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Aktueller Stand der Erneuerung der Straßenreinigungssatzung in Wedel

Die Stadt Wedel arbeitet derzeit an einer neuen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein die bisherige Regelung am 11. März 2026 für nichtig erklärt hat. In meiner Funktion als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion begleite ich diesen Prozess, um eine nachvollziehbare und sachgerechte Lösung für alle Grundstückeigentümer in Wedel sicherzustellen.

Warum eine neue Satzung notwendig ist

Das Gericht rügte formale Fehler in der alten Satzung, insbesondere den Entstehungszeitpunkt des Gebührenanspruchs, die Fälligkeit sowie die Festlegung des städtischen Kostenanteils. Die Stadtverwaltung nutzt diese gesetzliche Pflicht zur Neuaufstellung nun, um das bisherige System zu überprüfen und an aktuelle Anforderungen in der Praxis anzupassen.

Neue Einteilung der Reinigungsklassen

Um den tatsächlichen Verschmutzungsgrad besser zu berücksichtigen und Gebührenzahler punktuell zu entlasten, wird das Straßenverzeichnis detaillierter unterteilt:

  • Reine Anliegerstraßen (Klasse 1a): Diese Straßen sollen künftig im Vier-Wochen-Rhythmus gereinigt werden, was die Anlieger entlastet. Der von der Allgemeinheit getragene Kostenanteil liegt hier bei 15 Prozent.
  • Anliegerstraßen mit Erschließungsfunktion (Klasse 1b): Hier erfolgt die Reinigung weiterhin alle zwei Wochen.
  • Geh- und Radwege (Klasse 4b): Stark frequentierte Wege ohne direkte Anlieger, wie bestimmte Abschnitte der Holmer, Rissener und Schulauer Straße, werden als neue Klasse in die Satzung aufgenommen.

Wechsel des Gebührenmodells: Von der Straßenfront zur Fläche

Die für uns Bürger wohl spürbarste Veränderung betrifft die Berechnungsgrundlage der Reinigungsgebühren. Bisher galt in Wedel der sogenannte Frontmetermaßstab. Das bedeutet: Entscheidend für die Gebührenhöhe war einzig und allein die Länge der Grundstücksseite, die direkt an die Straße grenzt.

Das führte in der Praxis oft zu Ungerechtigkeiten, wie ein Beispiel aus der städtischen Vorlage zeigt: Stellen Sie sich zwei Grundstücke vor, die beide eine Straßenfront von knapp 35 Metern haben. Grundstück A ist jedoch nur gut 500 Quadratmeter groß, während das dahinterliegende Grundstück B riesige 4.100 Quadratmeter umfasst. Nach dem alten Frontmetermodell hätten beide Eigentümer exakt die gleiche Gebühr gezahlt, obwohl Grundstück B fast achtmal so groß ist. Zudem sorgte das alte Modell bei Eckgrundstücken, sogenannten Hinterliegern in zweiter Reihe oder verwinkelten Straßenverläufen immer wieder für komplizierte Sonderregelungen und hohen Verwaltungsaufwand.

Die Lösung: Der Quadratwurzelmaßstab

Die Stadtverwaltung erwägt nun, wie einige andere Kommunen auch, die Einführung des Quadratwurzelmaßstabs. Hierbei errechnet sich die Gebührenhöhe primär aus der Quadratwurzel der gesamten Grundstücksfläche.

Was zunächst nach komplizierter Mathematik klingt, hat einen einfachen und gerechteren Effekt: Die Gesamtgröße des Grundstücks wird zum entscheidenden Faktor. Im oben genannten Beispiel wird das wesentlich größere Grundstück B künftig auch mit entsprechend höheren Gebühren veranschlagt als das kleine Grundstück A. Durch das Ziehen der Quadratwurzel wird jedoch verhindert, dass die Gebühren für sehr große Grundstücke völlig unverhältnismäßig explodieren. Dieses Modell gilt rechtlich als gut geeignet, kommt mit deutlich weniger Ausnahmeregelungen aus und sorgt für eine plausiblere Verteilung der Lasten.

Termine und Bürgerbeteiligung

Der aktuelle Sachstand und die konkreten Berechnungsmodelle werden in Kürze politisch beraten:

  • Gremium: Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
  • Datum: Montag, 31.08.2026
  • Thema: Beratung zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise bei der Straßenreinigungssatzung

Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der öffentlichen Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung die Gelegenheit, Fragen an die Verwaltung und uns Politiker zu stellen. Ich lade Sie herzlich ein, sich hier zu informieren und einzubringen.

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Wie die Wedeler Schuldenuhr berechnet wird

Wie die Wedeler Schuldenuhr berechnet wird

Auf der Startseite von wedel-politik.de wird eine Schuldenuhr angezeigt, die die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Wedel im Jahr 2026 darstellt. Die Anzeige basiert nicht auf einer Live-Abfrage aus dem städtischen Rechnungswesen, sondern auf einer modellhaften Fortschreibung von Planwerten.

Dieser Artikel erläutert transparent, welche Zahlen verwendet werden, wie die Berechnung erfolgt und welche Aussagekraft die Schuldenuhr hat.

Ausgangspunkt: Der Schuldenstand zum Jahresende 2025

Die Berechnung beginnt mit dem bekannten Schuldenstand zum 31.12.2025. Dabei werden zwei Arten von Verbindlichkeiten berücksichtigt:

Zusammen ergibt sich daraus ein Ausgangswert von:

144.104.000 €

Dieser Wert bildet den Startpunkt der Schuldenuhr zum 01.01.2026.

Geplante Entwicklung der Verschuldung im Jahr 2026

Für das Jahr 2026 weist der Haushaltsentwurf Veränderungen bei der Verschuldung aus. Dabei ist zwischen Neuaufnahme von Krediten und Tilgung bestehender Verbindlichkeiten zu unterscheiden.

  • Neuaufnahme langfristiger Kredite: 22.614.300 €
  • Tilgung langfristiger Kredite: 6.554.600 €

Daraus ergibt sich für die langfristigen Kredite eine rechnerische Netto-Zunahme von:

16.059.700 €

Hinzu kommt ein zusätzlicher Bedarf an Kassenkrediten:

  • Kassenkredite (Finanzmittelsaldo): 16.172.800 €

Insgesamt ergibt sich damit für das Jahr 2026 eine geplante Netto-Zunahme der Verschuldung von:

32.232.500 €

Mögliche Fördergelder sowie die Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität werden erst berücksichtigt, wenn diese gesichert an die Stadt Wedel gezahlt werden. 

Die Berechnungslogik der Schuldenuhr

Die Schuldenuhr verteilt diese geplante Netto-Zunahme rechnerisch gleichmäßig über das gesamte Jahr 2026. Dazu wird der Jahreswert auf Sekunden heruntergerechnet und kontinuierlich fortgeschrieben.

Das entspricht ungefähr:

  • rund 1,02 € pro Sekunde
  • rund 61 € pro Minute
  • rund 3.660 € pro Stunde
  • rund 87.000 € pro Tag

Die Anzeige zeigt somit zu jedem Zeitpunkt einen rechnerischen Zwischenstand auf Basis dieser Annahme.

Was die Schuldenuhr zeigt

Die Schuldenuhr macht sichtbar, in welcher Größenordnung sich die Gesamtverschuldung der Stadt Wedel im Jahr 2026 entwickeln würde, wenn die im Haushaltsentwurf enthaltenen Annahmen eintreten.

Sie dient damit vor allem der Veranschaulichung und Einordnung der finanziellen Entwicklung.

Was die Schuldenuhr nicht zeigt

Die Schuldenuhr ist kein Abbild der tatsächlichen täglichen Kontostände. Sie zeigt ausdrücklich nicht:

  • den aktuellen Stand der städtischen Bankkonten
  • den genauen Zeitpunkt einzelner Kreditaufnahmen oder Tilgungen
  • kurzfristige Schwankungen in der Liquidität

Aktuelle, tagesgenaue Schuldenstände stehen der Öffentlichkeit und der Kommunalpolitik derzeit nicht in dieser Form zur Verfügung.

Warum zwischen Schuldenarten unterschieden wird

Für die Einordnung der Zahlen ist die Unterscheidung zwischen langfristigen Krediten und Kassenkrediten entscheidend:

  • Langfristige Kredite entstehen in der Regel durch Investitionen, etwa in Gebäude oder Infrastruktur.
  • Kassenkredite dienen der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und entstehen vor allem bei laufenden Defiziten.

Beide Formen wirken sich auf die finanzielle Situation der Stadt aus und werden in der Schuldenuhr gemeinsam betrachtet.

Einordnung: Modellhafte Darstellung

Die Schuldenuhr ist ein bewusst vereinfachtes Rechenmodell. Ihr Ziel ist es, die Größenordnung und Dynamik der Verschuldung verständlich darzustellen.

Sie ersetzt keine detaillierte Analyse des Haushalts, kann aber helfen, finanzielle Entwicklungen besser einzuordnen.

Datengrundlage und zeitliche Einordnung

Die verwendeten Planwerte stammen aus dem Haushaltsentwurf der Stadt Wedel für das Jahr 2026. Dieser wurde im Oktober 2025 erstellt.

Die Angabe zu den Kassenkrediten basiert auf einer ergänzenden Auskunft der Verwaltung.

Die Daten wurden am 19.03.2026 abgerufen und für die Berechnung verwendet.

Es handelt sich somit um eine Auswertung auf Basis der zuletzt verfügbaren Planungs- und Auskunftsdaten, nicht um aktuelle Echtzeitwerte.

Schade – aber danke für Ihre Ehrlichkeit!

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🟩 Änderungsanträge der Grünen zum Maßnahmenpaket

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2028 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrere Änderungsanträge eingebracht. Ziel ist es, geplante Einsparmaßnahmen sozial verträglich auszugestalten, langfristige Perspektiven zu wahren und pauschale Kürzungen zu vermeiden. Insgesamt betreffen die Änderungsanträge sechs Maßnahmenbereiche:

🏫 Schulsozialarbeit (Maßnahme 7 / Antrag 7a)

Die Grünen fordern, den vorgeschlagenen Kürzungstext zur Schulsozialarbeit komplett zu streichen und neu zu formulieren. Sie betonen die pädagogische Notwendigkeit des Angebots und halten Durchschnittsvergleiche mit anderen Kommunen für wenig aussagekräftig. Statt Kürzungen fordern sie eine langfristige Sicherung der Finanzierung unter Beteiligung von Kreis und Land.

🧑‍🎓 Förderzentrum (Maßnahme 6 / Antrag 6a)

Die Einsparziele sollen erhalten bleiben, jedoch durch eine differenziertere Herangehensweise erreicht werden. Statt pauschaler Flächenreduzierung soll auch die Möglichkeit geprüft werden, Räume des Förderzentrums extern zu vermieten – etwa an VHS oder Musikschule. Der Fokus liegt auf Refinanzierung statt Verzicht.

🏘 Hilfe für Wohnungslose (Maßnahme 11 / Antrag 11a)

Der Begriff „Einzelfallbetrachtung“ soll durch „Reduzierung“ ersetzt werden. Die Grünen möchten klarer ausdrücken, dass eine echte Kostensenkung das Ziel ist – aber mit der Option, in sozialen Härtefällen weiter Nachlässe zu gewähren.

🏢 Gebäudemanagement (Maßnahme 4 / Antrag 4a)

Die Grünen fordern, den Satz „Die freiwerdenden Gebäude sollten veräußert werden“ zu streichen. Stattdessen soll eine umfassende Prüfung erfolgen, bei der auch Mietoptionen, spätere Bedarfe und soziale Nutzungen berücksichtigt werden. Verkäufe sollen nur eine von mehreren Möglichkeiten sein – nicht die bevorzugte.

👥 Streetwork (Maßnahme 20 / Antrag 20a, gemeinsam mit SPD)

Der ursprüngliche Maßnahmentext war sehr knapp formuliert: „Konzeptveränderung Streetworker“. Grüne und SPD beantragten eine Präzisierung. Ihr Ziel: Das Kinder- und Jugendzentrum soll unverändert bestehen bleiben, während sich die geplante Konzeptanpassung bezieht. Diese Anpassung soll im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.

🏛 Die Villa (Maßnahme 21 / Antrag 21a)

Die bisherige Prüfung, ob alle Angebote der Villa an anderen Orten untergebracht werden können, soll entfallen. Stattdessen fordern die Grünen ein Konzept zur Kostenreduzierung vor Ort – zum Beispiel durch Sponsoring, Raumdoppelnutzung oder zusätzliche Erträge. Ziel ist es, die soziale Funktion des Hauses zu erhalten.

✅ Zusammenfassung

Mit ihren Änderungsanträgen setzen die Grünen den Schwerpunkt auf:

  • Erhalt sozialer Infrastruktur
  • Langfristige Perspektiven statt kurzfristiger Einmaleffekte
  • Differenzierte Prüfung statt pauschaler Kürzungen
  • Beteiligung von Land und Kreis an sozialen Aufgaben
Die Anträge wurden in den zuständigen Gremien eingebracht und dort politisch diskutiert. 

 

Stellenplanänderung: Entfristung der Stelle für Personalangelegenheiten (3-111-05)

1. Finanzielle Analyse

Kosten der Stellenentfristung: 67.656 € jährlich.

Diese Kosten sind bereits im Stellenplan 2024 eingeplant und stellen keine zusätzliche Belastung für den Haushalt dar.


2. Kontext und Aufgabenbeschreibung

Hauptaufgaben der Stelle:

  • Durchführung von Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren.
  • Verwaltung und Erstellung von Arbeitsverträgen sowie Bearbeitung von Beförderungen und Höhergruppierungen.
  • Durchführung von Austrittsgesprächen zur Analyse und Vermeidung von Fluktuationsursachen.
  • Betreuung von Fortbildungsmaßnahmen und Inhouse-Veranstaltungen zur Weiterqualifikation der Mitarbeitenden.
  • Intensive Betreuung von Nachwuchskräften und Quereinsteigern, insbesondere bei psychischen Belastungen und Ausbildungsabbrüchen.

Hintergrund:

  • Der Personalbestand ist von 374 (2018) auf 457 (Ende Mai 2024) gestiegen.
  • Zunehmende Fluktuation und häufige Überlastungsanzeigen seit 2021 verdeutlichen den steigenden Unterstützungsbedarf im Fachdienst Personal.
  • Ohne zusätzliche Ressourcen können wichtige strategische Aufgaben wie Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung nicht umgesetzt werden.

3. Stellungnahme des Fachdienstes 3-10

Einschätzung:

  • Die gestiegene Belastung und der erweiterte Aufgabenbereich im Fachdienst Personal sind nachvollziehbar.
  • Der Stellenbedarf ist jedoch nicht ausreichend quantitativ analysiert.

Empfehlung:

  • Durchführung einer Organisationsuntersuchung im zweiten Halbjahr 2024 zur Analyse von Arbeitsabläufen, Aufgabenverteilung und langfristigem Personalbedarf.
  • Befristete Weiterführung der Stelle bis zum 31.12.2025, um die Arbeitsbelastung bis zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse abzufangen.

4. Argumente für die Entfristung der Stelle

  • Kontinuität und Entlastung: Die Entfristung stellt sicher, dass der stark belastete Fachdienst langfristig handlungsfähig bleibt.
  • Strategische Bedeutung: Der Fachkräftemangel erfordert eine effektive Personalpolitik, die ohne ausreichende personelle Ressourcen nicht umsetzbar ist.

5. Argumente gegen die Entfristung der Stelle

  • Haushaltslage: Eine dauerhafte Entfristung erhöht die Fixkosten der Stadt in einer ohnehin angespannten finanziellen Situation.
  • Fehlende quantitative Belege: Der langfristige Bedarf ist bislang nicht detailliert analysiert, was die Entfristung auf unsicherer Grundlage rechtfertigt.

6. Alternativen

  • Befristete Verlängerung: Die Stelle könnte bis zum Abschluss der Organisationsuntersuchung Ende 2024 befristet verlängert werden.
  • Interne Effizienzsteigerung: Eine Optimierung der Arbeitsabläufe im Fachdienst könnte den zusätzlichen Personalbedarf teilweise kompensieren.
  • Externe Unterstützung: Temporäre Beauftragung externer Dienstleister für spezifische Aufgaben wie Bewerbungsverfahren oder Fortbildungsmanagement.

Bewertung der Notwendigkeit

  • Dringlichkeit: Hoch. Der akute Bedarf im Fachdienst Personal aufgrund der gestiegenen Arbeitsbelastung und Fluktuation macht eine Weiterführung der Stelle notwendig.

Empfehlung:

Die Stelle sollte zunächst befristet bis 31.12.2025 verlängert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der geplanten Organisationsuntersuchung kann eine fundierte Entscheidung über die Entfristung getroffen werden.

Stellenplanänderung: Fachbereichsleitung FBL x

Kosten und Rahmenbedingungen

Die Stadt Wedel plant, eine neue Stelle für eine Fachbereichsleitung (FBL) mit der Besoldungsgruppe A14 zu schaffen. Diese Position ist mit jährlichen Kosten von 78.800 € verbunden, zuzüglich Versorgungsaufwendungen (VAK). Die Stelle soll mit einem Sperrvermerk versehen werden, sodass eine Freigabe nur durch einen Ratsbeschluss erfolgt.

Hintergrund und Begründung

  • Umsetzung des PD-Vorschlags vom 25.01.2024: Die Schaffung dieser Stelle basiert auf einem Vorschlag der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, der am 25. Januar 2024 vorgelegt wurde. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Verwaltungsstruktur der Stadt Wedel zu optimieren und den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Organisatorische Notwendigkeit: Die Einführung einer zusätzlichen Fachbereichsleitung soll dazu beitragen, die Führungsspanne zu verkleinern, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und die Effizienz innerhalb der Verwaltung zu steigern. Durch die neue Position können Aufgaben besser delegiert und die Arbeitsbelastung der bestehenden Führungskräfte reduziert werden.
  • Qualitätssteigerung: Mit der neuen Fachbereichsleitung wird erwartet, dass die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen verbessert wird. Eine klarere Zuständigkeitsverteilung und intensivere Betreuung der Mitarbeitenden sollen zu einer höheren Zufriedenheit sowohl innerhalb der Verwaltung als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern führen.

Empfehlung

Es wird empfohlen, die Stelle mit einem Sperrvermerk in den Stellenplan 2025 aufzunehmen. Dies ermöglicht es, die organisatorischen Anpassungen vorzubereiten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die endgültige Entscheidung über die Besetzung der Position durch den Stadtrat getroffen wird. Durch dieses Vorgehen kann die Stadt flexibel auf die Ergebnisse der weiteren Beratungen reagieren und die Personalplanung entsprechend anpassen.

Die Schaffung dieser Stelle stellt eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung dar und soll dazu beitragen, den gestiegenen Anforderungen an kommunale Dienstleistungen gerecht zu werden.

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