Die Maßnahme sieht eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von derzeit 519 auf 590 vor. Dadurch sollen jährliche Mehreinnahmen von 1.130.000 € ab 2026 generiert werden. Hintergrund ist die Anpassung an den erwarteten neuen Nivellierungssatz, der im Zuge der Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein steigen wird. Ohne Anpassung drohen geringere Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.
1. Potenzial der Mehreinnahmen:
2. Praktische Umsetzung:
3. Risiken:
