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19. Sitzung des PLA

Geplante Tagesordnung

Der Planungsausschuss der Stadt Wedel tagt am Dienstag, den 14. Oktober 2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich; Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen und zu Beginn Fragen stellen.

Im Mittelpunkt steht der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 89 „Im Winkel“. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren zu starten und die Öffentlichkeit sowie Fachbehörden frühzeitig zu beteiligen. Geplant ist, die bisher als Garagenhof genutzte Fläche südlich der Straße Im Winkel für den Wohnungsbau zu entwickeln, um zusätzlichen Wohnraum im innerstädtischen Bereich zu schaffen.

Das rund 3.500 Quadratmeter große Grundstück liegt zwischen der Straße Im Winkel und der angrenzenden Kleingartenanlage. Vorgesehen ist ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Entlang der Zufahrt zur Kleingartenanlage sollen Stellplätze entstehen, die die wegfallenden Garagen ersetzen. Die Fläche wird städtebaulich neu geordnet und in die vorhandene Umgebung eingebunden.

Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Siedlungsbereichs und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Verfahren läuft als Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich, da keine größeren Eingriffe zu erwarten sind. Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet, in dem Wohnen die Hauptnutzung darstellt; kleinere freiberufliche Tätigkeiten im häuslichen Bereich bleiben zulässig.

Die Erschließung erfolgt über die Straße Im Winkel. Eine Tiefgarage nimmt den Großteil des ruhenden Verkehrs auf; weitere Stellplätze entstehen an der Zufahrt zu den Kleingärten. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist durch Buslinien zum S-Bahnhof Wedel und nach Blankenese gegeben.

Eine Lärmuntersuchung hat ergeben, dass Wohnen trotz der Nähe zum Gewerbegebiet Langenkamp möglich ist, wenn Grenzwerte eingehalten und Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Altlasten sind nicht bekannt; im Fall auffälliger Bodenfunde gelten die gesetzlichen Meldepflichten.

Die Kosten für Planung, Erschließung und Bau trägt der Vorhabenträger. Ein Durchführungsvertrag regelt Details wie soziale Wohnungsanteile, Ausgleichsmaßnahmen und Beiträge zur Infrastruktur. Der Stadt entstehen dadurch keine direkten Kosten.

Weitere Themen der Sitzung sind ein Nutzungskonzept für den Stadthafen, Rückmeldungen aus den Fraktionen zu laufenden Vorhaben wie Hafenstraße und Nachverdichtung am Galgenberg sowie Berichte der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung und zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Stadthafen.

Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte können zu Beginn Fragen an Verwaltung und Ausschuss stellen. Weitere Informationen: Link zur Sitzung im Bürgerinformationssystem.

Faktencheck: Infrastrukturfolgekosten „Hogschlag“ – Was an den Vorwürfen dran ist

Kurzfassung: Einen „Täuschungsversuch“ gibt es hier nicht. In Wedel gilt: Wenn es im Gebiet bereits Baurecht gibt, werden bei den Infrastrukturfolgekosten nur die zusätzlich entstehenden Wohneinheiten belastet. Diese Baseline-Logik ist beschlossen und öffentlich. Die drei zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen Erschließungsbeiträge und passen auf Folgekostenverträge nicht. 

1) Worum geht’s konkret?

In einem Facebook-Beitrag heißt es, die Stadtverwaltung wolle einem Investor 121.700 € „schenken“. Begründung: Bei 86 neuen Wohneinheiten würden vier Einheiten aus älterem Baurecht angerechnet. Daraus wird der Vorwurf abgeleitet, die Verwaltung handele rechtswidrig und arbeite mit „rechtlichen Popanzen“.

Der Streit dreht sich nicht um die Mathematik, sondern um die Rechtsfrage: Darf bestehendes Baurecht bei der Berechnung überhaupt angerechnet werden?

2) Maßgebliche Grundlage: Beschlossenes Folgekostenkonzept und § 11 BauGB

Die Stadt Wedel hat 2023 ein Folgekostenkonzept beschlossen. Darin steht klar: Wenn in einem Plangebiet bereits Baurecht besteht, werden nur die Folgekosten für die durch die neue Planung zusätzlich ermöglichten Wohneinheiten erhoben. So wird Doppelbelastung vermieden und der tatsächliche Mehrbedarf abgedeckt.

Rechtlich bewegt sich das im Rahmen des § 11 BauGB (städtebaulicher Vertrag). Kommunen dürfen Kostenregelungen vereinbaren, solange Leistung und Gegenleistung angemessen sind. Genau hier setzt das Wedeler Modell an.

Konsequenz: Die Anrechnung von Alt-Baurecht ist kein Trick, sondern Teil der beschlossenen Systematik.

3) Warum die drei BVerwG-Urteile die These nicht tragen

Der Facebook-Beitrag verweist auf BVerwG 9 C 10.08, 9 C 11.15 und 8 C 42/95. Diese Entscheidungen handeln vom Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 ff. BauGB). Dort geht es um Beiträge für tatsächlich hergestellte Anlagen, Abrechnungsgebiete, Erschließungseinheiten und Vorausleistungen.

Folgekostenverträge nach § 11 BauGB sind etwas anderes. Aus den genannten Urteilen folgt daher nicht, dass die Baseline-Anrechnung bei Infrastrukturfolgekosten unzulässig wäre. Kurz: Falsches Rechtsgebiet, falscher Maßstab.

Fazit

  • Die Anrechnung von Alt-Baurecht ist Bestandteil des beschlossenen Folgekostenmodells und fußt auf § 11 BauGB.
  • Die angeführten BVerwG-Urteile betreffen Erschließungsbeiträge und belegen keine Unzulässigkeit der Baseline-Anrechnung.

Quellen

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Neue Wohnprojekte im Planungsausschuss: Elbhöfe und Elbhochufer

Im Planungsausschuss der Stadt Wedel wurden zwei Bauvorhaben vorgestellt, die für die Entwicklung des städtischen Wohnungsmarktes von Bedeutung sind. Beide Projekte liegen in bestehenden Wohngebieten, sollen aber durch Neubauten, moderne Standards und zusätzliche Angebote deutlich aufgewertet werden. Dabei handelt es sich um den Bebauungsplan 20f in der Hafenstraße („Elbhöfe“) sowie um die geplante Quartierserneuerung am Elbhochufer im Bereich Galgenberg.

Gemeinsam ist beiden Projekten, dass sie auf langfristige Entwicklungen reagieren: Der Bedarf an barrierefreiem und betreutem Wohnen wächst, gleichzeitig müssen ältere Wohngebäude modernisiert oder durch Neubauten ersetzt werden. Im Ausschuss wurde deutlich, dass es sich nicht um kurzfristige Vorhaben handelt, sondern um Planungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken und die Stadt nachhaltig prägen könnten.

Elbhöfe an der Hafenstraße (B-Plan 20f)

Die Planungen für das Gelände an der Hafenstraße reichen viele Jahre zurück. Schon 2009 gab es erste Untersuchungen im Rahmen des Sanierungsgebiets „Stadthafen Wedel“. 2013 wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, drei Jahre später lag ein Entwurf öffentlich aus. Dennoch kam das Projekt nicht voran. Mit einem Neustart im Jahr 2025 wurde es erneut aufgenommen – diesmal mit dem Deutschen Roten Kreuz als Partner.

Vorgesehen ist die Errichtung von insgesamt 75 Mietwohnungen. Davon sollen 15 bis 30 Wohnungen als betreutes Wohnen unter Regie des DRK genutzt werden, darunter 4 bis 8 rollstuhlgerechte Einheiten. Die Wohnungen sind zwischen 50 und 125 Quadratmetern groß und reichen von Zwei-Zimmer-Wohnungen bis hin zu Vier- und Fünf-Zimmer-Einheiten. Ein Schwerpunkt liegt auf kleineren und mittleren Wohnungen, die rund 70 Prozent des Angebots ausmachen.

Das Konzept des betreuten Wohnens sieht vor, älteren oder eingeschränkten Menschen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen, gleichzeitig aber Sicherheit und soziale Anbindung zu bieten. Geplant sind Gemeinschaftsräume mit Küche, eine Terrasse, ein Betreuungsstützpunkt sowie ein Hausnotrufsystem. Ergänzt wird das Angebot durch Flächen für gemeinschaftliches Gärtnern, Spielplätze und Aufenthaltsbereiche.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit. Geplant sind schadstoffarme Baustoffe, Gründächer, Regenrückhaltung und die Nutzung von Fernwärme. Ziel ist es, niedrige Heiz- und Betriebskosten zu erreichen und damit auch die laufenden Belastungen für die Mieter zu begrenzen. Das Mobilitätskonzept sieht 127 Pkw-Stellplätze vor, darunter zehn barrierefreie, sowie 210 Fahrradstellplätze mit Ladeinfrastruktur. Zusätzlich sind Carsharing-Angebote und ein Fahrdienst des DRK vorgesehen. Der Bebauungsplan soll bis Ende 2025 rechtskräftig werden, die Realisierung wäre ab 2028 möglich.

Quartierserneuerung am Elbhochufer (Galgenberg)

Noch umfassender ist das zweite Projekt, das die Siedlung am Elbhochufer betrifft. Auf einer Fläche von rund 23.000 m² stehen derzeit 17 Wohngebäude aus den 1950er Jahren mit insgesamt 222 Wohnungen. Diese Häuser entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Wohnkomfort. Ziel der Eigentümerin, der Wertgrund Immobilien AG, ist eine schrittweise Erneuerung und Verdichtung des Quartiers.

Das Vorhaben ist in vier Phasen gegliedert. In Phase 1 sollen zunächst zusätzliche Wohnungen entstehen, ohne dass bestehende Gebäude abgerissen werden. Geplant sind etwa 35 neue Wohnungen auf 3.150 Quadratmetern. Phase 2 sieht Ersatzneubauten am Galgenberg vor, mit weiteren 55 Wohnungen. In Phase 3 folgen straßenbegleitende Neubauten und zusätzliche Nachverdichtungen, sodass etwa 70 weitere Wohnungen entstehen. Schließlich umfasst Phase 4 die komplette Neuordnung an der Friedrich-Eggers-Straße mit rund 220 neuen Wohnungen. Damit würde die Gesamtzahl auf etwa 380 Wohnungen steigen, die Bruttogrundfläche auf knapp 32.000 m².

Mit den Neubauten sollen die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein, Aufzüge sind verpflichtend eingeplant. Die Grundrisse werden an heutige Bedürfnisse angepasst, Bäder und Küchen modernisiert, Balkone ergänzt. Gleichzeitig wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Geplant ist die Versorgung über 100 Prozent Fernwärme, ergänzt um Photovoltaikanlagen. Damit soll der Energiebedarf von derzeit etwa 130 kWh/m² auf etwa 40 kWh/m² sinken.

Auch bei der Infrastruktur sind Änderungen vorgesehen. Für Kinder ist ein neuer Spielplatz geplant, dazu ein Stadtteilzentrum mit Kindertagesstätte. Stellplätze für Autos und Fahrräder sollen barrierefrei nutzbar sein, ergänzt durch Carsharing-Angebote. Das bestehende Wegenetz wird ausgebaut, sodass die Quartiersstruktur insgesamt verbessert wird. Grundlage für die Umsetzung ist ein neuer Bebauungsplan, über den die Ratsversammlung noch beraten muss.

Fazit

Beide Projekte zeigen, dass Wedel in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen im Wohnungsbau erleben könnte. Die Elbhöfe an der Hafenstraße sind ein kleineres, aber symbolträchtiges Projekt, das den Schwerpunkt auf betreutes Wohnen legt und damit auf die Bedürfnisse einer älter werdenden Bevölkerung eingeht. Das Elbhochufer dagegen ist ein groß angelegtes Vorhaben, das die Sanierung einer ganzen Siedlung umfasst und die Zahl der Wohnungen deutlich erhöht.

In beiden Fällen spielen Barrierefreiheit, Energieeffizienz und ergänzende soziale Angebote eine wichtige Rolle. Gleichzeitig wird deutlich, dass mit den zusätzlichen Wohnungen auch Folgen für die Infrastruktur verbunden sind – etwa bei Kitas, Schulen, Verkehr und sozialen Einrichtungen. Hier werden Politik und Verwaltung sorgfältig abwägen müssen, wie neue Wohnprojekte einerseits den Bedarf an Wohnraum decken und andererseits zusätzliche Belastungen für die städtische Infrastruktur bewältigt werden können.

18. Sitzung des Planungsausschusses

Update: 29.09.25: Die Ergebnisse der Sitzung wurden dem Artikel hinzugefügt.

Der Planungsausschuss der Stadt Wedel kam am Dienstag, den 09.09.2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses zusammen. Wie üblich begann die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde. Im Mittelpunkt standen mehrere wichtige Themen rund um Stadtentwicklung, Bauprojekte und Energieplanung.

Geplante Tagesordnung

Bebauungsplan Hogschlag

Zum Baugebiet Hogschlag (Teilbereich Ost) lagen zwei Beschlussvorlagen vor:

  • zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen (diese Verträge sind nicht-öffentlich)
  • sowie zum endgültigen Satzungsbeschluss

Beide Vorlagen bereiten den Weg für den Bau von 93 Wohnungen, davon 33 gefördert. Eine ausführliche Darstellung findest du in meinen bereits veröffentlichten Artikeln:
👉 Entscheidung über den Satzungsbeschluss
👉 Städtebaulicher Vertrag für das Baugebiet Hogschlag

Präsentationen zu Bauprojekten

  • Für das Gelände an der Hafenstraße (B-Plan 20f) wurde der aktuelle Sachstand vorgestellt.
  • Außerdem gab es Einblicke in die Planungen zur Nachverdichtung am Galgenberg.

Zu beiden Themen waren im Vorfeld keine Unterlagen öffentlich verfügbar.

Neue Kartbahn in Wedel?

Eine Halle in der Industriestraße sollte zu einer Kartbahn für E-Karts umgebaut werden. Der Ausschuss sollte über das Einvernehmen der Stadt abstimmen. Geplant sind ca. 3.500 m² Fahrfläche in der Halle sowie ergänzende Angebote wie Axt-Werfen, Sozialräume und eine kleine Outdoor-Bahn für E-Quads.

Solar-Freiflächenanlagen

Die Verwaltung stellte eine Potentialanalyse für Solarflächen im Außenbereich Wedels vor. Dabei wurden zwei geeignete Flächen von insgesamt rund 19 ha identifiziert – das entspricht nur etwa 0,5 % der Stadtfläche. Konkrete Bauvorhaben gibt es noch nicht, die Analyse dient als Rahmen für mögliche Projekte.

Fußgängerüberweg am Caudryplatz

Die Möglichkeit eines Zebrastreifens an der Mühlenstraße/Caudryplatz war Thema. Die Verwaltung hatte davon abgeraten, vor allem wegen Sicherheitsrisiken in der unübersichtlichen Kurvenlage.
👉 Hintergründe dazu im eigenen Artikel

Windenergie an Land

Das Land Schleswig-Holstein arbeitet an neuen Regionalplänen für Windenergieflächen. Für Wedel wurden zwar zwei Potenzialflächen untersucht, diese sind aber nicht als Vorranggebiete vorgesehen. Die Stadt hat dazu Stellung genommen.

Haushaltskonsolidierung 2028

Die Verwaltung berichtete über den aktuellen Stand der Projektgruppen zur Haushaltssicherung. Ziel bleibt es, bis 2028 Einsparungen von 9,5 Mio. Euro zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, droht eine Erhöhung der Grundsteuer.

👉 Haushaltssicherung 2028 – Aktueller Stand der Projektgruppen

Nicht-öffentlicher Teil

Im Anschluss war ein nicht-öffentlicher Teil vorgesehen. Dort standen keine Beschlüsse und auch keine Mitteilungsvorlagen auf der Tagesordnung.

Ergebnisse der Sitzung

Bebauungsplan Hogschlag

Nach intensiver Diskussion wurden beide Vorlagen beschlossen – sowohl die städtebaulichen Verträge als auch der Satzungsbeschluss. Das Ergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein, 3 Enthaltungen. Zustimmung kam von CDU, SPD und FDP. Grüne und WSI enthielten sich oder lehnten ab.

In der Debatte hoben die Grünen hervor, dass Benennungsrechte und Belegungsrechte nicht gesichert seien. Die Verwaltung verwies dagegen auf den geförderten Wohnungsbau und die Absicherung über Verträge. Investor Rehder erläuterte Details wie mindestens zwei Fahrradstellplätze pro Wohnung, Baufolge zugunsten der geförderten Wohnungen sowie Bürgschaften und Vertragsstrafen.

Hafenstraße (B-Plan 20f)

Architekt Behrend stellte klar, dass keine geförderten Wohnungen vorgesehen sind. Dies sei Folge früherer Ratsbeschlüsse (2014/2016). Stattdessen entstehe ein sozialer Baustein durch Betreutes Wohnen mit dem DRK. SPD hatte irrtümlich von 40 % Förderung gesprochen, andere Fraktionen zeigten Verständnis, die Grünen blieben kritisch. Rückmeldungen sollen in der nächsten Sitzung erfolgen.

Nachverdichtung Galgenberg

Das Projekt soll über einen Zeitraum von rund 20 Jahren umgesetzt werden. Bestandsmieten liegen bei etwa 10–11 €/m². Energiesparmaßnahmen sollen rund 60 % der erwarteten Mieterhöhungen ausgleichen. Geförderte Wohnungen sind vorgesehen, Belegungsrechte könnten ggf. noch verhandelt werden. Rückmeldungen der Fraktionen stehen noch aus.

Kartbahn in der Industriestraße

Die geplante Kartbahn fand breite Zustimmung. Wichtig: Betrieb ausschließlich mit E-Karts, was Lärm deutlich reduziert. Öffnungszeiten sollen Mo–Fr 15–22 Uhr, am Wochenende 11–24 Uhr sein. Gastronomie ist nur klein vorgesehen, Parkplätze können bei Bedarf erweitert werden. Auch eine PV-Anlage ist angedacht. Der Ausschuss gab sein Einvernehmen einstimmig.

Möller-Areal

Die Fraktionen äußerten sich zu den weiteren Planungen. CDU und FDP wollen am Stellplatzschlüssel festhalten, Grüne fordern weniger Parkhäuser und ein autofreies Quartier. SPD regte an, über ein kleines Kino nachzudenken. WSI hob die Durchmischung von Wohnen und Gewerbe positiv hervor.

Fußgängerüberweg am Caudryplatz

Die Diskussion verlief kontrovers. Grüne und WSI zweifelten die Gefahreneinschätzung der Verwaltung an und forderten eine Lichtsignalanlage. Die Verwaltung kündigte an, das Thema weiter mit dem LBV zu klären und eine externe Verkehrszählung einzuholen.

Weitere Themen

  • Solar-Freiflächen und Windenergie: zur Kenntnis genommen.
  • Haushaltskonsolidierung: künftig berichtet der UBF über den Bereich Bauen/Umwelt. Geplant ist ein neues Nachhaltigkeitsmanagement (1,0 Stelle) durch Zusammenlegung bisheriger Aufgaben.
  • Stadthafen: Bauarbeiten im Zeitplan, rechtzeitig zur Hochwassersaison soll der Baukörper dicht sein. Kiosk-Betreiber in Verhandlung.
  • Anfragen: Querung Heinestraße (Zuständigkeit offen), Schlichtwohnheim Schulauer Straße (Rückbau 2025, Neubau 2026/27), P+R wird nach Besichtigung im UBF beraten, Motorrad-Parken am Hafen soll per Widmung strenger geregelt werden, Car-Sharing-Flächen vorhanden, Betreiberfrage noch offen.

Nicht-öffentlicher Teil

Im nicht-öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.

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📌 Aus den Ausschüssen

💶 Schwerpunktseite: Haushaltssicherung 2028

Städtebaulicher Vertrag für das Baugebiet Hogschlag

Bevor der Rat endgültig über den Bebauungsplan „Hogschlag“ entscheidet, steht zunächst der städtebauliche Vertrag auf der Tagesordnung. Dieser Vertrag soll am 09. September 2025 im Planungsausschuss beraten werden und muss anschließend noch am 18. September 2025 durch den Rat bestätigt werden.

Solche Verträge sind ein wichtiges Instrument, um über die rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus weitere Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Bauherren verbindlich festzulegen.

Die zentralen Punkte im Überblick:

  • Sozial geförderte Wohnungen: Von den insgesamt 93 geplanten Wohnungen sollen 33 im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet und für 35 Jahre gebunden werden.

  • Verkehr und Erschließung: Geplant ist der Umbau der Kreuzung Holmer Straße/Lülanden mit einem neuen Linksabbieger und Ampelregelung. Zudem wird das Baugebiet an die Holmer Straße angebunden.

  • Neue Wegeverbindung: Eine Geh- und Radverbindung zwischen Ansgariusweg und Holmer Straße wird eingerichtet und rechtlich zugunsten der Stadt gesichert.

  • Folgekosten für Infrastruktur: Die Vorhabenträger beteiligen sich finanziell an den durch das Baugebiet entstehenden Lasten – etwa für Kitas oder Schulen. Grundlage sind die „Grundsätze der Bodennutzung“ sowie das „Folgekostenkonzept soziale Infrastruktur“ der Stadt Wedel.

  • Absicherung der Erschließung: Eine Bürgschaft soll sicherstellen, dass die Erschließung im Zweifel auch von der Stadt abgesichert werden kann.

  • Planungskosten: Die Kosten für die Ausarbeitung der Planung tragen die Bauherren.

Ohne diesen Vertrag würden nur die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten. Wichtige zusätzliche Vereinbarungen – wie die Sozialwohnungsquote, die verkehrliche Anbindung oder die finanzielle Beteiligung an Infrastrukturkosten – wären dann nicht verbindlich geregelt.

Der städtebauliche Vertrag ist damit eine wichtige Voraussetzung, bevor der Rat am 18. September über den eigentlichen Bebauungsplan entscheiden kann.

➡️ Weiterführend: Zum Artikel über den Satzungsbeschluss

Bebauungsplan Hogschlag: Entscheidung über den Satzungsbeschluss

Am Dienstag, 9. September, befasst sich der Planungsausschuss der Stadt Wedel mit einem wichtigen Schritt: Dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hogschlag“. Damit würde nach einer langen Phase von Diskussionen und Prüfungen Baurecht geschaffen – die Voraussetzung dafür, dass auf der Fläche tatsächlich Wohnungen entstehen können.

Der Hintergrund ist klar: Wedel braucht mehr Wohnraum, vor allem bezahlbaren. Nach aktuellen Berechnungen werden bis 2028 rund 40 Prozent der bestehenden Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Das heißt, ein erheblicher Teil der heute noch geförderten Mietwohnungen steht künftig nur noch zu Marktpreisen zur Verfügung. Gleichzeitig wächst die Nachfrage – nicht nur bei Menschen mit geringem Einkommen, sondern auch bei Familien und Beschäftigten mit ganz normalem Verdienst.

Mit dem Hogschlag-Projekt verbindet die Stadt das Ziel, 30 Prozent der neuen Wohnungen öffentlich zu fördern. Das ist kein Selbstläufer, sondern Ergebnis politischer Vorgaben, die den Investoren eine klare Quote vorgeben. Hogschlag allein wird die Lage nicht lösen – aber es kann ein spürbarer Beitrag sein, damit Wohnen in Wedel nicht für immer mehr Menschen zur Suche ohne Ergebnis wird.


Was am Dienstag entschieden werden soll

Im Planungsausschuss am 9. September geht es nicht um eine neue Idee oder einen ersten Schritt – sondern um den Schlusspunkt des langen Planverfahrens: den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hogschlag“. Mit diesem Beschluss würde der Plan rechtskräftig und damit verbindliches Baurecht geschaffen.

Konkret sieht die Vorlage vier Punkte vor:

  1. Abwägung der Stellungnahmen
    Alle Einwendungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden werden offiziell beschieden. Manche wurden übernommen, andere teilweise berücksichtigt, manche auch zurückgewiesen. Wer eine Stellungnahme abgegeben hat, erhält darüber eine schriftliche Antwort mit Begründung.

  2. Bebauungsplan als Satzung
    Der Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“, bestehend aus Planzeichnung und Text, wird als Satzung beschlossen. Das ist der eigentliche Schritt, der Baurecht schafft.

  3. Begründung wird gebilligt
    Die zum Plan gehörende Begründung, in der Ziele, Abwägungen und Grundlagen dargestellt sind, wird bestätigt.

  4. Öffentliche Bekanntmachung
    Nach dem Ratsbeschluss wird der Plan ortsüblich bekannt gemacht und auch online zugänglich sein. Damit tritt er in Kraft.

Das Ziel des Verfahrens ist klar: Auf dem Gelände zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg sollen rund 93 Wohnungen entstehen – davon 33 öffentlich gefördert. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag, um die Zahl der Sozialwohnungen in Wedel zumindest stabil zu halten.

Auch qualitative Vorgaben sind Teil des Plans: unterschiedliche Wohnungsgrößen für Familien und Singles, ein Teil barrierefrei, dazu Grünflächen, ein Fuß- und Radweg für die Allgemeinheit und damit auch ein Mehrwert für die Nachbarschaft.

Finanziell trägt die Stadt das Verfahren nicht allein: Die Kosten für Bebauungsplan und Gutachten übernimmt der Vorhabenträger. Zudem wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der sicherstellt, dass sich der Investor auch an den Folgekosten für soziale und technische Infrastruktur beteiligt.


Was genau geplant ist: Nutzung, Höhe und Grünflächen

Das neue Quartier am Hogschlag wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Damit ist klar: Wohnen steht im Mittelpunkt. Einzelne gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten – etwa im Homeoffice oder im kleinen Büro – sind erlaubt, solange sie sich in einzelne Räume einfügen. Ausgeschlossen sind dagegen Nutzungen, die den Charakter eines Wohngebiets verändern würden, etwa Ferienwohnungen, Beherbergungsbetriebe oder Tankstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Quartier tatsächlich ein Ort zum Wohnen bleibt.

Zum Maß der Bebauung:

  • Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei 0,3 – deutlich unter dem Orientierungswert von 0,4. Unter bestimmten Bedingungen (Tiefgaragen, Stellplätze) ist eine begrenzte Überschreitung möglich, sodass die Gesamtanlage funktional erschlossen werden kann.

  • Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt maximal 1,0 – auch das liegt unter dem Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet.

  • Die Gebäudehöhen sind gestaffelt: An der Holmer Straße drei bis vier Geschosse, in der Mitte der Hochpunkt mit vier Vollgeschossen plus Staffelgeschoss, in Richtung Ansgariusweg wieder eine Abstufung auf zwei Geschosse. So entsteht ein abgestuftes Bild, das sich an die Umgebungsbebauung anpasst.

Die Baukörper sind klar durch Baugrenzen festgelegt. Kleinere Vor- und Rücksprünge – etwa für Balkone oder Erker – sind zulässig, damit eine lebendige Fassadengestaltung möglich bleibt und die Wohnungen zeitgemäßen Außenraum bieten.

Auch an Grünflächen ist gedacht: Im Norden des Plangebiets wird eine private, naturnahe Grünfläche festgesetzt. Der bestehende Baumbestand bleibt erhalten und muss bei Abgang ersetzt werden. Damit entsteht zugleich ein Puffer zur Bundesstraße B 431. Zusätzlich sollen die nicht überbauten Tiefgaragenflächen mit Erde überdeckt und begrünt werden.

So ergibt sich ein Quartier, das einerseits eine deutliche Verdichtung zulässt, andererseits aber auf ein städtebaulich verträgliches Maß begrenzt bleibt – mit Freiraum, Bäumen und einer durchdachten Staffelung der Höhen.


Verkehr und Erschließung

Das neue Quartier soll an zwei Seiten erschlossen werden:

  • Im Norden über die Holmer Straße (B 431),

  • im Süden über den Ansgariusweg.

Damit die zusätzlichen Fahrten aufgenommen werden können, wird die Kreuzung Holmer Straße / Lülanden umgebaut. Vorgesehen ist ein neuer Linksabbiegerstreifen für den Verkehr aus Richtung Süden. Gleichzeitig wird die Fahrbahn verbreitert und die Ampelsteuerung angepasst. Damit soll gewährleistet werden, dass der Knotenpunkt auch mit den zusätzlichen Fahrzeugen leistungsfähig bleibt.

Innerhalb des Quartiers sind private Wohnwege geplant, die nur von Anwohnern und deren Besuchern befahren werden dürfen. Eine Durchfahrt von der Holmer Straße bis zum Ansgariusweg ist nicht vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass die neuen Wege als Abkürzung oder Schleichweg genutzt werden. Zugelassen bleibt die Durchfahrt allerdings für Feuerwehr, Rettungswagen und die Müllabfuhr.


Stellplätze und Tiefgaragen

Die geplante Zahl der Stellplätze richtet sich nach einem Schlüssel von 1,2 Stellplätzen pro Wohnung. Für Wohnungen im geförderten Bereich ist eine reduzierte Quote von 0,7 Stellplätzen vorgesehen. Auf diese Weise soll der Platzbedarf für Autos so bemessen sein, dass er den tatsächlichen Bedarf abdeckt, ohne die Flächen unnötig zu versiegeln.

Ein Teil der Stellplätze wird oberirdisch verteilt, ein anderer Teil in Tiefgaragen untergebracht. Das hat den Vorteil, dass oberirdisch mehr Freiraum und Grünflächen bleiben. Vorgeschrieben ist, dass die Tiefgaragen vollständig unter Gelände liegen müssen. Die Zufahrten sind allein von der Holmer Straße aus geplant, nicht vom Ansgariusweg.

Außerdem sind Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorgesehen – ein Schritt, um die Anlage zukunftsfähig zu machen.


Fuß- und Radverkehr

Neben der Anbindung für Autos spielt auch die Erreichbarkeit zu Fuß und mit dem Fahrrad eine zentrale Rolle. Zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg entsteht eine öffentliche Wegeverbindung, die dauerhaft für Fußgänger und Radfahrer zugänglich bleibt. Der Weg soll mindestens vier Meter breit, befestigt und beleuchtet sein. Damit wird eine sichere und direkte Nord-Süd-Verbindung geschaffen, die nicht nur den Bewohnern des neuen Quartiers, sondern auch der umliegenden Nachbarschaft zugutekommt.

Innerhalb des Quartiers wird auf Mischverkehrsflächen gesetzt: Da hier nur wenig Kfz-Verkehr zu erwarten ist, fahren Radfahrer, Fußgänger und Anwohnerautos auf denselben Wegen – ähnlich wie in vielen Wohnstraßen. Für den allgemeinen Pkw-Verkehr bleibt die Durchfahrt gesperrt.

Um die Fahrradinfrastruktur zu stärken, sind mehrere Abstellmöglichkeiten vorgesehen:

  • Zwei größere Fahrradgaragen am nördlichen Rand, die Platz für viele Räder bieten und durch ihre Bauweise sogar zusätzlichen Lärmschutz zur Holmer Straße leisten können.

  • Weitere Abstellflächen an den Hauseingängen für das kurzfristige Abstellen.

  • Zusätzliche Stellplätze in den Tiefgaragen.

So wird gewährleistet, dass Radfahrer attraktive und sichere Abstellmöglichkeiten finden – ein Punkt, der in vielen älteren Quartieren bis heute fehlt.


Verkehrsuntersuchung und Prognosen

Für das Bauvorhaben wurde ein Verkehrsgutachten erstellt und in den vergangenen Jahren mehrfach überprüft. Grundlage war zunächst eine Zählung im Juni 2021, ergänzt durch eine erneute Erhebung im Juli 2025. Dabei zeigte sich: Die Verkehrsstärken sind aktuell sogar niedriger als noch 2021. Gründe dafür sind unter anderem flexiblere Arbeitsmodelle und die Nutzung des Deutschlandtickets. Damit gilt das Gutachten von 2023 weiterhin als belastbar.

Die Prognose rechnet für das Jahr 2030 mit einem Verkehrszuwachs von 2,9 % beim Pkw-Verkehr und 8,1 % beim Schwerverkehr. Für das neue Quartier selbst wird ein zusätzliches Aufkommen von etwa 500 Fahrzeugen pro Tag erwartet, verteilt auf rund 35 Fahrzeuge in den jeweiligen Spitzenstunden morgens und nachmittags.

  • Holmer Straße (B 431) / Lülanden: Die Kreuzung wird zum vierarmigen Knotenpunkt ausgebaut und signaltechnisch angepasst. Mit dem zusätzlichen Linksabbiegestreifen und der erweiterten Fahrbahn bleibt die Leistungsfähigkeit auch bei wachsendem Verkehr gewährleistet. Rückstaus werden nach Berechnungen auf maximal zwei Fahrzeuge in der Spitzenstunde begrenzt.

  • Ansgariusweg: Von hier aus werden nur die beiden südlichsten Gebäude erschlossen. Die Mehrbelastung liegt bei etwa 6 Fahrzeugen pro Stunde – eine Größenordnung, die sich problemlos in die bestehende Verkehrssituation einfügt.

  • Wohnstraßen (Helgolandstraße, Hatzburgtwiete): Hinweise auf Durchgangsverkehr gibt es nicht. Das geringe Verkehrsaufkommen (ca. 800 bis 1.000 Fahrzeuge pro Tag) und die neun Rechts-vor-links-Regelungen machen diese Strecken für Schleichverkehr unattraktiv.

Für Radfahrer gilt: Sie werden in den angrenzenden Tempo-30-Zonen regelkonform auf der Fahrbahn geführt, eine Nutzung des Gehweges ist unzulässig.

Das Fazit der Gutachter: Die umliegenden Straßen sind in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Mit den geplanten Anpassungen an der Holmer Straße bleibt der Knotenpunkt leistungsfähig.


Lärm und Schallschutz

Die größte Lärmquelle für das Plangebiet ist die Holmer Straße (B 431) am nördlichen Rand. Dort werden sowohl tags als auch nachts die Orientierungswerte für Wohngebiete nach DIN 18005 und teilweise auch die Grenzwerte der 16. BImSchV überschritten. Richtung Süden nimmt die Belastung deutlich ab, sodass dort die Werte weitgehend eingehalten werden.

Da aktive Maßnahmen wie Schallschutzwände an dieser innerstädtischen Lage nicht sinnvoll oder städtebaulich verträglich wären, setzt der Plan auf bauliche Lösungen:

  • Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung: Schlaf- und Kinderzimmer sollen nach Möglichkeit an lärmabgewandten Fassaden liegen.

  • Schalldämmung: Fassaden, Fenster und Lüftungen müssen entsprechend der ermittelten Lärmpegel ausgeführt werden.

  • Außenbereiche: Balkone und Terrassen an besonders betroffenen Fassaden dürfen nur angeordnet werden, wenn der Lärmpegel dort durch bauliche Maßnahmen (z. B. verglaste Vorbauten) unter 60 dB(A) gesenkt wird.

So wird sichergestellt, dass trotz der Nähe zur Bundesstraße gesunde Wohnverhältnisse möglich sind. Für die südlicheren Baufelder genügt eine Kombination aus guter Fassadendämmung und gezielter Grundrissausrichtung.

Das Fazit der Gutachter: Mit diesen Maßnahmen ist das Quartier auch im Hinblick auf den Verkehrslärm geeignet für Wohnnutzung – ein zentraler Punkt, um die rechtlichen Anforderungen an „gesunde Wohnverhältnisse“ zu erfüllen.


Kinderspielflächen

Zu einem Wohnquartier gehören auch Flächen, auf denen Kinder sicher spielen können. Für das Hogschlag-Gebiet ist festgelegt, dass die vorgesehenen Spielplätze nur dann zulässig sind, wenn die Lärmbelastung tagsüber 60 dB(A) nicht überschreitet. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder sich dort ungestört aufhalten und entwickeln können.

Im städtebaulichen Konzept ist ein möglicher Standort im nördlichen Bereich des Quartiers vorgesehen. Da dieser Bereich in unmittelbarer Nähe zur Holmer Straße liegt, braucht es dort zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm. Vorgesehen ist etwa eine mindestens 2,5 Meter hohe Schallschutzwand oder ein alternatives Bauwerk, zum Beispiel eine Fahrradgarage mit geschlossener Rückwand.

So wird erreicht, dass auch in der Nähe der stark befahrenen Bundesstraße ein Spielplatz entstehen kann, der den Kindern gute Aufenthaltsbedingungen bietet.


Besonnung und Verschattung

Ein häufiger Einwand bei Neubauprojekten ist die Sorge, dass die höheren Gebäude den Nachbarn das Licht nehmen könnten. Deshalb wurde für das Hogschlag-Gebiet eine Verschattungsstudie erstellt. Mithilfe eines digitalen Modells wurde der Schattenwurf zu drei relevanten Zeitpunkten simuliert: Tag- und Nachtgleiche im März, Sommersonnenwende im Juni und Wintersonnenwende im Dezember.

Das Ergebnis:

  • Aufgrund der Nord-Süd-Ausrichtung des Grundstücks kommt es nur am Vormittag zu Verschattungen auf der Westseite und nur am Nachmittag auf der Ostseite.

  • Die Abstände zu den Nachbargebäuden sind mit 18 bis über 40 Metern ungewöhnlich groß und überschreiten die gesetzlichen Mindestabstände deutlich.

  • Die offene Bauweise der Neubauten sorgt zusätzlich für breite Lichtachsen, die eine gute Tageslichtversorgung sichern.

  • Wo Verschattungen auftreten, sind sie zeitlich begrenzt – etwa morgens für die Reihenhäuser im Westen oder am späten Nachmittag für einzelne Häuser im Osten.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Auswirkungen insgesamt gering und zumutbar sind. Die Anforderungen an eine ausreichende Tageslichtversorgung der Nachbarschaft werden erfüllt. Damit stellt die geplante Bebauung die Voraussetzungen für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher.


Stellungnahmen aus der Nachbarschaft

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat zahlreiche Rückmeldungen hervorgebracht. Insgesamt gingen über 100 Stellungnahmen ein. Viele Anmerkungen ähneln sich inhaltlich und lassen sich in mehrere Themenblöcke gliedern:

  • Verkehr: Kritisiert wurden die Verkehrszählungen in Pandemiezeiten und die zu erwartende Mehrbelastung angrenzender Straßen. Befürchtet wurde Durchgangsverkehr über Ansgariusweg und Helgolandstraße. Häufig genannt wurde auch die Forderung nach Tempo 30 ab dem Ortseingang.

  • Stellplätze und Mobilität: Mehrere Stellungnahmen wünschten ein autofrei geplantes Quartier und mehr Fahrradgaragen, statt Tiefgaragen und zusätzlicher Pkw-Stellplätze.

  • Lärm: Es wurden Sorgen über eine steigende Lärmbelastung durch die B 431 und den zusätzlichen Verkehr geäußert. Teilweise bestand Zweifel, ob die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen ausreichen.

  • Entwässerung: Viele Anwohner fürchten Auswirkungen auf ihre Keller durch Versiegelung und Tiefgaragen, insbesondere bei Starkregen.

  • Gebäudehöhe und Verschattung: Angesprochen wurden die geplante Höhe der Gebäude und mögliche Verschattungen angrenzender Grundstücke.

  • Soziale Infrastruktur: Kritisch gesehen wurden die Folgen für Schulen und Kitas. Es bestand Skepsis, ob die Finanzierung und der Ausbau wirklich gesichert sind.

  • Kinderspielflächen: Beanstandet wurde die vorgesehene Lage nahe der B 431. Gewünscht wurde eine zentralere und ruhigere Platzierung.

Antworten der Verwaltung und Gutachten

  • Verkehr: Die Zählungen von 2021 und 2025 wurden als belastbar eingestuft. Laut Prognosen bleibt die Kreuzung Holmer Straße/Lülanden auch mit zusätzlichem Verkehr leistungsfähig. Maßnahmen wie Rechts-vor-links-Regelungen sollen Schleichverkehr unattraktiv machen.

  • Tempo 30: Entscheidungen dazu liegen nicht im Bebauungsplan, sondern bei der Verkehrsaufsicht.

  • Stellplätze: Vorgesehen sind 1,2 Stellplätze pro Wohnung, im geförderten Bereich 0,7. Ergänzend sind Ladepunkte für E-Autos und Fahrradabstellanlagen geplant.

  • Lärm: Fachgutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei konsequenter Umsetzung von Grundrisslösungen, schallgedämmten Lüftungen und baulichem Schallschutz gesunde Wohnverhältnisse möglich sind. Außenbereiche dürfen an lärmbelasteten Fassaden nur mit zusätzlichem Schutz entstehen.

  • Entwässerung: Aufgrund der Bodenverhältnisse ist Versickerung nicht möglich. Stattdessen wird Regenwasser gesammelt, gedrosselt abgeführt und über Dach- und Flächenbegrünung zurückgehalten. Tiefgaragen reichen nicht in den Grundwasserbereich hinein.

  • Verschattung: Simulationen zeigen nur zeitlich begrenzte Schattenwirkungen. Große Abstände von 18 bis 40 Metern und die offene Bauweise sorgen für ausreichend Tageslicht.

  • Soziale Infrastruktur: Über städtebaulichen Vertrag und Folgekostenkonzept beteiligt sich der Investor an den notwendigen Investitionen.

  • Kinderspielflächen: Spielplätze sind verpflichtend vorgesehen. Bei Lage an der B 431 sind Schallschutzmaßnahmen wie eine Wand oder eine geschlossene Fahrradgarage eingeplant.

➡️ Weiterführend: Städtebaulicher Vertrag für das Baugebiet Hogschlag

Stadtteilzentrum „mittendrin“: Neubau-Idee mit Sozialwohnungen im Gespräch

Die Diskussion um die Zukunft des Stadtteilzentrums „mittendrin“ in Wedel nimmt an Fahrt auf. Das Gebäude aus den 1950er Jahren gilt als stark sanierungsbedürftig – eine Instandsetzung wäre laut Verwaltung aufwendig und teuer. Vor dem Hintergrund des strikten Sparkurses prüft die Stadt daher Alternativen.

Zwei Artikel des shz vom 11. und 18. Juli 2025 berichten über ein konkretes Angebot, das der Stadtverwaltung und den Ratsfraktionen vorgelegt wurde. Der Investor Rehder Wohnungsbau schlägt darin vor, das Grundstück zu kaufen, den Altbau abzureißen und einen fünfgeschossigen Neubau zu errichten. Das Konzept: Im Erdgeschoss rund 300 Quadratmeter Fläche für das Stadtteilzentrum und ggf. ergänzende Ladenflächen, darüber 22 Wohnungen, davon 20 als geförderter Wohnraum mit einer Kaltmiete von 6,50 €/m².

Die Stadt könnte die Erdgeschossflächen langfristig anmieten. Rehder bietet laut Bericht einen Kaufpreis von 500.000 Euro, trägt Abriss- und Baugrundkosten und nennt als Voraussetzung unter anderem eine Befreiung von Infrastrukturabgabe und Stellplatzverpflichtung.

Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto bezeichnete das Modell in einem Interview als mögliche „Win-win-Situation“: Der soziale Charakter des Zentrums bliebe erhalten, gleichzeitig entstünde dringend benötigter Wohnraum – ohne dass die Stadt selbst bauen müsste. Auch ein Modell auf Basis einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) sei laut Verwaltung denkbar.

Kritik und offene Fragen

Politisch ist die Idee umstritten. Die Grünen lehnen einen Verkauf des Grundstücks ab. Sie sprechen sich stattdessen für eine Lösung über Erbbaurecht oder Pacht aus – etwa mit einer Genossenschaft –, um Einfluss und Eigentum in städtischer Hand zu halten. „Wedel hat nicht mehr viele Grundstücke“, so Fraktionschefin Dagmar Süß.

Eine Entscheidung ist bisher nicht gefallen. Sollte sich Verwaltung und Politik grundsätzlich für einen Verkauf entscheiden, müsste eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Auch andere Modelle – etwa ein städtischer Neubau an anderer Stelle – sind bislang nicht ausgeschlossen.

Quellen

17. Sitzung des Planungsausschusses

Zusammenfassung der Einladung zur Sitzung des Planungsausschusses vom 01.07.2025

Datum und Ort:
Dienstag, 01. Juli 2025, um 18:30 Uhr
Ratssaal im Rathaus Wedel (barrierefrei), Rathausplatz 3–5


🔹 Öffentlicher Teil

TOP 1: Einwohnerfragestunde

  • 1.1: Antworten der Verwaltung auf frühere Bürgerfragen
  • 1.2: Neue Anliegen aus der Einwohnerschaft

TOP 2: Anhörung der Beiräte

TOP 3: Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung vom 20.05.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Präzisierung einer Formulierung im Protokoll. Der bisherige Satz „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht hier kein Problem, wenn die Infrastrukturabgabe nicht übernommen wird“ könne missverständlich sein. Sie schlägt eine Ergänzung vor, wonach sich ihre Einschätzung auf die bisherige Praxis der Fördermittelanrechnung bezieht.

TOP 4: Präsentation zum Sachstand Bebauungsplan Nr. 28 „Gesamtschule“, 2. Änderung „ehemaliges J.-D.-Möller-Areal“

Inhaltliche Details werden in der Sitzung präsentiert.

TOP 5: Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III

Das Land Schleswig-Holstein überarbeitet derzeit die Regionalpläne. Die Stadt Wedel gehört zum Planungsraum III und hat sich bereits 2023 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens geäußert. Die Stadt hatte unter anderem folgende Punkte adressiert:

  • Einrichtung eines zweiten S-Bahnhaltepunktes im Stadtgebiet
  • Anschluss an die Hamburger Veloroute 1
  • Aufnahme der Sanierungsmaßnahme „Stadthafen Wedel“
  • Überarbeitung der Siedlungsachsenabgrenzung im Norden
  • Herausnahme der früher geplanten Nordumfahrung der B431

Die Verwaltung berichtet, dass das Abwägungsergebnis des Landes vorliegt und in vielen Punkten zugunsten Wedels ausgefallen ist:

  • Die geplante Nordumfahrung wurde aus dem Plan gestrichen.
  • Die Maßnahme „Stadthafen“ wird nun berücksichtigt.
  • Die Aussage zur zukünftigen Siedlungsentwicklung wurde überarbeitet, um Widersprüche im Text zu vermeiden.

Nicht gefolgt wurde dagegen u. a. dem Wunsch, einen zweiten S-Bahnhaltepunkt verbindlich aufzunehmen – hierfür fehle laut Land die Grundlage. Auch die Änderung von FFH- und Überschwemmungshinweisen wurde nur teilweise berücksichtigt.

Die Stadt Wedel sieht ihre wesentlichen Interessen gewahrt und verzichtet daher auf eine erneute Stellungnahme im laufenden zweiten Beteiligungsverfahren.

TOP 6: Anmeldungen der Fraktionen zum Themenblock „Wohnen in Wedel“

Die Fraktionen melden Themen zur Diskussion an. Eine Übersicht liegt als Anlage bei.

TOP 7: Haushalt 2025 – Genehmigung und Ausführung

Die Kommunalaufsicht des Kreises hat den Haushalt 2025 ohne Auflagen genehmigt – trotz der nach wie vor fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit. Das ist als starkes Signal zu werten, da die Notwendigkeit der Investitionen ausdrücklich anerkannt wurde. Gleichzeitig macht die Kommunalaufsicht jedoch klar:

  • Eine uneingeschränkte Genehmigung für 2026 wird es nur bei konkreten, beschlossenen und umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen geben.
  • Bereits 2025 erwartet man nachweisbare Fortschritte bei der Umsetzung.

Die Verwaltung hat daher 20 % der sogenannten „sonstigen Aufwendungen“ und „Sach- und Dienstleistungen“ technisch gesperrt – eine Haushaltsfreigabe mit Sparsignal.

🔗 → Klares Signal aus Kiel – Kommunalaufsicht warnt: Wedel droht der Verlust der finanziellen Handlungsfähigkeit

TOP 8: Öffentliche Mitteilungen und Anfragen

  • 8.1 Berichte der Verwaltung
    • 8.1.1: Haushaltskonsolidierung (s. Link oben)
    • 8.1.2: Sachstand zum Rahmenkonzept für Solarfreiflächenanlagen
    • 8.1.3: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadthafen Wedel“
    • 8.1.4: Innenstadtentwicklung – Stand der Maßnahmen
    • 8.1.5: Weitere Mitteilungen
  • 8.2 Anfragen aus der Politik
    • 8.2.1 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
      Ausführliche Fragen und Anmerkungen zum Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“, Teilbereich Ost:
      • Kritik an der geplanten Lage von Kinderspielflächen direkt an der B431 (Lärm- und Abgasbelastung)
      • Forderung nach artenvielfaltsfreundlicher Begrünung, unter Einbeziehung des NABU
      • Zweifel an der Verkehrsanalyse von 2021, Forderung nach aktualisierten Daten
      • Klärung zum Verzicht auf Carsharing-Angebote
      • Anregung, das Konzept der „Schwammstadt“ zu übertragen
      • Fragen zur Radwegeführung und zum Mischverkehr im Plangebiet
      • Diskussion um Gebäudehöhen und bessere Einfügung ins bestehende Umfeld
    • 8.2.2: Weitere Anfragen
  • 8.3: Sonstiges

🔒 Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil

  • TOP 9: Genehmigung des nichtöffentlichen Protokolls vom 20.05.2025
  • TOP 10: Verwaltung und Politik im nichtöffentlichen Teil (Mitteilungen, Anfragen, Sonstiges)

TOP 11: Unterrichtung der Öffentlichkeit

16. Sitzung Planungsausschusses - Zusammenfassung

📅 Datum & Ort

  • Datum: Dienstag, 20. Mai 2025
  • Ort: Ratssaal des Rathauses, Wedel
  • Sitzungsdauer: 18:30 – 21:32 Uhr

📋 Tagesordnung (öffentlicher Teil)

  • 1. Einwohnerfragestunde – keine Fragen
  • 2. Anhörung der Beiräte – keine Beiträge
  • 3. Protokoll vom 08.04.2025 – zur Kenntnis genommen

🏗️ TOP 4: Planungsstand Parkhaus Rosengarten

Die ursprünglich geplante Fassadenbegrünung wird aus Gründen der Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit durch ein neues Konzept ersetzt: farbiges Streckmetallgewebe in den vier Himmelsrichtungen, ergänzt durch Aufenthaltsbereiche mit Bäumen und Sitzgelegenheiten rund um das Gebäude.

Die Fraktionen reagierten unterschiedlich: Während Bündnis 90 / Die Grünen den Wegfall der Fassadenbegrünung kritisierten, begrüßten CDU und WSI die überarbeitete, pflegeleichtere Gestaltung. Medac betonte, dass Gespräche mit Betreibern zur Integration von E-Ladestationen laufen.

  • 180 Stellplätze (Splitlevel-Bauweise)
  • 18 Fahrradstellplätze
  • Videoüberwachung, Tagespersonal, offene Bauweise ohne dunkle Ecken
  • Dachbegrünung auf dem Gebäudeteil des Sanitätshauses

Zur Präsentation im Bürgerinformationssystem

🏘️ TOP 5: Infrastrukturfolgekosten & sozialer Wohnungsbau

Das Land bat die Stadt Wedel um Prüfung, ob bei gefördertem Wohnungsbau auf die Erhebung der Infrastrukturabgabe verzichtet werden könne. Die Stadt verwies auf ihre angespannte Haushaltslage und auf die Tatsache, dass diese Abgabe ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Kitas und Schulen darstellt.

Weitere Hintergründe zur Diskussion gibt es im Artikel auf wedel-politik.de.

🧱 TOP 6: Praktische Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses (30 % geförderter Wohnraum bei neuen Projekten) stellt Verwaltung und Politik vor rechtliche und praktische Herausforderungen – insbesondere dann, wenn keine Förderung bewilligt wird.

  • Verwaltung schlägt die Entwicklung eines Leitfadens zur Vertragsgestaltung vor
  • Mehrere Fraktionen plädieren für verpflichtende Mehrfachanträge bei Förderablehnung
  • Einzelfallprüfungen bei nicht förderfähigen Projekten werden als sinnvoll erachtet

Die CDU-Fraktion möchte die Option offenhalten, Projekte auch ohne Förderung zu realisieren – allerdings ohne Anspruch auf geförderten Wohnraum. Die SPD regte kreative Kompensationen an, etwa über Belegungsrechte oder landesseitige Entlastungen.

Die Verwaltung kündigte an, entsprechende Vertragsformulierungen vorzubereiten und mit der Politik in den Austausch zu gehen.

⚓ TOP 7: Stadthafen Wedel – Sachstand

  • Rohbau soll bis September 2025 abgeschlossen sein
  • Teilmaßnahme „Strandbad“ (inkl. Basketballplatz und Container) wird vorbereitet
  • Zufahrt „Hakendamm“: Bau ab Mitte des Jahres (nach dem Hafenfest)

📊 TOP 8: Mitteilungen & Anfragen

  • Wohnbauzahlen 2020–2025: 35 Gebäude, 140 Wohneinheiten
  • Regionalplan Raum 3: Öffentliche Beteiligung bis 08.08.2025
  • Politische Anfragen: Grundstücksanfrage wird im nichtöffentlichen Teil behandelt

🔒 Nichtöffentlicher Teil

Keine Beschlüsse gefasst.

🗓️15. Sitzung Planungsausschusses - Zusammenfassung der EInladung

Datum & Ort:
Dienstag, 08. April 2025, 18:30 Uhr
Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3–5, Wedel (barrierefrei)

Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

  • 1.1 Antworten der Verwaltung zu vorangegangenen Fragen
  • 1.2 Aktuelle Fragen der Einwohner*innen

2. Anhörung der Beiräte

3. Öffentlicher Teil des Protokolls der Sitzung vom 11.03.2025

4. Einvernehmen nach dem BauGB – Neubau eines Mehrfamilienhauses, Tinsdaler Weg 61

Vorhaben: Abriss eines Einfamilienhauses und Neubau eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten
Details:
• Bauhöhe: 10,25 m, Satteldach
• GRZ: 0,3 | GFZ: 0,6
• Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich
Planungsrechtliche Einschätzung: Zulässig nach § 34 BauGB, einfachem B-Plan Nr. 100 g
Beschluss: Das Einvernehmen der Stadt Wedel wurde erteilt.

5. Bebauungsplan Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“

Ziel: Entwicklung einer bisherigen Baumschulfläche zu Wohnbauzwecken
Hintergrund: Aufgabe der geplanten Südumfahrung, Fläche ist als Wohnbaufläche vorgesehen
Planungsschritte: Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im November 2024, anschließende Überarbeitung
Änderungen:
• GRZ: 0,3 (statt 0,35), GFZ: 1,0 (statt 1,2)
• Reduzierung der Vollgeschosse
• Festsetzung naturnaher privater Grünflächen
Soziale Komponente: Mindestens ein Drittel der Wohnfläche wird öffentlich gefördert
Beschluss: Entwurfsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Wichtige Themen aus der Abwägung (Stand: 18.03.2025)

1. Wohnraumbedarf

  • Angespannter Wohnungsmarkt in Wedel laut Landesverordnung
  • 1.800 neue Wohneinheiten bis 2030 empfohlen
  • 30 % der neuen Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnraum
  • Kritik (u.a. vom BUND) zurückgewiesen

2. Städtebauliche Dichte & Gebäudehöhen

  • Umgebung ist heterogen (1–5 Geschosse)
  • Planung mit abgestuften Höhen und reduzierter Bebauung
  • GRZ unter Richtwerten, hohe Freiflächenanteile

3. Verschattung

  • Detaillierte Verschattungsanalyse (4 Cluster)
  • Mindestanforderungen DIN EN 17037 eingehalten
  • Auswirkungen gering und zeitlich begrenzt

4. Verkehr & Erschließung

  • +506 Kfz/Tag prognostiziert
  • Belastung Ansgariusweg: +6 Kfz/h
  • Ampel an Holmer Straße wird angepasst
  • Gutachten von 2021 trotz Corona anerkannt

5. Soziale Infrastruktur & Folgekosten

  • Investor trägt anteilige Infrastrukturkosten (Kita, Schule, Verkehr)
  • Vertraglich über „Grundsätze der Bodennutzung“ gesichert
  • Spielplatz & Grünflächen bleiben privat, keine städtischen Folgekosten

6. Planungshoheit & Interessenabwägung

  • Stadt Wedel ist Initiatorin des Plans, nicht der Investor
  • Öffentliches Interesse an Wohnraumschaffung überwiegt
  • Planung entspricht Innenentwicklungszielen des BauGB

7. Weitere Themen

  • Stellplätze: 1,2/WE, 0,7 im gef. Wohnbau – LBO-konform
  • Wertminderung: rechtlich unbegründet
  • Geförderter Wohnraum: flexibel, mind. 30 %
  • Innenentwicklung: entspricht BauGB-Anforderungen (§§1a, 1(5)(6))

6. Rückmeldungen der Fraktionen zum Rahmenkonzept Solarfrei­flächen

7. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadthafen Wedel“

  • 7.1 Mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung

8. Öffentliche Mitteilungen und Anfragen

  • 8.1 Bericht der Verwaltung
  • 8.2 Anfragen der Politik
  • 8.3 Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil (geplant)

9. Nichtöffentlicher Teil des Protokolls der Sitzung vom 11.03.2025

10. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen

  • 10.1 Bericht der Verwaltung
  • 10.2 Anfragen der Politik
  • 10.3 Sonstiges
  • 10.3.1 AG Wohnen – weitere Vorgehensweise

Öffentlicher Nachtragspunkt

11. Unterrichtung der Öffentlichkeit

14. Sitzung des PLA - Zusammenfassung der Einladung

📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal

🕖 Zeit: 11. März 2025, 18:00 Uhr

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung

Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


Beantwortung der Einwohnerfragen – Planungsausschusssitzung vom 14.01.2025

1. Anfrage zum Betreuten Wohnen durch das Rote Kreuz

Frage: Warum wurde die Anfrage des Roten Kreuzes zum Betreuten Wohnen abgelehnt?

Antwort: Die Zuständigkeit für das Einvernehmen der Gemeinde liegt bei der Fachbereichsleitung Bauen und Umwelt. Da die Wohnnutzung im Außenbereich unzulässig ist, konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden.

2. Einhaltung der Zuständigkeitsordnung

Frage: Warum findet der 2017 beschlossene Antrag zur Einhaltung der Zuständigkeitsordnung keine Anwendung mehr?

Antwort: Der Antrag war nur für sechs Monate gültig. Die Zuständigkeitsordnung wird weiterhin angewendet, und die beschlossenen Handlungsfelder wurden zuletzt am 22. Februar 2024 aktualisiert.

3. Konzept für den nordwestlichen Ortseingang

Frage: Wann wird das gesamträumliche Konzept für den nordwestlichen Ortseingang öffentlich?

Antwort: Die Leitplanken der Raumordnung sind verbindlich. Die studentischen Entwürfe wurden 2018 vorgestellt. Politisch wurde beschlossen, dass keine konkurrierende Entwicklung zu Wedel Nord angestoßen wird.

4. Änderung des Flächennutzungsplans für die Holmer Straße 75

Frage: Warum wird der Flächennutzungsplan nicht entsprechend geändert?

Antwort: Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nur im Parallelverfahren mit einem Bebauungsplan. Die Voraussetzungen hierfür wurden zuletzt in der BV/2023/170 festgelegt.

5. Gewerbliche Nutzung am Geestrand

Frage: Hat der Perspektivbeschluss von 2009 zur Wohnbaufläche eine gewerbliche Nutzung zur Lagerung von Booten und Wohnmobilen ermöglicht?

Antwort: Die Nutzung im Außenbereich wird durch § 35 BauGB geregelt. Die genehmigte Nutzungsänderung bezieht sich nur auf bestehende Gebäude, eine gewerbliche Nutzung liegt nicht vor.


Tagesordnungspunkt 5: Beschluss über das „Innenstadtentwicklungskonzept für die Stadt Wedel“

Ziele des Beschlusses:

Das Konzept soll als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Wedeler Innenstadt dienen.

  • Stadtentwicklung: Förderung des Wohnungsbaus und lebenswerte Quartiere
  • Familie und Soziales: Berücksichtigung aller Generationen in der Stadtplanung
  • Wirtschaft: Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Wedel

Hintergrund und Sachverhalt

Die Erstellung eines Innenstadtentwicklungskonzepts wurde frühzeitig im Rat diskutiert. Aufgrund fehlender Mittel scheiterte ein Förderantrag im Jahr 2022, weshalb alternative Förderquellen genutzt wurden.

Die Finanzierung erfolgte über das Landesprogramm ländlicher Räume (LPLR) Schleswig-Holstein. Ein besonderer Fokus lag auf der Bürgerbeteiligung, welche durch verschiedene Veranstaltungen und Online-Formate realisiert wurde.

Beteiligungsformate und Meilensteine

📍 Öffentliche Veranstaltungen:

  • 26.01.2024: Impulsveranstaltung im Johann-Rist-Forum
  • 04.04. – 22.03.2024: Online-Beteiligung
  • 27.03.2024: Perspektiven-Workshop mit Bürgern
  • 26.09.2024: Prototyping-Atelier

📍 Politische Einbindung:

  • 05.12.2023: Vorstellung der geplanten Vorgehensweise im Planungsausschuss
  • 23.04.2024 & 28.05.2024: Präsentation des Arbeitsstands

Zentrale Inhalte des Konzepts

  • Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in der Innenstadt
  • Identifikation von Zielgruppen und einer übergeordneten Innenstadtvision
  • Definition konkreter Entwicklungsziele und Strategien
  • Gliederung der Innenstadt in verschiedene Entwicklungsräume
  • Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit kurz-, mittel- und langfristigen Projekten

Das Konzept dient als „Werkzeugkasten“ mit Maßnahmen, die sowohl kurzfristig realisierbar sind als auch größere langfristige Leuchtturmprojekte für eine nachhaltige Entwicklung enthalten.

Verwaltungsempfehlung und Konsequenzen

Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung, da das Konzept klare Leitlinien für die Entwicklung der Innenstadt festlegt und negative Entwicklungen frühzeitig steuern kann. Zudem erhöht ein beschlossenes Konzept die Chancen auf Fördermittel.

Alternative: Wird das Konzept nicht beschlossen, fehlt eine verbindliche Entwicklungsstrategie für die kommenden Jahre. Dies könnte dazu führen, dass sich Wedel langfristig nicht als verlässlicher Partner für Investoren und Fördermittelgeber positionieren kann.

Innenstadtkonzept (Achtung!: Große Datei mit rund 50 MB)


TOP 6: Einvernehmen nach dem BauGB – Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Goethestraße 59

📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal

🕖 Datum: 11. März 2025

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten in der Goethestraße 59 zu erteilen.

Details zum Bauvorhaben

  • Baugrundstück: Goethestraße 59, 22880 Wedel
  • Eingangsdatum Bauantrag: 04.02.2025
  • Geschossigkeit: III (drei Geschosse)
  • Gebäudehöhe: 10,45 m
  • Dachform: leicht geneigtes Dach
  • Grundflächenzahl (GRZ): 0,34
  • Geschossflächenzahl (GFZ): 0,64

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Bauvorhaben entspricht den Vorschriften und fügt sich in die Umgebung ein. Die GRZ und GFZ werden eingehalten. Das Vorhaben ist aus städtebaulicher Sicht zulässig.

Die Stellplätze werden auf der Nordseite im rückwärtigen Bereich des Grundstücks angeordnet.


TOP 11: Bebauungsplan Nr. 2a „Doppeleiche“ – 1. vorhabenbezogene Änderung, Teilbereich Süd

Gegenstand der Beratung

1. Änderung zum Durchführungsvertrag vom 19.11.2020 im Rahmen der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a „Doppeleiche“, Teilbereich Süd.

Begründung der Nichtöffentlichkeit

Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GO liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit vor, da in diesem Einzelfall berechtigte Interessen Einzelner geschützt werden müssen.


TOP 12: Verpachtung des neuen Imbiss im Bereich Schulauer Hafen/Stadthafen

Gegenstand der Beratung

Die Verpachtung des neuen Imbisses im Bereich Schulauer Hafen/Stadthafen wird thematisiert. Dabei geht es um die geplante Vergabe und vertragliche Inhalte der Verpachtung.

Begründung der Nichtöffentlichkeit

Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung sind Sitzungen der Ausschüsse und Gemeindevertretungen grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist jedoch auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind. Da in dieser Vorlage Einzelheiten zum geplanten Vergabeverfahren sowie vertragliche Inhalte genannt werden, ist die Öffentlichkeit auszuschließen.

13. Sitzung des PLA

Datum: 14. Januar 2025

Ort: Rathaus Wedel

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung und Protokolle

Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


Tagesordnungspunkt 1.1. Antworten der Verwaltung zu vorangegangen Fragen

1. Auswirkungen des Rahmenkonzepts auf Grundstückseigentümer

  • Das Rahmenkonzept identifiziert lediglich Eignungsräume und schränkt keine Nutzung ein.
  • Grundstückseigentümer werden informiert, dass bei Interesse an Solar-Freiflächenanlagen ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden kann.
  • Ziel des Konzepts ist es, geeignete Flächen für Solar-Freiflächenanlagen zu identifizieren, ohne andere Nutzungen von vornherein auszuschließen.
  • Eine tatsächliche Umsetzung erfordert zusätzliche Planungsverfahren wie Bebauungspläne sowie Anpassungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan.

2. Erfüllung der Vorgaben für landschaftsprägende Stadteingänge

  • Zwei wichtige Ortseingänge werden im Konzept als besonders prüfbedürftig definiert.
  • Die Vorgaben zur Wahrung der Stadtbildqualität und behutsamen Entwicklung des Lebensraums aus der Mitteilungsvorgabe (MV/2019/046) werden eingehalten.
  • Die Aktualisierung des Entwurfs berücksichtigt die Verschiebung der Siedlungsachsenabgrenzung.

3. Priorisierung von Solar-Freiflächenanlagen vs. Wohnungsbau

  • Das Konzept priorisiert keine Solar-Freiflächenanlagen vor Wohnungsbau.
  • Landesplanung äußerte Bedenken gegen Solarflächen innerhalb der Siedlungsraumabgrenzung.
  • Das Konzept wird aktualisiert, sodass keine Eignungsräume innerhalb der Abgrenzungslinie vorgesehen sind.

4. Nutzung von Wohnbauflächen für Solaranlagen

  • Das Rahmenkonzept „opfert“ keine Wohnbauflächen, da es lediglich Eignungsräume aufzeigt und andere Nutzungsmöglichkeiten nicht einschränkt.
  • Verwaltung verweist auf die Antwort zur Frage 3, wonach keine Flächen innerhalb der Siedlungsabgrenzung berücksichtigt werden.

5. Bauvoranfrage zur Liegenschaft Holmer Str. 75

  • Die Frage wurde mündlich in der Sitzung am 03.12.2024 beantwortet.
  • Verwaltung verweist auf das Protokoll dieser Sitzung für Details.

Bewertung

Die Verwaltung betont, dass das Rahmenkonzept lediglich eine Planungsgrundlage darstellt, ohne Entscheidungen über konkrete Nutzungen zu treffen. Die Vorgaben der Landesplanung und städtischer Zielsetzungen wie der Erhalt des Stadtbildes werden berücksichtigt. Die endgültige Nutzung einzelner Flächen bleibt abhängig von weiteren Planungsverfahren und politischen Entscheidungen.


TOP 1.2 – Aktuelle Fragen der Einwohner 

Ein Bürger, Eigentümer der Liegenschaft Holmer Str. 75, stellte mehrere Fragen:

  1. Abgelehnte Bauanfrage für Betreutes Wohnen
    Hinweis auf eine Anfrage des Roten Kreuzes für Betreutes Wohnen, bei der das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt wurde.
  2. Beschluss zur Zuständigkeitsordnung (2017)
    Warum der einstimmige Beschluss vom 07.11.2017 (CDU/Grüne), der eine regelmäßige Mitteilung über eingereichte Bauanträge vorsieht, offenbar nicht mehr umgesetzt wird.
  3. Konzept für den nordwestlichen Ortseingang
    Nachfrage, wann das bereits 2017 geforderte Konzept zum nordwestlichen Ortseingang öffentlich wird. Hintergrund ist eine inzwischen veränderte Abgrenzungslinie.
  4. Nutzung Holmer Str. 75 unter Berücksichtigung des Baulandmobilisierungsgesetzes
    Warum keine Änderung des Flächennutzungsplans (Ausweisung als Wohnbaufläche) erfolgt, obwohl dies in Mitteilungsvorlagen vorgeschlagen wurde.
  5. Gewerbliche Nutzung statt Wohnbau
    Hinweis auf eine genehmigte Lagerung von Booten und Wohnmobilen (gewerblich), obwohl laut Flächennutzungsplan perspektivisch Wohnbauflächen möglich sind.

Tagesordnungspunkt 3: Bebauungsplan Nr. 76 "Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand" (Teilbereich 2)

Hintergrund

Im Jahr 2003 wurde die südliche Trassenführung der Altstadtumfahrung der Bundesstraße 431 (B 431) aufgegeben. Dies schuf die Möglichkeit, die festgesetzte Straßentrasse zu überplanen und eine durchgängige Rad- und Fußwegeverbindung von der Holmer Straße bis zur Gorch-Fock-Straße zu schaffen. Ziel ist es, den Radverkehr vom stark frequentierten Altstadtbereich wegzuführen, Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern zu reduzieren und eine sichere Verbindung für Schüler*innen zur Altstadtschule zu bieten.

Beschlussvorschlag

  • Die im Verfahren eingebrachten Stellungnahmen werden gemäß Verwaltungsvorschlag berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder nicht berücksichtigt.
  • Der Bebauungsplan Nr. 76 wird als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung des Bebauungsplans wird gebilligt.

Ziele

  • Verkehrspolitisch: Förderung eines ausgewogenen Verkehrsmixes in Wedel.
  • Sicherheit: Reduktion von Konflikten zwischen motorisiertem Individualverkehr und Rad-/Fußverkehr.
  • Umwelt: Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen.

Alternativen und Konsequenzen

Ohne den Satzungsbeschluss kann der geplante Rad- und Fußweg nicht realisiert werden. Dies würde die bestehenden Verkehrsprobleme im Altstadtbereich weiter verschärfen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.

Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung, da der Rad- und Fußweg entlang des Geestrandes eine wichtige Maßnahme für die städtische Verkehrsinfrastruktur darstellt.

Diskussion:

– Bündnis 90/Die Grünen befürworten das Projekt, thematisieren aber mögliche Fördermittel und die Haushaltssituation.
– Gespräche mit einem Anwohner („Bürger A“) führten zu einem Vorschlag der Stadt, auf den der Bürger bisher nicht abschließend reagiert hat. Deshalb wurde die Beschlussfassung vom Dezember 2024 auf Januar 2025 verschoben.

Beschlussempfehlung an den Rat:

    1. Alle Stellungnahmen (gem. §§ 3 und 4 BauGB) entsprechend Verwaltungsvorschlag zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen.
    2. Bebauungsplan Nr. 76 als Satzung beschließen.
    3. Begründung zum Bebauungsplan billigen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein, 0 Enthaltungen.


TOP 4.1 – Mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung

Herr Grass berichtete, dass witterungsbedingt aktuell keine Bautätigkeiten laufen. Die Ausschreibungen für die fehlenden Gewerke befinden sich in Vorbereitung.


Tagesordnungspunkt 4.2: Umgestaltung des Strandbades – Einzelmaßnahmen 

Die Vorlage sieht eine Überarbeitung des Beschlusses vom 05.10.2023 zur Umgestaltung des Strandbades vor. Ziel ist es, die Maßnahmen zu priorisieren und eventuell Einsparungen für den städtischen Haushalt zu erzielen. Die Maßnahmen umfassen:

  • Wiederherstellung Zugang und Zufahrt Hakendamm: Gesamtkosten: 265.000 € brutto (städtischer Anteil: 88.333 €). Status: Muss erfolgen, da unumgänglich für die Erschließung.
  • Herstellung eines Basketballbereichs und einer Wetterschutzüberdachung: Gesamtkosten: 35.000 € brutto (städtischer Anteil: 11.667 €). Status: Sehr wünschenswert, basierend auf Kinder- und Jugendbeteiligung.
  • Pflanzkonzept gegen Sandeintrag: Gesamtkosten: 30.000 € brutto (städtischer Anteil: 10.000 €). Status: Wünschenswert, aber nicht zwingend.
  • Übergang zum Strand: Gesamtkosten: 90.000 € brutto (städtischer Anteil: 30.000 €). Status: Wünschenswert, aber verzichtbar.
  • Barrierefreie Rampe: Gesamtkosten: 420.000 € brutto (städtischer Anteil: 140.000 €). Status: Wünschenswert, aber aufgrund hoher Kosten optional.

Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 840.000 € brutto, von denen die Stadt einen Anteil von 280.000 € tragen würde. Der Fördermittelbescheid über 840.000 € wurde bereits vorbereitet und wird erwartet.


Empfehlung der Verwaltung

  • Die Zufahrt Hakendamm in jedem Fall umzusetzen, da sie unverzichtbar ist.
  • Die Umsetzung der Basketballfläche und des Wetterschutzes, basierend auf den Ergebnissen der Kinder- und Jugendbeteiligung.
  • Auf die übrigen Maßnahmen (Pflanzkonzept, Übergang zum Strand, barrierefreie Rampe) zugunsten von Einsparungen zu verzichten.

Ohne Umsetzung würden bereits angefallene Planungskosten (ca. 100.000 €) sowie die Herstellungskosten für den Hakendamm vollständig von der Stadt getragen werden müssen, was höhere Belastungen zur Folge hätte.


Finanzielle Auswirkungen

  • Zufahrt Hakendamm: Städtischer Anteil 88.333 €
  • Basketball + Wetterschutz: Städtischer Anteil 11.667 €
  • Weitere Maßnahmen (optional): Gesamtstädtischer Anteil: 180.000 €

Insgesamt könnten durch Verzicht auf die optionalen Maßnahmen ca. 180.000 € eingespart werden.


Diskussionspunkte
  • Kosten und Nutzen: Welche Maßnahmen sind für die langfristige Nutzung und Attraktivität des Strandbades wirklich notwendig? Welche Maßnahmen könnten aufgeschoben oder in vereinfachter Form umgesetzt werden?
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: Wie wurden die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Planung berücksichtigt?
  • Fördermittel: Sind die Fördermittel an die Umsetzung aller Maßnahmen gebunden, oder können Einsparungen vorgenommen werden, ohne die Förderung zu gefährden?
  • Prioritäten setzen: Sollte der Fokus auf einer barrierefreien Zugänglichkeit (Rampe) oder auf kleineren Maßnahmen (Basketballbereich) liegen?
Verwaltung (Frau Hoppe): Aufgrund der Haushaltslage sollen nicht alle Teile realisiert werden.
Fraktionen:
  • WSI: fragte nach Rückzahlungen für Planungskosten bei nicht umgesetzten Maßnahmen.
  • FDP: thematisierte Worst-Case-Szenario (180.000 € Rückfluss vs. 100.000 € Rückzahlung).
  • Grüne: befürworteten Hakendamm und Basketballbereich, wünschten Kostenbeteiligung Dritter (Hotel).
  • CDU: wollte ursprünglich alle Maßnahmen umsetzen, sieht aber finanzielle Zwänge.
  • SPD: hob die Bedeutung der Barrierefreiheit hervor, hält Umsetzung derzeit für schwierig.
Beschluss:
  • Umsetzung nur für:
    1. Hakendamm (einstimmig beschlossen).
    2. Basketballbereich + Wetterschutz (mehrheitlich beschlossen, CDU stimmte dagegen).
  • Abgelehnt wurden:
    3. Pflanzkonzept (einstimmig),
    4. Übergang zum Strand (einstimmig),
    5. Barrierefreie Rampe (mehrheitlich, 2 Ja, 9 Nein, SPD stimmte zu).

Tagesordnungspunkt 5: Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025

  • Herr Grass: Der Planungsausschuss ist in drei Bereichen besonders betroffen:
    1. Globale Ausgabenkürzung: Bereits vorgenommene Kürzungen (z. B. Strandbad) werden angerechnet.
    2. Personalaufwendungen: Eine halbe Stelle in der Verwaltung wurde nicht nachbesetzt.
    3. Gestaltung der Umwelt (Punkt 25): Die neue Fachbereichsleiterin stimmt sich mit den betroffenen Fachdiensten ab. Ergebnis wird dem Ausschuss vorgestellt.
  • Kämmerer hat Einsparbeträge vorgegeben; keine konkreten Maßnahmen hinterlegt.
  • Keine Änderungswünsche seitens des Ausschusses; Abstimmung folgt im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.

Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss


TOP 6.2 – Anfragen der Politik

FDP-Fraktion: Gibt es weitere Bebauungspläne, die nicht umgesetzt werden können und daher Personaleinsatz binden?

Antwort Herr Grass: Alle laufenden B-Pläne sind an konkrete Projekte/Investoren gebunden. Einsparpotential durch Verzicht besteht daher nicht.

 

12. Sitzung des PLA - Zusammenfassung

Tagesordnungspunktes 1.2: Aktuelle Fragen der Einwohner*innen

Fragen zu Verkehrsunfällen in Wedel

Frager: Herr Meyer (ADFC)

Hintergrund:

  • Starke Zunahme von Verkehrsunfällen seit 2021:
    • +43 % bei Unfällen insgesamt.
    • +75 % bei leicht verletzten Personen.
    • +88 % bei schwer verletzten Personen.
  • Anteil verletzter Radfahrer:
    • 53 % leicht verletzt.
    • 40 % schwer verletzt.

Fragen:

  1. Wodurch erklärt die Polizei den starken Anstieg der Unfallzahlen in Wedel?
  2. Warum ist der Anteil verletzter Radfahrer so hoch?
  3. Welche Verkehrsteilnehmer sind bei Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern beteiligt, und wie verteilt sich die Hauptschuld?
  4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit empfiehlt die Polizei?

Antwort: Die Antworten zu diesen Fragen wurden auf TOP 3 verschoben.

Fragen zu Solarenergie und Wohnbauflächen

Frager: Herr Volk (Eigentümer Holmer Straße 75)

Hintergrund: Diskussion um das Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Stadt Wedel.

Fragen:

  1. Welche Auswirkungen hat das Rahmenkonzept auf die Grundstücksnutzung der Eigentümer?
  2. Wie wird gewährleistet, dass das Rahmenkonzept den Stadteingang und die Stadtbildqualität bewahrt?
  3. Warum wurde bei der Neuaufstellung der Regionalpläne eine Verschiebung der Abgrenzungslinie vorgenommen?
  4. Warum sollen Ratsbeschlüsse für Wohnbauflächen aufgehoben werden, obwohl bis 2030 neue Wohnungen benötigt werden?
  5. Ist bekannt, dass eine Bauvoranfrage für betreutes Wohnen auf der Liegenschaft Holmer Str. 75 gestellt wurde?

Antwort:

  • Zu Frage 5:
    • Bauvoranfragen im Außenbereich werden negativ beschieden und nicht im Planungsausschuss behandelt.
    • Eine persönliche Beratung im Rathaus wurde angeboten, um den Prozess zu klären.
  • Fragen 1-4: Schriftliche Beantwortung angekündigt.

Frage zu Einwendungen im Bebauungsplanverfahren Nr. 27b „Hoogschlag“ 1. Änderung, Teilbereich Ost

Fragerin: Anwohnerin aus dem Ansgariusweg

Frage: Wie viele Einwendungen wurden eingereicht?

Antwort:

  • Laut Frau Hoppe (Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung): Rund 50 Einwendungen, darunter eine von einem Rechtsanwalt im Namen einer Interessengemeinschaft.

Tagesordnungspunkt 3: Verkehrsbericht

Einladungstext

Der Verkehrsbericht für den Ortsbereich Wedel wird in Form einer Mitteilungsvorlage präsentiert. Eine Übersicht der Verkehrsunfälle zeigt die Entwicklung der Unfallzahlen zwischen 2016 und 2023. Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Gesamtunfälle: Die Anzahl der Verkehrsunfälle ist 2023 auf 132 gestiegen, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren darstellt.
  • Leichtverletzte und Schwerverletzte: 2023 gab es 135 leicht Verletzte und 15 schwer Verletzte – dies ist ein Höchststand im Vergleich zu den Vorjahren.
  • Unfälle mit Fußgängern: Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Fußgängern blieb mit 21 Fällen 2023 stabil. Dabei wurden 16 leicht und 4 schwer verletzt.
  • Unfälle mit Radfahrern und Pedelecs: 2023 stieg die Zahl der Unfälle auf 85 an. Leicht verletzte Radfahrende erreichten mit 72 Personen einen neuen Höchstwert.
  • Unfälle mit motorisierten Zweirädern: Hier gab es 13 Unfälle, bei denen 11 Personen leicht und eine schwer verletzt wurden.
  • Hauptunfallursachen: Überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsverstöße und Rotlichtmissachtungen sind die häufigsten Unfallursachen.

Diese Daten sollen Grundlage für zukünftige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in Wedel sein. Die genaue Darstellung der Unfallstatistik erfolgt in einer detaillierten Grafik.

Politischen Diskussion

1. Schwerpunkt auf Radverkehr

  • Der Bericht hob die signifikante Zunahme von Unfällen mit Radfahrenden und Pedelecs hervor. Die steigende Geschwindigkeit durch Pedelecs und mangelnde Nutzung von Sicherheitsausrüstung wurden als Risikofaktoren genannt.
  • Die Notwendigkeit besserer Radverkehrsinfrastruktur wurde mehrfach betont.

2. Diskussion zu Kontrollen und Prävention

  • Auf Nachfrage der SPD wurde deutlich, dass viele Verkehrskontrollen in Zivil durchgeführt werden. Es wurde angemerkt, dass Informationen zu Kontrollen schnell über soziale Netzwerke verbreitet werden, was die Wirksamkeit beeinflussen könnte.
  • Bündnis 90/Die Grünen regten an, präventive Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen auf Grundlage der neuen StVO-Möglichkeiten umzusetzen.

3. Infrastruktur und Schulwege

  • Der Jugendbeirat wies auf die Problematik der Schulweginfrastruktur hin, insbesondere auf Engstellen. Es wurde angeregt, die Schulweginfrastruktur zu überdenken, um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.
  • Vorschläge zur Einführung von "Schulstraßen" durch die WSI-Fraktion wurden als potenzieller Lösungsansatz diskutiert.

4. Verkehrssicherheit als politische Aufgabe

  • Die Notwendigkeit politischer Entscheidungen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur wurde betont. Besonders der Bereich Radverkehr und Schulwegsicherheit wurden als prioritäre Themen herausgestellt.

Fazit

Der Verkehrsbericht diente als Grundlage für eine intensive Diskussion über zukünftige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Wedel. Die politischen Fraktionen einigten sich darauf, dass insbesondere die Radverkehrsinfrastruktur und Schulwegsicherheit stärker in den Fokus genommen werden sollten. Die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen wurde durch den Bericht und die Diskussion deutlich untermauert.


Tagesordnungspunktes 4: Bebauungsplan Nr. 20a "Schulauer Hafen" – 2. Änderung

Beschlussvorlage

Der Planungsausschuss beschließt:

Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20a „Schulauer Hafen“ – 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung.Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Ziele des Bebauungsplans

  • Städtebauliche Weiterentwicklung: Umsetzung der Ziele des Rahmenplans „Stadthafen Wedel/Schulauer Hafen“.
  • Attraktive Quartiere: Entwicklung eines gemischt genutzten Gebiets mit Gewerbeflächen und Wohnraum.
  • Sozialer Wohnungsbau: Über ein Drittel der Wohnfläche wird mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erstellt.
  • Maritime Meile: Integration in die Sanierungsziele des Stadthafens.

Planungskonzept

  • Gebäudecluster: Drei bis vier Gebäude, gruppiert um Gartenhöfe, mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnen in höheren Stockwerken.
  • Hochwasserschutz: Keine Wohnflächen im Erdgeschoss; alle Wohnungen liegen mindestens 8,5 m über NN.
  • Ökologische Maßnahmen: Ca. 80 Neupflanzungen für 30–35 gefällte Bäume.

Politische Diskussion

  • Bedenken der WSI-Fraktion:
    • Kosten des Wachstums und Lage vor dem Hochwasserschutzdeich.
    • Mögliche Gesetzesänderungen könnten das Vorhaben gefährden.
  • Antwort der Verwaltung:
    • Der Deich ist laut Landesbetrieb für Küstenschutz ausreichend hoch.
    • Intensive Abstimmungen mit dem LKN.SH sicherten die Hochwasserschutzmaßnahmen ab.
  • Fragen der SPD-Fraktion:
    • Hohe Grund- und Geschossflächenzahlen durch Sockelgeschosse.
    • Kritik an unzureichender ÖPNV-Anbindung.
  • Weitere Stimmen:
    • Bündnis 90/Die Grünen: Positiv; könnte die Maritime Meile abschließen.
    • FDP: Begrüßt Wohnungs- und Gewerbeflächen trotz Kitasorgen.
    • CDU: Freut sich über Fortschritt und neue Gewerbeflächen.

Abstimmungsergebnis

Ja: 9 | Nein: 1 | Enthaltungen: 0

  • CDU, Grüne, SPD und FDP stimmten zu.
  • WSI stimmte dagegen.

Dieses Vorhaben wird die Entwicklung des Schulauer Hafens und der Maritimen Meile weiter vorantreiben und modernen Wohn- sowie Gewerberaum schaffen.


Tagesordnungspunkt 5: Haushalt 2025

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (ANT/2024/030)

Die Grünen beantragten zwei zentrale Änderungen im Haushaltsentwurf:

  • Aussetzen der Erstellung eines Wohnungsmarktkonzepts (50.000 €):
    • Begründung: Die Fraktion argumentierte, dass der Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung bereits über ausreichend Expertise verfügt, um ein Konzept zu erstellen. Externe Gutachten könnten bei Bedarf in spezifischen Bereichen ergänzt werden. Die Mittel seien daher im aktuellen Haushalt nicht erforderlich.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 9 (CDU: 4, Grüne: 3, SPD: 1, FDP: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 1 (WSI: 1)
  • Sperrvermerk für das Budget der Stelle Mobilitätsmanagement (12.200 €):
    • Begründung: Da die Stelle unbesetzt ist, sollten die Mittel vorerst gesperrt werden. Die Fraktion betonte, dass die Prioritäten für diese Position erst durch eine neue Fachbereichsleitung festgelegt werden sollten.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 9 (CDU: 4, Grüne: 3, SPD: 1, FDP: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 1 (WSI: 1)

Antrag der CDU-Fraktion (ANT/2024/033)

Die CDU-Fraktion stellte umfangreiche Kürzungsanträge zur Haushaltskonsolidierung. Die Details:

  • Streichung der Mitgliedsbeiträge für Rad.SH (1.400 €):
    • Begründung: Die CDU bewertete die Mitgliedschaft als wenig relevant für die Stadt Wedel und argumentierte, dass die Mittel anderweitig effizienter eingesetzt werden könnten.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 5 (CDU: 4, FDP: 1)
      • Nein: 4 (Grüne: 3, SPD: 1)
      • Enthaltung: 1 (WSI: 1)
  • Kürzung der Planungskosten im Produkt Stadt- und Landschaftsplanung (50.000 €):
    • Begründung: Die Planungskosten seien zu hoch angesetzt und könnten ohne Qualitätseinbußen reduziert werden.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 5 (CDU: 4, FDP: 1)
      • Nein: 3 (Grüne: 3)
      • Enthaltung: 2 (SPD: 1, WSI: 1)
  • Streichung des Ansatzes für Öffentlichkeitsarbeit Mobilität (5.000 €):
    • Begründung: Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich sei aktuell nicht priorisiert. Die Einsparung sei gerechtfertigt angesichts der Haushaltslage.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 6 (CDU: 4, FDP: 1, SPD: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 4 (Grüne: 3, WSI: 1)
  • Streichung von Tiefbaumaßnahmen (10.000 €):
    • Begründung: Die geplanten Maßnahmen seien angesichts anderer Prioritäten verzichtbar.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 5 (CDU: 4, FDP: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 5 (Grüne: 3, SPD: 1, WSI: 1)
  • Reduzierung der Pflegekosten für den Regionalpark Wedeler Au (7.700 €):
    • Begründung: Die CDU schlug vor, die Pflegekosten moderat zu reduzieren, ohne die Attraktivität des Parks wesentlich zu beeinträchtigen.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 9 (CDU: 4, Grüne: 3, SPD: 1, FDP: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 1 (WSI: 1)

Tagesordnungspunkt 5.3: Haushaltssatzung 2025 (BV/2024/094)

Der Planungsausschuss empfahl die Haushaltssatzung 2025 mit den beschlossenen Änderungen zur Annahme.

Abstimmungsergebnis:

  • Ja: 9 (CDU: 4, Grüne: 3, SPD: 1, FDP: 1)
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1 (WSI: 1)

Weitere Informationen:

Die detaillierten Haushaltsunterlagen und Erläuterungen sind verfügbar unter:


Tagesordnungspunkt 6.2: Umgestaltung des Strandbades

wurde vertagt


Tagesordnungspunkt 7: Antrag „Ein Kino für Wedel in den Möller-Hallen“

Antrag

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass die Verwaltung mit dem Investor des Möller-Areals Gespräche über die Integration eines Kinos in die Planungen für das Gelände führt. Vorgeschlagen wird ein Kino mit mindestens zwei Sälen in einem der historischen Gebäude der ehemaligen optischen Fabrik Möller.

Begründung:

  • Die Wedeler Bevölkerung äußert regelmäßig den Wunsch nach einem Kino in der Stadt.
  • Das Areal bietet eine einzigartige Möglichkeit, historische und moderne optische Technik zu verbinden.
  • Ein Kino könnte die Attraktivität der Innenstadt steigern, insbesondere in den Abendstunden, und die lokale Gastronomie fördern.

Diskussion

  • FDP-Fraktion: Der Vorschlag wird abgelehnt, da es Aufgabe des Investors sei, über ein Kino zu entscheiden, und nicht der Politik.
  • CDU-Fraktion: Unterstützt die Idee eines Kinos grundsätzlich, hält aber einen politischen Beschluss für überflüssig. Die Entscheidung müsse beim Investor liegen.
  • Bündnis 90/Die Grünen: Argumentieren, dass der Investor zu Ideen aufgefordert habe und das Areal verkehrsgünstig für ein Programmkino sei. Es gehe lediglich um die Aufnahme von Gesprächen.
  • SPD-Fraktion: Betont, dass das Kino nicht zulasten von Wohnen oder Gewerbe gehe und der Stadt keine Kosten entstünden.
  • WSI-Fraktion: Unterstützt den Antrag und regt an, das Thema beim Investor anzusprechen, ohne diesen zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis

Der Antrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmenverteilung:

  • Ja (5): 3 Stimmen Bündnis 90/Die Grünen, 1 Stimme SPD, 1 Stimme WSI.
  • Nein (5): 4 Stimmen CDU, 1 Stimme FDP.

Trotz Ablehnung bleibt der Antrag öffentlich und könnte dem Investor zur Kenntnis gelangen.


 

Tagesordnungspunkt 8: Rahmenkonzept (Entwurf) für Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Stadt Wedel

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Anfrage der Grünen betraf den aktuellen Stand, die Ergebnisse des Dialogs mit Nachbargemeinden und den Zeitplan für den Beschluss des Rahmenkonzepts für Solar-Freiflächenanlagen.


Antworten der Verwaltung

1. Ergebnisse des Dialogs mit Nachbargemeinden

  • Ein nachbarschaftlicher Dialog fand am 12.07.2023 statt. Eingeladen waren die Nachbargemeinden sowie Vertreter der Kreisverwaltung und des Amts Geest und Marsch Südholstein.
  • Die Wedeler Initiative wurde vom Kreis mehrfach gelobt, und Wedel wurde anderen Gemeinden als Vorbild genannt.
  • Schriftliche Rückmeldungen wurden bis 01.09.2023 größtenteils eingereicht.

2. Aktueller Stand des Rahmenkonzepts

  • Die Rückmeldungen der Wedeler Politik zur Präsentation vom 27.06.2023 wurden bis zur Sitzung am 12.09.2023 eingearbeitet.
  • Eine für Herbst 2023 geplante öffentliche Informationsveranstaltung wurde verschoben, da der Solarerlass der Landesregierung überarbeitet wurde. Die neue Fassung erschien erst am 09.09.2024.
  • Die Verwaltung aktualisiert das Konzept aktuell auf Grundlage des neuen Solarerlasses, der Rückmeldungen aus der Politik und der Anmerkungen der Nachbargemeinden.

3. Zeitplan für den Beschluss

  • Der aktualisierte Entwurf soll vor der Sommerpause 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Geplante Schritte:
    • Vorstellung des aktualisierten Konzepts im Planungsausschuss.
    • Öffentlichkeitsbeteiligung.
    • Finaler Beschluss vor der Sommerpause 2025.
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