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Planungsausschuss am 10. Februar: Zukunftsentscheidungen für den Schulauer Hafen

Am Dienstag, den 10. Februar 2026, um 18:30 Uhr kommt der Planungsausschuss im Ratssaal des Rathauses (Rathausplatz 3-5) zusammen. Diese Sitzung befasst sich mit Projekten, welche das Gesicht unserer Stadt und den Umgang mit unserer Geschichte nachhaltig prägen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Sitzung vor Ort zu verfolgen und die Einwohnerfragestunde zu Beginn für ihre Anliegen zu nutzen.


Schulauer Hafen: Zwischen Aufbruchstimmung und Detailfragen

Ein zentraler Punkt der Tagesordnung ist das Projekt „Boutique Hafen Wedel-Schulau“. Hierzu liegt ein konkreter Beschlussvorschlag vor, der Verwaltung den Auftrag zu geben, die weitere Entwicklung positiv zu begleiten. Ziel ist es, ein realisierbares und wirtschaftliches Konzept für eine Nutzung mit Hausbooten, Sportbooten und Traditionsschiffen zu erstellen.

Wichtig für die Stadt: Den Investoren soll eine Planungssicherheit bis zum 30. September 2026 gewährt werden, wobei für Wedel selbst keinerlei Kosten oder Risiken entstehen.

Antworten auf die Fragen der Fraktionen

Im Vorfeld hatten die Fraktionen (CDU, SPD und Grüne) detaillierte Fragen zur Ausrichtung des Hafens gestellt. Die nun vorliegenden Antworten der Projektentwickler geben wichtige Einblicke:

  • Kein „Wohlstandsghetto“: Die Planer entgegnen der Sorge vor einem elitären Rückzugsort deutlich. Ziel ist ein Angebot für den Durchschnittsurlauber. Ein Hausboot für bis zu acht Personen soll saisonal zwischen 300 und 400 Euro pro Nacht kosten – das entspricht bei voller Belegung weniger als 60 Euro pro Person und liegt damit im Bereich normaler Ferienwohnungen.
  • Offenheit für alle: Der Hafen soll ein Ort für alle Wedeler und Gäste bleiben. Gastronomie und öffentliche Flächen sollen bewusst keine exklusiven Zonen werden. Ein Anspruch auf absolute Ungestörtheit soll von Tag eins an vermieden werden, um Konflikte mit bestehenden Nutzungen – wie feiernden Jugendlichen oder grillenden Familien – gar nicht erst entstehen zu lassen.
  • Technische Herausforderungen: Themen wie die notwendige jährliche Sedimenträumung (Baggerung) und die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasserentsorgung sind bereits Teil der laufenden Detailplanung.

Possehl-Gelände: Fokus auf ein würdevolles Gedenken

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur künftigen Nutzung des ehemaligen Possehl-Geländes an der Rissener Straße. Hier geht es nicht nur um die bauliche Entwicklung durch den Investor (DHL), sondern vor allem um die Zukunft des dortigen KZ-Gedenksteins.

Die Verwaltung wird durch den Antrag gebeten, frühzeitig das Gespräch mit dem Investor zu suchen, um den Gedenkort aufzuwerten:

  • Raum für Erinnerung: Die aktuelle Situation auf einer sehr kleinen Fläche direkt an der stark befahrenen Rissener Straße wird als unzureichend kritisiert. Verkehrslärm und Platzmangel erschweren ein würdevolles Gedenken erheblich.
  • Sicherheit und Barrierefreiheit: Besonders bei Besuchen internationaler Gruppen – wie der niederländischen „Stichting Oktober 44“ – wird es auf dem schmalen Areal gefährlich eng. Da viele Angehörige der Opfer bereits im fortgeschrittenen Alter sind, ist eine sicherere und besser zugängliche Gestaltung dringend notwendig.
  • Integration in die Planung: Es soll geprüft werden, ob der Gedenkort im Zuge der Neuentwicklung erweitert oder an eine ruhigere, angemessenere Stelle auf dem Areal integriert werden kann.

Diese Initiative wird auch vom Arbeitskreis gegen Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit unterstützt, um sicherzustellen, dass Wedel einen Ort erhält, an dem die Geschichte der Opfer des NS-Staates angemessen gewürdigt werden kann.


Termin-Check für Interessierte:

  • Wann: Dienstag, 10.02.2026, 18:30 Uhr
  • Wo: Ratssaal im Rathaus Wedel (barrierefrei)
  • Themen: Stadthafen-Nutzungskonzept, Gedenkort Possehl-Gelände, Einwohnerfragestunde

Moderner und ökologischer: Die Neubaupläne für den Lidl-Markt an der Rissener Straße

An der Rissener Straße 112-114 stehen große Veränderungen bevor. Die Firma Lidl plant, ihre bestehende Filiale aus dem Jahr 1999 abzureißen und durch einen zukunftsfähigen Neubau zu ersetzen. Das Projekt wurde bereits dem Planungsausschuss vorgestellt und soll voraussichtlich bis zum Jahr 2029 realisiert werden.

Das Konzept der „Metropolfiliale“

Der geplante Markt folgt dem Modell einer sogenannten Metropolfiliale, die speziell für urbane Räume entwickelt wurde. Im Gegensatz zum jetzigen eingeschossigen Bau wird das neue Gebäude zweigeschossig ausgeführt:

  • Erdgeschoss: Hier entstehen rund 66 überdachte Parkplätze.
  • Obergeschoss: Die Verkaufsfläche wird von aktuell ca. 1.388 qm auf rund 1.633 qm erweitert. Kunden erreichen den Verkaufsraum bequem über eine Rolltreppe oder einen Fahrstuhl.
  • Außenbereich: Insgesamt wird die Zahl der Stellplätze auf ca. 145 erhöht, wobei 79 Plätze im Außenbereich verbleiben.

Fokus auf Nachhaltigkeit

Lidl setzt bei diesem Vorhaben auf moderne ökologische Standards. Dazu gehören nach aktuellem Planungsstand:

  • Die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.
  • Eine umfassende Dachbegrünung.
  • Der Einsatz klimafreundlicher, natürlicher Kältemittel.
  • Die Bereitstellung von E-Ladesäulen für PKW und hochwertige Fahrradabstellanlagen.
  • Ein Verzicht auf fossile Energieträger durch den Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen.

Bevor der Neubau im Jahr 2029 eröffnen kann, muss das Bestandsgebäude abgerissen werden. Für die Bauphase wird derzeit nach einer Interimslösung in Wedel gesucht, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger lückenlos sicherzustellen.

 

Industriestraße 60 Wedel: Neues Gewerbeprojekt vorgestellt

Im Planungsausschuss der Stadt Wedel wurde am 13. Januar 2026 ein neues Gewerbeprojekt für die Industriestraße 60 vorgestellt. Vorgesehen ist die Entwicklung einer großflächigen Light-Industrial- und Gewerbeimmobilie aufdem ehemaligen Ytong-Gelände. Die Präsentation diente der Information über Planung, Nutzungskonzept und Rahmenbedingungen des Vorhabens Präsentation aus dem Planungsausschuss vom 13.01.2026

Das Grundstück an der Industriestraße

Das Projektgrundstück umfasst rund 56.200 Quadratmeter und liegt zwischen der Industriestraße und dem Langenkamp im bestehenden Gewerbegebiet Nieland. Für den Bereich gilt der Bebauungsplan Nr. 47 Nieland, Teil A. Die Fläche ist bereits gewerblich geprägt und wird seit Jahren industriell genutzt.

Durch die Lage im etablierten Gewerbegebiet soll die Entwicklung in das bestehende Umfeld eingebettet werden. Wohnbebauung grenzt nur mittelbar an, was bei der Planung eine wichtige Rolle spielt.

Geplante Bebauung und Flächenaufteilung

Nach dem aktuellen Planungsstand ist eine zusammenhängende Gewerbeimmobilie mit bis zu acht Nutzungseinheiten vorgesehen. Die einzelnen Einheiten sollen Größen zwischen etwa 2.200 und 6.500 Quadratmetern aufweisen. Jede Einheit ist mit eigenen Eingängen, Büroflächen und Stellplätzen geplant.

Diese modulare Struktur soll es ermöglichen, unterschiedlich große Betriebe unterzubringen und die Flächen flexibel an wechselnde Bedarfe anzupassen.

Nutzungskonzept und Zielgruppen

Das Nutzungskonzept zielt auf sogenannte Light-Industrial- und Gewerbenutzungen. Dazu zählen unter anderem verarbeitendes Gewerbe, Großhandel, E-Commerce, endkundenorientierte Dienstleistungen sowie Last-Mile- und City-Logistik.

Vorgesehen ist zudem eine bauliche Vorrüstung für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, etwa für Betriebe aus dem Batterie- oder Akkubereich. Die Ansprache soll sich sowohl an regionale Unternehmen als auch an überregionale Betriebe mit Bezug zur Metropolregion Hamburg richten.

Energie- und Nachhaltigkeitskonzept

Nach Angaben des Projektentwicklers ist ein umfassendes Energiekonzept geplant. Die Beheizung und Kühlung soll fossilfrei über Luft-Luft- und Luft-Wasser-Wärmepumpen erfolgen. Auf den Dachflächen ist eine großflächige Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 2,5 MWp vorgesehen.

Darüber hinaus sind Ladepunkte für Elektromobilität sowie eine Bauweise nach KfW-40-Standard geplant. Angestrebt wird mindestens eine DGNB-Zertifizierung in Gold sowie die Einhaltung der Vorgaben der EU-Taxonomie.

Einordnung in die Wedeler Stadtentwicklung

Das Projekt reiht sich in die laufende Diskussion um die Weiterentwicklung der Wedeler Gewerbegebiete ein. Vor dem Hintergrund angespannter kommunaler Finanzen spielen Gewerbeansiedlungen eine wichtige Rolle für die langfristige Einnahmebasis der Stadt.

Bereits in anderen Zusammenhängen hat sich die Ratsversammlung mit der Frage befasst, wie Gewerbeflächen entwickelt und genutzt werden sollen, etwa im Zusammenhang mit dem Thema BusinessPark Elbufer: Wedels größtes Gewerbegebiet nimmt weiter Form an oder den Vergleich der Aufgliederung des Gewerbesteueraufkommens 2014 und 2023.

Weitere Verfahrensschritte

Die Vorstellung im Planungsausschuss stellt keinen abschließenden Beschluss dar. Weitere politische Beratungen, mögliche Auflagen sowie die Prüfung im Genehmigungsverfahren stehen noch aus. Auch Aspekte wie Verkehrsaufkommen, Lärmschutz und Einbindung in das Umfeld werden im weiteren Verfahren zu bewerten sein.

Über den Fortgang des Projekts wird im Rahmen der Ausschussberatungen und der öffentlichen Sitzungen weiter zu informieren sein, wie auch bei anderen Vorhaben im Planungsausschuss der Stadt Wedel.

Zusammenfassung

Für das Grundstück Industriestraße 60 ist eine großflächige Gewerbeentwicklung mit mehreren flexibel nutzbaren Einheiten geplant. Vorgesehen sind Light-Industrial-, Logistik- und Dienstleistungsnutzungen mit einem hohen Anspruch an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Die Präsentation im Planungsausschuss markiert einen frühen Schritt im politischen Verfahren. Weitere Beratungen und Prüfungen werden folgen.

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Vorschläge für Alt-Texte

  • Luftbild des Gewerbegrundstücks Industriestraße 60 in Wedel mit markierter Projektfläche
  • Lageplan des Bebauungsplans Nr. 47 Nieland, Teil A, für die Industriestraße
  • Grundriss der geplanten Gewerbehalle mit acht Nutzungseinheiten
  • Visualisierung der geplanten Gewerbebebauung an der Industriestraße in Wedel
Luftbild des Gewerbegrundstücks Industriestraße 60 in Wedel mit rot markierter Projektfläche von rund 56.238 Quadratmetern zwischen Industriestraße und Langenkamp.
Quelle: wedel.de

„Bau-Turbo“ in Wedel: Schneller wohnen oder Gefahr für das Stadtbild?

Die neue Reform des Baugesetzbuches, der sogenannte „Bau-Turbo“, ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten und soll nun auch in Wedel den Wohnungsbau beschleunigen. Ziel dieser bundesweiten Novelle ist es, die Schaffung von neuem Wohnraum vor allem im Innenbereich durch Nachverdichtung und Umnutzung massiv zu erleichtern.

Neue Freiheiten für Bauherren

Die Reform bringt weitreichende rechtliche Werkzeuge mit sich [4]. Zu den zentralen Instrumenten gehören:

  • Erleichterte Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen (§ 31 Abs. 3 BauGB).
  • Neue Möglichkeiten, Wohngebäude in „zweiter Reihe“ zu errichten, selbst wenn sie sich bisher nicht perfekt in die Eigenart der Umgebung eingefügt hätten (§ 34 Abs. 3b BauGB).
  • Die besonders mächtige, aber bis Ende 2030 befristete „Experimentierklausel“ (§ 246e BauGB): Sie erlaubt es, bei Bauvorhaben fast gänzlich von den bisherigen Vorschriften des Baugesetzbuches abzuweichen. Im Rahmen solcher Großprojekte können künftig auch Läden für den täglichen Bedarf sowie soziale oder kulturelle Einrichtungen mit genehmigt werden.

Wedel behält das letzte Wort

Trotz des Namens „Turbo“ bedeutet das Gesetz keinen Freifahrtschein für unkontrolliertes Bauen. Ein entscheidender Punkt der Reform ist der neue § 36a BauGB: Er stellt sicher, dass die neuen Regelungen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde angewendet werden dürfen. Wedel behält damit seine kommunale Planungshoheit und kann Projekte ablehnen, wenn diese nicht zu den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt passen.

Skepsis in der Verwaltung

Die Stadtverwaltung Wedel beurteilt die tatsächliche Zeitersparnis durch das neue Gesetz jedoch skeptisch. Da Bebauungsplanverfahren in Wedel bereits in der Vergangenheit relativ zügig bearbeitet wurden, ist fraglich, ob die neuen, teils komplexen Prüfverfahren wirklich schneller zum Ziel führen. Zudem betont die Vorlage, dass die „Turbo“-Regeln erst greifen sollen, wenn ein Vorhaben auf dem regulären Weg nicht genehmigungsfähig ist.

Schutz von Natur und Nachbarschaft

Trotz aller Erleichterungen gibt es klare rote Linien: Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Fachgesetze wie der Naturschutz, der Immissionsschutz oder das Denkmalschutzrecht gelten unvermindert weiter. Auch der sogenannte Gebietserhaltungsanspruch bleibt bestehen, was zum Beispiel bedeutet, dass Wohnungsbau in reinen Gewerbegebieten weiterhin kritisch geprüft wird, um Nutzungskonflikte zu vermeiden [6].

Wie es in Wedel weitergeht

Um den neuen Spielraum rechtssicher zu nutzen, erarbeitet die Verwaltung derzeit einen „Fahrplan“ mit Leitlinien. In diesen Leitlinien kann Wedel festlegen, dass Bauherren nur dann vom Turbo profitieren, wenn sie im Gegenzug Bedingungen erfüllen – etwa die Schaffung von gefördertem Wohnraum oder eine Beteiligung an den Kosten für Kitas, Schulen und Spielplätze.

Die Stadt rät allen Bauwilligen dringend zu einer intensiven Vorberatung vor der Antragstellung. Bauanträge, die ohne Abstimmung eingereicht werden und unklare städtebauliche Folgen haben, könnten im Zweifel abgelehnt werden. Über den ersten Entwurf der Wedeler Leitlinien wird demnächst im Planungsausschuss beraten.

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📌 Newsletter & Hintergründe

Sitzung des Planungsausschusses am 25. November 2025

Der Planungsausschuss der Stadt Wedel tagt am Dienstag, 25. November 2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich. In der Einladung finden sich mehrere Punkte zur Stadtentwicklung. Besonders relevant sind die geplante Nutzungsänderung am Tinsdaler Weg sowie die Rückmeldungen der Fraktionen zum Konzept „Boutique Hafen“.

TOP 5: Nutzungsänderung – Gewerbefläche soll zum Boardinghouse werden

Für das Grundstück Tinsdaler Weg 140 liegt ein Antrag zur Umnutzung einer Gewerbefläche in ein Boardinghouse vor.

  • Die bestehende Halle bleibt weitgehend erhalten; kleinere Nebenanlagen werden zurückgebaut.
  • Die Umgestaltung betrifft überwiegend den Innenbereich.
  • Das Grundstück befindet sich in einem Gewerbegebiet, Beherbergungsbetriebe können dort grundsätzlich zulässig sein.
  • Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als planungsrechtlich zulässig (§ 34 BauGB).
  • Finanzielle Auswirkungen für die Stadt entstehen nicht.

Der Ausschuss soll das Einvernehmen der Gemeinde erteilen.

TOP 6: Rückmeldungen der Fraktionen zum Nutzungskonzept „Boutique Hafen“

Zum vorgestellten Konzept einer möglichen Hausboot-Nutzung im Stadthafen liegen schriftliche Rückmeldungen aller Fraktionen vor. Sie enthalten Hinweise, Risiken und offene Fragen.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

  • Sicherheitsfragen bei Sturmfluten und unklare Versicherungswege
  • Mögliche Verdrängungseffekte für bestehende Angebote
  • Park- und Verkehrssituation an der Hafenpromenade
  • Probleme bei der Verschlickung, da das Spülschiff ggf. nicht eingesetzt werden kann
  • Unklare Betreiber- und Haftungsstrukturen
  • Offene Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit

Die Grünen regen an, das Projekt ggf. kleiner oder schrittweise anzulegen.

CDU-Fraktion

  • Rechtsgrundlagen (Bau-, Wasser- und Genehmigungsrecht)
  • Mögliche Einnahmen durch eine Flächenüberlassung
  • Technische Fragen zur Sicherung gegen Sturmfluten
  • Umgang mit der regelmäßigen Schlickbeseitigung
  • Anforderungen an Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser und Internet
  • Fragen zur Anzahl, Nutzung und Einbindung der Hausboote
  • Parkraumsituation
  • Organisation einer möglichen Betreiberstruktur

SPD-Fraktion

  • Wirtschaftlichkeit (Mieteinnahmen, Auslastung, saisonale Nutzung)
  • Zielgruppen und touristische Anforderungen
  • Notwendige ergänzende Attraktionen
  • Fragen zur Vermarktung und Qualifikation möglicher Betreiber
  • Mögliche Betreibermodelle und Verantwortlichkeiten
  • Rettungs- und Brandschutzanforderungen
  • Aufteilung der Kosten und Verantwortlichkeiten bei der Schlickbeseitigung

Weitere Tagesordnungspunkte (kurz)

Hinweis zur Teilnahme

Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können im Ratssaal dabei sein.

Boutique Hafen Wedel-Schulau – Vorstellung im Planungsausschuss

Worum es ging

Unter dem Arbeitstitel „Boutique Hafen Wedel-Schulau“ wurde im Planungsausschuss am 14.10. 25 ein Konzept vorgestellt, das den Bereich des Hafenbeckens in Schulau touristisch und freizeitbezogen ausrichten soll. Die Präsentation diente der Information und ersten Diskussion, ein Beschluss war nicht vorgesehen.

Kernprinzipien des Konzepts

  • Fokus auf Tourismus und Freizeit, familiengeeignet
  • Offen für alle, kein elitärer Charakter
  • Hochwertiges Beherbergungsangebot, kein „Camping auf dem Wasser“
  • Moderne maritime Architektur, kein alternatives Aussteiger-Refugium
  • Temporäre touristische Nutzung, kein „schwimmender Stadtteil“
  • Bewegung im Hafen, keine Dauerlieger
  • Gastronomie aus einem Guss, keine Budenmeile

Das Projekt soll ein öffentlich zugängliches und zugleich hochwertiges Freizeitangebot schaffen.

Beispiele und Referenzen

Zur Veranschaulichung wurde der „Boutique Hafen Vieregge“ vorgestellt. Außerdem enthielt die Präsentation Beispiele für hochwertige Hausboot-Konzepte, die als Orientierung für die architektonische und touristische Qualität dienen könnten.

Weitere Informationen zum Referenzprojekt finden sich auf der offiziellen Seite: boutique-hafen-vieregge.de.

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19. Sitzung des PLA

Geplante Tagesordnung

Der Planungsausschuss der Stadt Wedel tagt am Dienstag, den 14. Oktober 2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich; Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen und zu Beginn Fragen stellen.

Im Mittelpunkt steht der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 89 „Im Winkel“. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren zu starten und die Öffentlichkeit sowie Fachbehörden frühzeitig zu beteiligen. Geplant ist, die bisher als Garagenhof genutzte Fläche südlich der Straße Im Winkel für den Wohnungsbau zu entwickeln, um zusätzlichen Wohnraum im innerstädtischen Bereich zu schaffen.

Das rund 3.500 Quadratmeter große Grundstück liegt zwischen der Straße Im Winkel und der angrenzenden Kleingartenanlage. Vorgesehen ist ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Entlang der Zufahrt zur Kleingartenanlage sollen Stellplätze entstehen, die die wegfallenden Garagen ersetzen. Die Fläche wird städtebaulich neu geordnet und in die vorhandene Umgebung eingebunden.

Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Siedlungsbereichs und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Verfahren läuft als Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich, da keine größeren Eingriffe zu erwarten sind. Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet, in dem Wohnen die Hauptnutzung darstellt; kleinere freiberufliche Tätigkeiten im häuslichen Bereich bleiben zulässig.

Die Erschließung erfolgt über die Straße Im Winkel. Eine Tiefgarage nimmt den Großteil des ruhenden Verkehrs auf; weitere Stellplätze entstehen an der Zufahrt zu den Kleingärten. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist durch Buslinien zum S-Bahnhof Wedel und nach Blankenese gegeben.

Eine Lärmuntersuchung hat ergeben, dass Wohnen trotz der Nähe zum Gewerbegebiet Langenkamp möglich ist, wenn Grenzwerte eingehalten und Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Altlasten sind nicht bekannt; im Fall auffälliger Bodenfunde gelten die gesetzlichen Meldepflichten.

Die Kosten für Planung, Erschließung und Bau trägt der Vorhabenträger. Ein Durchführungsvertrag regelt Details wie soziale Wohnungsanteile, Ausgleichsmaßnahmen und Beiträge zur Infrastruktur. Der Stadt entstehen dadurch keine direkten Kosten.

Weitere Themen der Sitzung sind ein Nutzungskonzept für den Stadthafen, Rückmeldungen aus den Fraktionen zu laufenden Vorhaben wie Hafenstraße und Nachverdichtung am Galgenberg sowie Berichte der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung und zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Stadthafen.

Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte können zu Beginn Fragen an Verwaltung und Ausschuss stellen. Weitere Informationen: Link zur Sitzung im Bürgerinformationssystem.

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