Planungsausschuss

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Neues Bauvorhaben: Wohn- und Geschäftshaus in der Bahnhofstraße 20

Am 22. September 2026 befasst sich der Planungsausschuss mit einem Bauprojekt im Herzen unserer Stadt. Konkret geht es um das Grundstück in der Bahnhofstraße 20. Hier soll ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Auf dieser Seite möchte ich Sie kurz und sachlich über die Details der Beschlussvorlage informieren.

Die Pläne im Detail

Das Baugrundstück befindet sich zentral in der Wedeler Haupteinkaufsstraße und ist bereits vollständig erschlossen. Da das aktuelle Bestandsgebäude das städtebauliche Potenzial an diesem Standort nicht vollständig ausnutzt, sieht die Neuplanung eine Nachverdichtung vor. Der aktuelle Entwurf beinhaltet folgende Eckdaten:

  • Gebäudehöhe und Struktur: Geplant ist ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem zusätzlichen, zurückgesetzten Staffelgeschoss. Durch die Rücksetzung auf der Westseite entstehen dort nutzbare Dachterrassen.
  • Nutzung: Das Erdgeschoss sieht eine rund 250 Quadratmeter große Gewerbeeinheit vor. Die darüber liegenden Obergeschosse sind für Wohnraum eingeplant. Es besteht zudem die Option, das erste Obergeschoss als weitere Gewerbefläche mit rund 375 Quadratmetern zu nutzen.
  • Energie und Dachgestaltung: Auf dem Dach des Staffelgeschosses sind eine Begrünung sowie die Installation einer Photovoltaik-Anlage (PV) vorgesehen.
  • Außenflächen und Erschließung: Die Westseite des Grundstücks wird für die erforderlichen Stellplätze und eine Kinderspielfläche genutzt. Von dieser Seite aus erfolgt auch der Zugang in das Gebäude. Die Zufahrt für Fahrzeuge wird südlich des Neubaus an die Bahnhofstraße angebunden.

Baurechtliche Einordnung und Finanzen

Für diesen Bereich der Bahnhofstraße gibt es aktuell keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Das Vorhaben wird daher nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) beurteilt. Dieser Paragraph besagt vereinfacht, dass sich ein Neubau in die Art und das Maß der baulichen Nutzung seiner direkten Umgebung einfügen muss. Die Stadtverwaltung empfiehlt die Zustimmung, da sich das Projekt an der umliegenden Bebauung des Misch- und Kerngebietes orientiert.

Aus Sicht der städtischen Finanzen ist festzuhalten: Die Erteilung des Einvernehmens für dieses Bauvorhaben hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Wedel.

Weitere Informationen zum Thema

Wenn Sie sich die vollständige Vorlage inklusive der Lagepläne und Fassadenansichten im Detail ansehen möchten, finden Sie alle Unterlagen im Bürgerinformationssystem der Stadt:

Ihr Jan Lüchau

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Bauvorhaben der Sparkasse in der Bahnhofstraße: Der aktuelle Stand

das geplante Neubauprojekt der Stadtsparkasse an der Bahnhofstraße 18a beschäftigt uns in der Kommunalpolitik nun schon seit einigen Monaten. Im April wurde das Vorhaben im Planungsausschuss vorgestellt und stieß dabei auf Kritik. In der kommenden Sitzung des Planungsausschusses am 22. September und abschließend im Rat am 8. Oktober 2026 soll nun über eine angepasste Version abgestimmt werden.

Ich möchte Ihnen hier aufschlüsseln, was genau geplant ist, welche Bedenken im Raum standen und wie der aktuelle Beschlussvorschlag aussieht.

Rückblick: Vorstellung im April und Kritik auf wedel-klartext

Ursprünglich wurde das Projekt an der Bahnhofstraße bereits vor dreieinhalb Jahren vorgestellt, damals allerdings noch unter der Regie eines anderen Bauträgers. Die Stadtsparkasse hat als neue Grundstückseigentümerin die Pläne aufgrund der aktuellen Baukosten und der Marktsituation überarbeitet.

Im Frühjahr präsentierte die Sparkasse einen Entwurf, der unter anderem 51 Wohnungen vorsah. Wie auch im lokalen Portal wedel-klartext ausführlich berichtet wurde, regte sich gegen diese erste Planung deutlicher politischer Widerspruch aus verschiedenen Fraktionen. Die zentralen Kritikpunkte waren:

  • Fehlender geförderter Wohnraum: Die Sparkasse wollte aufgrund aus ihrer Sicht ungünstiger Förderrichtlinien zunächst komplett darauf verzichten, geförderten Wohnraum zu errichten. Kritiker in den Ausschüssen und bei wedel-klartext forderten jedoch, dass das Institut als öffentlich-rechtliches Unternehmen bei bezahlbarem Wohnraum mit gutem Beispiel vorangehen müsse.
  • Gebäudegröße und "Bauturbo": Der Entwurf umfasste vier Vollgeschosse plus Staffelgeschoss und überschritt damit den Rahmen von drei Geschossen aus einem früheren Bauvorbescheid. Die Anwendung des sogenannten "Bauturbos" zur Genehmigung (nach § 34 Abs. 3b BauGB) wurde kritisch gesehen, da bemängelt wurde, das massivere Gebäude füge sich nicht mehr in die bestehende Umgebung ein.
  • Baumschutz: Es gab zudem offene Fragen, ob die geschützten Platanen auf dem Grundstück bei dieser Ausnutzung der Grundfläche erhalten bleiben können.
  • Verkehrsführung: Ein Kritikpunkt bleibt die verkehrliche Erschließung. Die Verkehrsführung muss ollständig über den Eichendorffweg erfolgen, weil es sich bei der Straße auf der Nordseite zwischen Lehmann und der Bäckerei Junge um eine Privatstraße handelt. 

Der aktuelle Beschlussvorschlag: Was jetzt abgestimmt wird

In den vergangenen Monaten wurde weiter verhandelt. Nun liegt ein neuer Beschlussvorschlag vor, über den wir entscheiden werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt der Politik, dem überarbeiteten Vorhaben zuzustimmen.

Die Pläne sehen nun wie folgt aus:

  • Anzahl der Wohnungen: Es sollen nun 41 Wohneinheiten sowie eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss entstehen.
  • Mietpreisgedämpfter Wohnraum: Die Sparkasse kommt der politischen Forderung nach bezahlbarem Wohnraum ein Stück weit entgegen. In einem städtebaulichen Vertrag ist nun verbindlich geregelt, dass fünf Wohnungen (insgesamt rund 400 Quadratmeter) zu vergünstigten Mietpreisen angeboten werden.
  • Gebäudehöhe: Es bleibt bei dem Plan von vier Vollgeschossen und einem zurückspringenden Staffelgeschoss.
  • Infrastrukturkosten: Für das zusätzliche vierte Geschoss zahlt die Sparkasse einen Beitrag nach dem Folgekostenkonzept für soziale Infrastrukturen der Stadt Wedel. Dies wurde ebenfalls im Vertrag fixiert.
  • Parken und Verkehr: Die Autos sollen überwiegend in einer Tiefgarage parken. Wenige Stellplätze sowie die Zufahrt werden oberirdisch auf der Nordseite angelegt.
  • Nachhaltigkeit: Das Gebäude bekommt eine extensive Dachbegrünung sowie eine Photovoltaikanlage.

Die Genehmigung des Gebäudes soll über den erwähnten "Bauturbo" (§ 34 Abs. 3b BauGB) erfolgen. Die Stadtverwaltung argumentiert, dass das Grundstück zentral liegt und eine Nachverdichtung hier sinnvoll ist, da bereits versiegelte Flächen im Stadtzentrum genutzt werden und keine neuen Freiflächen in Anspruch genommen werden. Sollte der Rat nicht zustimmen, bleibt das bestehende Gebäude entweder erhalten oder die Sparkasse könnte voraussichtlich auf den alten Bauvorbescheid zurückgreifen, der jedoch nur drei Geschosse und somit deutlich weniger Wohnraum erlaubt.

Weitere Informationen zum Thema

Wenn Sie sich die offiziellen Dokumente, den Entwurf des städtebaulichen Vertrags und die Bauzeichnungen im Detail ansehen möchten, finden Sie hier die entsprechenden Unterlagen der Stadt:

Ihr Jan Lüchau

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Die Strandbadhöfe in Wedel: Neue Pläne für den Strandbaddamm

Im Planungsausschuss am 25. August 2026 hat der Projektentwickler baucon eine aktualisierte Konzeption für das Bauprojekt "Strandbadhöfe" am Strandbaddamm 2-4 vorgestellt. Da dieses Bauvorhaben für die Stadtentwicklung  von Bedeutung ist, möchte ich Ihnen im Folgenden die wesentlichen Änderungen und die dazugehörigen Hintergründe zusammenfassen.

Was bisher geplant war

In den vergangenen Jahren wurde das Projekt mehrfach im Ausschuss beraten und stetig weiterentwickelt.

  • Noch im Juni 2024 sah die Planung ein Verhältnis von etwa 51 Prozent Gewerbe- und 49 Prozent Wohnflächen vor.
  • Damals ging man von insgesamt rund 136 Wohneinheiten aus.
  • 49 dieser Wohnungen waren als geförderter Wohnraum vorgesehen.

Warum sich die Planung ändert

Die Marktsituation für Gewerbeimmobilien hat sich in der jüngeren Vergangenheit deutlich verändert, was Auswirkungen auf die Machbarkeit des Projekts hat.

  • Der Leerstand für Gewerbeflächen in Hamburg und Umgebung ist gestiegen, im Jahr 2026 liegt er bei 7 Prozent.
  • Durch Homeoffice und neue hybride Arbeitsmodelle benötigen Unternehmen heutzutage weniger Bürofläche.
  • Laut Projektentwickler gibt es für den Standort am Strandbaddamm derzeit keine belastbare Nachfrage für Gewerbeflächen, sodass ein Festhalten an den alten Plänen zu einem strukturellen Leerstand geführt hätte.

Das neue Konzept im Überblick

Um das Projekt wirtschaftlich umsetzen zu können und gewerblichen Leerstand zu vermeiden, hat der Entwickler vorgeschlagen, den Anteil der Wohnungen deutlich zu erhöhen.

  • Neue Nutzungsverteilung: Künftig sollen 90 Prozent der Flächen für Wohnen und nur noch 10 Prozent für Gewerbe (im Erdgeschoss) genutzt werden.
  • Anzahl der Wohnungen: Aufgrund der Umverteilung sind nun insgesamt etwa 360 Wohneinheiten geplant.
  • Geförderter Wohnraum: Der prozentuale Anteil an gefördertem Wohnraum bleibt bei 30 Prozent. Da insgesamt mehr Wohnfläche entsteht, steigt die Zahl der geförderten Einheiten in der Planung deutlich auf etwa 108 Wohnungen an.
  • Städtebau und Architektur: Die städtebauliche Grundkonzeption bleibt bestehen. Es sind weiterhin drei bauliche Blöcke mit begrünten Innenhöfen, Durchwegungen und Sockelgeschossen für das Parken (geplant sind ca. 273 Stellplätze) vorgesehen. Auch der bereits erarbeitete Gestaltungsleitfaden gilt weiter.
  • Wohnformen: Neben klassischen Wohnungen sollen auf einer Teilfläche (etwa 10 Prozent der Wohnfläche) auch bedarfsgerechte Alternativen wie Seniorenwohnungen, Studentenwohnungen oder Clusterwohnungen geprüft werden.

Das Bebauungsplanverfahren sowie die dazugehörigen Gutachten (zum Beispiel für den Verkehr) müssen nun in Zusammenarbeit mit der Verwaltung an diese neuen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Weitere Informationen zum Thema

Wer sich tiefer in die Materie einlesen möchte, findet hier die originalen Dokumente und Presseberichte:

Ihr Jan Lüchau

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Neue Perspektiven für das Fachmarktzentrum: Ansiedlung einer "Action"-Filiale an der Rissener Straße

Seit dem Auszug des Elektrofachmarktes Euronics stehen die betroffenen Flächen an der Rissener Straße 125 leer. Eine nahtlose Nachnutzung unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hat sich als schwierig erwiesen. Nun gibt es einen konkreten Interessenten: Der Non-Food-Discounter "Action" möchte sich an diesem Standort ansiedeln. Um dies zu ermöglichen, muss die Politik jedoch die planungsrechtlichen Voraussetzungen anpassen.

Warum der Bebauungsplan geändert werden muss

Der aktuell gültige Bebauungsplan (B-Plan Nr. 72 "Einkaufszentrum Rissener Straße") legt genau fest, welche Sortimente in dem Fachmarktzentrum verkauft werden dürfen. Das Konzept von "Action" sieht ein häufig wechselndes Warenangebot aus sogenannten zentren- und nahversorgungsrelevanten Rest- und Sonderposten vor. Dieses spezifische Modell ist nach den jetzigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zulässig.

Damit die Ansiedlung möglich wird, stehen zwei formale Schritte an:

  • Aufstellungsbeschluss (BV/2026/062): Der B-Plan soll geändert werden, um das Konzept planungsrechtlich für die Zukunft rechtssicher zuzulassen und den Standort an heutige Handelsstrukturen anzupassen.

  • Befreiung / Nutzungsänderung (BV/2026/063): Um einen langen Leerstand bis zum formalen Abschluss des B-Plan-Verfahrens zu vermeiden, soll vorab das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung erteilt werden. Dieses Vorgehen ist bereits mit der Landesplanung abgestimmt.

Die Eckdaten zum Vorhaben

Die Pläne für den neuen Markt umfassen folgende Anpassungen an der Bestandsimmobilie:

  • Die reine Verkaufsfläche wird im Vergleich zum vorherigen Elektromarkt von ca. 1.450 Quadratmetern auf 1.100 Quadratmeter verkleinert.

  • Die gewonnene Fläche wird stattdessen als Lagerraum genutzt.

  • Die Grundfläche sowie der umbaute Raum des Gebäudes bleiben unverändert.

Auswirkungen auf die Wedeler Innenstadt

Bei Neuansiedlungen im Einzelhandel stellt sich stets die berechtigte Frage, ob diese der Innenstadt oder unseren anderen Versorgungszentren schaden könnten. Hierzu wurde ein externes Gutachten (Auswirkungsanalyse) in Auftrag gegeben.

Das Gutachten vom Juli 2026 kommt zu dem Schluss, dass von dem "Action"-Markt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Innenstadt oder andere Nahversorgungszentren in Wedel und Umgebung zu erwarten sind. Stattdessen kann die Ansiedlung laut Analyse helfen, das Angebotsspektrum in unserer Stadt zu erweitern und Kaufkraft, die sonst in Nachbarkommunen abfließt, in Wedel zu binden.

 

Weitere Informationen zum Thema

Termine der politischen Beratung:

  • Vorberatung im Planungsausschuss: 25.08.2026

  • Entscheidung im Rat der Stadt Wedel: 10.09.2026

Ihr Jan Lüchau

Planungsausschuss am 12.05.2026

Am Dienstag, den 12.05.2026, trifft sich der Planungsausschuss um 18:30 Uhr im barrierefreien Ratssaal des Rathauses. Die Themen auf der Tagesordnung haben direkte Auswirkungen auf die künftige Stadtentwicklung in Wedel. Im Mittelpunkt steht diesmal der Umgang mit dem sogenannten „Bau-Turbo“. Als Kommunalpolitiker möchte ich Ihnen hier einen gut verständlichen und sachlichen Überblick geben, worüber wir abstimmen werden.

Der Bau-Turbo in Wedel: Klare Leitlinien für neue Wohnbauprojekte (BV/2026/012-1)

Die aktuellen Änderungen im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB) zielen darauf ab, den Wohnungsbau merklich zu erleichtern. Für uns in Wedel stellt sich die Aufgabe, diese neuen gesetzlichen Befreiungsmöglichkeiten sinnvoll in unsere Stadtplanung zu integrieren. Die Verwaltung hat dem Ausschuss dafür Leitlinien vorgelegt, die als Entscheidungshilfe dienen sollen[cite: 81, 83]. Das erklärte Ziel dieser Vorlage ist es, eine geordnete Entwicklung sicherzustellen und Projekte mit negativer Vorbildwirkung für das Stadtbild zu vermeiden.

Wichtige Punkte aus dem Entwurf der Leitlinien sind:

  • Fokus auf den Innenbereich: Bauvorhaben sollen bevorzugt im Innenbereich umgesetzt werden, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten. Zudem muss das Grundstück bereits erschlossen sein.
  • Beteiligung an Infrastrukturkosten: Wer durch den Bau-Turbo zusätzliche Wohnungen errichtet, soll sich an den Folgekosten für die soziale Infrastruktur der Stadt Wedel beteiligen.
  • Förderung von sozialem Wohnraum: Ab einer zusätzlichen Netto-Wohnfläche von 1.500 Quadratmetern sieht der Entwurf vor, dass 30 Prozent geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden müssen.
  • Verbindliche Fristen: Vorhabenträger sollen sich über einen städtebaulichen Vertrag verpflichten, ihr Projekt innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auch tatsächlich zu realisieren.

Vorgesehen ist außerdem, dass diese Leitlinien im Sommer 2027 evaluiert werden, um erste Erfahrungen aus der Praxis auszuwerten.

Weiterführende Links zum Thema Bau-Turbo:

Anpassung der Zuständigkeiten für schnellere Entscheidungen (BV/2026/023)

Ein Instrument wie der Bau-Turbo bringt gesetzliche Fristen mit sich: Die gemeindliche Zustimmung muss in der Regel innerhalb von drei Monaten erteilt oder versagt werden, sonst tritt nach Ablauf des Zeitraums eine Genehmigungsfiktion ein. Um diese enge Taktung rechtssicher einhalten zu können, liegt uns ein Vorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vor. Demnach soll die Entscheidungskompetenz für diese Bauvorhaben vom Rat direkt auf den Planungsausschuss übertragen werden.

Weitere Themen auf der Agenda

Neben dem Wohnungsbau stehen noch weitere Punkte auf der Tagesordnung, die für unseren Alltag in Wedel wichtig sind:

  • Bahnhofstraße 18a: Der Ausschuss berät über die eingegangenen Rückmeldungen der Fraktionen zu diesem zentralen Bauprojekt. (Hintergründe dazu lesen Sie hier: Neues Wohnen in der Bahnhofstraße)
  • Verkehrssicherheit in Wedel: Die Verwaltung präsentiert den Verkehrssicherheitsbericht für die Jahre 2024 und 2025 (MV/2026/028).
  • Finanzen und Hafen: Ebenfalls auf der Agenda stehen ein Bericht zum aktuellen Stand der Haushaltssicherung 2028 sowie ein mündlicher Sachstandbericht zum Stadthafen Wedel.

Die Sitzung ist wie gewohnt öffentlich und beginnt mit der Einwohnerfragestunde. Ich lade Sie ein, sich vor Ort selbst ein Bild von den Diskussionen zu machen.

Die vollständigen Sitzungsunterlagen können Sie vorab online einsehen:
Hier geht es zum Bürgerinformationssystem mit der kompletten Tagesordnung

 


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Neues Wohnen in der Bahnhofstraße: Die Pläne der Stadtsparkasse Wedel

An der zentral gelegenen Bahnhofstraße 18a in Wedel plant die Stadtsparkasse ein markantes Neubauprojekt. Nachdem das Vorhaben bereits vor einigen Jahren unter anderer Bauträgerschaft konzipiert wurde, hat die Sparkasse als neue Eigentümerin die Planungen grundlegend überarbeitet, um sie an die aktuellen Anforderungen des Wohnungsmarktes und die gestiegenen Baukosten anzupassen.

Das Bauvorhaben im Detail

Die aktuelle Planung sieht eine effizientere Nutzung des Grundstücks vor, wobei das Gebäude im Vergleich zu früheren Entwürfen eine größere Grundfläche einnimmt. Die wesentlichen Eckpunkte des Projekts umfassen:

  • Gebäudestruktur: Geplant ist ein Gebäude mit vier Vollgeschossen plus einem Staffelgeschoss. Damit wird das Potenzial der zentralen Lage durch ein zusätzliches Stockwerk gegenüber dem ursprünglichen Vorbescheid voll ausgeschöpft.
  • Wohnraum: Es entstehen insgesamt 51 Wohneinheiten (zuvor 35) mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 3.600 m².
  • Wohnungsmix: Das Angebot umfasst 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen mit Grundrissen zwischen 41 m² und 90 m².
  • Gewerbeanteil: Im Erdgeschoss ist eine Gewerbefläche von ca. 260 m² vorgesehen.
  • Ökologie und Umfeld: Das Gebäude erhält eine Dachbegrünung. Die auf dem Grundstück befindlichen Platanen sind durch die Baumschutzsatzung geschützt und sollen erhalten bleiben.
  • Parken: Eine Tiefgarage bietet 30 Stellplätze.

Nutzungskonzept und Zielgruppen

Die Stadtsparkasse wird den Großteil der Wohnungen vermieten, während ein kleinerer Teil veräußert werden soll. Das Projekt richtet sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger, die ihre Wohnsituation verändern möchten – etwa Senioren, die aus zu groß gewordenen Häusern in eine zentrale, barrierearme Lage umziehen wollen.

Geförderter Wohnraum ist in diesem Projekt nicht vorgesehen. Dies wird mit den aktuell schwierigen Förderrichtlinien und der Tatsache begründet, dass das zusätzliche Geschoss unter der relevanten Grenze von 1.500 m² liegt. Stattdessen verpflichtet sich der Bauherr zur Zahlung einer Infrastrukturfolgekostenabgabe für das zusätzliche Stockwerk.

Zeitplan und Genehmigung

Das Projekt soll nach Möglichkeit über den sogenannten „Bauturbo“ genehmigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Bauherr vor, das Projekt auf Basis des bereits existierenden Bauvorbescheids (drei Geschosse plus Staffel) umzusetzen.

Der Baubeginn ist für den Sommer 2027 projektiert, da zu diesem Zeitpunkt die derzeit noch bestehenden Mietverträge auf dem Gelände auslaufen.

Sitzung des Planungsausschusses am 14.04.2026

  • Gremium: Planungsausschuss der Stadt Wedel [cite: 2, 3]
  • Datum und Zeit: Dienstag, 14.04.2026, um 18:30 Uhr [cite: 7]
  • Ort: Ratssaal des Rathauses (barrierefrei), Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel [cite: 9]

Die wichtigsten Themen und Beschlüsse der Tagesordnung (Öffentlicher Teil):

  • Präsentation Neubauprojekt Bahnhofstraße 18a (TOP 4): Das Bauvorhaben wird dem Ausschuss vorgestellt. [cite: 12]
  • Erweiterung des Lidl-Marktes an der Rissener Straße (TOP 5): Es steht der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 an. [cite: 36, 37] Der bestehende Discounter auf der etwa 9.600 m² großen Fläche soll abgerissen und durch einen modernen Neubau (eine sogenannte Metropolfiliale) ersetzt werden. [cite: 45, 54] Durch diesen Neubau soll die Verkaufsfläche von den bisher maximal zulässigen 1.300 m² auf circa 1.900 m² erhöht werden, um modernen Anforderungen zu entsprechen. [cite: 54, 55, 59] Die Verwaltung unterstützt dieses Konzept. [cite: 69]
  • Schleswig-Holsteinisches Wohnraumschutzgesetz / Zweckentfremdung (TOP 6): Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage vor, in der geprüft wurde, ob eine Zweckentfremdungssatzung (etwa gegen Wohnungsleerstand oder die Umwandlung in Ferienwohnungen) für Wedel sinnvoll ist. [cite: 12, 160, 164, 172] Die Auswertung der Zensus-Daten ergab, dass Wedel eine sehr geringe Leerstandsquote von nur 2,0 % aufweist und lediglich 24 privat genutzte Ferienwohnungen existieren. [cite: 193, 198] Da zudem diverse neue Wohnungsbauprojekte in Planung sind, kommt die Verwaltung zu dem Fazit, dass eine solche Satzung nicht erforderlich, nicht zweckmäßig und ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht wäre. [cite: 212, 224, 225]
  • Berichte der Verwaltung (TOP 7.1): Geplant sind außerdem ein Update zum aktuellen Stand der Haushaltssicherung 2028 sowie ein mündlicher Sachstandsbericht zum Stadthafen Wedel. [cite: 12]

Vor Eintritt in die offizielle Tagesordnung gibt es wie gewohnt eine Einwohnerfragestunde sowie die Anhörung der Beiräte. [cite: 12]


Weiterführende Informationen zum Lidl-Neubau:

Für Hintergründe zu den ökologischen Aspekten und den politischen Diskussionen rund um das Lidl-Bauvorhaben (TOP 5) bieten diese beiden Artikel umfassende Details:

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