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Punkt 28 - Erhöhung der Grundsteuer B

Punkt 27 - Sponsoring

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme sieht eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von derzeit 519 auf 590 vor. Dadurch sollen jährliche Mehreinnahmen von 1.130.000 € ab 2026 generiert werden. Hintergrund ist die Anpassung an den erwarteten neuen Nivellierungssatz, der im Zuge der Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein steigen wird. Ohne Anpassung drohen geringere Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Analyse

1. Potenzial der Mehreinnahmen:

  • Die Maßnahme bringt signifikante zusätzliche Einnahmen und stabilisiert den Haushalt, ohne zusätzliche Verwaltungsaufwände zu verursachen.
  • Durch die Anpassung an den Nivellierungssatz werden Nachteile im kommunalen Finanzausgleich vermieden.

2. Praktische Umsetzung:

  • Die Erhöhung des Hebesatzes sollte frühzeitig kommuniziert werden, um Akzeptanz bei den Bürgern und der Wirtschaft zu schaffen.
  • Eine sozialpolitische Betrachtung ist notwendig, da die Grundsteuer auch auf Mieter umgelegt wird und somit einkommensschwache Haushalte zusätzlich belastet.

3. Risiken:

  • Die Erhöhung könnte auf Widerstand der Bevölkerung und von Eigentümerverbänden stoßen, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
  • Höhere Grundsteuern könnten negative Auswirkungen auf den lokalen Wohnungsmarkt haben, z. B. durch eine Erhöhung der Mietkosten.
  • Falls der erwartete Nivellierungssatz geringer ausfällt als prognostiziert, könnten die zusätzlichen Einnahmen geringer ausfallen als geplant.
Analyse Punkt 29 - Personalaufwendungen

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