Die Kosten sind verhältnismäßig gering, insbesondere im Vergleich zu anderen Stellenplanänderungen. Dennoch sind sie angesichts des defizitären Haushalts zu berücksichtigen.
2. Kontext und Aufgabenbeschreibung
Anstieg der Aufgaben:
Die Anzahl der Mietverträge und Liegenschaften hat seit 2021 erheblich zugenommen, von 80 auf 100 Objekte.
Geplante Übernahme von 20 Pachtverträgen und weiteren Gewerbeverträgen aus dem Fachdienst Wirtschaft und Steuern.
Erweiterte Anforderungen:
Alte Mietverträge, die zu Lasten der Stadt geschlossen wurden, müssen überprüft, angepasst oder gekündigt werden.
Neubauprojekte wie Steinberg 8a und Schulergänzungsbauten erhöhen den Verwaltungsaufwand.
3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10
Einschätzung:
Der gestiegene Verwaltungsaufwand durch neue Objekte, Pacht- und Gewerbeverträge sowie Vertragsanpassungen macht den Bedarf nachvollziehbar.
Empfehlung:
Umsetzung der Stellenaufstockung, da der zusätzliche Verwaltungsaufwand durch die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr abgedeckt werden kann.
4. Argumente für die Stellenaufstockung
Nachvollziehbarer Bedarf: Die deutliche Zunahme der Objekte und die geplanten Übernahmen rechtfertigen eine Aufstockung.
Qualitätssicherung: Eine proaktive Überprüfung und Anpassung von Verträgen kann langfristig finanzielle Nachteile verhindern.
5. Argumente gegen die Stellenaufstockung
Haushaltslage: Angesichts des defizitären Haushalts könnte die Stellenaufstockung kritisch hinterfragt werden.
Effizienzpotenzial: Es bleibt offen, ob interne Optimierungen oder eine stärkere Digitalisierung die Arbeitsbelastung reduzieren könnten.
6. Alternativen
Temporäre Unterstützung: Einsatz von befristeten Kräften zur Bearbeitung alter Mietverträge und zur Übernahme der zusätzlichen Aufgaben.
Digitalisierung: Einführung von Softwarelösungen, die das Vertragsmanagement und die Verwaltung von Objekten effizienter gestalten.
Externe Unterstützung: Beauftragung externer Dienstleister zur Überprüfung und Anpassung von Altverträgen.
Bewertung der Notwendigkeit
Dringlichkeit:Mittel
Die Stellenaufstockung ist nachvollziehbar, jedoch sollten auch alternative Maßnahmen zur Arbeitsentlastung geprüft werden.
Empfehlung
Kurzfristig: Umsetzung der Stellenaufstockung, um den gestiegenen Arbeitsaufwand zu bewältigen.
Langfristig: Prüfung der Effizienzpotenziale durch Digitalisierung und mögliche Kooperationen mit externen Dienstleistern.
Die Stellenaufstockung ist nachvollziehbar, jedoch sollte die Verwaltung weiterhin auf Effizienzsteigerungen achten, um zukünftige Bedarfe besser abzufangen.
Einführung und Betreuung des Programms PIT-Performance: Eingabe von Daten für 110 Wohnräume und 100 Liegenschaften.
Prüfung und Zusammenfassung von Rahmenverträgen: Rund 560 Verträge müssen laut Landesrechnungshof und Rechnungsprüfungsamt bearbeitet werden.
Projektmanagement: Überwachung von Gewährleistungsansprüchen und Wartungsfristen.
Erwartete Entlastung:
Die Stelle soll mittelfristig zu Kosteneinsparungen führen, insbesondere durch die Optimierung von Vertragsstrukturen und Digitalisierung von Prozessen.
Langfristige Entwicklung:
Der Personalaufwand soll nach Einführung des Fachverfahrens und Bearbeitung der Rahmenverträge rückläufig werden.
Die Mitarbeiterin, die aktuell Teile der Aufgaben übernimmt, steht kurz vor der Rente.
3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10
Grundsätzliche Nachvollziehbarkeit:
Der Bedarf wird durch die Einführung neuer Aufgaben und die steigenden Anforderungen als plausibel eingestuft.
Der Stellenbedarf ist jedoch aktuell nicht quantitativ zu fassen.
Empfehlung:
Durchführung einer Organisationsuntersuchung im Jahr 2026, um die Aufgabenverteilung und die Effizienz des Fachdienstes zu analysieren.
Aufnahme der Stelle mit dem Vermerk "k.w. 2028" in den Stellenplan, um die aktuelle Arbeitsbelastung zu mindern und kurzfristige Engpässe zu vermeiden.
4. Argumente für die Stellenaufstockung
Dringender Bedarf: Die Aufgaben sind bereits konkret definiert, und die Überlastung durch die Einführung neuer Prozesse ist absehbar.
Langfristige Vorteile: Die Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen kann mittelfristig Kosteneinsparungen und Effizienzgewinne bringen.
5. Argumente gegen die Stellenaufstockung
Defizitärer Haushalt: Angesichts des hohen Defizits im Haushaltsplan 2025 stellt jede neue Stelle eine erhebliche zusätzliche Belastung dar.
Unklare Notwendigkeit: Ohne die Ergebnisse der geplanten Organisationsuntersuchung bleibt unklar, ob die Aufgaben dauerhaft oder temporär anfallen und wie sie effizienter verteilt werden können.
6. Alternativen
Temporäre Lösung: Einstellung auf befristeter Basis bis zur Organisationsuntersuchung, um kurzfristige Aufgaben zu bewältigen.
Externe Unterstützung: Engagieren eines Dienstleisters für die Einführung von PIT-Performance und die Aufarbeitung der Rahmenverträge.
Bewertung der Notwendigkeit
Dringlichkeit:Mittel-Hoch. Kurzfristig scheint die Stelle notwendig, um bestehende Aufgaben zu bewältigen und die Arbeitsbelastung zu reduzieren.
Empfehlung:
Bedingte Umsetzung: Aufnahme der Stelle mit Vermerk "k.w. 2028", jedoch abhängig von der erfolgreichen Durchführung der Organisationsuntersuchung und einer regelmäßigen Überprüfung der Aufgabenentwicklung.
Eine befristete oder externe Lösung sollte parallel geprüft werden, um die Haushaltsbelastung zu minimieren.
Bauzustandsbesichtigung: Überwachung genehmigter Bauvorhaben und Verfolgung der Mängelbeseitigung.
Kontrolle illegaler Bautätigkeiten und baulicher Anlagen.
Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Einleitung und Nachverfolgung.
Begleitung von Bauverfahren: Dokumentation von Baufortschritten und Bescheinigungen.
Zielsetzung:
Verstärkte Außendienstpräsenz zur Verbesserung der Bauaufsicht.
Konsequente Verfolgung von Verstößen und Vermeidung von Fehlentwicklungen.
Repräsentation der Bauaufsicht der Stadt Wedel und Verbesserung der Bürgerbetreuung.
Hintergrund:
2023 wurde die Stelle bereits befristet ausgeschrieben, jedoch ohne Erfolg.
Ziel ist es, die Attraktivität der Stelle durch ein unbefristetes Angebot zu erhöhen.
3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10
Einschätzung:
Die Funktion eines Baustellenkontrolleurs wird als notwendig eingestuft, um Überlastungen der Sachbearbeiter*innen zu vermeiden und die hoheitlichen Aufgaben der Bauaufsicht effizient zu erfüllen.
Empfehlung:
Durchführung einer Datenerhebung für eine Stellenbemessung im Jahr 2025, um den tatsächlichen Personalmehrbedarf zu quantifizieren.
4. Argumente für die Stellenaufstockung
Dringender Bedarf: Die beschriebenen Aufgaben sind essentiell, um eine effektive Bauaufsicht zu gewährleisten.
Potentielle Einnahmen: Gebührenpflichtige Verfahren und Zwangsgelder können zusätzliche Einnahmen für die Stadt generieren.
5. Argumente gegen die Stellenaufstockung
Fehlende quantitative Belege: Die Notwendigkeit der Stelle wird zwar qualitativ begründet, es fehlen jedoch belastbare Daten zur genauen Arbeitsbelastung und zum Stellenbedarf.
Defizitärer Haushalt: Angesichts des hohen Haushaltsdefizits sollte der Einsatz neuer Stellen nur erfolgen, wenn der Bedarf klar nachgewiesen ist.
6. Alternativen
Befristete Besetzung: Die Stelle könnte zunächst befristet besetzt werden, um die Aufgaben kurzfristig zu bewältigen, bis eine umfassende Stellenbemessung erfolgt ist.
Externe Vergabe: Teilbereiche der Bauüberwachung könnten temporär an externe Dienstleister vergeben werden, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren.
Interne Umstrukturierung: Prüfung, ob durch Umverteilung vorhandener Kapazitäten Aufgaben abgedeckt werden können.
Bewertung der Notwendigkeit
Dringlichkeit:Hoch. Die Überlastung der bestehenden Kapazitäten und die Notwendigkeit einer stärkeren Außendienstpräsenz machen die Stelle kurzfristig wichtig.
Empfehlung:
Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit Sperrvermerk, bis die Ergebnisse der Stellenbemessung vorliegen. Alternativ könnte eine befristete Besetzung erfolgen, um die aktuelle Überlastung abzufedern.
Entwicklung und Anpassung von Konzepten zur Personalentwicklung.
Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen und Coachings.
Moderation von Konfliktgesprächen und Workshops.
Stärkung der Führungskompetenz und Förderung von Teamstrukturen.
Unterstützung bei zeitnaher und qualifizierter Besetzung von Stellen.
Ziele der Stelle:
Bindung und Gewinnung von Mitarbeiter*innen angesichts des Fachkräftemangels.
Kosteneinsparung durch Vermeidung teurer externer Dienstleistungen (Tagessatz externer Coaches: ca. 2.000 € netto).
Hintergrund:
Der Fachkräftemangel hat zu einem steigenden Bedarf an internen Personalentwicklungsmaßnahmen geführt.
Aktuell wird ein Großteil der Aufgaben extern vergeben, was zu Verzögerungen und hohen Kosten führt.
3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10
Einschätzung:
Die Aufgaben der Personalentwicklung und Konfliktmoderation sind relevant und werden in der Verwaltung zunehmend bedeutsam.
Der Stellenbedarf ist jedoch nicht quantitativ konkretisiert.
Empfehlung:
Durchführung einer Organisationsuntersuchung im zweiten Halbjahr 2024, um die Aufgabenverteilung, Arbeitszeitbedarfe und Effizienz des Fachdienstes zu analysieren.
Befristete Aufnahme der Stelle bis zum 31.12.2025, um die aktuelle Arbeitsbelastung zu bewältigen und Ergebnisse der Untersuchung abzuwarten.
4. Argumente für die Stellenaufstockung
Dringender Bedarf: Der Fachkräftemangel erfordert eine proaktive Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung.
Strategische Bedeutung: Eine effektive Personalentwicklung trägt wesentlich zur Attraktivität der Stadt Wedel als Arbeitgeberin bei und reduziert Fluktuationen.
5. Argumente gegen die Stellenaufstockung
Defizitärer Haushalt: Angesichts eines Defizits von 17 Mio. € sollten zusätzliche Ausgaben nur bei klar belegtem Bedarf erfolgen.
Fehlende quantitative Belege: Der tatsächliche Personalbedarf ist noch nicht hinreichend analysiert. Die geplante Organisationsuntersuchung könnte genauere Daten liefern.
6. Alternativen
Befristete Besetzung: Aufnahme der Stelle in den Stellenplan 2025 mit einer Befristung bis Ende 2025. Die endgültige Entscheidung kann nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse getroffen werden.
Interne Umverteilung: Prüfung, ob bestehende Kapazitäten durch Priorisierung anderer Aufgaben temporär auf Personalentwicklung umgeleitet werden können.
Externe Begleitung: Beibehaltung externer Dienstleistungen bis zur Klärung des tatsächlichen Bedarfs durch die geplante Untersuchung.
Bewertung der Notwendigkeit
Dringlichkeit:Mittel. Die Aufgaben sind wichtig, aber die Notwendigkeit einer dauerhaften Stelle ist bisher nicht ausreichend quantifiziert.
Empfehlung:
Aufnahme der Stelle in den Stellenplan mit befristeter Laufzeit bis 31.12.2025 und einem Sperrvermerk, bis Ergebnisse der Organisationsuntersuchung vorliegen.
Einschließlich Sonderzahlungen sind die Kosten moderat, könnten jedoch durch zusätzliche Einnahmen teilweise kompensiert werden.
Zusätzliche Einnahmen:
Laut Begründung würde die Erhöhung der Stellenanzahl die Fallzahlen um 25 % steigern, was etwa 75.000 € an jährlichen Mehreinnahmen generieren könnte.
Diese Argumentation wird jedoch von der Stellungnahme des Fachdienstes 3-10 kritisch hinterfragt.
2. Kontext und Arbeitsaufkommen
Sicherheitsaspekt:
Die zunehmenden verbalen Angriffe und bedrohlichen Situationen bei der Verkehrsüberwachung erfordern verstärkte Sicherheitsmaßnahmen.
Besonders in Abenddiensten und dunklen Jahreszeiten sind doppelt besetzte Schichten sinnvoll und aus Fürsorgepflicht erforderlich.
Arbeitsbelastung:
Die derzeitige Personalstärke deckt den Bedarf nicht ausreichend, insbesondere bei der Schulwegsicherung und in "kritischen Straßenzügen."
Effizienzsteigerung fraglich:
Die Annahme, dass doppelt besetzte Kontrollgänge zu einer proportionalen Erhöhung der festgestellten Verstöße führen, wird von der Stellungnahme 3-10 angezweifelt.
3. Argumente für die Schaffung der Stelle
Sicherheitsbedenken:
Der Schutz der Mitarbeitenden sollte prioritär sein, insbesondere in sensiblen Einsatzgebieten.
Positive Außenwirkung:
Eine stärkere Präsenz und höhere Kontrolldichte werden von der Bevölkerung positiv wahrgenommen.
Teilweise Refinanzierung:
Zusätzliche Einnahmen könnten die Kosten kompensieren, auch wenn die tatsächliche Höhe unklar bleibt.
4. Argumente gegen die Schaffung der Stelle
Effizienz der Kontrollen:
Es ist unklar, ob die erhöhte Personalstärke tatsächlich zu signifikant höheren Einnahmen oder einer besseren Verkehrsüberwachung führt.
Alternative Maßnahmen:
Statt der Schaffung einer neuen Stelle könnte geprüft werden, ob eine Optimierung der Dienstpläne oder der Einsatz externer Kräfte für bestimmte Schichten ausreicht.
Kritik an der Notwendigkeit der Doppelbesetzung:
Die Stellungnahme 3-10 hinterfragt, ob alle Schichten, insbesondere tagsüber und bei der Schulwegsicherung, tatsächlich doppelt besetzt werden müssen.
5. Alternativen
Teilweise Erhöhung der Stunden:
Eine Erhöhung um weniger als 19,5 Stunden könnte ausreichen, um die Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Flexibler Einsatz:
Fokussierung der zusätzlichen Stunden auf Abend- und Wochenendschichten, wo die Sicherheitsrisiken höher sind.
Externe Dienstleister:
Einsatz von Sicherheitsdiensten zur Unterstützung in problematischen Gebieten oder bei besonderen Schichten.
Bewertung der Notwendigkeit
Zwingende Notwendigkeit: Mittel
Der Schutz der Mitarbeitenden ist ein berechtigtes Anliegen, jedoch könnte eine reduzierte Erhöhung der Stunden den Bedarf ebenfalls abdecken.
Die prognostizierte Effizienzsteigerung bei der Feststellung von Verstößen ist nicht ausreichend belegt.
Empfehlung
Kurzfristig: Eine moderate Erhöhung der Arbeitszeit (z. B. 10–15 Stunden pro Woche) sollte priorisiert werden, um die Sicherheitsaspekte in kritischen Schichten zu berücksichtigen.
Langfristig: Die Effizienz der Verkehrsüberwachung und die Notwendigkeit zusätzlicher Kapazitäten sollten nach einem Jahr evaluiert werden.
Die Stellenaufstockung ist teilweise gerechtfertigt, jedoch in der vorgeschlagenen Form nicht zwingend erforderlich. Ein reduzierter Ansatz könnte sowohl die Sicherheits- als auch die Haushaltserfordernisse angemessen berücksichtigen.
Die finanzielle Lage der Stadt Wedel ist angespannt. Der Haushaltsentwurf für 2025 weist ein Defizit von rund 17 Millionen Euro auf, und die Konsolidierungsmöglichkeiten sind begrenzt. Trotzdem plant die Verwaltung, neue Stellen zu schaffen und bestehende aufzustocken – mit einem Kostenvolumen von rund 600.000 Euro. Doch sind diese Ausgaben in der aktuellen Situation gerechtfertigt? Eine Analyse der einzelnen Änderungen zeigt: Nicht jede Maßnahme ist gleichermaßen notwendig.
Überblick über die geplanten Änderungen
Insgesamt 18 Stellenplanänderungen sollen in den Haushalt 2025 aufgenommen werden. Diese umfassen:
Neue Stellen: u. a. im Bereich Gebäudemanagement, Personalentwicklung und Verkehrsüberwachung.
Aufstockungen: etwa in der Kinderbetreuung und Jugendhilfe.
Kosten: insgesamt ca. 600.000 Euro.
Die Begründungen der Verwaltung reichen von gestiegenen Fallzahlen über neue gesetzliche Verpflichtungen bis hin zu Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation.
Analyse der Notwendigkeit
Der Fachdienst 3-10 hat jede geplante Änderung detailliert geprüft und bewertet. Hier ein Einblick in die Ergebnisse:
Dringend notwendig: Einige Maßnahmen, wie die Schaffung einer Stelle für die Ganztagskoordination an der GHS, sind gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich.
Diskutabel: Die Ausweitung der Verkehrsüberwachung um 0,5 Stellen wird teilweise kritisch gesehen, da der tatsächliche Bedarf nicht eindeutig nachgewiesen wurde.
Verschiebbar: Stellen im Bereich Gebäudemanagement oder Personalentwicklung könnten durch eine Organisationsuntersuchung effizienter geplant werden, bevor neue Kosten entstehen.
Alternativen
Um das Defizit zu reduzieren, könnten folgende Maßnahmen helfen:
Befristete Stellen: Anpassung an den kurzfristigen Bedarf.
Organisationsuntersuchungen: Langfristige Planung auf Basis klarer Daten.
Priorisierung: Fokus auf gesetzliche Verpflichtungen und dringende Maßnahmen.
Fazit
Die geplanten Änderungen im Stellenplan werfen die Frage auf, wie sinnvoll zusätzliche Ausgaben angesichts der angespannten Haushaltslage sind. Politik und Verwaltung stehen vor der Herausforderung, eine Balance zwischen Notwendigkeit und Sparmaßnahmen zu finden. Klar ist: Jede Entscheidung sollte gut begründet und langfristig tragfähig sein.
Was ist Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit uns und teilen Sie Ihre Ansichten zu den geplanten Änderungen!
Dies sind die Stellenplanänderungen im Detail:
1. FBL x: Schaffung 1,0 Stelle A 14
Die neue Stelle ist als Leitungsfunktion in der Verwaltung vorgesehen und soll die strategische Führung verbessern. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist die Notwendigkeit jedoch kritisch zu hinterfragen.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit bei der Verkehrsüberwachung zu erhöhen, insbesondere bei Abenddiensten. Laut Verwaltung führt die zusätzliche Stelle zu mehr Bußgeldern und erhöht damit die Einnahmen. Dennoch bleibt unklar, ob die prognostizierten Einnahmen die Mehrkosten langfristig rechtfertigen.
Diese Position soll helfen, Rückstände in der Bearbeitung von Gewerbeangelegenheiten abzubauen. Angesichts der Überlastungsanzeige des bestehenden Mitarbeiters erscheint die Maßnahme gerechtfertigt. Eine endgültige Entscheidung soll jedoch erst nach einer Personalbedarfsanalyse getroffen werden.
4. 1-401-02 Schule, Kultur und Sport: Ausweitung um 0,1 Stellen A8
Die geringe Erhöhung zielt darauf ab, zusätzliche Aufgaben im Bereich Schule und Kultur zu bewältigen. Die Maßnahme ist vergleichsweise kostengünstig, und die Notwendigkeit wurde bestätigt.
5. 1-302-12 Ganztagskoordination GHS: Schaffung um 0,102 Stellen EG 5
Die Maßnahme ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen im Ganztagsbereich gerecht zu werden. Der Bedarf ist durch gestiegene Anforderungen an die Koordination nachvollziehbar.
6. 1-43-15 BAMF-Integrationskurse: Schaffung um 0,5 Stellen EG 11
Die Verwaltung argumentiert, dass steigende Teilnehmerzahlen bei Integrationskursen diese Stelle notwendig machen. Es handelt sich jedoch um eine freiwillige Aufgabe, deren Ausweitung kritisch zu bewerten ist.
7. 1-507-01 Villa: Ausweitung um 0,102 Stellen S 12
Die Villa leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur. Die Stundenerhöhung erscheint moderat und wurde als Maßnahme zur Mitarbeiterbindung empfohlen.
8. 1-601-05 Kinder und Jugendangelegenheiten: Ausweitung um 0,269 Stellen EG 8
Steigende Nutzerzahlen im Jugendbereich machen die Ausweitung nachvollziehbar. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme umzusetzen.
9. 1-604-906 Erzieher*in: Schaffung um 0,744 Stellen S 8a
Die neue Gruppe, die aufgrund wachsender Schülerzahlen eröffnet werden muss, macht die zusätzliche Stelle notwendig.
10. 1-604-907 Assistenz: Schaffung um 0,718 Stellen S 3
Zusätzliche Assistenzstelle zur Unterstützung der Betreuung. Der Bedarf wurde nachvollziehbar begründet.
11. 1-604-908 bis 913 Assistenzen: Schaffung um 4,308 Stellen S 3
Die Maßnahme wurde mit einem Sperrvermerk versehen, da die Notwendigkeit teilweise unklar bleibt. Eine genauere Analyse des Bedarfs ist erforderlich.
12. 2-101-09 Haustechniker*in: Schaffung um 1,0 Stellen EG 9b
Die stark gestiegene Anzahl zu betreuender Objekte sowie gesetzliche Anforderungen wie das GEG-Gesetz rechtfertigen die Maßnahme. Der Bedarf wurde von der Verwaltung bestätigt.
13. 2-102-05 Kaufm. Gebäudemanagement: Ausweitung um 0,231 Stellen EG 9a
Die Verwaltung argumentiert mit einer steigenden Anzahl von Miet- und Pachtverträgen sowie einer wachsenden Zahl von Liegenschaften. Der Bedarf wurde als nachvollziehbar eingestuft.
14. 2-102-06 Kaufm. Gebäudemanagement: Schaffung um 0,744 Stellen EG 8
Die Stelle soll neue Aufgaben wie die Einführung eines Fachprogramms übernehmen. Eine Organisationsuntersuchung wird jedoch erst für 2026 empfohlen, bevor langfristige Entscheidungen getroffen werden.
15. 2-13-03 Klimaanpassungsmanagement: Schaffung befristet für 4 Jahre 1,0 Stellen EG 11
Die Maßnahme dient der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen und ist vorerst auf vier Jahre befristet. Der Bedarf wurde als gegeben bestätigt.
16. 2-63-07 Baustellenkontroll*in: Schaffung um 1,0 Stellen EG 9b
Die Stelle soll die Bauaufsicht unterstützen und Verstöße konsequenter verfolgen. Eine quantitative Feststellung des Personalmehrbedarfs wird jedoch empfohlen.
Die Maßnahme zielt auf eine Professionalisierung der Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung ab. Eine Organisationsuntersuchung wird empfohlen, bevor eine dauerhafte Stelle geschaffen wird.
18. 3-111-05 Personalangelegenheiten: Entfristung 1,0 Stellen A 10
Die Entfristung soll den gestiegenen Aufgaben im Bereich Personal gerecht werden. Der Bedarf wurde durch die Verwaltung ausführlich begründet.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität unserer Stadt. In den letzten Jahren hat sich das Eigenkapital der Stadt Wedel jedoch zunehmend verschlechtert, was die finanzielle Lage und die Belastungen durch Verbindlichkeiten verdeutlicht. Die hier dargestellte Tabelle zeigt die jährliche Entwicklung des Eigenkapitals der Stadt Wedel und den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme über mehrere Jahre hinweg – von den tatsächlichen Ergebnissen früherer Jahre bis hin zu den geplanten Haushaltszahlen der kommenden Jahre.
Diese Übersicht macht deutlich, wie die allgemeine Rücklage und das Eigenkapital durch Jahresfehlbeträge und steigende Verbindlichkeiten belastet werden. Besonders auffällig ist der Rückgang des Eigenkapitals und dessen prozentualer Anteil an der Bilanzsumme – ein Indikator dafür, wie stark die finanzielle Lage der Stadt unter Druck steht. Der geplante Rückgang in den kommenden Jahren lässt erkennen, dass weitere Maßnahmen zur Stabilisierung dringend notwendig sind, um Wedel langfristig finanziell zu sichern.
Die Tabelle bietet somit eine transparente Grundlage, um die finanzielle Entwicklung der Stadt nachzuvollziehen und informiert über die Herausforderungen, die durch die aktuelle Haushaltslage entstehen.
Haushaltsjahre
Eigenkapital am 31.12. (in TEUR)
Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme (%)
Ist 2011
83.479
41%
Ist 2012
66.339
31%
Ist 2013
59.144
29%
Ist 2014
53.340
24%
Ist 2015
53.946
24%
Ist 2016
53.966
23%
Ist 2017
56.741
24%
Ist 2018
52.265
22%
Ist 2019
50.172
22%
Ist 2020
60.192
24%
Ist 2021
66.927
26%
Ist 2022
65.606
25%
Ist 2023
55.044
20%
2024
48.207
k.A.
HH-Jahr 2025
30.671
k.A.
2026
23.042
k.A.
2027
14.982
k.A.
2028
5.699
k.A.
Die Entwicklung des Eigenkapitals der Stadt Wedel zeigt einen besorgniserregenden Trend. Die stetige Abnahme des Eigenkapitals in den vergangenen Jahren, die sich in den zukünftigen Haushaltsplanungen fortsetzt, deutet auf eine sich zuspitzende finanzielle Krise hin. Prognosen für die kommenden Jahre lassen vermuten, dass das Eigenkapital ins Negative rutschen könnte – ein Zustand, der schwerwiegende Folgen für die Handlungsfähigkeit der Stadt hätte.
Negatives Eigenkapital bedeutet, dass die Verbindlichkeiten der Stadt ihre Vermögenswerte übersteigen. In einer solchen Lage wäre Wedel formal überschuldet, was das Vertrauen der Gläubiger und potenzieller Investoren erschüttern würde. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Stadt: Kredite könnten nur noch zu erheblich höheren Zinsen aufgenommen werden, wenn überhaupt. Hinzu kommt, dass die kommunale Aufsicht bei einem negativen Eigenkapital verschärfte Eingriffe vornehmen könnte, was Wedel dazu zwingen würde, noch rigorosere Sparmaßnahmen durchzusetzen – Maßnahmen, die zu weiteren Kürzungen bei wichtigen Dienstleistungen und Projekten führen könnten.
Für die Bürgerinnen und Bürger würde dies eine spürbare Verschlechterung der Lebensqualität bedeuten. Öffentliche Infrastruktur könnte zunehmend verfallen, Bildungs- und Kultureinrichtungen müssten mit weniger Mitteln auskommen, und notwendige Investitionen in die Zukunft Wedels könnten nicht getätigt werden. Die Stadt wäre in einem Teufelskreis gefangen, in dem Schulden, Zinsen und fehlende Handlungsspielräume die Möglichkeiten zur Erholung nahezu zunichtemachen.
Ohne ein umfassendes, mutiges Konsolidierungsprogramm und eventuell auch strukturelle Hilfen von höherer Ebene bleibt Wedel auf einem Weg in eine ungewisse Zukunft – mit wachsender Verschuldung und einer potenziellen Zunahme an finanzieller Abhängigkeit. Die Zeit, um gegenzusteuern, wird knapp.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens und die Verteilung der Gewerbesteuerzahlungen der Betriebe in den Jahren 2014 und 2023. Die Tabelle vergleicht die Anzahl der Gewerbebetriebe in verschiedenen Steuerklassen sowie den prozentualen Anteil der Betriebe, die in jeder Klasse vertreten sind.
Während die Gesamtzahl der Gewerbebetriebe von 3.355 im Jahr 2014 auf 4.496 im Jahr 2023 gestiegen ist, sind deutliche Verschiebungen innerhalb der einzelnen Gewerbesteuerklassen zu beobachten. So ist der Anteil der Betriebe, die keine Gewerbesteuer zahlen, leicht gesunken, während die Anzahl der Betriebe in der Kategorie "10.001 € bis 100.000 €" deutlich gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der höchsten Gewerbesteuerklasse über 100.000 € gesunken.
Diese Veränderungen spiegeln möglicherweise sowohl strukturelle Entwicklungen in der Wirtschaft wider als auch Veränderungen in den Einkommensstrukturen der Betriebe. Die Gesamteinnahmen aus der Gewerbesteuer sind dabei von 21.203.885 € im Jahr 2014 auf 20.911.301 € im Jahr 2023 leicht zurückgegangen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die finanzielle Entwicklung der kostenrechnenden Einrichtungen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025. Für jede Einrichtung sind die geplanten Erträge und Aufwendungen, der daraus resultierende Überschuss oder Fehlbedarf sowie der Kostendeckungsgrad in Prozent angegeben.
Der Kostendeckungsgrad zeigt, in welchem Maß die Einnahmen die Ausgaben abdecken können. Ein Kostendeckungsgrad von 100 % bedeutet, dass die Einrichtung kostendeckend arbeitet, während Werte unter 100 % auf einen Finanzierungsbedarf hinweisen, der durch zusätzliche Mittel gedeckt werden muss. So zeigen beispielsweise die Musikschule, Stadtbücherei und Schulkinderbetreuung einen hohen Fehlbedarf und somit niedrige Kostendeckungsgrade, was auf eine deutliche Unterfinanzierung hinweist. Im Gegensatz dazu kann der Bauhof mit einem Kostendeckungsgrad von 100 % seine Kosten vollständig aus eigenen Erträgen decken.
Diese Tabelle verdeutlicht die finanziellen Herausforderungen und Unterschiede in der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Einrichtungen.
Kostenrechnende Einrichtung
Haushaltsjahr 2024
Haushaltsjahr 2025
Erträge
Aufwen- dungen
+Überschuss -Fehlbedarf
Kosten- deckungs-grad %
Erträge
Aufwen- dungen €
+Überschuss -Fehlbedarf
Kosten- deckungs- grad
Musikschule
399.500,00 €
1.230.000,00 €
-830.500,00 €
32,48%
387.000,00
1.367.000,00
-980.000,00
28,31%
Volkshochschule
1.008.900,00 €
1.914.000,00 €
-905.100,00 €
52,71%
1.174.900,00
2.066.200,00
-891.300,00
56,86%
Stadtbücherei
326.800,00 €
1.469.900,00 €
-1.143.100,00 €
22,23%
330.600,00
1.469.900,00
-1.139.300,00
22,49%
Soz. Einricht. für Wohnungslose
2.195.600,00 €
3.726.100,00 €
-1.530.500,00 €
58,92%
2.400.000,00
4.406.000,00
-2.006.000,00
54,47%
Schulkinderbetreuung
895.000,00 €
4.195.200,00 €
-3.300.200,00 €
21,33%
789.900,00
4.782.700,00
-3.992.800,00
16,52%
Straßenreinigung
915.300,00 €
1.012.900,00 €
-97.600,00 €
90,36%
925.300,00
1.121.700,00
-196.400,00
82,49%
Bauhof
2.919.500,00 €
2.919.500,00 €
0,00 €
100%
3.364.300,00
3.364.300,00
0,00
100,00%
Märkte
26.000,00 €
62.900,00 €
-36.900,00 €
41,34%
26.400,00
66.400,00
-40.000,00
39,76%
Kostenrechnende Einrichtung
Haushaltsjahr 2024
Haushaltsjahr 2025
Erträge
Aufwen- dungen
+Überschuss -Fehlbedarf
Kosten- deckungsgrad %
Erträge
Aufwen- dungen €
+Überschuss -Fehlbedarf
Kosten- deckungsgrad
Musikschule
485.300
1.076.100
-590.800
45,10%
482.400
1.103.000
-620.600
43,74%
Volkshochschule
577.400
1.138.000
-560.600
50,74%
742.800
1.221.600
-478.800
60,81%
Stadtbücherei
301.500
1.207.300
-905.800
24,97%
302.100
1.252.200
-950.100
24,13%
Soz. Einricht. für Wohnungslose
479.100
782.000
-302.900
61,27%
1.577.800
1.710.400
-132.600
92,25%
Schulkinderbetreuung
432.500
1.359.100
-926.600
31,82%
453.500
1.565.300
-1.111.800
28,97%
Straßenreinigung
267.100
450.200
-183.100
59,33%
269.700
395.900
-126.200
68,12%
Bauhof
1.999.400
1.999.400
0,00
100,00%
2.176.500
2.176.500
0,00
100,00%
Märkte
45.000
103.300
-58.300
43,56%
45.000
84.500
-39.500
53,25%
Anmerkungen:
Schulkinderbetreuung und Märkte haben keine eigenen Anlagen.
Der hohe Zuschussbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass unter dieses Produkt auch der Ochsenmarkt fällt, welcher als kulturelles Ereignis nicht kostendeckend betrieben werden kann.
Entwicklung der Kostendeckung in den Haushaltsjahren 2014–2016 im Vergleich zu 2024–2025
Der Vergleich der Kostendeckung in verschiedenen kommunalen Einrichtungen zwischen den Jahren 2014–2016 und 2024–2025 zeigt einige klare Veränderungen. Während die Kostendeckung in den Jahren 2014 bis 2016 noch relativ stabil war, haben sich die finanziellen Defizite in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die einzelnen Einrichtungen, sondern belastet den Haushalt insgesamt erheblich. Hier sind einige der wesentlichen Veränderungen:
Musikschule: Die Musikschule wies in den Jahren 2014 bis 2016 bereits eine Kostendeckung von etwa 66 % bis 69 % auf und war somit auf Zuschüsse angewiesen. In den Jahren 2024 und 2025 jedoch ist die Kostendeckung weiter gesunken und liegt nur noch bei 32,48 % bzw. 28,31 %. Das bedeutet, dass die Musikschule 2025 weniger als ein Drittel ihrer Kosten durch eigene Einnahmen decken kann. Dadurch steigt der Zuschussbedarf, was den Haushalt spürbar belastet.
Volkshochschule: Zwischen 2014 und 2016 konnte die Volkshochschule zeitweise eine Kostendeckung von bis zu 92 % erreichen. Im Jahr 2024 sank dieser Wert jedoch auf 52,71 %, und für 2025 konnte nur eine leichte Steigerung auf 56,86 % erzielt werden. Die Volkshochschule benötigt somit zunehmend kommunale Mittel, was auch hier die Defizite des Haushalts erhöht.
Stadtbücherei: Die Stadtbücherei hat in den Jahren 2024 und 2025 einen sehr niedrigen Kostendeckungsgrad von etwa 22 %, was auf eine starke Unterfinanzierung hinweist. Der Zuschussbedarf ist hoch und belastet das Gesamtdefizit weiter.
Schulkinderbetreuung: Im Jahr 2016 betrug der Kostendeckungsgrad der Schulkinderbetreuung noch rund 61,27 %. Doch 2024 und 2025 ist dieser auf 21,33 % bzw. 16,52 % gesunken. Das heißt, fast 80 % der Kosten werden nicht durch eigene Einnahmen gedeckt, was den Bedarf an Haushaltsmitteln deutlich erhöht.
Straßenreinigung und Bauhof: Der Bauhof kann weiterhin seine Kosten vollständig decken, wie die stabile Kostendeckung von 100 % zeigt. Bei der Straßenreinigung hingegen ist die Kostendeckung von 90,36 % im Jahr 2024 auf 82,49 % im Jahr 2025 gesunken, was ebenfalls zusätzliche Haushaltsmittel erfordert.
Gesamtfazit: Die Auswertung zeigt, dass in den Jahren 2024 und 2025 viele Einrichtungen eine deutlich schlechtere Kostendeckung haben als in der früheren Periode. Diese gestiegenen Defizite tragen erheblich zum gesamten Haushaltsdefizit bei und erfordern zunehmend Mittel aus dem allgemeinen Budget. Bereiche wie die Musikschule, die Volkshochschule, die Stadtbücherei und vor allem die Schulkinderbetreuung benötigen hohe Zuschüsse, die den Gesamthaushalt der Kommune stark belasten. Um langfristig eine stabile Finanzlage zu erreichen, könnte es notwendig werden, über strukturelle Anpassungen oder zusätzliche Finanzierungsquellen nachzudenken.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten für die letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahre sowie die prognostizierte Entwicklung für das Vorjahr, das aktuelle Haushaltsjahr und die drei darauffolgenden Jahre. Diese Darstellung zeigt die Verbindlichkeiten zu Beginn und Ende jedes Jahres, die jährlichen Tilgungsbeträge sowie die Pro-Kopf-Verschuldung in EUR pro Einwohner.
Der Vergleich der Ist-Zahlen und die Planzahlen der kommenden Jahre veranschaulichen die geplanten Tilgungen und die kontinuierliche Entwicklung der Verbindlichkeiten. Besonders deutlich wird dabei, wie sich die Kreditverbindlichkeiten pro Kopf im Zeitverlauf erhöhen und im Jahr 2028 ihren höchsten Stand erreichen könnten, sollte sich die Schuldenentwicklung gemäß den Planungen fortsetzen.