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Am Montag, den 16. Februar 2026, findet um 18:30 Uhr eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) im Ratssaal des Rathauses in Wedel statt. Die Tagesordnung umfasst eine Vielzahl an finanz- und stadtentwicklungspolitischen Themen, wobei die Haushaltsplanung für die Jahre 2026 und 2027 im Mittelpunkt steht.
Ein wesentlicher Teil der Sitzung ist den Beratungen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan gewidmet. Die finanzielle Situation der Stadt stellt sich dabei als Herausforderung dar, da der Entwurf für alle Planungsjahre Defizite ausweist, was eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erforderlich macht. Prognosen zeigen, dass das Eigenkapital ohne Gegensteuern bis zum Jahr 2028 vollständig aufgebraucht sein könnte.
Einen Kommentar zur aktuellen finanziellen Situation finden Sie hier: Wedel am finanziellen Scheideweg.
Zu diesem Themenkomplex liegen zudem verschiedene Anträge vor:
Zwei weitere große Projekte stehen zur Debatte:
Wichtig für die Stadt: Den Investoren soll eine Planungssicherheit bis zum 30. September 2026 gewährt werden, wobei für Wedel selbst keinerlei Kosten oder Risiken entstehen.
Im Vorfeld hatten die Fraktionen (CDU, SPD und Grüne) detaillierte Fragen zur Ausrichtung des Hafens gestellt. Die nun vorliegenden Antworten der Projektentwickler geben wichtige Einblicke:
Darüber hinaus werden unter anderem folgende Themen behandelt:
Die Sitzung beginnt mit einer Einwohnerfragestunde, in der Bürgerinnen und Bürger aktuelle Fragen an die Verwaltung richten können. Sollte die Tagesordnung nicht bis 22:00 Uhr abgeschlossen sein, ist ein Fortsetzungstermin für den 18. Februar 2026 vorgesehen.
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) gab es ein wichtiges Signal für die politische Steuerung in Wedel: Unser Antrag zur Einführung einer verbindlichen Richtlinie über das Berichtswesen wurde einstimmig zur Annahme im Rat empfohlen. Doch was verbirgt sich hinter diesem bürokratisch klingenden Begriff, und warum ist er für unsere Stadt so entscheidend?
Der Anstoß für diesen Antrag liegt bereits einige Jahre zurück. Im Rahmen einer Prüfung der Städte Wedel, Quickborn und Elmshorn stellte der Landesrechnungshof (LRH) fest, dass Wedel erhebliche Defizite in der Haushalts- und Wirtschaftsführung aufweist. Ein zentraler Kritikpunkt: In Wedel existiert kein gesetzlich konformes und steuerungsfähiges Berichtswesen.
Konkret bedeutet das:
Dass es auch anders geht, zeigt unsere Nachbarstadt Elmshorn. Dort wurde die Kritik des Rechnungshofes zum Anlass genommen, bereits 2023 eine verbindliche Richtlinie zu erlassen. Während wir in Wedel oft nur Fragmente zur Finanzentwicklung erhalten, bekommt die Politik in Elmshorn detaillierte Berichte mit klaren Prognosen für den Ergebnis- und Finanzplan sowie ausführlichen Erläuterungen.
Unser Ziel ist es, dieses bewährte Modell nach Wedel zu holen. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bis zum 30. September 2026 einen Entwurf für eine eigene Richtlinie vorlegt. Darin müssen verbindlich geregelt werden:
Ein strukturiertes Berichtswesen ist kein „Selbstzweck“ für die Politik. Es sorgt für Transparenz gegenüber den Bürgern, ermöglicht eine bessere Kontrolle der Finanzen und hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen. Langfristig entlastet es sogar die Verwaltung, da weniger individuelle Rückfragen aus der Politik nötig sind.
Ich freue mich über die breite Unterstützung im HFA. Ein professionelles Berichtswesen ist das Fundament für eine solide und nachvollziehbare Kommunalpolitik in unserer Stadt.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel berät am Montag, 19. Januar 2026, zentrale finanzpolitische Weichenstellungen: den Haushalt 2026/2027, mehrere Fördermittelanträge für Sportanlagen, die Annahme einer größeren Sachspende sowie einen CDU-Antrag zum städtischen Berichtswesen. Die Sitzung ist öffentlich.
Kurzantwort: Der Ausschuss berät die Haushaltssatzung 2026/2027 als formale Grundlage für alle Ausgaben und Investitionen der Stadt in den kommenden zwei Jahren.
Die Haushaltssatzung legt fest, wie viel Geld die Stadt einnimmt und ausgibt. Sie bildet den rechtlich verbindlichen Rahmen für Verwaltungshandeln, Investitionen und freiwillige Leistungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss gibt eine Empfehlung an die Ratsversammlung ab, die den Haushalt am 29. Januar 2026 endgültig beschließen soll.
Die inhaltliche Debatte zur angespannten Finanzlage, zu Defiziten, Steuereinnahmen und Konsolidierungsdruck ist bereits ausführlich dargestellt im Artikel
👉 „Haushalt 2026/27: Wedel unter massivem finanziellem Druck“
https://wedel-politik.de/component/content/article/haushalt-2026-27-wedel-unter-massivem-finanziellen-druck?catid=30&Itemid=101
Kurzantwort: Die Stadt möchte Bundesfördermittel nutzen, um drei Sportanlagen zu sanieren. Voraussetzung ist jeweils ein Ratsbeschluss zur Antragstellung und zur Finanzierung des Eigenanteils.
Die Maßnahmen sind nicht vollständig gegenfinanziert. Der verbleibende Eigenanteil muss aus dem städtischen Haushalt getragen werden, ist jedoch Voraussetzung für den Zugang zu Bundesmitteln.
Kurzantwort: Der Ausschuss entscheidet über die Annahme von Sachspenden für einen Wedeler Spielplatz.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Annahme von Sachspenden des Rotary Clubs Wedel sowie von Patrick Wolf (Crowdfunding) im Gesamtwert von rund 10.100 Euro beschließen. Mit den Spenden soll ein Spielgerät auf dem Spielplatz Pinneberger Straße ersetzt werden, das im Herbst 2024 aus Altersgründen entfernt werden musste. Nach Einschätzung der Verwaltung sind in den kommenden Jahren keine Folgekosten zu erwarten.
Kurzantwort: Die CDU-Fraktion beantragt verbindliche Regeln für Berichte der Verwaltung, um Transparenz, Steuerung und politische Kontrolle zu verbessern.
Kurzfristig entsteht organisatorischer Aufwand in der Verwaltung. Mittel- bis langfristig soll das Berichtswesen jedoch die Steuerungsfähigkeit von Politik und Verwaltung deutlich verbessern. Konkrete Investitionskosten sind im Antrag nicht benannt.
Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Montag, 19. Januar 2026, um 19:00 Uhr im Ratssaal des Wedeler Rathauses statt. Die Sitzung ist öffentlich; Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen und in der Einwohnerfragestunde eigene Fragen stellen.
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📌 HAUSHALT & FINANZEN
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel kommt am Montag, 1. Dezember 2025, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses zusammen. Auf der Tagesordnung stehen mehrere finanzpolitisch und organisatorisch zentrale Themen, die für die weitere Entwicklung des städtischen Haushalts und die Arbeitsweise von Rat und Ausschüssen von Bedeutung sind.
Einer der wichtigsten Punkte der Sitzung ist die Grundsteuer. Die Beratung gliedert sich in einen politischen Antrag und die formale Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung.
In TOP 10.1 berät der Ausschuss einen Antrag der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2026/2027. Inhaltlich geht es um die geplante Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B, also der Steuer auf bebaute und unbebaute Grundstücke. Der Antrag ist Teil der politischen Haushaltsdebatte und dient der grundsätzlichen Positionierung zur Frage, in welchem Umfang Steuererhöhungen zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden sollen.
In TOP 10.2 steht anschließend die Hebesatzsatzung der Stadt Wedel auf der Tagesordnung. Die Verwaltung schlägt vor,
Die Verwaltung begründet die geplante Erhöhung der Grundsteuer B mit der angespannten Haushaltslage und dem Ziel, die Einnahmeseite der Stadt dauerhaft zu stärken.
Bedeutung:
Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die städtischen Einnahmen und betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer sowie – über die Nebenkosten – auch Mieterinnen und Mieter.
Ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung ist ein Antrag zur Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse. Vorgesehen ist, in begründeten Ausnahmefällen eine Überschreitung der bisherigen Sitzungsdauer zu ermöglichen.
Dies soll insbesondere dann gelten,
Ziel ist es, die Ratsarbeit effizienter zu gestalten und zusätzliche Sitzungen zu vermeiden. Die Regelung orientiert sich an vergleichbaren Modellen, etwa auf Kreisebene.
Finanzielle Auswirkungen sind mit dem Antrag nicht verbunden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung betrifft das Kombibad und die Badebucht Wedel.
Zum einen informiert die Verwaltung über den Sachstand eines Stufenplans zur weiteren Vorgehensweise. Dieser umfasst:
Zum anderen berät der Ausschuss über den Fördermittelantrag der Kombibad Wedel GmbH. Die Stadt beabsichtigt, sich am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ zu beteiligen. Vorgesehen ist eine Förderung von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 8 Millionen Euro. Den verbleibenden Eigenanteil müsste die Stadt tragen. Eine ausführliche Einordnung dieses Punktes findet sich hier:
https://wedel-politik.de/ausschuesse/hfa/foerdermittelantrag-fuer-die-badebucht-was-der-hfa-jetzt-entscheiden-muss
Mehrere Tagesordnungspunkte befassen sich mit den Stadtwerken Wedel und ihren Tochtergesellschaften. Dabei geht es unter anderem um:
Diese Themen betreffen vor allem die interne Organisation und Steuerung der städtischen Gesellschaften. Eine ausführliche Darstellung findet sich hier:
https://wedel-politik.de/ausschuesse/hfa/hfa-sitzung-wedel-stadtwerke-beschluesse-im-ueberblick
Neben den genannten Schwerpunkten stehen weitere Punkte auf der Tagesordnung:
Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen und sich vor Ort ein Bild von den anstehenden Entscheidungen und Diskussionen machen.
Die Modernisierung der Badebucht ist eines der größten Investitionsprojekte der kommenden Jahre. Für die Sanierung und energetische Ertüchtigung des Kombibads werden nach aktuellen Schätzungen rund 15,3 Millionen Euro benötigt. Diese Summe kann die Stadt Wedel nur stemmen, wenn es gelingt, einen erheblichen Anteil über Fördermittel zu finanzieren. Genau darum geht es in der Beschlussvorlage BV/2025/105.
Parallel dazu informiert eine Mitteilungsvorlage über den haushalterischen Status des Projekts und über bereits genehmigte Verpflichtungsermächtigungen. Beide Vorlagen bilden die Grundlage dafür, dass Wedel am neuen Bundesförderprogramm teilnehmen kann.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert in den Jahren 2025/2026 die Sanierung kommunaler Sportstätten. Förderfähig sind Maßnahmen, die energetische Verbesserungen und eine nachhaltige Nutzung ermöglichen. Die geplante Sanierung der Wedeler Badebucht erfüllt diese Kriterien.
Für Wedel besonders wichtig: Die Förderquote beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 8 Millionen Euro. Bei Gesamtkosten von über 15 Millionen Euro wäre das ein erheblicher Entlastungseffekt für die städtischen Finanzen.
Der Rat soll beschließen, dass Wedel offiziell am Interessenbekundungsverfahren teilnimmt. Die Teilnahme ist Voraussetzung dafür, überhaupt einen Förderzuschuss erhalten zu können.
Die Kombibad Wedel GmbH soll bis spätestens 09.01.2026 eine Projektskizze inklusive Kostenschätzung vorlegen. Diese Skizze ist der erste Schritt im zweistufigen Auswahlverfahren des Bundes. Die Verwaltung reicht sie anschließend über das Online-Portal ein. Frist: 15.01.2026.
Da der Förderanteil maximal 8 Millionen Euro beträgt, muss die Stadt den verbleibenden Betrag selbst finanzieren. Bereits 2025 wurden dafür 480.000 Euro Haushaltsmittel eingestellt sowie Verpflichtungsermächtigungen über 14,83 Millionen Euro für die Folgejahre genehmigt. Die Stadt ist damit haushalterisch vorbereitet.
Wird die Wedeler Projektskizze vom Haushaltsausschuss des Bundestags ausgewählt, folgt die zweite Stufe: ein umfassender Förderantrag mit detailliertem Finanzierungs- und Ausgabenplan. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen Antrag fristgerecht zu stellen.
Die Mitteilungsvorlage MV/2025/117 bestätigt, dass die Stadt Wedel bereits alle nötigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat:
Der Punkt ist entscheidend: Für die Teilnahme am Förderprogramm braucht die Stadt keinen neuen Beschluss zu zusätzlichen Mitteln. Die vorhandenen Ermächtigungen reichen aus, um die Projektskizze und – bei Erfolg – später den Antrag umzusetzen.
Ohne Förderung müsste die Stadt den gesamten Betrag von über 15 Millionen Euro selbst finanzieren – vollständig über Kredite. Das hätte spürbare Auswirkungen auf die Haushaltslage und würde den finanziellen Handlungsspielraum deutlich einschränken.
Mit dem Förderprogramm hingegen könnte Wedel fast die Hälfte der Kosten abdecken. Das würde:
Mit der Beschlussvorlage zum Fördermittelantrag stellt die Stadt die Weichen für eine finanziell tragbare Modernisierung der Badebucht. Die Teilnahme am Bundesprogramm ist die Chance, bis zu 8 Millionen Euro Zuschuss zu erhalten – ein entscheidender Beitrag, um das Projekt überhaupt realisieren zu können. Der HFA berät nun über die notwendigen Schritte, damit Wedel fristgerecht und vollständig am Förderverfahren teilnehmen kann.
Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) befasst sich in seiner kommenden Sitzung mit drei umfangreichen Vorlagen rund um die Stadtwerke Wedel. Sie betreffen die Zusammensetzung der Aufsichtsräte, die Harmonisierung der Gesellschaftsverträge und einen Prüfauftrag zur künftigen Gewinnausschüttung. Alle drei Punkte sind für die finanzielle Steuerung der Stadt und die langfristige Ausrichtung der Stadtwerke von Bedeutung. Die Vorlagen sind öffentlich zugänglich und bilden den Sachstand der Verwaltung ab.
Die erste Vorlage schlägt vor, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen, ob die bisherigen getrennten Aufsichtsräte der Stadtwerke Wedel GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (BeteiligungsGmbH, ServiceGmbH, Kombibad GmbH) zu einem gemeinsamen Gremium zusammengeführt werden können. Ziel ist eine Vereinfachung der Abläufe.
Hintergrund ist die bisherige Regelung, nach der alle Tochtergesellschaften einen eigenen, aber personengleich besetzten Aufsichtsrat führen müssen. Diese Konstruktion führt zu parallel laufenden Entscheidungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand. Ein sogenannter „Konzernaufsichtsrat“ würde Aufgaben bündeln und damit effizienter arbeiten können. Ob die Kommunalaufsicht dies zulässt, hängt davon ab, ob Kontrollstandards gewahrt bleiben.
Passender interner Link:
Haushalt 2026/27 – Wedel unter finanziellem Druck
Die zweite Vorlage basiert auf einem juristischen Gutachten. Es zeigt, dass die Verträge der Stadtwerke Wedel und ihrer Tochterunternehmen im Laufe der Jahre unterschiedliche Formulierungen entwickelt haben, die inhaltlich nicht immer zusammenpassen.
Der HFA soll über eine Neuordnung der relevanten Regelungen beraten, etwa:
Ziel ist ein einheitlicher, rechtssicherer Rahmen, der Verwaltungsabläufe erleichtert und Konflikte über Auslegungen verhindert.
Diese Vorlage hat hohe finanzielle Bedeutung. Sie betrifft die Frage, wie stark sich die Stadtwerke an der Finanzierung des städtischen Haushalts beteiligen können, ohne ihre eigene Investitionsfähigkeit zu schwächen.
Die Ausgangslage ist ein klarer Zielkonflikt:
Der Aufsichtsrat empfiehlt eine reduzierte Ausschüttungsquote von ca. 25 Prozent. Das aktuelle Konzept der Haushaltssicherung sieht dagegen 50 Prozent vor. Deshalb soll die Verwaltung verschiedene Modelle prüfen, darunter:
Die Ergebnisse sollen in einem gemeinsamen Workshop von Stadtwerken, Verwaltung und Politik diskutiert werden.
Passender interner Link:
Konsolidierungsmaßnahmen im Überblick
Update: Der ursprünglich eingebrachte Antrag der CDU zu den Aufwandsentschädigungen wurde zwischenzeitlich angepasst. Hintergrund ist eine neue Entschädigungssatzung, die nach der Antragstellung aufgrund geänderter landesrechtlicher Vorgaben erarbeitet wurde. Inhaltlich verfolgt der Änderungsantrag weiterhin dasselbe Ziel: eine Absenkung der Aufwandsentschädigungen als eigenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Die aktuelle Fassung und die Hintergründe zur Anpassung sind in einem separaten Artikel auf wedel-politik.de ausführlich dargestellt.
Die CDU-Fraktion hat eine Änderung der Wedeler Entschädigungssatzung beantragt. Der Vorschlag sieht eine Absenkung der pauschalen Entschädigungen vor. Ziel ist eine strukturelle Entlastung des Haushalts, ohne die ehrenamtliche Arbeit oder die Funktionsfähigkeit der politischen Gremien einzuschränken.
Wedel befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Warum strukturelle Anpassungen notwendig sind, wurde bereits im Kommentar zur Haushaltslage und in der Analyse zum Haushalt 2026/27 ausführlich erläutert. Vor diesem Hintergrund stellt die Anpassung der Entschädigungssätze einen nachvollziehbaren Beitrag zur Konsolidierung dar.
Der CDU-Antrag schlägt drei Änderungen an der Entschädigungssatzung vor: :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Diese Werte sind im kommunalen Vergleich keineswegs ungewöhnlich. Andere schleswig-holsteinische Mittelstädte nutzen teilweise niedrigere Sätze: Quickborn liegt beispielsweise bei rund 80 % des Höchstsatzes, Pinneberg ebenfalls unterhalb der Wedeler Werte, und Elmshorn arbeitet seit Jahren stabil mit etwa 85 %. Wedel würde sich mit der Anpassung also im üblichen Rahmen bewegen.
Da sich zahlreiche Entschädigungen prozentual vom Stadtpräsidenten ableiten, führt die Anpassung automatisch zu einer strukturellen Entlastung über mehrere Funktionen hinweg.
Durch die Absenkung ergibt sich eine strukturelle Entlastung von rund 20.000 Euro pro Jahr. Diese Berechnung ergibt sich aus der aktuellen Funktionsstruktur und den jeweils geltenden Prozentsätzen.
Das Land Schleswig-Holstein hebt zum 01.01.2026 die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung um bis zu 75 % an. Begründet wird dies damit, das kommunale Ehrenamt aufzuwerten und die bislang im Bundesvergleich niedrigen Entschädigungen anzugleichen. Laut Innenministerium soll die Anhebung den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben, ohne dass sie verpflichtet wären, die neuen Höchstwerte auszuschöpfen.
Für die aktuelle Wahlperiode in Wedel hat diese landesweite Anpassung jedoch keine Auswirkungen. Der Grund liegt in § 3 Absatz 1 der Wedeler Entschädigungssatzung.
„Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder […] gelten bei einer Anhebung dieser Höchstbeträge bis zum Ende der laufenden Wahlzeit weiter fort. Tritt die Änderung erst während der laufenden Wahlzeit in Kraft, so richten sich die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder vom Beginn der nächsten Wahlzeit an nach den aktuell geltenden Höchstbeträgen.“
Damit ist klar: Selbst wenn die landesweiten Höchstsätze steigen, bleiben die in Wedel geltenden Sätze in dieser Wahlperiode unverändert bestehen. Die geplante Absenkung durch den CDU-Antrag entfaltet daher ihre volle Wirkung und wird nicht durch die Landesregelung beeinflusst.
Der Anteil der Einkommensteuer ist inzwischen die größte Einnahmequelle für die Stadt Wedel. Er hat die Gewerbesteuer überholt, die lange im Fokus der kommunalpolitischen Aufmerksamkeit stand. Während sich die Gewerbesteuer durch wirtschaftliche Entwicklungen schneller verändert, hängt die Einkommensteuer stark von der Bevölkerungsstruktur ab – also davon, wer in Wedel lebt, wie sie oder er arbeitet und wie sich das Einkommensniveau entwickelt.
Für die laufende Haushaltskonsolidierung, über die auf wedel-politik.de regelmäßig berichtet wird, spielt diese Einnahmequelle eine zunehmend zentrale Rolle.
Der kommunale Anteil an der Einkommensteuer entsteht über ein bundesweites Verfahren. Zunächst wird das gesamte Einkommensteueraufkommen ermittelt. Ein fester Anteil fließt an die Länder, die diesen über einen Verteilungsschlüssel an die Gemeinden weitergeben.
Wesentlicher Faktor ist nicht das lokale Steueraufkommen, sondern der relative Anteil Wedels am landesweiten Einkommensteueraufkommen. Entscheidend sind:
Schon geringfügige Veränderungen wirken sich deutlich aus. Dieselbe Logik zeigt sich auch bei langfristigen Entwicklungen in der Haushaltssicherung 2028.
Obwohl der absolute Betrag aus der Einkommensteuer seit Jahren steigt, sinkt Wedels Verteilungsschlüssel seit 2005 kontinuierlich. Das bedeutet: Wedel erhält prozentual einen immer kleineren Anteil aus dem Landessteueraufkommen.
Die Gründe liegen in strukturellen Veränderungen wie Alterung, Zuzugsverhalten, Wanderungsbewegungen oder sozialer Durchmischung. Sichtbar wird dies auch in stadtentwicklungspolitischen Diskussionen, wie sie in der 18. Sitzung des Planungsausschusses dokumentiert wurden.
Wäre der heutige Schlüssel noch auf dem Niveau von 2005, lägen die Einnahmen Wedels im zweistelligen Millionenbereich höher. Damit verstärkt der sinkende Schlüssel die Herausforderungen der Haushaltskonsolidierung.
Die CDU-Ratsfraktion nimmt diese Entwicklung zum Anlass, im kommenden Haupt- und Finanzausschuss eine Anfrage einzubringen. Ziel ist eine stärkere Aufmerksamkeit für die Einkommensteuer als zentrale Einnahmequelle und für die Faktoren, die sie beeinflussen.
Kern der Anfrage ist die Frage an die Verwaltung, welche Möglichkeiten bestehen, die frühere Einkommensstruktur stabil zu halten oder sich ihr wieder anzunähern. Die Fraktion regt an, kommunalpolitische Entscheidungen künftig stärker auch unter diesem Aspekt zu betrachten.
Ein vergleichbar langfristiger Blick findet sich auch im Artikel „Ein weiter so können wir uns nicht mehr leisten“.
Die Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen beeinflusst, welche Bevölkerungsgruppen sich ansiedeln. Stadtentwicklungsentscheidungen wirken hier langfristig.
Schulen, Betreuung, Kultur- und Sportangebote prägen die Attraktivität der Stadt. Diese Bereiche stehen derzeit unter hohem finanziellen Druck – ein Thema, das in vielen Haushaltsvorlagen sichtbar wird.
Wirtschaftsförderung, Gewerbeflächen und Kooperationen können langfristig Einfluss auf die lokale Einkommensstruktur nehmen, auch wenn sie nicht zu direkten Steuererhöhungen führen.
Die Einkommensteuer ist heute die wichtigste Einnahmequelle der Stadt Wedel. Trotz steigender Steuereinnahmen sinkt der Verteilungsschlüssel seit 2005 deutlich. Dadurch erhält die Stadt einen immer kleineren Anteil aus dem Landessteueraufkommen. Die CDU-Fraktion greift diese Entwicklung auf und fragt nach langfristigen Möglichkeiten zur Stabilisierung der Einkommensstruktur. Kommunale Entscheidungen in Stadtentwicklung, Infrastruktur und Wirtschaft wirken dabei indirekt, aber nachhaltig.
Dies ist die Stellungnahme des Rates zur Petition "Keine Neuverschuldung für die Badebucht". Diese wurde vom HFA am 03.11.2025 dem Rat der Stadt Wedel unverändert empfohlen:
Nach der Eingabe der Initiative „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“ hat der Rat der Stadt Wedel nun offiziell Stellung genommen. Die fünf Initiatorinnen und Initiatoren forderten, auf einen 14,7-Millionen-Euro-Kredit für die Modernisierung zu verzichten, Alternativen offenzulegen und Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen.
In seiner Antwort stellt der Rat klar: Die Forderungen wurden geprüft, doch über Investitionen und Kredite kann ausschließlich der Rat selbst entscheiden. Bürgerentscheide oder -befragungen zu Finanzierungsfragen seien gesetzlich unzulässig, da sie zu den sogenannten vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung nach § 28 der Gemeindeordnung zählen.
Bereits seit 2019 arbeiten Stadt, Verwaltung und die Kombibad Wedel GmbH gemeinsam mit der PROVA Unternehmensberatung an Konzepten, um das Defizit der Badebucht zu reduzieren. Auf Basis dieser Vorarbeiten beschloss der Rat im Oktober 2024, die sogenannte „modifizierte Variante 3“ weiter zu verfolgen. Diese sieht den Erhalt des Schul- und Vereinsschwimmens sowie von Sauna und Gastronomie vor. Die dafür kalkulierten Kosten liegen bei rund 14,4 Millionen Euro.
Im Haushalt 2025 wurden entsprechende Mittel eingeplant und von der Kommunalaufsicht genehmigt. Eine endgültige Kreditaufnahme hat jedoch noch nicht stattgefunden. Die Verwaltung prüft derzeit drei Szenarien:
Der Rat betont, dass die Beteiligung von Schulen, Vereinen, DLRG, Kinder-, Jugend- und Seniorenbeirat sowie weiterer Gruppen ausdrücklich erwünscht ist. Diese Gremien können sich über Sitzungen, Tagesordnungen und Antragsrechte aktiv einbringen. Zudem fand am 4. November 2025 eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Badebucht statt; ein Treffen mit dem Kinderparlament ist in Vorbereitung.
Ein Bürgerentscheid oder Ideenwettbewerb zur Entscheidungsfindung ist dagegen nicht vorgesehen. Ratsmitglieder sind durch ihr freies Mandat verpflichtet, unabhängig zu entscheiden und dürfen sich nicht an Vorgaben aus Umfragen oder Wettbewerben binden.
Die offizielle Stellungnahme macht deutlich, dass die Stadt die Anliegen der Initiative ernst nimmt und Alternativen weiterhin prüft. Über die endgültige Ausgestaltung, Finanzierung und Zukunft der Badebucht entscheidet jedoch allein der Rat der Stadt Wedel.
Die Initiative fordert, auf den geplanten Kredit von 14,7 Mio. € zu verzichten.
Antwort des Rates: Eine Kreditaufnahme wurde bisher nicht beschlossen. Die Stadt prüft weiterhin Alternativen, darunter kurzfristige Sanierungen und mögliche Standortalternativen. Über Investitionen und Kredite entscheidet jedoch ausschließlich der Rat (§ 28 GO S-H).
Die Initiative verlangt, Varianten mit realistischen Kosten öffentlich vorzulegen und ggf. einen Ideenwettbewerb auszuschreiben.
Antwort des Rates: Mehrere Varianten wurden bereits entwickelt und beraten. Weitere werden geprüft. Ein Ideenwettbewerb ist nicht geplant, da er keine bindende Wirkung hätte und Ratsmitglieder im Rahmen ihres freien Mandats unabhängig entscheiden müssen.
Gefordert wurde eine Bürgerbefragung oder ein Bürgerentscheid, wie ihn zuvor die FDP vorgeschlagen hatte.
Antwort des Rates: Ein Bürgerentscheid über Kredite oder die Auswahl der Betriebsvariante ist rechtlich unzulässig, da diese Fragen zu den vorbehaltenen Aufgaben des Rates gehören. Bürgerinnen und Bürger können sich aber in Foren, Veranstaltungen oder Beiräten einbringen – etwa über die Informationsveranstaltung am 4. November 2025 oder das geplante Treffen mit dem Kinderparlament.
Fazit: Die Stadt nimmt die Anregungen ernst, prüft Alternativen und setzt auf Information und Dialog – die Entscheidungen trifft jedoch der Rat der Stadt Wedel.
Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ startet die Bundesregierung eine gezielte Förderung zur Sanierung, Modernisierung und energetischen Ertüchtigung kommunaler Sportstätten. Städte und Gemeinden können sich bis zum 15. Januar 2026 mit Projekten bewerben – etwa für Sporthallen, Schwimmbäder oder Sportfreianlagen.
Das Programm richtet sich an kommunale Sportstätten mit überregionaler Bedeutung. Ziel ist es, den Sanierungsstau abzubauen und Einrichtungen zu modernisieren, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Jugendarbeit und den Breitensport wichtig sind.
Gefördert werden umfassende Sanierungen und Modernisierungen, in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten, sofern sie nachhaltig, barrierefrei und energetisch effizient geplant sind. Der Fokus liegt auf der sportlichen Nutzung – nicht auf Freizeit- oder Wellnessangeboten.
Förderfähig sind:
Sporthallen, Schwimm- und Freibäder
Sportplätze, Laufbahnen und Freianlagen
Zugehörige Gebäude wie Umkleiden oder Technikräume
Nicht förderfähig sind Anlagen, die nur für den Schulsport oder nicht öffentlich zugänglich sind.
Der Bund übernimmt in der Regel bis zu 45 % der förderfähigen Kosten.
Finanzschwache Kommunen können bis zu 75 % Förderung erhalten, müssen ihre Haushaltslage aber nachweisen.
Der Zuschuss liegt zwischen 250.000 € und 8 Mio. €.
Die Kommune muss den Eigenanteil aus eigenen oder Landesmitteln finanzieren und einen Ratsbeschluss zur Projektbeteiligung vorlegen.
Ein Projekt muss ein Gesamtvolumen von mindestens rund 550.000 € haben, da der Bund erst ab 250.000 € fördert. Kleinere Projekte fallen daher heraus.
Das Verfahren ist zweistufig:
Interessenbekundung bis 15. Januar 2026
Einreichung einer Projektskizze mit Kostenrahmen, Beschreibung der Maßnahme, Energie- und Nachhaltigkeitsaspekten sowie dem politischen Beschluss.
Der Ratsbeschluss kann bis 31. Januar 2026 nachgereicht werden.
Auswahl durch den Bundestag
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bewertet die eingereichten Projekte. Wichtige Kriterien sind:
Überregionale Bedeutung der Sportstätte
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Beitrag zu sozialem Zusammenhalt und Barrierefreiheit
Finanzielle und planerische Umsetzbarkeit
Fokus auf sportlicher Nutzung
Die Entscheidung über die erste Förderrunde wird voraussichtlich im Februar 2026 fallen.
Die Kombibad Wedel GmbH arbeitet aktuell daran, das vorliegende Grobkonzept der Variante 4A – also die geplante Sanierung und Neuausrichtung der Badebucht – fördermitteloptimiert anzupassen. Das Konzept erfüllt laut Verwaltung bereits viele Anforderungen des Bundesprogramms.
Allerdings kann nicht die Kombibad GmbH selbst, sondern nur die Stadt Wedel den Antrag stellen.
Das bedeutet konkret:
Überarbeitung der Projektskizze.
Ratsbeschluss zur Teilnahme am Förderprogramm, der die Interessenbekundung und Finanzierung bestätigt.
→ Dieser Beschluss muss bis 31. Januar 2026 vorliegen.
Digitale Einreichung der Projektskizze bis 15. Januar 2026 über das Bundesportal.
Sollte der Ratsbeschluss oder die Einreichung der Projektskizze nicht rechtzeitig erfolgen, kann Wedel in der ersten Förderrunde nicht berücksichtigt werden.
Zwar sind spätere Bewerbungen in einer zweiten oder dritten Tranche denkbar, doch die Erfolgsaussichten sinken, je länger sich die Antragstellung verzögert.
Das Bundesprogramm SKS ist eine einmalige Chance, dringend benötigte Investitionen in Wedels Badebucht mit Bundesmitteln zu unterstützen.
Die Voraussetzungen sind anspruchsvoll, aber klar:
Antragstellung nur durch die Kommune,
Nachweis eines Ratsbeschlusses und gesicherter Eigenfinanzierung,
Schwerpunkt auf sportlicher Nutzung,
Einhaltung der Fristen bis Mitte Januar 2026.
Wenn Stadt, Politik und Kombibad GmbH jetzt koordiniert handeln, kann Wedel in den kommenden Monaten den entscheidenden Schritt machen, um die Zukunft der Badebucht mit Bundesförderung abzusichern.
Quelle:
Ziel:
Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten mit besonderer regionaler Bedeutung – z. B. Schwimmbäder, Sporthallen und Sportplätze.
Förderquote:
Bis zu 45 % der förderfähigen Kosten (bis zu 75 % für finanzschwache Kommunen).
Fördersumme: 250.000 € bis 8 Mio. €
Voraussetzungen:
– Antragstellung nur durch die Kommune (nicht durch GmbHs oder Vereine)
– Öffentliche Zugänglichkeit der Sportstätte
– Fokus auf sportliche Nutzung, nicht Freizeitangebote
– Ratsbeschluss über Teilnahme und Finanzierung erforderlich
Verfahren:
1️⃣ Interessenbekundung mit Projektskizze bis 15. Januar 2026
2️⃣ Ratsbeschluss kann bis 31. Januar 2026 nachgereicht werden
3️⃣ Auswahl durch den Bundestag im Februar 2026
Für Wedel bedeutet das:
– Projektskizze (Variante 4A der Badebucht) wird derzeit überarbeitet
– Antrag muss durch die Stadt Wedel gestellt werden
– Ratsbeschluss ist zwingend erforderlich
– Betonung des Sportanteils erhöht die Förderchancen deutlich
Links und Quellen:
➡️ Offizielle Programmseite des Bundes
➡️ Förderaufruf (PDF)
➡️ FAQ zum Programm (PDF)
Der Rat der Stadt Wedel wird sich am 13. November 2025 abschließend mit einer Eingabe der Initiative „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“ befassen. Die Initiative, bestehend aus fünf Wedeler Bürgerinnen und Bürgern, hatte sich bereits am 30. Juli 2025 mit einer E-Mail an Stadtpräsident, Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterin gewandt. Darin forderten sie unter anderem, neue Schulden zur Sanierung oder Neuausrichtung der Badebucht zu vermeiden und Alternativen zu prüfen. Die Eingabe wurde von einer Online-Umfrage auf OpenPetition.de begleitet.
Da Schleswig-Holstein auf kommunaler Ebene kein Petitionsrecht vorsieht, entfaltet eine OpenPetition-Umfrage keine rechtliche Wirkung. Die E-Mail selbst erfüllt jedoch die Voraussetzungen einer Anregung nach § 16 e der Gemeindeordnung (GO). Der Rat musste sich daher offiziell mit dem Anliegen befassen und hat die Verwaltung mit einer fachlichen und rechtlichen Prüfung beauftragt.
In ihrer Stellungnahme stellt die Verwaltung klar, dass über eine mögliche Kreditaufnahme oder die Auswahl einer Sanierungsvariante kein Bürgerentscheid zulässig ist. Beide Punkte gehören zu den sogenannten vorbehaltenen Aufgaben des Rates (§ 28 GO). Auch ein Bürgerentscheid über finanzielle Fragen oder die Geschäftsstruktur der Badebucht wäre damit rechtlich ausgeschlossen.
Trotz der rechtlichen Grenzen sollen die Meinungen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger weiterhin einfließen. Bereits in der Vergangenheit habe es Beteiligungsformate gegeben – und die Stadt kündigt weitere an.
So findet am 4. November 2025 eine öffentliche Informationsveranstaltung im Ratssaal statt, bei der Stadt, Stadtwerke und Kombibad GmbH über den aktuellen Stand informieren wollen. Auch ein Austausch mit dem Kinderparlament ist in Vorbereitung.
Zur Höhe einer möglichen Kreditaufnahme könne derzeit keine genaue Aussage getroffen werden, so die Verwaltung. Die laufenden Prüfungen durch Kombibad Wedel GmbH, PROVA Unternehmensberatung und Stadt Wedel seien noch nicht abgeschlossen. Auch Alternativen würden weiterhin bewertet.
Die jetzt vorliegende Stellungnahme des Rates soll die Initiative offiziell beantworten. Sie wird nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. November 2025 zur Abstimmung gestellt.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA)
Datum: Montag, 3. November 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3–5, Wedel
Hinweis: Die Sitzung ist öffentlich und barrierefrei zugänglich.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel tagt am 3. November 2025 im Wedeler Rathaus. Wie üblich beginnt die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen direkt vorbringen können. Anschließend folgt die Anhörung der Beiräte sowie die Genehmigung des öffentlichen Protokolls der letzten Sitzung vom 15. September 2025.
Ein zentraler Punkt der Sitzung ist der Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Wedel GmbH. Dazu liegen drei Beschlussvorlagen vor:
Nach Abzug von Steuern verbleibt für die Stadt ein Nettoertrag von rund 808.000 €. Der Rest stärkt das Eigenkapital der Stadtwerke, das aktuell bei 36,1 % liegt.
Unter diesem Tagesordnungspunkt wird die Petition zur Badebucht behandelt, die sich gegen eine mögliche Neuverschuldung der Stadt für das Badebucht-Projekt richtet. In meinem Artikel habe ich die Antwort der Verwaltung zusammengefasst.
„Keine Neuverschuldung für die Badebucht“ – Stadt reagiert auf BürgeranregungDas Rechnungsprüfungsamt legt seine geplanten Prüfungsschwerpunkte für 2026 vor. Dazu zählen unter anderem:
Ziel ist ein transparenter Überblick über die wichtigsten Finanz- und Kontrollthemen des kommenden Jahres.
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Entwicklungsstand des BusinessPark Elbufer. Das Gewerbegebiet umfasst rund 122.000 m² Gewerbefläche und 59.000 m² Grünflächen. Bereits fertiggestellt sind u. a. der alte Werkhafen und der ehemalige Parkplatz, die heute als attraktive Grünbereiche genutzt werden. Weitere Grünflächen, darunter eine neue Aussichtsterrasse an der Elbe, sollen noch 2025 entstehen.
Bei den Sanierungsarbeiten wurde der Bodenaustausch bereits abgeschlossen, die Grundwasserreinigung läuft weiter. Inzwischen wurde das Berichtswesen vereinfacht, um Aufwand und Kosten zu senken.
Mehrere Bauvorhaben sind in Planung oder Umsetzung, darunter neue Bürogebäude („Elbcubes“), der Neubau der Firma Büttner Sicherheitstechnik und Gespräche über weitere Unternehmensansiedlungen. Auch das geplante Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) bleibt Thema, nachdem eine steuerliche Prüfung neue Fragen zur Organisationsform aufgeworfen hat.
Die Verwaltung legt den aktuellen Stand der Projektgruppenarbeit zur Haushaltskonsolidierung vor. Das Ziel ist, den städtischen Haushalt langfristig zu stabilisieren. Insgesamt 30 Projekte befassen sich mit Einsparungen und Einnahmeverbesserungen – vom Gebäudemanagement über Zuschüsse an freie Träger bis hin zu Gebühren, Parkraumbewirtschaftung und Grundsteuer. Erste Ergebnisse liegen vor und fließen in die anstehenden Haushaltsberatungen ein.
Haushaltskonsolidierung: Stadt Wedel plant Grundsteuererhöhung ab 2026
Unter Mitteilungen und Anfragen folgen Berichte zur allgemeinen Haushaltslage, darunter der aktuelle Cockpitbericht zum 30. September 2025, der bereits auf wedel-politik.de zusammengefasst wurde.
Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, teilzunehmen und Fragen zu stellen.
Stand: Oktober 2025
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel
Der BusinessPark Elbufer ist das große Gewerbe- und Entwicklungsgebiet am Wedeler Elbufer. Ziel ist es, auf einer ehemals industriell genutzten Fläche neue Arbeitsplätze anzusiedeln, moderne Betriebe nach Wedel zu holen und gleichzeitig öffentliche Bereiche am Wasser aufzuwerten.
Die Grundlagen sind geschaffen. Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen und große Teile der Grünflächen sind bereits hergestellt.
Besonders sichtbar sind zwei Bereiche:
Diese Flächen werden laut Verwaltung stark angenommen.
Nächster konkreter Schritt: Südlich des Büroturms „Elbcube“ soll noch 2025 eine neue Aussichtsterrasse gebaut werden. Planung und Ausschreibung dafür sind abgeschlossen.
Weitere Bausteine sind bereits angelegt bzw. vorgesehen:
Ein Antrag auf Bundesförderung zur klimaresilienten Umgestaltung von Grünflächen war gestellt, wurde aber nicht bewilligt.
Das Gelände war früher industriell genutzt. Deshalb war zunächst eine Sanierung nötig.
Der Bodenaustausch bis in eine Tiefe von etwa 1,80 Metern wurde bereits 2013 abgeschlossen. Das bedeutet: Der Oberboden ist in dem Bereich, der künftig genutzt wird, ausgetauscht.
Für das Grundwasser laufen weiterhin Maßnahmen:
Die Berichte an die zuständige Bodenschutzbehörde werden inzwischen halbjährlich statt vierteljährlich vorgelegt. Ziel ist es, den Aufwand zu reduzieren, ohne die Überwachung aufzugeben.
Am Elbring 10 steht bereits ein siebengeschossiger Büroturm („Elbcube“). Zwei weitere, niedrigere Bürotürme mit jeweils fünf Geschossen sind genehmigt. Wegen der wirtschaftlichen Lage und der aktuell geringeren Nachfrage nach Büroflächen entwickelt sich der Bau dort langsamer als ursprünglich geplant.
Eine größere Fläche von rund 9.600 Quadratmetern nördlich von Xpress Seals wird neu gedacht. Eigentlich war hier eine größere Betriebserweiterung vorgesehen. Das hat sich zerschlagen.
Stattdessen prüft die Stadt jetzt, die Fläche in mehrere kleinere Grundstücke aufzuteilen. Hintergrund: Viele Betriebe, besonders Handwerks- und kleinere Produktionsbetriebe, suchen eher 1.500 bis 2.000 Quadratmeter, nicht gleich mehrere tausend.
Die Verwaltung spricht aktiv mit möglichen Interessenten.
Das Unternehmen C. D. Büttner Sicherheitstechnik hat im BusinessPark mit dem Bau begonnen. Das Bauvorhaben umfasst ungefähr 2.500 Quadratmeter und ist im Juli 2025 gestartet. Das Unternehmen entwickelt und vertreibt Sicherheitslösungen und beschäftigt mehrere Dutzend Mitarbeitende in Wedel und Hamburg.
Ein Unternehmen aus Hamburg plant im nördlichen Bereich des Gewerbegebiets (GE 6 Nord) Flächen für Produktion, Konstruktion und Logistik.
Vorgesehen ist eine zusammenhängende Fläche von rund 15.000 Quadratmetern für etwa 110 Arbeitsplätze. Der Baubeginn ist aktuell erst ab 2027 vorgesehen. Grund ist die allgemeine wirtschaftliche Lage.
Die Deutsche Post sucht einen neuen Standort für die Paket- und Zustelllogistik, weil der bisherige Standort an der Bahnhofstraße ausläuft.
Der BusinessPark war eine Option, wird derzeit aber nicht weiterverfolgt. Stattdessen wird das frühere Possehl-Gelände an der Rissener Straße 140 geprüft. Ergebnisse dazu werden laut Verwaltung für Ende des Jahres erwartet.
Die Zahl der Firmen, die in Wedel Flächen anfragen, ist etwas zurückgegangen. Die Stadt berichtet, dass zwischen 2018 und 2021 jährlich etwa 60 bis 70 Anfragen eingingen, aktuell dagegen eher 40 bis 50 pro Jahr.
Inhaltlich hat sich die Nachfrage verändert. Sehr gefragt sind im Moment vor allem Flächen für zwei Arten von Nutzungen:
Parallel zur städtischen Entwicklung laufen auch privatwirtschaftliche Vorhaben. Dazu gehören:
Ein weiterer Baustein der Standortentwicklung ist das geplante Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) des Kreises Pinneberg in Wedel. Die Grundidee: junge Unternehmen, Forschung und Entwicklung sowie spezialisierte Mittelständler an einem Ort zu bündeln.
Das ursprünglich vorgesehene Modell sah vor, dass eine gemeinsame Besitzgesellschaft (unter Beteiligung von Kreis, WEP und Stadt) baut und die WEP das Zentrum dann als Betriebsgesellschaft führt.
Nach aktueller Prüfung gibt es dabei steuerliche Risiken für die WEP. Diese Risiken würden das Modell teurer machen als geplant. Die Stadt Wedel und die WEP prüfen daher derzeit alternative Modelle für Bau und Betrieb. Gespräche laufen weiter.
Die Entwicklung im BusinessPark Elbufer ist nicht mehr Theorie, sondern im Betrieb. Die Infrastruktur ist weitgehend da, Grünflächen am Wasser sind geöffnet, weitere Aufenthaltsbereiche (Aussichtsterrasse) folgen.
Mehrere Unternehmen sind konkret in Vorbereitung oder bereits im Bau. Gleichzeitig arbeitet die Stadt daran, Flächen auch für kleinere Betriebe nutzbar zu machen, nicht nur für große Player.
Offene Punkte bleiben: Die Bürobauten am Elbcube hängen an der Marktlage, der große Produktionsstandort startet frühestens 2027, das Gründerzentrum braucht ein rechtssicheres Betriebsmodell.
Insgesamt zeigt sich: Das Gebiet füllt sich Schritt für Schritt. Die öffentliche Seite (Wege, Grün, Erschließung) geht weiter voran, und erste Firmen siedeln sich an.
