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Informationszugang darf keine Frage des Geldbeutels werden

Ich habe grundsätzlich Verständnis dafür, dass die Stadt Wedel ihre Verwaltungsgebühren anpassen muss. Wir alle spüren die Folgen der Inflation und der gestiegenen Personal- und Sachkosten. Es ist deshalb richtig, gebührenfähige Dienstleistungen regelmäßig zu überprüfen und die Gebührensätze auf Grundlage einer nachvollziehbaren Kalkulation anzupassen.

Auch der Landesrechnungshof weist Kommunen regelmäßig darauf hin, ihre Gebührenkalkulationen aktuell zu halten und Kostenüber- oder -unterdeckungen zu vermeiden. Dass einzelne Amtshandlungen nach der letzten Anpassung im Jahr 2023 nun teurer werden, ist daher ein grundsätzlich nachvollziehbarer Schritt, den ich als Kommunalpolitiker mittragen kann.

Bei einem bestimmten Punkt im neuen Gebührenkatalog habe ich jedoch Zweifel. Es geht um die neu eingeführte Nummer 19: Auskünfte nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein, kurz IZG-SH.

Einfache Auskünfte sollen nach dem Wedeler Entwurf nur dann gebührenfrei bleiben, wenn ihre Bearbeitung höchstens 30 Minuten dauert. Für umfassende schriftliche Auskünfte sollen anschließend 70,50 Euro je angefangene halbe Stunde berechnet werden. Hinzu kommen möglicherweise Porto, Druckkosten sowie Gebühren für Kopien, Digitalisierung und elektronische Übermittlung.

Ich bin kein Jurist und kann die rechtliche Konstruktion dahinter nicht abschließend bewerten. Die Einführung dieser Kostenpflicht fällt allerdings genau in eine Zeit, in der die Verwaltung – im Nachgang zu den Diskussionen um die Einwohnerfragestunde – darauf hingewiesen hat, dass komplexere Bürgeranfragen über das IZG-SH gestellt werden könnten.

Damit stellt sich eine ganz praktische Frage: Wie attraktiv ist dieser Weg für Bürgerinnen und Bürger noch, wenn für eine umfangreichere Antwort rechnerisch 141 Euro pro Stunde angesetzt werden?

Landesrechtliche Vorgaben

Vor einem Beschluss sollten wir klären, welche Vorgaben aus der seit dem 25. Januar 2025 geltenden Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für die Stadt Wedel gelten.

Der landesrechtliche Kostentarif unterscheidet deutlich zwischen verschiedenen Arten der Informationsbereitstellung:

  • Mündliche sowie einfache schriftliche oder elektronische Auskünfte sind gebührenfrei.
  • Die Einsichtnahme in Informationen vor Ort ist ebenfalls gebührenfrei.
  • Für eine umfassende schriftliche oder elektronische Auskunft gilt ein Gebührenrahmen von 30 bis 350 Euro.
  • Für eine außergewöhnlich aufwendige Auskunft, beispielsweise mit umfangreicher Sichtung oder Schwärzung, gilt ein Gebührenrahmen von 60 bis 700 Euro.
  • Für ein einzelnes Informationsbegehren gilt grundsätzlich eine Gesamthöchstgrenze von 700 Euro.
  • Für die Herausgabe von mindestens zehn Duplikaten enthält die Verordnung einen eigenen Kostentatbestand.

Der Wedeler Entwurf enthält diese Differenzierungen und Obergrenzen nicht ausdrücklich. Stattdessen sieht er einen einheitlichen Zeittarif von 70,50 Euro je angefangene halbe Stunde vor. Rechnerisch wären bei fünf angefangenen Halbstunden bereits 352,50 Euro erreicht – und damit mehr als die landesrechtliche Obergrenze für eine umfassende, aber noch nicht außergewöhnlich aufwendige Auskunft.

Auch bei den Kopierkosten bestehen deutliche Unterschiede: Wedel möchte für eine DIN-A4-Kopie einen Euro berechnen. Die Landesverordnung sieht für eine schwarz-weiße DIN-A4-Kopie dagegen 20 Cent vor. Darüber hinaus verweist der Wedeler Entwurf bei gescannten Dokumenten auf die allgemeinen kommunalen Gebühren für Digitalisierung und Übermittlung.

Andere Kommunen

Ein Blick auf andere Kommunen in Schleswig-Holstein zeigt, dass eine einfachere Regelung möglich ist.

Die Stadt Norderstedt hat in ihre Verwaltungsgebührensatzung lediglich aufgenommen, dass für Informationen nach dem IZG-SH Gebühren und Auslagen nach der IZG-SH-Kostenverordnung „in der jeweils geltenden Fassung“ erhoben werden. Auch Henstedt-Ulzburg verwendet einen solchen dynamischen Verweis auf die Landesverordnung, statt eigene kommunale IZG-Gebühren festzusetzen.

Diese Lösung hat einen erheblichen Vorteil: Ändert das Land die Kostenverordnung, gilt automatisch der neue Kostentarif. Die kommunale Satzung muss nicht jedes Mal angepasst werden und kann auch nicht unbemerkt auf einem überholten Rechtsstand stehen bleiben.

Der Wedeler Entwurf bezeichnet das IZG-SH noch mit dem Änderungsstand vom 19. Juli 2019. Außerdem verweist er nicht ausdrücklich auf § 13 IZG-SH oder auf die seit Januar 2025 geltende Kostenverordnung. Auch deshalb sollte geklärt werden, ob die Tarifstelle auf Grundlage des aktuellen Landesrechts erstellt wurde.

Offene Fragen

Aus meiner Sicht sollten wir vor der Beschlussfassung insbesondere folgende Fragen mit der Verwaltung klären:

  • Gilt die IZG-SH-Kostenverordnung vom Januar 2025 unmittelbar für die Stadt Wedel?
  • Falls sie gilt: Warum werden ihre Gebührenrahmen, Höchstgrenzen und Auslagenregelungen im Satzungsentwurf nicht übernommen?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage soll Wedel einen eigenen Zeittarif von 70,50 Euro je angefangene halbe Stunde festsetzen?
  • Wie wird verhindert, dass die Grenze von 350 Euro für umfassende beziehungsweise 700 Euro für außergewöhnlich aufwendige Auskünfte überschritten wird?
  • Warum gelten für Kopien und digitalisierte Unterlagen die allgemeinen Wedeler Gebührensätze und nicht die Beträge der IZG-SH-Kostenverordnung?
  • Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlich gebührenfreie Einsichtnahme vor Ort auch in Wedel tatsächlich kostenfrei bleibt?
  • Wäre ein dynamischer Verweis auf die IZG-SH-Kostenverordnung „in der jeweils geltenden Fassung“ nicht einfacher, transparenter und rechtssicherer?

Informationszugang muss wirksam bleiben

Nach § 13 IZG-SH müssen die Gebühren auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so bemessen werden, dass das Recht auf Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann.

Das Gesetz nennt allerdings keine feste finanzielle Schwelle, ab der eine Gebühr unzumutbar wird. Umso wichtiger ist eine nachvollziehbare Einzelfallentscheidung. Neben dem Verwaltungsaufwand müssen deshalb auch die Bedeutung des Informationszugangs und das gesetzliche Ziel einer wirksamen Inanspruchnahme berücksichtigt werden.

Hinzu kommt die Frage, wie wir künftig den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten wollen. Wenn komplexere Fragen außerhalb der Einwohnerfragestunde ausdrücklich auf das IZG-SH verwiesen werden, darf dieser Weg nicht gleichzeitig durch schwer kalkulierbare Kosten unattraktiv gemacht werden.

Es geht nicht darum, jeden Verwaltungsaufwand kostenlos anzubieten. Eine umfangreiche Aktenrecherche, die Prüfung von Schutzrechten Dritter oder aufwendige Schwärzungen können erhebliche Arbeitszeit verursachen. Für solche Fälle sieht bereits die Landesverordnung Gebühren von bis zu 700 Euro vor.

Mir ist aber wichtig, dass wir als Kommunalpolitik die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen, bevor wir über diesen speziellen Teil der Satzung abstimmen. Wir brauchen eine faire Balance zwischen dem berechtigten Interesse an der Erstattung außergewöhnlichen Verwaltungsaufwands und dem ebenso berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz und demokratische Teilhabe.

Weiterführende Links

Einwohnerfragestunde in Wedel: Zwischen Paragrafen, Profilierung und echtem Dialog

In der letzten Sitzung der Wedeler Ratsversammlung sorgte der Umgang der Verwaltung mit eingereichten Bürgerfragen für eine intensive und fraktionsübergreifende Debatte.

Auslöser waren zwei Anfragen, die bereits vor mehreren Monaten gestellt worden waren. Andreas Haemisch hatte Ende April Fragen zur Situation der Bahnhofstraße eingereicht und hierfür einen Bogen mit dem Logo des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) verwendet. Elisabeth Krämer reichte eine Anfrage zu möglichen Alternativen für Microsoft-Produkte in der Verwaltung ein und tat dies im Namen einer Gruppe von fünf Personen.

Nach rund vier Monaten Wartezeit erhielt Herr Haemisch die Mitteilung, dass seine Fragen inhaltlich nicht beantwortet werden. Die Verwaltung argumentierte in ihrer Stellungnahme, dass ein Verein keine natürliche Person sei und nicht in Wedel wohne. Somit könne ein Verein die erforderliche Einwohnereigenschaft nicht erlangen, weshalb das Vorbringen von Fragen durch den Pressesprecher des ADFC unzulässig und die Nutzung der Fragestunde rechtsmissbräuchlich sei. Frau Krämer hatte ihre Fragen im Namen einer Gruppe zunächst schriftlich und vorab eingereicht. Diese wurden aber nicht weitergeleitet, weil sie von einer Gruppe kamen.

In der Ratssitzung entschuldigte sich Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto ausdrücklich für die lange Bearbeitungszeit und die verzögerte Kommunikation. In der Sache verteidigte sie jedoch zunächst die restriktivere Handhabung durch die Verwaltung, da Anfragen in letzter Zeit deutlich zahlreicher und komplexer geworden seien. Gleichzeitig sicherte sie Herrn Haemisch in der Sitzung zu, dass seine Fragen beantwortet würden und der Fall intern aufgeklärt werde.

Was sagt das Gesetz? Ein Blick in andere Kommunen

Die Basis für die Einwohnerfragestunde bildet § 16c Absatz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO SH), wonach Einwohnerinnen und Einwohnern bei öffentlichen Sitzungen die Möglichkeit eingeräumt werden muss, Fragen zu stellen und Anregungen zu unterbreiten. Wer als Einwohnerin oder Einwohner gilt, definiert § 6 GO SH: Es ist, wer in der Gemeinde faktisch wohnt.

Die konkrete verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Fragestunde überlässt das Gesetz jedoch der kommunalen Satzungsautonomie der jeweiligen Städte. Ein Vergleich zeigt hier sehr unterschiedliche Ansätze in Schleswig-Holstein. In Lübeck gelten beispielsweise teils strenge Einreichungsfristen von bis zu 15 Tagen im Vorfeld, was bereits zu Initiativen in der Bürgerschaft führte, das Verfahren unkomplizierter per E-Mail zu gestalten. Andere Kommunen sind offener: In Norderstedt können Fragen spontan ohne strikte Ausschlussfrist gestellt werden, wobei Fragestellende auf Wunsch verlangen können, dass ihr Name im Protokoll anonymisiert wird. In Tornesch gilt das Fragerecht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr spontan vor Ort. Gemein ist den meisten kommunalen Geschäftsordnungen lediglich das strikte Verbot einer inhaltlichen Aussprache direkt im Anschluss an die Beantwortung, da in der Fragestunde keine Beschlüsse gefasst werden.

Meine Meinung: Die Fragestunde ist ein Dialog-Instrument – keine Bühne für endlose Rechercheaufträge

Dass die Einwohnerfragestunde in der letzten Ratssitzung die Gemüter derart erhitzt hat, ist verständlich. Es sollte eigentlich ein Kernstück unserer gelebten Demokratie in Wedel sein: Ein niedrigschwelliges Angebot, bei dem Bürgerinnen und Bürger vor die Ratsversammlung treten, ihre Fragen an die Verwaltung stellen und Antworten erhalten. Ein direkter Seismograph für die Nöte und Probleme in unserer Stadt.

Doch in der jüngsten Ratssitzung glich dieser Austausch eher einem Schildbürgerstreich. Nach Monaten der Wartezeit bekamen engagierte Bürger statt inhaltlicher Antworten nur formelle Abfuhren. Dass Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto dem Fragesteller Andreas Haemisch schließlich doch eine Beantwortung und eine interne Aufklärung des Falles zusicherte, war ein wichtiges und richtiges Signal.

Dennoch bleibt die Frage: Warum zieht sich die Verwaltung derart hinter Paragrafen zurück? Mir ist diese Fragestunde sehr wichtig. Und um es klar zu sagen: Die Einwohnerfragestunde als solche ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass dieses wichtige Instrument seit gut eineinhalb Jahren systematisch überreizt wird.

Dabei geht es um mehr als nur um den Verwaltungsaufwand. Solche ausufernden Fragen nehmen vor allem den Raum und die Zeit für diejenigen, die direkte, persönliche und greifbare Anliegen haben. Ich habe oft genug im Rat gesessen und erlebt, wie essenziell dieses direkte Ventil ist: Als hundert Eltern und Kinder den Saal füllten, um ihrem Unmut Luft zu machen. Als die Anhänger des SC Rist in großer Zahl erschienen, um für ihre sportlichen Belange einzustehen. Als die Eltern der Kita „Kleine Strolche“ ihre drängenden Sorgen vortrugen oder als verzweifelte Mieter einer von der Stadt schlecht geführten Liegenschaft die Fragestunde nutzten, um sich endlich Gehör zu verschaffen. Genau für diese Menschen, für die echten Probleme unserer Stadtgesellschaft, ist dieser Raum gedacht.

Heute jedoch finden diese Bürgerinnen und Bürger weniger Gehör, weil einige wenige die Grenzen der Fragestunde massiv überstrapazieren. Insbesondere die neu in Wedel gegründete Partei "Freie Wähler" fällt hier auf. In fast jedem Ausschuss und in jeder Ratssitzung werden von ihren Vertretern unzählige, hochkomplexe und extrem umfangreiche Fragenkataloge eingereicht. Das mag formal legitim sein. Aber über das Motiv muss man sprechen. Für mich ist hier primär ein Ziel erkennbar: Aufmerksamkeit. Unabhängig davon, ob die gestellten Fragen für die Stadt wirklich entscheidend sind oder nicht, binden sie massive Verwaltungsressourcen. Einge dieser Fragen ließen sich zudem über öffentlich zugängliche Informationen klären. Andere wiederum sind so speziell und fordern tiefgehende Prüfungen, dass sie den Rahmen und den Sinn einer kurzen Einwohnerfragestunde völlig sprengen.

Es ist menschlich nachvollziehbar, dass eine stark belastete Verwaltung angesichts solcher "Recherche-Bombardements" irgendwann in die Defensive gerät und Abwehrreflexe entwickelt. Das rechtfertigt jedoch nicht, dass man berechtigte Anfragen wie die des ADFC mit Hinweis auf Formalien abblockt. Die Verwaltung darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.

Klar differenzieren und das Informationszugangsgesetz nutzen

Wir brauchen eine klare Differenzierung. Berechtigte, bürgernahe Anfragen – egal ob von Einzelpersonen oder im Namen einer Gruppe oder eines Vereins – müssen in der Sitzung beantwortet werden. Die Fragestunde ist ein Ort des Dialogs.

Werden die Fragen jedoch zu komplex, gleichen sie umfassenden Prüfaufträgen oder zielen auf die Einsicht von Gutachten und Akten ab, muss die Verwaltung konsequent auf das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) verweisen. Dieses Gesetz garantiert jedem Bürger das bedingungslose Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Es ist genau für solche tiefschürfenden Auskünfte gemacht. Es ist der formelle Weg der Verwaltungskontrolle, der eben nicht die knappe Zeit und den Dialog-Charakter einer öffentlichen Ratssitzung blockiert.

Mein persönlicher Rat zum Schluss

Die Einwohnerfragestunde des Rates ist nicht nur dazu da, der Verwaltung Fragen zu stellen, sondern auch uns: der Politik. Deshalb mein Appell an Sie: Fragen Sie auch die Politik, fragen Sie die Fraktionen!

Sie werden vielleicht nicht immer sofort und in derselben Sekunde eine fertige Antwort bekommen. Bedenken Sie bitte: Wir machen das ehrenamtlich, wir sind in der Regel Laien. Aber ich glaube fest daran, dass alle in der Kommunalpolitik sehr bemüht sind, Ihre Fragen zu beantworten. Warten Sie mit Ihren Anliegen also nicht erst, bis die nächste offizielle Fragestunde ansteht. Schreiben Sie Ihre Kommunalpolitiker an, kontaktieren Sie die Fraktionsvorsitzenden, die Ratsmitglieder oder die Parteien direkt. Die E-Mail-Adressen sind i. d. R. öffentlich zugänglich. Meine kennen Sie. Kommunizieren Sie regelmäßig mit uns. Davon lebt unsere Stadt.

Bei Fragen, Anregungen oder für den direkten Austausch erreichen Sie mich jederzeit unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

 

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