrukturierung ist für 2026 geplant.

19. Schulkinderbetreuung – Entlastung durch Landesförderung (ab 2026/2027)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Das Land Schleswig-Holstein plant, 75 % der entstehenden Kosten zu übernehmen, die restlichen 25 % sollen von den Kommunen getragen werden.

Zusätzlich ist vorgesehen, dass das Land künftig auch die Elternbeiträge und die Sozialstaffel übernimmt – ähnlich wie im Kita-Bereich.

Die Stadt Wedel erwartet daraus eine spürbare finanzielle Entlastung. Die genaue Höhe der Einsparung kann derzeit noch nicht seriös beziffert werden, da die konkreten Finanzierungsrichtlinien des Landes erst im Mai 2025 vorliegen sollen.

20. Kinder- und Jugendzentrum – Konzeptanpassung beim Streetwork

Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist eine Konzeptveränderung des Streetwork-Angebots geplant. Ziel ist es, Strukturen und Einsatzbereiche so anzupassen, dass mit weniger Ressourceneinsatz gearbeitet werden kann.

Das bestehende Angebot des Kinder- und Jugendzentrums (KiJuZ) bleibt grundsätzlich erhalten. Änderungen betreffen vor allem den konzeptionellen und personellen Zuschnitt der aufsuchenden Arbeit im öffentlichen Raum.

Vorgesehen ist eine Einsparung von jährlich 80.000 €, beginnend ab 2025.

21. Die Villa – Gebäudekosten reduzieren, alternative Nutzung prüfen

Das Gebäude „Die Villa“ verursacht aktuell hohe Unterhaltungskosten – rund 101.000 € pro Jahr. Hinzu kommt eine Grundwasserproblematik, die künftig erhebliche Sanierungskosten nach sich ziehen könnte.

Geprüft werden soll, ob die dort erbrachten Angebote künftig in anderen städtischen Räumen stattfinden können. Alternativ könnten zusätzliche Einnahmen oder Sponsoring zur Ergebnisverbesserung beitragen.

Zudem soll ein Konzept zur Raumdoppelnutzung erarbeitet werden, um Synergien mit anderen Einrichtungen zu schaffen. Das angestrebte Einsparvolumen beträgt 70.000 € jährlich.

22. Spielplätze – Budgetvorgabe, Umwandlung in Spielflächen prüfen

Für die Unterhaltung der Spielplätze in Wedel soll künftig ein festes Jahresbudget gelten. Um dieses einzuhalten, wird der zuständige Fachdienst Vorschläge zur Priorisierung und ggf. zur Reduktion des Pflegeaufwands erarbeiten.

Dabei soll auch geprüft werden, ob einzelne Spielplätze in sogenannte Spielflächen umgewandelt werden können – also in einfacher gestaltete Flächen mit weniger Wartungsaufwand.

Vorgesehen ist eine Einsparung von jährlich 36.000 €. Ein Controlling soll die Umsetzung begleiten.

23. Sportstätten – Entgeltregelung für Hallennutzung

Für die Nutzung städtischer Sporthallen soll künftig eine kostenbezogene Entgeltregelung gelten. Ziel ist es, zumindest die zusätzlich entstehenden Betriebskosten durch die Nutzung zu refinanzieren.

Dabei steht nicht die Einnahmeerzielung im Vordergrund, sondern eine bessere Auslastung der Hallen und eine faire Beteiligung der Nutzenden an den Kosten.

Die Stadt erwartet daraus jährliche Mehreinnahmen von 103.000 € ab 2026.

24. Kombibad Wedel – Neuausrichtung und energetische Sanierung

Das Kombibad soll umfassend modernisiert und neu ausgerichtet werden. Im Zentrum steht dabei die Erhaltung des Grundangebots (Schul- und Vereinsschwimmen, Schwimmausbildung), kombiniert mit einer energetischen Sanierung und dem Weiterbetrieb von Sauna und Gastronomie.

Die geplanten Investitionen belaufen sich auf rund 14,2 Mio. €. Durch die Neuausrichtung wird eine jährliche Ergebnisverbesserung von 700.000 € bis 2028 angestrebt.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise in den Jahren 2026 und 2027. Die Maßnahme basiert auf dem Szenario „4a“ der vorliegenden Kombibad-Analyse.

25. Gestaltung der Umwelt – Einsparziele in mehreren Bereichen

Im Produktbereich „Gestaltung der Umwelt“ sollen bis 2028 insgesamt 400.000 € eingespart werden. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Grünpflege, Klimaschutz, Umweltbildung und Artenschutz.

Die Ergebnisverbesserung kann sowohl durch Reduzierung von Aufwendungen als auch durch Erhöhung von Erträgen erreicht werden. Interne Leistungsverrechnungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Die Maßnahme betrifft mehrere Produktnummern, unter anderem 2-13, 2-60, 2-61 und 2-63. Der vollständige Maßnahmenplan wird im Rahmen der Haushaltsplanung konkretisiert.

26. Stadtsparkasse Wedel – Gewinnausschüttung gemäß Sparkassengesetz

Der Verwaltungsrat der Sparkasse wird um eine wohlwollende Prüfung gebeten. Die Ausschüttung soll einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung darstellen, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Sparkasse zu gefährden.

Die Erträge wurden bereits im Haushaltsplan berücksichtigt. Die exakte Höhe hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Beschluss des Verwaltungsrats ab.

27. Stadtwerke Wedel GmbH – 50 % Gewinnausschüttung

Die Stadt plant, für die Jahre 2025 bis 2028 jeweils 50 % des Jahresgewinns der Stadtwerke Wedel als Gewinnausschüttung zu vereinnahmen. Hintergrund: In der Energiepreiskrise 2022 hatte die Stadt das Eigenkapital der Stadtwerke mit 3 Mio. € gestärkt und in den Jahren 2021–2023 auf Ausschüttungen verzichtet.

Die angesetzten Ausschüttungen folgen der Empfehlung der Kommunalaufsicht und berücksichtigen die Vorgabe, dass die Eigenkapitalquote der Stadtwerke nicht unter 30 % sinken darf.

Die Erträge sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt und basieren auf dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke vom 19.11.2024.

28. Sponsoring – Drittmittel für Leuchtturmprojekte generieren

Künftig sollen ausgewählte städtische Projekte, insbesondere sogenannte „Leuchtturmprojekte“, gezielt durch Sponsoring und Spenden unterstützt werden. Dabei geht es um Projekte mit starker öffentlicher Sichtbarkeit, z. B. Veranstaltungen, Stadtgestaltung oder kulturelle Angebote.

Geplant ist der Aufbau eines Sponsoringsystems in Zusammenarbeit mit dem Marketingverein Wedel e. V. Ziel ist es, jährlich rund 50.000 € zusätzlich einzuwerben.

Diese Einnahmen sollen helfen, einzelne Projekte trotz Haushaltskonsolidierung realisieren zu können – ohne zusätzliche Belastung des städtischen Etats.

29. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) – Wirtschaftliche Machbarkeit prüfen

Für ausgewählte Investitionsvorhaben soll die Stadt künftig prüfen, ob sich eine Umsetzung im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) wirtschaftlich rechnet. Dabei werden die langfristigen Kosten von ÖPP-Modellen mit einer rein kommunalen Finanzierung verglichen.

Ziel ist es, Investitionen auch bei eingeschränkter Eigenkapitalverfügbarkeit realisieren zu können, ohne den Kernhaushalt kurzfristig zu belasten.

Eine Entscheidung für oder gegen ÖPP-Modelle erfolgt jeweils projektbezogen – auf Grundlage eines neutralen Wirtschaftlichkeitsvergleichs nach den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein.

30. Grundsteuer B – Anhebung ab 2026 von 519 % auf 605 %

Die Stadt Wedel plant, den Hebesatz der Grundsteuer B zum 01.01.2026 von derzeit 519 % auf 605 % anzuheben. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, die ab 2025 gilt und zu deutlichen Veränderungen bei den kommunalen Hebesätzen führen wird.

Der sogenannte Nivellierungssatz – also der für den kommunalen Finanzausgleich relevante Vergleichswert – wird nach ersten Berechnungen landesweit auf etwa 418–423 % steigen. Um den bisherigen Abstand zu diesem Wert zu halten, wird der höhere Hebesatz in Wedel angestrebt.

Zusätzlich soll die Anhebung den Verzicht auf die Gewinnausschüttung der Sparkasse teilweise kompensieren. Die erwartete Mehreinnahme liegt bei rund 1.130.000 € pro Jahr.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Wedel sind ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Sie zeigen, dass sich die Stadt der schwierigen finanziellen Lage bewusst ist und bereit ist, notwendige Einsparungen und Anpassungen vorzunehmen, um den Haushalt langfristig zu stabilisieren.

Die Maßnahmen umfassen nahezu alle relevanten Bereiche – von der Verwaltung über die Kinderbetreuung bis hin zu kulturellen und sozialen Einrichtungen. Die Verwaltung schlägt vor, den Hebesatz der Grundsteuer B bereits ab 2025 zu erhöhen. Meiner Meinung nach sollte dies absolut das allerletzte Mittel sein. Vor einer Steuererhöhung müssen alle vorhandenen Einsparpotenziale konsequent ausgeschöpft werden, und diese sind in vielen Bereichen noch enorm.

Die Haushaltskonsolidierung zeigt außerdem, dass die Stadt Wedel über viele Jahre hinweg Leistungen angeboten hat, die über das hinausgingen, was sie sich tatsächlich hätte leisten können. Viele dieser freiwilligen Leistungen waren gut gemeint und haben den Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert geboten, den andere Kommunen nicht leisten konnten. Dennoch müssen wir anerkennen, dass dies nicht nachhaltig war und maßgeblich zur aktuellen finanziellen Schieflage beigetragen hat. Die Bürger haben also mindestens ein Jahrzehnt von Angeboten profitiert, die die Stadt sich streng genommen nie hätte leisten dürfen. Es geht jetzt darum, Verantwortung zu übernehmen und sicherzustellen, dass der Haushalt langfristig wieder auf solide Füße gestellt wird – nicht, um den Bürgerinnen und Bürgern etwas wegzunehmen, sondern um die Basis für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen.

Allerdings sind viele der vorgeschlagenen Maßnahmen bislang noch recht oberflächlich beschrieben. Es fehlt häufig an konkreten Plänen, wie die Einsparungen tatsächlich erreicht werden sollen. Beispielsweise bleibt unklar, welche konkreten Ansätze bei der globalen Ausgabenkürzung betroffen sein werden oder wie die angestrebten Einsparungen im Gebäudemanagement umgesetzt werden. Hier wird die Verwaltung in den kommenden Monaten präzisere Konzepte entwickeln müssen, um eine fundierte Bewertung und erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen.

Diese Maßnahmenliste ist ein wichtiger Startpunkt. Sie zeigt, dass die Stadt Verantwortung übernimmt und an einer Lösung der Finanzprobleme arbeitet. Gleichzeitig wird deutlich, dass es nicht bei diesen Vorschlägen bleiben kann. Die Maßnahmen müssen weiter konkretisiert und sorgfältig umgesetzt werden, um nachhaltig wirksam zu sein.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wedel werden die Konsolidierung spüren – das lässt sich nicht vermeiden. Es ist jedoch das Ziel, diese so sozial verträglich wie möglich zu gestalten und gleichzeitig die Lebensqualität in der Stadt zu erhalten. Steuererhöhungen, insbesondere die Grundsteuer, sollten meiner Meinung nach nur dann in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Einsparpotenziale ausgeschöpft sind. Wenn wir diese Maßnahmen konsequent und transparent umsetzen, können wir diese Herausforderungen erfolgreich meistern.

Wie können Sie sich einbringen?

  • Beteiligen Sie sich an der Diskussion: Teilen Sie Ihre Meinung zu den geplanten Maßnahmen in den öffentlichen Sitzungen oder schriftlich bei der Stadtverwaltung.

  • Bleiben Sie informiert: Verfolgen Sie die Fortschritte der Haushaltskonsolidierung über die offiziellen Kanäle der Stadt Wedel.

  • Engagieren Sie sich lokal: Unterstützen Sie freiwillige Initiativen und Projekte, die dazu beitragen, unsere Stadt lebenswerter und finanziell stabiler zu machen.

  • Geben Sie Feedback: Lassen Sie uns wissen, welche Maßnahmen Sie für besonders wichtig halten und wo Sie Optimierungsbedarf sehen. Ihre Meinung zählt!

Gemeinsam können wir die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung und finanzielle Stabilität schaffen. Wedel hat die Chance, diese Herausforderungen anzupacken – lassen Sie uns das gemeinsam tun.

 

Analyse Punkt 30 - Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)

Analyse Punkt 29 - Personalaufwendungen

Maßnahmenbeschreibung

Für neue Investitionsprojekte soll die Umsetzung als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) alternativ zur Eigeninvestition geprüft werden. Ziel ist es, Investitionen zu realisieren, ohne die Haushaltslage durch zusätzliche Kredite oder hohe Eigenmittel zu belasten.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen

  • Öffentlich-Private Partnerschaften können Investitionskosten für die Stadt senken, da ein Teil der Finanzierung und des Risikos von privaten Partnern übernommen wird.
  • Projekte können oft schneller realisiert werden, da private Partner effizientere Strukturen und Prozesse nutzen.

2. Praktische Umsetzung

  • Eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsprüfung ist notwendig, um sicherzustellen, dass ÖPP-Projekte langfristig günstiger sind als Eigeninvestitionen.
  • Die Auswahl geeigneter privater Partner und die Vertragsgestaltung müssen transparent und rechtlich sicher erfolgen.
  • ÖPP-Projekte sollten klare Regeln zur öffentlichen Kontrolle und zu Qualitätsstandards beinhalten, um die Interessen der Bürger zu schützen.

3. Risiken

  • Langfristige Kosten könnten höher ausfallen, wenn die vertraglichen Vereinbarungen nicht ausreichend flexibel oder transparent sind.
  • Es besteht das Risiko, dass die öffentliche Hand bei Problemen in der Umsetzung doch in die finanzielle Verantwortung gezogen wird.
  • Möglicher Einfluss privater Partner auf öffentliche Projekte könnte zu Spannungen oder Interessenkonflikten führen.

Zusammenfassung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen

Analyse Punkt 29 - Personalaufwendungen

Punkt 28 - Erhöhung der Grundsteuer B

Maßnahmenbeschreibung

Die Stadt Wedel plant, die Personalkosten durch eine Reduktion der Stellenanzahl zu senken. Dies soll durch eine umfassende Aufgabenkritik erfolgen, die Veränderungen in den Aufgaben, eine Verringerung des Aufgabenumfangs, den Verzicht auf bestimmte Aufgaben oder eine Optimierung von Arbeitsabläufen beinhaltet. Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen. Eine genaue Einschätzung möglicher Einsparungen ist derzeit nicht möglich.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen

  • Die Maßnahme bietet ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Personalkosten, da diese einen großen Anteil der städtischen Ausgaben ausmachen.
  • Durch die Optimierung von Arbeitsabläufen und den Verzicht auf nicht zwingend notwendige Aufgaben können langfristig signifikante Einsparungen realisiert werden.
  • Der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen reduziert die sozialen Auswirkungen der Maßnahme, schränkt jedoch die Flexibilität bei der Umsetzung ein.

2. Praktische Umsetzung

  • Eine Aufgabenkritik erfordert eine systematische Analyse der bestehenden Aufgabenbereiche, um redundante oder nicht notwendige Tätigkeiten zu identifizieren.
  • Die Maßnahme könnte durch Digitalisierung und Automatisierung bestimmter Prozesse unterstützt werden, um Arbeitsaufwand zu reduzieren.
  • Eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeitenden ist notwendig, um Widerstände abzubauen und realistische Lösungen zu entwickeln.

3. Risiken

  • Der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen könnte die Einsparungen begrenzen, da Stellenabbau ausschließlich durch natürliche Fluktuation oder Aufgabenumverteilung erfolgen muss.
  • Die Verringerung des Aufgabenumfangs könnte die Servicequalität für Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen, insbesondere in Bereichen mit hohem Arbeitsaufkommen.
  • Widerstand innerhalb der Verwaltung oder von Interessengruppen könnte die Umsetzung verzögern oder erschweren.

Analyse Punkt 30 - Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)

Haushaltssicherung 2028

Die Stellungnahme der Verwaltung im Dokument zur Haushaltssicherung 2028 legt die finanzielle Ausgangslage, den Handlungsbedarf und die angestrebten Ziele dar. Hier eine detaillierte Zusammenfassung der wesentlichen Punkte:


Ausgangslage

  1. Ertragsentwicklung:

    • Erträge der Stadt sind seit 2020 um 24% (von 84 Mio. € auf 104 Mio. € in 2025) gestiegen.
    • Steuererträge (z. B. Gewerbesteuer) sind real jedoch kaum gestiegen (+3%), was unter der Inflationsrate liegt.
    • Die Gewerbesteuereinnahmen seit 2002 liegen inflationsbereinigt deutlich unter den Erwartungen (2024: nur 15 Mio. € statt über 40 Mio. €).
  2. Aufwendungen:

    • Seit 2020 stiegen die Aufwendungen um 61% (von 75 Mio. € auf 121 Mio. €).
    • Personalkosten: +7,4 Mio. € (+34%).
    • Sonstige Aufwendungen: +38,1 Mio. € (+72%).
  3. Defizit:

    • Der Haushaltsentwurf 2025 weist einen Jahresfehlbetrag von 17,5 Mio. € aus.
    • Im gesamten Planungszeitraum belaufen sich die Defizite auf 42,5 Mio. €.
    • Die Stadt Wedel hat keinerlei Reserven, und die Kassenkredite sind mit 28 Mio. € außergewöhnlich hoch – dies entspricht 87,5% der gesamten kommunalen Kassenkredite in Schleswig-Holstein.

Herausforderungen

  1. Strukturelle Verschiebungen:

    • Der Anteil der Allgemeinen Finanzwirtschaft (Ertragsanteil) sank von 59,5% (2014) auf 44,2% (2025).
    • Gleichzeitig wuchsen die Aufwendungen in Bereichen wie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (von 1,5% auf 11,9%) sowie Schulträgeraufgaben.
  2. Personalausbau:

    • Stellen in Bereichen wie Soziales und Bildung haben sich seit 2014 von 85,65 Vollzeitäquivalenten (VZA) auf 165,56 VZA fast verdoppelt.
    • 66,4% des Personalwachstums entfallen auf diese Bereiche.
  3. Unzureichende Einnahmen:

    • Die Gewerbesteuer ist auf ein historisches Tief gefallen.
    • Es fehlt an Reserven für notwendige Investitionen oder zur Abfederung von Krisen.

Ziele und Grundsätze

  1. Finanzielle Konsolidierung:

    • Ergebnisverbesserung von 9,5 Mio. € bis 2028.
    • Strikte Umsetzung der Maßnahmen ist erforderlich, um den Haushalt auszugleichen.
  2. Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen:

    • Personalabbau soll durch Fluktuation erfolgen, ohne direkte Kündigungen.
  3. Leistungen reduzieren und effizient gestalten:

    • Anpassung vieler Angebote an das Landesdurchschnittsniveau, da Wedel aktuell in vielen Bereichen darüber liegt.
    • Ziel: Reduktion von Kosten durch Mehrfachnutzung von Gebäuden und Neuorganisation von Aufgaben.
  4. Gebäudebestand reduzieren:

    • Reduktion des teuren Gebäudebestands durch Verkauf nicht mehr benötigter Immobilien.
    • Förderung von Mehrfachnutzung und Umstrukturierung von Räumen (z. B. Schulen/VHS/Musikschule).
  5. Offene Kommunikation:

    • Angesichts der Schwere der Einschnitte betont die Verwaltung die Bedeutung einer transparenten und offenen Kommunikation mit allen Beteiligten.
  6. Investitionen priorisieren:

    • Nur Investitionen, die zur Haushaltskonsolidierung beitragen (z. B. zur Mehrfachnutzung von Gebäuden), werden priorisiert.
  7. Keine neuen Ausgaben aus Mehreinnahmen:

    • Potenzielle zusätzliche Einnahmen dürfen ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet werden.

Konsequenzen und Herausforderungen

  1. Einschnitte unvermeidlich:

    • Viele Maßnahmen werden "wehtun", da sie mit Leistungseinschränkungen verbunden sind.
    • Die Verwaltung betont, dass diese Kürzungen "alternativlos" seien.
  2. Längerer Prozess:

    • Die Konsolidierung wird zeitaufwendig sein, mit Herausforderungen und Widerstand seitens der Bürger und politischen Akteure.
  3. Flexibilität gefordert:

    • Trotz der klaren Vorgaben besteht Spielraum in der Umsetzung der Maßnahmen, um soziale Härten abzufedern.

Fazit der Verwaltung

Die Haushaltskonsolidierung wird erhebliche Anstrengungen erfordern. Während die Maßnahmen nicht alle Probleme sofort lösen werden, sieht die Verwaltung den Prozess als notwendig und langfristig wirkungsvoll, um Wedel wieder auf eine tragfähige finanzielle Basis zu stellen.


Falls Sie weitere Details zu einem bestimmten Punkt wünschen oder ich die nächsten Schritte in Bezug auf die Maßnahmenanalyse vornehmen soll, lassen Sie es mich wissen!

Maßnahmen zu Haushaltssicherung

Hier ist die Liste der 28 Maßnahmen, die aus der Tabelle entnommen wurden:

  1. Globale Ausgabenkürzung
  2. Verwaltungssteuerung und Service
  3. Gebäudemanagement
  4. Ordnungsangelegenheiten
  5. Förderzentrum
  6. Schulsozialarbeit
  7. Musikschule
  8. Volkshochschule
  9. Stadtbücherei
  10. Hilfe für Wohnungslose
  11. Stadtteilzentrum
  12. Zuschussangelegenheiten
  13. Wohngeld
  14. Jugendarbeit
  15. Tageseinrichtungen für Kinder (Rückführung der Inklusions-Kitas)
  16. Tageseinrichtungen für Kinder (Beendigung von Add-Ons)
  17. Schulkinderbetreuung (Zusätzliche Gruppen in Schulen)
  18. Schulkinderbetreuung (Ganztagsanspruch ab 2026/2027)
  19. Kinder- und Jugendzentrum
  20. Die Villa
  21. Spielplätze
  22. Sportstätten
  23. Kombibad Wedel
  24. Gestaltung der Umwelt
  25. Stadtsparkasse Wedel (Gewinnausschüttung)
  26. Stadtwerke Wedel GmbH (Gewinnausschüttung)
  27. Sponsoring (für Projekte und Veranstaltungen)
  28. Erhöhung der Grundsteuer B

 

Punkt 1 - Globale Ausgabenkürzung

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht eine globale Ausgabenkürzung in Höhe von 2.000.000 € vor. Dies soll über alle Ansätze der Berichtszeilen "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" (13) und "sonstige Aufwendungen" (16) des Ergebnisplans erfolgen. Langfristig soll die Budgetierung für die Produktbudgets verbindlich gestaltet werden, einschließlich der Einbeziehung von Zuschüssen und Kostenerstattungen an Dritte.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Eine pauschale Kürzung kann kurzfristig effektiv sein, birgt aber das Risiko, dass wichtige Bereiche unverhältnismäßig betroffen werden.
  • Ohne detaillierte Steuerung könnten notwendige Ausgaben gestrichen werden, was die Qualität kommunaler Leistungen beeinträchtigen könnte.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die geplante Weiterentwicklung in verbindliche Budgetvorgaben ist positiv, da sie langfristige Planungssicherheit schafft.
  • Die Einbeziehung Dritter in die Budgetierung ist sinnvoll, könnte aber auf Widerstand stoßen, insbesondere bei sozialen oder kulturellen Trägern.

Punkt 2 - Verwaltungssteuerung und Service

Punkt 2 - Verwaltungssteuerung und Service

Punkt 1 - Globale Ausgabenkürzung

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme zielt auf Einsparungen von 850.000 € durch Ergebnisverbesserungen in den Produkten der Produktgruppe 11 (Innere Verwaltung). Dies soll durch Verringerung von Aufwendungen und Erhöhung von Erträgen erreicht werden. Interne Leistungsverrechnungen sind ausgeschlossen. Die Dienstleistungen der Inneren Verwaltung sollen kritisch geprüft werden, ob sie weiterhin im bisherigen Umfang erbracht werden müssen. Kosteneinsparungen sollen auch durch Budgetgespräche mit Produktverantwortlichen realisiert werden.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Durch eine kritische Überprüfung von Verwaltungsaufgaben könnten ineffiziente oder nicht mehr notwendige Tätigkeiten reduziert werden.
  • Zusätzliche Einnahmequellen durch Gebührenanpassungen oder neue Dienstleistungen könnten realistisch sein, wenn gut geplant.

2. Praktische Umsetzung:

  • Budgetgespräche mit den Verantwortlichen sind ein transparenter Ansatz, könnten aber zu Interessenkonflikten führen, da jeder Bereich versuchen könnte, Kürzungen zu vermeiden.
  • Es ist unklar, ob diese Maßnahme ausschließlich Effizienzgewinne anstrebt oder ob auch Stellenabbau geplant ist.

3. Risiken:

  • Mögliche Überlastung der verbleibenden Mitarbeitenden, wenn Aufgaben gekürzt oder umverteilt werden, ohne die Arbeitslast zu verringern.
  • Widerstand innerhalb der Verwaltung, wenn Kürzungen als unfair oder nicht realisierbar wahrgenommen werden.
  • Einsparungen könnten durch Folgeprobleme (z. B. erhöhte Fehlerquoten, längere Bearbeitungszeiten) geschmälert werden.

Punkt 3 - Gebäudemanagement

Punkt 3 - Gebäudemanagement

Punkt 2 - Verwaltungssteuerung und Service

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Kosten für die Bewirtschaftung und Unterhaltung städtischer Gebäude dauerhaft zu senken. Dies soll durch eine Verringerung der genutzten Gebäudeflächen und eine Mehrfachnutzung bestehender Räume (z. B. für Schulen, SKB, VHS) erreicht werden. Containeranmietungen sollen zügig aufgegeben werden. Zusätzlich wird vorgeschlagen, Betriebshöfe zusammenzulegen und freigewordene Gebäude zu verkaufen, um Investitionskosten zu finanzieren und den Kreditbedarf zu senken.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Einsparungen durch Reduktion der Gebäudeflächen und Aufgabe von Containeranmietungen sind plausibel.
  • Die Zusammenlegung von Betriebshöfen bietet Synergieeffekte und kann Verwaltungs- sowie Betriebskosten senken.
  • Der Verkauf nicht benötigter Gebäude kann kurzfristig Liquidität schaffen.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Mehrfachnutzung von Räumen erfordert eine sorgfältige Planung, um Interessenskonflikte (z. B. zwischen Schulen und kulturellen Einrichtungen) zu vermeiden.
  • Die Zusammenlegung von Betriebshöfen könnte organisatorische Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf Logistik und Arbeitsabläufe.
  • Der Zustand und die Marktfähigkeit der freizugebenden Gebäude könnten die erzielbaren Verkaufserlöse begrenzen.

3. Risiken:

  • Die Aufgabe von Gebäuden könnte den Druck auf die verbleibenden Flächen erhöhen, insbesondere wenn die Mehrfachnutzung nicht optimal funktioniert.
  • Kurzfristige Investitionen für die Umnutzung und Sanierung bestehender Gebäude könnten die Einsparungen zunächst reduzieren.
  • Bei Verkäufen besteht die Gefahr, dass langfristige Nutzungsmöglichkeiten aufgegeben werden, die später teuer zurückgekauft oder
  •  angemietet werden müssten.

Punkt 4 - Ordnungsangelegenheiten

Punkt 4 - Ordnungsangelegenheiten

Punkt 3 - Gebäudemanagement

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme umfasst eine Überarbeitung des Parkraumkonzepts. Geplant sind eine Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkräume und die Abschaffung der sogenannten "Brötchentaste". Kurzfristig sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die keine Investitionen erfordern. Ab 2026 sollen zusätzliche Investitionen, etwa in Parkscheinautomaten, erfolgen, um weitere Einnahmen zu generieren.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen bzw. Mehreinnahmen:

  • Die Ausweitung gebührenpflichtiger Parkräume kann zusätzliche Einnahmen generieren und den Parkraum effizienter nutzen.
  • Die Abschaffung der Brötchentaste eliminiert Einnahmeverluste, die durch kostenfreies Kurzzeitparken entstehen.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die kurzfristigen Maßnahmen ohne Investitionen sind ein guter Ansatz, um bereits im Vorfeld Einnahmen zu steigern.
  • Die langfristige Installation zusätzlicher Parkscheinautomaten erfordert Investitionen, deren Amortisation durch die zusätzlichen Einnahmen sorgfältig kalkuliert werden muss.
  • Klare und transparente Kommunikation mit der Öffentlichkeit ist notwendig, um Akzeptanz für die Maßnahmen zu schaffen.

3. Risiken:

  • Die Abschaffung der Brötchentaste könnte auf Widerstand bei den Bürgern und lokalen Einzelhändlern stoßen, da sie Kurzzeitparken erschwert.
  • Die Einführung neuer Parkgebühren könnte zu einer Verlagerung des Parkens in umliegende gebührenfreie Gebiete führen.
  • Die tatsächlichen Mehreinnahmen könnten hinter den Erwartungen zurückbleiben, insbesondere wenn Investitionen nicht optimal eingesetzt werden.

Punkt 5 - Förderzentrum

Punkt 5 - Förderzentrum

Punkt 4 - Ordnungsangelegenheiten

Maßnahmenbeschreibung

Die Gebäudekosten des Förderzentrums in Höhe von 366.000 € sollen durch Doppel- oder anderweitige Nutzung um 50 % reduziert werden. Ziel ist eine Einsparung von rund 183.000 € ab dem Jahr 2027.

Analyse

1. Potenzial der Einsparungen:

  • Die Reduktion der Gebäudekosten um 50 % ist eine signifikante Einsparung, sofern eine alternative Nutzung der Räumlichkeiten praktikabel ist.
  • Die Maßnahme birgt zusätzliches Potenzial, wenn Synergieeffekte durch eine optimierte Raumauslastung erzielt werden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Realisierung hängt stark davon ab, ob geeignete Partner für eine Doppel- oder Mehrfachnutzung gefunden werden.
  • Die alternative Nutzung muss mit dem ursprünglichen Zweck der Räumlichkeiten kompatibel sein, was Anpassungen erforderlich machen könnte.

3. Risiken:

  • Die Nutzung durch andere Institutionen oder Gruppen könnte zu Konflikten oder Einschränkungen für die ursprünglichen Nutzer führen.
  • Eventuell notwendige bauliche Anpassungen könnten die Einsparungen schmälern.
  • Es besteht das Risiko, dass die volle 50%ige Reduktion nicht realisierbar ist, falls keine langfristigen Nutzungsvereinbarungen getroffen werden können.

Punkt 6 - Schulsozialarbeit

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