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Klares Signal aus Kiel: Kommunalaufsicht warnt – Wedel droht Verlust der finanziellen Handlungsfähigkeit

Klares Signal aus Kiel: Kommunalaufsicht warnt – Wedel droht Verlust der finanziellen Handlungsfähigkeit

Die Haushaltslage der Stadt Wedel ist dramatisch. Das geht aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht hervor, das am 6. Juni 2025 beim Rathaus eingegangen ist. Auch wenn die Haushaltssatzung für 2025 in Teilen genehmigt wurde – das Ministerium macht keinen Hehl daraus: Ohne harte Einschnitte, konkrete Sparmaßnahmen und strukturelle Reformen ist die finanzielle Zukunft der Stadt massiv gefährdet.

51 Millionen Euro Defizit bis 2028 – Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben

Die nackten Zahlen sprechen für sich:

  • Bereits bis Ende 2024 haben sich Defizite von über 44 Millionen Euro aufgebaut.
  • Der Haushalt 2025 bringt ein weiteres Minus von 13,8 Millionen Euro.
  • Selbst bei optimistischer Planung bleiben bis Ende 2028 immer noch 51,4 Millionen Euro Schulden, die sich im Ergebnishaushalt aufstauen.

Gleichzeitig schrumpft das Eigenkapital – also das finanzielle Fundament der Stadt – von einst 83 Millionen Euro (2011) auf nur noch 33 Millionen Euro im Jahr 2028. Das ist weniger als die Hälfte dessen, womit Wedel einst in das doppische Rechnungswesen gestartet ist. Die Kommunalaufsicht stellt klar: „Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Wedel ist nicht gegeben.“

Kassenkredite: Spitzenwert in Schleswig-Holstein

Besonders alarmierend ist die Lage bei den sogenannten Kassenkrediten – das kommunale Pendant zum Dispo-Kredit. Am Jahresende 2024 lag der Stand bei 24 Millionen Euro. Zum Vergleich: Der gesamte Bestand an Kassenkrediten aller anderen Kommunen in Schleswig-Holstein liegt bei rund 32 Millionen Euro. Fast drei Viertel dieses Betrags entfallen auf eine einzige Stadt: Wedel.

Mit den geplanten weiteren Liquiditätsabflüssen droht dieser Betrag noch einmal deutlich zu steigen – verbunden mit unkalkulierbaren Zinsrisiken. Die Aufsichtsbehörde mahnt: „Das Zinsänderungsrisiko ist erheblich.“

Haushalt 2025 nur unter Auflagen genehmigt

Trotz dieser besorgniserregenden Zahlen wurde die Haushaltssatzung 2025 genehmigt. Die Kommunalaufsicht hat die Investitionskredite (9,5 Mio. €) und Verpflichtungsermächtigungen (25,7 Mio. €) in voller Höhe genehmigt – allerdings nur, weil die Stadt Wedel eine deutliche Bereitschaft zur Konsolidierung signalisiert hat.

Klar ist aber auch: Für die kommenden Jahre steht diese Genehmigung unter Vorbehalt. Die Genehmigung für 2026 wird nur erteilt, wenn:

  • alle Maßnahmen der „Haushaltssicherung 2028“ konkretisiert und
  • verbindlich vom Rat beschlossen wurden sowie
  • die Umsetzung bereits begonnen hat.

Die Kommunalaufsicht erwartet dafür eine präzise Aufstellung aller Maßnahmen, inklusive Beschlussdatum, Beginn der Umsetzung und geplanter finanzieller Wirkung bis 2028.

Kritik und Anerkennung – Haushaltsführung 2024 im Fokus

Die Kommunalaufsicht äußert sich auch zur Haushaltsdurchführung im Jahr 2024. Für dieses Jahr war ursprünglich ein Überschuss geplant – tatsächlich entstand jedoch ein erheblicher Fehlbetrag. Die Verwaltung reagierte auf diese Entwicklung im September 2024 mit einer Haushaltssperre – ein Schritt, den die Kommunalaufsicht als konsequent und folgerichtig bewertet. Auch wenn ein Nachtragshaushalt formell noch hätte folgen sollen, wird das frühzeitige Eingreifen der aktuellen Verwaltungsspitze als positives Signal der Handlungsbereitschaft gewertet. Für künftige vergleichbare Fälle stellt die Kommunalaufsicht jedoch klar: Ein Nachtragshaushalt wird in solchen Situationen zwingend erwartet.

Auf der Habenseite steht: Die Investitionen wurden 2024 mit einer überdurchschnittlichen Umsetzungsquote von 74,4 % realisiert. Darüber hinaus ist es der Stadt gelungen, alle Jahresabschlüsse bis einschließlich 2023 aufzustellen, zu prüfen und vom Rat beschließen zu lassen – auch der Jahresabschluss 2024 wurde fristgerecht vorgelegt. Die Kommunalaufsicht lobt: „Gerade bei dieser Haushaltslage ist Transparenz für Bürger, Vereine und Wirtschaft von besonderer Bedeutung.“

Fazit: Letzte Chance zur Umkehr

Das Schreiben der Kommunalaufsicht ist in seiner Deutlichkeit bemerkenswert. Es spart nicht mit Kritik, lässt aber auch eine Tür offen. Der Haushalt 2025 wurde genehmigt – aber nur unter strengen Auflagen und mit klaren Erwartungen für die kommenden Jahre. Es ist ein letztes Warnsignal an Politik und Verwaltung in Wedel, den eingeschlagenen Kurs der Konsolidierung konsequent fortzusetzen – sonst droht der Stillstand.

Die Kernbotschaft aus Kiel:
„Ohne harte Einschnitte, klare Prioritäten und nachhaltige Entscheidungen ist eine eigenständige Haushaltsführung für Wedel nicht mehr möglich.“

Wie dieser Weg aussieht – und wie viel Bereitschaft zum Wandel tatsächlich vorhanden ist – wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Zeit zum Zögern ist vorbei.

→ Zur Übersicht der Haushaltssicherung 2028

1-601-05 Allgemeine Kinder- und Jugendangelegenheiten

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 9.750 € jährlich (Erweiterung um 0,269 Stellen EG 8).

Die Kosten sind gering, jedoch angesichts der angespannten Haushaltslage zu bewerten.


2. Kontext und Arbeitsaufkommen

Anstieg der Nutzerzahlen:

  • Die Nutzerzahlen im Bereich SKB sind seit 2019 stetig gestiegen:
    • 2019: 369 Nutzer*innen.
    • 2022: 491 Nutzer*innen (+33 % im Vergleich zu 2019).
    • 2023: 614 Nutzer*innen (+25 % im Vergleich zu 2022).
  • Dieser Trend setzt sich voraussichtlich fort, insbesondere durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026.

Aktueller Arbeitsaufwand:

Der wachsende Verwaltungsaufwand führt zu Engpässen im bestehenden Personal. Eine qualitativ hochwertige Betreuung und Beratung ist ohne zusätzliche Ressourcen kaum aufrechtzuerhalten.


3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die Notwendigkeit der Aufstockung ist nachvollziehbar angesichts der steigenden Nutzerzahlen und der zukünftigen Herausforderungen durch den Rechtsanspruch.
  • Der Personalbedarf ist jedoch nicht vollständig quantifiziert.

Empfehlung:

  • Die Stellenaufstockung sollte umgesetzt werden, jedoch mit regelmäßiger Evaluierung der tatsächlichen Arbeitsbelastung und der Effizienz der Ressourcennutzung.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Langfristige Planung: Die Erweiterung ist eine proaktive Maßnahme, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.
  • Qualitätssteigerung: Mit der zusätzlichen Kapazität können die Qualität der Betreuung und die Zufriedenheit der Nutzer*innen verbessert werden.
  • Niedrige Kosten: Die Kosten der Aufstockung sind verhältnismäßig gering.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Haushaltslage: Angesichts des hohen Defizits ist jede neue Stelle eine zusätzliche Belastung.
  • Effizienzpotenziale: Es ist nicht eindeutig belegt, dass alle zusätzlichen Aufgaben nicht durch interne Umverteilung oder Prozessoptimierung bewältigt werden können.

6. Alternativen

  • Prozessoptimierung: Einführung digitaler Lösungen oder Automatisierungen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
  • Befristete Erweiterung: Eine temporäre Aufstockung bis zur Einführung des Rechtsanspruchs könnte eine flexible Lösung sein.
  • Ehrenamtliche Unterstützung: Einbindung ehrenamtlicher Kräfte für nicht-verwaltungsbezogene Aufgaben.

7. Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel-Hoch. Die steigenden Nutzerzahlen und die zukünftigen Anforderungen rechtfertigen die Aufstockung, jedoch sollte die Effizienz bestehender Strukturen weiter geprüft werden.

8. Empfehlung

  • Kurzfristig: Umsetzung der Stellenaufstockung mit einer regelmäßigen Überprüfung der Arbeitsbelastung und Ressourcennutzung.
  • Langfristig: Evaluierung und ggf. Erweiterung der Kapazitäten in Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung.

Die Stellenaufstockung ist eine sinnvolle Investition, um den steigenden Anforderungen im Bereich Kinder- und Jugendangelegenheiten gerecht zu werden. Angesichts der moderaten Kosten und der klaren Entwicklung der Nutzerzahlen ist die Maßnahme gerechtfertigt, wenn auch mit einem Fokus auf Effizienzsteigerung.

Stellenplanänderung: Gewerbeangelegenheiten (1-302-09)

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stelle: 26.150 € jährlich (Schaffung 0,5 Stellen A10).

Diese Kosten sind im mittleren Bereich und könnten teilweise durch effizientere Bearbeitung der Rückstände kompensiert werden.

Sperrvermerk: Die Stelle wird nur nach Ratsbeschluss freigegeben, was zusätzliche Überprüfungen ermöglicht.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Hauptaufgaben der Stelle:

  • Bearbeitung von Anträgen und Genehmigungen im Bereich Gewerbe, Gaststätten und Bewachung.
  • Kontrolle und Überwachung von Gaststätten, Spielhallen und Sondernutzungen.
  • Durchführung von Verfahren bei Gewerbeuntersagungen, Erlaubniswiderrufen und unerlaubtem Handwerk.
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (Owi) und Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe.

Aktuelle Rückstände und Herausforderungen:

  • Rückstände:
    • 28 offene Gaststättenerlaubnisse, davon 13 nur mündlich erteilt.
    • Mehrere nicht abgeschlossene Verfahren (z. B. Gewerbeuntersagungen, Handwerksverstöße).
  • Kontrollprobleme: Kontrollen finden nur eingeschränkt oder gar nicht statt, insbesondere bei Gaststätten und Veranstaltungen.
  • Steigende Anforderungen: Ein erheblicher Anstieg bei Prüfverfahren im Bewachungsgewerbe (von 2 im Jahr 2018 auf 61 im Jahr 2023).

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Der Bedarf für die zusätzliche Stelle ist nachvollziehbar, da die Rückstände und Verzögerungen auf eine Überlastung des bestehenden Personals hindeuten.
  • Allerdings fehlen quantitative Daten zur genauen Arbeitsbelastung und Effizienzgewinnen durch die neue Stelle.

Empfehlung:

  • Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit einem Sperrvermerk, bis die Ergebnisse der laufenden Personalbedarfsbemessung vorliegen.
  • Eine Entscheidung über die Entfristung oder dauerhafte Schaffung der Stelle sollte erst nach Abschluss der Untersuchung getroffen werden.

4. Argumente für die Schaffung der Stelle

  • Abbau von Rückständen: Die zusätzlichen Kapazitäten könnten Rückstände abbauen und die Bearbeitung beschleunigen.
  • Verbesserung der Kontrollen: Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen sind notwendig, um gesetzliche Anforderungen und Standards zu gewährleisten.
  • Steigerung der Servicequalität: Schnellere Bearbeitung von Anträgen und weniger Verzögerungen verbessern den Service für Bürger*innen und Unternehmen.

5. Argumente gegen die Schaffung der Stelle

  • Haushaltslage: Die finanziell angespannte Situation der Stadt macht neue Stellen nur bei klar belegtem Bedarf vertretbar.
  • Fehlende Daten: Ohne die Ergebnisse der Personalbedarfsbemessung bleibt unklar, ob die zusätzliche Stelle langfristig notwendig ist.
  • Alternativen zur Effizienzsteigerung: Es könnte geprüft werden, ob durch Digitalisierung oder interne Umstrukturierungen die Arbeitsbelastung reduziert werden kann.

6. Alternativen

  • Befristete Besetzung: Vorübergehende Besetzung der Stelle, bis die Personalbedarfsbemessung abgeschlossen ist.
  • Outsourcing: Vergabe bestimmter Aufgaben an externe Dienstleister, um das bestehende Personal zu entlasten.
  • Digitale Tools: Einführung digitaler Systeme zur Beschleunigung und Vereinfachung der Bearbeitung von Anträgen und Verfahren.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel. Die Rückstände und gestiegenen Anforderungen rechtfertigen den Bedarf, jedoch sollten vor einer dauerhaften Schaffung der Stelle die Ergebnisse der Personalbedarfsbemessung abgewartet werden.

Empfehlung:

Kurzfristig: Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit einem Sperrvermerk, um kurzfristige Engpässe zu bewältigen und die Entscheidung über die Entfristung von den Ergebnissen der Personalbedarfsbemessung abhängig zu machen.

Langfristig: Entwicklung eines strategischen Plans zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Bereich Gewerbeangelegenheiten.

Stellenplanänderung: Ganztagskoordination GHS (1-401-64)

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 5.930 € jährlich.

Die Kosten sind gering und stellen im Vergleich zu anderen Stellenplanänderungen eine minimale Belastung dar.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Hauptaufgaben der Stelle:

  • Organisation und Koordination des Ganztagsbetriebs an der Gebrüder-Humboldt-Schule (GHS).
  • Kommunikation mit Lehrkräften, Schüler*innen, Eltern und externen Anbietern.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Klassenzusammengehörigkeit und geänderter Zuständigkeiten auf Schulleitungsebene.

Hintergrund:

  • Die GHS ist eine teilgebundene Ganztagsschule, an der die Koordination bisher von einer Lehrkraft durchgeführt wird.
  • Durch die Neuordnung der Klassenzusammengehörigkeit und veränderte Zuständigkeiten auf Schulleitungsebene hat sich der organisatorische Aufwand erhöht.
  • An anderen Ganztagsschulen in Wedel wird die Ganztagskoordination bereits seit Jahren von städtischem Personal wahrgenommen.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die Übertragung der Koordination auf städtisches Personal ist sinnvoll, da diese Aufgabe an anderen Schulen bereits erfolgreich umgesetzt wurde.
  • Die beantragte Aufstockung um 0,102 Stellen ist angemessen und hilft, die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte zu entlasten.

Empfehlung:

  • Die beantragte Stellenaufstockung wird als nachvollziehbar und notwendig eingestuft.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Entlastung der Lehrkräfte: Durch die Übertragung organisatorischer Aufgaben auf städtisches Personal können sich Lehrkräfte stärker auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren.
  • Standardisierung: Die Angleichung der GHS an die Struktur der anderen Ganztagsschulen fördert Einheitlichkeit und Effizienz in der Organisation.
  • Pflichtaufgabe: Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, den Betrieb des Ganztags zu gewährleisten.
  • Niedrige Kosten: Die Kosten der Stellenaufstockung sind im Verhältnis zur entstehenden Entlastung minimal.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Angespannte Haushaltslage: Auch geringe Kosten können in einem defizitären Haushalt kritisch betrachtet werden.
  • Alternativen zur Aufstockung: Es könnte geprüft werden, ob die Aufgaben durch interne Effizienzsteigerungen oder Umverteilungen abgedeckt werden können.

6. Alternativen

  • Temporäre Unterstützung: Vorübergehende Unterstützung durch Honorarkräfte oder Teilzeitkräfte, um die Situation zu entlasten.
  • Umverteilung: Interne Umstrukturierungen im Ganztagsbereich könnten eine kurzfristige Lösung bieten.
  • Ehrenamtliche Unterstützung: Prüfung, ob ehrenamtliche Helfer*innen in administrativen Bereichen unterstützend tätig werden können.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Hoch. Die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Ganztagsbetriebs macht die Stellenaufstockung notwendig.

Empfehlung:

Kurzfristig: Umsetzung der Stellenaufstockung, da die Kosten gering sind und die Maßnahme eine gesetzliche Pflichtaufgabe betrifft.

Langfristig: Regelmäßige Überprüfung der Stundenverteilung an allen Ganztagsschulen, um zukünftige Bedarfe frühzeitig zu erkennen und zu planen.

Stellenplanänderung: BAMF-Integrationskurse – Beratung und Verwaltung (1-43-15)

1. Finanzielle Analyse

  • Kosten der Stellenaufstockung: 48.360 € jährlich für 0,5 Stellen EG 11.
  • Die Kosten sind angesichts der aktuellen Haushaltslage signifikant und sollten im Kontext der Freiwilligkeit dieser Aufgabe kritisch geprüft werden.

2. Kontext und Arbeitsaufkommen

  • Steigende Nachfrage: Die Zahl der Sprach- und Integrationskurse hat sich nach den Rückgängen während der Corona-Pandemie wieder erholt und entspricht inzwischen dem Niveau von 2019.
  • Zusätzliche Belastungen:
    • Der Bereich ist mit 1,5 Stellen besetzt, wobei die Hauptlast auf einer Vollzeitstelle liegt, die keine Vertretung hat.
    • Zusätzliche Anforderungen durch den "Job-Turbo" der Bundesregierung und neue Aufgaben durch BAMF und Jobcenter.
  • Freiwillige Aufgabe: Sprach- und Integrationskurse sind keine Pflichtaufgabe der Stadt Wedel, sondern freiwillige Leistungen, die dennoch wichtige gesellschaftliche Funktionen erfüllen.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

  • Einschätzung: Die zusätzliche Belastung und der Bedarf für eine weitere halbe Stelle werden als nachvollziehbar eingestuft.
  • Empfehlung: Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit einem Sperrvermerk, sodass eine Freigabe erst nach einer politischen Entscheidung erfolgt.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Aufrechterhaltung des Angebots: Ohne diese Stelle könnte die Verwaltung ihre Rolle als Träger der Sprach- und Integrationskurse nicht mehr effektiv wahrnehmen.
  • Soziale Integration: Die Kurse tragen maßgeblich zur Integration von Migrant*innen und Geflüchteten bei und fördern die gesellschaftliche Teilhabe.
  • Entlastung: Eine zusätzliche Stelle würde die Arbeitsbelastung des bestehenden Personals verringern und die Vertretung sicherstellen.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Freiwillige Leistung: In der aktuellen Haushaltslage könnte die Frage gestellt werden, ob diese freiwillige Aufgabe weiterhin finanziell tragbar ist.
  • Kosten-Nutzen-Analyse: Es ist unklar, in welchem Umfang Fördermittel des BAMF oder anderer Institutionen die entstehenden Kosten decken können.

6. Alternativen

  • Outsourcing: Prüfung, ob die Verwaltungsaufgaben an externe Dienstleister vergeben werden können.
  • Interne Prozessoptimierung: Untersuchung, ob bestehende Prozesse effizienter gestaltet werden können, um den Bedarf ohne zusätzliche Stellen zu decken.
  • Temporäre Lösungen: Befristete Einstellung von Personal, um den aktuellen Anstieg zu bewältigen.

7. Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel – Der Bedarf ist nachvollziehbar, aber die freiwillige Natur der Aufgabe und die Haushaltslage machen eine zusätzliche Stelle nicht zwingend erforderlich.
  • Priorisierung: Die Entscheidung sollte politisch getroffen werden, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt.

8. Empfehlung

Kurzfristig: Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit Sperrvermerk, um die endgültige Entscheidung von einer politischen Bewertung abhängig zu machen.

Langfristig: Eine Evaluation der Sprach- und Integrationskurse sollte klären, ob der Bedarf langfristig bestehen bleibt und wie die Finanzierung gesichert werden kann.

Die Stellenaufstockung ist bedingt gerechtfertigt, da sie auf eine gestiegene Nachfrage reagiert und zur sozialen Integration beiträgt. Angesichts der freiwilligen Natur der Aufgabe ist jedoch eine gründliche pol

Stellenplanänderung: Villa – Erhöhung um 0,102 Stellen (1-507-01)

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 8.100 € jährlich (Erhöhung um 0,102 Stellen S 12).

Die Kosten sind im Vergleich zu anderen Stellenänderungen gering und haben eine überschaubare Belastung auf den Gesamthaushalt.


2. Kontext und Arbeitsaufkommen

Steigende Nachfrage nach Beratung:

  • 2023: Über 400 Personen wurden im sozialen Bereich oder in der Bewerbungsberatung betreut (20 % Anstieg gegenüber 2022).
  • Zusätzlich: 4.880 Besuche im offenen Bereich, bei denen oft niedrigschwellige Beratung stattfindet.

Rolle der Villa:

  • Die Villa bietet eine wichtige Anlaufstelle für Personen, die Schwierigkeiten in regulären Kontexten haben und niedrigschwellige Hilfen benötigen.
  • Hauptziele sind soziale Teilhabe und Integration in den Arbeitsmarkt, was auch wirtschaftliche Vorteile für die Stadt bringt.

Mitarbeiter*innenbindung und Motivation:

  • Die derzeitige Belastung durch die hohe Nachfrage führt zu der Gefahr von Überlastung und dem Risiko, dass Hilfsbedürftige abgewiesen werden müssen.
  • Die Erhöhung soll sowohl die Beratungskapazität verbessern als auch das Team motivieren und langfristig binden.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die Maßnahme wird als wichtig für die soziale Infrastruktur der Stadt eingestuft.
  • Die Notwendigkeit ist nachvollziehbar, insbesondere vor dem Hintergrund des gestiegenen Bedarfs.

Empfehlung:

  • Die Stundenaufstockung wird grundsätzlich befürwortet, da sie eine moderate Kostenbelastung darstellt und zur Absicherung des Angebots beiträgt.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Soziale Bedeutung: Die Villa erfüllt eine zentrale Rolle in der sozialen Infrastruktur und entlastet durch präventive Maßnahmen langfristig andere Systeme (z. B. Sozialämter).
  • Gleichstellung: Mit der Aufstockung würde die Villa das gleiche Stundenniveau wie das vergleichbare Stadtteilzentrum erreichen.
  • Mitarbeiter*innenzufriedenheit: Die Erhöhung der Kapazitäten kann die Motivation und langfristige Bindung des Teams stärken.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Freiwillige Leistung: Als freiwillige Aufgabe könnte die Ausweitung des Angebots angesichts der angespannten Haushaltslage kritisch betrachtet werden.
  • Alternativen: Es könnte geprüft werden, ob der Bedarf durch interne Umstrukturierungen oder den Einsatz von Ehrenamtlichen gedeckt werden kann.

6. Alternativen

  • Prozessoptimierung: Prüfung, ob die Effizienz interner Abläufe verbessert werden kann, um den Bedarf ohne zusätzliche Kosten zu decken.
  • Temporäre Maßnahmen: Ein befristeter Einsatz zusätzlicher Kräfte oder der verstärkte Einsatz ehrenamtlicher Unterstützung könnte kurzfristige Engpässe überbrücken.

7. Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel-Hoch. Der steigende Bedarf und die geringe Kostenbelastung rechtfertigen die Maßnahme. Die Entscheidung sollte jedoch im Kontext anderer freiwilliger Leistungen der Stadt priorisiert werden.

8. Empfehlung

  • Kurzfristig: Umsetzung der Stellenaufstockung, um die Beratungs- und Betreuungsleistung aufrechtzuerhalten und das Team zu entlasten.
  • Langfristig: Regelmäßige Evaluierung der Bedarfe und Effektivität der Villa, um die Nachhaltigkeit des Angebots sicherzustellen.

Die Stellenaufstockung ist gerechtfertigt, da sie auf einen gestiegenen Bedarf reagiert und die soziale Infrastruktur stärkt. Die moderate Kostenbelastung macht sie in der aktuellen Haushaltslage vertretbar, vorausgesetzt, die langfristige Effektivität wird regelmäßig überprüft.

Stellenplanänderung: 1-604-906 Erzieher*in

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 54.350 € jährlich (0,744 Stellen S 8a).

Die Kosten sind im Vergleich zu anderen Stellenplanänderungen moderat, jedoch angesichts des Haushaltsdefizits relevant.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Anlass der Stellenaufstockung:

  • Zum kommenden Schuljahr wird aufgrund der 5-Zügigkeit eine neue Betreuungsgruppe eröffnet.
  • Ohne die zusätzliche Erzieher*innenstelle wäre eine verlässliche Betreuung der Kinder in der neuen Gruppe nicht gewährleistet.

Ziele der Stellenaufstockung:

  • Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben für die Kinderbetreuung.
  • Entlastung der bestehenden Fachkräfte und Aufrechterhaltung der Betreuungsqualität.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die zusätzliche Gruppe ist notwendig, um den gestiegenen Betreuungsbedarf zu decken.
  • Eine Erweiterung der Kapazitäten ist daher gerechtfertigt.

Empfehlung:

  • Umsetzung der Stellenneuschaffung, um die Betreuungssituation an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Gesetzliche Verpflichtung: Kinderbetreuung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Wedel. Die Einrichtung der zusätzlichen Gruppe erfordert zusätzliche Fachkräfte.
  • Qualitätssicherung: Ohne die Stelle könnten Betreuungsstandards nicht eingehalten werden, was langfristig negative Auswirkungen auf die Eltern und Kinder hätte.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Haushaltslage: Der defizitäre Haushalt erfordert eine kritische Prüfung jeder zusätzlichen Stelle.
  • Langfristige Planung: Es könnte argumentiert werden, dass die Stadt durch Effizienzsteigerungen oder alternative Modelle zusätzliche Kapazitäten schaffen könnte.

6. Alternativen

  • Optimierung der bestehenden Ressourcen: Überprüfung, ob durch Umstrukturierungen oder temporäre Maßnahmen (z. B. interne Umverteilung oder befristete Verträge) der Bedarf gedeckt werden kann.
  • Kooperation mit externen Trägern: Zusammenarbeit mit externen Anbietern, um zusätzliche Betreuungskapazitäten zu schaffen.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Hoch. Die Stelle ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zwingend erforderlich.

Empfehlung:

Kurzfristig: Umsetzung der Stellenaufstockung, um die Betreuung in der neuen Gruppe sicherzustellen.

Langfristig: Regelmäßige Evaluierung der Ressourcennutzung und Prüfung alternativer Modelle für zukünftige Bedarfe.

Die Stellenaufstockung ist vollständig gerechtfertigt, da sie eine gesetzliche Pflichtaufgabe betrifft und eine sofortige Lösung für den gestiegenen Betreuungsbedarf bietet.

Stellenplanänderung: 1-604-908 bis 913 Assistenzen

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 266.400 € jährlich (Schaffung von 4,308 Stellen S 3).

Der Betrag ist eine erhebliche Belastung für den defizitären Haushalt und gehört zu den kostspieligsten Positionen im Stellenplan.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Anlass der Stellenaufstockung:

  • Sicherung der verlässlichen Betreuung: Aufgrund eines Anstiegs in der Betreuungszeit wird zusätzliches Personal benötigt.
  • Herausforderungen im Team: Zwei Mitarbeitende im bestehenden Team erbringen "Nicht-Leistung", was die verbleibenden Mitarbeitenden stark belastet.
  • Überdurchschnittlicher Krankenstand: Mitarbeitende fehlen durchschnittlich 40 Tage im Jahr.

Ziele der Stellenaufstockung:

  • Stabilisierung der Betreuung durch zusätzliche Assistenzkräfte.
  • Entlastung des bestehenden Teams, um Überlastung und Qualitätsverluste zu vermeiden.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Teilweise nachvollziehbar: Der Bedarf ist aufgrund der gestiegenen Anforderungen verständlich. Die Auswirkungen des überdurchschnittlichen Krankenstandes und der "Nicht-Leistung" einzelner Mitarbeitender werden anerkannt.
  • Unzureichende Belege: Der quantitative Bedarf an 4,308 Stellen ist nicht ausreichend mit Zahlen oder Analysen belegt.

Empfehlung:

  • Ein Gespräch zwischen der Fachabteilung, der Ganztagskoordination und dem Fachdienst Personal sollte geführt werden, um den tatsächlichen Bedarf zu klären.
  • Vor einer Stellenneuschaffung sollte eine organisatorische Betrachtung erfolgen.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Verlässliche Betreuung: Zusätzliche Stellen sind notwendig, um die Betreuung trotz hoher Krankenstände und Belastung sicherzustellen.
  • Entlastung des Teams: Die bestehende Belastung des Teams könnte durch zusätzliche Kräfte reduziert werden.
  • Steigende Anforderungen: Die Erweiterung der Betreuungszeiten rechtfertigt zusätzlichen Personalbedarf.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Hohe Kosten: Der Betrag stellt eine erhebliche Belastung dar und ist angesichts des defizitären Haushalts schwer zu rechtfertigen.
  • Unklarer Bedarf: Der Bedarf an 4,308 Stellen ist nicht hinreichend dokumentiert. Es fehlt eine fundierte Analyse der Arbeitsbelastung.
  • Alternativen möglich: Es könnten andere Ansätze geprüft werden, um die Betreuung sicherzustellen, ohne die Personalstärke so stark zu erhöhen.

6. Alternativen

  • Springer-System erweitern: Statt dauerhafter Stellen könnten zusätzliche Springerkräfte eingesetzt werden, um krankheitsbedingte Ausfälle abzufangen.
  • Bessere Personalführung: Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsleistung der "Nicht-Leistung" erbringenden Mitarbeitenden könnten geprüft werden.
  • Flexible Teilzeitstellen: Statt Vollzeitkräften könnten gezielte Teilzeitlösungen den Bedarf decken.
  • Externe Unterstützung: Einbezug von freien Trägern oder Dienstleistern, um spezifische Aufgaben abzudecken.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Mittel. Der Bedarf an zusätzlichem Personal ist nachvollziehbar, aber die Höhe der Stellenaufstockung erscheint nicht ausreichend geprüft.
  • Kosten: Die hohen Kosten stehen im Widerspruch zur defizitären Haushaltslage.

Empfehlung:

Kurzfristig: Ein Sperrvermerk sollte eingefügt werden, bis eine genaue Bedarfsermittlung und organisatorische Betrachtung erfolgt sind.

Langfristig: Maßnahmen zur Reduktion von Fehlzeiten und zur Effizienzsteigerung im bestehenden Team sollten umgesetzt werden.


Die Stellenaufstockung ist nur teilweise gerechtfertigt, da die Notwendigkeit nicht hinreichend belegt ist und Alternativen zur Entlastung geprüft werden könnten.

Stellenplanänderung: 1-604-907 Assistenz

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenaufstockung: 44.400 € jährlich (0,718 Stellen S 3).

Die Kosten sind moderat, insbesondere im Vergleich zu anderen Stellenplanänderungen, stellen jedoch eine Belastung für den defizitären Haushalt dar.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Anlass der Stellenaufstockung:

  • Zum nächsten Schuljahr wird aufgrund der 5-Zügigkeit eine neue Betreuungsgruppe eröffnet.
  • Die Assistenzstelle ist notwendig, um eine qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Ziele der Stellenaufstockung:

  • Entlastung des Fachpersonals, damit dieses sich stärker auf pädagogische Kernaufgaben konzentrieren kann.
  • Sicherung der Betreuungsqualität in der neuen Gruppe.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die Eröffnung der zusätzlichen Gruppe macht eine Erweiterung des Personals erforderlich.
  • Die Assistenzstelle trägt dazu bei, den Betreuungsaufwand zu decken und das bestehende Personal zu entlasten.

Empfehlung:

  • Umsetzung der Stellenneuschaffung, um die Anforderungen an die Betreuung zu erfüllen.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Gesetzliche Verpflichtung: Die Stadt ist verpflichtet, ausreichend Personal für die Betreuung bereitzustellen.
  • Entlastung des Fachpersonals: Die Assistenz entlastet die Erzieher*innen, was sich positiv auf die Betreuungsqualität auswirkt.
  • Steigende Anforderungen: Die Einführung der 5-Zügigkeit erhöht den Betreuungsbedarf erheblich.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Haushaltslage: Auch moderate Kosten stellen angesichts des defizitären Haushalts eine Herausforderung dar.
  • Prüfbare Alternativen: Es könnte hinterfragt werden, ob eine temporäre Lösung oder Umstrukturierungen im bestehenden Personal ausreichen könnten.

6. Alternativen

  • Temporäre Unterstützung: Einsatz von befristetem Personal, bis der Bedarf langfristig überprüft werden kann.
  • Umverteilung von Ressourcen: Prüfung, ob die Aufgaben durch interne Umstrukturierungen im bestehenden Personal abgedeckt werden können.
  • Externe Unterstützung: Kooperation mit Trägern oder Anbietern zur Deckung des Betreuungsbedarfs.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Hoch. Die Stelle ist erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung der neuen Gruppe sicherzustellen.

Empfehlung:

Kurzfristig: Umsetzung der Stellenneuschaffung, um den Betreuungsbedarf in der neuen Gruppe zu decken.

Langfristig: Evaluierung des Ressourceneinsatzes und Prüfung effizienterer Modelle, um zukünftige Bedarfe zu decken.

Die Stellenaufstockung ist gerechtfertigt, da sie eine direkte Reaktion auf die gesteigerte Nachfrage und die gesetzlichen Vorgaben darstellt.

Stellenplanänderung: 2-101-09 Haustechniker*in

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stelle: 83.610 € jährlich (1,0 Stellen EG 9b).

Die Kosten sind bereits in der Planungstabelle des Haushalts 2025 berücksichtigt.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Gestiegene Anforderungen:

  • Anzahl der stadteigenen und angemieteten Liegenschaften hat sich erheblich erhöht:
    • Stadteigene Objekte: Anstieg von 80 (2019) auf 100 (2024).
    • Angemietete Wohnräume: Zunahme von 59 (2019) auf 110 (2024).
    • Weitere 20 Liegenschaften kommen aus auslaufenden Pachtverträgen hinzu.
  • Neue gesetzliche Vorgaben: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfordert zusätzliche technische Expertise und Betreuung.

Aktueller Zustand:

  • 17 Liegenschaften erhalten derzeit keine haustechnische Betreuung.
  • Ein signifikanter Sanierungsstau ist bereits vorhanden.

Interimslösung:

  • Eine Poolstelle wurde 2024 geschaffen, um dringendste Aufgaben zu übernehmen.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Der deutliche Anstieg der betreuten Objekte sowie die gesetzlichen Anforderungen machen die Schaffung der Stelle nachvollziehbar.
  • Ohne die zusätzliche Stelle bleiben zahlreiche Aufgaben unerledigt, was langfristig höhere Kosten und Schäden verursachen könnte.

Empfehlung:

  • Umsetzung der Stellenneuschaffung, um die Betreuung der Liegenschaften zu sichern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

4. Argumente für die Stellenaufstockung

  • Nachvollziehbarer Bedarf: Der erhebliche Anstieg der betreuten Objekte und die gesetzlichen Vorgaben erfordern zusätzliche Kapazitäten.
  • Langfristige Einsparungen: Durch eine bessere Betreuung der Liegenschaften können langfristig Reparaturkosten und Schäden vermieden werden.
  • Qualitätssicherung: Eine professionelle Betreuung gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Standards und erhöht die Lebensdauer der Gebäude.

5. Argumente gegen die Stellenaufstockung

  • Defizitärer Haushalt: Angesichts des erheblichen Haushaltsdefizits sollte die Schaffung neuer Stellen sorgfältig geprüft werden.
  • Effizienzpotenzial: Es bleibt offen, ob die Aufgaben durch bessere Organisation oder externe Dienstleister teilweise abgedeckt werden könnten.

6. Alternativen

  • Externe Dienstleister: Vergabe von Wartungs- und Reparaturarbeiten an externe Fachbetriebe, um die Belastung des städtischen Haushalts zu verringern.
  • Temporäre Lösungen: Einsatz von befristetem Personal zur Bearbeitung des Sanierungsstaus und Betreuung unversorgter Liegenschaften.
  • Optimierung interner Abläufe: Überprüfung, ob durch technologische Lösungen oder Umverteilung bestehender Ressourcen Teile des Bedarfs gedeckt werden können.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Hoch Der Bedarf ist angesichts der Vielzahl unbetreuter Liegenschaften und des bestehenden Sanierungsstaus nachvollziehbar und dringend.

Empfehlung:

Kurzfristig: Umsetzung der Stellenneuschaffung, um die Betreuung der wachsenden Anzahl von Liegenschaften zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Langfristig: Überprüfung von Effizienzmaßnahmen und alternativen Modellen, um zukünftige Bedarfe möglichst kostenneutral zu bewältigen.

Die Schaffung dieser Stelle ist gerechtfertigt und dringend erforderlich, um den Sanierungsstau abzubauen, unbetreute Liegenschaften zu versorgen und den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.

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