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Die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt steht vor einer weiteren Herausforderung. Der Kreis Pinneberg hat beschlossen, die sogenannte Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2026 von bisher 29,5 Prozent auf 31,5 Prozent anzuheben. Diese Umlage ist der Betrag, den Städte und Gemeinden an den Kreis abführen müssen, damit dieser seine übergeordneten Aufgaben finanzieren kann. Eine Erhöhung bedeutet für den städtischen Haushalt in Wedel unweigerlich eine zusätzliche Belastung.
Bereits im Vorfeld der Entscheidung haben die kreisangehörigen Kommunen ihre Bedenken im Anhörungsverfahren deutlich gemacht. Die Hauptkritikpunkte am Vorgehen des Kreises umfassen:
Anstatt dass jede Stadt nun einzeln aufwändige Klagen gegen ihren jeweiligen Umlagebescheid führt, streben die Kommunen ein geschlossenes Vorgehen an. Geplant ist ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht.
Dabei wird nicht ein einzelner Bescheid, sondern die zugrundeliegende Haushaltssatzung des Kreises auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Dies ist ein effizienterer Weg, um grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. Begleitet wird dieser juristische Schritt von dem Versuch, sich frühzeitig außergerichtlich mit dem Kreis zu verständigen.
Parallel dazu hält die Stadt Wedel an ihrem bereits eingelegten Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid fest, um alle juristischen Fristen zu wahren. Sollte der Kreis den Widerspruch zurückweisen, wird die Stadtverwaltung ermächtigt, fristgerecht Anfechtungsklage zu erheben.
Ein juristisches Verfahren verursacht Kosten. Für die Einleitung des Normenkontrollverfahrens wird mit Gesamtkosten von knapp 10.000 Euro gerechnet. Da sich die Städte und Gemeinden des Kreises diese Summe solidarisch teilen, liegt der finanzielle Beitrag für Wedel lediglich in einem niedrigen dreistelligen Bereich. Die Mittel dafür sind im städtischen Haushalt bereits eingeplant.
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wird in den städtischen Gremien an folgenden Terminen beraten:
Ihr Jan Lüchau
Die Handlungsfähigkeit unserer Stadt steht und fällt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Kürzlich wurde der Personalbericht der Stadt Wedel für das Jahr 2025 vorgelegt. Dieses Dokument bietet uns wichtige Einblicke in die aktuelle Arbeitsbelastung, die Altersstruktur und die personellen Perspektiven unserer Kommune.
Der öffentliche Dienst kämpft bundesweit mit unbesetzten Stellen, und unsere Stadtverwaltung bildet hier leider keine Ausnahme. Die Verwaltung konkurriert bei der Personalsuche direkt mit umliegenden Arbeitgebern wie Hamburg und dem Kreis Pinneberg.
Ein Blick auf die innerbetrieblichen Kennzahlen zeigt, dass der Arbeitsdruck auf das vorhandene Personal zunimmt.
Die Zahlen des Personalberichts zeigen eine spürbar negative Entwicklung. Die Kombination aus einem hohen Altersdurchschnitt, steigenden Krankenständen und tausenden Überstunden verdeutlicht, dass das bestehende Personal vielfach an der Belastungsgrenze arbeitet. Wenn Stellen mehrfach ausgeschrieben werden müssen und Fachkräfte fehlen, bleiben unweigerlich Aufgaben liegen. Dies ist kein reines Vermarktungsproblem der Stadt, sondern eine strukturelle Hürde. Wir müssen als Politik und Verwaltung die Themen Mitarbeiterbindung, Gesundheitsmanagement und Wissenstransfer beim anstehenden Generationswechsel noch fokussierter angehen, um einen verlässlichen Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten.
Ich habe mir zu dieser Situation bereits umfassend Gedanken gemacht, an welchen Stellen wir als Kommunalpolitik konkret ansetzen können, um spürbar gegenzusteuern.
Wer sich tiefer in die Materie einlesen möchte, findet das Originaldokument im Ratsinformationssystem der Stadt Wedel.
Ihr Jan Lüchau
In wenigen Tagen berät die Wedeler Politik über eine neue Verwaltungsgebührensatzung. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) wird die Vorlage diskutieren und dem Rat eine Empfehlung für die endgültige Entscheidung aussprechen. Kern der neuen Satzung, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, ist eine spürbare Erhöhung der städtischen Gebühren. Im Folgenden möchte ich erläutern, was genau die Verwaltung plant, warum diese Schritte unumgänglich sind, welche inhaltlichen Änderungen im Satzungstext versteckt sind und weshalb mir beim aktuellen Vorgehen dennoch ein wichtiges Stück Transparenz fehlt.
Die Stadt Wedel erhebt für besondere Leistungen – von der Baugenehmigung bis zur Akteneinsicht – Verwaltungsgebühren. Da die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind, diese Gebührensätze regelmäßig zu überprüfen, hat die Verwaltung für 2026 eine neue Kalkulation durchgeführt.
Dabei wurden die Kosten für einen städtischen Arbeitsplatz neu berechnet. Berücksichtigt wurden dabei die aktuellen Personal-, Personalneben- und Sachkosten. Das Ergebnis: Die städtischen Stundensätze steigen. Für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 5 bis 9a steigt der kalkulierte Stundensatz beispielsweise von bisher 77,00 Euro auf künftig 84,00 Euro. Für die Entgeltgruppen 9b bis 12 erhöht sich der Satz von 113,00 Euro auf 141,00 Euro. Diese gestiegenen internen Kosten spiegeln sich folglich in den Gebühren wider, die Bürgerinnen und Bürger künftig für Verwaltungsleistungen zahlen müssen. Zudem wurden neue Tatbestände in den Gebührenkatalog aufgenommen, wie etwa Ablehnungsbescheide für private Feuerwerke oder die Vergabe einer Hausnummer.
Dass die Stadt hier handelt, ist keine Willkür, sondern eine klare rechtliche Vorgabe. Gemäß § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) gehen die Entgelte für Leistungen der Stadt den Steuern vor. Durch das Haushaltsrecht wird somit eine feste Rangfolge vorgegeben: Die Stadt hat die strikte Verpflichtung, zur Finanzierung ihrer Aufgaben zunächst kostendeckende Gebühren für ihre Dienstleistungen zu erheben, bevor sie allgemeine Steuern erhöhen darf.
Hinzu kommt die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Wie der Landesrechnungshof (LRH) der Stadt bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht hat, sind jährlich vorzunehmende Betriebskostenabrechnungen und, im Bedarfsfall, darauf aufbauende Neukalkulationen zwingend erforderlich. Wenn die Verwaltung diese kontinuierliche Anpassung unterlässt, verstößt sie gegen die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Kalkulation. Dies birgt handfeste Risiken: Bei verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen oder in Widerspruchsverfahren stellen die Gerichte bei Unterbrechungen schnell die rechtliche Grundlage der gesamten Gebührenerhebung infrage. Dass die Verwaltung nun nach den Jahren 2020 und 2023 wieder eine neue Kalkulation vorlegt, ist also rechtlich geboten, um juristische Angreifbarkeit zu vermeiden.
Bei der Überarbeitung von Satzungen ist es gängige Praxis und eine große Erleichterung für die politische Arbeit, wenn die Verwaltung eine sogenannte Synopse beifügt – also eine direkte Gegenüberstellung der alten und der neuen Textfassungen. Leider hat die Verwaltung es in diesem Fall versäumt, eine solche Übersicht für den reinen Satzungstext den Unterlagen beizufügen.
Daher habe ich diese Arbeit selbst übernommen und beim Abgleich der Dokumente eine inhaltliche Änderung im Text festgestellt. Hier ist die Synopse der Änderungen im § 5 „Gebühr bei Ablehnung oder Zurücknahme von Anträgen und bei Widersprüchen“. Da die Absätze 1 bis 3 in beiden Fassungen vollkommen identisch sind, beschränkt sich die Gegenüberstellung auf den Absatz 4, in dem die inhaltlichen Änderungen vorgenommen wurden.
§ 5 Gebühr bei Ablehnung oder Zurücknahme von Anträgen und bei Widersprüchen
Bisherige Satzung (2023)
Geplante Satzung (2027)
Zusammenfassung der Änderung:
Während bisher pauschal für alle Widerspruchsbescheide (sofern sie zurückgewiesen wurden) eine Höchstgrenze von 50 % der ursprünglichen Gebühr galt, unterscheidet die neue Fassung nach Zuständigkeitsbereichen. Handelt die Stadt Wedel als untere Landesbehörde, kann künftig eine Gebühr zwischen 5 Euro und 100 % der ursprünglichen Gebühr fällig werden. Nur bei Selbstverwaltungsangelegenheiten bleibt es bei der bisherigen Deckelung auf maximal die Hälfte der Gebühr.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Inflation, den strikten rechtlichen Vorgaben aus dem Haushaltsrecht und den unbestreitbar gestiegenen Kosten für Personal und Sachmittel sind die Gebührensteigerungen der Stadt sachlich nachvollziehbar. Ich habe absolute Akzeptanz für dieses Vorgehen, denn die Stadt muss ihre Ausgaben decken und rechtlich auf sicherem Fundament stehen.
Aber aus Transparenzgründen, die in der heutigen Zeit zunehmend im Vordergrund stehen sollten, müssen solche Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für uns Kommunalpolitiker detailliert nachvollziehbar belegt werden. Auch wenn ich die Notwendigkeit grundsätzlich verstehe und mittrage, möchte ich genau wissen, warum ich für die Steigerung in der konkreten Kalkulation die Hand zur Zustimmung heben soll.
In der Beschlussvorlage heißt es lediglich: „Die Kalkulation liegt zur Einsichtnahme bei der Sitzung vor.“ Das reicht mir nicht. Ich möchte diese Kalkulation vorab und öffentlich einsehen können, um die Zahlen fundiert prüfen zu können.
Diese Transparenz ist genau jetzt auch deshalb so wichtig, weil die Verwaltung erst kürzlich beim Thema "Einwohnerfragestunde" argumentiert hat, dass ausufernde Bürgerfragen nicht dort, sondern über das Informationszugangsgesetz (IZG-SH) gestellt werden sollen. Wer jedoch einen genauen Blick auf die neue Satzung wirft, stellt fest: Genau dieses Informationszugangsgesetz wurde nun als neuer Punkt (Nr. 19) in den Gebührenkatalog aufgenommen. Wenn die Verwaltung die Bürger also auf der einen Seite für komplexe Auskünfte auf das IZG verweist, diese Anfragen aber auf der anderen Seite künftig ab einem gewissen Zeitaufwand gebührenpflichtig macht, dann müssen wir als Politik umso genauer hinschauen. Wir dürfen Informationsbeschaffung und demokratische Teilhabe nicht zu einer Kostenfalle machen, ohne die Kalkulation dahinter exakt zu kennen.
Wie moderne Transparenz aussieht, macht uns die Stadt Elmshorn wieder einmal vor. Dort wurde im Frühjahr 2026 ebenfalls die Gebührensatzung angepasst. Die Elmshorner Verwaltung hat die detaillierte Kalkulation transparent als Anlage direkt den öffentlichen Sitzungsunterlagen beigefügt und nicht erst am Tag der Sitzung auf den Tisch gelegt. Ein solches Vorgehen würde ich mir auch für Wedel wünschen, um das Vertrauen in politische und verwaltungstechnische Entscheidungen zu stärken.
Die Beratung und Beschlussfassung zur neuen Verwaltungsgebührensatzung finden an folgenden Terminen statt:
Meine Meinung: Informationszugang darf keine Frage des Geldbeutels werden
Weiterführende Links:
Ihr Jan Lüchau
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Statt des erhofften leichten Überschusses schloss die Stadt Wedel das Jahr 2024 mit einem unerwarteten Defizit von 14,7 Millionen Euro ab. Wie es zu dieser deutlichen Abweichung kommen konnte und warum die Reaktion der Verwaltung in die Kritik geraten ist, hat nun das städtische Rechnungsprüfungsamt (RPA) untersucht. Die Ergebnisse dieser Prüfung zeigen klare strukturelle Schwächen in der Haushaltsführung auf.
Das Rechnungsprüfungsamt ist eine unabhängige Instanz innerhalb der Verwaltung. Der Leiter der Stabsstelle Prüfdienste, Rolf Jagemann, bestätigte im Haupt- und Finanzausschuss, dass die reine Buchführung formal korrekt ablief. Vermögen und Schulden wurden vollständig und richtig erfasst. Die Kritik der Prüfer richtet sich vielmehr gegen den finanzpolitischen Umgang mit den sich abzeichnenden Problemen während des laufenden Jahres.
Laut dem Bericht des RPA war die drastische Verschlechterung der Finanzlage frühzeitig erkennbar, ohne dass rechtzeitig gegengesteuert wurde. Die Chronologie der Ereignisse stellt sich wie folgt dar:
Ein weiterer zentraler Punkt des Prüfberichts ist die Liquidität der Stadt. Im Jahr 2024 war Wedel dauerhaft auf Kassenkredite angewiesen. Dies führte zu einer erheblichen finanziellen Belastung:
Das RPA sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Insbesondere das Management offener Forderungen müsse verbessert werden. Eine schnellere Begleichung offener Posten durch Schuldner würde die Liquidität der Stadt erhöhen und den teuren Rückgriff auf Kassenkredite reduzieren. Zudem mahnten die Prüfer an, sich strikter an die eigenen Regeln bei der Personalplanung und bei Stellenmehrungen zu halten.
Die späte Reaktion auf die Finanzlage fiel in eine politisch unruhige Zeit. Nach der Abwahl von Bürgermeister Gernot Kaser im Juni 2024 führte die damalige 1. stellvertretende Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto die Geschäfte kommissarisch, bevor sie Ende des Jahres offiziell ins Amt gewählt wurde. Sie wies auf die stark schwankenden Steuereinnahmen und wegfallende Gewerbesteuernachzahlungen hin. Gleichzeitig räumte sie rückblickend ein, dass bei einer ganzheitlichen Betrachtung aller Faktoren ein anderes Handeln erforderlich gewesen wäre.
Für die Zukunft zeigt sich die Verwaltung jedoch lernbereit. Die Erste Stadträtin bestätigte, dass die Kritikpunkte des RPA bei der Vorbereitung des aktuellen Doppelhaushalts 2026/27 intensiv berücksichtigt wurden. Auch das Rechnungsprüfungsamt erwartet für die laufende Finanzplanung eine merkliche Besserung der Abläufe.
Abonnieren Sie meinen Newsletter und erhalten Sie fundierte Analysen zur Wedeler Kommunalpolitik direkt in Ihr Postfach.
https://wedel-politik.de/newsletter-abonnierenDie Planungen für das neue Kombibad in Wedel schreiten voran und stehen in den kommenden Gremiensitzungen zur Beratung an. Am Montag, den 31.08.2026, befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) mit dem Thema, bevor am 10. September die Mitteilungsvorlage zur geplanten Durchführung des Bauvorhabens im Rat behandelt wird.
Die bisherigen Leistungen der Phasen I bis III belaufen sich auf 638.450 Euro. Damit bewegen sich die Kosten im Rahmen des vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgets von 750.000 Euro. Für die noch anstehenden Beauftragungen (Leistungsphasen IV bis IX, Gutachten, Projektsteuerung etc.) kalkuliert die Planung mit weiteren Kosten in Höhe von insgesamt 1.661.500 Euro.
Um den Bauantrag pünktlich im Oktober einreichen zu können, muss nun die Leistungsphase 4 beauftragt werden. Dies erfordert Finanzmittel in Höhe von rund 200.000 Euro, die im aktuellen Wirtschaftsplan 2026 nicht vorgesehen sind. Der Aufsichtsrat muss dieser Überschreitung zustimmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat dem Vorgehen am 10. September nicht widerspricht.
Der Jahresabschluss 2024 der Stadt Wedel liegt vor und dokumentiert einen Jahresfehlbetrag von rund 14,69 Millionen Euro. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat die Finanzführung detailliert untersucht und neben Bestandsaufnahmen auch deutliche Beanstandungen formuliert. Die Bürgermeisterin hat zu diesen Punkten nun offiziell Stellung bezogen.
Als finanzpolitischer Sprecher sehe ich das tatsächliche Defizit von knapp 15 Millionen Euro sowie die auf bis zu 40 Millionen Euro gestiegenen Kassenkredite mit großer Sorge. Die Verwaltung muss künftig bei sich abzeichnenden Schieflagen deutlich zügiger reagieren, wie das RPA und die Kommunalaufsicht im Falle des fehlenden Nachtragshaushalts völlig zu Recht angemahnt haben. Die Diskussion um die Entgelte bei den Erbbaurechten verdeutlicht zugleich, wie herausfordernd der praktische Spagat zwischen unumgänglicher Haushaltskonsolidierung und der Wahrnehmung sozialer Verantwortung in unserer Stadt ist.
Der Bericht von Wedel Marketing für das erste Halbjahr 2026 fasst die aktuellen Projekte, Personalien und den Finanzhaushalt des Vereins zusammen. Die offizielle Vorstellung und Besprechung dieser Ergebnisse erfolgt am Montag, den 31. August 2026, im Haupt- und Finanzausschuss (HFA).
Als Kommunalpolitiker ist es mir ein Anliegen, Sie regelmäßig und transparent über den Zustand unserer Stadtkasse zu informieren. Grundlage hierfür ist der sogenannte Cockpitbericht. Dieser Bericht ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der Verwaltung und zeigt uns, wie sich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum beschlossenen Haushalt entwickeln. Heute werfen wir einen Blick auf die Zahlen zum Stichtag 31. Juli 2026.
Insgesamt gibt es eine rechnerische Verbesserung: Das prognostizierte Jahresergebnis hat sich um rund 1,5 Millionen Euro verbessert. Dennoch weisen wir für 2026 voraussichtlich ein Defizit von knapp 7,6 Millionen Euro auf. Wie sich diese Zahlen im Detail zusammensetzen und wie die langfristige Perspektive aussieht, möchte ich Ihnen im Folgenden kurz und sachlich erläutern.
Bei den Steuern verzeichnen wir ein Plus von rund 2 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Plan. Zwar rechnen wir aufgrund der aktuellen Steuerschätzung mit geringeren Einnahmen bei der Einkommens- und Umsatzsteuer (ein Minus von ca. 442.000 Euro). Dieser Rückgang wird jedoch durch die Gewerbesteuerzahlungen eines einzelnen, sehr umsatzstarken Wedeler Unternehmens mehr als ausgeglichen, was uns Mehreinnahmen von 2,73 Millionen Euro einbringt.
Zudem erhält die Stadt höhere Zuweisungen vom Land (sogenannte Schlüsselzuweisungen) im Umfang von etwa 322.000 Euro. Da wir auf dem Papier mehr Geld einnehmen, steigt im Gegenzug allerdings auch unsere Abgabe an den Kreis (die Kreisumlage) um rund 80.000 Euro.
Ein spürbarer Einschnitt auf der Einnahmeseite betrifft die Gebühren. Hier fehlen uns im Haushalt voraussichtlich rund 713.000 Euro. Der Grund: Das Oberlandesgericht (OLG) hat die bisherige Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für unwirksam erklärt. Alle bislang gezahlten Gebühren werden vorerst zurückerstattet. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer neuen Satzung, die rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten soll. Ob und in welcher Höhe in diesem Jahr noch neue Gebühren erhoben werden können, ist aktuell noch offen.
Die Kosten für das städtische Personal fallen höher aus als geplant. Dies liegt unter anderem an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Erhöhung der Beamtenbesoldung vorschreibt. Die gesetzlichen Anpassungen erfolgen rückwirkend für die Jahre 2025 und 2026 und schlagen mit rund 220.000 Euro zu Buche. Hinzu kommen die regulären Tariferhöhungen für die Tarifbeschäftigten (+2,8 %) sowie die Auszahlung von Leistungsentgelten im Juni dieses Jahres.
Ein Punkt, der unsere besondere Aufmerksamkeit erfordert, ist die Umsetzung unserer geplanten Investitionen – etwa bei Baumaßnahmen an Schulen, Straßen oder der städtischen Infrastruktur. Der Haushalt sieht hierfür ein Volumen von knapp 31,9 Millionen Euro vor. Bis Ende Juli wurden davon jedoch erst rund 4 Millionen Euro abgerufen. Das entspricht einer Erfüllungsquote von lediglich 12,76 %.
Um die Vorgabe der Kommunalaufsicht zu erfüllen, die fordert, dass mindestens 60 % der geplanten Investitionen auch tatsächlich umgesetzt werden, müssten in den verblebeiten Monaten bis Jahresende nun monatlich rund 3 Millionen Euro investiert bzw. verbaut werden.
Trotz der rechnerischen Verbesserung um 1,5 Millionen Euro dürfen wir uns nicht täuschen lassen: Die aktuelle Entwicklung ist in dieser Form nicht nachhaltig. Die Mehreinnahmen beruhen fast ausschließlich auf den Gewerbesteuerzahlungen eines einzigen Unternehmens. Eine solche Abhängigkeit birgt immer ein spürbares Risiko für künftige Haushalte, sollte dieser Sondereffekt wegfallen.
Gleichzeitig bleibt ein strukturelles Defizit von voraussichtlich 7,6 Millionen Euro bestehen. Die stetig steigenden Personalaufwendungen und der sehr langsame Fortschritt bei den Investitionen zeigen deutlich, dass wir wichtige Ausgaben und Sanierungen in die Zukunft verschieben, während unsere laufenden Kosten dauerhaft steigen. Eine echte, strukturelle Trendwende sieht anders aus. Wir müssen weiterhin konsequent an unseren Ausgaben arbeiten und dürfen uns auf dem aktuellen Zwischenstand nicht ausruhen.
Wenn Sie sich die Finanzdaten im Detail ansehen möchten, finden Sie die vollständigen Vorlagen und Berichte im öffentlichen Portal der Stadt:
Ich werde die finanzielle Entwicklung unserer Stadt für Sie weiter aufmerksam begleiten.
Das Thema Tierschutz ist hochemotional – und das völlig zu Recht. Tiere in Not brauchen eine verlässliche und schnelle Unterbringung. Aktuell steht in Wedel jedoch die Frage im Raum, wie diese Unterbringung in Zukunft organisiert und vor allem finanziert werden soll. Der Tierschutzverein Elmshorn e.V. hat eine Änderung des Vertrages über die Aufbewahrung von Fundtieren beantragt. Die Beschlussvorlage der Verwaltung (BV/2026/064) liegt nun auf dem Tisch und zeigt deutlich: Wir bewegen uns in einem enormen Spannungsfeld zwischen dem Wunsch, dem Tierheim zu helfen, und den harten Realitäten des Vergabe- und Haushaltsrechts.
Die Stadt Wedel verzeichnet im Durchschnitt lediglich maximal 15 Fundtiere pro Jahr. Der neue Vertragsentwurf des Tierheims Elmshorn sieht ab 2027 eine Jahrespauschale von rund 87.000 Euro netto vor. Um sich ein umfassendes Bild zu machen, müssen beide Seiten der Medaille betrachtet werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine finanzielle Unterstützung des Tierheims für das Jahr 2026 kurzfristig in Form eines freiwilligen Zuschusses im Rahmen der Förderrichtlinien erfolgen könnte. Hierfür müsste die Politik jedoch durch einen Beschluss entsprechende Deckungsvorschläge unterbreiten. Langfristig soll eine neu gegründete Arbeitsgruppe auf Kreisebene ein Konzept zur organisatorischen und finanziellen Neuausrichtung erarbeiten, in der auch die Stadt Wedel vertreten ist.
Das Thema Tierschutz liegt uns allen am Herzen. Doch bei allem Verständnis für die prekäre Lage des Tierheims Elmshorn darf die emotionale Dringlichkeit nicht dazu führen, dass wir grundlegende Regeln der Haushaltsführung über Bord werfen.
Wir sind den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet, mit Steuergeldern wirtschaftlich, transparent und rechtssicher umzugehen. Rechnerische Kosten von über 5.000 Euro pro Fundtier stehen in keinem Verhältnis zu einer sparsamen Aufgabenerfüllung. Wenn der neue Vertrag zudem die Aufnahmepflicht streicht und weitere Kosten auf die Stadt abwälzt, zahlen wir am Ende deutlich mehr Geld für weniger Leistungssicherheit. Eine verdeckte Subventionierung unter dem Deckmantel eines Dienstleistungsvertrages ist der falsche Weg – die Warnungen der Verwaltung vor Vergabeverstößen und Beanstandungen durch den Landesrechnungshof sind hier eindeutig.
Wir müssen dem Tierschutzverein helfen, aber das geht nur mit rechtlich sauberen Mitteln. Ein klar benannter, freiwilliger Zuschuss, für den wir ehrlich im Haushalt eine Gegenfinanzierung suchen, ist der einzig seriöse Weg. Gleichzeitig setze ich große Hoffnungen in die neue Arbeitsgruppe des Kreises. Wir brauchen eine regionale, fair verteilte Lösung, die den Tieren verlässlich hilft und die kommunalen Haushalte nicht sprengt.
Um die Notwendigkeit der Neuausrichtung zu verstehen, müssen wir die Defizite des bestehenden Gebäudes klar benennen. Der jetzige Bau weist erhebliche funktionelle und wirtschaftliche Mängel auf:
Für die Neugestaltung wurde das Büro Hooper Architekten verpflichtet, mit dem am 27. April 2026 die Vertragsunterzeichnung und der offizielle Projekt-Kick-off stattfanden. Das Architekturbüro wird strategisch von der Geschäftsführung um Hokan Nummelin und Gert-Jan Scholten geleitet. Das Büro bringt umfassende internationale Erfahrung im Bereich moderner Sport- und Schwimmstättengestaltung mit. Zu ihren bekannten Referenzprojekten gehören unter anderem das Noordseebad Cuxhaven und das Hallenbad Benrath in Düsseldorf sowie zahlreiche moderne Sport-, Schul- und Thermenkomplexe in den Niederlanden, Deutschland und Großbritannien.
Die vorliegenden Entwürfe nutzen die Chance, die bekannten Schwachstellen gezielt zu korrigieren und das Bad funktionell sowie wirtschaftlich neu aufzustellen:
Die Phase der Vorplanung und ersten Kostenberechnung läuft auf Hochtouren und soll bis zum 10. Juni 2026 finalisiert werden. Wichtig zu wissen: Dies ist noch nicht die endgültige Planung, sondern eine veränderbare Arbeitsgrundlage. Um sicherzustellen, dass die Interessen unserer lokalen Sportler gewahrt bleiben, haben bereits erste Abstimmungsgespräche mit den Wedeler Vereinen, Schulen und Institutionen stattgefunden, um deren direktes Feedback in die Projektskizze einzuarbeiten.
Zur Vorlage im Allris-System der Stadt Wedel
Weitere Analysen und Berichte zur Badebucht auf wedel-politik.de:
Die Stadtverwaltung Wedel hat das weitere Vorgehen bei der Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erarbeitet. Notwendig wurde dieser Schritt, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) die bisherige Satzung am 11. März 2026 für unwirksam erklärt hatte. Die Rechtskraft dieses Urteils tritt mit Ablauf des 30. April 2026 ein.
Obwohl das Straßen- und Wegegesetz den Kommunen bei der Erhebung von Reinigungsgebühren theoretisch einen Spielraum lässt, ergibt sich für die Stadt Wedel eine Verpflichtung aus der Gemeindeordnung (GO). Gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 GO müssen Finanzmittel vorrangig aus Entgelten für Leistungen und erst nachrangig aus Steuern beschafft werden. Da die Stadt zudem aktuell auf Kreditaufnahmen angewiesen ist, ist sie rechtlich verpflichtet, alle zulässigen Einnahmemöglichkeiten – wozu die Straßenreinigungsgebühren zählen – auszuschöpfen.
Dabei ist eine zentrale Richtungsentscheidung für das laufende Jahr 2026 zu treffen: Falls die Gebühren nach der neuen Kalkulation höher ausfallen sollten als bisher, muss festgelegt werden, wie das gesetzliche Schlechterstellungsverbot angewendet wird. Zur Wahl stehen eine mathematisch exakte, zweigeteilte Berechnung oder eine vereinfachte, ganzjährige Berechnung. Die Verwaltung empfiehlt die ganzjährige Variante, um den administrativen Aufwand im personell unterbesetzten Steueramt zu reduzieren und deutliche Verzögerungen bei der Bescheiderstellung zu vermeiden.
Die Verwaltung schlägt eine differenzierte Vorgehensweise für bereits ergangene Bescheide vor:
Bestandskräftige Bescheide: Diese Bescheide, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, sollen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026 aufgehoben werden. Eine Erstattung für die weiter zurückliegende Vergangenheit ist rechtlich nicht verpflichtend. Etwaige Überdeckungen (zu viel gezahlte Gebühren) aus Vorjahren sollen den Bürgern jedoch in künftigen Kalkulationsperioden gutgeschrieben werden.
Nichtbestandskräftige Bescheide: Bescheide, gegen die Klagen vor dem Verwaltungsgericht laufen, werden rückwirkend zum 1. Juli 2023 aufgehoben. In diesen Fällen erfolgt eine vollständige Erstattung der Gebühren, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Für die erwarteten Prozesskosten und Erstattungen wurden bereits Rückstellungen in der Schlussbilanz 2025 in Höhe von insgesamt 29.505 € gebildet, sodass der Haushalt 2026 nicht zusätzlich belastet wird.
Die neue Satzung soll rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Sie sieht unter anderem ein neues Straßenverzeichnis und eine feinere Differenzierung der Reinigungsklassen vor.
Aktueller Status: Obwohl die Vorlage für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 20. April 2026 sowie für die Entscheidung im Rat am 30. April 2026 vorgesehen war, kommt es zu einer Verzögerung. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Beschlussvorlage zu vertagen, da das Dokument den Fraktionen nicht rechtzeitig vor den jeweiligen Fraktionssitzungen zur internen Beratung zur Verfügung stand.
Eigentlich stünde am kommenden Montag, den 16. März 2026, die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) an. Doch der Termin wurde nun abgesagt. Der Grund ist simpel, mag aber für Beobachter der aktuellen Haushaltslage zunächst überraschend klingen: Es gibt schlichtweg keine beratungsreifen Themen für die Tagesordnung.
Auf den ersten Blick wirkt diese Absage fast widersprüchlich. Immerhin ist Wedel aktuell noch ohne beschlossenen Haushalt für das laufende Jahr – ein Thema, das normalerweise die Arbeit im HFA dominiert.
Dass der Ausschuss dennoch pausiert, liegt am formalen Fortgang des Verfahrens:
Empfehlung ist raus: Der HFA hat seine Arbeit am Zahlenwerk bereits abgeschlossen und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Wedel abgegeben.
Zuständigkeit gewechselt: Damit liegt der Ball nun im Feld der Ratsversammlung. Dort wird die finale Entscheidung über das Budget getroffen.
Transparenz ist die Grundlage für eine ehrliche kommunalpolitische Debatte. Als Finanzpolitiker ist es mir ein Anliegen, unsere städtischen Ausgaben nicht isoliert zu betrachten, sondern sie ins Verhältnis zu setzen. Wie schneidet Wedel ab, wenn wir den Blick über die Stadtgrenzen hinaus auf vergleichbare Kommunen in Schleswig-Holstein werfen?
In der aktuellen Haushaltsdiskussion stehen zwei Kulturbereiche besonders im Fokus: unsere Stadtbücherei und die Musikschule. Die folgenden Daten zeigen, dass Wedel bei den Zuschüssen und der personellen Ausstattung oft die Spitzenplätze belegt – teilweise sogar vor deutlich größeren Städten.
Beim jährlichen Zuschuss für die Bibliothek belegt Wedel den ersten Platz im Vergleich. Auffällig ist, dass wir hier sogar vor Städten wie Elmshorn oder Pinneberg liegen, die deutlich mehr Einwohner zählen.
| Stadt | Zuschuss Bibliothek (2024) | Nachweis |
|---|---|---|
| Wedel | 1.164.897,00 € | - |
| Elmshorn | 1.006.295,30 € | Link |
| Pinneberg | 735.418,00 € | Link |
| Reinbek | 646.214,00 € | Link |
| Rendsburg | 617.665,00 € | Link |
| Bad Oldesloe | 615.275,00 € | Link |
| Itzehoe | 596.494,00 € | Link |
| Schleswig | 513.819,00 € | Link |
| Geesthacht* | 456.500,00 € | Link |
| Heide* | 264.459,00 € | Link |
* Die Zahlen für Geesthacht und Heide stammen aus dem Jahresabschluss 2023.
Ein wesentlicher Faktor für die laufenden Kosten ist der Personalaufwand. Auch bei den Vollzeitstellen (VZ) liegt Wedel im oberen Bereich des Vergleichsfeldes.
| Stadt | Stellen (VZ; 2024) | Nachweis |
|---|---|---|
| Itzehoe | 11,04 | Stellenplan 2025 |
| Elmshorn | 10,70 | Stellenplan |
| Wedel | 9,24 | - |
| Pinneberg | 8,93 | Stellenplan |
| Rendsburg | 7,94 | Stellenplan 2025 |
| Geesthacht | 5,81 | Haushalt 2025 |
| Bad Oldesloe | 5,50 | Haushalt |
| Reinbek | 5,49 | Stellenplan 2025 |
| Schleswig | 4,76 | Stellenplan |
| Heide | 3,00 | Haushalt 2025 |
Auch bei der Musikschule zeigt der Vergleich eine enorme Belastung für den Haushalt. Während die Landeshauptstadt Kiel naturgemäß das höchste Defizit aufweist, liegt Wedel mit über 811.000 Euro bereits an dritter Stelle.
| Stadt | Defizit Musikschule (2024) | Nachweis |
|---|---|---|
| Kiel | 1.059.082,00 € | Link |
| Norderstedt | 865.923,00 € | Link |
| Wedel | 811.741,00 € | - |
| Flensburg | 591.300,00 € | Link |
| Pinneberg | 308.723,00 € | Link |
| Neumünster | 276.000,00 € | Link |
| Bad Oldesloe | 259.519,00 € | - |
| Quickborn | 121.946,00 € | - |
| Elmshorn | 93.139,00 € | Link |
| Rendsburg | 65.000,00 € | Link |
| Glinde | 49.600,00 € | Link |
| Glückstadt | 13.809,00 € | Link |
Anmerkung: Die Zahlen dieses Vergleiches weichen an einigen Stellen leicht von denen des Haushaltsbegleitbeschlusses ab. Der erste Vergleich beruhte noch auf teilweise anderen Quellen, als die mir jetzt zur Verfügung stehen. Am Gesamtbild ändert dies aber nichts.
