11.75°C

All Stories

Neustrukturierung der Verwaltung in Wedel

Dieser Artikel spiegelt meine Sichtweise, Gedanken und Meinungen auf die neue Verwaltungsstruktur wieder. Die Wedeler Kommunalpolitik hat weder Einfluss noch Gestaltungsmöglichkeiten bei der praktischen Eingliederung der Ersten Stadträtin in die Strukturen der Verwaltung. Daher sind einige Aspekte rein theoretischer Natur:

Die Stadt Wedel hat in den vergangenen Monaten einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung ihrer Verwaltung unternommen. Im Zentrum dieser Transformation steht die Einführung des Ersten Stadtrats, der als hauptamtliche Stellvertretung des Bürgermeisters fungiert und zusätzlich die Leitung des Fachbereichs Innerer Service übernimmt. Dieser Schritt, der auf umfangreichen Analysen und Empfehlungen externer Berater basiert, zielt darauf ab, die Verwaltung besser auf die heutigen und zukünftigen Herausforderungen auszurichten.

Am 11. Juli 2024 beschloss der Rat der Stadt Wedel einstimmig die Neugliederung der Verwaltung, die als Grundlage für die Einführung des Ersten Stadtrats dient. Diese Entscheidung markiert den Höhepunkt eines umfassenden Transformationsprozesses, der bereits 2021 begann. Ziel der Neustrukturierung war es, die Effizienz der Verwaltung zu steigern, die Arbeitsbelastung des Bürgermeisters zu reduzieren und eine stärkere operative Führung in der Verwaltung zu etablieren.

Diese Entscheidung trägt den wachsenden Herausforderungen Rechnung, denen sich moderne Kommunen stellen müssen, von der Digitalisierung über steigende Verwaltungsanforderungen bis hin zu neuen gesetzlichen Vorgaben.

Historische Entwicklung und Einführung des Ersten Stadtrats in Schleswig-Holstein

Die Einführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats in Wedel folgt einem breiteren Trend in Schleswig-Holstein, der auf die veränderten Anforderungen an die Kommunalverwaltung reagiert. Vor rund 20 wurden in vielen Kommunen die Positionen von Ersten Stadträten oder Beigeordneten aufgrund von Sparmaßnahmen und der Vereinfachung von Verwaltungsstrukturen abgeschafft. Doch mit dem zunehmenden Wachstum und den komplexer werdenden Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Stadtentwicklung und soziale Dienste, wurde klar, dass eine zusätzliche Führungsebene wieder benötigt wird.

Die Wiederbelebung des Ersten Stadtrats, wie sie in Wedel nun umgesetzt wird, spiegelt die Erkenntnis wider, dass ein Bürgermeister allein die Vielzahl der Aufgaben nicht mehr in der erforderlichen Tiefe und Effizienz bewältigen kann. Die Entscheidung für das sogenannte Geesthachter Modell, bei dem der Erste Stadtrat auch die Leitung eines zentralen Fachbereichs übernimmt, hat sich in mehreren Städten als äußerst erfolgreich erwiesen.

 

Die neue Struktur der Stadtverwaltung Wedel

Im Jahr 2021 begann die Stadt Wedel eine umfassende Modernisierung ihrer Verwaltungsstruktur. Dieser Prozess wurde von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH begleitet, die im Jahr 2023 ein Projekt zur Analyse der bestehenden Strukturen und zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen startete. Ziel des Projekts war es, die Verwaltung effizienter und transparenter zu gestalten. Die Ergebnisse wurden im Januar 2024 präsentiert und dienten als Grundlage für die am 11. Juli 2024 beschlossene Neugliederung.

Die wesentliche Veränderung betrifft die Einführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats, der die Leitung des Fachbereichs 3 – Innerer Service übernimmt. Dieser Fachbereich hat zentrale Bedeutung, da er wichtige Aufgaben wie Personal, Organisation, Gremienbetreuung und Finanzen umfasst. Die Leitung des Fachbereichs wird dem Ersten Stadtrat oder der Ersten Stadträtin übertragen, dem die Fachdienste Interner Dienstbetrieb, Personal, Finanzen sowie Wirtschaft & Steuern direkt unterstellt sind.

Die Stadtverwaltung wird künftig in drei Fachbereiche gegliedert:

  • Fachbereich 1 – Bürgerservice
  • Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt
  • Fachbereich 3 – Innerer Service

Zusätzlich gibt es vier Stabsstellen:

  • Justiziariat
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Büro des Bürgermeisters
  • Prüfdienste

Der Bürgermeister bleibt die oberste Leitungsperson der Verwaltung und wird durch den Ersten Stadtrat und die ehrenamtlichen Stellvertreter vertreten. 

Die Umsetzung der neuen Verwaltungsgliederung erfolgte zum 1. August 2024. Einige Empfehlungen der PD Berater, wie die Aufteilung des Fachbereichs 1 in zwei Fachbereiche oder die Schaffung einer neuen Stabsstelle für Wirtschaftsförderung, werden jedoch noch weiter untersucht und in den kommenden Jahren bewertet.

Verwaltungsgliederung ab 08/2024

Präsentation der PD zur Transformation der Verwaltung

 

Wer entscheidet laut den Schleswig-Holsteinischen Gesetzen, wer den Ersten Stadtrat und wer die Fachbereichsleiter wählt?

Laut der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO S-H) gibt es klare Regelungen, wer den Ersten Stadtrat und die Fachbereichsleiter wählt:

1. Wahl des Ersten Stadtrats

Der Erste Stadtrat oder die Erste Stadträtin wird gemäß § 67 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO S-H) durch den Rat der Gemeinde oder Stadt gewählt. Diese Wahl erfolgt in der Regel nach einem Vorschlag des Bürgermeisters, einzelner Ratsmitglieder oder Fraktionen. 

Der Erste Stadtrat übernimmt eine leitende Rolle in der Verwaltung, oft mit der Verantwortung für einen bestimmten Fachbereich, wie zum Beispiel Finanzen oder Innerer Service. Der Prozess der Wahl durch den Rat stellt sicher, dass diese Position eine demokratische Legitimation erhält.

2. Ernennung von Fachbereichsleitern

Die Fachbereichsleiter werden im Gegensatz dazu in der Regel vom Bürgermeister ernannt. Nach § 65 GO S-H besitzt der Bürgermeister die Organisationshoheit in der Verwaltung. Das bedeutet, dass der Bürgermeister die Gliederung der Verwaltung bestimmt und auch die Leitung der verschiedenen Fachbereiche vergeben kann.

Die Ernennung der Fachbereichsleiter ist somit eine interne organisatorische Entscheidung, bei der der Bürgermeister die letztendliche Entscheidungsbefugnis hat. 

 

Gesetzliche Regelung zum Vorschlagsrecht für den Ersten Stadtrat in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist das Vorschlagsrecht für die Wahl des Ersten Stadtrats in der Gemeindeordnung geregelt. Gemäß § 67 der Gemeindeordnung haben sowohl der Bürgermeister, die Fraktionen der Stadtvertretung als auch die einzelnen Mitglieder der Stadtvertretung das Recht, Kandidaten für die Position des Ersten Stadtrats vorzuschlagen.

Nachdem die Kandidaten vorgeschlagen wurden, wählt die Stadtvertretung den Ersten Stadtrat in einem demokratischen Verfahren. In der Regel wird die Stelle zunächst öffentlich ausgeschrieben, bevor eine Wahl erfolgt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Stadtvertretung mit einer qualifizierten Mehrheit beschließt, auf die Ausschreibung zu verzichten.

Diese Regelung gewährleistet, dass der gesamte politische Prozess offen und transparent verläuft und dass die Entscheidung über eine so wichtige Position auf breiter Basis getroffen wird.

Weitere Details zur gesetzlichen Grundlage finden Sie in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter § 67.

 

Vorteile der Neustrukturierung und des Geesthachter Modells

Das Geesthachter Modell, für das sich Wedel entschieden hat, bietet eine schlanke und effektive Führungsstruktur. Der Erste Stadtrat übernimmt neben der Vertretung des Bürgermeisters auch die Leitung des Fachbereichs Innerer Service.  Der größte Vorteil liegt darin, dass zentrale Verwaltungsaufgaben gebündelt und professionell gesteuert werden, was die Effizienz der städtischen Prozesse erheblich verbessert.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Bürgermeister entlastet wird. Während der Erste Stadtrat die operativen und administrativen Aufgaben übernimmt, kann sich der Bürgermeister stärker auf strategische Projekte konzentrieren. Diese Arbeitsteilung führt nicht zu einer Schwächung der Position des Bürgermeisters, sondern stärkt sie sogar, da der Bürgermeister durch die Unterstützung des Ersten Stadtrats mehr Zeit und Ressourcen für seine wesentlichen Aufgaben gewinnt.

 

Bedenken zur Besetzung des Ersten Stadtrats: Wer sollte entscheiden?

Im Rahmen des Auswahlprozesses für die Position des Ersten Stadtrats gab es Diskussionen darüber, wer letztlich über die Besetzung dieser Schlüsselrolle entscheiden sollte. Der ehemalige Bürgermeister von Wedel vertrat die Ansicht, dass allein der amtierende Bürgermeister die Entscheidung über die Besetzung des Ersten Stadtrats treffen sollte, da dieser die direkte Verantwortung für die Verwaltung trägt. Doch diese Ansicht lässt sich sowohl durch Pro- als auch Contra-Argumente fundiert diskutieren.

Pro-Argumente für die Entscheidung allein durch den Bürgermeister:

  • Organisationshoheit des Bürgermeisters: Nach der Gemeindeordnung hat der Bürgermeister die Organisationshoheit in der Verwaltung. Diese Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf die Führung und Steuerung des Verwaltungspersonals, weshalb es naheliegend erscheint, dass der Bürgermeister auch über die Besetzung von Schlüsselpositionen wie dem Ersten Stadtrat entscheiden sollte. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass der Bürgermeister mit einer Person zusammenarbeitet, die er für besonders geeignet hält und die seiner Vorstellung von Führung entspricht.
  • Verantwortlichkeit für das Verwaltungshandeln: Der Bürgermeister trägt die oberste Verantwortung für das Verwaltungshandeln. Indem er allein die Entscheidung über die Besetzung des Ersten Stadtrats trifft, übernimmt er auch die volle Verantwortung für die Ergebnisse der Verwaltung. Dies schafft eine klare Zuordnung von Verantwortung und fördert eine eindeutige Führungsstruktur.

Contra-Argumente (für eine Beteiligung anderer Akteure):

  • Sicherung der demokratischen Legitimation: Der Erste Stadtrat ist eine zentrale Position in der kommunalen Verwaltung mit weitreichenden operativen und teilweise politischen Aufgaben. Es ist sinnvoll, dass neben dem Bürgermeister auch Vertreter des Rats oder anderer politischer Akteure an der Auswahl beteiligt sind, um eine breite demokratische Legitimation sicherzustellen. Dies fördert die Akzeptanz des Ersten Stadtrats sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in der politischen Landschaft.
  • Transparenz und Kontrolle: Wenn mehrere Akteure – darunter Vertreter der Politik – in den Auswahlprozess einbezogen werden, wird der Prozess transparenter. Dies verhindert potenziellen Missbrauch oder Vetternwirtschaft, da die Auswahl auf Basis von Kompetenz und Qualifikation und nicht allein auf persönlichen Präferenzen des Bürgermeisters getroffen wird. Gerade bei zentralen Verwaltungspositionen ist es wichtig, dass die Entscheidung nachvollziehbar und gerecht abläuft.
  • Vielfalt an Perspektiven und Expertise: Ein Assessment-Center mit Beteiligung von verschiedenen Akteuren bietet eine Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven in den Auswahlprozess einzubringen. Während der Bürgermeister die Verwaltungsperspektive einbringt, können Ratsmitglieder politische und gesellschaftliche Interessen vertreten. Das Ergebnis ist eine ausgewogenere Entscheidung, die auf einer fundierteren und umfassenderen Bewertung basiert.
  • Gewährleistung eines konstruktiven Arbeitsverhältnisses: Der Erste Stadtrat arbeitet nicht nur mit dem Bürgermeister zusammen, sondern auch mit dem gesamten Rat und anderen Verwaltungseinheiten. Eine gemeinsame Auswahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Erste Stadtrat von allen relevanten Akteuren akzeptiert wird und ein produktives Arbeitsverhältnis entsteht. Dies fördert eine bessere Zusammenarbeit und verringert mögliche Konflikte.
  • Wahrung des öffentlichen Interesses: Die Besetzung einer so zentralen Position betrifft nicht nur die Verwaltung selbst, sondern hat Auswirkungen auf das Wohl der gesamten Kommune. Durch die Einbeziehung des Rates und anderer Akteure wird sichergestellt, dass das öffentliche Interesse bei der Besetzung des Ersten Stadtrats berücksichtigt wird. Dies stärkt die Verbindung zwischen Verwaltung und Bürgerschaft.

Schlussfolgerung: Warum eine gemeinsame Entscheidung besser ist

Angesichts der oben genannten Argumente ist es klar, dass es vorteilhafter ist, wenn nicht nur der Bürgermeister allein über die Besetzung des Ersten Stadtrats entscheidet. Die Beteiligung weiterer Akteure, insbesondere des Rats und anderer politischer Vertreter, bietet mehrere entscheidende Vorteile:

  • Demokratische Legitimation und Transparenz werden durch eine gemeinsame Entscheidung gestärkt, was in der öffentlichen Wahrnehmung Vertrauen schafft.
  • Die Vielfalt an Perspektiven und Expertise führt zu einer fundierteren Auswahl, die die Interessen aller relevanten Akteure – sowohl der Verwaltung als auch der politischen Vertretung – berücksichtigt.
  • Durch die breitere Akzeptanz des Ersten Stadtrats wird die Zusammenarbeit in der Stadtverwaltung gefördert und Konflikte zwischen politischen und administrativen Akteuren werden minimiert.

 

Widerlegung von Bedenken zur Einführung des Ersten Stadtrats

Trotz der offensichtlichen Vorteile der Einführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats gibt es Bedenken, dass dies zu einer Entmachtung des Bürgermeisters führen könnte. Diese Bedenken sind jedoch unbegründet und lassen sich leicht widerlegen:

  • Verlust an direkter Kontrolle und Einfluss: Der Bürgermeister behält weiterhin das uneingeschränkte Weisungsrecht über den Ersten Stadtrat. Dieser agiert als Fachkraft innerhalb der Verwaltung und setzt die Vorgaben des Bürgermeisters um. Die Einführung eines Ersten Stadtrats bedeutet nicht, dass der Bürgermeister Kontrolle verliert, sondern dass er effektiver agieren kann, da er von administrativen Aufgaben entlastet wird.
  • Verlust an persönlicher Sichtbarkeit und Repräsentation: Der Bürgermeister bleibt die zentrale politische Figur und kann sich durch die Entlastung stärker auf repräsentative Aufgaben konzentrieren. Durch die Entlastung in operativen Bereichen kann der Bürgermeister seine Präsenz in der Öffentlichkeit sogar erhöhen.
  • Verschiebung des Machtgefüges: Der Erste Stadtrat ist kein politischer Akteur, sondern ein Verwaltungsexperte, der in die Hierarchie der Verwaltung eingebunden ist. Er übernimmt definierte Aufgaben, die die Effizienz der Verwaltung steigern, ohne das Machtgefüge zu verändern. Der Bürgermeister bleibt weiterhin die oberste Instanz.

 

Pro- und Contra-Argumente zur Neubesetzung des Ersten Stadtrats vor Amtsantritt des neuen Bürgermeisters

Die Stadt Wedel steht vor einer wichtigen Phase der Umstrukturierung. Mit der bevorstehenden Neuwahl des Bürgermeisters im November oder Dezember 2024 und dem Dienstantritt voraussichtlich im Februar 2025 fragen sich einige, ob man die Umstrukturierungen – insbesondere die Besetzung des Ersten Stadtrats – abwarten sollte, bis der neue Bürgermeister im Amt ist, oder ob diese Entscheidungen bereits vor seiner Amtsübernahme getroffen werden sollen.

Hier sind die Pro- und Contra-Argumente zu dieser Frage:

Contra-Argumente: Abwarten bis zum Amtsantritt des neuen Bürgermeisters

  • Klare Verantwortungslinien: Wenn der neue Bürgermeister nicht in den Auswahlprozess eingebunden ist, könnte es zu Spannungen kommen. Der Bürgermeister trägt die Verantwortung für die Verwaltung und sollte deshalb auch eine Schlüsselrolle bei der Besetzung zentraler Führungspositionen wie des Ersten Stadtrats spielen. Das Abwarten würde Konflikte zwischen dem neuen Bürgermeister und der Verwaltung vermeiden.
  • Vermeidung von Doppelstrukturen und Konflikten: Wenn der Erste Stadtrat bereits vor der Ankunft des neuen Bürgermeisters bestimmt wird, besteht das Risiko, dass der neue Bürgermeister möglicherweise andere Vorstellungen zur Besetzung hat. Dies könnte zu Konflikten oder einer Umbesetzung führen, was zu Ineffizienz und Verwirrung in der Verwaltungsführung führt.

Pro-Argumente: Sofortige Besetzung des Ersten Stadtrats vor Amtsantritt des neuen Bürgermeisters

  • Kontinuität und Stabilität: Wedel befindet sich derzeit in einer Übergangsphase, in der eine Interimslösung die Verwaltung führt. Diese Phase sollte genutzt werden, um wichtige Entscheidungen zu treffen und die Verwaltung wieder stabil aufzustellen. Die schnelle Besetzung des Ersten Stadtrats würde gewährleisten, dass die Verwaltung auch während des Übergangs handlungsfähig bleibt und eine langfristige Leitung für den Fachbereich Innerer Service etabliert wird.
  • Effizienzsteigerung während der Übergangsphase: Der Erste Stadtrat wird für zentrale Aufgaben in der Verwaltung verantwortlich sein, darunter Finanzen, Personal und Organisation. Es ist wichtig, dass diese Position so schnell wie möglich besetzt wird, um die geplanten Strukturreformen in der Verwaltung voranzutreiben. 
  • Langfristige Planung und Vorbereitung für den neuen Bürgermeister: Wenn der neue Bürgermeister im Februar 2025 seinen Dienst antritt, ist es von Vorteil, wenn die Verwaltungsstruktur bereits stabil und modernisiert ist. Ein gut aufgestelltes Führungsteam, ermöglicht es dem Bürgermeister, sich auf seine strategischen und politischen Aufgaben zu konzentrieren, anstatt mit internen Verwaltungsfragen und Personalentscheidungen belastet zu werden. 
  • Objektive und langfristige Entscheidungen: Der Auswahlprozess für den Ersten Stadtrat erfolgt durch eine fachlich fundierte kommissionelle Bewertung (z.B. über ein Assessment-Center) und nicht allein nach politischen Kriterien. Dies garantiert, dass die Entscheidung auf Basis von Fachkompetenz getroffen wird, unabhängig von den zukünftigen politischen Gegebenheiten.

Schlussfolgerung: Warum die Pro-Argumente überwiegen

Insgesamt überwiegen die Pro-Argumente für eine sofortige Besetzung des Ersten Stadtrats vor dem Amtsantritt des neuen Bürgermeisters. Die derzeitige Übergangsphase bietet eine Gelegenheit, die Verwaltungsstrukturen zu stabilisieren und dringende Reformen voranzutreiben. Dies sichert die Kontinuität und Effizienz in der Verwaltung und stellt sicher, dass der neue Bürgermeister auf eine gut organisierte, bereits modernisierte Verwaltung trifft.

Eine schnelle Besetzung schafft die notwendigen Voraussetzungen, um die Verwaltung fit für die Zukunft zu machen und dem neuen Bürgermeister einen guten Start zu ermöglichen.

 

Die erfolgreiche Besetzung der Stelle der Ersten Stadträtin

Am 17. Oktober 2024 wurde schließlich die Position der Ersten Stadträtin erfolgreich besetzt. Frau Claudia Friederich setzte sich in einem anspruchsvollen Auswahlverfahren durch, das von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. begleitet wurde. In einem mehrstufigen Assessment-Center, das Selbstpräsentationen, Rollenspiele und Fachvorträge umfasste, überzeugte Frau Friederich die Auswahlkommission durch ihre herausragende fachliche Kompetenz, ihre Führungserfahrung und ihr strategisches Denken.

Frau Friederich übernimmt nicht nur die Funktion der Stellvertretung des Bürgermeisters, sondern auch die Leitung des Fachbereichs Innerer Service, der zentrale Verwaltungsaufgaben wie Personal, Finanzen und Organisation umfasst. Mit ihrer fachlichen Eignung und ihrer umfassenden Erfahrung im öffentlichen Dienst ist sie die ideale Besetzung für diese Schlüsselposition.

Informationen zur Unterbringung von Menschen in Not in Wedel

 

Sie möchten wissen, wie die Stadt Wedel Menschen in Not, insbesondere geflüchtete Personen, unterbringt und unterstützt? Dann sind Sie hier genau richtig. Die Unterbringung und Versorgung von Menschen in Not ist eine wichtige Aufgabe, die wir gemeinsam mit Bund und Ländern tragen. In Wedel haben wir verschiedene Unterkünfte und Unterstützungsangebote geschaffen, um diesen Menschen ein sicheres und menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Warum die Stadt Wedel das macht

Die Stadt Wedel hat die gesetzliche und moralische Verpflichtung, Menschen in Not zu helfen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen, unter anderem dem Grundgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Landesaufnahmegesetz Schleswig-Holstein. Darüber hinaus ist es unser Ziel, soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde zu gewährleisten. Indem wir geflüchteten Personen und anderen Menschen in Not eine sichere Unterkunft bieten, tragen wir dazu bei, ihnen den Einstieg in ein neues Leben zu erleichtern und ihre Integration in unsere Gesellschaft zu unterstützen.

Wer wird untergebracht?

  • Geflüchtete Personen: Menschen, die aufgrund von Krieg, Verfolgung oder anderen humanitären Notlagen nach Deutschland geflüchtet sind.
  • Obdachlose Personen: Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und keine feste Unterkunft haben.
  • Personen in wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Notlagen: Menschen, die aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder gesundheitlichen Problemen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.

Welche Unterkünfte gibt es und wer wird dort untergebracht?

Es gab vor langer Zeit in Wedel eine Übereinkunft, dass die Adressen der Notunterkünfte nicht veröffentlicht werden. Diese Regelung stammt aus der Zeit, als, auch bei uns in Schleswig-Holstein, Brandanschläge o.ä. verübt worden sind (siehe Mölln 1992). Leider ist dies in den letzten Jahren nicht mehr angewendet worden.

Auch wenn sich das, gerade für ortskundige Menschen, unsinnig anhören mag - schließlich kennt man seine Nachbarschaft - möchte ich für Ortsunkundige keine Karte von Unterkünften erzeugen. Denn Straftaten in diesem Zusammenhang nehmen wieder zu. 

 Gemeinschaftsunterkünfte

  • XXX (Gemeinschaftsunterkunft für Frauen): Diese Unterkunft ist für Frauen vorgesehen und bietet Platz für 14 Personen. Frauen teilen sich Gemeinschaftsduschen, Toiletten und eine große Gemeinschaftsküche. Die Auslastung beträgt 85,71%.
  • XXX: Ein Neubau für Familien und Einzelpersonen. Jede Wohneinheit ist wie eine Wohnung ausgestattet und abschließbar. Diese Unterkunft bietet Platz für 54 Personen. Die Auslastung beträgt 94,44%.
  • XXX: Diese Unterkunft ist für Einzelpersonen vorgesehen und bietet Platz für 16 Personen. Die Wohneinheiten sind nebeneinander angeordnet und haben einen separaten Waschraum. Nach Beschlusslage sollten hier in 2021 und 2022 16 neue Einheiten in Modulbauweise entstehen. Die Bauvorhaben wurden im Dezember 2022 erneut genehmigt, aber die investiven Mittel für 2023 mussten gekürzt werden. Die Investitionsmittel sind nun für 2026 und 2027 geplant, sodass aktuell kein Baubeginn möglich ist. Die Auslastung beträgt 100,00%.
  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 18 Personen, die jeweils eine eigene Wohneinheit mit Küchenanteil und Bad haben. Die Auslastung beträgt 100,00%.
  • XXX (Gemeinschaftsunterkunft für Frauen): Diese Unterkunft bietet Platz für 10 Frauen, im Notfall auch mit Kindern. Küche und Bad müssen gemeinsam genutzt werden. Die Auslastung beträgt 90,00%.
  • XXX: Diese Unterkunft ist vorwiegend für Familien mit Kindern vorgesehen und bietet Platz für 53 Personen. Die Auslastung beträgt 90,57%.
  • XXX: Diese einstöckige Unterkunft bietet Platz für 25 Personen mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Die Auslastung beträgt 88,00%.
  • XXX: Diese einstöckige Unterkunft bietet Platz für 19 Personen. Jede Wohneinheit ist mit eigenem Bad und Küche ausgestattet. Eigentlich war nach Fertigstellung des Neubaus Steinberg 8a der Abriss des alten Gebäudes geplant. Derzeit sind dort alle 14 Einheiten mit 19 Personen belegt. Die Unterkunft ist alt und eigentlich abgängig, aber aktuell benötigen wir die Plätze. Es gibt einen politischen Beschluss, den Neubau nach Abriss des alten Gebäudes zu spiegeln, um weitere Kapazitäten zu schaffen. Allerdings ist eine Verdichtung von untergebrachten Menschen an diesem Standort zu beachten, daher wäre ggf. ein kleineres Gebäude in Modulbauweise sinnvoll mit 20 Plätzen. Die Auslastung beträgt 100,00%.
  • XXX (30 Einheiten für 42 Personen): Bei diesem Neubau handelt es sich um 30 Wohneinheiten für 42 Personen. Derzeit gibt es jedoch Schäden am Gebäude, sodass noch keine Abnahme erfolgen konnte. Die Verantwortlichkeiten sind noch nicht geklärt, und es ist unklar, wann die Schäden behoben und das Gebäude genutzt werden kann. 
  • XXX: Diese stark reparaturbedürftige Unterkunft bietet Platz für 19 Personen. Der Abriss soll zeitnah erfolgen, da das Gebäude sehr alt und baufällig ist. Derzeit wird es jedoch noch benötigt, weil der Steinberg Neubau nicht genutzt werden kann. Die Planungen für den Neubau sind bereits beschlossen und in Arbeit. Der Baubeginn ist nach der aktuellen Haushaltslage erst für 2025 geplant. Die Auslastung beträgt 84,21%.
  • XXX: Diese zweistöckige Unterkunft bietet Platz für 17 Personen. Jede Wohneinheit hat eine eigene Küche und ein Bad. Die Auslastung beträgt 100,00%.
  • XXX: Diese einstöckige Unterkunft bietet Platz für 23 Personen mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Es handelt sich um eine Mietunterkunft, die im Waldgebiet liegt und derzeit von der Forstbehörde und der Bauaufsicht geduldet wird. Eine langfristige Nutzung ist jedoch vermutlich nicht möglich. Die Auslastung beträgt 91,30%.

Eigene Häuser/Wohnungen

  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 7 Personen und ist zu 85,71% ausgelastet.
  • XXX (3 Wohnungen): Diese Unterkunft bietet Platz für 9 Personen und ist zu 88,89% ausgelastet.
  • XXX (4 Wohnungen): Diese Unterkunft bietet Platz für 18 Personen und ist zu 94,44% ausgelastet.
  • XXX (2 Wohnungen): Diese Unterkunft bietet Platz für 11 Personen und ist zu 109,09% ausgelastet.

Angemietete Gemeinschaftsunterkünfte

  • XXX: Diese beiden Unterkunft besteht aus Containern und bietet Platz für je 21 Personen. Jede Wohneinheit hat ein eigenes Bad und eine Küche. Die Genehmigung für die gemieteten Container endet am 31.10.2024. Die Container sind noch in einem brauchbaren Zustand, daher wird eine Verlängerung angestrebt. Die Auslastung beträgt 80,95%.
  • XXX (Gemeinschaftsunterkunft für Männer): Diese Unterkunft ist speziell für Männer vorgesehen und bietet Platz für 30 Personen. Die Männer teilen sich Toiletten, Duschen, Waschmaschinen und Küchen. Die Auslastung beträgt 93,33%.
  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 31 Personen und ist zu 80,65% ausgelastet.
  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 32 Personen und ist zu 90,63% ausgelastet.
  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 10 Personen und ist zu 90,00% ausgelastet.

Angemietete Wohnungen (Zusammenfassung)

Insgesamt bieten die angemieteten Wohnungen Platz für 315 Personen. Die Belegung beträgt 264 Personen, was einer Auslastung von 79,59% entspricht. Es handelt sich dabei um insgesamt 32 Wohnungen.

Gesamtsummen und Auslastung (Stand 26.02.2024)

  • Die Gesamtkapazität aller Unterkünfte beträgt 785 Plätze.
  • Die Gesamtbelegung liegt bei 693 Personen, was einer Auslastung von 88,28% entspricht.
  • Der Anteil der eigenen Unterkünfte beträgt 41,40%.
  • Der Anteil der gemieteten Unterkünfte beträgt 18,47%.
  • Der Anteil der Mietwohnungen beträgt 40,13%.

Hohe Auslastung und die damit verbundenen Probleme

Die hohe Auslastung unserer Unterkünfte bringt einige Herausforderungen mit sich. Eine Auslastung von 88,28% bedeutet, dass wir nur noch begrenzte Kapazitäten zur Verfügung haben, um auf kurzfristige oder unerwartete Zuweisungen von geflüchteten Personen reagieren zu können. Dies kann zu folgenden Problemen führen:

  • Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten: Bei einem plötzlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen oder bei der Zuweisung zusätzlicher Personen durch das Land könnten unsere Kapazitäten schnell überlastet sein. Dies würde erfordern, dass wir kurzfristig zusätzliche Unterkünfte schaffen, was logistisch und finanziell herausfordernd ist.
  • Qualität der Unterbringung: Eine hohe Belegungsdichte kann die Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigen. Es besteht die Gefahr, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Küchen und Bäder überlastet werden, was zu Spannungen und Konflikten führen kann.
  • Integration und Betreuung: Eine hohe Auslastung erschwert auch die individuelle Betreuung und Integration der Bewohner. Unsere Sozialarbeiter und Beratungsdienste könnten überlastet sein, was die Qualität der Unterstützung und Beratung beeinträchtigen könnte.

Kurz- und mittelfristig abgängige Unterkünfte

Einige unserer Unterkünfte sind kurz- oder mittelfristig abgängig, was zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt:

  • XXX: Diese Unterkunft sollte eigentlich schon abgerissen werden, wird aber aktuell noch benötigt, weil der XXX Neubau nicht genutzt werden kann. Der Abriss ist beschlossen und geplant.
  • XXX: Die Genehmigung für die gemieteten Container endet am 31.10.2024. Die Container sind noch in einem brauchbaren Zustand, daher wird eine Verlängerung angestrebt.
  • XXX: Diese Unterkunft mit 12 Einheiten für 20 Personen liegt im Waldgebiet und wird derzeit von der Forstbehörde und Bauaufsicht geduldet. Eine langfristige Nutzung ist jedoch vermutlich nicht möglich.
  • XXX: Diese Unterkunft mit 14 Einheiten für 19 Personen ist sehr alt und baufällig. Eigentlich war nach Fertigstellung des Neubaus der Abriss geplant, aber die Plätze werden aktuell noch benötigt.
  • XXX: Diese Mietobjekte mit 6 Einheiten haben einen Mietvertrag, der am 31.10.2025 endet. Die Objekte sind alt und nicht sehr günstig, sodass eine Verlängerung nur bei Bedarf in Betracht gezogen wird.
  • XXX (Mietobjekt): Diese Unterkunft mit 6 Einheiten hat einen Mietvertrag, der am 31.12.2025 endet. Eine Verlängerung des Vertrags wird angestrebt.

Geplante Neubauten

  • XXX: An diesem zusätzlichen Standort sollte ein Neubau mit 8 Einheiten für 29 Personen erfolgen. Der Ratsbeschluss stammt aus 2020 und die Baugenehmigung liegt vor. Die Fertigstellung war für 2022/23 geplant, konnte aber aus finanziellen und personellen Gründen bisher nicht realisiert werden. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor.

Geplante angemietete Sammelunterkünfte

  • XXX: Die Nutzung von 8 Wohneinheiten für etwa 25 Personen ist geplant, Stand zum Zeitpunkt des Einvernehmens im Februar 2024. Das Objekt ist für 3 Jahre gemietet. Zudem könnten im Erdgeschoss durch eine Vertragserweiterung mit dem Vermieter Platz für eine Gemeinschaftsunterkunft für 7-10 Personen geschaffen werden. Hierfür müsste die Stadt einen Teil der Umbaukosten tragen, da die Nutzungsdauer zunächst nur auf 3 Jahre begrenzt sein darf. Gespräche mit dem Vermieter sollten intensiviert werden.

Der Kommunale Wärme- und Kälteplan der Stadt Wedel: Auswirkungen auf die Bürger und empfohlene Maßnahmen

HIer geht es zur Pressemitteilung der Stadt

Hier geht es zum kompletten Kälte- und Wärme Plan

Hintergrund und Ziele

Die Stadt Wedel hat gemäß des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG-SH) einen kommunalen Wärme- und Kälteplan (KWKP) entwickelt, um den Wärme- und Kältesektor bis spätestens 2040 treibhausgasneutral zu gestalten. Dies stellt eine bedeutende Maßnahme im Rahmen des städtischen Klimaschutzes dar und ist notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Plan ist darauf ausgerichtet, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Bestandteile des Plans

Der KWKP setzt sich aus mehreren wesentlichen Komponenten zusammen, die zusammen eine umfassende Strategie bilden:

1. Bestands- und Potenzialanalyse:
   - Diese Analyse untersucht den aktuellen Energieverbrauch privater und öffentlicher Gebäude sowie weiterer Verbraucher in der Stadt.
   - Sie bilanziert die derzeitigen Treibhausgasemissionen und gibt Aufschluss über die vorhandenen Wärme- und Kälteerzeuger.
   - Zudem wird die aktuelle Wärme- und Kälteversorgungsstruktur sowie die Gebäudetypen und Baualtersklassen analysiert.

2. Zielerreichungskonzept:
   - Dieses Konzept beschreibt die Strategien und Maßnahmen, die notwendig sind, um die Treibhausgasneutralität zu erreichen.
   - Es stellt sicher, dass die Maßnahmen auf die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Stadt Wedel zugeschnitten sind.

3. Räumliche Darstellung:
   - Diese Komponente visualisiert die geografische Verteilung der zukünftigen treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgung.
   - Sie zeigt auf, welche Gebiete von welchen Maßnahmen betroffen sein werden und wie die Infrastruktur gestaltet werden soll.

4. Maßnahmenkatalog:
   - Der Maßnahmenkatalog enthält konkrete Schritte zur Umsetzung des Plans.
   - Diese Maßnahmen sind priorisiert und zeitlich eingeordnet, um eine strukturierte und schrittweise Umsetzung zu gewährleisten.

5. Monitoringkonzept:
   - Das Monitoringkonzept überwacht die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen.
   - Es erlaubt eine regelmäßige Berichterstattung und Anpassung der Strategien basierend auf den Monitoring-Ergebnissen.
   - Transparente Kommunikation der Fortschritte an die Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil dieses Konzepts.

Maßnahmen

Der KWKP umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Ziele des Plans zu erreichen:

- Transformationspläne für bestehende Wärmenetze:
  - Diese Pläne beinhalten die schrittweise Umstellung bestehender Wärmenetze auf klimafreundliche Lösungen.
  - Sie sind darauf ausgelegt, die Effizienz und Nachhaltigkeit der Wärmeversorgung zu erhöhen.

- Machbarkeitsstudien zu neuen Technologien und Abwärmepotenzialen:
  - Diese Studien untersuchen die Machbarkeit und Potenziale neuer Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung.
  - Sie evaluieren die Nutzung von Abwärmequellen und erneuerbaren Energien.

- Beratungsangebote für Privatpersonen:
  - Diese Angebote sollen Privatpersonen bei der energetischen Sanierung und Modernisierung ihrer Heizsysteme unterstützen.
  - Ziel ist es, den individuellen Energieverbrauch zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Auswirkungen auf die Bürger

Der Kommunale Wärme- und Kälteplan (KWKP) der Stadt Wedel hat weitreichende Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

1. Veränderungen in der Wärmeversorgung:
   - Der Plan sieht eine Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien vor. Dies kann bedeuten, dass bestehende Heizsysteme durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden müssen.

2. Kosten und Investitionen:
   - Kurzfristig könnten Investitionen in neue Heizsysteme oder energetische Sanierungen notwendig werden. Langfristig sollen diese Maßnahmen jedoch zu geringeren Heizkosten führen, da erneuerbare Energien und effizientere Systeme genutzt werden.

3. Beratungsangebote:
   - Die Stadt bietet Beratungsdienste an, um Bürger bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen. Diese Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, den Übergang zu erneuerbaren Energien und energieeffizienten Technologien zu erleichtern.

4. Information und Aufklärung:
   - Bürger werden regelmäßig über den Fortschritt des KWKP informiert. Dies geschieht durch Informationsveranstaltungen, Veröffentlichungen auf der städtischen Website und direkte Kommunikation in betroffenen Stadtteilen.

5. Förderprogramme und finanzielle Unterstützung:
   - Es gibt verschiedene Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Maßnahmen bieten. Diese Programme sollen die Bürger entlasten und Anreize für Investitionen schaffen.

Empfehlungen für Bürger

Um die Ziele des KWKP zu unterstützen und die eigenen Vorteile zu maximieren, sollten Bürgerinnen und Bürger folgende Schritte in Betracht ziehen:

1. Informieren:
   - Halten Sie sich über den Fortschritt des KWKP und die geplanten Maßnahmen auf dem Laufenden. Nutzen Sie die Informationsangebote der Stadt, wie die Website oder Informationsveranstaltungen.

2. Beratung in Anspruch nehmen:
   - Nutzen Sie die Beratungsangebote der Stadt, um sich über mögliche Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung Ihrer Heizsysteme zu informieren. 

3. Prüfen Sie Ihre Heizsysteme:
   - Überprüfen Sie, ob Ihr Gebäude in einem der Prüfgebiete für Wärmenetze liegt. Wenn ja, informieren Sie sich über die zukünftigen Pläne für Ihr Gebiet und warten Sie gegebenenfalls auf detaillierte Ausbaupläne.

4. Sanierungsmaßnahmen planen:
   - Wenn Ihr Gebäude außerhalb der Prüfgebiete liegt, überlegen Sie, welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in Frage kommen. Dies kann die Installation von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solaranlagen umfassen.

5. Förderprogramme nutzen:
   - Informieren Sie sich über verfügbare Förderprogramme und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Diese können die Kosten für energetische Sanierungen und den Austausch von Heizsystemen erheblich senken.

6. Kooperation mit Vermietern und Nachbarn:
   - Wenn Sie Mieter sind, sprechen Sie mit Ihren Vermietern über geplante Maßnahmen und mögliche Änderungen. Eigentümer in Einfamilienhausgebieten sollten auch die Möglichkeit von Nahwärmenetzen in Betracht ziehen und mit Nachbarn über gemeinsame Lösungen sprechen.

Spezifische Empfehlungen je nach Wohnsituation

- Mieter:
  - Informieren Sie sich über geplante Maßnahmen und sprechen Sie mit Ihren Vermietern über mögliche Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Wohnung.

- Vermieter:
  - Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des KWKP bei Sanierungen oder Neubauten. Analysieren Sie die Rentabilität von Maßnahmen wie dem Anschluss an Wärmenetze oder der Installation erneuerbarer Heizsysteme. Dies kann langfristig die Wertsteigerung Ihrer Immobilie fördern und mögliche Mietanpassungen rechtfertigen.

- Gebäudeeigentümer:
  - Prüfen Sie, ob sich Ihr Gebäude in einem Prüfgebiet für Wärmenetze befindet. Falls ja, warten Sie auf die detaillierten Ausbaupläne. Wenn Ihre Immobilie außerhalb dieser Gebiete liegt, planen Sie alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen.

Fazit

Der Kommunale Wärme- und Kälteplan der Stadt Wedel bietet eine klare Richtung für die zukünftige Energieversorgung und den Klimaschutz. Er fordert jedoch auch die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Durch die Nutzung von Beratungsangeboten, die Planung von Sanierungsmaßnahmen und die Inanspruchnahme von Förderprogrammen können die Bürger nicht nur zur Erreichung der Klimaziele beitragen, sondern auch langfristig von geringeren Energiekosten und einer höheren Lebensqualität profitieren. Die Umsetzung des KWKP wird nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die Lebensqualität in Wedel verbessern und die Stadt auf eine nachhaltige Zukunft vorbereiten.

Warum ein Neubau der Feuerwache notwendig ist

Die Feuerwache Wedel steht vor erheblichen Herausforderungen. Die bestehenden Einrichtungen und Infrastrukturen entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Empfehlungen der Unfallkassen sowie der DIN 14092 für Feuerwehrhäuser. Die Mängel und Defizite in verschiedenen Bereichen beeinträchtigen die Einsatzbereitschaft und Sicherheit der Feuerwehrkräfte erheblich. Ein Neubau der Feuerwache ist daher dringend notwendig, um den modernen Anforderungen gerecht zu werden und eine effiziente und sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten:

Die Fahrzeughalle bietet Platz für sechs Großfahrzeuge des ersten Abmarschs und sechs weitere Fahrzeuge des zweiten Abmarschs. Allerdings sind die Abstände und Tormaße nicht ausreichend und unterschreiten die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Zudem sind die Abgasabsauganlage und die Drucklufterhaltung nur für den Erstabmarsch vorhanden, was die Einsatzbereitschaft und Sicherheit der Feuerwehrkräfte beeinträchtigt.

Die sanitären Anlagen und Umkleiden sind ebenfalls unzureichend. Es gibt nicht genügend Toiletten und Duschen, und die vorhandenen Einrichtungen sind nicht ausreichend dimensioniert. Die Trennung nach Geschlecht ist nur teilweise umgesetzt, was den Komfort und die Privatsphäre der Einsatzkräfte beeinträchtigt. Die Jugendfeuerwehr hat keinen eigenen Raum und muss den Aufenthaltsraum nutzen, was die Ausbildung und Betreuung der jungen Mitglieder erschwert.

Die Infrastruktur der Feuerwache weist erhebliche Mängel auf. Die Anzahl der Alarmparkplätze ist nicht ausreichend, und der Gebäudezugang ist nicht kreuzungsfrei, was die schnelle Einsatzbereitschaft behindert. Die Notstromversorgung ist zwar vorhanden, jedoch ist die EDV- und Kommunikationsausstattung erschöpft. Die Laufwege innerhalb der Feuerwache sind nicht vollständig kreuzungsfrei, was die Effizienz und Sicherheit der Einsatzkräfte beeinträchtigt.

Die Schulungsräume und Werkstätten sind ebenfalls problematisch. Es gibt nur einen Schulungsraum und zwei Besprechungsräume, die für den regulären Dienstbetrieb nicht ausreichen. Dies erschwert die Durchführung von Schulungen und Besprechungen. Die allgemeine Werkstatt hat ihre Kapazitätsgrenze erreicht und weist Mängel in der Gefährdungsbeurteilung auf, was die Sicherheit der Arbeitskräfte gefährdet. Es gibt keine Büroräume für hauptamtliche Dienstkräfte, weder für Gerätewarte noch für Führungskräfte, was die administrative Arbeit erschwert.

Die Atemschutzwerkstatt und die Wäscherei sind zu klein und können keine schwarz-/weiß-Trennung umsetzen, was die Hygiene und Sicherheit beeinträchtigt. Die Elektrowerkstatt besteht lediglich aus einer "Arbeitsecke", die den Anforderungen nicht gerecht wird. Die Lagermöglichkeiten sind auf verschiedene Räumlichkeiten verteilt, und die Gesamtkapazität ist erschöpft. Der Waschplatz ist zu klein, und der Aufenthaltsraum der Jugendfeuerwehr ist nicht zeitgemäß, was die Arbeitsbedingungen weiter verschlechtert.

Obwohl die Einsatzzentrale gut ausgestattet ist, reicht dies nicht aus, um die vielen Mängel der Feuerwache auszugleichen. Die Gesamtsituation zeigt deutlich, dass die Feuerwache Wedel nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und ihre Kapazitäten erschöpft sind. Ein Neubau der Feuerwache ist daher dringend notwendig, um die Sicherheit und Effizienz der Feuerwehrkräfte zu gewährleisten. Nur durch einen Neubau können die zahlreichen Mängel behoben und eine moderne, funktionale und sichere Arbeitsumgebung geschaffen werden.

Übersicht bauliche Funktionalität

Der vollständige Feuerwehrbedarfsplan ist hier zu  finden. Eine kürze Version finden Sie hier

Der Weg der Transformation der Verwaltung (Stand 07/2024)

Stand 23.07.2024

Bereits 2019 gab es erste Bestrebungen die Strukturen der Verwaltung zu verändern. Die CDU stellte im HFA einen Antrag1 für den Stellenplan 2020, die Stelle des hauptamtlichen Erster Stadtrats/Erste Stadträtin einzustellen.

Die Verwaltung der Stadt Wedel wurde, wie in vielen anderen Kommunen vor über 20 Jahren auf eine dezentrale Struktur umgestellt. In der Zwischenzeit sind die Aufgaben einer Kommune enorm gewachsen, so dass die Spitze der Verwaltung breiter aufgestellt werden sollte, um die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zu schärfen.

Der Prozess wurde im Jahr 2021 durch die Politik weiter verfolgt und mündete in der Februarsitzung des HFAs 2022 in einem Antrag2 der SPD, der aber zurückgezogen wurde, um den anderen Fraktionen die Möglichkeit zu geben, sich zu beraten. Der Antrag zielte darauf ab, ein externes Beraterunternehmen zu beauftragen, die Strukturen der Verwaltung zu analysieren und daraus Empfehlungen auszusprechen.

In derselben Sitzung veröffentlichten FBL Herr Amelung und FDL Finanzen Herr Scholz Ihre Präsentation3 über das Controlling.

Im März wurde auf Basis des Antrags4 der Grünen ein interfraktioneller Antrag gestellt und mit 9 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimmung (Die Linken) und einer Enthaltung (WSI) beschlossen:

„Der HFA beschließt,

die Verwaltung zu beauftragen, zur nächsten Sitzung die PD Berater für die öffentliche Hand GmbH einzuladen.

Die Beratungsgesellschaft wird gebeten, zu präsentieren, welche Erfahrungen / Referenzen das Unternehmen bei der Erarbeitung eines strategischen Zukunftskonzeptes in mit Wedel vergleichbaren Städten hat. Dabei sollten folgende Themenbereiche berücksichtigt werden

 

·         Modernisierung der Verwaltungsstruktur mit Vorschlägen zur Prozessoptimierung, Digitalisierung und Steuerung durch Zielsysteme

 

·         Haushaltskonsolidierungskonzepte und deren Umsetzung

 

·         Vorgehensweise bei der Implementierung erarbeiteter Konzepte einschließlich Zeit- und Kostenrahmen

 

·         Möglichkeiten der Unterstützung für Wedel unter Einbeziehung vorhandener Strukturen inklusive der Berücksichtigung eigener Ressourcen sowie einer Kostenschätzung

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Beratungsgesellschaft mit den notwendigen Informationen zu versorgen sowie die Kosten und den Zeitrahmen für den Erwerb von Mitgliedsanteilen der PD zu ermitteln.“

 

Die Beraterfirma PD präsentiert sich in der Juni Sitzung5. Die PD liegt zu 100 % in den Händen öffentlicher Gesellschafter. Alle föderalen Ebenen sind im Gesellschafterkreis der PD vertreten. Die seinerzeit 134 öffentliche Gesellschafter können die PD im Rahmen der Inhouse-Vergabe direkt und unkompliziert beauftragen.

Um die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, der Gesellschaft beizutreten. Der Beitritt der Gesellschaft wurde in der Ratssitzung vom 20.06.2022 beschlossen6.

Im November des gleichen Jahres wurde im nicht-öffentlichen Teil die Eckpunktevereinbarung der Politik präsentiert. Diese stellt die Grundlage für zukünftige Beratungen dar.

In der ersten Jahreshälfte 2023 fanden mehrere Beratungstermine im Rathaus statt. Die daraus resultierenden Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Projektes wurden in der Juni Sitzung der Politik gezeigt. 

Es folgte eine  Bestandsaufnahme zur Ist-Situation des Projektes Strategische Transformation. Diese wurde dem Rat im November 2023 präsentiert. Im Januar 2024 folgte die Präsentation des Projektabschlusses zur Transformation der Stadtverwaltung7:

Folgende Empfehlungen zur strategischen Transformation wurden dabei präsentiert:

 

·         Aufbauorganisation/Struktur:

 

·         Kombination von Büroleitende:r Beamt:in + hauptamtliche Stellvertretung Bürgermeister:in + FBL

·         Aufteilung des Fachbereichs Bürgerservice (FB 1) in zwei Fachbereiche

·         Überführung der Stabsstelle Justiziariat in eine neue Stabsstelle Recht und Gremien

·         Schaffung einer neuen Stabsstelle Wirtschaftsförderung

·         Klärung und Festlegung der Aufgaben des FD 2-10 (Gebäudemanagement)

·         Stärkung des FD Personal (3-11)

·         Entlastung und Stärkung des FD Interner Dienstbetrieb (3-10)

 

·         Weitere Maßnahmen:

 

o   Erarbeitung eines Leitbildes und messbare Erfolgskriterien

o   Verbesserung der internen und externen Kommunikation

o   Ausweitung des Onboarding-Programms und Mitarbeitendenbindung

o   Optimierung und Digitalisierung von Prozessen

 

·         Begleitende Kommunikation und Change Management:

 

o   Professionelle Begleitung des Veränderungsprozesses

o   Transparenz und Partizipation im gesamten Prozess

o   Unterstützung durch alle Führungsebenen

 

Zeitlicher Ablauf der Maßnahmen:

 

·         2024-2026: Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen, gestaffelt nach Priorisierung, Kapazität und inhaltlichen Abhängigkeiten.

 

Die erste Maßnahme ist im Juli 2024 auf den Weg gebracht worden. Der Rat der Stadt Wedel beschloss die Sachgebiets- und Aufgabenzuweisung für den Ersten Stadtrat8 und den Sperrvermerk9 für diese Stelle aufzuheben. Die Stellenausschreibung ist bereits online einzusehen10.

Wie das Zusammenspiel von Bürgermeister und Erster Stadtrat und wie die Aufgaben des Bürgermeister nach Einstellung des Ersten Stadtrates aussehen könnten, habe ich auf Basis von Erfahrungen aus anderen Kommunen hier dargestellt.

 

Die Kosten für den Ersten Stadtrat liegen bei ca. 105.000€ pro Jahr. Da gleichzeitig die im August 2024 frei werdende Stelle des Fachbereichsleiters, die dann beim Ersten Stadtrat liegt, gestrichen wird, entfallen 90.000€.

 

 

1 https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?3--anlagenHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&TOLFDNR=28861

2 https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?2--anlagenVoHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&TOLFDNR=1005906&SILFDNR=1000199

3 https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to010?3--anlagenHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&SILFDNR=1000199&refresh=true

4 https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?8--anlagenVoHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&TOLFDNR=1006490&SILFDNR=1000200

 

5 https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?22--attachmentsVo-expandedPanel-content-body-rows-1-cells-2-cell-link&TOLFDNR=1007354&SILFDNR=1000217

6 https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1007354&SILFDNR=1000217

7 https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?12--attachments-expandedPanel-content-body-rows-1-cells-2-cell-link&TOLFDNR=1015024&SILFDNR=1000462

8 https://www.wedel.sitzung-online.de/public/vo020?20--anlagenHeaderPanel-attachmentsList-1-attachment-link&VOLFDNR=1001967&refresh=false&TOLFDNR=1017295

9https://www.wedel.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1001972&refresh=false&TOLFDNR=1017296

 

10https://wedel-politik.de/images/Erste_Stadtraetin__Erster_Stadtrat_wmd_und_Leitung_des_Fachbereichs_Innerer_Service_Besoldungsgruppe_B3.pdf

Erster Stadtrat

Im Rahmen einer Neuorganisation der Verwaltung soll die Position eines Ersten Stadtrats eingeführt, der gleichzeitig als Fachbereichsleiter des Inneren Services und als büroleitender Beamter fungiert. Diese neue Struktur bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich und verteilt die Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern, um die Stadtverwaltung besser zu unterstützen.
 
Die folgende Skizzierung ist nur eine exemplarische Darstellung, wie ein erster Stadtrat in die Struktur einer bestehenden Verwaltung integriert werden kann. Wie genau es sich in Wedel darstellen wird, entzieht sich zurzeit noch meiner Kenntnis. Hiermit möchte ich die grundsätzlichen Vorteile aufzeigen, die andere Kommunen, die auch mit einer gleichen oder ähnlichen Konstellation arbeiten, darin sehen:
 
Der Erste Stadtrat übernimmt eine zentrale Rolle in der Verwaltung und vertritt den Bürgermeister in dessen Abwesenheit. Als Fachbereichsleiter des Inneren Services ist er verantwortlich für die Bereiche Personal, Organisation, Gremienbetreuung und Finanzen. Er plant, koordiniert und überwacht die Arbeitsabläufe und Prozesse innerhalb des Fachbereichs und stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien sicher.
In seiner Funktion als büroleitender Beamter übernimmt der Erste Stadtrat die organisatorische und strategische Führung der Stadtverwaltung. Er entwickelt und implementiert strategische Pläne und Ziele und berät den Bürgermeister sowie andere Entscheidungsträger in administrativen und organisatorischen Fragen. Die Personalführung ist eine weitere zentrale Aufgabe des Ersten Stadtrats. Er führt und betreut die Mitarbeiter innerhalb des Fachbereichs Innerer Service, plant und entwickelt das Personal und fördert die Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation.
 
Er ist auch für das Budget- und Finanzmanagement des Fachbereichs Innerer Service zuständig. Er erstellt und überwacht das Budget, plant Ausgaben und kontrolliert die Einhaltung des Budgets. Zudem berichtet er über finanzielle Angelegenheiten. Als zentrale Schnittstelle zwischen verschiedenen Abteilungen, externen Partnern und der politischen Führung verbessert der Erste Stadtrat die Kommunikation und Koordination innerhalb der Verwaltung. Er koordiniert Meetings, kommuniziert Entscheidungen und vertritt die Stadtverwaltung nach außen.
 
Ein weiterer wichtiger Aspekt seiner Arbeit ist das Qualitätsmanagement. Der Erste Stadtrat stellt die Einhaltung von Qualitätsstandards und gesetzlichen Vorgaben sicher, implementiert Qualitätsmanagementsysteme und führt Audits durch. Zudem fördert er die berufliche Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter und nimmt selbst an relevanten Fortbildungen und Konferenzen teil.
 
Auch wenn der Erste Stadtrat eine Vielzahl von Aufgaben übernimmt, behält der Bürgermeister weiterhin eine zentrale und unverzichtbare Rolle in der Stadtverwaltung. Der Bürgermeister trägt die Gesamtverantwortung für die Verwaltung und die strategische Ausrichtung der Stadt. Er entwickelt langfristige Visionen und Ziele für die Stadt und stellt sicher, dass diese umgesetzt werden. Der Bürgermeister repräsentiert die Stadt nach außen, leitet die politischen Geschäfte und trifft wichtige Entscheidungen, die die Stadt betreffen. Er kommuniziert regelmäßig mit den Bürgern, der Presse und anderen Interessengruppen und informiert die Öffentlichkeit über wichtige Entwicklungen, Entscheidungen und Projekte.
 
Der Bürgermeister stellt sicher, dass die Beschlüsse umgesetzt werden. Auch wenn die neue Position im Führungsteam viele administrative Aufgaben übernimmt, behält der Bürgermeister die oberste Aufsicht über die Verwaltung und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung. Er initiiert und unterstützt wichtige städtische Projekte und Programme und arbeitet eng mit dem Ersten Stadtrat und anderen Fachbereichsleitern zusammen, um die Projekte erfolgreich umzusetzen. Der Bürgermeister arbeitet eng mit dem Stadtrat zusammen, um die politischen Ziele der Stadt zu erreichen. Er berät den Stadtrat und stellt sicher, dass die Verwaltung die Beschlüsse des Stadtrats umsetzt. Bei wichtigen Personalentscheidungen, insbesondere bei der Besetzung von Führungspositionen, hat der Bürgermeister das letzte Wort und stellt sicher, dass die Verwaltung mit qualifiziertem und motiviertem Personal besetzt ist.
 
Durch die Übernahme von administrativen und organisatorischen Aufgaben durch den Ersten Stadtrat kann sich der Bürgermeister stärker auf strategische und politische Aufgaben konzentrieren, was eine fokussiertere und effizientere Führung der Stadt ermöglicht. Die klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten und die Einführung einer zusätzlichen Führungsebene verbessern die Effizienz der Verwaltungsprozesse, sodass Entscheidungen schneller getroffen und umgesetzt werden können.
 
Die Personalführung wird durch die direkte Betreuung der Mitarbeiter im Fachbereich Innerer Service verbessert, was zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation führt. Die gezielte Personalplanung und -entwicklung trägt zur langfristigen Stabilität und Leistungsfähigkeit der Verwaltung bei. Der Erste Stadtrat fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen verschiedenen Abteilungen, externen Partnern und der politischen Führung, was die interne und externe Kommunikation verbessert und für eine kohärente Umsetzung der städtischen Ziele sorgt.
 
Durch die zusätzliche Führungsebene können strategische Pläne und Ziele effektiver entwickelt und implementiert werden. Der Erste Stadtrat kann sich auf die langfristige Planung und Umsetzung von Projekten konzentrieren, während der Bürgermeister die übergeordnete strategische Ausrichtung vorgibt. Die Implementierung von Qualitätsmanagementsystemen und die Durchführung von Audits tragen zur kontinuierlichen Verbesserung der Verwaltungsprozesse bei und stellen die Einhaltung von Qualitätsstandards und gesetzlichen Vorgaben sicher.
 
Die Neuorganisation der Führungsebene der Stadt Wedel durch die Einführung eines Ersten Stadtrats, der gleichzeitig als Fachbereichsleiter des Inneren Services und als büroleitender Beamter fungiert, bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Diese neue Struktur entlastet den Bürgermeister, steigert die Effizienz und Flexibilität der Verwaltung, verbessert die Personalführung und Kommunikation und stärkt die strategische Planung. Insgesamt trägt die Neuorganisation zur langfristigen Stabilität und Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung bei und ermöglicht eine bessere Erfüllung der städtischen Aufgaben und Ziele.
 
Durch die klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten und die Einführung einer zusätzlichen Führungsebene können Entscheidungen schneller getroffen und umgesetzt werden, was zu einer effizienteren Bearbeitung von Bürgeranliegen führt. Die verbesserte Kommunikation und Transparenz der Verwaltungsprozesse stärken das Vertrauen der Bürger in die Stadtverwaltung. Die gezielte Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter führt zu einer höheren Servicequalität, was die Zufriedenheit der Bürger weiter erhöht.
 
Die langfristige strategische Planung und die nachhaltige Entwicklung der Stadt kommen direkt den Bürgern zugute und tragen zur Verbesserung der Lebensqualität in Wedel bei.
In der neuen Verwaltungsstruktur mit einem Ersten Stadtrats, der zugleich als Fachbereichsleiter des Inneren Services und büroleitender Beamter fungiert, übernimmt der Bürgermeister weiterhin eine zentrale und unverzichtbare Rolle in der Stadtverwaltung. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Verwaltung und die strategische Ausrichtung der Stadt, während der Erste Stadtrat viele administrative und organisatorische Aufgaben übernimmt.
Please fill the required field.
Image

Download Our Mobile App

Image
Image