Wer die Politik in Wedel beobachtet, reibt sich manchmal verwundert die Augen: Warum dauert ein Bauprojekt so lange? Weshalb wird Geld für die eine Sache ausgegeben, während an anderer Stelle gespart werden muss? Und vor allem: Hören „die da oben“ überhaupt zu? Um diese Fragen zu beantworten, hilft ein Blick hinter die Kulissen der Ratsversammlung und das Verständnis der psychologischen Mechanismen, die unser Zusammenleben prägen.
Das Ehrenamt: Nachbarn gestalten für Nachbarn
Ein zentraler Punkt wird im Alltag oft übersehen: Die 40 Mitglieder des Rates der Stadt Wedel sind keine Berufspolitiker. Sie üben ihr Mandat ehrenamtlich aus, gehen meist einem regulären Beruf nach und erhalten für ihren Einsatz lediglich eine Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgelder.
Rechtlich verfügen sie über ein freies Mandat. Das bedeutet, sie sind nicht an Aufträge oder Weisungen von Wählern gebunden, sondern treffen Entscheidungen nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Psychologisch entsteht hier jedoch eine enorme Belastung: Der so genannte „Supermarkt-Effekt“ beschreibt, dass lokale Entscheider im privaten Alltag – beim Einkaufen oder im Verein – unmittelbar auf ihre Beschlüsse angesprochen werden. Diese mangelnde Distanz zwischen Amt und Privatsphäre führt oft dazu, dass lokale Akteure versuchen, Konflikten durch Kompromisse auszuweichen, um den sozialen Frieden in der Nachbarschaft nicht zu gefährden.
Wer entscheidet was? Die Rollenteilung im Rathaus
In Wedel ist die Arbeit klar zwischen der politischen Steuerung und dem Verwaltungshandeln getrennt:
Der Rat und die Ausschüsse (Die Politik): Die gewählten Ratsmitglieder setzen die Prioritäten und beschließen die grundlegende Richtung. In Wedel bereiten fünf Fachunterausschüsse – für Planung (PLA), Bildung, Kultur und Sport (BKS), Soziales (SOZ), Umwelt, Bau und Feuerwehr (UBF) sowie der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) – diese Entscheidungen vor.
Die Bürgermeisterin und die Verwaltung (Die Umsetzung): Die Verwaltung unter Leitung der Bürgermeisterin führt die Beschlüsse des Rates aus. Sie erledigt zudem die „Geschäfte der laufenden Verwaltung“, also das tägliche Regelgeschäft, das keinen politischen Spielraum erfordert.
Wichtig ist dabei: Lokalpolitiker können nur über Dinge entscheiden, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Über Bundesgesetze oder Landessteuern können sie nicht befinden, auch wenn diese das Leben in Wedel direkt beeinflussen.
Psychologische Distanz: Warum wir oft verschieden auf die Stadt blicken
Warum sind wir uns bei großen Zielen (wie dem Klimaschutz) oft einig, streiten uns aber heftig beim Bau eines Radwegs in der eigenen Straße? Die Psychologie erklärt dies mit der Construal Level Theory:
Die ferne Perspektive (High-Level): Denken wir über abstrakte Ziele oder ferne Ereignisse nach, sehen wir „den Wald“. Wir konzentrieren uns auf das „Warum“ und übergeordnete Werte.
Die nahe Perspektive (Low-Level): Sobald eine Entscheidung unsere eigene Nachbarschaft betrifft, sehen wir „die Bäume“. Die Aufmerksamkeit verschiebt sich hin zum Konkreten: zum Baulärm, zur Parkplatzsituation oder zum Immobilienwert.
Die eigene Nachbarschaft dient vielen Menschen als emotionaler Anker und „sichere Basis“. Geplante Veränderungen können daher als Bedrohung der eigenen Identität wahrgenommen werden. Widerstand vor Ort ist also oft kein reiner Egoismus, sondern eine tiefe emotionale Reaktion auf die Veränderung des vertrauten Lebensumfeldes.
„Vertrauen kann man nicht produzieren, es wird geschenkt. Es basiert darauf, ob die Verantwortlichen als kompetent, integer und am Gemeinwohl orientiert wahrgenommen werden.“
Das „NIMBY“-Phänomen und die soziale Gerechtigkeit
Häufig fällt der Begriff NIMBY („Not In My Backyard“ – nicht in meinem Hinterhof). Er wird oft abwertend genutzt, um Kritik als egoistisch darzustellen. Die Forschung zeigt jedoch, dass sich dahinter meist legitime Fragen der sozialen Gerechtigkeit verbergen. Protest entsteht oft dann, wenn Lasten (wie Lärm oder optische Beeinträchtigungen) lokal konzentriert werden, während der Nutzen der Allgemeinheit zugute kommt. Akzeptanz entsteht hier seltener durch Geld, sondern vor allem durch das Gefühl, fair behandelt, respektvoll angehört und frühzeitig einbezogen zu werden.
Finanzielle Realität: Warum nicht jeder Wunsch erfüllbar ist
Dass Entscheidungen oft als unbefriedigend empfunden werden, liegt selten an mangelndem Willen, sondern an der harten wirtschaftlichen Lage. Wedel steht vor einem erheblichen Haushaltsdefiziten. In einer solchen Situation gilt: Pflichtaufgaben gehen vor. Die Stadt muss zuerst gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie Schulen, Kitas, die Feuerwehr und die Unterbringung von Geflüchteten finanzieren. Erst wenn danach Mittel übrig bleiben, können „freiwillige Leistungen“ wie Sportförderung oder Kulturprojekte bedacht werden. Jedes „Ja“ zu einem neuen Projekt führt bei knappen Kassen zwangsläufig zu einem „Nein“ an anderer Stelle.
Fazit
Kommunalpolitik in Wedel ist die Kunst des Möglichen innerhalb enger finanzieller und rechtlicher Grenzen. Sie lebt vom Dialog und erfordert das gegenseitige Verständnis dafür, dass wir dieselbe Stadt oft aus völlig unterschiedlichen psychologischen Perspektiven betrachten. Nur durch Transparenz und eine ehrliche Abwägung zwischen individuellen Interessen und dem Wohl der Allgemeinheit kann das Vertrauen in unsere lokale Demokratie erhalten bleiben.
Kommunalpolitik ist wie das Gärtnern in einem Gemeinschaftsgarten: Man kann nicht nur die eigenen Lieblingsblumen pflanzen, sondern muss darauf achten, dass der gesamte Garten für alle gedeiht, der Boden nicht ausgelaugt wird und der Zaun für alle sicher steht.
Im Zusammenhang mit der geplanten Innenstadtentwicklung in Wedel wurde zuletzt mehrfach auch die „Aktive Region Pinneberger Marsch und Geest“ genannt. Der Verein spielt tatsächlich eine wichtige Rolle, wenn es um Fördermöglichkeiten für Projekte in den Bereichen Stadtentwicklung, Klimaschutz, Bildung oder regionale Wirtschaft geht – und ist auch für Wedel relevant.
Die „Aktive Region Pinneberger Marsch und Geest“ ist ein regionaler Zusammenschluss von Kommunen, Institutionen, Unternehmen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Pinneberg – darunter auch die Stadt Wedel. Ihr Ziel: die nachhaltige Entwicklung der ländlich geprägten Räume zwischen Marsch und Geest zu fördern und Projekte zu unterstützen, die Lebensqualität, Klimaschutz und regionale Wirtschaft stärken.
Struktur und Mitglieder
Die AktivRegion ist als eingetragener Verein organisiert. 79 Mitglieder gehören ihr an – 27 kommunale und 52 private. Der Vorstand besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Geschäftsstelle mit Dirk Appel und Greta Jöhnk hat ihren Sitz in Heist. Das Leitbild lautet: „Stadt und Land – Seite an Seite“.
Wedel ist Teil der Gebietskulisse, zu der außerdem Tornesch, Bönningstedt, Hasloh und zahlreiche Gemeinden der Ämter Geest und Marsch Südholstein, Elmshorn-Land und Pinnau gehören. Insgesamt umfasst die Region rund 107.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Förderung und Themen
Die AktivRegion arbeitet im Rahmen der EU-Förderstrategie LEADER und verfügt für die laufende Förderperiode 2023–2027 über ein Budget von rund 2,5 Millionen Euro. Damit werden Projekte in vier Zukunftsfeldern unterstützt:
Klimaschutz & Klimawandelanpassung – z. B. Solarprojekte, nachhaltige Mobilität, Umweltbildung
Daseinsvorsorge & Lebensqualität – etwa Bildungsangebote, Ganztagsbetreuung, Treffpunkte oder Innenstadtentwicklung
Regionale Wertschöpfung – Förderung von Handwerk, Digitalisierung, Fachkräftesicherung und regionalen Produkten
Die Förderquote liegt je nach Projektart zwischen 40 % und 80 % der Nettokosten. Voraussetzung sind Nachhaltigkeit und ein erkennbarer Nutzen für die Region.
Bedeutung für Wedel
Für Wedel bietet die AktivRegion konkrete Chancen – etwa bei der Innenstadtentwicklung, der Förderung nachhaltiger Mobilität oder bei Projekten zur Stärkung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts. Auch Studien, Konzeptentwicklungen oder kleinere Investitionen, die die Lebensqualität erhöhen, können über die AktivRegion gefördert werden.
Bewilligtes Projekt an der Wedeler Au In den neuen Projektbeschlüssen der Vorstandssitzung vom 19. Juni 2025 wurde ein erstes Wedeler Projekt zur Förderung bewilligt:
„Herstellung eines Bewegungs-, Spiel- und Kommunikationstreffpunktes für ‚Jung und Alt‘ im Bereich der Wedeler Au.“
Damit fördert die AktivRegion die Neugestaltung des Bolzplatzes neben dem Förderzentrum an der Wedeler Autal, der seit fast einem Jahr gesperrt ist. Für rund 220.000 Euro soll dort ein moderner Treffpunkt entstehen, der Bewegung, Begegnung und Naherholung verbindet. Neben einem neuen Spielfeld mit Basketball- und Fußballmöglichkeiten entstehen Aufenthaltsflächen, Lümmelbänke mit Rollatorstellplätzen sowie Schatten spendende Bäume und eine große Blumenwiese für Insekten.
Die AktivRegion unterstützt das Projekt mit 100.000 Euro Fördermitteln, weitere 10.000 Euro kommen vom Verein für Naherholung. Der Platz soll – je nach Wetterbedingungen – im Frühjahr 2026 wieder eröffnet werden. Damit ist das Wedeler Projekt eines von drei neu beschlossenen Fördervorhaben der AktivRegion und ein Beispiel dafür, wie kommunale Ideen durch regionale Zusammenarbeit Realität werden können.
Weitere Informationen
Die Geschäftsstelle der AktivRegion Pinneberger Marsch und Geest informiert regelmäßig über neue Förderaufrufe und Projektbeispiele. Website: www.aktivregion-pinneberg.de E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Adresse: Wedeler Chaussee 21, 25492 Heist
Fazit: Die AktivRegion ist ein wichtiger Motor für nachhaltige Regionalentwicklung im Kreis Pinneberg. Sie schafft Förderzugänge, vernetzt Akteure und unterstützt Projekte, die das Leben vor Ort verbessern – auch und gerade in Wedel, wo Stadt und Land buchstäblich „Seite an Seite“ wachsen.
In der Ratssitzung am 25. September 2025 stellte der Geschäftsführer der Stadtwerke Wedel, Jörg Maurer den aktuellen Sachstand zur Badebucht vor. Die Präsentation zeigte deutlich: Die Betriebskosten des Kombibads steigen seit Jahren, die Zukunft des Bades bleibt unklar, und zwischen Aufsichtsrat und Rat der Stadt hat es bislang an einer abgestimmten Strategie gefehlt.
Wachsende Defizite und strukturelle Probleme
Seit der Eröffnung im Jahr 2006 kämpft die Badebucht mit hohen Betriebs- und Energiekosten. Die Anlage war nie auf Kosteneffizienz ausgelegt: komplexe Raumstrukturen, aufwendige Reinigung, hoher Energieverbrauch und ein insgesamt großer technischer Unterhaltungsbedarf belasten die Bilanz. Besonders seit 2021 haben tarifbedingte Lohnsteigerungen und steigende Energiepreise die Ausgaben deutlich erhöht. Der jährliche Zuschussbedarf liegt inzwischen bei 2,5 Millionen Euro – weit oberhalb des früheren Defizitdeckels von 2,1 Millionen Euro.
Personal im Umbruch
Die unklare Zukunft des Bades führt zunehmend zu personellen Problemen. Mehrere Beschäftigte suchen aktiv nach neuen Arbeitsplätzen, und in Teilbereichen drohen Einschränkungen im Angebot oder qualitative Einbußen. Maurer machte deutlich, dass die Personalstabilität derzeit kritischer sei als der technische Zustand der Anlage.
Fehlende politische Rückkopplung
Ein zentrales Problem liegt laut Präsentation in der Entkopplung zwischen dem Aufsichtsrat der Kombibad GmbH und den politischen Gremien. Viele Entscheidungen seien bislang ohne klare strategische Vorgaben des Rates getroffen worden. Ein juristisches Gutachten der Kanzlei Weissleder & Ever betonte, dass der Rat den Aufsichtsrat sehr wohl mit einem inhaltlichen Handlungsrahmen ausstatten dürfe – und dass die Einbindung der Aufsichtsratsmitglieder in politische Diskussionen rechtlich ausdrücklich erwünscht sei.
Diskutierte Handlungsoptionen
Seit 2019 wurden im Aufsichtsrat verschiedene Szenarien geprüft, um das Defizit zu senken oder das Bad neu auszurichten. Diskutiert wurden unter anderem:
Erweiterung durch ein Tagungshotel oder Wellnessangebote,
Reduzierung der Öffnungszeiten auf Schul- und Vereinsschwimmen,
Verpachtung von Gastronomie- und Saunabereich,
Teilabriss und Neubau mit unterschiedlichen Ausstattungsvarianten,
energetische Sanierung im Bestand,
oder ein Gesamtbetreibermodell ohne Tarifbindung.
Je nach Variante würde der jährliche Zuschussbedarf zwischen 1,3 und 2,2 Millionen Euro liegen. Einen verbindlichen Prüfauftrag oder strategischen Rahmen von Seiten der Stadt habe es jedoch bislang nicht gegeben.
Variante 4A als Favorit
Die vom Aufsichtsrat bevorzugte Variante 4A sieht den Erhalt eines Grundangebots an Schwimm- und Saunaleistungen vor – mit Fokus auf Schul- und Vereinsschwimmen sowie einem ausgewogenen Verhältnis von Leistungen und Zuschussbedarf. Übergeordnete städtebauliche Aspekte, etwa eine Kombination mit Tagungshotel oder Mehrzweckhalle, waren dabei nicht Teil der Überlegungen und wurden bewusst ausgeklammert.
Beschlusslage und Planungsstand
Der Rat hatte im März 2025 beschlossen, Haushaltsmittel für eine Modernisierung der Badebucht bereitzustellen. Vorgesehen waren Planungen, Gespräche mit Nutzergruppen sowie die Beauftragung von Fachplanern und eines Vergaberechtsanwalts. Nach Genehmigung des Haushalts durch das Innenministerium im Juni 2025 verschob sich der Zeitplan: Mit konkreten Planungen kann frühestens Ende 2025 begonnen werden, ein förderfähiges Feinkonzept wäre frühestens im Frühjahr 2026 realistisch.
Kommunikationsschleife und neue Entwicklungen
Angesichts der Kritik aus Politik und Öffentlichkeit – vor allem wegen mangelnder Transparenz und fehlender Einbindung – wurde im Sommer eine „Kommunikationsschleife“ beschlossen. Ziel ist, den Prozess transparenter zu gestalten und das Projekt stärker in ein gesamtstädtisches Konzept einzubetten. Die Bürgermeisterin informierte im Juli über diese Neuaufstellung: Bis auf Weiteres soll die Badebucht „auf Sicht“ weiterbetrieben werden, mit minimalen Investitionen und einem Fokus auf die Grundversorgung für drei bis fünf Jahre.
Förderchancen und offene Fragen
Zuletzt verwies Maurer im Aufsichtsrat auf die sogenannte „Sportfördermilliarde“ des Bundes, deren Mittel ab Anfang 2026 im Windhundverfahren vergeben werden sollen. Eine auf das Sportschwimmen konzentrierte Variante der Badebucht könnte förderfähig sein – sofern die Planungen rechtzeitig abgeschlossen sind. Dafür wäre jedoch ein weiterer Ratsbeschluss zur Übernahme der Planungskosten nötig, da diese im aktuellen Wirtschaftsplan noch nicht vorgesehen sind.
Fazit
Die Präsentation machte deutlich, dass die Badebucht Wedel vor einer Richtungsentscheidung steht. Ohne politische Einigung über Ziel, Umfang und Finanzierung bleibt das Projekt blockiert. Die Zeit drängt: Fördergelder stehen bereit, das Personal ist verunsichert, und die Kosten steigen weiter.
Warum kein privater Investor die Badebucht übernehmen wird Dieser Beitrag erläutert, warum ein privater Betreiber für das defizitäre Bad keine Option ist – unter anderem wegen gesetzlicher Verpflichtungen zur Weiterbeschäftigung und hoher laufender Kosten.
Zukunft der Badebucht Wedel (HFA-Thema) Der Artikel fasst die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss zusammen, beschreibt politische Positionen und erläutert den aktuellen Stand der Planungen im städtischen Entscheidungsprozess.
Seit der StVO-Novelle vom 11. Oktober 2024 und der überarbeiteten VwV-StVO (in Kraft seit 10. April 2025) können Kommunen neue Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) leichter anordnen. Starre Nachweise weichen einer begründeten Ermessensentscheidung – die technischen Sicherheitsstandards bleiben verbindlich.
Kurz zusammengefasst: Was ist neu?
Mehr Ermessensspielraum: Für neue FGÜ reicht eine nachvollziehbare Begründung des Querungsbedarfs; starre Mindestwerte sind nicht mehr zwingend.
R-FGÜ als Arbeitshilfe: Technische Richtlinien bleiben maßgeblich, sind aber rechtlich Empfehlungen – Sicherheit bleibt Pflicht.
Beschleunigte Verfahren: Weniger aufwändige Nachweise, schnellere Entscheidungen – besonders an Schulen, ÖPNV-Haltestellen und Nahversorgungsachsen.
Grenzen bleiben: Unübersichtliche Lagen, Knoten-Nähe oder „grüne Wellen“ können gegen einen FGÜ sprechen.
Rechtslage im Überblick
Die StVO-Novelle vom 11.10.2024 erweitert Ziele und Ermächtigungen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs. Die neue VwV-StVO (seit 10.04.2025) setzt das in Praxis um: Für § 26 StVO (Fußgängerüberwege) gilt, dass die Anordnung neuer FGÜ nicht mehr an starre Nachweis-Schwellen gebunden ist. Kommunen begründen fachlich den Bedarf und stellen zugleich die technische Sicherheit sicher (Sicht, Beleuchtung, Markierung/Beschilderung, Barrierefreiheit, je Fahrtrichtung maximal ein Fahrstreifen, innerorts).
Technik: normgerechte Beleuchtung, Markierung, Beschilderung und barrierefreie Bordabsenkungen.
Lagewahl: keine unmittelbare Nähe zu Lichtsignalanlagen, keine Bussonderfahrstreifen, keine abknickende Vorfahrtssituationen, innerorts und je Richtung maximal ein Fahrstreifen.
Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) bleiben der anerkannte Stand der Technik. Abweichungen sind möglich, müssen aber sicherheitlich tragfähig begründet werden.
Was ist nun leichter – und wo sind Grenzen?
Kommunen können neue FGÜ anordnen, wenn ein qualitativ nachvollziehbarer Querungsbedarf besteht – zum Beispiel im Umfeld von Schulen, ÖPNV-Haltestellen, Bahnhöfen oder Nahversorgung. Aufwändige Zählungen nach festen Tabellen sind nicht mehr zwingend. Dennoch ist die Maßnahme kein „Freifahrtschein“: Kurvenlagen mit Gefälle, kurze Abstände zu Knoten oder die Aufhebung einer „grünen Welle“ auf Hauptachsen können gegen einen FGÜ sprechen. In solchen Fällen kommen Alternative Querungshilfen wie Mittelinseln oder eine Lichtsignalanlage in Betracht.
Beispiel aus Wedel (UBF-Kontext)
In der Mitteilungsvorlage MV/2025/046 wurde die Anordnung eines FGÜ an der B 431 (Mühlenstraße, Bereich Caudryplatz/Schulstraße) geprüft. Trotz der neuen Spielräume sprechen die Fachargumente (Kurvenlage, Gefälle, Knoten-Nähe, Rückstaurisiken) gegen einen Zebrastreifen. Als sichere Alternative bleibt eine Lichtsignalanlage möglich – vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenbaulastträgers.
Praxisleitfaden für Kommunen in SH
Bedarf begründen: Wer quert wo und warum? Schulwege, ÖPNV, Nahversorgung, Wegeketten dokumentieren.
Technik festlegen: Beleuchtung, Markierung/Beschilderung, taktile Elemente, barrierefreie Auftritte; R-FGÜ als Standard verwenden.
Alternativen abwägen: Mittelinseln, LSA (ggf. Anforderungstaster), begleitende Tempo-30-Anordnungen im Umfeld.
Transparent entscheiden: Abwägung und Beteiligungen (Polizei, Straßenbaulastträger/LBV) dokumentieren.
FAQ
Gilt die Erleichterung auch für bestehende Zebrastreifen?
Die Reform zielt primär auf neue Anordnungen. Bestehende Anlagen sind weiterhin regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen; die neuen Grundsätze können dabei als Leitlinie dienen.
Kann automatisch Tempo 30 angeordnet werden?
Tempo-30-Anordnungen sind generell erleichtert worden, bleiben aber einzelfallbezogen zu begründen (Schutz-/Sicherheitsziele, Netzfunktion).
Quellen (Auswahl)
StVO-Novelle (in Kraft seit 11.10.2024), konsolidierte Darstellung: buzer.de
VwV-StVO, 12. Änderungs-VwV (in Kraft seit 10.04.2025) – amtliche Bekanntmachungen/Hintergrund: Bundesrat-Drucksache
ADFC-Überblick zur Reform mit Fußverkehrsbezug: adfc.de
Praxis: Ausstattung & Anforderungen an FGÜ (R-FGÜ-Bezug): stvo2go.de
Die Ratssitzung vom 17. Juli hat in vielerlei Hinsicht Eindruck hinterlassen. Sie war lang, teils kontrovers, und brachte einige neue Erkenntnisse. Besonders spannend war die Einwohnerfragestunde – nicht nur, weil sie sehr lebendig war, sondern weil dort zwei Themen aufeinandertrafen: die bereits laufende Debatte zur Badebucht und ein für viele überraschend neues Thema, das Stadtteilzentrum „mittendrin“.
Zwei Anwohnerinnen, die direkt in der Nähe des Gebäudes wohnen, nutzten die Gelegenheit, um Fragen zu einem möglichen Neubau zu stellen. Es ging dabei um Sorgen, Unsicherheiten – und mehrfach auch um den Begriff „Transparenz“. Die Fragen waren nachvollziehbar, nicht zuletzt, weil kurz zuvor ein Artikel im SHZ erschienen war, der über ein frühes Stadium möglicher Überlegungen zu einem Neubau berichtete. Die Veröffentlichung kam zu einem Zeitpunkt, an dem viele Details naturgemäß noch nicht geklärt sein konnten.
Genau an dieser Stelle lohnt sich ein grundsätzlicher Blick auf den üblichen Weg, den kommunale Projekte nehmen – also auf das, was man vielleicht als „normalen Verfahrensablauf“ bezeichnen könnte. Wenn eine Idee an die Stadtverwaltung herangetragen wird, sei es von einem Investor, einem Verein oder einer Initiative, bedeutet das noch lange nicht, dass es sich schon um ein konkretes Projekt handelt. Die Verwaltung prüft in solchen Fällen zunächst intern: Ist das Anliegen grundsätzlich machbar? Ist es wirtschaftlich tragfähig, rechtlich zulässig, städtebaulich sinnvoll? Erst wenn diese Vorüberlegungen eine gewisse Substanz ergeben, wird die Politik einbezogen – zum Beispiel durch eine erste Vorstellung in einem Ausschuss oder durch eine Beschlussvorlage.
Bürgerbeteiligung ist in diesem Prozess nicht nur erwünscht, sie ist elementarer Bestandteil. Aber sie braucht auch den richtigen Zeitpunkt. Wenn zu früh über etwas diskutiert wird, das noch gar nicht spruchreif ist, kann das mehr Verunsicherung als Klarheit schaffen. In der Phase, über die der Artikel berichtete, war vieles noch offen – etwa, ob der Vorschlag des Investors überhaupt aufgegriffen wird. Eine inhaltliche Diskussion war zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht möglich, weil schlicht die Entscheidungsgrundlagen fehlten.
Das heißt nicht, dass man nicht über Ideen sprechen darf. Aber es erklärt, warum sich Verwaltung und Politik manchmal mit öffentlichen Aussagen zurückhalten – nicht aus Intransparenz, sondern aus Verantwortung. Denn wer früh kommuniziert, muss auch mit der Erwartung umgehen, auf alles eine Antwort zu haben. Und genau das ist in frühen Phasen oft nicht möglich.
Wer den Ablauf kennt, versteht besser, warum gewisse Informationen erst zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich werden. Es geht nicht darum, Bürgerbeteiligung zu verhindern – im Gegenteil. Sie soll dann stattfinden, wenn sie wirklich etwas bewirken kann, weil die Grundlagen klar und Optionen bewertbar sind.
Mitten in den Dünen von Hörnum, dem südlichsten Ort der Insel Sylt, liegt das Fünf-Städte-Heim – eine Gruppenunterkunft für Schulklassen, Jugendgruppen, Vereine und Seminarteilnehmende. Träger ist der Fünf-Städte-Verein Pinneberg e.V., dem auch die Stadt Wedel angehört. Seit Jahrzehnten ermöglicht das Haus jungen Menschen erlebnisreiche Aufenthalte in unmittelbarer Nähe zu Nordsee und Wattenmeer – bei bezahlbaren Preisen und pädagogischem Anspruch. Doch das Modell steht unter Druck. Am Montag berichtete der Vereinsvorsitzende Volker Hatje im Haupt- und Finanzausschuss über die aktuelle Lage.
Was das Heim bietet
Das Gelände umfasst rund 440 Betten – verteilt auf 4- und 6-Bett-Zimmer für Jugendliche sowie Einzel- und Doppelzimmer für Begleitpersonen. Hinzu kommen elf Gruppenräume, sogenannte „Dönsen“ auf den Fluren, mehrere Sport- und Spielmöglichkeiten (u. a. Kletterturm, Kleinsportfelder, Beachvolleyball) sowie ein eigener Sanitätsbereich. In der Hauptsaison (März bis Oktober) sorgt ein erfahrenes Küchenteam für Halbpension oder Vollverpflegung. Naturkundliche Wattwanderungen, Schiffsfahrten zu den Nachbarinseln und betreute Badezeiten am Weststrand ergänzen das Angebot.
Das Haus richtet sich ausdrücklich nicht an Einzelreisende, sondern ausschließlich an Gruppen. Der pädagogische Rahmen orientiert sich an den Zielen der Agenda 2030 und legt Wert auf Umweltbildung und Gemeinschaftserfahrung.
Finanzlage und Investitionsbedarf
Wie Hatje vor dem Ausschuss berichtete, wurde über viele Jahre hinweg wenig in die bauliche Substanz investiert – bewusst, um günstige Preise zu ermöglichen. Diese Priorität sei nachvollziehbar gewesen, führe heute aber zu erheblichem Sanierungsbedarf. Brandschutz, energetische Modernisierung, Barrierefreiheit – all das ist notwendig, kann derzeit aber nicht aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Vereinsfinanzen seien zwar stets stabil gewesen; eine Rücklage für größere Baumaßnahmen existiert aber nicht.
Hinzu kommt die allgemeine Problematik, geeignetes Personal zu finden. Über Jahre war die Leitung des Hauses vakant – erst seit 2024 führt ein engagiertes Ehepaar das Heim vor Ort. Der Betrieb ist damit wieder verlässlich organisiert, aber mittelfristig bleibt die Personalgewinnung eine strukturelle Herausforderung.
Geplanter Grundstücksverkauf seit 2012
Bereits seit 2012 gibt es Pläne, einen Teil des Grundstücks zu verkaufen, um mit den Erlösen Investitionen ins Heim zu ermöglichen. Konkret soll auf einem bisher ungenutzten Areal geförderter Wohnungsbau entstehen – ein Projekt, das vom schleswig-holsteinischen Innenministerium ausdrücklich unterstützt wird. Wohnraum auf Sylt ist knapp und teuer; bezahlbare Mietwohnungen gelten als überlebenswichtig für die Zukunft der Insulaner.
Allerdings ist das Vorhaben bislang an behördlichen Hürden gescheitert. Der Großteil der Insel steht unter Naturschutz, und der verbleibende bebaubare Bereich ist weitgehend ausgeschöpft. Neue Flächen zu entwickeln, ist rechtlich komplex und politisch sensibel. Gleichzeitig betonte Hatje, dass der Verein selbst nicht unter Verkaufsdruck steht: Es besteht keine Nachschusspflicht der Mitgliedskommunen, und die Kasse war bislang nie im Minus.
Änderungen in der Vereinsstruktur
Um die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen, wurde die Zahl der kommunalen Vertreter im Vereinsvorstand kürzlich reduziert. Ziel ist mehr Handlungsfähigkeit bei operativen Fragen, etwa im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf oder der Planung von Sanierungsmaßnahmen.
Ausblick
Das Fünf-Städte-Heim bleibt ein wichtiger außerschulischer Lern- und Begegnungsort – gerade für junge Menschen aus Schleswig-Holstein. Die Frage ist, ob das bisherige Modell auch in Zukunft tragfähig bleibt. Der Sanierungsstau ist nicht wegzudiskutieren, die Personalfrage bleibt herausfordernd und ohne externes Kapital lässt sich der notwendige Umbau kaum realisieren.
Ob das gelingt, hängt maßgeblich von den nächsten Schritten beim Grundstücksverkauf ab – und davon, ob sich eine tragfähige Lösung zwischen Natur- und Wohnraumschutz auf Sylt finden lässt.
Unabhängig davon gilt: Für den Verein besteht laut Satzung keine Nachschusspflicht der Mitgliedskommunen, auch Defizite mussten bisher nicht verzeichnet werden. Die laufenden Ausgaben konnten in der Vergangenheit stets gedeckt werden – Investitionen in die Gebäudesubstanz waren allerdings nicht finanzierbar.
Seit einigen Tagen ist es still am Willkomm Höft in Wedel. Die sonst weithin hörbare Schiffsbegrüßung, mit Informationen zu vorbeiziehenden Schiffen und den Nationalhymnen ihrer Herkunftsländer, bleibt aus. Der Grund: Ein Lautsprecher der Schiffsbegrüßungsanlage ist defekt – und kann vorerst nicht repariert werden. Das hat nicht etwa mit fehlendem technischen Know-how oder mangelndem Engagement zu tun, sondern mit einem sehr speziellen verwaltungsrechtlichen Zustand: der vorläufigen Haushaltsführung.
Wie das Wedeler Schulauer Tageblatt am 11. April berichtet, ist die Reparatur aktuell nicht möglich, weil die Stadt Wedel sich in einer Übergangsphase befindet. Der Haushalt für das Jahr 2025 wurde zwar Ende März beschlossen, jedoch noch nicht durch die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein genehmigt. Solange diese Genehmigung nicht vorliegt, darf die Stadt viele Ausgaben nicht tätigen – selbst dann nicht, wenn sie objektiv sinnvoll oder gesellschaftlich wünschenswert erscheinen.
Was bedeutet vorläufige Haushaltsführung?
In dieser Phase gilt für die Verwaltung ein klarer gesetzlicher Rahmen. Sie darf nur Maßnahmen ergreifen, die:
rechtlich verpflichtend sind (z. B. Sozialleistungen, Löhne),
unaufschiebbar sind (z. B. zur Abwehr von Gefahren oder zur Sicherstellung der Grundfunktionen),
bereits durch Verpflichtungen aus dem Vorjahr gedeckt sind.
Neue, freiwillige Maßnahmen – selbst wenn sie öffentlich stark beachtet werden oder emotional von großer Bedeutung sind – dürfen nicht umgesetzt werden. Das gilt auch für die Reparatur eines Lautsprechers, sofern diese nicht
Ursprünglich hieß es, eine Reparatur sei wegen der haushaltsrechtlichen Lage nicht möglich. Doch nun zeigt sich: Unter bestimmten Voraussetzungen ist Hilfe durchaus erlaubt – auch durch Dritte. Eine Korrektur.
In einem früheren Beitrag hatte ich erklärt, dass die Stadt Wedel die defekte Lautsprecheranlage am Willkomm Höft während der vorläufigen Haushaltsführung nicht reparieren lassen dürfe – selbst dann nicht, wenn private Hilfe angeboten würde. Diese Darstellung war in dieser Form nicht korrekt. Ich wurde in diesem Punkt falsch informiert und möchte mich ausdrücklich für diese Fehlinformation entschuldigen.
Ein aktueller Bericht des Hamburger Abendblatts zeigt: Es ist unter bestimmten Bedingungen sehr wohl möglich, dass ein externes Unternehmen eine Reparatur übernimmt – auch ohne Kosten für die Stadt. In diesem konkreten Fall hat sich ein spezialisiertes Unternehmen bereit erklärt, die Anlage zu prüfen und gegebenenfalls instand zu setzen. Die Stadt hat dem Zugang zur Anlage zugestimmt, die Durchführung erfolgt durch die beauftragten Techniker. Die Kosten sollen nach Medienberichten vollständig vom Unternehmen übernommen werden.
Der Fall zeigt, dass pragmatische Lösungen im Rahmen des kommunalen Alltags durchaus möglich sind – wenn alle Beteiligten sorgfältig zusammenarbeiten. Zugleich macht er deutlich, wie sensibel die Kommunikation rund um öffentliche Infrastruktur ist – und wie wichtig es ist, öffentlich geäußerte Einschätzungen regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Die gute Nachricht für alle Freunde der maritimen Atmosphäre: Die Chancen stehen gut, dass es am Willkomm Höft bald wieder heißt: „Willkommen in Hamburg!“
Zusammenfassung der Schulentwicklungsplanung (SEP) Wedel
1. Zielsetzung und Hintergrund
Die Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung ist erforderlich, da Geburtenzahlen 2023 unter den bisherigen Annahmen lagen und Neubauentwicklungen sowie aktualisierte Schülerzahlen berücksichtigt werden müssen. Ziel ist die Prognose der Schülerzahlen, um langfristige Kapazitäts- und Raumplanung sicherzustellen.
2. Bevölkerungsprognose
Starker Anstieg in relevanten Altersgruppen: Zwischen 2018 und 2023 wuchs die Zahl der Grundschulalter-Kinder um 13,2 %, während die Gruppe unter 3 Jahren um 17,4 % abnahm.
Unterschiedliche Entwicklungen in den Schulbezirken:
Albert-Schweitzer-Schule: +19,6 %
Moorwegschule: +3,5 %
Altstadtschule: +17,2 %
Die Prognosen berücksichtigen Geburten, Alterung, Wanderungen sowie Neubautätigkeiten.
3. Schülerprognosen
Grundschulen
Schülerentwicklung insgesamt: Die Prognosen zeigen einen Anstieg der Schülerzahlen bis 2035. Neubauprojekte verstärken diesen Trend durch Zuzug neuer Familien.
Kapazitätsüberschreitungen:
Albert-Schweitzer-Schule: 21 allgemeine Unterrichtsräume, maximal 22,5 Schüler:innen pro Raum.
Moorwegschule: 19 Räume, maximal 18 Schüler:innen pro Raum.
Altstadtschule: 17 Räume, maximal 22 Schüler:innen pro Raum.
Ganztagsbedarf: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/27 wird die Nachfrage stark erhöhen:
Albert-Schweitzer-Schule: 100 % Teilnahmequote durch gebundene Ganztagsstruktur.
Moorweg- und Altstadtschule: Prognostizierter Anstieg der Bedarfsquote von 75 % auf bis zu 85 % bis 2030/31.
Weiterführende Schulen
Johann-Rist-Gymnasium: Rückkehr zu G9 ab 2026/27 mit zusätzlichem Jahrgang. Maximale Kapazität: 1.038 Plätze (44 Unterrichtsräume, 23,6 Schüler:innen pro Raum).
Gemeinschaftsschulen: Ernst-Barlach- und Gebrüder-Humboldt-Schule verzeichnen steigende Schülerzahlen und benötigen ebenfalls zusätzliche Kapazitäten.
Raumflüsse: Schüler:innen aus Wedel besuchen auch Schulen außerhalb der Stadt und umgekehrt. Diese Ströme bleiben konstant.
4. Raumbedarfe
Aktuelle Engpässe
Bereits heute werden Fach-, Differenzierungs- und Gemeinschaftsräume für den regulären Unterricht genutzt, was die pädagogische Qualität einschränkt.
Prognostizierter Raumbedarf
Grundschulen: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und die steigenden Schülerzahlen erhöhen den Bedarf an Klassenräumen und Betreuungsflächen erheblich.
Weiterführende Schulen:
Ernst-Barlach- und Gebrüder-Humboldt-Schule: 28–33 Unterrichtsräume erforderlich.
Johann-Rist-Gymnasium: Bedarf von 44 Unterrichtsräumen durch G9.
Zusätzliche Raumkonzepte
Flexible Nutzung für Unterricht und Ganztagsbetreuung.
Fachräume für naturwissenschaftliche, musische und sportliche Inhalte.
Differenzierungsräume für individuelle Förderung.
Anpassungen für barrierefreien und inklusiven Unterricht.
5. Herausforderungen durch G9 und Ganztagsbetreuung
Rückkehr zu G9 am Johann-Rist-Gymnasium
Zusätzliche Jahrgänge und deren Auswirkungen:
Die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren (G9) führt ab dem Schuljahr 2026/27 zu einem zusätzlichen Jahrgang am Gymnasium.
Dieser Jahrgang bleibt mindestens sechs Jahre im System und erfordert eine deutliche Erweiterung der räumlichen Kapazitäten.
Es wird nicht nur mehr Platz für allgemeine Klassenräume, sondern auch für spezifische Fachräume benötigt (z. B. Naturwissenschaften, Sprachen, musische Fächer).
Kapazitätsgrenzen:
Maximale Kapazität: 44 Unterrichtsräume bei 23,6 Schüler:innen pro Klasse bieten Platz für 1.038 Schüler:innen.
Optimale Kapazität: Reduzierter Klassenteiler auf 26 Schüler:innen führt zu 988 Plätzen, was qualitativ hochwertige Beschulung ermöglicht.
Zusätzliche Anforderungen:
Erweiterung der naturwissenschaftlichen Räume (z. B. Labore) und deren technische Ausstattung.
Erhöhter Bedarf an Fachpersonal und Material für den zusätzlichen Jahrgang.
Ganztagsbetreuung und ihre Folgen
Rechtsanspruch ab 2026/27:
Die Teilnahmequoten an der Ganztagsbetreuung steigen voraussichtlich von 75 % auf bis zu 85 % (z. B. an der Moorweg- und Altstadtschule).
Die Albert-Schweitzer-Schule bleibt bei 100 % Teilnahme aufgrund ihrer gebundenen Ganztagsstruktur.
Notwendige räumliche Anpassungen:
Erweiterung der Betreuungsräume, z. B. Aufenthaltsräume, Freizeitbereiche und Mensa-Kapazitäten.
Schaffung von Räumen für Nachmittagsangebote wie AGs und Lernbetreuung.
Berücksichtigung von Spiel- und Bewegungsflächen für die Freizeitgestaltung.
Pädagogische und organisatorische Herausforderungen:
Integration der Ganztagsbetreuung in den Schulalltag ohne Beeinträchtigung des Unterrichtsbetriebs.
Zusätzliche Fachkräfte für Betreuung und Nachmittagsangebote sind erforderlich.
6. Zusätzliche Raumbedarfe und Qualitätsansprüche
Grundschulen
Bestehende Probleme:
Bereits heute gibt es Engpässe, wodurch Fach-, Differenzierungs- und Betreuungsräume für den regulären Unterricht genutzt werden.
Dies beeinträchtigt individuelle Förderung und Inklusion.
Zukünftiger Bedarf:
Klassenräume für regulären Unterricht.
Spezifische Räume für Ganztagsbetreuung, Freizeit und Mittagessen.
Erweiterte Pausen- und Differenzierungsflächen.
Weiterführende Schulen
Prognostizierte Entwicklungen:
Ernst-Barlach- und Gebrüder-Humboldt-Schule benötigen 28–33 Unterrichtsräume.
Johann-Rist-Gymnasium: Langfristiger Bedarf von 44 Unterrichtsräumen durch G9.
Fach- und Differenzierungsräume:
Erweiterung spezialisierter Räume (z. B. Labore, Musikräume, digitale Medienräume).
Erhalt von Differenzierungsräumen für kleine Lerngruppen und individuelle Förderung.
Wohnbauentwicklung und ihre Folgen
Einfluss neuer Bauprojekte:
Neubauten bis 2032 führen zu zusätzlichem Zuzug und einem höheren Bedarf an Schulplätzen.
Weitere Bauprojekte könnten den Druck auf Kapazitäten noch erhöhen.
Demographische Auswirkungen:
Generationenwechsel in bestehenden Wohngebieten verstärkt den Zuzug von Familien und erhöht den Raumbedarf weiter.
Qualitätsanspruch und Planungsperspektive
Qualitative Anforderungen:
Niedrigere Klassenteiler (23–26 Schüler:innen) bieten bessere pädagogische Ergebnisse, erfordern aber höhere Investitionen in Räumlichkeiten.
Flexibilität in der Planung:
Die Raumplanung muss flexibel sein, um auf unvorhergesehene Entwicklungen (z. B. Zuzug oder Geburtenanstieg) reagieren zu können.
Zusammenfassender Handlungsbedarf
Der bestehende Raummangel in allen Schulformen muss durch nachhaltige Maßnahmen adressiert werden.
Langfristige Konzepte zur Erweiterung der Schulkapazitäten und qualitativen Verbesserung der Lernumgebungen sind unerlässlich.
Die Umsetzung muss sowohl die aktuellen Engpässe als auch die qualitativen Anforderungen berücksichtigen.
Persönliches Fazit zur Schulentwicklungsplanung Wedel
Die Schulentwicklungsplanung (SEP) der Stadt Wedel zeigt eine klare Diskrepanz zwischen den steigenden Schülerzahlen und den vorhandenen Kapazitäten der Schulen. Insbesondere die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026/27 und die Rückkehr zu G9 am Gymnasium verschärfen die bestehende Raumsituation erheblich. Gleichzeitig führen Wohnbauprojekte bis 2032 und demographische Entwicklungen zu einer weiteren Verstärkung des Zuzugs junger Familien, wodurch zusätzliche Anforderungen an die Schulinfrastruktur entstehen.
Herausforderungen in der Umsetzung
Die aktuelle Haushaltslage der Stadt Wedel stellt eine enorme Hürde dar. In einer finanziell angespannten Situation, die bereits jetzt als desaströs bezeichnet werden kann, müssen alle Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten und Verbesserung der schulischen Infrastruktur mit größter Sorgfalt priorisiert werden. Dies führt zu folgenden zentralen Fragen:
Welche Mindeststandards müssen gewährleistet sein, um eine qualitativ angemessene Beschulung und Betreuung zu sichern?
Wie können Kosten effizient gesenkt werden, ohne die pädagogische Qualität und die gesetzlichen Vorgaben zu gefährden?
Welche alternativen Finanzierungsmodelle (z. B. Förderprogramme, Kooperationen mit privatem Sektor) können genutzt werden, um die Investitionen zu stemmen?
Prioritäten und strategische Ansätze
Angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen ist eine klare Priorisierung unerlässlich. Diese sollte auf folgende Kernaspekte abzielen:
Ganztagsbetreuung: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung hat oberste Priorität, da gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Besonders dringend ist die Schaffung von Räumen für Betreuung, Freizeitgestaltung und Mensa.
G9-Umstellung: Die Rückkehr zu G9 erfordert gezielte Investitionen in zusätzliche Klassen- und Fachräume, insbesondere am Johann-Rist-Gymnasium. Ohne diese Maßnahmen ist eine qualitativ hochwertige Beschulung nicht gewährleistet.
Effiziente Raumnutzung: Temporäre Lösungen wie Containerklassen oder Umnutzungen können kurzfristig Engpässe lindern. Raumdoppelnutzungen sind zwingend erforderlich.
Langfristige Planung: Die Schulentwicklungsplanung muss flexibel gestaltet werden, um auf zukünftige demographische und wohnbauliche Entwicklungen reagieren zu können.
Finanzielle Realitäten
Die finanzielle Lage der Stadt lässt keinen Spielraum für groß angelegte Investitionen. Daher sind innovative Finanzierungsmodelle und Kostenoptimierungen notwendig:
Fördermittel: Nutzung staatlicher und EU-Förderprogramme für Bildungs- und Infrastrukturprojekte.
Öffentlich-private Partnerschaften (PPP): Zusammenarbeit mit privaten Investoren für den Bau und Betrieb von Schulgebäuden.
Priorisierung: Fokussierung auf die dringendsten Maßnahmen, z. B. durch Verschiebung weniger akuter Projekte.
Kosteneffizienz: Standardisierte Bauweisen und modulare Konzepte können Kosten senken und eine flexible Anpassung an zukünftige Bedarfe ermöglichen.
Langfristige Auswirkungen
Ohne rechtzeitige und gezielte Maßnahmen drohen langfristige negative Folgen für die Bildungsqualität und die Attraktivität Wedels als Wohn- und Bildungsstandort. Überfüllte Klassen, eingeschränkte Ganztagsangebote und fehlende Fachräume könnten nicht nur die Lernbedingungen der Schüler:innen beeinträchtigen, sondern auch das Image der Stadt negativ beeinflussen und die Abwanderung von Familien fördern.
Schlussfolgerung
Die Stadt Wedel steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits muss sie den gesetzlichen Anforderungen und steigenden Schülerzahlen gerecht werden, andererseits ist der finanzielle Spielraum stark eingeschränkt. Eine nachhaltige Lösung erfordert die Kombination aus klarer Priorisierung, innovativer Finanzierungsstrategien und langfristiger Planung. Nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten – Verwaltung, Politik, Schulen und externe Partner – kann Wedel diesen Herausforderungen gerecht werden und eine zukunftsfähige Bildungslandschaft schaffen.
Einleitung: Was ist eine öffentliche private Partnerschaft (ÖPP) und wofür wird sie eingesetzt?
Definition und Grundidee der ÖPP: Eine öffentliche private Partnerschaft ist eine Zusammenarbeit zwischen einer staatlichen Institution (wie einer Kommune) und einem privaten Unternehmen zur Realisierung öffentlicher Projekte. Ziel ist es, durch eine geteilte Verantwortung die Effizienz zu steigern und finanzielle Ressourcen zu schonen.
Einsatzbereiche und konkrete Beispiele:
Bildungswesen: Bau und Sanierung von Schulen und Kindergärten.
Infrastruktur: Neubau oder Sanierung von Straßen, Brücken, Sportanlagen oder Krankenhäusern.
Gebäudemanagement: Übernahme von Wartung, Instandhaltung und Betrieb von öffentlichen Gebäuden durch private Partner über die Vertragslaufzeit hinweg.
Der Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe beschreibt die ÖPP als eine zusätzliche Option zur konventionellen öffentlichen Beschaffung, die jedoch nur dann sinnvoll ist, wenn ihre Vorteile klar und objektiv nachgewiesen werden können.
Warum eine ÖPP eine Chance für den hochdefizitären Haushalt der Stadt Wedel sein kann
Eine öffentliche private Partnerschaft (ÖPP) könnte gerade für den finanziell angespannten Haushalt der Stadt Wedel eine bedeutende Chance darstellen. Die wesentlichen Gründe hierfür sind:
Finanzielle Entlastung und langfristige Kostenverteilung: Bei einer ÖPP übernimmt der private Partner oft die gesamten Anfangsinvestitionen, was eine Entlastung für den kommunalen Haushalt bedeutet. Wedel müsste nicht den vollen Betrag sofort finanzieren, sondern könnte diesen über eine langfristige Vertragslaufzeit in Raten zurückzahlen. Dadurch bleiben Kassenkredite und andere Finanzierungsmöglichkeiten unberührt, was angesichts der angespannten Haushaltslage entscheidend ist.
Vermeidung zusätzlicher Verschuldung: Eine ÖPP stellt eine Alternative zur Kreditaufnahme dar und erlaubt Wedel, Investitionen durch langfristige Verträge zu finanzieren, anstatt die Verschuldung weiter zu erhöhen. Dies schützt die Liquidität und verhindert, dass Wedel gesetzliche Verschuldungsgrenzen überschreitet.
Planungssicherheit und transparente Kosten: Die Kosten und Zahlungen sind über die Laufzeit im Voraus festgelegt, was eine kalkulierbare Belastung für die Stadt bedeutet. Dies hilft, unvorhergesehene Haushaltsrisiken zu minimieren, was besonders wichtig für einen hochdefizitären Haushalt ist.
Erhöhte Effizienz und Kostenersparnis: Private Partner bringen oft spezialisierte Expertise und effiziente Bauverfahren mit. Dies führt zu einer schnelleren Projektumsetzung, was langfristig Kosten sparen kann.
Innovationen und hochwertige Lösungen: Wedel könnte von modernen, kostensparenden Technologien profitieren, die private Partner einbringen, was langfristig einen Mehrwert darstellt.
Langfristige Stabilität und Haushaltskonsolidierung: Die klar kalkulierbaren jährlichen Zahlungen unterstützen eine geordnete Haushaltsplanung und schaffen Stabilität, was die Haushaltskonsolidierung auf lange Sicht fördert. Dadurch können auch notwendige Infrastrukturen erhalten werden, die sonst in Gefahr wären.
Durch diese Vorteile bietet eine ÖPP Wedel die Möglichkeit, notwendige Projekte umzusetzen, ohne die knappen Haushaltsmittel weiter zu strapazieren und die finanzielle Stabilität der Stadt zu gefährden.
Vorteile einer ÖPP für die Kommune und die Bürger
Kostenteilung und kurzfristige Haushaltsentlastung: ÖPP-Modelle erlauben der Kommune, die hohen Anfangskosten für große Projekte auf die Vertragslaufzeit zu verteilen. Dies führt zu einer Entlastung des kommunalen Haushalts in den ersten Jahren.
Private Effizienz und Fachkenntnisse: Private Unternehmen sind häufig auf spezifische Bereiche spezialisiert und verfügen über das Know-how und die Ressourcen, Projekte schneller und effizienter umzusetzen als kommunale Einrichtungen.
Innovationspotential und modernste Technik: Private Partner können moderne Technologien und Bauverfahren einbringen, die sonst schwer zugänglich oder sehr kostenintensiv wären.
Risikoteilung: Bei einer gut gestalteten ÖPP trägt der private Partner bestimmte Risiken, wie etwa Bauverzögerungen, Kostenüberschreitungen oder bauliche Mängel.
Erster Vorstoß für eine ÖPP in Wedel
Im Oktober 2016 stellt die CDU einen Antrag, um mit einem Privaten Investor zusammen eine geplante Notunterkunft zu bauen. Damals wurde mit einer Investition von 2,5 Mio. € geplant. Schon damals hat das Innenministerium festgesellt, dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt nicht gewährleitet war. Die erste Maßnahme war daher eine Zusammenstreichung des Kreditvolumens. Investitionen müssen daher gestrichen oder geschoben werden. Unter dieser Tatsache ist es geradezu fahrlässig gewesen, eine Unterkunft für viel Geld, was woanders fehlt, selber zu bauen. Das Geld wird bei notwendigen Schulbaumaßnahmen fehlen.
Gegen die Stimmen der CDU und FDP wurde der Antrag von Grünen, SPD, Linke und WSI abgelehnt. Am Ende fehlten nicht nur 2,5 Mio. € für weitere Investitionen. Aktuell soll die Notunterkunft knapp 6 Mio. € teuer werden. Bezogen ist sie - Stand November 2024 - immer noch nicht.
Herausforderungen und Risiken einer ÖPP für die Kommune
Langfristige finanzielle Verpflichtungen: ÖPP-Verträge binden die Kommune häufig über Jahrzehnte an feste Zahlungen.
Weniger Flexibilität und Kontrollverlust: Bei ÖPP-Projekten kontrolliert der private Partner oft Bau, Betrieb und Instandhaltung des Projekts.
Vertragliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken: Unklare oder fehlende Regelungen in ÖPP-Verträgen können zu Mehrkosten führen, da Nachverhandlungen und vertragliche Anpassungen hohe Transaktionskosten verursachen.
Risiken für die Haushaltsstabilität: Da ÖPP-Projekte als Verpflichtungen im Haushaltsplan über Jahrzehnte verbucht werden, schränken sie die Flexibilität der Stadt bei künftigen Ausgaben ein.
Fallbeispiele aus anderen Kommunen: Erfahrungen mit ÖPP-Projekten
Erfolgreiche Fallbeispiele
Bildungseinrichtungen in Hamburg: Die Stadt Hamburg nutzte eine ÖPP für den Bau und die Verwaltung von Schulen. Hier sorgte der private Partner für eine zügige Fertigstellung der Bauarbeiten und übernahm die langfristige Instandhaltung.
Schulbau in Nordrhein-Westfalen: In Nordrhein-Westfalen wurden durch eine ÖPP-Schulsanierung viele Gebäude modernisiert. Der private Partner übernahm Bau und Wartung sowie das Risiko für Verzögerungen und Mängel.
Kritische Fallbeispiele
Straßenprojekt in Thüringen: Ein Straßenbauprojekt in Thüringen führte zu kostspieligen Nachbesserungen, da die Angebotskosten für die ÖPP reduziert wurden, was langfristig zu höheren Gesamtkosten führte.
Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt: Ein ÖPP-Projekt für eine Justizvollzugsanstalt führte zu unerwarteten Nachzahlungen aufgrund unzureichender Vertragsklauseln.
Detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse: Vergleich zwischen ÖPP und konventioneller Finanzierung
ÖPP und langfristige Haushaltsbindung: Eine ÖPP führt zu festen jährlichen Zahlungen an den privaten Partner über die Vertragsdauer. Diese Zahlungen müssen über die gesamte Vertragslaufzeit gesichert sein und nehmen somit künftige Haushaltsjahre in Anspruch, ähnlich wie Kreditverpflichtungen.
Konventionelle Beschaffung: Ein rein öffentlich finanziertes Projekt gibt der Kommune volle Kontrolle über Bau, Wartung und Anpassungen. Die Finanzierung erfolgt oft über Kredite, die jedoch flexibler gestaltet werden können als die langjährigen ÖPP-Zahlungsverpflichtungen.
Alternative Ansätze zur ÖPP für die Stadt Wedel
Kassenkredite und Fördermittel für öffentliche Projekte: Für Projekte, die keine langen Vertragsbindungen erfordern, könnten stattdessen Kassenkredite oder Fördermittel genutzt werden.
Reine öffentliche Finanzierung und Verwaltung: Die Stadt Wedel könnte bei kleineren Projekten eine direkte Finanzierung und Verwaltung übernehmen.
Risikomanagement und vertragliche Sicherheit bei ÖPPs
Transparente und detaillierte Vertragsgestaltung: Die Vertragsdetails sind ausschlaggebend für den Erfolg oder Misserfolg eines ÖPP-Projekts. Die Kommune muss sicherstellen, dass alle Risiken und Leistungen präzise geregelt sind.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Lebenszyklusanalysen: Vor der Entscheidung für eine ÖPP sollten detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalysen und Szenarienberechnungen durchgeführt werden.
Bürgerbeteiligung und Transparenz bei der Entscheidungsfindung
Einbindung der Bürger durch Diskussionsforen und Info-Veranstaltungen: Informationsveranstaltungen sowie Online-Plattformen für Fragen und Feedback ermöglichen den Bürgern eine aktive Teilnahme am Entscheidungsprozess.
Laufende Information über den Projektfortschritt: Die Stadt Wedel könnte auf einer Projektwebseite aktuelle Informationen bereitstellen und regelmäßige Status-Updates zur Verfügung stellen.
Pro- und Contra-Übersicht als Schlussbemerkung
Pro
Contra
Kostenverteilung: Durch langfristige Zahlungen wird der Haushalt in den Anfangsjahren entlastet.
Langfristige finanzielle Bindung: ÖPPs binden den Haushalt für Jahrzehnte, was die finanzielle Flexibilität einschränkt.
Effizienz und Schnelligkeit: Private Partner bringen spezialisiertes Wissen und können Projekte oft schneller und effizienter umsetzen.
Hohe Transaktionskosten: Die Vertragsvorbereitung und -gestaltung erfordern oft erhebliche Beratungskosten.
Risikoteilung: Der private Partner kann Bau- und Betriebsrisiken übernehmen, was die Planungssicherheit für die Kommune erhöht.
Kontrollverlust: Die Stadt gibt einen Teil der Kontrolle ab und ist auf den Vertragspartner angewiesen.
Innovationen und neue Technologien: Private Unternehmen können moderne Lösungen einbringen, die sonst schwer zugänglich wären.
Vertragliche Unsicherheiten: Fehlende oder unklare Vertragsdetails können zu Mehrkosten und rechtlichen Konflikten führen.
Klar kalkulierbare Kosten: Die Kostenstruktur wird durch vertraglich festgelegte Zahlungen klar vorgegeben.
Mögliche finanzielle Belastung für künftige Haushaltsjahre: Langfristige Zahlungsverpflichtungen belasten künftige Haushalte ähnlich wie Kredite.
Transparenz ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie und spielt insbesondere auf kommunaler Ebene eine zentrale Rolle. Als Kommunalpolitiker in Wedel ist es mein Ziel, die politische Arbeit möglichst offen und nachvollziehbar zu gestalten. Nur durch eine transparente Politik schaffen wir das notwendige Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Verantwortlichen in der Stadt. Doch was genau bedeutet Transparenz, und warum ist sie so wichtig?
Warum Transparenz so wichtig ist
Transparenz in der Politik schafft Vertrauen. Sie gibt den Bürgern die Möglichkeit, nachzuvollziehen, wie Entscheidungen zustande kommen, welche Argumente und Fakten dabei eine Rolle spielen und wer an den Entscheidungsprozessen beteiligt ist. Das Wissen um die Hintergründe politischer Entscheidungen erhöht nicht nur die Akzeptanz, sondern stärkt auch die Bürgernähe der Politik. Auch unpopuläre Entscheidungen werden eher verstanden, wenn nachvollziehbar ist, wie sie zustande kamen.
In der Kommunalpolitik, wo viele Entscheidungen das direkte Lebensumfeld der Menschen betreffen, ist diese Nachvollziehbarkeit besonders wichtig. Ob es um den Bau einer neuen Straße, die Sanierung von Schulen oder die Planung eines Gewerbegebiets geht – die Bürger möchten informiert werden und die Möglichkeit haben, sich an den Diskussionen zu beteiligen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Transparenz
In Schleswig-Holstein gibt es mehrere gesetzliche Regelungen, die Transparenz in der Verwaltung und der politischen Entscheidungsfindung sicherstellen sollen. Besonders wichtig ist hierbei die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO-SH). Diese regelt, dass die Sitzungen der Gemeindevertretung grundsätzlich öffentlich sind (§ 35 Abs. 1 GO-SH). Der Grundsatz der Öffentlichkeit gilt jedoch nur für Angelegenheiten, bei denen keine schützenswerten Interessen entgegenstehen. Die Gemeindeordnung erlaubt es, Sitzungen oder Teile davon nicht-öffentlich abzuhalten, wenn es um den Schutz des öffentlichen Wohls oder der berechtigten Interessen einzelner Personen geht (§ 35 Abs. 2 GO-SH).
Die GO-SH verpflichtet die Gemeinden außerdem, über wichtige Entscheidungen und Beschlüsse die Öffentlichkeit zu informieren. Damit sollen die Bürger in die Lage versetzt werden, den politischen Prozess nachzuvollziehen und sich eine fundierte Meinung zu bilden. Weiterhin sieht die Gemeindeordnung vor, dass Bürger Zugang zu den Beschlüssen und Ergebnissen der öffentlichen Sitzungen erhalten (§ 16 GO-SH). Dies trägt dazu bei, Transparenz zu schaffen und die demokratische Teilhabe zu fördern.
Maßnahmen zur Förderung von Transparenz in der Kommunalpolitik
Es gibt eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen, die wir in Wedel umsetzen könnten, um Transparenz weiter zu fördern. Eine davon ist die regelmäßige Veröffentlichung von Protokollen und Beschlüssen der öffentlichen Sitzungen des Stadtrats. Diese Dokumente sollten für alle Bürger leicht zugänglich und verständlich sein.
Auch digitale Beteiligungsplattformen sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz. Diese ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv an politischen Prozessen zu beteiligen, Fragen zu stellen oder eigene Vorschläge einzubringen. Der direkte Dialog mit den Bürgern über digitale Kanäle stärkt die Partizipation und schafft Vertrauen.
Herausforderungen auf dem Weg zu mehr Transparenz
Obwohl Transparenz in der Politik ein wichtiges Ziel ist, bringt sie auch einige Herausforderungen mit sich. Nicht alle Informationen oder Entscheidungen können oder sollten ohne weiteres öffentlich zugänglich gemacht werden. Es gibt verschiedene legitime Gründe, warum bestimmte Themen nicht öffentlich beraten werden müssen oder dürfen, und diese Abwägungen sind in der Praxis oft komplex.
1. Schutz personenbezogener Daten
Ein besonders wichtiger Aspekt ist der Datenschutz. In vielen Fällen enthalten politische Entscheidungen oder Verwaltungsprozesse Informationen, die sensible personenbezogene Daten betreffen. Dazu gehören beispielsweise Angaben über Gesundheitszustände, finanzielle Verhältnisse oder private Adressen von Bürgern. Die Veröffentlichung solcher Daten könnte die Privatsphäre der betroffenen Personen schwerwiegend verletzen. Daher unterliegen viele Informationen dem Datenschutzrecht, wie es in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf europäischer Ebene und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt ist.
Entscheidungen, die persönliche Schicksale oder private Angelegenheiten betreffen, wie Sozialhilfeanträge oder Bauvorhaben privater Natur, müssen oft in nicht-öffentlichen Sitzungen beraten werden, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.
2. Wirtschaftliche Interessen
Ein weiterer Grund, bestimmte Themen nicht öffentlich zu behandeln, sind wirtschaftliche Interessen der Gemeinde oder Dritter. Wenn beispielsweise über Ausschreibungen, Grundstücksverkäufe oder Vertragsverhandlungen diskutiert wird, könnten öffentliche Beratungen potenziell die Verhandlungsposition der Kommune schwächen. Informationen über Preise, Konditionen oder strategische Entscheidungen könnten in falschen Händen dazu führen, dass finanzielle oder strategische Vorteile verloren gehen.
3. Sicherheitsaspekte
In einigen Fällen geht es um Sicherheitsaspekte, die eine nicht-öffentliche Beratung rechtfertigen. Dies kann Themen wie den Schutz von kritischer Infrastruktur, Pläne für den Katastrophenschutz oder Polizeieinsätze betreffen. Informationen, die in diesen Bereichen öffentlich bekannt werden, könnten von Personen oder Gruppen missbraucht werden, um Schaden zu verursachen.
4. Interne Meinungsbildungsprozesse
Manchmal erfordert der politische Meinungsbildungsprozess in sich geschlossene Diskussionsräume. In frühen Phasen von Entscheidungsprozessen tauschen sich die Verantwortlichen häufig über verschiedene Optionen und deren Vor- und Nachteile aus. Diese internen Beratungen sind wichtig, um eine offene und ehrliche Debatte zu führen, bevor eine offizielle Position festgelegt wird.
5. Schutz von Minderheitenrechten
In der Kommunalpolitik kann es auch Situationen geben, in denen bestimmte Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen betroffen sind, deren Interessen in der Öffentlichkeit besonders sensibel behandelt werden müssen. Hier können nicht-öffentliche Beratungen notwendig sein, um Diskriminierung oder Stigmatisierung zu vermeiden.
6. Vorbereitung von Gerichtsverfahren
Wenn es um laufende oder bevorstehende Gerichtsverfahren geht, kann es ebenfalls notwendig sein, dass bestimmte Sachverhalte unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen werden. Dies schützt die rechtliche Position der Kommune und sorgt dafür, dass strategische Überlegungen oder Beweise nicht vorzeitig bekannt werden.
Abwägung zwischen Transparenz und Schutzinteressen
Die Herausforderung für die Kommunalpolitik besteht darin, zwischen dem berechtigten Interesse der Bürger an Transparenz und dem Schutz bestimmter Interessen abzuwägen. Nicht jede Entscheidung kann sofort öffentlich gemacht werden, und nicht jede Diskussion sollte von Beginn an in der Öffentlichkeit stattfinden. Der Schlüssel liegt darin, so viel Transparenz wie möglich zu schaffen, ohne die Rechte Einzelner oder die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu gefährden.
Transparenzentwicklung in Wedel
Ein positiver Trend in Richtung mehr Transparenz lässt sich auch anhand der Entwicklung in Wedel erkennen. Ein Vergleich der Jahre 2014 und 2023 zeigt eine deutliche Zunahme der öffentlichen Beratungen und Beschlüsse:
Im Jahr 2014 gab es in Wedel insgesamt 312 Beschluss- und Mitteilungsvorlagen, von denen 109 in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt wurden. Dies entspricht rund 35% der Vorlagen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurden. Viele Themen, die damals nicht-öffentlich beraten wurden, betrafen sensible Personalentscheidungen oder Vertragsverhandlungen, bei denen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund standen.
Im Jahr 2023 hat sich das Bild jedoch deutlich verändert. Von den 243 Beschluss- und Mitteilungsvorlagen wurden nur noch 31 in nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt, was einem Anteil von etwa 12,8% entspricht. Diese Entwicklung zeigt, dass die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitik in Wedel aktiv daran arbeiten, den Transparenzgedanken stärker zu verankern. Immer mehr Themen werden öffentlich zugänglich gemacht, und die Anzahl der nicht-öffentlichen Beratungen wurde deutlich reduziert.
Diese Zahlen unterstreichen die Fortschritte in Wedel in Bezug auf eine offenere und transparentere Entscheidungsfindung. Durch die zunehmende Offenlegung von Beschlüssen und Informationen wird es den Bürgern ermöglicht, politische Prozesse besser nachzuvollziehen und sich aktiv einzubringen. Es zeigt zudem, dass die Gründe für nicht-öffentliche Sitzungen, wie zum Beispiel der Schutz personenbezogener Daten oder wirtschaftliche Vertraulichkeit, in den letzten Jahren sorgfältiger abgewogen und nur in Ausnahmefällen angewendet werden.
Dieser Artikel spiegelt meine Sichtweise, Gedanken und Meinungen auf die neue Verwaltungsstruktur wieder. Die Wedeler Kommunalpolitik hat weder Einfluss noch Gestaltungsmöglichkeiten bei der praktischen Eingliederung der Ersten Stadträtin in die Strukturen der Verwaltung. Daher sind einige Aspekte rein theoretischer Natur:
Die Stadt Wedel hat in den vergangenen Monaten einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung ihrer Verwaltung unternommen. Im Zentrum dieser Transformation steht die Einführung des Ersten Stadtrats, der als hauptamtliche Stellvertretung des Bürgermeisters fungiert und zusätzlich die Leitung des Fachbereichs Innerer Service übernimmt. Dieser Schritt, der auf umfangreichen Analysen und Empfehlungen externer Berater basiert, zielt darauf ab, die Verwaltung besser auf die heutigen und zukünftigen Herausforderungen auszurichten.
Am 11. Juli 2024 beschloss der Rat der Stadt Wedel einstimmig die Neugliederung der Verwaltung, die als Grundlage für die Einführung des Ersten Stadtrats dient. Diese Entscheidung markiert den Höhepunkt eines umfassenden Transformationsprozesses, der bereits 2021 begann. Ziel der Neustrukturierung war es, die Effizienz der Verwaltung zu steigern, die Arbeitsbelastung des Bürgermeisters zu reduzieren und eine stärkere operative Führung in der Verwaltung zu etablieren.
Diese Entscheidung trägt den wachsenden Herausforderungen Rechnung, denen sich moderne Kommunen stellen müssen, von der Digitalisierung über steigende Verwaltungsanforderungen bis hin zu neuen gesetzlichen Vorgaben.
Historische Entwicklung und Einführung des Ersten Stadtrats in Schleswig-Holstein
Die Einführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats in Wedel folgt einem breiteren Trend in Schleswig-Holstein, der auf die veränderten Anforderungen an die Kommunalverwaltung reagiert. Vor rund 20 wurden in vielen Kommunen die Positionen von Ersten Stadträten oder Beigeordneten aufgrund von Sparmaßnahmen und der Vereinfachung von Verwaltungsstrukturen abgeschafft. Doch mit dem zunehmenden Wachstum und den komplexer werdenden Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Stadtentwicklung und soziale Dienste, wurde klar, dass eine zusätzliche Führungsebene wieder benötigt wird.
Die Wiederbelebung des Ersten Stadtrats, wie sie in Wedel nun umgesetzt wird, spiegelt die Erkenntnis wider, dass ein Bürgermeister allein die Vielzahl der Aufgaben nicht mehr in der erforderlichen Tiefe und Effizienz bewältigen kann. Die Entscheidung für das sogenannte Geesthachter Modell, bei dem der Erste Stadtrat auch die Leitung eines zentralen Fachbereichs übernimmt, hat sich in mehreren Städten als äußerst erfolgreich erwiesen.
Die neue Struktur der Stadtverwaltung Wedel
Im Jahr 2021 begann die Stadt Wedel eine umfassende Modernisierung ihrer Verwaltungsstruktur. Dieser Prozess wurde von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH begleitet, die im Jahr 2023 ein Projekt zur Analyse der bestehenden Strukturen und zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen startete. Ziel des Projekts war es, die Verwaltung effizienter und transparenter zu gestalten. Die Ergebnisse wurden im Januar 2024 präsentiert und dienten als Grundlage für die am 11. Juli 2024 beschlossene Neugliederung.
Die wesentliche Veränderung betrifft die Einführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats, der die Leitung des Fachbereichs 3 – Innerer Service übernimmt. Dieser Fachbereich hat zentrale Bedeutung, da er wichtige Aufgaben wie Personal, Organisation, Gremienbetreuung und Finanzen umfasst. Die Leitung des Fachbereichs wird dem Ersten Stadtrat oder der Ersten Stadträtin übertragen, dem die Fachdienste Interner Dienstbetrieb, Personal, Finanzen sowie Wirtschaft & Steuern direkt unterstellt sind.
Die Stadtverwaltung wird künftig in drei Fachbereiche gegliedert:
Fachbereich 1 – Bürgerservice
Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt
Fachbereich 3 – Innerer Service
Zusätzlich gibt es vier Stabsstellen:
Justiziariat
Gleichstellungsbeauftragte
Büro des Bürgermeisters
Prüfdienste
Der Bürgermeister bleibt die oberste Leitungsperson der Verwaltung und wird durch den Ersten Stadtrat und die ehrenamtlichen Stellvertreter vertreten.
Die Umsetzung der neuen Verwaltungsgliederung erfolgte zum 1. August 2024. Einige Empfehlungen der PD Berater, wie die Aufteilung des Fachbereichs 1 in zwei Fachbereiche oder die Schaffung einer neuen Stabsstelle für Wirtschaftsförderung, werden jedoch noch weiter untersucht und in den kommenden Jahren bewertet.
Wer entscheidet laut den Schleswig-Holsteinischen Gesetzen, wer den Ersten Stadtrat und wer die Fachbereichsleiter wählt?
Laut der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO S-H) gibt es klare Regelungen, wer den Ersten Stadtrat und die Fachbereichsleiter wählt:
1. Wahl des Ersten Stadtrats
Der Erste Stadtrat oder die Erste Stadträtin wird gemäß § 67 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO S-H) durch den Rat der Gemeinde oder Stadt gewählt. Diese Wahl erfolgt in der Regel nach einem Vorschlag des Bürgermeisters, einzelner Ratsmitglieder oder Fraktionen.
Der Erste Stadtrat übernimmt eine leitende Rolle in der Verwaltung, oft mit der Verantwortung für einen bestimmten Fachbereich, wie zum Beispiel Finanzen oder Innerer Service. Der Prozess der Wahl durch den Rat stellt sicher, dass diese Position eine demokratische Legitimation erhält.
2. Ernennung von Fachbereichsleitern
Die Fachbereichsleiter werden im Gegensatz dazu in der Regel vom Bürgermeister ernannt. Nach § 65 GO S-H besitzt der Bürgermeister die Organisationshoheit in der Verwaltung. Das bedeutet, dass der Bürgermeister die Gliederung der Verwaltung bestimmt und auch die Leitung der verschiedenen Fachbereiche vergeben kann.
Die Ernennung der Fachbereichsleiter ist somit eine interne organisatorische Entscheidung, bei der der Bürgermeister die letztendliche Entscheidungsbefugnis hat.
Gesetzliche Regelung zum Vorschlagsrecht für den Ersten Stadtrat in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist das Vorschlagsrecht für die Wahl des Ersten Stadtrats in der Gemeindeordnung geregelt. Gemäß § 67 der Gemeindeordnung haben sowohl der Bürgermeister, die Fraktionen der Stadtvertretung als auch die einzelnen Mitglieder der Stadtvertretung das Recht, Kandidaten für die Position des Ersten Stadtrats vorzuschlagen.
Nachdem die Kandidaten vorgeschlagen wurden, wählt die Stadtvertretung den Ersten Stadtrat in einem demokratischen Verfahren. In der Regel wird die Stelle zunächst öffentlich ausgeschrieben, bevor eine Wahl erfolgt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Stadtvertretung mit einer qualifizierten Mehrheit beschließt, auf die Ausschreibung zu verzichten.
Diese Regelung gewährleistet, dass der gesamte politische Prozess offen und transparent verläuft und dass die Entscheidung über eine so wichtige Position auf breiter Basis getroffen wird.
Weitere Details zur gesetzlichen Grundlage finden Sie in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter § 67.
Vorteile der Neustrukturierung und des Geesthachter Modells
Das Geesthachter Modell, für das sich Wedel entschieden hat, bietet eine schlanke und effektive Führungsstruktur. Der Erste Stadtrat übernimmt neben der Vertretung des Bürgermeisters auch die Leitung des Fachbereichs Innerer Service. Der größte Vorteil liegt darin, dass zentrale Verwaltungsaufgaben gebündelt und professionell gesteuert werden, was die Effizienz der städtischen Prozesse erheblich verbessert.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Bürgermeister entlastet wird. Während der Erste Stadtrat die operativen und administrativen Aufgaben übernimmt, kann sich der Bürgermeister stärker auf strategische Projekte konzentrieren. Diese Arbeitsteilung führt nicht zu einer Schwächung der Position des Bürgermeisters, sondern stärkt sie sogar, da der Bürgermeister durch die Unterstützung des Ersten Stadtrats mehr Zeit und Ressourcen für seine wesentlichen Aufgaben gewinnt.
Bedenken zur Besetzung des Ersten Stadtrats: Wer sollte entscheiden?
Im Rahmen des Auswahlprozesses für die Position des Ersten Stadtrats gab es Diskussionen darüber, wer letztlich über die Besetzung dieser Schlüsselrolle entscheiden sollte. Der ehemalige Bürgermeister von Wedel vertrat die Ansicht, dass allein der amtierende Bürgermeister die Entscheidung über die Besetzung des Ersten Stadtrats treffen sollte, da dieser die direkte Verantwortung für die Verwaltung trägt. Doch diese Ansicht lässt sich sowohl durch Pro- als auch Contra-Argumente fundiert diskutieren.
Pro-Argumente für die Entscheidung allein durch den Bürgermeister:
Organisationshoheit des Bürgermeisters: Nach der Gemeindeordnung hat der Bürgermeister die Organisationshoheit in der Verwaltung. Diese Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf die Führung und Steuerung des Verwaltungspersonals, weshalb es naheliegend erscheint, dass der Bürgermeister auch über die Besetzung von Schlüsselpositionen wie dem Ersten Stadtrat entscheiden sollte. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass der Bürgermeister mit einer Person zusammenarbeitet, die er für besonders geeignet hält und die seiner Vorstellung von Führung entspricht.
Verantwortlichkeit für das Verwaltungshandeln: Der Bürgermeister trägt die oberste Verantwortung für das Verwaltungshandeln. Indem er allein die Entscheidung über die Besetzung des Ersten Stadtrats trifft, übernimmt er auch die volle Verantwortung für die Ergebnisse der Verwaltung. Dies schafft eine klare Zuordnung von Verantwortung und fördert eine eindeutige Führungsstruktur.
Contra-Argumente (für eine Beteiligung anderer Akteure):
Sicherung der demokratischen Legitimation: Der Erste Stadtrat ist eine zentrale Position in der kommunalen Verwaltung mit weitreichenden operativen und teilweise politischen Aufgaben. Es ist sinnvoll, dass neben dem Bürgermeister auch Vertreter des Rats oder anderer politischer Akteure an der Auswahl beteiligt sind, um eine breite demokratische Legitimation sicherzustellen. Dies fördert die Akzeptanz des Ersten Stadtrats sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in der politischen Landschaft.
Transparenz und Kontrolle: Wenn mehrere Akteure – darunter Vertreter der Politik – in den Auswahlprozess einbezogen werden, wird der Prozess transparenter. Dies verhindert potenziellen Missbrauch oder Vetternwirtschaft, da die Auswahl auf Basis von Kompetenz und Qualifikation und nicht allein auf persönlichen Präferenzen des Bürgermeisters getroffen wird. Gerade bei zentralen Verwaltungspositionen ist es wichtig, dass die Entscheidung nachvollziehbar und gerecht abläuft.
Vielfalt an Perspektiven und Expertise: Ein Assessment-Center mit Beteiligung von verschiedenen Akteuren bietet eine Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven in den Auswahlprozess einzubringen. Während der Bürgermeister die Verwaltungsperspektive einbringt, können Ratsmitglieder politische und gesellschaftliche Interessen vertreten. Das Ergebnis ist eine ausgewogenere Entscheidung, die auf einer fundierteren und umfassenderen Bewertung basiert.
Gewährleistung eines konstruktiven Arbeitsverhältnisses: Der Erste Stadtrat arbeitet nicht nur mit dem Bürgermeister zusammen, sondern auch mit dem gesamten Rat und anderen Verwaltungseinheiten. Eine gemeinsame Auswahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Erste Stadtrat von allen relevanten Akteuren akzeptiert wird und ein produktives Arbeitsverhältnis entsteht. Dies fördert eine bessere Zusammenarbeit und verringert mögliche Konflikte.
Wahrung des öffentlichen Interesses: Die Besetzung einer so zentralen Position betrifft nicht nur die Verwaltung selbst, sondern hat Auswirkungen auf das Wohl der gesamten Kommune. Durch die Einbeziehung des Rates und anderer Akteure wird sichergestellt, dass das öffentliche Interesse bei der Besetzung des Ersten Stadtrats berücksichtigt wird. Dies stärkt die Verbindung zwischen Verwaltung und Bürgerschaft.
Schlussfolgerung: Warum eine gemeinsame Entscheidung besser ist
Angesichts der oben genannten Argumente ist es klar, dass es vorteilhafter ist, wenn nicht nur der Bürgermeister allein über die Besetzung des Ersten Stadtrats entscheidet. Die Beteiligung weiterer Akteure, insbesondere des Rats und anderer politischer Vertreter, bietet mehrere entscheidende Vorteile:
Demokratische Legitimation und Transparenz werden durch eine gemeinsame Entscheidung gestärkt, was in der öffentlichen Wahrnehmung Vertrauen schafft.
Die Vielfalt an Perspektiven und Expertise führt zu einer fundierteren Auswahl, die die Interessen aller relevanten Akteure – sowohl der Verwaltung als auch der politischen Vertretung – berücksichtigt.
Durch die breitere Akzeptanz des Ersten Stadtrats wird die Zusammenarbeit in der Stadtverwaltung gefördert und Konflikte zwischen politischen und administrativen Akteuren werden minimiert.
Widerlegung von Bedenken zur Einführung des Ersten Stadtrats
Trotz der offensichtlichen Vorteile der Einführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats gibt es Bedenken, dass dies zu einer Entmachtung des Bürgermeisters führen könnte. Diese Bedenken sind jedoch unbegründet und lassen sich leicht widerlegen:
Verlust an direkter Kontrolle und Einfluss: Der Bürgermeister behält weiterhin das uneingeschränkte Weisungsrecht über den Ersten Stadtrat. Dieser agiert als Fachkraft innerhalb der Verwaltung und setzt die Vorgaben des Bürgermeisters um. Die Einführung eines Ersten Stadtrats bedeutet nicht, dass der Bürgermeister Kontrolle verliert, sondern dass er effektiver agieren kann, da er von administrativen Aufgaben entlastet wird.
Verlust an persönlicher Sichtbarkeit und Repräsentation: Der Bürgermeister bleibt die zentrale politische Figur und kann sich durch die Entlastung stärker auf repräsentative Aufgaben konzentrieren. Durch die Entlastung in operativen Bereichen kann der Bürgermeister seine Präsenz in der Öffentlichkeit sogar erhöhen.
Verschiebung des Machtgefüges: Der Erste Stadtrat ist kein politischer Akteur, sondern ein Verwaltungsexperte, der in die Hierarchie der Verwaltung eingebunden ist. Er übernimmt definierte Aufgaben, die die Effizienz der Verwaltung steigern, ohne das Machtgefüge zu verändern. Der Bürgermeister bleibt weiterhin die oberste Instanz.
Pro- und Contra-Argumente zur Neubesetzung des Ersten Stadtrats vor Amtsantritt des neuen Bürgermeisters
Die Stadt Wedel steht vor einer wichtigen Phase der Umstrukturierung. Mit der bevorstehenden Neuwahl des Bürgermeisters im November oder Dezember 2024 und dem Dienstantritt voraussichtlich im Februar 2025 fragen sich einige, ob man die Umstrukturierungen – insbesondere die Besetzung des Ersten Stadtrats – abwarten sollte, bis der neue Bürgermeister im Amt ist, oder ob diese Entscheidungen bereits vor seiner Amtsübernahme getroffen werden sollen.
Hier sind die Pro- und Contra-Argumente zu dieser Frage:
Contra-Argumente: Abwarten bis zum Amtsantritt des neuen Bürgermeisters
Klare Verantwortungslinien: Wenn der neue Bürgermeister nicht in den Auswahlprozess eingebunden ist, könnte es zu Spannungen kommen. Der Bürgermeister trägt die Verantwortung für die Verwaltung und sollte deshalb auch eine Schlüsselrolle bei der Besetzung zentraler Führungspositionen wie des Ersten Stadtrats spielen. Das Abwarten würde Konflikte zwischen dem neuen Bürgermeister und der Verwaltung vermeiden.
Vermeidung von Doppelstrukturen und Konflikten: Wenn der Erste Stadtrat bereits vor der Ankunft des neuen Bürgermeisters bestimmt wird, besteht das Risiko, dass der neue Bürgermeister möglicherweise andere Vorstellungen zur Besetzung hat. Dies könnte zu Konflikten oder einer Umbesetzung führen, was zu Ineffizienz und Verwirrung in der Verwaltungsführung führt.
Pro-Argumente: Sofortige Besetzung des Ersten Stadtrats vor Amtsantritt des neuen Bürgermeisters
Kontinuität und Stabilität: Wedel befindet sich derzeit in einer Übergangsphase, in der eine Interimslösung die Verwaltung führt. Diese Phase sollte genutzt werden, um wichtige Entscheidungen zu treffen und die Verwaltung wieder stabil aufzustellen. Die schnelle Besetzung des Ersten Stadtrats würde gewährleisten, dass die Verwaltung auch während des Übergangs handlungsfähig bleibt und eine langfristige Leitung für den Fachbereich Innerer Service etabliert wird.
Effizienzsteigerung während der Übergangsphase: Der Erste Stadtrat wird für zentrale Aufgaben in der Verwaltung verantwortlich sein, darunter Finanzen, Personal und Organisation. Es ist wichtig, dass diese Position so schnell wie möglich besetzt wird, um die geplanten Strukturreformen in der Verwaltung voranzutreiben.
Langfristige Planung und Vorbereitung für den neuen Bürgermeister: Wenn der neue Bürgermeister im Februar 2025 seinen Dienst antritt, ist es von Vorteil, wenn die Verwaltungsstruktur bereits stabil und modernisiert ist. Ein gut aufgestelltes Führungsteam, ermöglicht es dem Bürgermeister, sich auf seine strategischen und politischen Aufgaben zu konzentrieren, anstatt mit internen Verwaltungsfragen und Personalentscheidungen belastet zu werden.
Objektive und langfristige Entscheidungen: Der Auswahlprozess für den Ersten Stadtrat erfolgt durch eine fachlich fundierte kommissionelle Bewertung (z.B. über ein Assessment-Center) und nicht allein nach politischen Kriterien. Dies garantiert, dass die Entscheidung auf Basis von Fachkompetenz getroffen wird, unabhängig von den zukünftigen politischen Gegebenheiten.
Schlussfolgerung: Warum die Pro-Argumente überwiegen
Insgesamt überwiegen die Pro-Argumente für eine sofortige Besetzung des Ersten Stadtrats vor dem Amtsantritt des neuen Bürgermeisters. Die derzeitige Übergangsphase bietet eine Gelegenheit, die Verwaltungsstrukturen zu stabilisieren und dringende Reformen voranzutreiben. Dies sichert die Kontinuität und Effizienz in der Verwaltung und stellt sicher, dass der neue Bürgermeister auf eine gut organisierte, bereits modernisierte Verwaltung trifft.
Eine schnelle Besetzung schafft die notwendigen Voraussetzungen, um die Verwaltung fit für die Zukunft zu machen und dem neuen Bürgermeister einen guten Start zu ermöglichen.
Die erfolgreiche Besetzung der Stelle der Ersten Stadträtin
Am 17. Oktober 2024 wurde schließlich die Position der Ersten Stadträtin erfolgreich besetzt. Frau Claudia Friederich setzte sich in einem anspruchsvollen Auswahlverfahren durch, das von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. begleitet wurde. In einem mehrstufigen Assessment-Center, das Selbstpräsentationen, Rollenspiele und Fachvorträge umfasste, überzeugte Frau Friederich die Auswahlkommission durch ihre herausragende fachliche Kompetenz, ihre Führungserfahrung und ihr strategisches Denken.
Frau Friederich übernimmt nicht nur die Funktion der Stellvertretung des Bürgermeisters, sondern auch die Leitung des Fachbereichs Innerer Service, der zentrale Verwaltungsaufgaben wie Personal, Finanzen und Organisation umfasst. Mit ihrer fachlichen Eignung und ihrer umfassenden Erfahrung im öffentlichen Dienst ist sie die ideale Besetzung für diese Schlüsselposition.
Sie möchten wissen, wie die Stadt Wedel Menschen in Not, insbesondere geflüchtete Personen, unterbringt und unterstützt? Dann sind Sie hier genau richtig. Die Unterbringung und Versorgung von Menschen in Not ist eine wichtige Aufgabe, die wir gemeinsam mit Bund und Ländern tragen. In Wedel haben wir verschiedene Unterkünfte und Unterstützungsangebote geschaffen, um diesen Menschen ein sicheres und menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Warum die Stadt Wedel das macht
Die Stadt Wedel hat die gesetzliche und moralische Verpflichtung, Menschen in Not zu helfen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen, unter anderem dem Grundgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Landesaufnahmegesetz Schleswig-Holstein. Darüber hinaus ist es unser Ziel, soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde zu gewährleisten. Indem wir geflüchteten Personen und anderen Menschen in Not eine sichere Unterkunft bieten, tragen wir dazu bei, ihnen den Einstieg in ein neues Leben zu erleichtern und ihre Integration in unsere Gesellschaft zu unterstützen.
Wer wird untergebracht?
Geflüchtete Personen: Menschen, die aufgrund von Krieg, Verfolgung oder anderen humanitären Notlagen nach Deutschland geflüchtet sind.
Obdachlose Personen: Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und keine feste Unterkunft haben.
Personen in wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Notlagen: Menschen, die aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder gesundheitlichen Problemen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.
Welche Unterkünfte gibt es und wer wird dort untergebracht?
Es gab vor langer Zeit in Wedel eine Übereinkunft, dass die Adressen der Notunterkünfte nicht veröffentlicht werden. Diese Regelung stammt aus der Zeit, als, auch bei uns in Schleswig-Holstein, Brandanschläge o.ä. verübt worden sind (siehe Mölln 1992). Leider ist dies in den letzten Jahren nicht mehr angewendet worden.
Auch wenn sich das, gerade für ortskundige Menschen, unsinnig anhören mag - schließlich kennt man seine Nachbarschaft - möchte ich für Ortsunkundige keine Karte von Unterkünften erzeugen. Denn Straftaten in diesem Zusammenhang nehmen wieder zu.
Gemeinschaftsunterkünfte
XXX (Gemeinschaftsunterkunft für Frauen): Diese Unterkunft ist für Frauen vorgesehen und bietet Platz für 14 Personen. Frauen teilen sich Gemeinschaftsduschen, Toiletten und eine große Gemeinschaftsküche. Die Auslastung beträgt 85,71%.
XXX: Ein Neubau für Familien und Einzelpersonen. Jede Wohneinheit ist wie eine Wohnung ausgestattet und abschließbar. Diese Unterkunft bietet Platz für 54 Personen. Die Auslastung beträgt 94,44%.
XXX: Diese Unterkunft ist für Einzelpersonen vorgesehen und bietet Platz für 16 Personen. Die Wohneinheiten sind nebeneinander angeordnet und haben einen separaten Waschraum. Nach Beschlusslage sollten hier in 2021 und 2022 16 neue Einheiten in Modulbauweise entstehen. Die Bauvorhaben wurden im Dezember 2022 erneut genehmigt, aber die investiven Mittel für 2023 mussten gekürzt werden. Die Investitionsmittel sind nun für 2026 und 2027 geplant, sodass aktuell kein Baubeginn möglich ist. Die Auslastung beträgt 100,00%.
XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 18 Personen, die jeweils eine eigene Wohneinheit mit Küchenanteil und Bad haben. Die Auslastung beträgt 100,00%.
XXX (Gemeinschaftsunterkunft für Frauen): Diese Unterkunft bietet Platz für 10 Frauen, im Notfall auch mit Kindern. Küche und Bad müssen gemeinsam genutzt werden. Die Auslastung beträgt 90,00%.
XXX: Diese Unterkunft ist vorwiegend für Familien mit Kindern vorgesehen und bietet Platz für 53 Personen. Die Auslastung beträgt 90,57%.
XXX: Diese einstöckige Unterkunft bietet Platz für 25 Personen mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Die Auslastung beträgt 88,00%.
XXX: Diese einstöckige Unterkunft bietet Platz für 19 Personen. Jede Wohneinheit ist mit eigenem Bad und Küche ausgestattet. Eigentlich war nach Fertigstellung des Neubaus Steinberg 8a der Abriss des alten Gebäudes geplant. Derzeit sind dort alle 14 Einheiten mit 19 Personen belegt. Die Unterkunft ist alt und eigentlich abgängig, aber aktuell benötigen wir die Plätze. Es gibt einen politischen Beschluss, den Neubau nach Abriss des alten Gebäudes zu spiegeln, um weitere Kapazitäten zu schaffen. Allerdings ist eine Verdichtung von untergebrachten Menschen an diesem Standort zu beachten, daher wäre ggf. ein kleineres Gebäude in Modulbauweise sinnvoll mit 20 Plätzen. Die Auslastung beträgt 100,00%.
XXX (30 Einheiten für 42 Personen): Bei diesem Neubau handelt es sich um 30 Wohneinheiten für 42 Personen. Derzeit gibt es jedoch Schäden am Gebäude, sodass noch keine Abnahme erfolgen konnte. Die Verantwortlichkeiten sind noch nicht geklärt, und es ist unklar, wann die Schäden behoben und das Gebäude genutzt werden kann.
XXX: Diese stark reparaturbedürftige Unterkunft bietet Platz für 19 Personen. Der Abriss soll zeitnah erfolgen, da das Gebäude sehr alt und baufällig ist. Derzeit wird es jedoch noch benötigt, weil der Steinberg Neubau nicht genutzt werden kann. Die Planungen für den Neubau sind bereits beschlossen und in Arbeit. Der Baubeginn ist nach der aktuellen Haushaltslage erst für 2025 geplant. Die Auslastung beträgt 84,21%.
XXX: Diese zweistöckige Unterkunft bietet Platz für 17 Personen. Jede Wohneinheit hat eine eigene Küche und ein Bad. Die Auslastung beträgt 100,00%.
XXX: Diese einstöckige Unterkunft bietet Platz für 23 Personen mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Es handelt sich um eine Mietunterkunft, die im Waldgebiet liegt und derzeit von der Forstbehörde und der Bauaufsicht geduldet wird. Eine langfristige Nutzung ist jedoch vermutlich nicht möglich. Die Auslastung beträgt 91,30%.
Eigene Häuser/Wohnungen
XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 7 Personen und ist zu 85,71% ausgelastet.
XXX (3 Wohnungen): Diese Unterkunft bietet Platz für 9 Personen und ist zu 88,89% ausgelastet.
XXX (4 Wohnungen): Diese Unterkunft bietet Platz für 18 Personen und ist zu 94,44% ausgelastet.
XXX (2 Wohnungen): Diese Unterkunft bietet Platz für 11 Personen und ist zu 109,09% ausgelastet.
Angemietete Gemeinschaftsunterkünfte
XXX: Diese beiden Unterkunft besteht aus Containern und bietet Platz für je 21 Personen. Jede Wohneinheit hat ein eigenes Bad und eine Küche. Die Genehmigung für die gemieteten Container endet am 31.10.2024. Die Container sind noch in einem brauchbaren Zustand, daher wird eine Verlängerung angestrebt. Die Auslastung beträgt 80,95%.
XXX (Gemeinschaftsunterkunft für Männer): Diese Unterkunft ist speziell für Männer vorgesehen und bietet Platz für 30 Personen. Die Männer teilen sich Toiletten, Duschen, Waschmaschinen und Küchen. Die Auslastung beträgt 93,33%.
XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 31 Personen und ist zu 80,65% ausgelastet.
XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 32 Personen und ist zu 90,63% ausgelastet.
XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 10 Personen und ist zu 90,00% ausgelastet.
Angemietete Wohnungen (Zusammenfassung)
Insgesamt bieten die angemieteten Wohnungen Platz für 315 Personen. Die Belegung beträgt 264 Personen, was einer Auslastung von 79,59% entspricht. Es handelt sich dabei um insgesamt 32 Wohnungen.
Gesamtsummen und Auslastung (Stand 26.02.2024)
Die Gesamtkapazität aller Unterkünfte beträgt 785 Plätze.
Die Gesamtbelegung liegt bei 693 Personen, was einer Auslastung von 88,28% entspricht.
Der Anteil der eigenen Unterkünfte beträgt 41,40%.
Der Anteil der gemieteten Unterkünfte beträgt 18,47%.
Der Anteil der Mietwohnungen beträgt 40,13%.
Hohe Auslastung und die damit verbundenen Probleme
Die hohe Auslastung unserer Unterkünfte bringt einige Herausforderungen mit sich. Eine Auslastung von 88,28% bedeutet, dass wir nur noch begrenzte Kapazitäten zur Verfügung haben, um auf kurzfristige oder unerwartete Zuweisungen von geflüchteten Personen reagieren zu können. Dies kann zu folgenden Problemen führen:
Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten: Bei einem plötzlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen oder bei der Zuweisung zusätzlicher Personen durch das Land könnten unsere Kapazitäten schnell überlastet sein. Dies würde erfordern, dass wir kurzfristig zusätzliche Unterkünfte schaffen, was logistisch und finanziell herausfordernd ist.
Qualität der Unterbringung: Eine hohe Belegungsdichte kann die Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigen. Es besteht die Gefahr, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Küchen und Bäder überlastet werden, was zu Spannungen und Konflikten führen kann.
Integration und Betreuung: Eine hohe Auslastung erschwert auch die individuelle Betreuung und Integration der Bewohner. Unsere Sozialarbeiter und Beratungsdienste könnten überlastet sein, was die Qualität der Unterstützung und Beratung beeinträchtigen könnte.
Kurz- und mittelfristig abgängige Unterkünfte
Einige unserer Unterkünfte sind kurz- oder mittelfristig abgängig, was zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt:
XXX: Diese Unterkunft sollte eigentlich schon abgerissen werden, wird aber aktuell noch benötigt, weil der XXX Neubau nicht genutzt werden kann. Der Abriss ist beschlossen und geplant.
XXX: Die Genehmigung für die gemieteten Container endet am 31.10.2024. Die Container sind noch in einem brauchbaren Zustand, daher wird eine Verlängerung angestrebt.
XXX: Diese Unterkunft mit 12 Einheiten für 20 Personen liegt im Waldgebiet und wird derzeit von der Forstbehörde und Bauaufsicht geduldet. Eine langfristige Nutzung ist jedoch vermutlich nicht möglich.
XXX: Diese Unterkunft mit 14 Einheiten für 19 Personen ist sehr alt und baufällig. Eigentlich war nach Fertigstellung des Neubaus der Abriss geplant, aber die Plätze werden aktuell noch benötigt.
XXX: Diese Mietobjekte mit 6 Einheiten haben einen Mietvertrag, der am 31.10.2025 endet. Die Objekte sind alt und nicht sehr günstig, sodass eine Verlängerung nur bei Bedarf in Betracht gezogen wird.
XXX (Mietobjekt): Diese Unterkunft mit 6 Einheiten hat einen Mietvertrag, der am 31.12.2025 endet. Eine Verlängerung des Vertrags wird angestrebt.
Geplante Neubauten
XXX: An diesem zusätzlichen Standort sollte ein Neubau mit 8 Einheiten für 29 Personen erfolgen. Der Ratsbeschluss stammt aus 2020 und die Baugenehmigung liegt vor. Die Fertigstellung war für 2022/23 geplant, konnte aber aus finanziellen und personellen Gründen bisher nicht realisiert werden. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor.
Geplante angemietete Sammelunterkünfte
XXX: Die Nutzung von 8 Wohneinheiten für etwa 25 Personen ist geplant, Stand zum Zeitpunkt des Einvernehmens im Februar 2024. Das Objekt ist für 3 Jahre gemietet. Zudem könnten im Erdgeschoss durch eine Vertragserweiterung mit dem Vermieter Platz für eine Gemeinschaftsunterkunft für 7-10 Personen geschaffen werden. Hierfür müsste die Stadt einen Teil der Umbaukosten tragen, da die Nutzungsdauer zunächst nur auf 3 Jahre begrenzt sein darf. Gespräche mit dem Vermieter sollten intensiviert werden.
Die Stadt Wedel hat gemäß des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG-SH) einen kommunalen Wärme- und Kälteplan (KWKP) entwickelt, um den Wärme- und Kältesektor bis spätestens 2040 treibhausgasneutral zu gestalten. Dies stellt eine bedeutende Maßnahme im Rahmen des städtischen Klimaschutzes dar und ist notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Plan ist darauf ausgerichtet, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Bestandteile des Plans
Der KWKP setzt sich aus mehreren wesentlichen Komponenten zusammen, die zusammen eine umfassende Strategie bilden:
1. Bestands- und Potenzialanalyse: - Diese Analyse untersucht den aktuellen Energieverbrauch privater und öffentlicher Gebäude sowie weiterer Verbraucher in der Stadt. - Sie bilanziert die derzeitigen Treibhausgasemissionen und gibt Aufschluss über die vorhandenen Wärme- und Kälteerzeuger. - Zudem wird die aktuelle Wärme- und Kälteversorgungsstruktur sowie die Gebäudetypen und Baualtersklassen analysiert.
2. Zielerreichungskonzept: - Dieses Konzept beschreibt die Strategien und Maßnahmen, die notwendig sind, um die Treibhausgasneutralität zu erreichen. - Es stellt sicher, dass die Maßnahmen auf die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Stadt Wedel zugeschnitten sind.
3. Räumliche Darstellung: - Diese Komponente visualisiert die geografische Verteilung der zukünftigen treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgung. - Sie zeigt auf, welche Gebiete von welchen Maßnahmen betroffen sein werden und wie die Infrastruktur gestaltet werden soll.
4. Maßnahmenkatalog: - Der Maßnahmenkatalog enthält konkrete Schritte zur Umsetzung des Plans. - Diese Maßnahmen sind priorisiert und zeitlich eingeordnet, um eine strukturierte und schrittweise Umsetzung zu gewährleisten.
5. Monitoringkonzept: - Das Monitoringkonzept überwacht die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen. - Es erlaubt eine regelmäßige Berichterstattung und Anpassung der Strategien basierend auf den Monitoring-Ergebnissen. - Transparente Kommunikation der Fortschritte an die Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil dieses Konzepts.
Maßnahmen
Der KWKP umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Ziele des Plans zu erreichen:
- Transformationspläne für bestehende Wärmenetze: - Diese Pläne beinhalten die schrittweise Umstellung bestehender Wärmenetze auf klimafreundliche Lösungen. - Sie sind darauf ausgelegt, die Effizienz und Nachhaltigkeit der Wärmeversorgung zu erhöhen.
- Machbarkeitsstudien zu neuen Technologien und Abwärmepotenzialen: - Diese Studien untersuchen die Machbarkeit und Potenziale neuer Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung. - Sie evaluieren die Nutzung von Abwärmequellen und erneuerbaren Energien.
- Beratungsangebote für Privatpersonen: - Diese Angebote sollen Privatpersonen bei der energetischen Sanierung und Modernisierung ihrer Heizsysteme unterstützen. - Ziel ist es, den individuellen Energieverbrauch zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Auswirkungen auf die Bürger
Der Kommunale Wärme- und Kälteplan (KWKP) der Stadt Wedel hat weitreichende Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Hier sind die wichtigsten Aspekte:
1. Veränderungen in der Wärmeversorgung: - Der Plan sieht eine Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien vor. Dies kann bedeuten, dass bestehende Heizsysteme durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden müssen.
2. Kosten und Investitionen: - Kurzfristig könnten Investitionen in neue Heizsysteme oder energetische Sanierungen notwendig werden. Langfristig sollen diese Maßnahmen jedoch zu geringeren Heizkosten führen, da erneuerbare Energien und effizientere Systeme genutzt werden.
3. Beratungsangebote: - Die Stadt bietet Beratungsdienste an, um Bürger bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen. Diese Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, den Übergang zu erneuerbaren Energien und energieeffizienten Technologien zu erleichtern.
4. Information und Aufklärung: - Bürger werden regelmäßig über den Fortschritt des KWKP informiert. Dies geschieht durch Informationsveranstaltungen, Veröffentlichungen auf der städtischen Website und direkte Kommunikation in betroffenen Stadtteilen.
5. Förderprogramme und finanzielle Unterstützung: - Es gibt verschiedene Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Maßnahmen bieten. Diese Programme sollen die Bürger entlasten und Anreize für Investitionen schaffen.
Empfehlungen für Bürger
Um die Ziele des KWKP zu unterstützen und die eigenen Vorteile zu maximieren, sollten Bürgerinnen und Bürger folgende Schritte in Betracht ziehen:
1. Informieren: - Halten Sie sich über den Fortschritt des KWKP und die geplanten Maßnahmen auf dem Laufenden. Nutzen Sie die Informationsangebote der Stadt, wie die Website oder Informationsveranstaltungen.
2. Beratung in Anspruch nehmen: - Nutzen Sie die Beratungsangebote der Stadt, um sich über mögliche Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung Ihrer Heizsysteme zu informieren.
3. Prüfen Sie Ihre Heizsysteme: - Überprüfen Sie, ob Ihr Gebäude in einem der Prüfgebiete für Wärmenetze liegt. Wenn ja, informieren Sie sich über die zukünftigen Pläne für Ihr Gebiet und warten Sie gegebenenfalls auf detaillierte Ausbaupläne.
4. Sanierungsmaßnahmen planen: - Wenn Ihr Gebäude außerhalb der Prüfgebiete liegt, überlegen Sie, welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in Frage kommen. Dies kann die Installation von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solaranlagen umfassen.
5. Förderprogramme nutzen: - Informieren Sie sich über verfügbare Förderprogramme und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Diese können die Kosten für energetische Sanierungen und den Austausch von Heizsystemen erheblich senken.
6. Kooperation mit Vermietern und Nachbarn: - Wenn Sie Mieter sind, sprechen Sie mit Ihren Vermietern über geplante Maßnahmen und mögliche Änderungen. Eigentümer in Einfamilienhausgebieten sollten auch die Möglichkeit von Nahwärmenetzen in Betracht ziehen und mit Nachbarn über gemeinsame Lösungen sprechen.
Spezifische Empfehlungen je nach Wohnsituation
- Mieter: - Informieren Sie sich über geplante Maßnahmen und sprechen Sie mit Ihren Vermietern über mögliche Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Wohnung.
- Vermieter: - Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des KWKP bei Sanierungen oder Neubauten. Analysieren Sie die Rentabilität von Maßnahmen wie dem Anschluss an Wärmenetze oder der Installation erneuerbarer Heizsysteme. Dies kann langfristig die Wertsteigerung Ihrer Immobilie fördern und mögliche Mietanpassungen rechtfertigen.
- Gebäudeeigentümer: - Prüfen Sie, ob sich Ihr Gebäude in einem Prüfgebiet für Wärmenetze befindet. Falls ja, warten Sie auf die detaillierten Ausbaupläne. Wenn Ihre Immobilie außerhalb dieser Gebiete liegt, planen Sie alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen.
Fazit
Der Kommunale Wärme- und Kälteplan der Stadt Wedel bietet eine klare Richtung für die zukünftige Energieversorgung und den Klimaschutz. Er fordert jedoch auch die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Durch die Nutzung von Beratungsangeboten, die Planung von Sanierungsmaßnahmen und die Inanspruchnahme von Förderprogrammen können die Bürger nicht nur zur Erreichung der Klimaziele beitragen, sondern auch langfristig von geringeren Energiekosten und einer höheren Lebensqualität profitieren. Die Umsetzung des KWKP wird nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die Lebensqualität in Wedel verbessern und die Stadt auf eine nachhaltige Zukunft vorbereiten.