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Am Montag, den 16. Februar 2026, findet um 18:30 Uhr eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) im Ratssaal des Rathauses in Wedel statt. Die Tagesordnung umfasst eine Vielzahl an finanz- und stadtentwicklungspolitischen Themen, wobei die Haushaltsplanung für die Jahre 2026 und 2027 im Mittelpunkt steht.

Schwerpunktthema: Haushalt 2026/2027

Ein wesentlicher Teil der Sitzung ist den Beratungen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan gewidmet. Die finanzielle Situation der Stadt stellt sich dabei als Herausforderung dar, da der Entwurf für alle Planungsjahre Defizite ausweist, was eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erforderlich macht. Prognosen zeigen, dass das Eigenkapital ohne Gegensteuern bis zum Jahr 2028 vollständig aufgebraucht sein könnte.

Einen Kommentar zur aktuellen finanziellen Situation finden Sie hier: Wedel am finanziellen Scheideweg.

Zu diesem Themenkomplex liegen zudem verschiedene Anträge vor:

  • Antrag der CDU-Fraktion: Es wird ein Haushaltsbegleitbeschluss vorgeschlagen, der das Ziel eines defizitfreien Haushalts bis 2028 bekräftigt und die Verwaltung mit der Identifizierung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen beauftragt. Haushaltswende 2028: Ein erster Schritt ist getan – aber reicht das Tempo? Kultur und Bildung in Wedel: Was uns der Blick über den Tellerrand lehrt
  • Antrag der WSI-Fraktion: Die Fraktion beantragt die Aufstellung eines Einzelhaushaltes für das Jahr 2026 anstelle eines Doppelhaushaltes.
  • Seniorenbeirat: Es liegt ein Antrag zur konsequenten Umsetzung der Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen vor.
  • Beantwortung von Haushaltsfragen: Die Verwaltung liefert Antworten auf detaillierte Anfragen der Fraktionen, unter anderem zur internen Leistungsverrechnung und zu den Schulkostenbeiträgen für auswärtige Schüler.

Stadthafen und Schulinfrastruktur

Zwei weitere große Projekte stehen zur Debatte:

  • Stadthafen Wedel: Die Ausschussmitglieder beraten über die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes und die Erteilung eines Auftrages an die Verwaltung für weitere Verhandlungen zur Projektentwicklung.

Wichtig für die Stadt: Den Investoren soll eine Planungssicherheit bis zum 30. September 2026 gewährt werden, wobei für Wedel selbst keinerlei Kosten oder Risiken entstehen.

Antworten auf die Fragen der Fraktionen

Im Vorfeld hatten die Fraktionen (CDU, SPD und Grüne) detaillierte Fragen zur Ausrichtung des Hafens gestellt. Die nun vorliegenden Antworten der Projektentwickler geben wichtige Einblicke:

    • Kein „Wohlstandsghetto“: Die Planer entgegnen der Sorge vor einem elitären Rückzugsort deutlich. Ziel ist ein Angebot für den Durchschnittsurlauber. Ein Hausboot für bis zu acht Personen soll saisonal zwischen 300 und 400 Euro pro Nacht kosten – das entspricht bei voller Belegung weniger als 60 Euro pro Person und liegt damit im Bereich normaler Ferienwohnungen.
    • Offenheit für alle: Der Hafen soll ein Ort für alle Wedeler und Gäste bleiben. Gastronomie und öffentliche Flächen sollen bewusst keine exklusiven Zonen werden. Ein Anspruch auf absolute Ungestörtheit soll von Tag eins an vermieden werden, um Konflikte mit bestehenden Nutzungen – wie feiernden Jugendlichen oder grillenden Familien – gar nicht erst entstehen zu lassen.
    • Technische Herausforderungen: Themen wie die notwendige jährliche Sedimenträumung (Baggerung) und die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasserentsorgung sind bereits Teil der laufenden Detailplanung.

Weitere Beratungspunkte

Darüber hinaus werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Haushaltssicherung: Die Kündigung des Kooperationsvertrages mit dem Kreis Pinneberg zur Abwicklung der Telefonzentrale als Konsolidierungsmaßnahme.
  • Stadtentwässerung: Beratung über die 1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung.
  • Berichterstattung: Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Haushaltssicherung 2028.

Die Sitzung beginnt mit einer Einwohnerfragestunde, in der Bürgerinnen und Bürger aktuelle Fragen an die Verwaltung richten können. Sollte die Tagesordnung nicht bis 22:00 Uhr abgeschlossen sein, ist ein Fortsetzungstermin für den 18. Februar 2026 vorgesehen.

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) gab es ein wichtiges Signal für die politische Steuerung in Wedel: Unser Antrag zur Einführung einer verbindlichen Richtlinie über das Berichtswesen wurde einstimmig zur Annahme im Rat empfohlen. Doch was verbirgt sich hinter diesem bürokratisch klingenden Begriff, und warum ist er für unsere Stadt so entscheidend?

Der Hintergrund: Kritik vom Landesrechnungshof

Der Anstoß für diesen Antrag liegt bereits einige Jahre zurück. Im Rahmen einer Prüfung der Städte Wedel, Quickborn und Elmshorn stellte der Landesrechnungshof (LRH) fest, dass Wedel erhebliche Defizite in der Haushalts- und Wirtschaftsführung aufweist. Ein zentraler Kritikpunkt: In Wedel existiert kein gesetzlich konformes und steuerungsfähiges Berichtswesen.

Konkret bedeutet das:

  • Gesetzliche Pflichten werden nicht erfüllt: Die Gemeindeordnung (§ 45c GO SH) schreibt vor, dass die Politik regelmäßig über wichtige Bereiche informiert werden muss. In Wedel fehlen Berichte zu Strukturdaten, zur Beschlusskontrolle oder zum Zustand öffentlicher Einrichtungen fast vollständig.
  • Mangelnde Steuerung: Ohne verlässliche Daten können die politischen Gremien das Handeln der Verwaltung nur schwer kontrollieren oder gezielt gegensteuern.
  • Verzögerte Umsetzung: Obwohl die Verwaltung bereits 2022 einräumte, dass das Berichtswesen überarbeitungsbedürftig sei, ist eine strukturelle Umsetzung bis heute ausgeblieben.

Das Vorbild: So macht es Elmshorn

Dass es auch anders geht, zeigt unsere Nachbarstadt Elmshorn. Dort wurde die Kritik des Rechnungshofes zum Anlass genommen, bereits 2023 eine verbindliche Richtlinie zu erlassen. Während wir in Wedel oft nur Fragmente zur Finanzentwicklung erhalten, bekommt die Politik in Elmshorn detaillierte Berichte mit klaren Prognosen für den Ergebnis- und Finanzplan sowie ausführlichen Erläuterungen.

Was wir fordern

Unser Ziel ist es, dieses bewährte Modell nach Wedel zu holen. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bis zum 30. September 2026 einen Entwurf für eine eigene Richtlinie vorlegt. Darin müssen verbindlich geregelt werden:

  • Berichtsbereiche und -inhalte
  • Feste Berichtsintervalle
  • Klare Zuständigkeiten in der Verwaltung
  • Formvorgaben und Standardisierung (z.B. für die Beschlussverfolgung)

Warum das für Wedel wichtig ist

Ein strukturiertes Berichtswesen ist kein „Selbstzweck“ für die Politik. Es sorgt für Transparenz gegenüber den Bürgern, ermöglicht eine bessere Kontrolle der Finanzen und hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen. Langfristig entlastet es sogar die Verwaltung, da weniger individuelle Rückfragen aus der Politik nötig sind.

Ich freue mich über die breite Unterstützung im HFA. Ein professionelles Berichtswesen ist das Fundament für eine solide und nachvollziehbare Kommunalpolitik in unserer Stadt.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel berät am Montag, 19. Januar 2026, zentrale finanzpolitische Weichenstellungen: den Haushalt 2026/2027, mehrere Fördermittelanträge für Sportanlagen, die Annahme einer größeren Sachspende sowie einen CDU-Antrag zum städtischen Berichtswesen. Die Sitzung ist öffentlich.

TOP 4: Was steckt hinter der Haushaltssatzung 2026/2027?

Kurzantwort: Der Ausschuss berät die Haushaltssatzung 2026/2027 als formale Grundlage für alle Ausgaben und Investitionen der Stadt in den kommenden zwei Jahren.

Worum geht es?

Die Haushaltssatzung legt fest, wie viel Geld die Stadt einnimmt und ausgibt. Sie bildet den rechtlich verbindlichen Rahmen für Verwaltungshandeln, Investitionen und freiwillige Leistungen.

Welche Entscheidung steht an?

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt eine Empfehlung an die Ratsversammlung ab, die den Haushalt am 29. Januar 2026 endgültig beschließen soll.

Einordnung

Die inhaltliche Debatte zur angespannten Finanzlage, zu Defiziten, Steuereinnahmen und Konsolidierungsdruck ist bereits ausführlich dargestellt im Artikel
👉 „Haushalt 2026/27: Wedel unter massivem finanziellem Druck“
https://wedel-politik.de/component/content/article/haushalt-2026-27-wedel-unter-massivem-finanziellen-druck?catid=30&Itemid=101

TOP 6–8: Warum beantragt Wedel Fördermittel für Sportanlagen?

Kurzantwort: Die Stadt möchte Bundesfördermittel nutzen, um drei Sportanlagen zu sanieren. Voraussetzung ist jeweils ein Ratsbeschluss zur Antragstellung und zur Finanzierung des Eigenanteils.

Welche Projekte sind gemeint?

  • Modernisierung der Laufbahn im Elbestadion
  • Umbau des östlichen Tennenplatzes im Freizeitpark
  • Grundsanierung der Sportanlage am Johann-Rist-Gymnasium

Was empfiehlt die Verwaltung?

  • Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“
  • Bereitstellung der notwendigen städtischen Eigenanteile
  • Beauftragung der Verwaltung mit Antragstellung und Umsetzung

Zentrale Zahlen (aus den Vorlagen)

  • Förderquote: in der Regel bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten
  • Johann-Rist-Gymnasium:
    • Gesamtkosten ca. 1,44 Mio. €
    • mögliche Förderung ca. 648.000 €
  • Elbestadion (Laufbahn):
    • Gesamtkosten ca. 1,27 Mio. €
    • Haushaltsmittel bereits eingeplant (u. a. 350.000 € in 2026)

Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahmen sind nicht vollständig gegenfinanziert. Der verbleibende Eigenanteil muss aus dem städtischen Haushalt getragen werden, ist jedoch Voraussetzung für den Zugang zu Bundesmitteln.

TOP 9: Worum geht es bei der Spendenannahme?

Kurzantwort: Der Ausschuss entscheidet über die Annahme von Sachspenden für einen Wedeler Spielplatz.

Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Annahme von Sachspenden des Rotary Clubs Wedel sowie von Patrick Wolf (Crowdfunding) im Gesamtwert von rund 10.100 Euro beschließen. Mit den Spenden soll ein Spielgerät auf dem Spielplatz Pinneberger Straße ersetzt werden, das im Herbst 2024 aus Altersgründen entfernt werden musste. Nach Einschätzung der Verwaltung sind in den kommenden Jahren keine Folgekosten zu erwarten.

TOP 10: Warum soll Wedel eine Richtlinie für das Berichtswesen bekommen?

Kurzantwort: Die CDU-Fraktion beantragt verbindliche Regeln für Berichte der Verwaltung, um Transparenz, Steuerung und politische Kontrolle zu verbessern.

Worum geht es konkret?

  • Einführung einer verbindlichen Richtlinie für das städtische Berichtswesen
  • Klare Festlegung von:
    • Berichtsbereichen und -inhalten
    • Berichtsintervallen
    • Zuständigkeiten in der Verwaltung
    • Formvorgaben und Standardisierung

Was ist das Ziel?

  • Politische Entscheidungen sollen stärker daten- und faktenbasiert erfolgen
  • Entwicklungen im Haushalt und in Projekten sollen früher erkennbar sein
  • Vergleichbarkeit über mehrere Jahre hinweg soll verbessert werden

Folgen

Kurzfristig entsteht organisatorischer Aufwand in der Verwaltung. Mittel- bis langfristig soll das Berichtswesen jedoch die Steuerungsfähigkeit von Politik und Verwaltung deutlich verbessern. Konkrete Investitionskosten sind im Antrag nicht benannt.

Weitere Punkte in Kürze

  • Einwohnerfragestunde: Fragen und Anliegen aus der Bürgerschaft
  • Anhörung der Beiräte
  • Bericht Haushaltssicherung 2028: aktueller Sachstand der Verwaltung
  • Anfrage zum Tourismusort Wedel (Grüne): Darstellung von Voraussetzungen und Hürden
  • Protokolle, Mitteilungen und Anfragen

Öffentliche Sitzung – Teilnahme möglich

Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Montag, 19. Januar 2026, um 19:00 Uhr im Ratssaal des Wedeler Rathauses statt. Die Sitzung ist öffentlich; Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen und in der Einwohnerfragestunde eigene Fragen stellen.

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📌 INFORMIERT BLEIBEN

📌 HAUSHALT & FINANZEN

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel kommt am Montag, 1. Dezember 2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses zusammen. Auf der Tagesordnung stehen mehrere finanzpolitisch und organisatorisch zentrale Themen, die für die weitere Entwicklung des städtischen Haushalts und die Arbeitsweise von Rat und Ausschüssen von Bedeutung sind.

Die wichtigsten Themen der Sitzung

Grundsteuer und Hebesätze: Weichenstellung für den Haushalt 2026/2027 (TOP 10.1 und 10.2)

Einer der wichtigsten Punkte der Sitzung ist die Grundsteuer. Die Beratung gliedert sich in einen politischen Antrag und die formale Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung.

In TOP 10.1 berät der Ausschuss einen Antrag der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2026/2027. Inhaltlich geht es um die geplante Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B, also der Steuer auf bebaute und unbebaute Grundstücke. Der Antrag ist Teil der politischen Haushaltsdebatte und dient der grundsätzlichen Positionierung zur Frage, in welchem Umfang Steuererhöhungen zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden sollen.

In TOP 10.2 steht anschließend die Hebesatzsatzung der Stadt Wedel auf der Tagesordnung. Die Verwaltung schlägt vor,

  • den Hebesatz der Grundsteuer B zum 1. Januar 2026 von 519 % auf 630 % anzuheben,
  • den Hebesatz der Grundsteuer A bei 494 % zu belassen,
  • sowie den Hebesatz der Gewerbesteuer unverändert bei 420 % festzusetzen.

Die Verwaltung begründet die geplante Erhöhung der Grundsteuer B mit der angespannten Haushaltslage und dem Ziel, die Einnahmeseite der Stadt dauerhaft zu stärken.

Bedeutung:
Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die städtischen Einnahmen und betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer sowie – über die Nebenkosten – auch Mieterinnen und Mieter.

Geschäftsordnung für Rat und Ausschüsse: Änderung der Arbeitsweise (TOP 18)

Ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung ist ein Antrag zur Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse. Vorgesehen ist, in begründeten Ausnahmefällen eine Überschreitung der bisherigen Sitzungsdauer zu ermöglichen.

Dies soll insbesondere dann gelten,

  • wenn nur noch wenige oder wenig beratungsintensive Tagesordnungspunkte offen sind oder
  • wenn zeitkritische Beschlüsse zwingend in derselben Sitzung gefasst werden müssen.

Ziel ist es, die Ratsarbeit effizienter zu gestalten und zusätzliche Sitzungen zu vermeiden. Die Regelung orientiert sich an vergleichbaren Modellen, etwa auf Kreisebene.

Finanzielle Auswirkungen sind mit dem Antrag nicht verbunden.

Kombibad und Badebucht: Finanzierung und Perspektiven

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung betrifft das Kombibad und die Badebucht Wedel.

Zum einen informiert die Verwaltung über den Sachstand eines Stufenplans zur weiteren Vorgehensweise. Dieser umfasst:

  • einen Notfallplan für den Fall eines Ausfalls der Badebucht,
  • Übergangslösungen für das Schulschwimmen,
  • sowie Überlegungen zu einer langfristigen Lösung für die nächsten 20 bis 25 Jahre.

Zum anderen berät der Ausschuss über den Fördermittelantrag der Kombibad Wedel GmbH. Die Stadt beabsichtigt, sich am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ zu beteiligen. Vorgesehen ist eine Förderung von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 8 Millionen Euro. Den verbleibenden Eigenanteil müsste die Stadt tragen. Eine ausführliche Einordnung dieses Punktes findet sich hier:
https://wedel-politik.de/ausschuesse/hfa/foerdermittelantrag-fuer-die-badebucht-was-der-hfa-jetzt-entscheiden-muss

Stadtwerke Wedel: Strukturelle Entscheidungen

Mehrere Tagesordnungspunkte befassen sich mit den Stadtwerken Wedel und ihren Tochtergesellschaften. Dabei geht es unter anderem um:

  • die Zusammenführung von Aufsichtsräten,
  • die Harmonisierung von Gesellschaftsverträgen,
  • sowie um einen Prüfauftrag zur künftigen Gewinnausschüttung.

Diese Themen betreffen vor allem die interne Organisation und Steuerung der städtischen Gesellschaften. Eine ausführliche Darstellung findet sich hier:
https://wedel-politik.de/ausschuesse/hfa/hfa-sitzung-wedel-stadtwerke-beschluesse-im-ueberblick

Weitere Themen der Sitzung (in Kürze)

Neben den genannten Schwerpunkten stehen weitere Punkte auf der Tagesordnung:

  • Haushaltssatzung 2026/2027:
    Der formale Rahmen für Einnahmen, Ausgaben und Kreditermächtigungen der kommenden Jahre wird in den Ausschuss eingebracht.
  • Haushaltskonsolidierung – Stadtteilzentrum „mittendrin“:
    Vorgesehen ist, das Stadtteilzentrum im bestehenden Gebäude zu erhalten; ein Grundstücksverkauf ist nicht geplant.
  • Haushaltskonsolidierung – Jugend- und Kommunikationszentrum „Die Villa“:
    Einsparungen sollen im laufenden Betrieb erzielt werden. Das jährliche Einsparvolumen wird mit rund 70.000 Euro angegeben.
  • Volkshochschule Wedel:
    Die Verwaltung soll alternative Standorte prüfen und eine Bewertung der zukünftigen programmatischen Ausrichtung vorlegen.
  • Spendenannahme InaTec Wedel GmbH:
    Der Ausschuss entscheidet über die Annahme einer jährlichen Geldspende für die Nutzung von Räumen des Stadtmuseums.
  • Entschädigungssatzung:
    Ein Antrag zur Anpassung der Entschädigungen für kommunalpolitische Ehrenämter wird beraten.
  • Berichte der Verwaltung:
    Unter anderem wird über den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung 2028 informiert.

Öffentliche Sitzung

Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen und sich vor Ort ein Bild von den anstehenden Entscheidungen und Diskussionen machen.

Warum jetzt über Fördermittel entschieden wird

Die Modernisierung der Badebucht ist eines der größten Investitionsprojekte der kommenden Jahre. Für die Sanierung und energetische Ertüchtigung des Kombibads werden nach aktuellen Schätzungen rund 15,3 Millionen Euro benötigt. Diese Summe kann die Stadt Wedel nur stemmen, wenn es gelingt, einen erheblichen Anteil über Fördermittel zu finanzieren. Genau darum geht es in der Beschlussvorlage BV/2025/105. 

Parallel dazu informiert eine Mitteilungsvorlage über den haushalterischen Status des Projekts und über bereits genehmigte Verpflichtungsermächtigungen. Beide Vorlagen bilden die Grundlage dafür, dass Wedel am neuen Bundesförderprogramm teilnehmen kann. 

Das Bundesprogramm: 45 Prozent Förderung – maximal 8 Millionen Euro

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert in den Jahren 2025/2026 die Sanierung kommunaler Sportstätten. Förderfähig sind Maßnahmen, die energetische Verbesserungen und eine nachhaltige Nutzung ermöglichen. Die geplante Sanierung der Wedeler Badebucht erfüllt diese Kriterien.

Für Wedel besonders wichtig: Die Förderquote beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 8 Millionen Euro. Bei Gesamtkosten von über 15 Millionen Euro wäre das ein erheblicher Entlastungseffekt für die städtischen Finanzen.

Was jetzt vom HFA beschlossen werden soll

1. Teilnahme am Förderprogramm

Der Rat soll beschließen, dass Wedel offiziell am Interessenbekundungsverfahren teilnimmt. Die Teilnahme ist Voraussetzung dafür, überhaupt einen Förderzuschuss erhalten zu können.

2. Projektskizze bis Anfang Januar

Die Kombibad Wedel GmbH soll bis spätestens 09.01.2026 eine Projektskizze inklusive Kostenschätzung vorlegen. Diese Skizze ist der erste Schritt im zweistufigen Auswahlverfahren des Bundes. Die Verwaltung reicht sie anschließend über das Online-Portal ein. Frist: 15.01.2026. 

3. Haushaltsmittel für den Eigenanteil

Da der Förderanteil maximal 8 Millionen Euro beträgt, muss die Stadt den verbleibenden Betrag selbst finanzieren. Bereits 2025 wurden dafür 480.000 Euro Haushaltsmittel eingestellt sowie Verpflichtungsermächtigungen über 14,83 Millionen Euro für die Folgejahre genehmigt. Die Stadt ist damit haushalterisch vorbereitet. 

4. Zweite Phase: Der eigentliche Förderantrag

Wird die Wedeler Projektskizze vom Haushaltsausschuss des Bundestags ausgewählt, folgt die zweite Stufe: ein umfassender Förderantrag mit detailliertem Finanzierungs- und Ausgabenplan. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen Antrag fristgerecht zu stellen.

Was die Mitteilungsvorlage zur Finanzierung sagt

Die Mitteilungsvorlage MV/2025/117 bestätigt, dass die Stadt Wedel bereits alle nötigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat:

  • 480.000 € stehen im Haushalt 2025 bereit.
  • Verpflichtungsermächtigungen über 14,83 Mio. € sind genehmigt und können genutzt werden.
  • Diese Mittel decken sowohl Planungskosten als auch spätere Investitionen ab.

Der Punkt ist entscheidend: Für die Teilnahme am Förderprogramm braucht die Stadt keinen neuen Beschluss zu zusätzlichen Mitteln. Die vorhandenen Ermächtigungen reichen aus, um die Projektskizze und – bei Erfolg – später den Antrag umzusetzen. 

Warum der Fördermittelantrag für Wedel entscheidend ist

Ohne Förderung müsste die Stadt den gesamten Betrag von über 15 Millionen Euro selbst finanzieren – vollständig über Kredite. Das hätte spürbare Auswirkungen auf die Haushaltslage und würde den finanziellen Handlungsspielraum deutlich einschränken.

Mit dem Förderprogramm hingegen könnte Wedel fast die Hälfte der Kosten abdecken. Das würde:

  • den städtischen Haushalt erheblich entlasten,
  • die Umsetzung des Projekts sichern und
  • die Badebucht modernisieren, ohne andere Investitionen zu verdrängen.

Mit der Beschlussvorlage zum Fördermittelantrag stellt die Stadt die Weichen für eine finanziell tragbare Modernisierung der Badebucht. Die Teilnahme am Bundesprogramm ist die Chance, bis zu 8 Millionen Euro Zuschuss zu erhalten – ein entscheidender Beitrag, um das Projekt überhaupt realisieren zu können. Der HFA berät nun über die notwendigen Schritte, damit Wedel fristgerecht und vollständig am Förderverfahren teilnehmen kann.

HFA berät zentrale Weichenstellungen für die Stadtwerke Wedel

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) befasst sich in seiner kommenden Sitzung mit drei umfangreichen Vorlagen rund um die Stadtwerke Wedel. Sie betreffen die Zusammensetzung der Aufsichtsräte, die Harmonisierung der Gesellschaftsverträge und einen Prüfauftrag zur künftigen Gewinnausschüttung. Alle drei Punkte sind für die finanzielle Steuerung der Stadt und die langfristige Ausrichtung der Stadtwerke von Bedeutung. Die Vorlagen sind öffentlich zugänglich und bilden den Sachstand der Verwaltung ab.

Neustrukturierung der Aufsichtsräte: Prüfung eines Konzernaufsichtsrats (BV/2025/102)

Die erste Vorlage schlägt vor, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen, ob die bisherigen getrennten Aufsichtsräte der Stadtwerke Wedel GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (BeteiligungsGmbH, ServiceGmbH, Kombibad GmbH) zu einem gemeinsamen Gremium zusammengeführt werden können. Ziel ist eine Vereinfachung der Abläufe.

Hintergrund ist die bisherige Regelung, nach der alle Tochtergesellschaften einen eigenen, aber personengleich besetzten Aufsichtsrat führen müssen. Diese Konstruktion führt zu parallel laufenden Entscheidungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand. Ein sogenannter „Konzernaufsichtsrat“ würde Aufgaben bündeln und damit effizienter arbeiten können. Ob die Kommunalaufsicht dies zulässt, hängt davon ab, ob Kontrollstandards gewahrt bleiben.

Passender interner Link:
Haushalt 2026/27 – Wedel unter finanziellem Druck

Harmonisierung der Gesellschaftsverträge (BV/2025/103)

Die zweite Vorlage basiert auf einem juristischen Gutachten. Es zeigt, dass die Verträge der Stadtwerke Wedel und ihrer Tochterunternehmen im Laufe der Jahre unterschiedliche Formulierungen entwickelt haben, die inhaltlich nicht immer zusammenpassen.

Der HFA soll über eine Neuordnung der relevanten Regelungen beraten, etwa:

  • einheitliche Regeln zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern
  • korrekte Rechtsgrundlagen wie das Drittelbeteiligungsgesetz
  • klare Verfahren zur Abberufung
  • präzise Regeln zu Ersatzmitgliedern und Amtszeiten
  • ausdrückliche Weisungs- und Auskunftsrechte der Stadt
  • moderne Vorgaben zu hybriden Sitzungen und Umlaufbeschlüssen

Ziel ist ein einheitlicher, rechtssicherer Rahmen, der Verwaltungsabläufe erleichtert und Konflikte über Auslegungen verhindert.

Prüfauftrag zur künftigen Gewinnausschüttung (BV/2025/104)

Diese Vorlage hat hohe finanzielle Bedeutung. Sie betrifft die Frage, wie stark sich die Stadtwerke an der Finanzierung des städtischen Haushalts beteiligen können, ohne ihre eigene Investitionsfähigkeit zu schwächen.

Die Ausgangslage ist ein klarer Zielkonflikt:

  • Die Stadt benötigt Einnahmen, um in der Haushaltssicherung voranzukommen.
  • Die Stadtwerke müssen gleichzeitig ihre Eigenkapitalquote sichern, um Investitionen von rund 120 Millionen Euro in die Energienetze stemmen zu können.

Der Aufsichtsrat empfiehlt eine reduzierte Ausschüttungsquote von ca. 25 Prozent. Das aktuelle Konzept der Haushaltssicherung sieht dagegen 50 Prozent vor. Deshalb soll die Verwaltung verschiedene Modelle prüfen, darunter:

  • Anpassung der Ausschüttungsquote
  • Thesaurierung zur Stärkung des Eigenkapitals
  • alternative Finanzierungswege
  • mögliche Änderungen der Rechtsform
  • Einbindung in steuerliche Querverbünde

Die Ergebnisse sollen in einem gemeinsamen Workshop von Stadtwerken, Verwaltung und Politik diskutiert werden.

Passender interner Link:
Konsolidierungsmaßnahmen im Überblick

Update: Der ursprünglich eingebrachte Antrag der CDU zu den Aufwandsentschädigungen wurde zwischenzeitlich angepasst. Hintergrund ist eine neue Entschädigungssatzung, die nach der Antragstellung aufgrund geänderter landesrechtlicher Vorgaben erarbeitet wurde. Inhaltlich verfolgt der Änderungsantrag weiterhin dasselbe Ziel: eine Absenkung der Aufwandsentschädigungen als eigenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Die aktuelle Fassung und die Hintergründe zur Anpassung sind in einem separaten Artikel auf wedel-politik.de ausführlich dargestellt.


Die CDU-Fraktion hat eine Änderung der Wedeler Entschädigungssatzung beantragt. Der Vorschlag sieht eine Absenkung der pauschalen Entschädigungen vor. Ziel ist eine strukturelle Entlastung des Haushalts, ohne die ehrenamtliche Arbeit oder die Funktionsfähigkeit der politischen Gremien einzuschränken.

Wedel befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Warum strukturelle Anpassungen notwendig sind, wurde bereits im Kommentar zur Haushaltslage und in der Analyse zum Haushalt 2026/27 ausführlich erläutert. Vor diesem Hintergrund stellt die Anpassung der Entschädigungssätze einen nachvollziehbaren Beitrag zur Konsolidierung dar.

Die Inhalte des Antrags

Der CDU-Antrag schlägt drei Änderungen an der Entschädigungssatzung vor: :contentReference[oaicite:0]{index=0}

  • Stadtpräsidentin/Stadtpräsident: Absenkung von 95 % auf 85 % des zulässigen Höchstsatzes.
  • Ratsmitglieder: ebenfalls Absenkung auf 85 % (bisher 95 %).
  • Fraktionsvorsitzende: künftig 45 % des Basissatzes statt 50 %.

Diese Werte sind im kommunalen Vergleich keineswegs ungewöhnlich. Andere schleswig-holsteinische Mittelstädte nutzen teilweise niedrigere Sätze: Quickborn liegt beispielsweise bei rund 80 % des Höchstsatzes, Pinneberg ebenfalls unterhalb der Wedeler Werte, und Elmshorn arbeitet seit Jahren stabil mit etwa 85 %. Wedel würde sich mit der Anpassung also im üblichen Rahmen bewegen.

Da sich zahlreiche Entschädigungen prozentual vom Stadtpräsidenten ableiten, führt die Anpassung automatisch zu einer strukturellen Entlastung über mehrere Funktionen hinweg.

Finanzielle Wirkung

Durch die Absenkung ergibt sich eine strukturelle Entlastung von rund 20.000 Euro pro Jahr. Diese Berechnung ergibt sich aus der aktuellen Funktionsstruktur und den jeweils geltenden Prozentsätzen.

Ergänzender Kontext: Landesweite Erhöhung ab 2026

Das Land Schleswig-Holstein hebt zum 01.01.2026 die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung um bis zu 75 % an. Begründet wird dies damit, das kommunale Ehrenamt aufzuwerten und die bislang im Bundesvergleich niedrigen Entschädigungen anzugleichen. Laut Innenministerium soll die Anhebung den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben, ohne dass sie verpflichtet wären, die neuen Höchstwerte auszuschöpfen.

Für die aktuelle Wahlperiode in Wedel hat diese landesweite Anpassung jedoch keine Auswirkungen. Der Grund liegt in § 3 Absatz 1 der Wedeler Entschädigungssatzung.

„Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder […] gelten bei einer Anhebung dieser Höchstbeträge bis zum Ende der laufenden Wahlzeit weiter fort. Tritt die Änderung erst während der laufenden Wahlzeit in Kraft, so richten sich die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder vom Beginn der nächsten Wahlzeit an nach den aktuell geltenden Höchstbeträgen.“

Damit ist klar: Selbst wenn die landesweiten Höchstsätze steigen, bleiben die in Wedel geltenden Sätze in dieser Wahlperiode unverändert bestehen. Die geplante Absenkung durch den CDU-Antrag entfaltet daher ihre volle Wirkung und wird nicht durch die Landesregelung beeinflusst.

Einleitung: Warum die Einkommensteuer für Wedel immer wichtiger wird

Der Anteil der Einkommensteuer ist inzwischen die größte Einnahmequelle für die Stadt Wedel. Er hat die Gewerbesteuer überholt, die lange im Fokus der kommunalpolitischen Aufmerksamkeit stand. Während sich die Gewerbesteuer durch wirtschaftliche Entwicklungen schneller verändert, hängt die Einkommensteuer stark von der Bevölkerungsstruktur ab – also davon, wer in Wedel lebt, wie sie oder er arbeitet und wie sich das Einkommensniveau entwickelt.

Für die laufende Haushaltskonsolidierung, über die auf wedel-politik.de regelmäßig berichtet wird, spielt diese Einnahmequelle eine zunehmend zentrale Rolle.

Wie der kommunale Einkommensteueranteil berechnet wird

Der kommunale Anteil an der Einkommensteuer entsteht über ein bundesweites Verfahren. Zunächst wird das gesamte Einkommensteueraufkommen ermittelt. Ein fester Anteil fließt an die Länder, die diesen über einen Verteilungsschlüssel an die Gemeinden weitergeben.

Wesentlicher Faktor ist nicht das lokale Steueraufkommen, sondern der relative Anteil Wedels am landesweiten Einkommensteueraufkommen. Entscheidend sind:

  • die Zahl der steuerpflichtigen Personen in Wedel,
  • deren Einkommensstruktur,
  • und die Verschiebungen im Vergleich zu anderen Gemeinden.

Schon geringfügige Veränderungen wirken sich deutlich aus. Dieselbe Logik zeigt sich auch bei langfristigen Entwicklungen in der Haushaltssicherung 2028.

Langfristiger Trend: Ein sinkender Verteilungsschlüssel

Obwohl der absolute Betrag aus der Einkommensteuer seit Jahren steigt, sinkt Wedels Verteilungsschlüssel seit 2005 kontinuierlich. Das bedeutet: Wedel erhält prozentual einen immer kleineren Anteil aus dem Landessteueraufkommen.

Die Gründe liegen in strukturellen Veränderungen wie Alterung, Zuzugsverhalten, Wanderungsbewegungen oder sozialer Durchmischung. Sichtbar wird dies auch in stadtentwicklungspolitischen Diskussionen, wie sie in der 18. Sitzung des Planungsausschusses dokumentiert wurden.

Wäre der heutige Schlüssel noch auf dem Niveau von 2005, lägen die Einnahmen Wedels im zweistelligen Millionenbereich höher. Damit verstärkt der sinkende Schlüssel die Herausforderungen der Haushaltskonsolidierung.

Politische Relevanz: Die CDU-Fraktion stellt eine Anfrage

Die CDU-Ratsfraktion nimmt diese Entwicklung zum Anlass, im kommenden Haupt- und Finanzausschuss eine Anfrage einzubringen. Ziel ist eine stärkere Aufmerksamkeit für die Einkommensteuer als zentrale Einnahmequelle und für die Faktoren, die sie beeinflussen.

Kern der Anfrage ist die Frage an die Verwaltung, welche Möglichkeiten bestehen, die frühere Einkommensstruktur stabil zu halten oder sich ihr wieder anzunähern. Die Fraktion regt an, kommunalpolitische Entscheidungen künftig stärker auch unter diesem Aspekt zu betrachten.

Ein vergleichbar langfristiger Blick findet sich auch im Artikel „Ein weiter so können wir uns nicht mehr leisten“.

Welche Faktoren Kommunen langfristig beeinflussen können

Wohnungsangebot und Stadtentwicklung

Die Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen beeinflusst, welche Bevölkerungsgruppen sich ansiedeln. Stadtentwicklungsentscheidungen wirken hier langfristig.

Infrastruktur und Standortattraktivität

Schulen, Betreuung, Kultur- und Sportangebote prägen die Attraktivität der Stadt. Diese Bereiche stehen derzeit unter hohem finanziellen Druck – ein Thema, das in vielen Haushaltsvorlagen sichtbar wird.

Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt

Wirtschaftsförderung, Gewerbeflächen und Kooperationen können langfristig Einfluss auf die lokale Einkommensstruktur nehmen, auch wenn sie nicht zu direkten Steuererhöhungen führen.

 

Die Einkommensteuer ist heute die wichtigste Einnahmequelle der Stadt Wedel. Trotz steigender Steuereinnahmen sinkt der Verteilungsschlüssel seit 2005 deutlich. Dadurch erhält die Stadt einen immer kleineren Anteil aus dem Landessteueraufkommen. Die CDU-Fraktion greift diese Entwicklung auf und fragt nach langfristigen Möglichkeiten zur Stabilisierung der Einkommensstruktur. Kommunale Entscheidungen in Stadtentwicklung, Infrastruktur und Wirtschaft wirken dabei indirekt, aber nachhaltig.

Dies ist die Stellungnahme des Rates zur Petition "Keine Neuverschuldung für die Badebucht". Diese wurde vom HFA am 03.11.2025 dem Rat der Stadt Wedel unverändert empfohlen:

Nach der Eingabe der Initiative „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“ hat der Rat der Stadt Wedel nun offiziell Stellung genommen. Die fünf Initiatorinnen und Initiatoren forderten, auf einen 14,7-Millionen-Euro-Kredit für die Modernisierung zu verzichten, Alternativen offenzulegen und Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen.

In seiner Antwort stellt der Rat klar: Die Forderungen wurden geprüft, doch über Investitionen und Kredite kann ausschließlich der Rat selbst entscheiden. Bürgerentscheide oder -befragungen zu Finanzierungsfragen seien gesetzlich unzulässig, da sie zu den sogenannten vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung nach § 28 der Gemeindeordnung zählen.

Alternativen in Arbeit – Kredit noch nicht aufgenommen

Bereits seit 2019 arbeiten Stadt, Verwaltung und die Kombibad Wedel GmbH gemeinsam mit der PROVA Unternehmensberatung an Konzepten, um das Defizit der Badebucht zu reduzieren. Auf Basis dieser Vorarbeiten beschloss der Rat im Oktober 2024, die sogenannte „modifizierte Variante 3“ weiter zu verfolgen. Diese sieht den Erhalt des Schul- und Vereinsschwimmens sowie von Sauna und Gastronomie vor. Die dafür kalkulierten Kosten liegen bei rund 14,4 Millionen Euro.

Im Haushalt 2025 wurden entsprechende Mittel eingeplant und von der Kommunalaufsicht genehmigt. Eine endgültige Kreditaufnahme hat jedoch noch nicht stattgefunden. Die Verwaltung prüft derzeit drei Szenarien:

  • Einen Notfallplan, um Schul- und Vereinsschwimmen im Falle eines Ausfalls abzusichern,
  • eine kurzfristige Sanierung des Lehrschwimmbeckens für drei bis fünf Jahre,
  • eine langfristige Lösung mit Blick auf mögliche Standortalternativen.

Bürgerbeteiligung bleibt gewünscht, aber ohne Entscheidungsbefugnis

Der Rat betont, dass die Beteiligung von Schulen, Vereinen, DLRG, Kinder-, Jugend- und Seniorenbeirat sowie weiterer Gruppen ausdrücklich erwünscht ist. Diese Gremien können sich über Sitzungen, Tagesordnungen und Antragsrechte aktiv einbringen. Zudem fand am 4. November 2025 eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Badebucht statt; ein Treffen mit dem Kinderparlament ist in Vorbereitung.

Ein Bürgerentscheid oder Ideenwettbewerb zur Entscheidungsfindung ist dagegen nicht vorgesehen. Ratsmitglieder sind durch ihr freies Mandat verpflichtet, unabhängig zu entscheiden und dürfen sich nicht an Vorgaben aus Umfragen oder Wettbewerben binden.

Fazit: Beteiligung ja – Entscheidung im Rat

Die offizielle Stellungnahme macht deutlich, dass die Stadt die Anliegen der Initiative ernst nimmt und Alternativen weiterhin prüft. Über die endgültige Ausgestaltung, Finanzierung und Zukunft der Badebucht entscheidet jedoch allein der Rat der Stadt Wedel.

Die drei zentralen Forderungen der Initiative – und die Antwort des Rates

1. Keine neuen Kredite für die Badebucht

Die Initiative fordert, auf den geplanten Kredit von 14,7 Mio. € zu verzichten.
Antwort des Rates: Eine Kreditaufnahme wurde bisher nicht beschlossen. Die Stadt prüft weiterhin Alternativen, darunter kurzfristige Sanierungen und mögliche Standortalternativen. Über Investitionen und Kredite entscheidet jedoch ausschließlich der Rat (§ 28 GO S-H).

2. Offenlegung realistischer Alternativen

Die Initiative verlangt, Varianten mit realistischen Kosten öffentlich vorzulegen und ggf. einen Ideenwettbewerb auszuschreiben.
Antwort des Rates: Mehrere Varianten wurden bereits entwickelt und beraten. Weitere werden geprüft. Ein Ideenwettbewerb ist nicht geplant, da er keine bindende Wirkung hätte und Ratsmitglieder im Rahmen ihres freien Mandats unabhängig entscheiden müssen.

3. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Gefordert wurde eine Bürgerbefragung oder ein Bürgerentscheid, wie ihn zuvor die FDP vorgeschlagen hatte.
Antwort des Rates: Ein Bürgerentscheid über Kredite oder die Auswahl der Betriebsvariante ist rechtlich unzulässig, da diese Fragen zu den vorbehaltenen Aufgaben des Rates gehören. Bürgerinnen und Bürger können sich aber in Foren, Veranstaltungen oder Beiräten einbringen – etwa über die Informationsveranstaltung am 4. November 2025 oder das geplante Treffen mit dem Kinderparlament.

Fazit: Die Stadt nimmt die Anregungen ernst, prüft Alternativen und setzt auf Information und Dialog – die Entscheidungen trifft jedoch der Rat der Stadt Wedel.

Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ startet die Bundesregierung eine gezielte Förderung zur Sanierung, Modernisierung und energetischen Ertüchtigung kommunaler Sportstätten. Städte und Gemeinden können sich bis zum 15. Januar 2026 mit Projekten bewerben – etwa für Sporthallen, Schwimmbäder oder Sportfreianlagen.


Ziel und Inhalt des Förderprogramms

Das Programm richtet sich an kommunale Sportstätten mit überregionaler Bedeutung. Ziel ist es, den Sanierungsstau abzubauen und Einrichtungen zu modernisieren, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Jugendarbeit und den Breitensport wichtig sind.
Gefördert werden umfassende Sanierungen und Modernisierungen, in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten, sofern sie nachhaltig, barrierefrei und energetisch effizient geplant sind. Der Fokus liegt auf der sportlichen Nutzung – nicht auf Freizeit- oder Wellnessangeboten.

Förderfähig sind:

  • Sporthallen, Schwimm- und Freibäder

  • Sportplätze, Laufbahnen und Freianlagen

  • Zugehörige Gebäude wie Umkleiden oder Technikräume
    Nicht förderfähig sind Anlagen, die nur für den Schulsport oder nicht öffentlich zugänglich sind.


Förderbedingungen und Höhe der Förderung

  • Der Bund übernimmt in der Regel bis zu 45 % der förderfähigen Kosten.

  • Finanzschwache Kommunen können bis zu 75 % Förderung erhalten, müssen ihre Haushaltslage aber nachweisen.

  • Der Zuschuss liegt zwischen 250.000 € und 8 Mio. €.

  • Die Kommune muss den Eigenanteil aus eigenen oder Landesmitteln finanzieren und einen Ratsbeschluss zur Projektbeteiligung vorlegen.

Ein Projekt muss ein Gesamtvolumen von mindestens rund 550.000 € haben, da der Bund erst ab 250.000 € fördert. Kleinere Projekte fallen daher heraus.


Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren ist zweistufig:

  1. Interessenbekundung bis 15. Januar 2026
    Einreichung einer Projektskizze mit Kostenrahmen, Beschreibung der Maßnahme, Energie- und Nachhaltigkeitsaspekten sowie dem politischen Beschluss.
    Der Ratsbeschluss kann bis 31. Januar 2026 nachgereicht werden.

  2. Auswahl durch den Bundestag
    Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bewertet die eingereichten Projekte. Wichtige Kriterien sind:

    • Überregionale Bedeutung der Sportstätte

    • Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

    • Beitrag zu sozialem Zusammenhalt und Barrierefreiheit

    • Finanzielle und planerische Umsetzbarkeit

    • Fokus auf sportlicher Nutzung

Die Entscheidung über die erste Förderrunde wird voraussichtlich im Februar 2026 fallen.


Was das für Wedel bedeutet

Die Kombibad Wedel GmbH arbeitet aktuell daran, das vorliegende Grobkonzept der Variante 4A – also die geplante Sanierung und Neuausrichtung der Badebucht – fördermitteloptimiert anzupassen. Das Konzept erfüllt laut Verwaltung bereits viele Anforderungen des Bundesprogramms.

Allerdings kann nicht die Kombibad GmbH selbst, sondern nur die Stadt Wedel den Antrag stellen.
Das bedeutet konkret:

  1. Überarbeitung der Projektskizze.

  2. Ratsbeschluss zur Teilnahme am Förderprogramm, der die Interessenbekundung und Finanzierung bestätigt.
    → Dieser Beschluss muss bis 31. Januar 2026 vorliegen.

  3. Digitale Einreichung der Projektskizze bis 15. Januar 2026 über das Bundesportal.


Risiko bei Verzögerung

Sollte der Ratsbeschluss oder die Einreichung der Projektskizze nicht rechtzeitig erfolgen, kann Wedel in der ersten Förderrunde nicht berücksichtigt werden.
Zwar sind spätere Bewerbungen in einer zweiten oder dritten Tranche denkbar, doch die Erfolgsaussichten sinken, je länger sich die Antragstellung verzögert.

 


Fazit

Das Bundesprogramm SKS ist eine einmalige Chance, dringend benötigte Investitionen in Wedels Badebucht mit Bundesmitteln zu unterstützen.
Die Voraussetzungen sind anspruchsvoll, aber klar:

  • Antragstellung nur durch die Kommune,

  • Nachweis eines Ratsbeschlusses und gesicherter Eigenfinanzierung,

  • Schwerpunkt auf sportlicher Nutzung,

  • Einhaltung der Fristen bis Mitte Januar 2026.

Wenn Stadt, Politik und Kombibad GmbH jetzt koordiniert handeln, kann Wedel in den kommenden Monaten den entscheidenden Schritt machen, um die Zukunft der Badebucht mit Bundesförderung abzusichern.

Quelle: 

📌 Bundesförderung „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“

Ziel:
Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten mit besonderer regionaler Bedeutung – z. B. Schwimmbäder, Sporthallen und Sportplätze.

Förderquote:
Bis zu 45 % der förderfähigen Kosten (bis zu 75 % für finanzschwache Kommunen).
Fördersumme: 250.000 € bis 8 Mio. €

Voraussetzungen:
– Antragstellung nur durch die Kommune (nicht durch GmbHs oder Vereine)
– Öffentliche Zugänglichkeit der Sportstätte
– Fokus auf sportliche Nutzung, nicht Freizeitangebote
– Ratsbeschluss über Teilnahme und Finanzierung erforderlich

Verfahren:
1️⃣ Interessenbekundung mit Projektskizze bis 15. Januar 2026
2️⃣ Ratsbeschluss kann bis 31. Januar 2026 nachgereicht werden
3️⃣ Auswahl durch den Bundestag im Februar 2026

Für Wedel bedeutet das:
– Projektskizze (Variante 4A der Badebucht) wird derzeit überarbeitet
– Antrag muss durch die Stadt Wedel gestellt werden
– Ratsbeschluss ist zwingend erforderlich
– Betonung des Sportanteils erhöht die Förderchancen deutlich

Links und Quellen:
➡️ Offizielle Programmseite des Bundes
➡️ Förderaufruf (PDF)
➡️ FAQ zum Programm (PDF)

Der Rat der Stadt Wedel wird sich am 13. November 2025 abschließend mit einer Eingabe der Initiative „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“ befassen. Die Initiative, bestehend aus fünf Wedeler Bürgerinnen und Bürgern, hatte sich bereits am 30. Juli 2025 mit einer E-Mail an Stadtpräsident, Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterin gewandt. Darin forderten sie unter anderem, neue Schulden zur Sanierung oder Neuausrichtung der Badebucht zu vermeiden und Alternativen zu prüfen. Die Eingabe wurde von einer Online-Umfrage auf OpenPetition.de begleitet.

Formell keine Petition, aber zulässige Anregung

Da Schleswig-Holstein auf kommunaler Ebene kein Petitionsrecht vorsieht, entfaltet eine OpenPetition-Umfrage keine rechtliche Wirkung. Die E-Mail selbst erfüllt jedoch die Voraussetzungen einer Anregung nach § 16 e der Gemeindeordnung (GO). Der Rat musste sich daher offiziell mit dem Anliegen befassen und hat die Verwaltung mit einer fachlichen und rechtlichen Prüfung beauftragt.

Rechtliche Grenzen: Kein Bürgerentscheid über Kredite

In ihrer Stellungnahme stellt die Verwaltung klar, dass über eine mögliche Kreditaufnahme oder die Auswahl einer Sanierungsvariante kein Bürgerentscheid zulässig ist. Beide Punkte gehören zu den sogenannten vorbehaltenen Aufgaben des Rates (§ 28 GO). Auch ein Bürgerentscheid über finanzielle Fragen oder die Geschäftsstruktur der Badebucht wäre damit rechtlich ausgeschlossen.

Bürgerbeteiligung bleibt Thema

Trotz der rechtlichen Grenzen sollen die Meinungen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger weiterhin einfließen. Bereits in der Vergangenheit habe es Beteiligungsformate gegeben – und die Stadt kündigt weitere an.
So findet am 4. November 2025 eine öffentliche Informationsveranstaltung im Ratssaal statt, bei der Stadt, Stadtwerke und Kombibad GmbH über den aktuellen Stand informieren wollen. Auch ein Austausch mit dem Kinderparlament ist in Vorbereitung.

Noch keine endgültige Lösung

Zur Höhe einer möglichen Kreditaufnahme könne derzeit keine genaue Aussage getroffen werden, so die Verwaltung. Die laufenden Prüfungen durch Kombibad Wedel GmbH, PROVA Unternehmensberatung und Stadt Wedel seien noch nicht abgeschlossen. Auch Alternativen würden weiterhin bewertet.

Die jetzt vorliegende Stellungnahme des Rates soll die Initiative offiziell beantworten. Sie wird nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. November 2025 zur Abstimmung gestellt.

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA)
Datum: Montag, 3. November 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3–5, Wedel
Hinweis: Die Sitzung ist öffentlich und barrierefrei zugänglich.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel tagt am 3. November 2025 im Wedeler Rathaus. Wie üblich beginnt die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen direkt vorbringen können. Anschließend folgt die Anhörung der Beiräte sowie die Genehmigung des öffentlichen Protokolls der letzten Sitzung vom 15. September 2025.

Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH

Ein zentraler Punkt der Sitzung ist der Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Wedel GmbH. Dazu liegen drei Beschlussvorlagen vor:

  • Feststellung des Jahresabschlusses: Der Rat soll die Bürgermeisterin beauftragen, den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 formal festzustellen. Der Aufsichtsrat hat bereits zugestimmt.
  • Entlastung des Aufsichtsrates: Der Aufsichtsrat soll für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden. Damit werden die gesetzlichen Abschlussvoraussetzungen erfüllt.
  • Gewinnverwendung: Vom Bilanzgewinn in Höhe von 1,92 Mio. € sollen 50 % (960.026 €) an die Stadt ausgeschüttet und 50 % bei den Stadtwerken belassen werden. Die Ausschüttung ist Teil der Haushaltsstrategie 2025–2028 und trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.

Nach Abzug von Steuern verbleibt für die Stadt ein Nettoertrag von rund 808.000 €. Der Rest stärkt das Eigenkapital der Stadtwerke, das aktuell bei 36,1 % liegt.

Anregung und Beschwerde: „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“

Unter diesem Tagesordnungspunkt wird die Petition zur Badebucht behandelt, die sich gegen eine mögliche Neuverschuldung der Stadt für das Badebucht-Projekt richtet. In meinem Artikel habe ich die Antwort der Verwaltung zusammengefasst. 

„Keine Neuverschuldung für die Badebucht“ – Stadt reagiert auf Bürgeranregung
Stellungnahme des Rates: Rat bekräftigt Verantwortung und rechtliche Grenzen

Prüfplanung 2026

Das Rechnungsprüfungsamt legt seine geplanten Prüfungsschwerpunkte für 2026 vor. Dazu zählen unter anderem:

  • Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses 2025,
  • begleitende Prüfungen bei Vergaben, Baumaßnahmen und Verwaltungsverfahren,
  • Sonderprüfung zur internen Leistungsverrechnung.

Ziel ist ein transparenter Überblick über die wichtigsten Finanz- und Kontrollthemen des kommenden Jahres.

Sachstandsbericht BusinessPark Elbufer

Die Verwaltung informiert über den aktuellen Entwicklungsstand des BusinessPark Elbufer. Das Gewerbegebiet umfasst rund 122.000 m² Gewerbefläche und 59.000 m² Grünflächen. Bereits fertiggestellt sind u. a. der alte Werkhafen und der ehemalige Parkplatz, die heute als attraktive Grünbereiche genutzt werden. Weitere Grünflächen, darunter eine neue Aussichtsterrasse an der Elbe, sollen noch 2025 entstehen.

Bei den Sanierungsarbeiten wurde der Bodenaustausch bereits abgeschlossen, die Grundwasserreinigung läuft weiter. Inzwischen wurde das Berichtswesen vereinfacht, um Aufwand und Kosten zu senken.

Mehrere Bauvorhaben sind in Planung oder Umsetzung, darunter neue Bürogebäude („Elbcubes“), der Neubau der Firma Büttner Sicherheitstechnik und Gespräche über weitere Unternehmensansiedlungen. Auch das geplante Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) bleibt Thema, nachdem eine steuerliche Prüfung neue Fragen zur Organisationsform aufgeworfen hat.

Mehr zum BusinessPark

Haushaltssicherung 2028

Die Verwaltung legt den aktuellen Stand der Projektgruppenarbeit zur Haushaltskonsolidierung vor. Das Ziel ist, den städtischen Haushalt langfristig zu stabilisieren. Insgesamt 30 Projekte befassen sich mit Einsparungen und Einnahmeverbesserungen – vom Gebäudemanagement über Zuschüsse an freie Träger bis hin zu Gebühren, Parkraumbewirtschaftung und Grundsteuer. Erste Ergebnisse liegen vor und fließen in die anstehenden Haushaltsberatungen ein.

Haushaltskonsolidierung: Stadt Wedel plant Grundsteuererhöhung ab 2026

Weitere Punkte

Unter Mitteilungen und Anfragen folgen Berichte zur allgemeinen Haushaltslage, darunter der aktuelle Cockpitbericht zum 30. September 2025, der bereits auf wedel-politik.de zusammengefasst wurde.

Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, teilzunehmen und Fragen zu stellen.

BusinessPark Elbufer: Wo das Projekt aktuell steht

Stand: Oktober 2025
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel

Was ist der BusinessPark Elbufer?

Der BusinessPark Elbufer ist das große Gewerbe- und Entwicklungsgebiet am Wedeler Elbufer. Ziel ist es, auf einer ehemals industriell genutzten Fläche neue Arbeitsplätze anzusiedeln, moderne Betriebe nach Wedel zu holen und gleichzeitig öffentliche Bereiche am Wasser aufzuwerten.

Infrastruktur vor Ort

Die Grundlagen sind geschaffen. Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen und große Teile der Grünflächen sind bereits hergestellt.

Besonders sichtbar sind zwei Bereiche:

  • Der frühere Werkshafen („Schnalles Hafen“) wurde als öffentlich nutzbare Grün- und Uferfläche hergerichtet.
  • Auch der ehemalige Parkplatz wurde umgebaut und ist heute eine Grünfläche mit Aufenthaltsqualität.

Diese Flächen werden laut Verwaltung stark angenommen.

Nächster konkreter Schritt: Südlich des Büroturms „Elbcube“ soll noch 2025 eine neue Aussichtsterrasse gebaut werden. Planung und Ausschreibung dafür sind abgeschlossen.

Weitere Bausteine sind bereits angelegt bzw. vorgesehen:

  • Ein Grünzug an der Grenze zum ehemaligen Kraftwerksgelände, der auch den Geh- und Radverkehr aus Richtung Hamburg aufnehmen soll.
  • Der Rückbau eines alten Erschließungsweges („Grenzweg“) zu einer Grünfläche.
  • Zusätzliche Ost-West-Wegeverbindungen innerhalb des Gebiets, die aber erst mit weiterer gewerblicher Bebauung umgesetzt werden.

Ein Antrag auf Bundesförderung zur klimaresilienten Umgestaltung von Grünflächen war gestellt, wurde aber nicht bewilligt.

Boden und Grundwasser

Das Gelände war früher industriell genutzt. Deshalb war zunächst eine Sanierung nötig.

Der Bodenaustausch bis in eine Tiefe von etwa 1,80 Metern wurde bereits 2013 abgeschlossen. Das bedeutet: Der Oberboden ist in dem Bereich, der künftig genutzt wird, ausgetauscht.

Für das Grundwasser laufen weiterhin Maßnahmen:

  • Im ersten Grundwasserleiter (in etwa 6 Metern Tiefe) wird das Wasser über eine Reinigungsanlage behandelt. Diese Anlage stammt ursprünglich noch von der früheren Eigentümerin des Geländes.
  • Ein tieferer Grundwasserleiter (in etwa 12 Metern Tiefe) wird regelmäßig überwacht.

Die Berichte an die zuständige Bodenschutzbehörde werden inzwischen halbjährlich statt vierteljährlich vorgelegt. Ziel ist es, den Aufwand zu reduzieren, ohne die Überwachung aufzugeben.

Ansiedlungen und Bauprojekte

Elbcube und Büroflächen

Am Elbring 10 steht bereits ein siebengeschossiger Büroturm („Elbcube“). Zwei weitere, niedrigere Bürotürme mit jeweils fünf Geschossen sind genehmigt. Wegen der wirtschaftlichen Lage und der aktuell geringeren Nachfrage nach Büroflächen entwickelt sich der Bau dort langsamer als ursprünglich geplant.

Kleinere Gewerbeflächen

Eine größere Fläche von rund 9.600 Quadratmetern nördlich von Xpress Seals wird neu gedacht. Eigentlich war hier eine größere Betriebserweiterung vorgesehen. Das hat sich zerschlagen.

Stattdessen prüft die Stadt jetzt, die Fläche in mehrere kleinere Grundstücke aufzuteilen. Hintergrund: Viele Betriebe, besonders Handwerks- und kleinere Produktionsbetriebe, suchen eher 1.500 bis 2.000 Quadratmeter, nicht gleich mehrere tausend.

Die Verwaltung spricht aktiv mit möglichen Interessenten.

C. D. Büttner Sicherheitstechnik

Das Unternehmen C. D. Büttner Sicherheitstechnik hat im BusinessPark mit dem Bau begonnen. Das Bauvorhaben umfasst ungefähr 2.500 Quadratmeter und ist im Juli 2025 gestartet. Das Unternehmen entwickelt und vertreibt Sicherheitslösungen und beschäftigt mehrere Dutzend Mitarbeitende in Wedel und Hamburg.

Neuer Produktionsstandort (geplant ab 2027)

Ein Unternehmen aus Hamburg plant im nördlichen Bereich des Gewerbegebiets (GE 6 Nord) Flächen für Produktion, Konstruktion und Logistik.

Vorgesehen ist eine zusammenhängende Fläche von rund 15.000 Quadratmetern für etwa 110 Arbeitsplätze. Der Baubeginn ist aktuell erst ab 2027 vorgesehen. Grund ist die allgemeine wirtschaftliche Lage.

DHL / Zustellstandort

Die Deutsche Post sucht einen neuen Standort für die Paket- und Zustelllogistik, weil der bisherige Standort an der Bahnhofstraße ausläuft.

Der BusinessPark war eine Option, wird derzeit aber nicht weiterverfolgt. Stattdessen wird das frühere Possehl-Gelände an der Rissener Straße 140 geprüft. Ergebnisse dazu werden laut Verwaltung für Ende des Jahres erwartet.

Nachfrage nach Flächen

Die Zahl der Firmen, die in Wedel Flächen anfragen, ist etwas zurückgegangen. Die Stadt berichtet, dass zwischen 2018 und 2021 jährlich etwa 60 bis 70 Anfragen eingingen, aktuell dagegen eher 40 bis 50 pro Jahr.

Inhaltlich hat sich die Nachfrage verändert. Sehr gefragt sind im Moment vor allem Flächen für zwei Arten von Nutzungen:

  • Großspeicher / Großbatteriesysteme,
  • Rechenzentren (sogenannte Datacenter).

Parallel zur städtischen Entwicklung laufen auch privatwirtschaftliche Vorhaben. Dazu gehören:

  • die Prüfung eines DHL-/Logistikstandorts auf dem Gelände Rissener Straße 140,
  • neue Gewerbeflächen bei Xella/Ytong an der Industriestraße 60,
  • eine Erweiterung der WDI sowie eine geplante Elektro-Kart-Bahn in früheren Hallen der Firma Kröger Druck (Industriestraße 21).

Gründer- und Technologiezentrum (GTZ)

Ein weiterer Baustein der Standortentwicklung ist das geplante Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) des Kreises Pinneberg in Wedel. Die Grundidee: junge Unternehmen, Forschung und Entwicklung sowie spezialisierte Mittelständler an einem Ort zu bündeln.

Das ursprünglich vorgesehene Modell sah vor, dass eine gemeinsame Besitzgesellschaft (unter Beteiligung von Kreis, WEP und Stadt) baut und die WEP das Zentrum dann als Betriebsgesellschaft führt.

Nach aktueller Prüfung gibt es dabei steuerliche Risiken für die WEP. Diese Risiken würden das Modell teurer machen als geplant. Die Stadt Wedel und die WEP prüfen daher derzeit alternative Modelle für Bau und Betrieb. Gespräche laufen weiter.

Fazit: Wo steht Wedel beim BusinessPark?

Die Entwicklung im BusinessPark Elbufer ist nicht mehr Theorie, sondern im Betrieb. Die Infrastruktur ist weitgehend da, Grünflächen am Wasser sind geöffnet, weitere Aufenthaltsbereiche (Aussichtsterrasse) folgen.

Mehrere Unternehmen sind konkret in Vorbereitung oder bereits im Bau. Gleichzeitig arbeitet die Stadt daran, Flächen auch für kleinere Betriebe nutzbar zu machen, nicht nur für große Player.

Offene Punkte bleiben: Die Bürobauten am Elbcube hängen an der Marktlage, der große Produktionsstandort startet frühestens 2027, das Gründerzentrum braucht ein rechtssicheres Betriebsmodell.

Insgesamt zeigt sich: Das Gebiet füllt sich Schritt für Schritt. Die öffentliche Seite (Wege, Grün, Erschließung) geht weiter voran, und erste Firmen siedeln sich an.

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