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Neujahrsempfang 2026 in Wedel: Zwischen Haushaltsrealität und Krisenmanagement

WEDEL | 25. Januar 2026 – Am heutigen Sonntag versammelten sich Bürgerinnen, Bürger sowie Vertreter aus Politik und Wirtschaft im Rathaus der Stadt Wedel zum traditionellen Neujahrsempfang.

Im Fokus der Reden von Stadtpräsident Julian Fresch und Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto standen die finanzielle Konsolidierung der Elbestadt, der Rückblick auf eine bewegte Januarwoche sowie die feierliche Verleihung der Ehrennadeln.


Stadtpräsident Julian Fresch: Ein „Rendezvous mit der Realität“

Stadtpräsident Julian Fresch (CDU) eröffnete den Empfang mit einer deutlichen Bestandsaufnahme. Er bezeichnete das Jahr 2025 als „Jahr der Erdung“. Nach den politischen Differenzen der Vergangenheit sei nun eine Phase der Sachlichkeit eingekehrt.

Fresch betonte, dass die angespannte Haushaltslage und der enorme Sanierungsstau bei der Infrastruktur – insbesondere bei Schulen und Sportstätten – keinen Raum für „Wunschlisten“ ließen. Für 2026 gab er drei klare Leitlinien vor:

  • Priorisierung: Konzentration auf Bildung und den Erhalt der Kernsubstanz.
  • Transparenz: Schmerzhafte Entscheidungen müssen gegenüber Politik, Presse und Bevölkerung besser erklärt werden.
  • Zusammenhalt: Das Ehrenamt, Vereine und Nachbarschaften sind das Fundament des Gemeinwesens.

Er warb eindringlich für eine Abkehr von der „Dauerempörung“ und für einen respektvollen, lösungsorientierten politischen Diskurs.


Bürgermeisterin Fisauli-Aalto: „Jeder Euro zählt“

Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto blickte auf ein ereignisreiches erstes volles Amtsjahr zurück. Sie begründete den späten Termin des Empfangs mit der dramatischen zweiten Januarwoche, in der Wedel durch Extremwetter („Tief Elli“) und eine Großevakuierung nach einem Bombenfund (6.000 betroffene Haushalte) gefordert war.

Erfolge trotz Sparkurs

Trotz eines Sanierungsstaus von rund 250 Millionen Euro konnte die Verwaltungschefin positive Meilensteine für 2025 verkünden:

  • Bildung & Soziales: Richtfest an der Albert-Schweitzer-Schule, Fortschritte am Johann-Rist-Gymnasium (JRG) sowie die Rettung von vier Kitas nach einer Trägerinsolvenz.
  • Finanzen: Durch ein konsequentes Haushaltssicherungspaket konnten bereits 5,21 Millionen Euro eingespart werden.
  • Infrastruktur: Umsetzung der Fahrradzone am Geesthang und Modernisierung des digitalen Bürgerangebots auf der städtischen Website.

Fisauli-Aalto kritisierte zudem die Verbreitung von Desinformation in sozialen Netzwerken und rief dazu auf, dem mit Fakten und persönlichem Miteinander zu begegnen. Ihr Motto für 2026: „Dranbleiben“, um die finanzielle Selbstbestimmung der Stadt Wedel zurückzugewinnen.

„Es geht nicht um Sie oder mich. Es geht um uns.“
— Richard von Weizsäcker (zitiert von J. Fisauli-Aalto)

Würdigung des Ehrenamts: Die Ehrennadel-Träger 2025

Ein emotionaler Höhepunkt war die Verleihung der Ehrennadel der Stadt Wedel an drei Bürger:

  • Jutta Kross: Für ihr langjähriges Engagement in der Hospizbegleitung, der Flüchtlingshilfe und im Kinderschutzbund.
  • Heinz Gläser: Für seinen Einsatz im Museum „Möller Technicon“, wo er insbesondere Jugendlichen Technikgeschichte näherbringt.
  • Michael Rein: Der Erste Hauptbrandmeister wurde für 33 Jahre aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Wedel und seine Verdienste um die Jugendfeuerwehr ausgezeichnet.

Der Empfang endete mit einem Austausch beim traditionellen Sektempfang, bei dem die Gäste die Gelegenheit nutzten, die drängenden Themen der Stadtpolitik in persönlicher Runde zu diskutieren.

HFA-Sitzung Wedel: Haushaltsdebatte, Sicherheit im Rathaus und „Mittendrin“

Status-Update zur Kommunalpolitik in Wedel am 19. Januar 2026.

Warum wird der Haushalt 2026/2027 erst im Februar beschlossen?

Die Entscheidung über die Haushaltssatzung wurde vertagt, um den Fraktionen zusätzliche Beratungszeit einzuräumen. Die aktuelle Finanzlage ist kritisch: Wedel steht vor einem strukturellen Defizit im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit von ca. 27 Mio. Euro in den kommenden 3 Jahren und einem Kassenkreditbedarf von bis zu 85 Mio. Euro.

Wichtige Anträge im Überblick:

  • CDU-Begleitbeschluss: Fokus auf Haushaltssicherung 2028 und Einsparungen.
  • WSI-Einzelhaushalt: Antrag auf Abkehr vom Doppelhaushalt für das Jahr 2026.

Hinweis: Ausführliche Analysen zum Begleitbeschluss und zum Haushaltsformat werden in Kürze separat veröffentlicht.

Sicherheit im Rathaus: Wie reagiert die Stadt auf Gewalt gegen Personal?

Nach schweren Vorfällen, darunter Bedrohungen mit Waffen, führt Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto neue Sicherheitsstandards ein:

  • Einsatz eines Sicherheitsdienstes während der Servicezeiten (Investition: 54.900 €/Jahr).
  • Installation der Gisbo-Alarmsoftware für Notrufe vom Arbeitsplatz.

Ist der Erhalt des Stadtteilzentrums „Mittendrin“ wirtschaftlich?

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Verwaltung prognostiziert beim Erhalt im Eigentum einen Kostenvorteil von 185.000 Euro über 30 Jahre. Ein vorliegendes Investorenangebot von 500.000 € wurde im Vergleich zum Bodenrichtwert als zu gering bewertet.

Position von CDU und FDP: Beide Fraktionen lehnten die Vorlage ab. Sie kritisieren fehlende Informationen und zweifeln die Belastbarkeit der vorgelegten Zahlen an. Die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung reiche nicht aus.

Priorisierung: Badebucht vor Kleinteiligkeit

Der HFA überwies mehrere Anträge (u. a. für das Elbestadion und die JRG-Sportanlage) zur Entscheidung in den Rat. Im Fokus steht die Priorisierung: Der bereits gestellte Förderantrag für die Sanierung der Badebucht hat aufgrund seines Umfangs und der regionalen Bedeutung Vorrang vor kleineren Projekten. Es muss noch geklärt werden, inwieweit zu viele Anträge schädlich wären. Eventuell könnte es passieren, dass ein kleiner Antrag genehmigt wird und dafür die Badebucht nicht. 

Tourismusabgabe statt Bettensteuer

Eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen: Die Verwaltung soll die Einführung einer Tourismusabgabe prüfen. Im Gegensatz zu einer Bettensteuer, die Beherbergungsbetriebe einseitig belasten würde, ermöglicht die Tourismusabgabe eine zweckgebundene Finanzierung der touristischen Infrastruktur in Wedel, ohne die lokalen Betriebe durch zusätzliche Bürokratie oder Kosten zu schwächen.

Transparenz durch modernes Berichtswesen

Die CDU forderte eine verbindliche Richtlinie für das städtische Berichtswesen nach dem Vorbild der Stadt Elmshorn. Ziel ist eine datenbasierte Steuerung der Finanzen und Projekte gemäß den Vorgaben des Landesrechnungshofes. Der Antrag wurde einstimmig dem Rat empfohlen. 

Autor: Jan Lüchau

Sondervermögen Infrastruktur: Wedel erhält 15,26 Millionen Euro

Rubrik: Aktuelles • Stand: Januar 2026

Wedel. Das Land Schleswig-Holstein hat die kommunalen Einzelbudgets aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ veröffentlicht. Aus den nun vorliegenden Zahlen geht hervor: Die Stadt Wedel erhält einen Gesamtbetrag von 15.262.018,19 Euro. Die Mittel sind zweckgebunden und sollen Investitionen in Infrastruktur sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Klimaneutralität ermöglichen.

Hintergrund: Milliarden für Investitionen in Kommunen

Der kommunale Anteil des Sondervermögens in Schleswig-Holstein beträgt insgesamt 2.144.250.000 Euro. Nach der zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden abgestimmten Systematik werden die Mittel auf Kreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden verteilt.

Für die Verteilung innerhalb der jeweiligen Gruppen gilt ein einheitlicher Schlüssel: 90 Prozent nach Einwohnerzahl und 10 Prozent nach Finanzkraft. Grundlage sind die Einwohnerzahlen (Stichtag 31. Dezember 2024) sowie ein mehrjähriger Durchschnitt der Finanzkraft (2020 bis 2024). 

15,26 Millionen Euro für Wedel: Größenordnung ist deutlich

Mit 15,26 Millionen Euro erhält Wedel eine Summe, die für eine Stadt dieser Größe haushaltspolitisch relevant ist. Anders als bei kleineren Förderprogrammen geht es hier um Beträge, die in der Investitionsplanung spürbar wirken können – insbesondere bei großen, langfristig gebundenen Vorhaben.

Wofür Wedel das Geld realistisch nutzen kann

Angesichts der angespannten Haushaltslage ist jedoch nicht zu erwarten, dass Wedel mit den Mitteln „zusätzliche“ neue Großprojekte startet. Wahrscheinlicher ist, dass das Sondervermögen vor allem dabei hilft, bereits geplante und zwingend notwendige Investitionen abzusichern – etwa Sanierungen, Substanzerhalt und Infrastrukturmaßnahmen, die ohnehin anstehen.

Gerade in einer Situation, in der viele Investitionen sonst vollständig über Kredite finanziert werden müssten, kann die Finanzspritze zwei Effekte haben:

  • Finanzierungssicherheit: Notwendige Investitionen können umgesetzt werden, ohne dass Maßnahmen verschoben oder gestreckt werden müssen.
  • Weniger zusätzliche Verschuldung: Wenn Investitionen teilweise aus Zuschüssen bezahlt werden, wächst der kommunale Schuldenberg für dieselben Maßnahmen weniger stark.

Damit wirkt das Sondervermögen in der Praxis weniger als Startsignal für neue Projekte, sondern eher als Hebel zur Stabilisierung der Investitionsfähigkeit – und als Möglichkeit, den Druck auf die Kreditaufnahme bei ohnehin notwendigen Maßnahmen zu reduzieren.

Quelle

Bombenentschärfung in Wedel: 6000 Haushalte evakuiert – Einsatz endet erfolgreich

Am Sonntag, 11. Januar, ist in Wedel eine 250 Kilogramm schwere amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg erfolgreich entschärft worden. Der Kampfmittelräumdienst des LKA entfernte die Zünder am frühen Nachmittag, die Polizei gab kurz danach Entwarnung. Etwa 6000 Haushalte konnten in ihre Wohnungen zurückkehren. 

Evakuierung im 1000-Meter-Radius

Ordnungsbehörde und Polizei hatten einen Sperrkreis von rund 1000 Metern um den Fundort im Industriegebiet eingerichtet. Betroffen waren Wohnviertel, Kleingartenanlagen und Teile des Gewerbegebiets. Die Evakuierung sollte bis 11 Uhr abgeschlossen sein, verzögerte sich jedoch wetterbedingt: Schnee und Eis erschwerten den Verkehr, einzelne Personen mussten per Liegendtransport abgeholt werden.

Insgesamt waren über 220 Einsatzkräfte im Einsatz – darunter Feuerwehr, DRK, THW, DLRG und Mitarbeitende der Stadt. Die Ernst-Barlach-Schule diente als Notunterkunft; zeitweise wurde sie voll ausgelastet.

Vorbereitung im Tauchrohr bei minus 14 Grad

Die Bombe lag tief in einem Beton- bzw. Tauchrohr auf dem ehemaligen Ytong-Gelände. Ein Berufstaucher spülte am Vormittag die Zündbereiche frei und manövrierte den Blindgänger in eine Halterung – Arbeiten unter extremen Minusgraden.

Erst gegen 13:00 Uhr konnten die Entschärfer beginnen. Sprengmeister Mirko Haack vom LKA berichtete später, die Zünder hätten sich gut entfernen lassen. Trotz der Routine der Experten war es aufgrund der Temperaturen ein außergewöhnlicher Einsatz.

Entwarnung und Rückkehr der Anwohner

Kurz nach 14 Uhr meldete die Polizei die erfolgreiche Entschärfung. Die Sperrungen wurden aufgehoben, Shuttle-Busse nahmen ihren Rückweg auf, und Anwohner kehrten nach stundenlangem Warten in ihre Wohnungen zurück. Viele zeigten sich erleichtert auch Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto, die den Einsatz im Lagezentrum der Feuerwache begleitete.

Die Stadt Wedel bedankte sich ausdrücklich für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger sowie für die Zusammenarbeit aller beteiligten Organisationen.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Wedel

Eine entschärfte, stark verschmutzte 250-Kilogramm-Weltkriegsbombe liegt auf einer Metallhalterung, die auf einer Holzpalette im verschneiten Außenbereich steht.
Quelle: Wedel.de

Fliegerbombe im Industriegebiet: Große Evakuierung am 11. Januar in Wedel

In Wedel wird am Sonntag, den 11. Januar, eine 250-kg-Fliegerbombe im Industriegebiet entschärft. Der Gefahrenbereich (1000m Radius) muss bis 11 Uhr geräumt sein.

Bei Sondierungsarbeiten im Industriegebiet ist am 7. Januar eine amerikanische 250-Kilogramm-Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt worden. Der Kampfmittelräumdienst des LKA hat die Entschärfung für Sonntag, den 11. Januar, angesetzt. Für rund 6000 Haushalte bedeutet das: Der Gefahrenbereich muss spätestens bis 11 Uhr vollständig geräumt sein.

Gezielte Suche führte zum Fund

Die Bombe wurde auf einer bekannten Kampfmittelverdachtsfläche gefunden. Grundlage waren ausgewertete alliierte Luftbildaufnahmen sowie magnetische Messungen vor Ort. Identifiziert wurde eine Fliegerbombe mit Kopf- und Heckzünder.

1000-Meter-Sperrkreis – mehrere Wohngebiete betroffen

Die Ordnungsbehörde hat gemeinsam mit der Polizei eine Sperrzone im Radius von etwa 1000 Metern eingerichtet. Der Bereich umfasst Teile des Industriegebiets, Kleingartenanlagen sowie umliegende Wohnstraßen. Eine detaillierte Übersicht stellt die Stadt als PDF bereit:

Straßenverzeichnis der betroffenen Bereiche:
https://www.wedel.de/fileadmin/user_upload/media/pdf/Rathaus_und_Politik/Presse/Stra%C3%9Fenverzeichnis.pdf

Die Evakuierung beginnt am Sonntagmorgen. Ab 11 Uhr darf sich niemand mehr innerhalb der Sperrzone aufhalten. Die Dauer des Einsatzes ist abhängig vom Zustand der Zünder und kann mehrere Stunden betragen.

Busverkehr eingestellt – Straßen gesperrt

Während der Entschärfung bleibt der gesamte Bereich gesperrt. Der Busverkehr wird eingestellt, es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Stadt empfiehlt, das Gebiet großräumig zu umfahren. Auch Seitenstraßen werden kurzfristig geräumt, um einen reibungslosen Ablauf zu sichern.

Hinweise für betroffene Haushalte

Die Stadt bittet die Bewohnerinnen und Bewohner, rechtzeitig ihre Wohnungen zu verlassen und Folgendes mitzunehmen:

  • notwendige Medikamente

  • persönliche Verpflegung

  • wichtige Unterlagen

  • Versorgung für Haustiere

Wer keine Ausweichmöglichkeit hat, kann ab 9 Uhr in die Mensa der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule ausweichen. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität bietet die Stadt Transporte in diese Unterbringung an – eine Anmeldung ist über das Bürgertelefon möglich.

Kontaktstellen

  • Bürgertelefon im Rathaus: 04103 / 707 8000
    Besetzt von Freitag bis Sonntag jeweils 8–17 Uhr.

Sobald die Bombe entschärft ist, gibt die Polizei Entwarnung und hebt die Sperrung auf.

Ernüchterung statt Euphorie: Was das Scheitern in Tornesch und Holm für Carsharing in Wedel bedeutet

In Wedel wurde der Beschluss zur Ausschreibung eines Carsharing-Angebots unter anderem mit dem Verweis auf das erfolgreiche Modell "Dorfstromer" in der Nachbargemeinde Holm getroffen. Auch die Grünen verwiesen in ihrem Antrag auf das Potenzial des Projekts und forcierten die Umsetzung – trotz offener Fragen zur Finanzierung und wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Ein aktueller Bericht in der SHZ vom 5. Januar 2026 zeichnet nun ein deutlich ernüchterndes Bild.

Holm: 40 Prozent Auslastung, monatliche Verluste

Seit Juli 2025 ist das Carsharing-Projekt „Dorfstromer“ in Holm aktiv. Nach einem halben Jahr liegt die Auslastung bei gerade einmal 40 Prozent. Das entspricht etwa 24 Stunden Fahrzeugnutzung im Monat – gebraucht werden aber mindestens 120 Stunden, um die Kosten zu decken. Die Differenz von rund 500 Euro monatlich übernimmt derzeit die Raiffeisenbank Elbmarsch. Selbst die Projektverantwortliche Uta Brodersen spricht von einer „gewissen Scheu vor dem Neuen“ – sowohl beim E-Auto selbst als auch bei der Bedienung der App.

Tornesch: Komplettes Aus für kommunales Angebot

Noch klarer ist die Bilanz in Tornesch. Dort wird das von den Stadtwerken Südholstein betriebene Angebot „Moin“ zum Jahresende eingestellt. Sechs Fahrzeuge erzielten dort durchschnittlich nur eine Fahrt pro Tag. Hinzu kamen hohe Reparaturkosten und Administrationsaufwand. Fazit der Stadtwerke: „Aufwand und Erlöse standen in keinem vertretbaren Verhältnis mehr.“

Was heißt das für Wedel?

Die Grünen hatten im UBF-Ausschuss argumentiert, dass das Modell des Dorfstromers tragfähig sei, und im Antrag betont, dass für die Stadt keinerlei Folgekosten entstünden. Beides ist nach heutiger Faktenlage mindestens fragwürdig. Denn sowohl Holm als auch Tornesch zeigen: Ohne dauerhafte Quersubventionierung oder ehrenamtlichen Einsatz rechnet sich ein solches Angebot nicht.

Stadtwerke und Stadtsparkasse haben in Wedel klargestellt, dass sie keine wirtschaftliche Absicherung übernehmen werden. Auch eine zusätzliche Infrastruktur (z. B. Ladesäulen) verursacht Kosten, die gedeckt werden müssen. Der Hinweis auf Holms „Erfolg“ war also mehr Wunsch als Wirklichkeit.

Fazit

Carsharing kann ein sinnvoller Baustein moderner Mobilität sein. Aber es braucht eine ehrliche Diskussion darüber, wie es konkret finanziert und dauerhaft betrieben werden soll. Politische Symbolprojekte, die auf schönen Broschüren und App-Icons beruhen, helfen nicht weiter. Die CDU Wedel steht solchen Ideen nicht grundsätzlich entgegen – aber sie fordert zu Recht: Erst rechnen, dann handeln.

Und vielleicht auch: Erst nachdenken, dann beantragen.

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Sondervermögen: Was SH-Kommunen bekommen – und Wedel rechnerisch

Stand: Januar 2026 • Rubrik: Aktuelles

Schleswig-Holstein/Kiel/Wedel. Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stehen Schleswig-Holstein zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung. Ein erheblicher Teil soll direkt bei Städten, Gemeinden und Kreisen ankommen. Ziel ist es, Investitionsrückstände abzubauen und notwendige Vorhaben trotz angespannter Haushaltslagen finanzieren zu können.

Nach der Vereinbarung zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden werden 62,5 Prozent des schleswig-holsteinischen Anteils pauschal an die Kommunen weitergegeben. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur für die im Gesetz vorgesehenen Investitionsbereiche eingesetzt werden – darunter kommunale Infrastruktur, Gebäude, Bildungseinrichtungen und Klimaschutz-/Klimaanpassungsmaßnahmen.

Wie viel Geld an die Kommunen geht – und wie es verteilt wird

Der kommunale Anteil des Sondervermögens in Schleswig-Holstein beträgt insgesamt 2.144.250.000 Euro. Dieser Betrag wird auf drei Kommunalgruppen aufgeteilt:

  • Kreise: 575.083.333,33 Euro (26,81979 %)
  • Kreisfreie Städte: 556.083.333,33 Euro (25,9337 %)
  • Kreisangehörige Städte und Gemeinden: 1.013.083.333,33 Euro (47,24651 %)

Innerhalb dieser Gruppen gilt ein einheitlicher Schlüssel: 90 Prozent nach Einwohnerzahl und 10 Prozent nach Finanzkraft/Finanzschwäche (ermittelt auf Basis eines mehrjährigen Durchschnitts). Damit profitieren alle Kommunen grundsätzlich aus dem Einwohneranteil – zusätzlich kann je nach Finanzkraft ein Anteil aus dem 10-Prozent-Topf hinzukommen.

Rechnerische Näherung: Welche Größenordnung ist für Wedel denkbar?

Wedel ist eine kreisangehörige Stadt und fällt damit in den Verteilungstopf der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Für eine journalistische Näherung lässt sich eine überschlägige Größenordnung ableiten. Diese Rechnung ist keine offizielle Zuweisung, sondern eine transparente Einordnung auf Basis des bekannten Verteilmechanismus.

Näherungsrechnung für Wedel (ohne Finanzkraft-Komponente)

  • Topf kreisangehörige Städte/Gemeinden: 1.013.083.333,33 €
  • Davon 90 % nach Einwohnerzahl: ca. 911.775.000 €
  • Grobwert pro Einwohner (SH): ca. 309 €
  • Wedel (ca. 34.500 Ew.): ca. 10–11 Mio. €

Wichtig: Zusätzlich dürfte Wedel auch aus dem 10%-Anteil (Finanzkraft) einen Betrag erhalten. Die genaue Höhe ist ohne die landesweite Berechnung nicht seriös bezifferbar.

Die Rechnung zeigt vor allem die Größenordnung: Allein aus dem Einwohneranteil könnte Wedel rechnerisch im Bereich von rund 10 bis 11 Millionen Euro liegen. Der tatsächliche Betrag kann nach endgültiger Berechnung höher oder niedriger ausfallen.

Wofür das Geld in Wedel realistisch eingesetzt werden könnte

Das Sondervermögen ist in erster Linie eine Investitionsfinanzierung. Für Wedel spricht vieles dafür, dass die Mittel weniger neue zusätzliche Großprojekte ermöglichen, sondern vor allem dabei helfen, bestehende geplante und zwingend notwendige Investitionen abzusichern.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage kann eine solche Finanzspritze vor allem zwei Effekte haben:

  • Investitionen umsetzen, die ohnehin erforderlich sind (z. B. Sanierungen, Substanzerhalt, Pflichtaufgaben).
  • Weniger Kreditbedarf: Wenn ein Teil der Investitionen aus Zuschüssen finanziert wird, muss der kommunale Schuldenberg für dieselben Maßnahmen weniger stark wachsen.

Damit kann das Sondervermögen – je nach konkreter Zuweisung und Projektplanung – helfen, die Investitionsfähigkeit zu stabilisieren, ohne dass Wedel für notwendige Maßnahmen allein auf neue Kredite angewiesen ist.

Eine ähnliche Einordnung nimmt auch der Schleswig-Holsteinische Landtag vor. In einer aktuellen Mitteilung wird betont, dass das Investitionspaket vor allem dem Abbau bestehender Investitionsrückstände dienen soll. Ziel sei es, Kommunen trotz angespannter Haushaltslagen handlungsfähig zu halten und notwendige Infrastrukturmaßnahmen umsetzen zu können – nicht jedoch, neue zusätzliche Projekte oder Standards zu finanzieren.

Diese Zielrichtung deckt sich mit der Situation vieler Städte und Gemeinden, in denen das Sondervermögen vor allem dazu beitragen kann, geplante Investitionen abzusichern und den Anstieg der Verschuldung bei ohnehin notwendigen Maßnahmen zu begrenzen.

Quellen

Kreis Pinneberg beschließt neues Konsultationsverfahren – was das für Wedel bedeutet

Neuer Beschluss im Kreistag: Mehr Einbindung der Kommunen

Der Kreistag des Kreises Pinneberg hat im Herbst 2025 einen Beschluss gefasst, der die Zusammenarbeit zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen künftig verändern soll. Im Mittelpunkt steht ein neues Konsultationsverfahren, das immer dann greifen soll, wenn der Kreis neue freiwillige Aufgaben mit finanziellen Auswirkungen übernehmen will.

Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage sowohl des Kreises als auch vieler Städte und Gemeinden. Neue Aufgaben des Kreises werden in der Regel über die Kreisumlage finanziert – und damit unmittelbar von den Kommunen getragen.

Was sind „freiwillige Aufgaben“ des Kreises?

Freiwillige Aufgaben sind Leistungen, zu denen der Kreis gesetzlich nicht verpflichtet ist. Anders als Pflichtaufgaben können sie politisch beschlossen, ausgeweitet oder auch wieder reduziert werden. Gerade diese Aufgaben stehen regelmäßig im Fokus, wenn es um Haushaltskonsolidierung und Umlagebelastungen geht.

In der Vergangenheit wurden solche Aufgaben häufig beschlossen, ohne dass die Kommunen systematisch vorab beteiligt waren – obwohl sie die finanziellen Folgen tragen.

Das neue Konsultationsverfahren im Überblick

Mit dem neuen Verfahren verpflichtet sich der Kreis, die Kommunen künftig formell einzubinden, bevor neue freiwillige Aufgaben beschlossen werden.

Konkret bedeutet das:

  • Ein Fachausschuss des Kreises berät zunächst die neue Aufgabe.
  • Die Unterlagen werden anschließend den Kommunen zur Verfügung gestellt.
  • Städte und Gemeinden können innerhalb einer Frist Stellungnahmen abgeben.
  • Diese Stellungnahmen werden den Kreisgremien zur Beratung vorgelegt.

Wichtig ist dabei die rechtliche Einordnung: Die Stellungnahmen der Kommunen haben kein Vetorecht und sind nicht bindend. Sie müssen aber dokumentiert und bei der politischen Entscheidung berücksichtigt werden.

Warum der Beschluss rechtlich und politisch relevant ist

Der Kreis ist bei der Festsetzung der Kreisumlage rechtlich verpflichtet, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zu berücksichtigen. Gerichte betonen seit Jahren die Gleichrangigkeit von Kreis- und Gemeindefinanzen.

Das neue Konsultationsverfahren stärkt diese Abwägungspflicht:

  • Finanzielle Belastungen der Kommunen werden frühzeitig sichtbar.
  • Entscheidungen über neue Aufgaben lassen sich politisch und rechtlich besser nachvollziehen.
  • Pauschale Umlageerhöhungen ohne vorherige Einbindung werden schwerer zu begründen.

Ergänzender Beschluss: Gemeinsame Strategie zur Haushaltskonsolidierung

Zusätzlich hat der Finanzausschuss auf Antrag von CDU und Grünen beschlossen, das Konsultationsverfahren um eine strategische Ebene zu ergänzen. Geplant sind Workshops und Konferenzen, in denen Kreis und Kommunen gemeinsam über freiwillige Leistungen beraten sollen.

Ziel ist es, Doppelstrukturen zu erkennen, Zuständigkeiten zu hinterfragen und freiwillige Aufgaben im Lichte knapper Haushaltsmittel neu zu bewerten. Diese Workshops sollen im ersten Halbjahr 2026 stattfinden und ausdrücklich auch politische Vertreter der Kommunen einbeziehen.

Was bedeutet das konkret für Wedel?

Für die Stadt Wedel bringt der Beschluss vor allem mehr Transparenz und frühere Beteiligung. Künftige neue Aufgaben des Kreises werden nicht mehr erst im Nachhinein über die Kreisumlage spürbar, sondern können bereits im Vorfeld kommentiert und kritisch eingeordnet werden.

Allerdings bleiben die Grenzen klar:

  • Der Kreis behält die Entscheidungsbefugnis.
  • Eine direkte Entlastung der Kreisumlage ist nicht garantiert.
  • Der Beschluss ersetzt keine politische Auseinandersetzung über Umfang und Prioritäten freiwilliger Leistungen.

Für Wedel ist das Verfahren dennoch ein wichtiges Instrument, um die eigene Haushaltslage frühzeitig in die Debatte einzubringen und finanzielle Belastungen besser nachvollziehbar zu machen.

Einordnung

Der Kreis Pinneberg reagiert mit dem neuen Konsultationsverfahren auf wachsende finanzielle Spannungen zwischen Kreis und Kommunen. Der Beschluss schafft keine neuen Rechte, aber mehr Transparenz, frühere Beteiligung und eine klarere politische Verantwortung bei kostenrelevanten Entscheidungen.

Ob daraus langfristig auch eine spürbare Entlastung für Städte wie Wedel entsteht, wird sich erst in den kommenden Haushaltsberatungen zeigen.

Kommunen vs. Kreis: Streit um die Kreisumlage

Die Auseinandersetzung um die geplante Erhöhung der Kreisumlage im Kreis Pinneberg hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Nahezu alle Städte und Gemeinden im Kreis haben dem Kreis eine inhaltlich nahezu identische Stellungnahme übermittelt. Der gemeinsame Tenor: Die geplante und mittlerweile beschlossene Anhebung der Kreisumlage von 29,5 auf 31,5 Prozent gefährdet die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen und verlagert die strukturellen Probleme des Kreises einseitig auf die Städte und Gemeinden.

Geschlossener Widerstand der Kommunen

Auslöser ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren nach § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Der Kreis hatte die Kommunen zur beabsichtigten Anhebung des Umlagesatzes angehört. Bis auf einzelne Ausnahmen gingen fristgerecht Stellungnahmen ein, die laut Kreisverwaltung „weitgehend einheitlich“ ausfielen.

Die Kommunen verzichteten dabei überwiegend auf individuelle Detailrechnungen zu ihren Haushalten. Der Kreis verweist darauf, dass nur eine Kommune die Auswirkungen konkret beziffert habe. Kommunal betrachtet ist die Form der Stellungnahme jedoch auch ein politisches Signal: Die Problemlage wird als strukturell beschrieben und als Belastung, die in nahezu jeder Kommune auf ähnliche Weise durchschlägt.

Die Kernkritik: Handlungsfähigkeit und faire Lastenverteilung

Inhaltlich argumentieren die Kommunen im Kern mit vier Punkten:

  • Mindestausstattung und Selbstverwaltung: Viele Kommunen seien bereits strukturell defizitär. Eine Umlageerhöhung ohne tragfähigen Nachweis der fortbestehenden Handlungsfähigkeit verletze das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
  • Umlagebasis: Kritisiert wird die Einbeziehung zahlungsunwirksamer Positionen (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen) in die Bemessungsgrundlage, weil diese aus kommunaler Sicht den Bedarf künstlich erhöhe.
  • Konsolidierungspflicht des Kreises: Die Kommunen werfen dem Kreis vor, eigene Sparpotenziale nicht ausreichend ausgeschöpft zu haben und ein vollständiges Konsolidierungskonzept schuldig zu bleiben.
  • Forderungen: Festsetzung des Umlagesatzes 2026 höchstens auf 29,5 Prozent, Bereinigung der Berechnungsgrundlagen, keine Entscheidung vor einem vollständigen Konsolidierungskonzept sowie eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Kreis und Kommunen.

Der Kreis: Defizit, Pflichtaufgaben und rechtliche Vorgaben

Der Kreis weist die Vorwürfe zurück und hält die Umlageerhöhung für rechtlich zulässig und finanziell erforderlich. In der Beschlussvorlage wird betont, dass der Kreistag bei der Festsetzung der Umlage eine gleichrangige Abwägung zwischen Finanzbedarf des Kreises und dem der Kommunen vornehmen müsse. Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf die eigene erhebliche Haushaltsnotlage.

Nach Darstellung des Kreises führen hohe, nur begrenzt steuerbare Transferaufwendungen – insbesondere im Bereich Soziales und Jugend – zu einer Belastung, die nicht allein durch Einsparungen kurzfristig aufzufangen sei. Zudem argumentiert der Kreis, dass das FAG ausdrücklich eine Betrachtung aller Aufwendungen verlange; auszahlungslose Aufwendungen wie Abschreibungen seien daher grundsätzlich Teil der Bedarfsberechnung.

Finanzausschuss empfiehlt Umlageerhöhung – Debatte bleibt offen

Im Ausschuss für Finanzen wurde die Umlageerhöhung dennoch mehrheitlich empfohlen. In der Diskussion wurde zwar Verständnis für die Lage der Gemeinden geäußert, zugleich aber betont, dass der Kreis ebenfalls unter massivem Konsolidierungsdruck steht. Die Kreisverwaltung verwies in diesem Zusammenhang auf bereits umgesetzte bzw. angestoßene Konsolidierungsmaßnahmen (u. a. Stellenrückgaben und Haushaltsansatzreduzierungen) und kündigte eine weitere systematische Konsolidierung über einen künftigen „Konsolidierungsausschuss“ an.

Gleichzeitig wurde in der Debatte deutlich: Die strukturelle Schieflage zwischen Aufgaben, Finanzierung und Zuständigkeiten ist nicht allein durch Umlageanpassungen zu lösen. Mehrfach wurde sinngemäß auf den Bedarf verwiesen, Aufgaben- und Finanzstrukturen zwischen Bund, Land, Kreis und Kommunen grundlegend zu überprüfen.

Warum der Konflikt die Kommunen besonders trifft

Für die Städte und Gemeinden ist die Kreisumlage nicht nur eine Zahl im Haushalt, sondern ein unmittelbarer Eingriff in ihre Handlungsspielräume. Höhere Umlagen schmälern die Mittel vor Ort – für Investitionen, Instandhaltung, soziale Infrastruktur oder freiwillige Leistungen. Viele Kommunen argumentieren daher, dass die Umlageerhöhung zwar das Kreisdefizit teilweise mildert, die Probleme aber lediglich in die kommunalen Haushalte verlagert.

Ob der Kreistag die geplante Anhebung beschließt und wie er die kommunalen Einwände in seiner Abwägung berücksichtigt, wird die politische Entscheidung der kommenden Wochen zeigen. Klar ist schon jetzt: Der Konflikt um die Kreisumlage ist kein technisches Haushaltsdetail, sondern ein Streit darüber, wie finanzielle Lasten im kommunalen System fair verteilt werden.

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Zum Weiterlesen:

Kreis Pinneberg: Land genehmigt Haushalt nur mit Auflagen

Haushalt 2025/2026 genehmigt – aber politisch unter Vorbehalt

Das Land Schleswig-Holstein hat den 1. Nachtragshaushalt des Kreises Pinneberg für die Jahre 2025 und 2026 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte am 16. Dezember 2025 durch das zuständige Innenministerium und ist seit dem 18. Dezember 2025 rechtskräftig.

Die Zustimmung ist jedoch keine Entwarnung. Das Ministerium stellt ausdrücklich fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreises nicht gegeben ist. Entsprechend ist die Genehmigung mit Auflagen und Einschränkungen verbunden.

Defizite wachsen trotz höherer Kreisumlage

Mit dem Nachtragshaushalt erhöht sich der Jahresfehlbetrag für 2025 auf rund 54,5 Millionen Euro. Für 2026 verschärft sich die Lage deutlich: Trotz einer Erhöhung des Kreisumlagesatzes um 2 Prozentpunkte auf 31,5 % steigt der Jahresfehlbetrag auf rund 87,3 Millionen Euro.

In der mittelfristigen Finanzplanung wachsen die Fehlbeträge weiter – bis auf rund 110,7 Millionen Euro im Jahr 2029. Das Innenministerium bezeichnet die Entwicklung als „außerordentlich prekär“ und fordert einen strengen Konsolidierungskurs, insbesondere im laufenden (nicht-investiven) Bereich.

Kreditaufnahme 2026 begrenzt – Investitionen geraten unter Druck

Für das Haushaltsjahr 2025 genehmigte das Land den geplanten Gesamtbetrag der Kredite vollständig. Für 2026 erfolgt dagegen eine spürbare Einschränkung: Von ursprünglich vorgesehenen 37.527.000 Euro an Krediten wurden nur 30.000.000 Euro genehmigt. Damit wird der Kreditbedarf um 7.527.000 Euro gekürzt.

Nach Darstellung des Kreises kann diese Kürzung voraussichtlich durch Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes kompensiert werden. Diese Mittel waren zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung jedoch noch nicht veranschlagungsreif. Sobald die Landesförderrichtlinie vorliegt, sollen die Zuweisungen beantragt werden. Sie würden den Kreditbedarf direkt verringern und damit die Genehmigungsauflage erfüllen.

Personalentwicklung als zentrales Warnsignal

Deutlich kritisch äußert sich das Land zur Entwicklung der Stellenzahlen. Zwar wird die Gesamtzahl der Stellen gegenüber dem Ursprungshaushalt gesenkt, gleichzeitig steigt die Stellenzahl im Jahr 2026 dennoch um rund 7 Stellen gegenüber 2025.

Besonders auffällig: Seit 2019 ist die Zahl der Stellen um rund 366 gestiegen – das entspricht etwa 46 %. Das Innenministerium hält hier einen Kurswechsel für erforderlich und verweist auf die Notwendigkeit einer echten Zweck- und Vollzugskritik, um die Stellenentwicklung nachhaltig zu begrenzen.

Folgen für Städte und Gemeinden im Kreis

Die Haushaltslage des Kreises bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die kreisangehörigen Kommunen. Die höhere Kreisumlage führt zu zusätzlichen Belastungen in den Haushalten von Städten und Gemeinden – auch dort, wo selbst bereits Konsolidierungsdruck besteht.

Zugleich macht das Land deutlich, dass dem Kreis auch in den Folgejahren keine uneingeschränkten Kreditgenehmigungen in Aussicht gestellt werden können. Damit steigt der Druck, Investitionen strenger zu priorisieren und laufende Ausgaben dauerhaft zu begrenzen.

Berichtspflicht bis 30. Juni 2026 – Konsolidierung wird überprüft

Die Genehmigung ist mit einer weiteren zentralen Auflage verbunden: Der Kreis muss dem Innenministerium bis zum 30. Juni 2026 berichten, welche Konsolidierungsmaßnahmen seit dem Kreistagsbeschluss am 10. Dezember 2025 beschlossen und umgesetzt wurden – einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen.

Damit ist die Haushaltsgenehmigung nicht nur ein formaler Schritt zur Sicherung der Handlungsfähigkeit. Sie ist zugleich ein klares Signal: Ohne weitere strukturelle Maßnahmen drohen künftig strengere Auflagen – mit spürbaren Folgen für Investitionen, Leistungen und die finanzielle Belastung der Kommunen im Kreis Pinneberg.

Quelle

Mitteilung MV/FD-11/2025/769 (Kreis Pinneberg) vom 17.12.2025 und Genehmigungserlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 16.12.2025.

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