Stellungnahme der Verwaltung zur Kita „Lütt Hütt“ (Sitzung des Rates vom 30.01.2025)
📌 1️⃣ Kritik an der Weitergabe vertraulicher Informationen
- Die Bürgermeisterin äußerte große Besorgnis darüber, dass erneut vertrauliche Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen an die Presse gelangt sind.
- Sie betonte, dass solche Leaks große Schäden anrichten:
- Sie führen zu Unruhe und Spaltung in der Stadtgesellschaft.
- Sie binden Verwaltungspersonal und kosten Steuergelder, da sich Mitarbeitende mit den Folgen befassen müssen.
- Andere wichtige Projekte werden aufgeschoben oder verzögert.
- Die Leaks führen zu Demotivation und Misstrauen innerhalb der Verwaltung und des Stadtrats.
- Die Stadt komme durch diese andauernden Unruhen nicht zur Ruhe.
- Sie stellte die Frage, ob dies die Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit im Stadtrat sein solle.
📌 2️⃣ Erneute Strafanzeige wegen Geheimnisverrats
- Aufgrund des wiederholten Geheimnisverrats aus dem Ältestenrat und nichtöffentlichen Sitzungen kündigte die Bürgermeisterin an, erneut Strafanzeige zu stellen.
- Sie äußerte jedoch die Befürchtung, dass diese rechtlich ins Leere laufen könnte.
- Sie richtete einen dringenden Appell an alle Ratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitenden:
- „Was nicht-öffentlich ist, bleibt nicht-öffentlich!“
- Der Schutz personenbezogener und vertraglicher Daten sei eine rechtliche Verpflichtung.
- Sie warnte davor, dass Mitarbeitende der Verwaltung zunehmend Angst hätten, sich in nichtöffentlichen Sitzungen zu äußern, da nichts mehr vertraulich bleibe.
📌 3️⃣ Zur Insolvenz der Kita „Lütt Hütt“
- Die Bürgermeisterin stellte klar, dass die Kita „Lütt Hütt“ insolvent ist.
- Seit Dezember 2023 befindet sich die Stadt in der Prüfung der Vertragsangelegenheit.
- Sie betonte, dass dies ein üblicher Verwaltungsprozess sei:
- Der zuständige Ausschuss und der Stadtrat wurden stets im nichtöffentlichen Teil eingebunden.
- Die weitere Vorgehensweise wurde laufend beraten.
- „Es kann daher nicht von Geheimhaltung oder Verzögerung gesprochen werden.“
📌 4️⃣ Datenschutzrechtliche Verpflichtungen und Ausschluss der Öffentlichkeit
- Die Bürgermeisterin betonte, dass Vertragsinhalte grundsätzlich dem Datenschutz unterliegen und daher nicht-öffentlich behandelt werden müssen.
- Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sehe explizit vor, dass bei berechtigten Interessen Einzelner die Öffentlichkeit auszuschließen sei (§ 35 Abs. 1 S. 2 GO für den Rat und § 47 Abs. 8 S. 2 GO für die Ausschüsse).
- „Das ist eine Pflicht, keine Wahl.“
📌 5️⃣ Konsequenzen und weitere Schritte
- Aufgrund der aktuellen Situation werde die Bürgermeisterin das Thema Kitaverträge intensiv weiterverfolgen.
- Sie kündigte an, dass weitere Verträge in Prüfung sind.
- Sie erklärte, dass sie als amtierende Bürgermeisterin nun direkter handeln kann und sich dieser Aufgabe vordringlich widmen werde.
- Bereits jetzt seien juristische Schritte eingeleitet worden, und weitere Maßnahmen würden geprüft.
📌 6️⃣ Abschluss
- Die Bürgermeisterin stellte klar, dass sie weiterhin für Transparenz und Rechtssicherheit in der Verwaltung sorgen wird.
- Sie rief alle Beteiligten dazu auf, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten und zur Vertrauensbildung beizutragen.

