Das Reepschlägerhaus ist ein bedeutender kultureller Ort für unsere Stadt. Gleichzeitig besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes sowie an seiner Nutzung als kultureller Veranstaltungsort. Aufgrund unserer angespannten Haushaltslage ist die Gemeinde jedoch nicht mehr in der Lage, die für den Erhalt und Betrieb erforderlichen freiwilligen Leistungen dauerhaft zu tragen. Wie wir dieses Gebäude erhalten, sinnvoll nutzen und gleichzeitig den städtischen Haushalt entlasten können, wird derzeit intensiv diskutiert.
Als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung hatte die Stadtverwaltung zunächst vorgeschlagen, die Verwaltung der Musikschule mittelfristig im Reepschlägerhaus unterzubringen. Hintergrund ist der enorme Sanierungsstau des aktuellen Musikschulgebäudes. Durch die Aufgabe des alten Gebäudes sollen hohe Sanierungs- und Unterhaltungskosten eingespart werden. Die rund 15 benötigten Räume für den Musikunterricht sollten in diesem Zuge ab dem Schuljahr 2027/2028 im Johann-Rist-Gymnasium, der Gebrüder-Humboldt-Schule und der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule integriert werden.
Dieser Entwurf sah vor, das Reepschlägerhaus aus Gründen des Datenschutzes und wegen der Instrumente ausschließlich durch die Musikschule zu nutzen. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS) am 15. April 2026 stieß dieser Vorschlag jedoch auf deutliche Kritik. Vertreter verschiedener Fraktionen bemängelten, dass das Gebäude dadurch für die breite Öffentlichkeit unzugänglich werden würde. Zudem wurde kritisiert, dass der Förderkreis Reepschlägerhaus e.V. nicht ausreichend in die veränderte Planung einbezogen worden war. Die Beschlussvorlage wurde daraufhin vertagt.
Um eine Alternative zu bieten, wurde am 13. Mai 2026 ein neues Konzept vorgestellt. Das Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Gebäudes als Kulturstandort, seine denkmalgerechte Erhaltung sowie ein wirtschaftlich tragfähiger, nachhaltiger Betrieb.
Vorgeschlagen wird eine Struktur, die auf drei Säulen basiert:
Eine personelle Verquickung dieser drei Säulen soll vermieden werden, um Klarheit für Behörden, Investoren, Sponsoren und Mitglieder zu signalisieren. Durch die Trennung von Eigentum und Betrieb soll zudem das Risiko minimiert werden.
Für die Stadt stellt sich bei der Übertragung einer Immobilie stets die Frage der Sicherheit. Das Konzept sieht hierfür verbindliche Regelungen vor:
Das vorgeschlagene Stiftungsmodell strebt eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt an. Es bietet das Potenzial, den Haushalt zu entlasten, da Betrieb und Finanzierung eigenständig organisiert werden, während das Gebäude dauerhaft kulturell gebunden bleibt. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie es weitergeht.