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Wer Glaubwürdigkeit fordert, muss die ganze Bilanz betrachten

Eine Antwort auf Gernot Kasers Kritik: Was die CDU beantragt hat, welche Verantwortung bleibt und warum Einzelforderungen noch keine Gesamtpolitik sind.

Gernot Kaser rechnet in seinem Facebook-Beitrag „Was sind politische Versprechen heute noch wert?“ mit der Wedeler Politik ab und kritisiert besonders die CDU. Er stellt unseren Wahlversprechen die Grundsteuererhöhung und die Haushaltszahlen gegenüber. (Kasers Beitrag) Als finanzpolitischer Sprecher der CDU Wedel und Ratsherr stelle ich mich dieser Kritik. Eine faire Bilanz muss aber auch unsere Gegenanträge, politische Mehrheiten und Kasers eigene Verantwortung berücksichtigen.

Wahlversprechen: Unsere Anträge gehören zur Bewertung

Unser Wahlprogramm enthält die Aussagen, die Steuerhebesätze nicht erhöhen und „endlich Schluss mit Schuldenmacherei“ machen zu wollen. (CDU-Wahlprogramm, Abschnitte „Solide Finanzen für neue Spielräume“ und „Zukunft für unseren Mittelstand“) Diese Ziele dürfen uns vorgehalten werden. Ein nicht erreichtes Ziel ist jedoch nicht automatisch eine aufgegebene Position.

Die CDU beantragte ausdrücklich, die vorgesehene Grundsteuererhöhung auf 630 Prozent abzulehnen; unser ursprünglicher Antrag sah stattdessen 544 Prozent vor, begründet als reformbedingte Anpassung zur Wahrung der Aufkommensneutralität. (CDU-Antrag ANT/2025/024) Wir beantragten damit keinen unveränderten Hebesatz, wohl aber eine deutlich andere Lösung als die Erhöhung auf 630 Prozent.

Im Haupt- und Finanzausschuss scheiterte der Antrag am 1. Dezember 2025 in geänderter Form mit fünf gegen sechs Stimmen: CDU und FDP stimmten dafür, Grüne, SPD und WSI dagegen. (HFA-Protokoll, TOP 10.1)

Auch zur Konsolidierung haben wir konkrete Schritte beantragt: einen defizitfreien Haushalt 2028, zusätzliche Konsolidierungsvorschläge, Konzepte für Stadtbücherei, Musikschule und VHS sowie die dauerhafte Gegenfinanzierung zusätzlicher freiwilliger Leistungen. (CDU-Antrag ANT/2026/026) Beim Personal sollten Einsparmöglichkeiten ausdrücklich mit ihren Folgen für Aufgaben, Bürger und Unternehmen dargestellt werden. (CDU-Antrag)

Diese Anträge sind noch kein ausgeglichener Haushalt. Unsere Ziele bleiben unerreicht, und Anträge ersetzen keine Ergebnisse. Wer daraus aber ein Urteil über unsere Glaubwürdigkeit ableitet, muss berücksichtigen, welche Alternativen wir vertreten haben und welche Mehrheiten sie fanden.

Eigene Leistungen und eigene Verantwortung

Kaser verweist auf Erfolge wie die strategische Haushaltssteuerung und die Infrastrukturfolgekostenregelung. Zu einer vollständigen Bilanz gehören hierbei jedoch auch die Vorarbeiten anderer: Eine veröffentlichte Verwaltungsantwort belegt, dass etwa die Organisationsuntersuchung und das Infrastrukturfolgekostenkonzept bereits vor seiner Amtszeit begannen, auch wenn er zweifellos eigene Impulse setzte. (Verwaltungsantwort von 2024, Seiten 2 und 4–8) Bei der fehlerhaften Straßenreinigungssatzung betont er dagegen die „arbeitsteilig organisierte Kommunalverwaltung“, die fachliche Vorbereitung und den Ratsbeschluss. (Kasers Stellungnahme)

Der Urteilsvolltext benennt jedoch auch konkrete Fehler des damaligen Bürgermeisters: Am 5. Mai 2023 unterschrieb er eine vom Ratsbeschluss abweichende Arbeitsfassung; das Gericht bewertet diese Ausfertigung als fehlerhaft. (OVG-Urteil vom 11. März 2026, Az. 6 KN 6/24, Tatbestand und Abschnitt B. II. 1. | Hintergrundbericht zur Unwirksamkeit)

Das macht Kaser nicht für sämtliche Satzungsmängel persönlich verantwortlich. Aber Arbeitsteilung gilt bei Erfolgen ebenso wie bei Fehlern. Sie würdigt die Beiträge anderer, entbindet den Verwaltungschef jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung. Wer Erfolge seiner Amtszeit für sich reklamiert, muss sich auch den Misserfolgen und dem eigenen Anteil daran stellen. Beides gehört zu einer ehrlichen Bilanz.

Viele Forderungen brauchen eine gemeinsame Richtung

Kaser schlägt eine Neuordnung der Wirtschaftsförderung vor, fordert bei der Badebucht belastbare Kosten- und Alternativenrechnungen und verlangt Investorenbeiträge zur Infrastruktur. (Wirtschaftsförderung, Badebucht, Infrastrukturfolgekosten) Er verlangt außerdem bessere Verwaltungsprozesse und kritische politische Kontrolle. (Verwaltungsmodernisierung, Personalbericht)

Vieles davon ist nachvollziehbar. Er berücksichtigt auch einzelne Zusammenhänge, etwa die Folgekosten der Badebucht. Offen bleibt für mich jedoch zu häufig die übergreifende Priorität: Was kommt zuerst, wenn nicht alles gleichzeitig finanzierbar ist? Welche Ausgaben sollen entfallen, welche Investitionen warten und welche Belastungen werden akzeptiert?

Bessere Steuerung kann helfen. Sie ersetzt aber nicht jede schwierige Entscheidung. Nicht jeder Facebook-Beitrag muss ein Gesamtprogramm enthalten. Wer jedoch mit der gesamten Politik abrechnet, sollte auch zeigen, wie die eigenen Forderungen zu einer finanzierbaren und umsetzbaren Gesamtpolitik zusammenpassen.

Glaubwürdigkeit verlangt deshalb mehr als den Vergleich von Versprechen und Problemlage. Sie verlangt eine vollständige Bilanz: der eigenen Verantwortung, der tatsächlichen Anträge und Mehrheiten sowie der Konsequenzen politischer Alternativen.

Ihr Jan Lüchau

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Wer Glaubwürdigkeit fordert, muss die ganze Bilanz betrachten

Mein Kommentar zum neuen Haushaltskonsolidierungserlass: Das Land gibt meinem Kurs recht

Ich erinnere mich noch gut an die hitzige Haushaltsdebatte in der Ratsversammlung im März. Mein Vorstoß damals war so simpel wie notwendig: Ich forderte den Weg hin zu einem dauerhaft ausgeglichenen Haushalt und verlangte dafür u.a. strukturelle Einsparungen bei den Personalaufwendungen. Mein Ziel waren 10 Prozent ab dem Stellenplan 2028 – das entsprach rund 3 Millionen Euro, wohlgemerkt ohne betriebsbedingte Kündigungen. Ich wollte, dass die Stadtverwaltung durch konsequente Aufgabenkritik, Digitalisierung und Nutzung der natürlichen Fluktuation endlich steuert, anstatt nur zu verwalten und uns als Kommunalpolitik dafür einen Plan vorlegt. 

Die Reaktion auf meinen Vorschlag? Eine absolute Abwehrhaltung. Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto stellte in jener März-Sitzung sehr energisch und unmissverständlich klar: Ein ausgeglichener Haushalt sei nur dann zu erreichen, wenn alle freiwilligen Leistungen der Stadt restlos gestrichen würden. Gleichzeitig lehnte sie eine Senkung der Personalkosten jedoch kategorisch ab. Das hätte bedeutet, dass auch im Rathaus selber gespart werden müsste. Damit stellte sie klar: In der Kernverwaltung darf und kann nicht gespart werden.

Doch nun kommt Rückenwind aus Kiel – und der hat es in sich und entlarvt diese Abwehrhaltung.

Mit dem im August veröffentlichten neuen Haushaltskonsolidierungserlass 2026 hat das Innenministerium Schleswig-Holstein die Zügel für defizitäre Kommunen angezogen. Und ein genauer Blick in die Anlage des Erlasses (Ziffer 1.11) zeigt: Das Land fordert nun exakt das ein, was in Wedel noch vor wenigen Monaten massiv bekämpft wurde.

Während im Vorjahr unter Ziffer 1.11 noch lapidar die bloße „Streichung von Stellen (Ausbringung von kw-Vermerken)“ empfohlen wurde, wählt das Ministerium im neuen Haushaltskonsolidierungserlass eine deutlich schärfere und vor allem strategischere Formulierung. Es reicht dem Land nicht mehr, hier und da einen „künftig wegfallend“-Vermerk in den Stellenplan zu schreiben. Das Ministerium verlangt nun ausdrücklich, „die langfristigen Ziele und Aufgaben der Kommune kritisch zu hinterfragen und den jeweils zwingend erforderlichen Personaleinsatz zu überprüfen“.

Für Wedel als Stadt bedeutet das: Diese Prüfpflicht richtet sich vollumfänglich und ohne Ausflüchte an unsere städtische Kernverwaltung.

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