Am 22. September 2026 befasst sich der Planungsausschuss mit einem Bauprojekt im Herzen unserer Stadt. Konkret geht es um das Grundstück in der Bahnhofstraße 20. Hier soll ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Auf dieser Seite möchte ic...
Im Planungsausschuss der Stadt Wedel wurden zwei Bauvorhaben vorgestellt, die für die Entwicklung des städtischen Wohnungsmarktes von Bedeutung sind. Beide Projekte liegen in bestehenden Wohngebieten, sollen aber durch Neubauten, moderne Standards und zusätzliche Angebote deutlich aufgewertet werden. Dabei handelt es sich um den Bebauungsplan 20f in der Hafenstraße („Elbhöfe“) sowie um die geplante Quartierserneuerung am Elbhochufer im Bereich Galgenberg.
Gemeinsam ist beiden Projekten, dass sie auf langfristige Entwicklungen reagieren: Der Bedarf an barrierefreiem und betreutem Wohnen wächst, gleichzeitig müssen ältere Wohngebäude modernisiert oder durch Neubauten ersetzt werden. Im Ausschuss wurde deutlich, dass es sich nicht um kurzfristige Vorhaben handelt, sondern um Planungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken und die Stadt nachhaltig prägen könnten.
Elbhöfe an der Hafenstraße (B-Plan 20f)
Die Planungen für das Gelände an der Hafenstraße reichen viele Jahre zurück. Schon 2009 gab es erste Untersuchungen im Rahmen des Sanierungsgebiets „Stadthafen Wedel“. 2013 wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, drei Jahre später lag ein Entwurf öffentlich aus. Dennoch kam das Projekt nicht voran. Mit einem Neustart im Jahr 2025 wurde es erneut aufgenommen – diesmal mit dem Deutschen Roten Kreuz als Partner.
Vorgesehen ist die Errichtung von insgesamt 75 Mietwohnungen. Davon sollen 15 bis 30 Wohnungen als betreutes Wohnen unter Regie des DRK genutzt werden, darunter 4 bis 8 rollstuhlgerechte Einheiten. Die Wohnungen sind zwischen 50 und 125 Quadratmetern groß und reichen von Zwei-Zimmer-Wohnungen bis hin zu Vier- und Fünf-Zimmer-Einheiten. Ein Schwerpunkt liegt auf kleineren und mittleren Wohnungen, die rund 70 Prozent des Angebots ausmachen.
Das Konzept des betreuten Wohnens sieht vor, älteren oder eingeschränkten Menschen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen, gleichzeitig aber Sicherheit und soziale Anbindung zu bieten. Geplant sind Gemeinschaftsräume mit Küche, eine Terrasse, ein Betreuungsstützpunkt sowie ein Hausnotrufsystem. Ergänzt wird das Angebot durch Flächen für gemeinschaftliches Gärtnern, Spielplätze und Aufenthaltsbereiche.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit. Geplant sind schadstoffarme Baustoffe, Gründächer, Regenrückhaltung und die Nutzung von Fernwärme. Ziel ist es, niedrige Heiz- und Betriebskosten zu erreichen und damit auch die laufenden Belastungen für die Mieter zu begrenzen. Das Mobilitätskonzept sieht 127 Pkw-Stellplätze vor, darunter zehn barrierefreie, sowie 210 Fahrradstellplätze mit Ladeinfrastruktur. Zusätzlich sind Carsharing-Angebote und ein Fahrdienst des DRK vorgesehen. Der Bebauungsplan soll bis Ende 2025 rechtskräftig werden, die Realisierung wäre ab 2028 möglich.
Quartierserneuerung am Elbhochufer (Galgenberg)
Noch umfassender ist das zweite Projekt, das die Siedlung am Elbhochufer betrifft. Auf einer Fläche von rund 23.000 m² stehen derzeit 17 Wohngebäude aus den 1950er Jahren mit insgesamt 222 Wohnungen. Diese Häuser entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Wohnkomfort. Ziel der Eigentümerin, der Wertgrund Immobilien AG, ist eine schrittweise Erneuerung und Verdichtung des Quartiers.
Das Vorhaben ist in vier Phasen gegliedert. In Phase 1 sollen zunächst zusätzliche Wohnungen entstehen, ohne dass bestehende Gebäude abgerissen werden. Geplant sind etwa 35 neue Wohnungen auf 3.150 Quadratmetern. Phase 2 sieht Ersatzneubauten am Galgenberg vor, mit weiteren 55 Wohnungen. In Phase 3 folgen straßenbegleitende Neubauten und zusätzliche Nachverdichtungen, sodass etwa 70 weitere Wohnungen entstehen. Schließlich umfasst Phase 4 die komplette Neuordnung an der Friedrich-Eggers-Straße mit rund 220 neuen Wohnungen. Damit würde die Gesamtzahl auf etwa 380 Wohnungen steigen, die Bruttogrundfläche auf knapp 32.000 m².
Mit den Neubauten sollen die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein, Aufzüge sind verpflichtend eingeplant. Die Grundrisse werden an heutige Bedürfnisse angepasst, Bäder und Küchen modernisiert, Balkone ergänzt. Gleichzeitig wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Geplant ist die Versorgung über 100 Prozent Fernwärme, ergänzt um Photovoltaikanlagen. Damit soll der Energiebedarf von derzeit etwa 130 kWh/m² auf etwa 40 kWh/m² sinken.
Auch bei der Infrastruktur sind Änderungen vorgesehen. Für Kinder ist ein neuer Spielplatz geplant, dazu ein Stadtteilzentrum mit Kindertagesstätte. Stellplätze für Autos und Fahrräder sollen barrierefrei nutzbar sein, ergänzt durch Carsharing-Angebote. Das bestehende Wegenetz wird ausgebaut, sodass die Quartiersstruktur insgesamt verbessert wird. Grundlage für die Umsetzung ist ein neuer Bebauungsplan, über den die Ratsversammlung noch beraten muss.
Fazit
Beide Projekte zeigen, dass Wedel in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen im Wohnungsbau erleben könnte. Die Elbhöfe an der Hafenstraße sind ein kleineres, aber symbolträchtiges Projekt, das den Schwerpunkt auf betreutes Wohnen legt und damit auf die Bedürfnisse einer älter werdenden Bevölkerung eingeht. Das Elbhochufer dagegen ist ein groß angelegtes Vorhaben, das die Sanierung einer ganzen Siedlung umfasst und die Zahl der Wohnungen deutlich erhöht.
In beiden Fällen spielen Barrierefreiheit, Energieeffizienz und ergänzende soziale Angebote eine wichtige Rolle. Gleichzeitig wird deutlich, dass mit den zusätzlichen Wohnungen auch Folgen für die Infrastruktur verbunden sind – etwa bei Kitas, Schulen, Verkehr und sozialen Einrichtungen. Hier werden Politik und Verwaltung sorgfältig abwägen müssen, wie neue Wohnprojekte einerseits den Bedarf an Wohnraum decken und andererseits zusätzliche Belastungen für die städtische Infrastruktur bewältigt werden können.
Kurzfassung: Einen „Täuschungsversuch“ gibt es hier nicht. In Wedel gilt: Wenn es im Gebiet bereits Baurecht gibt, werden bei den Infrastrukturfolgekosten nur die zusätzlich entstehenden Wohneinheiten belastet. Diese Baseline-Logik ist beschlossen und öffentlich. Die drei zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen Erschließungsbeiträge und passen auf Folgekostenverträge nicht.
1) Worum geht’s konkret?
In einem Facebook-Beitrag heißt es, die Stadtverwaltung wolle einem Investor 121.700 € „schenken“. Begründung: Bei 86 neuen Wohneinheiten würden vier Einheiten aus älterem Baurecht angerechnet. Daraus wird der Vorwurf abgeleitet, die Verwaltung handele rechtswidrig und arbeite mit „rechtlichen Popanzen“.
Der Streit dreht sich nicht um die Mathematik, sondern um die Rechtsfrage: Darf bestehendes Baurecht bei der Berechnung überhaupt angerechnet werden?
2) Maßgebliche Grundlage: Beschlossenes Folgekostenkonzept und § 11 BauGB
Die Stadt Wedel hat 2023 ein Folgekostenkonzept beschlossen. Darin steht klar: Wenn in einem Plangebiet bereits Baurecht besteht, werden nur die Folgekosten für die durch die neue Planung zusätzlich ermöglichten Wohneinheiten erhoben. So wird Doppelbelastung vermieden und der tatsächliche Mehrbedarf abgedeckt.
Rechtlich bewegt sich das im Rahmen des § 11 BauGB (städtebaulicher Vertrag). Kommunen dürfen Kostenregelungen vereinbaren, solange Leistung und Gegenleistung angemessen sind. Genau hier setzt das Wedeler Modell an.
Konsequenz: Die Anrechnung von Alt-Baurecht ist kein Trick, sondern Teil der beschlossenen Systematik.
3) Warum die drei BVerwG-Urteile die These nicht tragen
Der Facebook-Beitrag verweist auf BVerwG 9 C 10.08, 9 C 11.15 und 8 C 42/95. Diese Entscheidungen handeln vom Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 ff. BauGB). Dort geht es um Beiträge für tatsächlich hergestellte Anlagen, Abrechnungsgebiete, Erschließungseinheiten und Vorausleistungen.
Folgekostenverträge nach § 11 BauGB sind etwas anderes. Aus den genannten Urteilen folgt daher nicht, dass die Baseline-Anrechnung bei Infrastrukturfolgekosten unzulässig wäre. Kurz: Falsches Rechtsgebiet, falscher Maßstab.
Fazit
Die Anrechnung von Alt-Baurecht ist Bestandteil des beschlossenen Folgekostenmodells und fußt auf § 11 BauGB.
Die angeführten BVerwG-Urteile betreffen Erschließungsbeiträge und belegen keine Unzulässigkeit der Baseline-Anrechnung.
Update: 29.09.25: Die Ergebnisse der Sitzung wurden dem Artikel hinzugefügt.
Der Planungsausschuss der Stadt Wedel kam am Dienstag, den 09.09.2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses zusammen. Wie üblich begann die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde. Im Mittelpunkt standen mehrere wichtige Themen rund um Stadtentwicklung, Bauprojekte und Energieplanung.
Geplante Tagesordnung
Bebauungsplan Hogschlag
Zum Baugebiet Hogschlag (Teilbereich Ost) lagen zwei Beschlussvorlagen vor:
zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen (diese Verträge sind nicht-öffentlich)
Für das Gelände an der Hafenstraße (B-Plan 20f) wurde der aktuelle Sachstand vorgestellt.
Außerdem gab es Einblicke in die Planungen zur Nachverdichtung am Galgenberg.
Zu beiden Themen waren im Vorfeld keine Unterlagen öffentlich verfügbar.
Neue Kartbahn in Wedel?
Eine Halle in der Industriestraße sollte zu einer Kartbahn für E-Karts umgebaut werden. Der Ausschuss sollte über das Einvernehmen der Stadt abstimmen. Geplant sind ca. 3.500 m² Fahrfläche in der Halle sowie ergänzende Angebote wie Axt-Werfen, Sozialräume und eine kleine Outdoor-Bahn für E-Quads.
Solar-Freiflächenanlagen
Die Verwaltung stellte eine Potentialanalyse für Solarflächen im Außenbereich Wedels vor. Dabei wurden zwei geeignete Flächen von insgesamt rund 19 ha identifiziert – das entspricht nur etwa 0,5 % der Stadtfläche. Konkrete Bauvorhaben gibt es noch nicht, die Analyse dient als Rahmen für mögliche Projekte.
Fußgängerüberweg am Caudryplatz
Die Möglichkeit eines Zebrastreifens an der Mühlenstraße/Caudryplatz war Thema. Die Verwaltung hatte davon abgeraten, vor allem wegen Sicherheitsrisiken in der unübersichtlichen Kurvenlage. 👉 Hintergründe dazu im eigenen Artikel
Windenergie an Land
Das Land Schleswig-Holstein arbeitet an neuen Regionalplänen für Windenergieflächen. Für Wedel wurden zwar zwei Potenzialflächen untersucht, diese sind aber nicht als Vorranggebiete vorgesehen. Die Stadt hat dazu Stellung genommen.
Haushaltskonsolidierung 2028
Die Verwaltung berichtete über den aktuellen Stand der Projektgruppen zur Haushaltssicherung. Ziel bleibt es, bis 2028 Einsparungen von 9,5 Mio. Euro zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, droht eine Erhöhung der Grundsteuer.
Im Anschluss war ein nicht-öffentlicher Teil vorgesehen. Dort standen keine Beschlüsse und auch keine Mitteilungsvorlagen auf der Tagesordnung.
Ergebnisse der Sitzung
Bebauungsplan Hogschlag
Nach intensiver Diskussion wurden beide Vorlagen beschlossen – sowohl die städtebaulichen Verträge als auch der Satzungsbeschluss. Das Ergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein, 3 Enthaltungen. Zustimmung kam von CDU, SPD und FDP. Grüne und WSI enthielten sich oder lehnten ab.
In der Debatte hoben die Grünen hervor, dass Benennungsrechte und Belegungsrechte nicht gesichert seien. Die Verwaltung verwies dagegen auf den geförderten Wohnungsbau und die Absicherung über Verträge. Investor Rehder erläuterte Details wie mindestens zwei Fahrradstellplätze pro Wohnung, Baufolge zugunsten der geförderten Wohnungen sowie Bürgschaften und Vertragsstrafen.
Hafenstraße (B-Plan 20f)
Architekt Behrend stellte klar, dass keine geförderten Wohnungen vorgesehen sind. Dies sei Folge früherer Ratsbeschlüsse (2014/2016). Stattdessen entstehe ein sozialer Baustein durch Betreutes Wohnen mit dem DRK. SPD hatte irrtümlich von 40 % Förderung gesprochen, andere Fraktionen zeigten Verständnis, die Grünen blieben kritisch. Rückmeldungen sollen in der nächsten Sitzung erfolgen.
Nachverdichtung Galgenberg
Das Projekt soll über einen Zeitraum von rund 20 Jahren umgesetzt werden. Bestandsmieten liegen bei etwa 10–11 €/m². Energiesparmaßnahmen sollen rund 60 % der erwarteten Mieterhöhungen ausgleichen. Geförderte Wohnungen sind vorgesehen, Belegungsrechte könnten ggf. noch verhandelt werden. Rückmeldungen der Fraktionen stehen noch aus.
Kartbahn in der Industriestraße
Die geplante Kartbahn fand breite Zustimmung. Wichtig: Betrieb ausschließlich mit E-Karts, was Lärm deutlich reduziert. Öffnungszeiten sollen Mo–Fr 15–22 Uhr, am Wochenende 11–24 Uhr sein. Gastronomie ist nur klein vorgesehen, Parkplätze können bei Bedarf erweitert werden. Auch eine PV-Anlage ist angedacht. Der Ausschuss gab sein Einvernehmen einstimmig.
Möller-Areal
Die Fraktionen äußerten sich zu den weiteren Planungen. CDU und FDP wollen am Stellplatzschlüssel festhalten, Grüne fordern weniger Parkhäuser und ein autofreies Quartier. SPD regte an, über ein kleines Kino nachzudenken. WSI hob die Durchmischung von Wohnen und Gewerbe positiv hervor.
Fußgängerüberweg am Caudryplatz
Die Diskussion verlief kontrovers. Grüne und WSI zweifelten die Gefahreneinschätzung der Verwaltung an und forderten eine Lichtsignalanlage. Die Verwaltung kündigte an, das Thema weiter mit dem LBV zu klären und eine externe Verkehrszählung einzuholen.
Weitere Themen
Solar-Freiflächen und Windenergie: zur Kenntnis genommen.
Haushaltskonsolidierung: künftig berichtet der UBF über den Bereich Bauen/Umwelt. Geplant ist ein neues Nachhaltigkeitsmanagement (1,0 Stelle) durch Zusammenlegung bisheriger Aufgaben.
Stadthafen: Bauarbeiten im Zeitplan, rechtzeitig zur Hochwassersaison soll der Baukörper dicht sein. Kiosk-Betreiber in Verhandlung.
Anfragen: Querung Heinestraße (Zuständigkeit offen), Schlichtwohnheim Schulauer Straße (Rückbau 2025, Neubau 2026/27), P+R wird nach Besichtigung im UBF beraten, Motorrad-Parken am Hafen soll per Widmung strenger geregelt werden, Car-Sharing-Flächen vorhanden, Betreiberfrage noch offen.
Nicht-öffentlicher Teil
Im nicht-öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Bevor der Rat endgültig über den Bebauungsplan „Hogschlag“ entscheidet, steht zunächst der städtebauliche Vertrag auf der Tagesordnung. Dieser Vertrag soll am 09. September 2025 im Planungsausschuss beraten werden und muss anschließend noch am 18. September 2025 durch den Rat bestätigt werden.
Solche Verträge sind ein wichtiges Instrument, um über die rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus weitere Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Bauherren verbindlich festzulegen.
Die zentralen Punkte im Überblick:
Sozial geförderte Wohnungen: Von den insgesamt 93 geplanten Wohnungen sollen 33 im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet und für 35 Jahre gebunden werden.
Verkehr und Erschließung: Geplant ist der Umbau der Kreuzung Holmer Straße/Lülanden mit einem neuen Linksabbieger und Ampelregelung. Zudem wird das Baugebiet an die Holmer Straße angebunden.
Neue Wegeverbindung: Eine Geh- und Radverbindung zwischen Ansgariusweg und Holmer Straße wird eingerichtet und rechtlich zugunsten der Stadt gesichert.
Folgekosten für Infrastruktur: Die Vorhabenträger beteiligen sich finanziell an den durch das Baugebiet entstehenden Lasten – etwa für Kitas oder Schulen. Grundlage sind die „Grundsätze der Bodennutzung“ sowie das „Folgekostenkonzept soziale Infrastruktur“ der Stadt Wedel.
Absicherung der Erschließung: Eine Bürgschaft soll sicherstellen, dass die Erschließung im Zweifel auch von der Stadt abgesichert werden kann.
Planungskosten: Die Kosten für die Ausarbeitung der Planung tragen die Bauherren.
Ohne diesen Vertrag würden nur die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten. Wichtige zusätzliche Vereinbarungen – wie die Sozialwohnungsquote, die verkehrliche Anbindung oder die finanzielle Beteiligung an Infrastrukturkosten – wären dann nicht verbindlich geregelt.
Der städtebauliche Vertrag ist damit eine wichtige Voraussetzung, bevor der Rat am 18. September über den eigentlichen Bebauungsplan entscheiden kann.
Am Dienstag, 9. September, befasst sich der Planungsausschuss der Stadt Wedel mit einem wichtigen Schritt: Dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hogschlag“. Damit würde nach einer langen Phase von Diskussionen und Prüfungen Baurecht geschaffen – die Voraussetzung dafür, dass auf der Fläche tatsächlich Wohnungen entstehen können.
Der Hintergrund ist klar: Wedel braucht mehr Wohnraum, vor allem bezahlbaren. Nach aktuellen Berechnungen werden bis 2028 rund 40 Prozent der bestehenden Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Das heißt, ein erheblicher Teil der heute noch geförderten Mietwohnungen steht künftig nur noch zu Marktpreisen zur Verfügung. Gleichzeitig wächst die Nachfrage – nicht nur bei Menschen mit geringem Einkommen, sondern auch bei Familien und Beschäftigten mit ganz normalem Verdienst.
Mit dem Hogschlag-Projekt verbindet die Stadt das Ziel, 30 Prozent der neuen Wohnungen öffentlich zu fördern. Das ist kein Selbstläufer, sondern Ergebnis politischer Vorgaben, die den Investoren eine klare Quote vorgeben. Hogschlag allein wird die Lage nicht lösen – aber es kann ein spürbarer Beitrag sein, damit Wohnen in Wedel nicht für immer mehr Menschen zur Suche ohne Ergebnis wird.
Was am Dienstag entschieden werden soll
Im Planungsausschuss am 9. September geht es nicht um eine neue Idee oder einen ersten Schritt – sondern um den Schlusspunkt des langen Planverfahrens: den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hogschlag“. Mit diesem Beschluss würde der Plan rechtskräftig und damit verbindliches Baurecht geschaffen.
Konkret sieht die Vorlage vier Punkte vor:
Abwägung der Stellungnahmen Alle Einwendungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden werden offiziell beschieden. Manche wurden übernommen, andere teilweise berücksichtigt, manche auch zurückgewiesen. Wer eine Stellungnahme abgegeben hat, erhält darüber eine schriftliche Antwort mit Begründung.
Bebauungsplan als Satzung Der Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“, bestehend aus Planzeichnung und Text, wird als Satzung beschlossen. Das ist der eigentliche Schritt, der Baurecht schafft.
Begründung wird gebilligt Die zum Plan gehörende Begründung, in der Ziele, Abwägungen und Grundlagen dargestellt sind, wird bestätigt.
Öffentliche Bekanntmachung Nach dem Ratsbeschluss wird der Plan ortsüblich bekannt gemacht und auch online zugänglich sein. Damit tritt er in Kraft.
Das Ziel des Verfahrens ist klar: Auf dem Gelände zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg sollen rund 93 Wohnungen entstehen – davon 33 öffentlich gefördert. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag, um die Zahl der Sozialwohnungen in Wedel zumindest stabil zu halten.
Auch qualitative Vorgaben sind Teil des Plans: unterschiedliche Wohnungsgrößen für Familien und Singles, ein Teil barrierefrei, dazu Grünflächen, ein Fuß- und Radweg für die Allgemeinheit und damit auch ein Mehrwert für die Nachbarschaft.
Finanziell trägt die Stadt das Verfahren nicht allein: Die Kosten für Bebauungsplan und Gutachten übernimmt der Vorhabenträger. Zudem wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der sicherstellt, dass sich der Investor auch an den Folgekosten für soziale und technische Infrastruktur beteiligt.
Was genau geplant ist: Nutzung, Höhe und Grünflächen
Das neue Quartier am Hogschlag wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Damit ist klar: Wohnen steht im Mittelpunkt. Einzelne gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten – etwa im Homeoffice oder im kleinen Büro – sind erlaubt, solange sie sich in einzelne Räume einfügen. Ausgeschlossen sind dagegen Nutzungen, die den Charakter eines Wohngebiets verändern würden, etwa Ferienwohnungen, Beherbergungsbetriebe oder Tankstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Quartier tatsächlich ein Ort zum Wohnen bleibt.
Zum Maß der Bebauung:
Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei 0,3 – deutlich unter dem Orientierungswert von 0,4. Unter bestimmten Bedingungen (Tiefgaragen, Stellplätze) ist eine begrenzte Überschreitung möglich, sodass die Gesamtanlage funktional erschlossen werden kann.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt maximal 1,0 – auch das liegt unter dem Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet.
Die Gebäudehöhen sind gestaffelt: An der Holmer Straße drei bis vier Geschosse, in der Mitte der Hochpunkt mit vier Vollgeschossen plus Staffelgeschoss, in Richtung Ansgariusweg wieder eine Abstufung auf zwei Geschosse. So entsteht ein abgestuftes Bild, das sich an die Umgebungsbebauung anpasst.
Die Baukörper sind klar durch Baugrenzen festgelegt. Kleinere Vor- und Rücksprünge – etwa für Balkone oder Erker – sind zulässig, damit eine lebendige Fassadengestaltung möglich bleibt und die Wohnungen zeitgemäßen Außenraum bieten.
Auch an Grünflächen ist gedacht: Im Norden des Plangebiets wird eine private, naturnahe Grünfläche festgesetzt. Der bestehende Baumbestand bleibt erhalten und muss bei Abgang ersetzt werden. Damit entsteht zugleich ein Puffer zur Bundesstraße B 431. Zusätzlich sollen die nicht überbauten Tiefgaragenflächen mit Erde überdeckt und begrünt werden.
So ergibt sich ein Quartier, das einerseits eine deutliche Verdichtung zulässt, andererseits aber auf ein städtebaulich verträgliches Maß begrenzt bleibt – mit Freiraum, Bäumen und einer durchdachten Staffelung der Höhen.
Verkehr und Erschließung
Das neue Quartier soll an zwei Seiten erschlossen werden:
Im Norden über die Holmer Straße (B 431),
im Süden über den Ansgariusweg.
Damit die zusätzlichen Fahrten aufgenommen werden können, wird die Kreuzung Holmer Straße / Lülanden umgebaut. Vorgesehen ist ein neuer Linksabbiegerstreifen für den Verkehr aus Richtung Süden. Gleichzeitig wird die Fahrbahn verbreitert und die Ampelsteuerung angepasst. Damit soll gewährleistet werden, dass der Knotenpunkt auch mit den zusätzlichen Fahrzeugen leistungsfähig bleibt.
Innerhalb des Quartiers sind private Wohnwege geplant, die nur von Anwohnern und deren Besuchern befahren werden dürfen. Eine Durchfahrt von der Holmer Straße bis zum Ansgariusweg ist nicht vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass die neuen Wege als Abkürzung oder Schleichweg genutzt werden. Zugelassen bleibt die Durchfahrt allerdings für Feuerwehr, Rettungswagen und die Müllabfuhr.
Stellplätze und Tiefgaragen
Die geplante Zahl der Stellplätze richtet sich nach einem Schlüssel von 1,2 Stellplätzen pro Wohnung. Für Wohnungen im geförderten Bereich ist eine reduzierte Quote von 0,7 Stellplätzen vorgesehen. Auf diese Weise soll der Platzbedarf für Autos so bemessen sein, dass er den tatsächlichen Bedarf abdeckt, ohne die Flächen unnötig zu versiegeln.
Ein Teil der Stellplätze wird oberirdisch verteilt, ein anderer Teil in Tiefgaragen untergebracht. Das hat den Vorteil, dass oberirdisch mehr Freiraum und Grünflächen bleiben. Vorgeschrieben ist, dass die Tiefgaragen vollständig unter Gelände liegen müssen. Die Zufahrten sind allein von der Holmer Straße aus geplant, nicht vom Ansgariusweg.
Außerdem sind Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorgesehen – ein Schritt, um die Anlage zukunftsfähig zu machen.
Fuß- und Radverkehr
Neben der Anbindung für Autos spielt auch die Erreichbarkeit zu Fuß und mit dem Fahrrad eine zentrale Rolle. Zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg entsteht eine öffentliche Wegeverbindung, die dauerhaft für Fußgänger und Radfahrer zugänglich bleibt. Der Weg soll mindestens vier Meter breit, befestigt und beleuchtet sein. Damit wird eine sichere und direkte Nord-Süd-Verbindung geschaffen, die nicht nur den Bewohnern des neuen Quartiers, sondern auch der umliegenden Nachbarschaft zugutekommt.
Innerhalb des Quartiers wird auf Mischverkehrsflächen gesetzt: Da hier nur wenig Kfz-Verkehr zu erwarten ist, fahren Radfahrer, Fußgänger und Anwohnerautos auf denselben Wegen – ähnlich wie in vielen Wohnstraßen. Für den allgemeinen Pkw-Verkehr bleibt die Durchfahrt gesperrt.
Um die Fahrradinfrastruktur zu stärken, sind mehrere Abstellmöglichkeiten vorgesehen:
Zwei größere Fahrradgaragen am nördlichen Rand, die Platz für viele Räder bieten und durch ihre Bauweise sogar zusätzlichen Lärmschutz zur Holmer Straße leisten können.
Weitere Abstellflächen an den Hauseingängen für das kurzfristige Abstellen.
Zusätzliche Stellplätze in den Tiefgaragen.
So wird gewährleistet, dass Radfahrer attraktive und sichere Abstellmöglichkeiten finden – ein Punkt, der in vielen älteren Quartieren bis heute fehlt.
Verkehrsuntersuchung und Prognosen
Für das Bauvorhaben wurde ein Verkehrsgutachten erstellt und in den vergangenen Jahren mehrfach überprüft. Grundlage war zunächst eine Zählung im Juni 2021, ergänzt durch eine erneute Erhebung im Juli 2025. Dabei zeigte sich: Die Verkehrsstärken sind aktuell sogar niedriger als noch 2021. Gründe dafür sind unter anderem flexiblere Arbeitsmodelle und die Nutzung des Deutschlandtickets. Damit gilt das Gutachten von 2023 weiterhin als belastbar.
Die Prognose rechnet für das Jahr 2030 mit einem Verkehrszuwachs von 2,9 % beim Pkw-Verkehr und 8,1 % beim Schwerverkehr. Für das neue Quartier selbst wird ein zusätzliches Aufkommen von etwa 500 Fahrzeugen pro Tag erwartet, verteilt auf rund 35 Fahrzeuge in den jeweiligen Spitzenstunden morgens und nachmittags.
Holmer Straße (B 431) / Lülanden: Die Kreuzung wird zum vierarmigen Knotenpunkt ausgebaut und signaltechnisch angepasst. Mit dem zusätzlichen Linksabbiegestreifen und der erweiterten Fahrbahn bleibt die Leistungsfähigkeit auch bei wachsendem Verkehr gewährleistet. Rückstaus werden nach Berechnungen auf maximal zwei Fahrzeuge in der Spitzenstunde begrenzt.
Ansgariusweg: Von hier aus werden nur die beiden südlichsten Gebäude erschlossen. Die Mehrbelastung liegt bei etwa 6 Fahrzeugen pro Stunde – eine Größenordnung, die sich problemlos in die bestehende Verkehrssituation einfügt.
Wohnstraßen (Helgolandstraße, Hatzburgtwiete): Hinweise auf Durchgangsverkehr gibt es nicht. Das geringe Verkehrsaufkommen (ca. 800 bis 1.000 Fahrzeuge pro Tag) und die neun Rechts-vor-links-Regelungen machen diese Strecken für Schleichverkehr unattraktiv.
Für Radfahrer gilt: Sie werden in den angrenzenden Tempo-30-Zonen regelkonform auf der Fahrbahn geführt, eine Nutzung des Gehweges ist unzulässig.
Das Fazit der Gutachter: Die umliegenden Straßen sind in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Mit den geplanten Anpassungen an der Holmer Straße bleibt der Knotenpunkt leistungsfähig.
Lärm und Schallschutz
Die größte Lärmquelle für das Plangebiet ist die Holmer Straße (B 431) am nördlichen Rand. Dort werden sowohl tags als auch nachts die Orientierungswerte für Wohngebiete nach DIN 18005 und teilweise auch die Grenzwerte der 16. BImSchV überschritten. Richtung Süden nimmt die Belastung deutlich ab, sodass dort die Werte weitgehend eingehalten werden.
Da aktive Maßnahmen wie Schallschutzwände an dieser innerstädtischen Lage nicht sinnvoll oder städtebaulich verträglich wären, setzt der Plan auf bauliche Lösungen:
Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung: Schlaf- und Kinderzimmer sollen nach Möglichkeit an lärmabgewandten Fassaden liegen.
Schalldämmung: Fassaden, Fenster und Lüftungen müssen entsprechend der ermittelten Lärmpegel ausgeführt werden.
Außenbereiche: Balkone und Terrassen an besonders betroffenen Fassaden dürfen nur angeordnet werden, wenn der Lärmpegel dort durch bauliche Maßnahmen (z. B. verglaste Vorbauten) unter 60 dB(A) gesenkt wird.
So wird sichergestellt, dass trotz der Nähe zur Bundesstraße gesunde Wohnverhältnisse möglich sind. Für die südlicheren Baufelder genügt eine Kombination aus guter Fassadendämmung und gezielter Grundrissausrichtung.
Das Fazit der Gutachter: Mit diesen Maßnahmen ist das Quartier auch im Hinblick auf den Verkehrslärm geeignet für Wohnnutzung – ein zentraler Punkt, um die rechtlichen Anforderungen an „gesunde Wohnverhältnisse“ zu erfüllen.
Kinderspielflächen
Zu einem Wohnquartier gehören auch Flächen, auf denen Kinder sicher spielen können. Für das Hogschlag-Gebiet ist festgelegt, dass die vorgesehenen Spielplätze nur dann zulässig sind, wenn die Lärmbelastung tagsüber 60 dB(A) nicht überschreitet. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder sich dort ungestört aufhalten und entwickeln können.
Im städtebaulichen Konzept ist ein möglicher Standort im nördlichen Bereich des Quartiers vorgesehen. Da dieser Bereich in unmittelbarer Nähe zur Holmer Straße liegt, braucht es dort zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm. Vorgesehen ist etwa eine mindestens 2,5 Meter hohe Schallschutzwand oder ein alternatives Bauwerk, zum Beispiel eine Fahrradgarage mit geschlossener Rückwand.
So wird erreicht, dass auch in der Nähe der stark befahrenen Bundesstraße ein Spielplatz entstehen kann, der den Kindern gute Aufenthaltsbedingungen bietet.
Besonnung und Verschattung
Ein häufiger Einwand bei Neubauprojekten ist die Sorge, dass die höheren Gebäude den Nachbarn das Licht nehmen könnten. Deshalb wurde für das Hogschlag-Gebiet eine Verschattungsstudie erstellt. Mithilfe eines digitalen Modells wurde der Schattenwurf zu drei relevanten Zeitpunkten simuliert: Tag- und Nachtgleiche im März, Sommersonnenwende im Juni und Wintersonnenwende im Dezember.
Das Ergebnis:
Aufgrund der Nord-Süd-Ausrichtung des Grundstücks kommt es nur am Vormittag zu Verschattungen auf der Westseite und nur am Nachmittag auf der Ostseite.
Die Abstände zu den Nachbargebäuden sind mit 18 bis über 40 Metern ungewöhnlich groß und überschreiten die gesetzlichen Mindestabstände deutlich.
Die offene Bauweise der Neubauten sorgt zusätzlich für breite Lichtachsen, die eine gute Tageslichtversorgung sichern.
Wo Verschattungen auftreten, sind sie zeitlich begrenzt – etwa morgens für die Reihenhäuser im Westen oder am späten Nachmittag für einzelne Häuser im Osten.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Auswirkungen insgesamt gering und zumutbar sind. Die Anforderungen an eine ausreichende Tageslichtversorgung der Nachbarschaft werden erfüllt. Damit stellt die geplante Bebauung die Voraussetzungen für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher.
Stellungnahmen aus der Nachbarschaft
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat zahlreiche Rückmeldungen hervorgebracht. Insgesamt gingen über 100 Stellungnahmen ein. Viele Anmerkungen ähneln sich inhaltlich und lassen sich in mehrere Themenblöcke gliedern:
Verkehr: Kritisiert wurden die Verkehrszählungen in Pandemiezeiten und die zu erwartende Mehrbelastung angrenzender Straßen. Befürchtet wurde Durchgangsverkehr über Ansgariusweg und Helgolandstraße. Häufig genannt wurde auch die Forderung nach Tempo 30 ab dem Ortseingang.
Stellplätze und Mobilität: Mehrere Stellungnahmen wünschten ein autofrei geplantes Quartier und mehr Fahrradgaragen, statt Tiefgaragen und zusätzlicher Pkw-Stellplätze.
Lärm: Es wurden Sorgen über eine steigende Lärmbelastung durch die B 431 und den zusätzlichen Verkehr geäußert. Teilweise bestand Zweifel, ob die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen ausreichen.
Entwässerung: Viele Anwohner fürchten Auswirkungen auf ihre Keller durch Versiegelung und Tiefgaragen, insbesondere bei Starkregen.
Gebäudehöhe und Verschattung: Angesprochen wurden die geplante Höhe der Gebäude und mögliche Verschattungen angrenzender Grundstücke.
Soziale Infrastruktur: Kritisch gesehen wurden die Folgen für Schulen und Kitas. Es bestand Skepsis, ob die Finanzierung und der Ausbau wirklich gesichert sind.
Kinderspielflächen: Beanstandet wurde die vorgesehene Lage nahe der B 431. Gewünscht wurde eine zentralere und ruhigere Platzierung.
Antworten der Verwaltung und Gutachten
Verkehr: Die Zählungen von 2021 und 2025 wurden als belastbar eingestuft. Laut Prognosen bleibt die Kreuzung Holmer Straße/Lülanden auch mit zusätzlichem Verkehr leistungsfähig. Maßnahmen wie Rechts-vor-links-Regelungen sollen Schleichverkehr unattraktiv machen.
Tempo 30: Entscheidungen dazu liegen nicht im Bebauungsplan, sondern bei der Verkehrsaufsicht.
Stellplätze: Vorgesehen sind 1,2 Stellplätze pro Wohnung, im geförderten Bereich 0,7. Ergänzend sind Ladepunkte für E-Autos und Fahrradabstellanlagen geplant.
Lärm: Fachgutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei konsequenter Umsetzung von Grundrisslösungen, schallgedämmten Lüftungen und baulichem Schallschutz gesunde Wohnverhältnisse möglich sind. Außenbereiche dürfen an lärmbelasteten Fassaden nur mit zusätzlichem Schutz entstehen.
Entwässerung: Aufgrund der Bodenverhältnisse ist Versickerung nicht möglich. Stattdessen wird Regenwasser gesammelt, gedrosselt abgeführt und über Dach- und Flächenbegrünung zurückgehalten. Tiefgaragen reichen nicht in den Grundwasserbereich hinein.
Verschattung: Simulationen zeigen nur zeitlich begrenzte Schattenwirkungen. Große Abstände von 18 bis 40 Metern und die offene Bauweise sorgen für ausreichend Tageslicht.
Soziale Infrastruktur: Über städtebaulichen Vertrag und Folgekostenkonzept beteiligt sich der Investor an den notwendigen Investitionen.
Kinderspielflächen: Spielplätze sind verpflichtend vorgesehen. Bei Lage an der B 431 sind Schallschutzmaßnahmen wie eine Wand oder eine geschlossene Fahrradgarage eingeplant.
Die Diskussion um die Zukunft des Stadtteilzentrums „mittendrin“ in Wedel nimmt an Fahrt auf. Das Gebäude aus den 1950er Jahren gilt als stark sanierungsbedürftig – eine Instandsetzung wäre laut Verwaltung aufwendig und teuer. Vor dem Hintergrund des strikten Sparkurses prüft die Stadt daher Alternativen.
Zwei Artikel des shz vom 11. und 18. Juli 2025 berichten über ein konkretes Angebot, das der Stadtverwaltung und den Ratsfraktionen vorgelegt wurde. Der Investor Rehder Wohnungsbau schlägt darin vor, das Grundstück zu kaufen, den Altbau abzureißen und einen fünfgeschossigen Neubau zu errichten. Das Konzept: Im Erdgeschoss rund 300 Quadratmeter Fläche für das Stadtteilzentrum und ggf. ergänzende Ladenflächen, darüber22 Wohnungen, davon 20 als geförderter Wohnraum mit einer Kaltmiete von 6,50 €/m².
Die Stadt könnte die Erdgeschossflächen langfristig anmieten. Rehder bietet laut Bericht einen Kaufpreis von 500.000 Euro, trägt Abriss- und Baugrundkosten und nennt als Voraussetzung unter anderem eine Befreiung von Infrastrukturabgabe und Stellplatzverpflichtung.
Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto bezeichnete das Modell in einem Interview als mögliche „Win-win-Situation“: Der soziale Charakter des Zentrums bliebe erhalten, gleichzeitig entstünde dringend benötigter Wohnraum – ohne dass die Stadt selbst bauen müsste. Auch ein Modell auf Basis einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) sei laut Verwaltung denkbar.
Kritik und offene Fragen
Politisch ist die Idee umstritten. Die Grünen lehnen einen Verkauf des Grundstücks ab. Sie sprechen sich stattdessen für eine Lösung über Erbbaurecht oder Pacht aus – etwa mit einer Genossenschaft –, um Einfluss und Eigentum in städtischer Hand zu halten. „Wedel hat nicht mehr viele Grundstücke“, so Fraktionschefin Dagmar Süß.
Eine Entscheidung ist bisher nicht gefallen. Sollte sich Verwaltung und Politik grundsätzlich für einen Verkauf entscheiden, müsste eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Auch andere Modelle – etwa ein städtischer Neubau an anderer Stelle – sind bislang nicht ausgeschlossen.
Zusammenfassung der Einladung zur Sitzung des Planungsausschusses vom 01.07.2025
Datum und Ort: Dienstag, 01. Juli 2025, um 18:30 Uhr Ratssaal im Rathaus Wedel (barrierefrei), Rathausplatz 3–5
🔹 Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde
1.1: Antworten der Verwaltung auf frühere Bürgerfragen
1.2: Neue Anliegen aus der Einwohnerschaft
TOP 2: Anhörung der Beiräte
TOP 3: Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung vom 20.05.2025
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Präzisierung einer Formulierung im Protokoll. Der bisherige Satz „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht hier kein Problem, wenn die Infrastrukturabgabe nicht übernommen wird“ könne missverständlich sein. Sie schlägt eine Ergänzung vor, wonach sich ihre Einschätzung auf die bisherige Praxis der Fördermittelanrechnung bezieht.
TOP 4: Präsentation zum Sachstand Bebauungsplan Nr. 28 „Gesamtschule“, 2. Änderung „ehemaliges J.-D.-Möller-Areal“
Inhaltliche Details werden in der Sitzung präsentiert.
TOP 5: Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III
Das Land Schleswig-Holstein überarbeitet derzeit die Regionalpläne. Die Stadt Wedel gehört zum Planungsraum III und hat sich bereits 2023 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens geäußert. Die Stadt hatte unter anderem folgende Punkte adressiert:
Einrichtung eines zweiten S-Bahnhaltepunktes im Stadtgebiet
Anschluss an die Hamburger Veloroute 1
Aufnahme der Sanierungsmaßnahme „Stadthafen Wedel“
Überarbeitung der Siedlungsachsenabgrenzung im Norden
Herausnahme der früher geplanten Nordumfahrung der B431
Die Verwaltung berichtet, dass das Abwägungsergebnis des Landes vorliegt und in vielen Punkten zugunsten Wedels ausgefallen ist:
Die geplante Nordumfahrung wurde aus dem Plan gestrichen.
Die Maßnahme „Stadthafen“ wird nun berücksichtigt.
Die Aussage zur zukünftigen Siedlungsentwicklung wurde überarbeitet, um Widersprüche im Text zu vermeiden.
Nicht gefolgt wurde dagegen u. a. dem Wunsch, einen zweiten S-Bahnhaltepunkt verbindlich aufzunehmen – hierfür fehle laut Land die Grundlage. Auch die Änderung von FFH- und Überschwemmungshinweisen wurde nur teilweise berücksichtigt.
Die Stadt Wedel sieht ihre wesentlichen Interessen gewahrt und verzichtet daher auf eine erneute Stellungnahme im laufenden zweiten Beteiligungsverfahren.
TOP 6: Anmeldungen der Fraktionen zum Themenblock „Wohnen in Wedel“
Die Fraktionen melden Themen zur Diskussion an. Eine Übersicht liegt als Anlage bei.
TOP 7: Haushalt 2025 – Genehmigung und Ausführung
Die Kommunalaufsicht des Kreises hat den Haushalt 2025 ohne Auflagen genehmigt – trotz der nach wie vor fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit. Das ist als starkes Signal zu werten, da die Notwendigkeit der Investitionen ausdrücklich anerkannt wurde. Gleichzeitig macht die Kommunalaufsicht jedoch klar:
Eine uneingeschränkte Genehmigung für 2026 wird es nur bei konkreten, beschlossenen und umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen geben.
Bereits 2025 erwartet man nachweisbare Fortschritte bei der Umsetzung.
Die Verwaltung hat daher 20 % der sogenannten „sonstigen Aufwendungen“ und „Sach- und Dienstleistungen“ technisch gesperrt – eine Haushaltsfreigabe mit Sparsignal.