11.75°C

All Stories

Update der Wedeler Schuldenuhr: Vorläufiger Jahresabschluss 2025 eingearbeitet

Der vorläufige Jahresabschluss 2025 der Stadt Wedel liegt inzwischen vor. Deshalb habe ich die Wedeler Schuldenuhr auf den aktuellen Stand gebracht.

Die gute Nachricht zuerst: Der Schuldenstand zum 31. Dezember 2025 ist niedriger ausgefallen als noch im Haushaltsentwurf 2026 angenommen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung.

Ein Grund zur Entwarnung ist das allerdings nicht. Die Gesamtverschuldung der Stadt bewegt sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. An den grundlegenden finanziellen Herausforderungen der Stadt Wedel ändert sich dadurch nichts.

Die wichtigsten Zahlen

Zum 31.12.2025 weist der vorläufige Jahresabschluss folgende Verbindlichkeiten aus:

Art der Verbindlichkeit 2025 2024 Veränderung
Investitionskredite 110.492.711,75 € 107.093.959,86 € +3.398.751,89 €
Kassenkredite 26.000.000,00 € 24.000.000,00 € +2.000.000,00 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.116.707,87 € 1.983.558,51 € +2.133.149,36 €
Sonstige Verbindlichkeiten 2.335.984,99 € 2.589.784,83 € −253.799,84 €
Transferverbindlichkeiten −47.764,30 € 84.276,97 € −132.041,27 €
Gesamt 142.897.640,31 € 135.751.580,17 € +7.146.060,14 €

Welche Arten von Verbindlichkeiten gibt es?

Nicht jede Verbindlichkeit der Stadt hat die gleiche Ursache oder Bedeutung.

Investitionskredite

Mit rund 110,5 Millionen Euro stellen Investitionskredite den mit Abstand größten Teil der Verbindlichkeiten dar. Sie werden zur Finanzierung langfristiger Investitionen aufgenommen, beispielsweise für Schulen, Straßen, Feuerwehrgebäude oder andere kommunale Infrastruktur.

Gegenüber dem Vorjahr sind diese Kredite um rund 3,4 Millionen Euro gestiegen.

Kassenkredite

Kassenkredite dienen nicht der Finanzierung von Investitionen, sondern der Sicherstellung der laufenden Zahlungsfähigkeit. Vereinfacht ausgedrückt gleichen sie kurzfristige Liquiditätsengpässe aus.

Zum Jahresende 2025 betrugen die Kassenkredite 26 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor lagen sie noch bei 24 Millionen Euro. Damit hat sich dieser Bereich nochmals um 2 Millionen Euro erhöht.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Hierunter fallen Rechnungen, die zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt waren. Dieser Betrag ist von rund 2,0 Millionen Euro auf 4,1 Millionen Euro gestiegen.

Solche Schwankungen können je nach Zahlungszeitpunkt und Rechnungslauf auftreten und lassen sich daher nicht unmittelbar mit einer dauerhaften Verschlechterung der Finanzlage gleichsetzen.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind leicht zurückgegangen und liegen nun bei rund 2,34 Millionen Euro.

Warum musste die Schuldenuhr angepasst werden?

Die bisherige Schuldenuhr beruhte auf den Planwerten des Haushaltsentwurfs 2026. Damals wurde für den 31.12.2025 von einem höheren Schuldenstand ausgegangen.

Mit dem vorläufigen Jahresabschluss liegen nun erstmals tatsächliche Bilanzwerte für das Jahr 2025 vor. Deshalb wurde der Ausgangswert der Schuldenuhr entsprechend angepasst.

Die Berechnungslogik bleibt unverändert: Die Schuldenuhr stellt keine Live-Abfrage des städtischen Rechnungswesens dar, sondern eine modellhafte Fortschreibung auf Basis der zuletzt verfügbaren Daten.

Weniger als prognostiziert – aber weiterhin eine ernste Lage

Dass der tatsächliche Stand der Verbindlichkeiten zum Jahresende 2025 niedriger ausfällt als ursprünglich prognostiziert, ist erfreulich. Jede geringere Verschuldung verschafft der Stadt etwas mehr finanziellen Handlungsspielraum.

Gleichzeitig wäre es falsch, daraus eine Entwarnung abzuleiten. Mit knapp 143 Millionen Euro Verbindlichkeiten und weiterhin hohen strukturellen Defiziten bleibt die finanzielle Situation der Stadt Wedel äußerst angespannt.

Die Ursachen der Wedeler Finanzkrise bestehen weiterhin fort und werden auch durch den etwas günstigeren Jahresabschluss nicht beseitigt.

Transparenz bleibt das Ziel

Die Schuldenuhr soll nicht dramatisieren, sondern Entwicklungen nachvollziehbar machen. Deshalb wird sie regelmäßig an neue, belastbare Zahlen angepasst und die zugrunde liegenden Daten werden offen dokumentiert.

Der aktuelle Stand basiert auf dem vorläufigen Jahresabschluss 2025 und den dort ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum 31.12.2025.

Quelle: Vorläufiger Jahresabschluss 2025 der Stadt Wedel, Verbindlichkeitenspiegel, Seite 369.

Umbau im Rathaus: Wo steht die Wedeler Stadtverwaltung?

In der letzten Ratssitzung am 02. Juli hat die Verwaltung einen aktuellen Sachstand zur „Strategischen Transformation der Stadt Wedel“ präsentiert. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff und wie weit ist der Umbau in unserem Rathaus? Um Ihnen einen transparenten Überblick über die Entwicklungen in unserer Kommunalverwaltung zu geben, habe ich die wichtigsten Punkte der Präsentation hier zusammengefasst.

Warum wird die Verwaltung umgebaut?

In den Jahren 2023 und 2024 wurde die gesamte Stadtverwaltung durch die „PD Berater der öffentlichen Hand GmbH“ auf ihre Strukturen und Prozesse hin untersucht. Die übergeordneten Ziele dieser Optimierung sind klar definiert:

  • Die Stadtverwaltung soll widerstandsfähiger werden, um auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben.
  • Es soll eine moderne Aufbaustruktur geschaffen werden, die sich strategisch an den tatsächlichen Aufgaben orientiert.
  • Durch schlankere Prozesse und direktere Abstimmungen sollen Abläufe effizienter werden.

Nachdem die Ergebnisse im Januar 2024 im Rat präsentiert wurden, blieb eine zeitnahe Umsetzung zunächst leider aus. Im April 2024 wurde der Transformationsprozess dann jedoch fortgeführt.

Was hat sich bisher getan? (Sachstand Juni 2026)

Seit dem Neustart des Projekts wurden bereits einige zentrale Maßnahmen umgesetzt:

  • Führungsebene: Im Februar 2024 wurde die Hauptsatzung geändert und die Position eines/einer Ersten Stadtrats/Stadträtin eingeführt.
  • Neue Stabsstellen: Im Juni 2025 wurde eine neue Stabsstelle für Wirtschaftsförderung geschaffen.
  • Umstrukturierung der Fachbereiche: Der bisherige Fachbereich Bürgerservice (FB 1) wurde aufgeteilt. Im September 2025 erfolgte die grundlegende Änderung der Einteilung in nun vier Fachbereiche.
  • Bürgerservice: Die Rathausinformation und die Telefonzentrale wurden im Oktober 2025 in den Fachdienst „Ordnung und Einwohnerservice“ integriert.
  • Personal & Organisation: In mehreren Fachdiensten – darunter Personal, Ordnung, Bildung, Kultur, Sport sowie Kinder, Jugend und Familie – wurden zwischen Ende 2024 und Mai 2026 umfassende interne und externe Organisationsuntersuchungen und Personalbemessungen durchgeführt.

Wie geht es weiter?

Der Umbau ist noch nicht abgeschlossen. Für die kommenden Monate stehen weitere wichtige Meilensteine an:

  • Voraussichtlich ab August/September 2026 soll die Stabsstelle Justiziariat in eine neue, gebündelte Stabsstelle für „Recht und Gremien“ überführt werden.
  • Ab September 2026 starten die Organisationsuntersuchungen in den Bereichen „Interner Dienstbetrieb“ und „Gebäudemanagement“.
  • Auch im Hintergrund wird weiter digitalisiert: Die Stadt arbeitet am Aufbau einer Prozesslandkarte[cite: 1]. Von insgesamt etwa 1.800 Verwaltungsprozessen sind mittlerweile rund 900 Tätigkeiten erfasst und abgebildet – die Hälfte ist damit geschafft.

*** Meine Meinung ***

Ich bin erfreut darüber, zu sehen, dass die Verwaltung hinter den Kulissen weiter an diesem wichtigen Thema gearbeitet hat und der Umbau voranschreitet. Die genauen Details und die weitreichenden Auswirkungen der einzelnen Strukturmaßnahmen werde ich mir in der nächsten Zeit jedoch noch in Ruhe ansehen und abschließend bewerten.

Sanierung der Steinberghalle: Steigende Kosten und die Auswirkungen auf das Elbestadion

Die Sanierung der Steinberghalle beschäftigt die Kommunalpolitik in Wedel weiterhin. Eine neue Beschlussvorlage der Verwaltung zeigt nun, dass die Baukosten gestiegen sind. Um das Projekt zeitnah umsetzen zu können, wird vorgeschlagen, finanzielle Mittel umzuwidmen, die ursprünglich für das Elbestadion vorgesehen waren.

Die Ausgangslage und die Kostenentwicklung

Die Steinberghalle, die in den Jahren 1980 bis 1981 erbaut wurde, weist Mängel in verschiedenen Bereichen wie Sanitäranlagen, Brandschutz, Lüftung, Heizung und Beleuchtung auf. Aus diesem Grund wurde die Sanierung der Halle in der Vergangenheit bereits politisch auf den Weg gebracht.

Die kalkulierten Kosten haben sich im Laufe der weiteren Planungen und Ausschreibungen jedoch verändert:

  • In einer früheren Planungsphase (Leistungsphase 3) lagen die geschätzten Gesamtkosten noch bei 4.733.000 Euro.
  • Im Oktober 2025 wurde ein Kostenanschlag in Höhe von 5.450.000 Euro ermittelt.
  • Nach einer öffentlichen Ausschreibung, bei der zunächst keine Angebote eingingen, und anschließenden Verhandlungen mit einem Bauunternehmen stiegen die Kosten auf rund 7.030.000 Euro.
  • Dies entspricht ungedeckten Mehrkosten in Höhe von rund 1.580.000 Euro.

Der Vorschlag der Verwaltung: Mittelverschiebung

Da für diese Mehrkosten aktuell kein Nachtrag im städtischen Doppelhaushalt vorgesehen ist, müssen die Mittel innerhalb des investiven Haushaltes umgeschichtet werden. Die Verwaltung empfiehlt, geplante Bauvorhaben im Elbestadion – konkret die Sanierung der Laufbahn sowie die Errichtung einer Werkstatt und Garage – auf das Jahr 2027 zu verschieben.

  • Die dadurch im Haushalt 2026/2027 frei werdenden Mittel sollen zugunsten der Steinberghalle umgewidmet werden.
  • Für das Elbestadion ist als Zwischenlösung eine Ausbesserung und Reinigung der Laufbahn vorgesehen, wofür Kosten von rund 15.000 Euro anfallen.
  • Durch dieses Vorgehen soll das Ziel erreicht werden, einen Generalplaner zeitnah zu beauftragen und die Sanierung der Steinberghalle ab Oktober 2026 zu beginnen.

Geprüfte Alternativen

Die Beschlussvorlage führt auf, welche anderen Optionen zur Debatte standen:

  • Verschiebung um zwei Jahre: Die Sanierung der Steinberghalle wird ausgesetzt und die Mittel für das Jahr 2028 neu angemeldet. Hierbei besteht aus Sicht der Verwaltung das Risiko, dass die Bausumme durch steigende Rohstoffpreise weiter anwachsen könnte.
  • Abriss und Neubau: Eine erste Schätzung für einen kompletten Neubau der Halle nach aktuellen Vorschriften beläuft sich auf etwa 12.000.000 Euro.

Einordnung und Meinung

Die Notwendigkeit, unsere Sportstätten instand zu halten, steht außer Frage. Beide Anlagen, sowohl die Steinberghalle als auch das Elbestadion, haben einen deutlichen Sanierungsbedarf. Leider lässt die Verwaltung in der Vorlage die Frage offen, warum ausgerechnet das Elbestadion die geeignetste Möglichkeit ist, Gelder für die Steinberghalle freizumachen – und ob es die einzige Möglichkeit ist. Diese finanzpolitische Priorisierung muss in den anstehenden Ausschüssen sachlich diskutiert werden.

Service-Informationen und Termine

Die Vorlage wird in den kommenden Tagen in den städtischen Gremien beraten:

  • Vorberatung im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF) am 18.06.2026
  • Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 22.06.2026
  • Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 02.07.2026

Weitere Informationen zum Thema:

 

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel

Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach. Jetzt abonnieren

Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2040: Die demografische Entwicklung in Wedel

Die Stadtplanung von morgen beginnt mit den Daten von heute. In der kommenden Ratssitzung am 4. Juni widmen wir uns der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in unserer Stadt. Auf der Tagesordnung steht ein Vortrag zur sogenannten „kleinräumigen Bevölkerungsprognose“ für den Kreis Pinneberg und für Wedel.

Was die Bevölkerungsprognose für unsere Stadt bedeutet

Hinter dem Fachbegriff der „kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose“ verbirgt sich eine Untersuchung, die aufzeigt, wie sich die Einwohnerzahlen, die Altersstruktur und die Haushaltsformen bis zum Jahr 2040 entwickeln werden. Diese Daten umfassen neben dem Kreis Pinneberg auch die Kreise Steinburg und Dithmarschen. Für uns in der Wedeler Kommunalpolitik sind diese Zahlen ein zentrales Werkzeug. Sie bilden die Arbeitsgrundlage für langfristige Planungen in den Bereichen Wohnraum, Infrastruktur, Bildung und Versorgung.

Im Rahmen des öffentlichen Teils der Ratssitzung wird der Diplom-Ingenieur Martin Albrecht einen etwa 25-minütigen Vortrag zu diesem Thema halten. Herr Albrecht ist Gesellschafter des Planungsbüros Gertz Gutsche Rümenapp und hat bereits die Prognose von 2017 für den Kreis Pinneberg sowie Abschätzungen für die Wedeler Schulentwicklungsplanung erarbeitet.

In seinem Vortrag wird er unter anderem auf folgende Fragen eingehen:

  • Wie verändern sich die Haushaltsstrukturen in Wedel bis 2040?
  • Welche Anforderungen ergeben sich daraus für den Wohnraum und die Versorgungsinfrastruktur?
  • Werden in Zukunft mehr Menschen nach Wedel ziehen oder die Stadt verlassen?
  • Wie ist die voraussichtliche Entwicklung von Geburtenzahlen und Sterbefällen?
  • Wie können wir als Stadt unsere Standortqualitäten nutzen?
  • Müssen wir bisherige Planungsannahmen anpassen?

Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto betont hierzu, dass die Prognose der Politik als Fundament für strategische Weichenstellungen beim städtischen Wachstum dient. Dies betrifft absehbare Bedarfe im Wohnungsbau, bei den Kindertagesstätten und Schulen sowie im Pflegebereich und weiteren kommunalen Handlungsfeldern.

Termine und Service-Informationen

Der Vortrag ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.

  • Datum: Donnerstag, 4. Juni
  • Uhrzeit: 19:00 Uhr
  • Ort: Ratssaal des Wedeler Rathauses, Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel

 

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.
Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.
Jetzt abonnieren

Neues zum Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) in Wedel: Zahlen, Varianten und die Frage „Was wäre, wenn nicht?“

Das geplante Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) im BusinessPark Elbufer nimmt weiter Form an. Die begleitende Beratungsgesellschaft cima hat dazu Ende Mai eine sehr detaillierte Ausarbeitung vorgelegt, welche die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb intensiv analysiert.

Vom gemischten Konzept zur Fokussierung auf Gründer

Der inhaltliche Schwerpunkt des Zentrums im Bereich der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik steht fest und wird von allen Projektpartnern getragen. Anpassungen gab es jedoch bei der Ausrichtung der künftigen Mietflächen.

Ursprünglich sah das Konzept einen ersten Bauabschnitt vor, bei dem neben Gründern auch Unternehmen auf dem freien Markt Flächen hätten anmieten können. Dieser Ansatz wurde aus triftigen Gründen verworfen. Eine Überprüfung durch Steuer- und Rechtsberater ergab, dass der Einsatz öffentlicher Mittel für frei vermietbare Büroflächen im Wettbewerb einen Eingriff ins Marktgeschehen darstellt und gegen das Beihilferecht verstoßen würde. Zudem hätte der Verlust steuerlicher Privilegien gedroht. Die Baukosten für diese freien Marktflächen hätten vollständig über Kredite finanziert werden müssen, wobei die Zinslast die potenziellen Mieteinnahmen deutlich überstiegen hätte.

Die Lösung besteht nun in einem angepassten ersten Bauabschnitt, der ausschließlich für Gründerinnen und Gründer vorgesehen ist. Es entsteht eine Gesamtnutzungsfläche von 1.295 Quadratmetern, die sich auf 846 Quadratmeter Bürofläche, 185 Quadratmeter für Labore und Produktion sowie 264 Quadratmeter Nebenflächen aufteilt. Das Zentrum bietet Raum für bis zu 21 junge Unternehmen. Die Mietdauer für die Gründer ist beihilferechtlich auf maximal fünf Jahre begrenzt.

Wie wird das GTZ organisiert und finanziert? Die Varianten im Detail

Ein wesentlicher Teil der Vorlage befasst sich mit der Finanzierung der Baukosten von voraussichtlich rund 9,11 Millionen Euro und der Deckung der laufenden Betriebskosten. Hierbei wurden im Kern zwei mögliche Hauptvarianten untersucht, die für uns in Wedel stark unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben:

  • Variante 1b (Besitz und Betrieb getrennt): Bei diesem Modell würden der Kreis Pinneberg und die Stadt Wedel jeweils 50 Prozent der Investitionskosten (je ca. 4,56 Millionen Euro) tragen. Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg (WEP) wäre nur Betreiberin, nicht aber Miteigentümerin. Die Stadt Wedel müsste eine eigene Kreditaufnahme über eine Besitzgesellschaft stemmen, da die WEP hier nicht zwischenfinanzieren dürfte. Dieses Modell führt zu einer hohen jährlichen Unterdeckung im Betrieb von insgesamt rund 435.000 Euro, von denen die Stadt Wedel jährlich durchschnittlich rund 183.000 Euro tragen müsste.
  • Variante 2 (Betrieb und Besitz bei der WEP - Vorzugsvariante): Dieses Modell sieht eine Drittelung der Kosten und der Verantwortung vor. Der Kreis Pinneberg, die Stadt Wedel und die WEP tragen jeweils ein Drittel der Investition (rund 3,04 Millionen Euro pro Partner). Die Stadt Wedel bringt ihren Anteil durch die Überlassung des Grundstücks ein. Ein entscheidender Vorteil: Der Anteil Wedels könnte durch die WEP gestundet werden, bis wir weitere Grundstücke im BusinessPark verkauft haben. Zudem liegt das jährliche Gesamtdéfizit im Betrieb in dieser Variante bei deutlich geringeren rund 108.000 Euro. Der Anteil für die Stadt Wedel beläuft sich hier auf lediglich rund 36.000 Euro jährlich.

Aufgrund der deutlich geringeren laufenden Belastung für den städtischen Haushalt und der besseren Zwischenfinanzierungsmöglichkeiten kristallisiert sich, laut cima die Variante 2 als die deutlich praktikablere Lösung heraus.

Was passiert, wenn wir gar nicht bauen? (Die sogenannte Nullvariante)

Die Ausarbeitung beleuchtet auch ganz sachlich die Folgen, falls man sich komplett gegen das GTZ entscheidet (Variante 0).

Zunächst einmal würde dies natürlich bedeuten, dass die oben genannten Investitionskosten und jährlichen Unterdeckungen für alle Partner entfallen. Diesen Einsparungen stehen jedoch gewichtige strategische und wirtschaftliche Nachteile gegenüber:

  • Der Kreis Pinneberg wäre der einzige Kreis in ganz Schleswig-Holstein ohne ein eigenes Gründerzentrum.
  • Der mühsam erarbeitete Branchenschwerpunkt in der zukunftsträchtigen Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik würde nicht aktiv gefördert.
  • Wir müssten damit rechnen, dass die Abwanderung innovativer Gründerinnen und Gründer ins nahegelegene Hamburg sich weiter verstetigt. Das Potenzial wandert ab, anstatt vor Ort gebunden zu werden.

Wirtschaftliche Perspektiven für unsere Region

Der Bau des Zentrums ist keine Immobilienspekulation, sondern eine klassische Maßnahme der Wirtschaftsförderung. Die Daten zeigen deutlich, warum das wichtig ist: Unternehmen, die in einem Gründerzentrum betreut werden, weisen im Durchschnitt eine Überlebensquote von 80 Prozent auf. Ohne ein solches Zentrum liegt dieser Wert (laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) im Schnitt bei nur 40 Prozent.

Die Prognosen in den vorliegenden Dokumenten gehen davon aus, dass die positiven Effekte durch neu geschaffene, hochqualifizierte Arbeitsplätze und die daraus resultierenden Steuereinnahmen (Gewerbe- und Einkommensteueranteile) die Ausgaben für den Betrieb des GTZ mittel- und langfristig übersteigen werden. So wird in der vereinfachten Stichjahresbetrachtung prognostiziert, dass nach 10 Jahren kumuliert rund 442.100 Euro pro Jahr an Steuereinnahmen für die Kommunen generiert werden könnten.


Weitere Informationen zum Thema

Die ausführliche Beratung dieser Unterlagen findet in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr des Kreises Pinneberg sowie des Wedeler Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2026 statt.

Ihr Jan Lüchau

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.
Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.
Jetzt abonnieren

Haushaltsplanung in Wedel: Was wir vom Kreis Pinneberg lernen können

Die Aufstellung des städtischen Haushalts ist eine der zentralsten Aufgaben der Kommunalpolitik. In Wedel gab es den Versuch, einen strukturierten Fahrplan für diesen Prozess zu etablieren. Ein Strategie-Workshop skizzierte dafür eine detaillierte Zeit- und Aufgabenplanung. Die Praxis der letzten Zeit zeigt jedoch: Dieser Ablauf hat sich im Alltag leider nicht vollumfänglich durchgesetzt. Ein Blick zum Kreis Pinneberg zeigt nun auf, wie ein verbindlicherer Rahmen aussehen kann. Der Kreis hat seinen Leitfaden für das Haushaltsjahr 2027 veröffentlicht, der Impulse für eine zielgerichtete Haushaltssicherung liefert.

Der Wedeler Ansatz in der Theorie

Das in Wedel entwickelte Modell sah vor, das Jahr mit der Erstellung eines vorläufigen Cockpitberichtes zum Jahresende des Vorjahres zu beginnen. Im Januar sollte die Analyse der Zielerreichung sowie die Prognose der mittelfristigen Haushaltsentwicklung stattfinden. Eine wesentliche Rolle spielte die für Ende März vorgesehene Strategieklausur des Rates, in der Handlungsschwerpunkte ausgewählt und das Investitionsprogramm aktualisiert werden sollten. Die Priorisierung von Investitionen war für den Zeitraum von März bis Mai angesetzt. Obwohl dieser Plan Instrumente zur Steuerung enthielt, wich die tatsächliche Haushaltsaufstellung in Wedel oft von diesem systematischen Prozess ab.

Verbindlichkeit und klare Leitplanken beim Kreis Pinneberg

Der Kreis Pinneberg wählt mit seiner Dienstanweisung einen stringenteren Weg. Der gesamte Leitfaden trifft Festlegungen, die für alle Organisationseinheiten uneingeschränkt gelten. Die Planung für 2027 ist konsequent auf die Haushaltskonsolidierung ausgerichtet.

Folgende Vorgaben des Pinneberger Leitfadens stechen dabei hervor:

  • Die Verantwortung für eine wirtschaftliche und sparsame Planung liegt nicht delegierbar bei den jeweiligen Leitungskräften.
  • Der Kreis gibt eine Einsparungsvorgabe vor, die eine Reduzierung von jährlich ein Prozent der Stellen bis 2028 beinhaltet.
  • Für den laufenden Sachaufwand wird das Jahresergebnis 2025 als Basis genommen und mit einer Steigerung von lediglich 3,5 Prozent kalkuliert.
  • Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts zu sichern, soll eine Investitionsumsetzungsquote von mindestens 60 Prozent erreicht werden.
  • Vor politischen Beschlüssen über Investitionen ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwingend erforderlich.
  • Alle Planungen erfordern eine aufgabenkritische Betrachtung, die Prozessoptimierung, Digitalisierung und Wirtschaftlichkeit in den Fokus rückt.

Meine Einschätzung zur Lage in Wedel

Für eine nachhaltige strukturelle Haushaltskonsolidierung müssen Verwaltung und Kommunalpolitik diszipliniert zusammenarbeiten. Die Reaktivierung eines festen Fahrplans, ergänzt um die verbindlichen Instrumente aus dem Pinneberger Modell, könnte der Wedeler Finanzpolitik die nötige Struktur geben. Wir müssen die Prioritäten klar setzen und auch unangenehme Fragen bei der Aufgabenkritik stellen, um unsere Handlungsfähigkeit als Stadt langfristig zu sichern. Das Pinneberger Dokument zeigt, dass klare Vorgaben und ein strikter Rahmen keine Hindernisse sind, sondern die Grundvoraussetzung für solide Finanzen.

Weitere Informationen zum Thema

Die vollständige Mitteilungsvorlage des Kreises Pinneberg können Sie im Bürgerinformationssystem (Allris) unter folgendem Link nachlesen:
Mitteilungsvorlage im Allris des Kreises Pinneberg

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.
Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.
Jetzt abonnieren

Zukunftssicherung des Reepschlägerhauses: Stiftungsmodell vs. Musikschul-Umzug

Das Reepschlägerhaus ist ein bedeutender kultureller Ort für unsere Stadt. Gleichzeitig besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes sowie an seiner Nutzung als kultureller Veranstaltungsort. Aufgrund unserer angespannten Haushaltslage ist die Gemeinde jedoch nicht mehr in der Lage, die für den Erhalt und Betrieb erforderlichen freiwilligen Leistungen dauerhaft zu tragen. Wie wir dieses Gebäude erhalten, sinnvoll nutzen und gleichzeitig den städtischen Haushalt entlasten können, wird derzeit intensiv diskutiert.

Der ursprüngliche Plan der Verwaltung: Einzug der Musikschule

Als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung hatte die Stadtverwaltung zunächst vorgeschlagen, die Verwaltung der Musikschule mittelfristig im Reepschlägerhaus unterzubringen. Hintergrund ist der enorme Sanierungsstau des aktuellen Musikschulgebäudes. Durch die Aufgabe des alten Gebäudes sollen hohe Sanierungs- und Unterhaltungskosten eingespart werden. Die rund 15 benötigten Räume für den Musikunterricht sollten in diesem Zuge ab dem Schuljahr 2027/2028 im Johann-Rist-Gymnasium, der Gebrüder-Humboldt-Schule und der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule integriert werden.

Dieser Entwurf sah vor, das Reepschlägerhaus aus Gründen des Datenschutzes und wegen der Instrumente ausschließlich durch die Musikschule zu nutzen. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS) am 15. April 2026 stieß dieser Vorschlag jedoch auf deutliche Kritik. Vertreter verschiedener Fraktionen bemängelten, dass das Gebäude dadurch für die breite Öffentlichkeit unzugänglich werden würde. Zudem wurde kritisiert, dass der Förderkreis Reepschlägerhaus e.V. nicht ausreichend in die veränderte Planung einbezogen worden war. Die Beschlussvorlage wurde daraufhin vertagt.

Das neue Konzept: Das Drei-Säulen-Modell des Fördervereins

Um eine Alternative zu bieten, wurde am 13. Mai 2026 ein neues Konzept vorgestellt. Das Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Gebäudes als Kulturstandort, seine denkmalgerechte Erhaltung sowie ein wirtschaftlich tragfähiger, nachhaltiger Betrieb.

Vorgeschlagen wird eine Struktur, die auf drei Säulen basiert:

  • Stiftung: Sie übernimmt das Eigentum, sichert den langfristigen Erhalt und garantiert den kulturellen Zweck. Zudem ist sie dafür zuständig, Mittel für Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude und Garten zu beschaffen.
  • gGmbH: Als Betriebsgesellschaft übernimmt sie den operativen Betrieb und organisiert die wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes.
  • Verein (e.V.): Der Verein bespielt den kulturellen Inhalt, hält den Kontakt zur Bevölkerung und zu anderen Vereinen und generiert Spenden sowie Beiträge.

Eine personelle Verquickung dieser drei Säulen soll vermieden werden, um Klarheit für Behörden, Investoren, Sponsoren und Mitglieder zu signalisieren. Durch die Trennung von Eigentum und Betrieb soll zudem das Risiko minimiert werden.

Schutzmechanismen für die Stadt Wedel

Für die Stadt stellt sich bei der Übertragung einer Immobilie stets die Frage der Sicherheit. Das Konzept sieht hierfür verbindliche Regelungen vor:

  • Rückfallklausel: Sollte die Stiftung ihren Zweck dauerhaft nicht mehr erfüllen können, fällt das Grundstück einschließlich Gebäude zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen an die Stadt zurück.
  • Strikte Zweckbindung: Das Grundstück und das Gebäude dürfen ausschließlich für gemeinnützige, insbesondere kulturelle Zwecke genutzt werden. Eine Änderung der Nutzung ist nicht möglich.
  • Veräußerungsverbot: Eine Veräußerung oder Belastung des Grundstücks ist nicht zulässig.
  • Kontrolle: Die Stiftung verpflichtet sich, der Stadt regelmäßig über die Nutzung, den Zustand des Gebäudes sowie über die wirtschaftliche Situation zu berichten und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Das vorgeschlagene Stiftungsmodell strebt eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt an. Es bietet das Potenzial, den Haushalt zu entlasten, da Betrieb und Finanzierung eigenständig organisiert werden, während das Gebäude dauerhaft kulturell gebunden bleibt. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie es weitergeht. 

 

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.
Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.
https://wedel-politik.de/newsletter-abonnieren

Aktuelles zur Straßensperrung im Autal: Antworten der Stadtwerke

Die andauernde Straßensperrung im Autal führt im Alltag vieler Wedelerinnen und Wedeler zu Einschränkungen. Um Klarheit in die Situation zu bringen, haben die CDU Fraktion bei den Stadtwerken Wedel offiziell nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Die Antworten liegen nun vor und ich möchte die wesentlichen Fakten hier mit Ihnen teilen.

Wann wird die Sperrung aufgehoben?

Eine schnelle Freigabe der Straße ist laut den Stadtwerken derzeit nicht in Sicht. Die Sicherheit hat hier Vorrang:

  • Die Verkehrseinschränkungen können erst vollständig aufgehoben werden, wenn die Standsicherheit des gesamten Straßenkörpers zweifelsfrei gewährleistet ist.
  • Aktuell führt ein unabhängiger Gutachter vor Ort Messungen und Analysen durch, um die genauen Ursachen für die Probleme zu ermitteln.
  • Auf Basis dieser Ergebnisse müssen dann die notwendigen Sanierungsmaßnahmen definiert werden.

Entstehen zusätzliche Kosten und wer zahlt?

Bei Bauverzögerungen stellt sich unweigerlich die Frage nach den Finanzen. Die Stadtwerke bestätigen, dass durch unvorhergesehene geotechnische Probleme und Zusatzmaßnahmen wie das Monitoring und das Gutachten Mehrkosten entstehen.

  • Höhe der Kosten: Eine genaue Summe lässt sich momentan noch nicht beziffern. Dies hängt vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen ab, die das Gutachten empfehlen wird. Die auflaufenden Kosten werden separat erfasst.
  • Kostenübernahme: Wer am Ende die Rechnung zahlt – und ob Kosten auf die ausführende Baufirma abgewälzt werden können – wird aktuell geprüft.
  • Klärung der Verantwortlichkeit: Das beauftragte Gutachten dient dazu, die Ursache der Setzungen objektiv festzustellen. Im Anschluss erfolgt eine juristische und versicherungstechnische Klärung. Voreilige Schuldzuweisungen wären laut Stadtwerken zum jetzigen Zeitpunkt unseriös.

Ausblick und weitere Informationen

Die Stadtwerke Wedel haben versichert, mit Hochdruck an der Klärung zu arbeiten und bedauern die Verzögerungen. Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass sich die laufenden Untersuchungen und die anschließende Planung der Sanierung noch bis in den Sommer 2026 erstrecken werden.

Quelle: Allris

Informiert bleiben – Der Newsletter für Wedel.

Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.

Jetzt Newsletter abonnieren

„Erhebliche Bedenken“ aus Kiel: Warum die Haushaltsgenehmigung für Wedel kein Grund zum Feiern ist.

Die Pressemitteilung aus dem Wedeler Rathaus liest sich wie eine Erfolgsmeldung: Die Bürgermeisterin zeigt sich erfreut über den genehmigten Doppelhaushalt 2026/27. Doch wer den Blick von der optimistischen Rhetorik weg und hin zum sechsseitigen Genehmigungsschreiben des Innenministeriums richtet, erkennt schnell: Die Lage ist alles andere als feierlich. Die Kommunalaufsicht hat die Kredite zwar freigegeben, stellt der Stadtverwaltung jedoch ein erschreckendes Zeugnis aus.

Die „erheblichen Bedenken“ der Aufsichtsbehörde

Während offiziell betont wird, dass die Investitionen nun umgesetzt werden können, spricht das Ministerium eine deutliche Sprache: Die Genehmigung erfolgt lediglich unter „Zurückstellung von erheblichen Bedenken“. Das Ministerium stellt klar, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Wedel nach der vorliegenden Planung nicht gegeben ist. Dass die Kredite überhaupt genehmigt wurden, liegt nicht an einer soliden Finanzplanung, sondern maßgeblich daran, dass den Investitionen rechtliche und faktische Notwendigkeiten zur Aufrechterhaltung der kommunalen Grundinfrastruktur zugrunde liegen.

Die versteckte Daumenschraube: Die Berichtsauflage

Was in der öffentlichen Darstellung der Stadt gänzlich unerwähnt bleibt: Die Genehmigung ist kein Freibrief, sondern an eine strikte Auflage gebunden. Bis zum 30. Oktober 2026 muss die Stadtverwaltung dem Ministerium über den Stand der noch offenen und aktualisierten Konsolidierungsmaßnahmen aus der „Haushaltssicherung 2028“ berichten. Wedel steht damit unter engmaschiger Beobachtung der Kommunalaufsicht.

Ignoranz gegenüber Sparvorgaben?

Besonders brisant ist die Kritik des Ministeriums an den laufenden Ausgaben. Während der Haushaltserlass empfiehlt, die bereinigten Aufwendungen um maximal 3,5 % gegenüber dem Ist-Ergebnis 2024 zu steigern, plant Wedel mit einem Plus von 6,53 %. Das Ministerium bezeichnet diesen Anstieg vor dem Hintergrund tendenziell rückläufiger Inflationsdaten als „nicht nachvollziehbar“. Hier stellt sich die Frage, warum die Stadtverwaltung die klaren Empfehlungen des Landes so deutlich ignoriert.

Der Weg in die bilanzielle Überschuldung

Die nackten Zahlen aus dem Schreiben zeichnen ein düsteres Bild für die kommenden Jahre:

  • Eigenkapital-Verzehr: Das Eigenkapital der Stadt schmilzt von 26,6 Mio. Euro Ende 2025 auf voraussichtlich minus 9,4 Mio. Euro bis Ende 2030. Das Ministerium nennt diese Entwicklung ausdrücklich „besorgniserregend“.
  • Schuldenberg: Die Gesamtverschuldung pro Kopf soll laut Prognose bis zum Jahr 2030 auf horrende 8.886 Euro ansteigen.
  • Umsetzungsstau: Trotz großer Ankündigungen betrug die Umsetzungsquote bei Investitionsauszahlungen im Jahr 2025 lediglich rund 45 % und lag damit deutlich unter der geforderten Mindestquote von 60 %.

Fazit: PR-Glanz überdeckt finanzielle Sackgasse

Die Kommunikation der Stadt ist ein Paradebeispiel für politisches „Framing“. Wo von Handlungsfähigkeit gesprochen wird, beschreibt das Ministerium eine strukturelle Schieflage, die kaum noch beherrschbar scheint. Die Genehmigung ist kein Erfolg lokaler Politik, sondern ein letzter Warnschuss aus Kiel. Anstatt eine Genehmigung mit „erheblichen Bedenken“ als Erfolg zu verkaufen, sollte die Verwaltung lieber erklären, warum sie die Ausgaben fast doppelt so stark steigert, wie es das Land empfiehlt.

Alarmstufe Rot im Elbestadion: Ernst-Barlach-Schule schlägt wegen massiver Mängel Alarm

In einem deutlichen Brandbrief wendet sich die Sportfachschaft der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule (EBG) an die Stadt Wedel. Die Lehrkräfte sehen sich kaum noch in der Lage, den geforderten Sportunterricht sicher und ordnungsgemäß durchzuführen. Der zunehmende Verfall der Anlagen stellt mittlerweile ein erhebliches Verletzungsrisiko dar.

Während die Rasenfläche des Fußballfeldes optisch gepflegt erscheint, zeichnet der Bericht der Sportfachschaft für die restlichen Leichtathletikanlagen ein verheerendes Bild. Trotz der angespannten Haushaltslage der Stadt dürfe der schleichende Verfall nicht dazu führen, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Vereinssportler aufs Spiel gesetzt werde.

Die Tartanbahn: Von der Sanierung zur Stolperfalle

Besonders kritisch wird der Zustand der Laufbahn bewertet. Eine vor Jahren in Aussicht gestellte Renovierung blieb bisher aus. Stattdessen belasten die Folgen von Voruntersuchungen den Betrieb:

  • Verletzungsgefahr: Herausgeschnittene Probestücke wurden lediglich mit Splitt aufgefüllt und bilden nun gefährliche Stolperfallen.
  • Mangelhafte Markierungen: Bahnmarkierungen sowie Kennzeichnungen für Hürden, Start und Ziel sind kaum noch erkennbar oder fehlerhaft.
  • Wasserschäden: Bei Regen bilden sich große Pfützen auf der Bahn, zudem treten Risse und Wölbungen im Belag auf.

Mängel am Sportequipment

Nicht nur die bauliche Substanz, auch die Ausstattung des Stadions ist laut EBG in einem bedenklichen Zustand:

  • Hürden: Durch Witterungseinflüsse verrottete Hürdenbretter bergen ein hohes Verletzungsrisiko beim Reißen der Hürde. Der Transportwagen ist aufgrund festgefressener Räder unbrauchbar.
  • Sandgrube: Die Sprunganlage verfügt über keine Abdeckung und wird als „Katzenklo“ zweckentfremdet. Ein hygienischer Sportbetrieb ist kaum möglich; zudem fehlt es an ausreichend Sand.
  • Hochsprunganlage: Die Räder der Abdeckung an der neu angeschafften Anlage sind bereits abgebrochen, wodurch diese nicht mehr bewegt werden kann.
  • Spezialdisziplinen: Die Anlagen für Stabhochsprung, Kugelstoßen und Hindernislauf sind entweder deplatziert, unvollständig oder aufgrund ihres Zustands schlichtweg unbenutzbar.

Sicherheit und Vandalismus

Ein weiteres zentrales Problem ist die mangelnde Kontrolle des Geländes. Das rund um die Uhr geöffnete Stadion und die unkontrollierte Schlüsselvergabe führen vermehrt zu:

  • Vandalismus und Diebstahl von Sportgeräten.
  • Aufgebrochenen Materialschränken und verfallenden Regiegebäuden.

Besonders schwer wiegt der Hinweis der Sportfachschaft auf das Fehlen jeglicher vorschriftsmäßiger Erste-Hilfe-Ausrüstung oder eines Defibrillators auf dem gesamten Gelände.

Appell an die Verantwortlichen

Die Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule appelliert eindringlich an die Stadt Wedel, ihrer Verantwortung als Eigentümerin gerecht zu werden. Es müsse sichergestellt werden, dass sicherheitsrelevante Reparaturen zeitnah erfolgen, um den Bildungsauftrag im Fach Sport weiterhin unbedenklich erfüllen zu können.

Please fill the required field.
Image

Download Our Mobile App

Image
Image